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Manuela Schwesig

28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! In den vergangenen Jahren wurde der Medienstaatsvertrag an die moderne Medienlandschaft angepasst und mehrfach reformiert und verändert, und deshalb muss auch entsprechend das Landesrundfunkgesetz geändert werden. Und die Neufassung des Landesmediengesetzes ist der Gegenstand des Gesetzentwurfes, den wir heute hier abschließend beraten. In Erster Lesung wurde er im Oktober des vergangenen Jahres eingebracht und in der Zwischenzeit hat der Innenausschuss nach öffentlicher Expertenanhörung einen Beschluss mit Änderungsvorschlägen erarbeitet, die Ihnen vorliegen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktive Arbeit bei den Mitgliedern des Ausschusses bedanken. Wir haben das Landesrundfunkgesetz zunächst einmal an die Systematik des Medienstaatsvertrags angepasst. Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für private Medienangebote in Mecklenburg-Vorpommern und bringen die Digitalisierung voran. Hierzu verbessern wir die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere auch für den Ausbau des Digitalradios. Das Landesrundfunkgesetz wurde an die Systematik des Medienstaatsvertrags angepasst und Dopplungen zwischen Medienstaatsvertrag und Landesmediengesetz wurden gestrichen. Die Teile des Landesrundfunkgesetzes, die sich bewährt haben, bleiben inhaltlich erhalten und werden in das neue Landesmediengesetz überführt. Wir bauen mit dem Gesetz auch Bürokratie ab, zum Beispiel durch den Entfall der Genehmigungspflicht des Haushaltsplanes der Landesmedienanstalt durch die oberste Landesbehörde oder aber das Antragserfordernis für eine Beratung zur Nutzung der Offenen Kanäle sowie den Entfall von Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt. Die Veröffentlichung auf der Internetseite der Medienanstalt M-V ist völlig ausreichend. Wir wollen bisher aufwendige Verfahren damit verschlanken und die Selbstverwaltungsautonomie der Landesmedienanstalt stärken, beispielsweise durch Übertragung bestimmter Entscheidungen in die Zuständigkeit der Direktoren oder des Direktors wie beim Veranstaltungsrundfunk oder gebundenen Förderentscheidungen. Wir wollen zudem, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Medienlandschaft nutzen können. Deshalb gibt es auch neue Regeln zur Barrierefreiheit. Künftig sollen die Veranstalter den technischen Entwicklungsstand beachten und einsetzen, um eine gleichberechtigte Teilhabe durch den Abbau von Barrieren zu ermöglichen. Sehr geehrte Abgeordnete, die Arbeit der Landesmedienanstalt ist wichtig, und ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die die Landesmedienanstalt tragen und dort arbeiten, ganz herzlich bedanken. Ihre finanzielle Ausstattung wird trotz knapper Kassen stabil bleiben. Darüber hinaus geht es im neuen Landesmediengesetz um mediale Teilhabe. Wir haben gerade in der Aktuellen Stunde über die Bedeutung des Ehrenamts für unser Land gesprochen, und Ehrenamtliche gibt es natürlich auch im Bereich der Medien. Seit im Januar 1996 der Offene Kanal in Neubrandenburg auf Sendung ging, gestalten Bürgerinnen und Bürger die Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern aktiv mit. Ob das private Lokalradio Rostock LOHRO oder „Grevesmühlen TV“ oder die Mediatope der Medienanstalt in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Malchin, all diese Angebote bieten die Möglichkeit, Diskussionen in der Öffentlichkeit zu begleiten oder sogar anzustoßen, zu informieren und zu diskutieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es geht oft um lokale Themen, die für die überregionalen Medien nicht interessant sind. Aber innerhalb der jeweiligen Gemeinden werden sie stark diskutiert, sei es eine Fußgängerampel, die Gestaltung des Parks oder Jugendangebote in den Ferien. In Bürgermedien können Bürgerinnen und Bürger Filme, Radiosendungen und Onlinemedien produzieren. Man bekommt dadurch einen Blick hinter die Kulissen und sieht, wie Medien funktionieren, technisch, aber auch in ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit. Bürgermedien bieten den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, eigene Themen, Meinungen und kulturelle Vielfalt öffentlich zu machen, und zwar unabhängig von großen Medienkonzernen und Quotenabhängigkeit. Bürgermedien fördern demokratische Teilhabe und Medienkompetenz. Sie gehören zu unserer Medienlandschaft ebenso wie unsere Zivilgesellschaft, und ihre Möglichkeiten werden von Engagierten im ganzen Land genutzt. Wir wollen diesen