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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, der Gesetzentwurf reagiert auf die langjährige Diskussion im Hinblick auf die immer stärker drohende Lücke der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Teilen des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern. (Marc Reinhardt, CDU: Und in Rostock.) Die Körperschaften – Ärztekammer, KV – haben schon seit mehr als zehn Jahren gefordert, die Vergabe der Studienplätze an den beiden Universitäten mehr für Landeskinder zu öffnen, in der Annahme, dass diese nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eher dazu bereit sind, dann auch in Mecklenburg-Vorpommern, in ihrer Heimat und dort auch im ländlichen Raum tätig zu werden. Ob sich diese Hoffnung bewahrheitet, ist nicht sicher, auch weil eine Evaluation des Landarztgesetzes von 2020 naturgemäß erst frühestens ab 2031 möglich ist, und insofern auch die Bemerkung – das sei mir gestattet, Frau Ministerin –, dass die tatsächlichen Erfolge bei der hausärztlichen Gewinnung mit diesem Landarztgesetz zu tun haben. Das waren ganz andere Sachen, beispielsweise die Einrichtung von Professuren für Allgemeinmedizin, die Umstrukturierung auch an der Hochschulausbildung in Rostock und in Greifswald und verschiedene andere Sachen mehr. So ist jedenfalls meine Meinung. Trotzdem ist es nachvollziehbar, wegen der drohenden Unterversorgung auch die Gewinnung von Zahnmediziner/-innen und Apotheker/-innen voranzutreiben und anzureizen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Situation der potenziellen beziehungsweise vermeintlichen Bewerberinnen und Bewerber lenken. Ja, über die Vorabquote können sie bei Erfüllung der gesetzlichen Modalitäten eine Studienzulassung erreichen. Sie müssen dafür eine fachliche Eignung haben nach Gesetz aus Abitur, Medizinertest, Freiwilligendienst, medizinischer pflegerischer Erfahrung, beruflicher medizinischer Erfahrung, also ein ganzer Strauß. Und das sagt mir schon jetzt und das sagt auch die Erfahrung der Universitäten Greifswald und Rostock, das ist eigentlich eine höhere fachliche Eignung, als wir sie bei 0,8 Prozent Abiturdurchschnitt erwarten können, denn es ist gar nicht gesagt, welche fachliche Eignung eigentlich dahinter liegt. Also wir gewinnen fachlich hoch geeignete Personen. Im Gegenzug sollen sie zu Studienbeginn sich mehr als 20 Jahre verpflichten, Ort und Fachrichtung noch ungewiss, und über eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro entscheiden. Mir erscheint das unfair, unausgewogen und etwas kontraproduktiv bezüglich des Ziels, Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Aus diesem Grunde habe ich diesen Änderungsantrag gestellt und die Summe 250.000 auf 100.000 runtergesetzt. Und wenn man sich das mal vor Augen führt, ist es so, dass es sich um ein fünffaches Jahreseinkommen handelt und bei 100.000 Euro um ein zweifaches. Ich möchte zum Schluss der Rede aber nicht verhehlen, dass ich überhaupt gar kein Freund bin von Vertragsstrafen, sondern dass ich glaube, dass wir über die Vorabquoten Interessenten gewinnen können und mit anderen Mitteln anreizen können, in den ländlichen Raum zu gehen. Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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