Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6166 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Jetzt wird es schwierig. (Enrico Schult, AfD: Der war zu schlecht, als dass wir den überweisen können.) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei zwei fraktionslosen Abgeordneten und eines Abgeordneten der Gruppe der FDP, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP ansonsten und Gegenstimmen aller übrigen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – 18. und 19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz – Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und Neunter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes – Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Achtzehnten und Neunzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz gemäß Artikel 59 der Verordnung 2016/679 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und zum Neunten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes gemäß Paragraf 14 Absatz 8 des Informationsfreiheitsgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5169, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/6203. Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern 18. und 19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und Neunter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 – Drucksache 8/4336 – Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Achtzehnten und Neunzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und zum Neunten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes gemäß § 14 Absatz 8 des Informationsfreiheitsgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/5169 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/6203 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.