wichtigen Kulturbestandteil im lokalen Raum erhalten und stärken. Deshalb schafft unser Landesmediengesetz erstmals einen Rahmen, in dem private Bürgermedien als besondere Medienformen gesetzlich benannt, definiert und geschützt werden. Sie sind nicht kommerziell, lokal beziehungsweise regional und bürgernah. Sie sind der aktuellen Rechtslage unterworfen, egal ob sie digital oder über den Fernseher ausgestrahlt werden. Das heißt zum Beispiel, sie müssen den Jugendschutz beachten. Private Bürgermedien können nun auch Fördermittel zur Unterstützung im Bereich der außerschulischen Medienbildung bekommen. Wir haben das Tätigkeitsfeld der Offenen Kanäle der Landesmedienanstalt auf den Bereich der Medienbildung ausgeweitet, den Zugang von Schulen zu diesem Angebot mit aufgenommen und damit die Medienkompetenzförderung für Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. So können Schülerinnen und Schüler Medien kennenlernen und mitmachen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die privaten lokalen und regionalen Fernsehangebote, wie zum Beispiel TV:SCHWERIN oder „Regio TV Rostock“, all die sind ein bedeutender Teil unserer Medienlandschaft. Auch solche Medien haben es schwer. Der Trend in der Medienlandschaft geht zu großen Konzernen mit ihren Ressourcen und Synergieeffekten. Aber auch die privaten lokalen Medien bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über lokale Vorgänge umfassend und gut recherchiert zu informieren. Auch sie tragen zur Qualität und Ausgewogenheit unserer Medien bei. Deshalb wollen wir auch das private Lokal- und Regionalfernsehen mit unserem Landesmediengesetz unterstützen. Dazu haben wir die bisher strengen Vorgaben bei Unternehmensbeteiligungen gelockert, um Medienschaffenden mehr Möglichkeiten für wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle zu geben. Die Gefahr vorherrschender Meinungsmacht besteht nicht zwischen Rundfunk und Zeitung, sondern zwischen redaktionell verantworteten Inhalten und großen international agierenden Plattformen. Der Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit der Förderungen für solche Programme vor. Hierzu werden die Fernsehangebote mit der öffentlichen Aufgabe betraut, ein qualitätsvolles regionales Fernsehprogramm herzustellen. Die Förderung wird über die Landesmedienanstalt erfolgen. Bürgermedien und privates Lokal- und Regionalfernsehen sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir wollen die lokalen Medienanbieter mit ihrer Ortsnähe und Programmvielfalt stärken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nie war es so einfach, mit Halbwahrheiten oder Lügen eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Nie war es deshalb so wichtig, dass wir freie und unabhängige Medien haben, dass wir Medien haben, die sich Zeit nehmen für die Recherche. Wir sprechen hier, wenn wir über Medien sprechen, oft über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist eine tragende Säule unseres Mediensystems, weil er genau das leistet: unabhängige Qualitätsberichterstattung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und an dieser Stelle will ich auch dem öffentlichrechtlichen Rundfunk danken, weil er vielen Schülerinnen und Schülern Einblick hinter die Kulissen gibt. Und ich glaube, das, was eben die privaten und lokalen Medien machen, gilt genauso für den Öffentlich-Rechtlichen. Wenn Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, bei Medien hinter die Kulissen zu schauen, zu schauen, wie aufwendig es ist, Fakten zu recherchieren, wenn sie sehen, was technisch möglich ist, wenn sie sehen, wie kommt es zu Filmen, Fernsehen und Nachrichten, dann ist das die beste praktische Medienkompetenz, die sie erlangen können. Herzlichen Dank allen hier im Land, die sich diese Zeit für unsere Schülerinnen und Schüler nehmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zur Ausgewogenheit und Vielfalt einer lebendigen Medienlandschaft gehören neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den großen privaten Anbietern auch die kleinen: lokale Medien, die vor allem über das Geschehen vor Ort berichten. Und sie stehen heute hier im Mittelpunkt. Sie informieren uns jeden Tag, nicht selten unter Druck und mit geringen Mitteln. Viele, die dort mitmachen, sind ehrenamtlich dabei, alle mit Leidenschaft. Ich habe Respekt vor Ihrer Arbeit. Danke dafür! Unser Landesmediengesetz trägt dazu bei, dass unsere Medienlandschaft vielfältig, qualitätsvoll und abwechslungsreich bleibt. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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