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Jacqueline Bernhardt

28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir ein neues Kapitel im Justizvollzug unseres Landes auf. Wir fassen das Jugendstrafvollzugsgesetz vollständig neu und passen zugleich das Strafvollzugsgesetz, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, das Jugendarrestvollzugsgesetz sowie das Justizvollzugsdatenschutzgesetz an. Der Anlass für diese umfassenden Gesetzgebungsänderungen und -vorhaben ist ganz klar: Es ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 zur Gefangenenvergütung. Das Gericht hatte unmissverständlich festgestellt, dass die bisherigen Regelungen zur Vergütung der Arbeit von Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot nicht vereinbar sind. Arbeit im Strafvollzug darf kein bloßer Zeitfüller sein. Sie muss anerkannt werden, und zwar so, dass ihr Wert für die Gefangenen auch tatsächlich spürbar wird. Dieses Urteil galt unmittelbar nur für die Strafvollzugsgesetze von Bayern und Nordrhein-Westfalen, führte aber zu einer deutschlandweiten Verständigung, in dessen Resultat die vorliegenden Gesetzesänderungen entstanden sind. Das Bundesverfassungsgericht verlangte damals vom Gesetzgeber ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept, das sich am Stand der Wissenschaft orientiert. Es verlangte, dass die Ziele der monetären und nicht monetären Vergütung klar benannt werden und dass die Vergütung geeignet ist, diese Ziele zu erreichen. Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzen wir mit dem vorliegenden Gesetz konsequent um. Sehr geehrte Damen und Herren, Kernpunkt der Reform ist die deutliche Anhebung der Gefangenenvergütung. Künftig bemisst sie sich nicht mehr nur an 9, sondern an 15 Prozent der Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV. Wir orientieren uns dabei an der Empfehlung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die damals eingerichtet wurde. Andere Länder sind diesen Weg bereits gegangen, Mecklenburg-Vorpommern geht ihn nun ebenfalls. Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Erleichterungen für die Wiedereingliederung der Gefangenen. Hier zählt zunächst die Einführung eines Resozialisierungsgeldes. Künftig werden 25 Prozent der Vergütung angespart, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit rund 2.250 Euro. Dieses Geld steht den Gefangenen zur Vorbereitung ihrer Entlassung und für den Neustart nach der Haft zur Verfügung. Es geht dabei um etwas sehr Konkretes, um eine Kaution für eine Wohnung, um Mobilität, um die ersten Schritte in einem straffreien Leben. Das ist Resozialisierung, die aus unserer Sicht wirkt. Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem Ziel der Resozialisierung hat der Justizvollzug aber auch die Aufgabe, die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen. Sicherheit und Resozialisierung sind dabei keine Gegensätze, sondern sie gehören zusammengedacht. Und genau das machen wir. Deshalb stärken wir mit dem Gesetz auch die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Wir schaffen eine neue Ermächtigungsgrundlage, um der Einbringung nahezu geruchloser, psychoaktiver Substanzen wirksam zu begegnen. Künftig können eingehende Schreiben angehalten und durch Kopien ersetzt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Das schützt Bedienstete, das schützt Gefangene und das schützt die Ordnung in den Anstalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Zugleich stärken wir die familiären Bindungen der Gefangenen. Besuche minderjähriger Kinder werden künftig nicht mehr auf die regulären Besuchszeiten angerechnet. Darüber hinaus verankern wir ausdrücklich im Gesetz, dass der Erhalt familiärer Beziehungen zu unterstützen ist, denn stabile soziale Bindungen sind ein weiterer wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung. Das belegt die Forschung eindeutig. Über die Vergütungsregelungen hinaus nutzen wir die Gesetzesänderungen, um die Vollzugsgesetze strukturell und inhaltlich fortzuentwickeln. Wir gleichen sie an das Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern an, schaffen mehr Transparenz, mehr Anwendungsfreundlichkeit und erfüllen zugleich den Evolutionsauftrag aus dem Koalitionsvertrag. Das ist im Sinne unserer Mitarbeitenden in den Anstalten, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen, für die Resozialisierung der Gefangenen, und dafür meinen herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz setzen wir nicht nur ein Urteil um. Wir setzen ein ganz klares Zeichen für einen modernen, rechtsstaatlichen und wirksamen Justizvollzug – einen Vollzug, der Sicherheit gewährleistet, einen Vollzug, der Arbeit anerkennt, und einen Vollzug, der Menschen befähigt, nach der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ich bitte Sie daher um Überweisung und Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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