Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in der letzten Woche hatten wir oder endete die Grüne Woche in Berlin. Das war übrigens die 100. Grüne Woche und der 25-jährige Geburtstag der Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Patrick Dahlemann, SPD: Das war tipptopp.) Also das war vernünftig, da brauchen wir gar nicht drüber zu streiten. (Beifall Patrick Dahlemann, SPD, und Sandy van Baal, fraktionslos) Sicherlich kann man im Anschluss ein bisschen übers Geld reden, aber vom Grundsatz her war es richtig. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und das war ja auch eine tolle Bühne, also nicht nur für unser Land, sondern auch für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft an der Stelle. (Patrick Dahlemann, SPD: Und das zu Recht.) Und unsere Ministerpräsidentin und Minister haben vollmundig die Unterstützung der Landwirtschaftsunternehmen dort verkündet, was auch vernünftig war, (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und auch die des ländlichen Raumes und natürlich viele, viele Regierungen oder viele Erklärungen der Bundesregierung und der Europäischen Union hier eingefordert. Das konnte man an der Stelle noch nicht mal kritisieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Nee?) Heute liegt allerdings ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Das heißt, es geht um den Bereich der Landespolitik, wo genau das Gegenteil der vollmundigen Bekundungen und Forderungen bewirkt wird. Es klang ja eben bei Herrn Stein schon an, die Teilnahme verschiedenster Vereine und Verbände, wo also im Prinzip ja eine Fundamentalkritik aller involvierten Verbände an diesem Entwurf zutage trat. So sagte zum Beispiel Karsten Trunk, der Präsident des Landesbauernverbandes: „Ein Landeswassergesetz in Form des vorliegenden Entwurfes ist eine existenzielle Belastung für den gesamten ländlichen Raum.“ Das zog sich also wie ein roter Faden da durch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen genau, worum es geht, denn es haben die Nutzerverbände in ihrer Not Anfang Januar sich mit einem Schreiben an jeden Einzelnen von uns gewandt. Also für diejenigen, die vielleicht nicht in der Materie standen, ein solches Verfahren ist nach der Ressortanhörung der Landesregierung und im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren höchst ungewöhnlich und zeigt auch die Notsituation der Verbände, wenn man so etwas macht. Es verdeutlicht, dass Anzuhörende und Interessenverbände sich sowohl im Verfahren der Landesregierung als auch im Verfahren des Landtages nicht ausreichend berücksichtigt fühlten oder fühlen. Oder kurz gesagt, die Ignoranz der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen tritt hier ganz offen zutage. Und glauben Sie doch nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land dies nicht merken! Sie sollen unterm Strich, um das mal zusammenzufassen, stärker belastet werden, ihr Eigentum soll eingeschränkt werden und die Bürokratie soll weiterhin ausgebaut werden. Das, was also alle immer bekräftigen, es soll weniger werden, statt weniger wird es an der Stelle sicherlich mehr. So wird zunächst einmal das Wasserentgelt von 10 Cent pro Kubikmeter auf 20 Cent pro Kubikmeter verdoppelt. Das trifft zunächst sicherlich alle Bürgerinnen und Bürger vielleicht nicht in dem Maße, weil sie nicht so viel Wasser verbrauchen wie große andere Betriebe. Es trifft aber vor allem die landwirtschaftliche Tierhaltung an der Stelle, denn dort ist es keine Preisfrage, Tiere müssen trinken und auch jedenfalls Felder müssen bewässert werden. Da ist also die Frage des Preises nachrangig. Das ist also nur ein Preisvergleich, den wir hier anstellen, und das ist natürlich sehr viel stärker dann zu wichten als im kleinen