Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute auf der Drucksache 8/6201 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor, ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung, eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 115. Sitzung am 8. Oktober 2025 in Erster Lesung beraten und diesen zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 19. November letzten Jahres haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 14. Januar diskutiert und abgestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Februar 2020 abzulösen und die ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Versorgung im Land zu verbessern und eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erreichen. Es geht um nichts anderes als um die Gewinnung von Absolventinnen und Absolventen der Human-, der Zahnmedizin und der Pharmazie für eine Tätigkeit in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern. In der Anhörung haben wir zum Beispiel den Verband der Hausärzte, die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und auch die kommunale Familie gehört. Und ich möchte zwei Punkte herausheben, die sich dabei ergeben haben. Die Ärztekammer hat erste Forschungszahlen der Universitäten vorgestellt, die sich aus einer Ausweitung der Vorabquote im Hinblick auf das bisherige Landarztgesetz ergeben. Demnach stammen die Studentinnen und Studenten, die sich für das Landarztprogramm entschieden haben, überwiegend aus Kleinstädten mit weniger als 2.000 Einwohnern. Sie kommen aus Ostdeutschland, und ihre Eltern sind üblicherweise keine Ärzte. Warum ich das sage, werden Sie gleich verstehen. Der zweite Punkt, den ich herausstreichen möchte, ist, dass der Hausärzteverband betont hat, dass schon das Landarztgesetz von 2020 ein Erfolg gewesen sei und damit einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Land geleistet werden konnte. Ebenso lobt der Verband die bisherige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung beim Auswahlverfahren der Programmteilnehmer. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen die weiteren Punkte, die in der Anhörung genannt worden sind, in der Aussprache aufnehmen werden, und möchte die Gelegenheit nutzen, um allen Sachverständigen zu ihren Stellungnahmen und auch zu ihren Diskussionsbeiträgen einen herzlichen Dank auszusprechen. Das war ein sehr wertvoller Beitrag für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Fraktion der CDU hat im Verlauf der Beratung hinsichtlich der Verbesserung der Begleitung der Programmteilnehmer im Studium, der Behebung von Problematiken im Auswahlverfahren und der Betonung der Beteiligung der Kammern im Auswahlverfahren sowie einer zeitnahen Evaluation des Programms einen Änderungsantrag gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Ebenso hat die Fraktion der AfD einen Änderungsantrag gestellt, der sich auf die Aufhebung der Problematik im Auswahlverfahren und die Beibehaltung des jetzigen Auswahlverfahrens bezogen hat. Dieser Antrag ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden. (Paul-Joachim Timm, AfD: Aber knapp!) Die Fraktion der CDU hat einen Entschließungsantrag mit Blick auf eine Erhöhung der Vorabquote respektive eventuell eine Erhöhung der Studienplätze in diesem Bereich gestellt. Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, bei Enthaltung der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern bitten und bedanke mich insoweit für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
