Nadine Julitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Medien sind mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie sind ein Fundament unserer Demokratie, sie schaffen Öffentlichkeit, ermöglichen Teilhabe und sorgen dafür, dass auch regionale Stimmen gehört werden. Genau darum geht es auch im Mediengesetz, das wir heute beraten. Mit dem Medienstaatsvertrag haben sich die Spielregeln für die Medien grundlegend verändert. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es, diesen Rahmen klug, verständlich und gerecht in Landesrecht zu überführen. Genau das leisten wir mit dem neuen modernen Mediengesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Für die SPD-Fraktion ist dabei eines entscheidend: Vielfalt sichern, regional, sozial und demokratisch. Meine Damen und Herren, die Medienwelt befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, neue Verbreitungswege und veränderte Nutzungsgewohnheiten stellen insbesondere kleine und regionale Anbieter vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig haben die vergangenen Jahre – Corona, Energiekrise, Inflation – die wirtschaftliche Lage vieler privater Rundfunkanbieter massiv verschärft. Gerade lokale und regionale Medien geraten dabei unter Druck. Und genau hier sagen wir als SPD ganz klar, wer regionale Berichterstattung will, muss sie auch absichern. Deshalb ist ein zentraler Fortschritt dieses Gesetzes, dass erstmals eine gesetzlich verankerte Basisförderung für lokale TV-Veranstalter ermöglicht wird. Diese Förderung ist kein Selbstzweck. Sie dient der Sicherung journalistischer Qualität, der regionalen Vielfalt und letztlich der demokratischen Meinungsbildung vor Ort. Meine Damen und Herren, Medienvielfalt bedeutet für uns aber mehr als kommerzielle Angebote. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz auch ausdrücklich nicht kommerzielle Bürgermedien. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag vor allem zur Medienkompetenz, zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und zur demokratischen Kultur in unserem Land. Gerade in ländlichen Räumen sind Bürgermedien oft Orte des Austausches, des Lernens und der Mitwirkung. Dass ihre Förderung nun klar gesetzlich verankert ist, ist ein wichtiges Signal. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung des Hörfunks. Der Ausbau des Digitalradios ist eine Zukunftsaufgabe, die wir aktiv unterstützen müssen. Mit diesem Gesetz schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel, ohne die Vielfalt der Angebote aus dem Blick zu verlieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen mit diesem Gesetz außerdem für Klarheit, mehr Transparenz und mehr Praxistauglichkeit durch eine moderne Gesetzessystematik, durch klare Zuständigkeiten in der Landesmedienanstalt, durch zeitgemäße Regelungen für digitale Sitzungen und Entscheidungsprozesse und durch eine Stärkung der Vielfaltssicherung als zentrale Aufgabe der Medienaufsicht. Die vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen greifen berechtigte Kritik aus der Anhörung auf und machen das Gesetz an entscheidenden Stellen offener, praktikabler und zeitgemäßer. Auch das ist gute parlamentarische Arbeit. Meine Damen und Herren, all diese Änderungen verfolgen ein gemeinsames Ziel – eine vielfältige, demokratische, regionale und zukunftsfähige Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Mediengesetz ist ein starkes Signal für regionale Medien, für demokratische Vielfalt und für ein modernes, solidarisches Medienverständnis in Mecklenburg-Vorpommern. Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und bittet um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