Haushalt, wo die Verbrauchsmenge deutlich geringer ist. Dann kommen wir natürlich auch zur Nutzung des Eigentums im Bereich der Gewässerrandstreifen, und durch Gewässerentwicklungsmaßnahmen soll noch stärker eingeschränkt werden. Dort sind die wendende Bodenverarbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemittel in Gewässerrandstreifen gänzlich untersagt. Und da stellt sich natürlich schon die Frage, warum nehmen wir 5 Meter, nicht 4, nicht 7, nicht 3, nicht 24 oder 36, wie eine Spritzenbreite zum Beispiel wäre. Also es ist auch, diese 5 Meter sind schon ein Stück weit willkürlich. Und die Landesregierung geht mit diesen Vorgaben über das Bundes- und EU-Recht hinaus. Es gibt da schon andere Richtlinien, insbesondere im Bereich des EU-Förderrechtes, die das klar abgrenzen. Und es gibt hier keine klaren Regelungen für einen Ausgleich der Eigentumseinschränkungen oder Nutzungseinschränkungen in diesem Gesetz. Das heißt, es wird von öffentlichen Gütern gesprochen, aber es gibt kein öffentliches Geld hierfür. Das ist natürlich schon schwierig an der Stelle. Diese Maßnahmen sind daher unverhältnismäßig und schränken die Bewirtschaftungsrechte und das Eigentum an der Stelle künstlich ein. Und woher soll das Geld anschließend kommen – wenn man denn ausgleichen wollte –, das für Renaturierung und Wiedervernässung oder andere Spielwiesen an der Stelle ausgegeben wird? Erhebliche Bedenken, das klang auch schon an, ergeben sich aus der Umwidmung von Gewässern und Anlagen erster Ordnung, die aktuell in der Bewirtschaftung des Landes liegen, in die zweite Ordnung, also in die Bewirtschaftung durch die Kommunen. Das ist vielen vielleicht nicht so ganz klar, die Kommunen geben die Wirtschaft einmal an die Wasser- und Bodenverbände, die machen ihre Gebührensätze, und die Kommunen machen dann die Gebührensätze für die einzelnen Eigentümer. Jeder kriegt normalerweise dort als Eigentümer einen Bescheid. Wir reden hier über Größenordnungen im Bereich der Wiedervernässung von 20 bis 250 Euro. Wir haben das in der letzten Landtagssitzung schon mal erörtert. Und diese willkürliche Festsetzung zwischen den Gewässern erster und zweiter Ordnung wird nicht erläutert und wird einer rechtlichen Prüfung im Ernstfall kaum standhalten. Das ist ja auch wieder normalerweise so, dass man das in ein Gesetz schreiben müsste, angelehnt oder angedeutet ist eine Verordnung, die sozusagen ohne Durchlauf durch den Landtag dann passieren wird. Das wird also einzelne Kommunen und einzelne Regionen schon in einzelne Schwierigkeiten bringen. Die betreffenden Wasser- und Bodenverbände wissen aktuell nicht, welche wasserwirtschaftlichen Anlagen dort übergeben werden sollen an sie und wie diese gesteuert werden. Das heißt, es fehlt auch ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept. Infolgedessen ist auch eine Kostenkalkulation für den Betrieb dieser Anlagen unmöglich. Das heißt, es ist ein erhebliches Kostenrisiko sowohl für die Kommunen als insbesondere auch für die Grundstückseigentümer. Und ähnlich verhält sich das Ganze auch im Hochwasserschutz, ist ja mit Anlagen erster Ordnung an der Ostsee nicht zu trennen. Das betrifft aber auch durchaus Gewässer erster Ordnung, wie zum Beispiel die Peene oder die Elbe. Hier war ja zunächst einmal vorgesehen, dass Gebiete, die nach 1992 bebaut worden sind, gegebenenfalls Überflutungen anheimgestellt werden sollten, was so ein bisschen in die Richtung geht, Wiedervernässung, Renaturierung mit dem vielleicht irgendwann mal folgenden Klimaverträglichkeitsgesetz, dass man das mit der Stelle schon abgeräumt hat. Vorhin war eben gesagt worden, das Ganze ist geändert worden auf, ich glaube, 2013 als Stichtagsjahr, also eine rückwärtige Festlegung und letzten Endes eine willkürliche Festlegung. 2013 ist nicht anders zu begründen als das Jahr 1992 an der Stelle. Also für alle diejenigen, die dort in diesen Gebieten wohnen, zukünftig viel Spaß! Da sollen landeseigene Schöpfwerke der Gewässer erster Ordnung in die Zuständigkeit und die Finanzverordnung der Gemeinden übertragen werden. Wir haben ja verschiedentlich schon über finanzielle Möglichkeiten der Gemeinden, Schrägstrich auch anschließend der Landkreise gehört, auch über freiwillige Maßnahmen und viele, viele Dinge mehr. Bisher wurden die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen durch das Land getragen. Dies wird zukünftig den Kommunen auf die Füße fallen, letzten Endes dann am Ende den Grundstückseigentümern. Es ist überhaupt nicht vorhersehbar, wie es läuft. Ich kann an der Stelle kurz einflechten, es gibt einen Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion, der darauf abzielt, unter anderem Gewässer erster Ordnung mit in die Kalkulation der Wasser- und Bodenverbände aufzunehmen, das heißt, diese Flächen teilweise mit zu veranschlagen, das macht es noch teurer. Das ist nicht ganz klar, wie es funktionieren soll. Ich darf an der Stelle aber auch ankündigen, dass wir den Änderungsantrag der SPD als Verschlimmbesserungsantrag in einzelnen Punkten sehen und infolgedessen, weil wir dem Gesamtkonzept nicht zustimmen können, auch dem Änderungsantrag nicht zustimmen können. Damit würden also, wie gesagt, Aufgaben verlagert und Kosten in andere Bereiche verlagert, ohne zu kompensieren. Das hat auch was, letzten Endes hätte das was mit Konnexität zu tun, Aufgabenverlagerung, da müssen die Mittel mitkommen. All das, meine Damen und Herren, ist realitätsfern und abgehoben. Aber das i-Tüpfelchen auf dem Gesetzentwurf sind die Dokumentations- und Meldepflichten. Hochwasserschutz- und Sturmflutabwehrpläne, Grundwasserstandsmeldungen, Meldungen bei Erdaufschluss und so weiter binden Personal und Kosten. Mit ihnen wird zusätzlich Bürokratie aufgebaut, Ressourcen gebunden und es gibt keinen nachweisbaren Mehrwert. Das heißt, das wenige Personal, das wir haben, säße besser auf dem Bagger oder auf dem Schlepper am Krauten. Aber wenn wir die noch abziehen sollen zum Pläneschreiben, dann wird es also wirklich grottig. Der vorliegende Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedarf einer dringenden und umfassenden Überarbeitung. Im Grunde genommen ist ein völliges Rebooting an der Stelle erforderlich. Man kann hier also nicht viel verbessern. Es geht hier um Einschränkungen des Eigentums, Ausbau der Bürokratie und neue Belastungen für die Bürger unseres Landes. Und diese müssen dringend revidiert werden. An sich steht das konträr zu den Zielstellungen, die wir in vielen anderen Lebensbereichen hier ständig auch haben. Der Gesetzentwurf ist nicht hinreichend konkret, es mangelt an einer ausreichenden Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen, die mit der Umsetzung verbundenen Kosten werden nicht aufgezeigt und die Kommunen einseitig belastet. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht außerdem nicht verfassungskonform, da er in wesentliche Bereiche des Eigentumsrechtes eingreift. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Zu den Änderungsanträgen der SPD hatte ich schon ausgeführt, es gibt auch Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Änderungsantrag lehnen wir in allen Punkten ab. Und auch den Entschließungsantrag, der als zweiter Antrag ist, den müssen wir leider auch ablehnen, weil er dieses Gesetz in allen Punkten noch verschlechtert. Wenn man also das charakterisieren sollte, normal muss dieses Gesetz in den Karton, auf dem draufsteht: Braucht kein Mensch! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD)
