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Torsten Koplin

Die Linke 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass es sich hierbei um ein sehr fortschrittliches Gesetz handelt, gleich in mehrfacher Hinsicht. Wir werden im öffentlichen Dienst an Attraktivität gewinnen, wenn ich allein daran denke, was an Regelungen enthalten ist für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger beziehungsweise für diejenigen, die aus der Bundeswehr in den zivilen Dienst überwechseln. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch für mehr Gerechtigkeit sorgen, wenn es zum Beispiel um Regelungen für Einschätzungen der Arbeit geht. Wenn es darum geht, welche Entwicklungen einzelne Beschäftigte nehmen können, verbessern wir die Rahmenbedingungen. Und wir sorgen auch für mehr Solidarität mit diesem Gesetzentwurf, mit diesem Gesetz, und das will ich, darauf will ich näher eingehen, weil uns das als Linke mit großer Genugtuung erfüllt. Wir haben uns, als die Hamburger ihr sogenanntes Hamburger Modell kreiert haben und eine Anhörung dazu durchgeführt haben, saßen wir mit drin in der Anhörung. Und wir waren damals davon überzeugt, lasst uns das in Mecklenburg-Vorpommern auch machen, und haben aus der Opposition heraus dafür geworben. Mit Regierungsbeteiligung der CDU war das nicht möglich. Jetzt, Herr Reinhardt hat es gesagt, Sie können sich damit gut anfreunden. Das ist schön, dass es da eine Entwicklung in Ihrem Denken oder ein Umdenken gibt, weil wir mit der Möglichkeit der Wahlfreiheit, dass Beamtinnen und Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung als Mitglieder sich einschreiben können, auch in dreifacher Hinsicht Fortschrittliches leisten. Zum einen für die Beamtinnen und Beamten selbst. Sie haben für diejenigen, die bereits in der GKV sind, müssen ja beide, müssen den sogenannten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen. Das wäre für sie eine Entlastung. Es gäbe auch für die Beamtinnen und Beamte eine Entlastung, die in kinderreichen Familienverhältnissen leben, weil die Kinder bekanntermaßen dann mitfinanziert werden, mitversichert werden. Und es gibt darüber hinaus weitergehende Entlastung, für das Land ist es sehr vorteilhaft, das ist ein zweiter Aspekt, denn wir haben das Risiko gedeckelt. Jetzt ist es so, dass sämtliche Krankenkosten über die Beihilfe abgerechnet werden können, entsprechend der Maßregeln, und hätten dann durch die Gesetzliche Krankenversicherung, die ermöglicht wird, eben diese Parität und insofern eine Risikodeckelung. Wir hätten auch Entbürokratisierung, denn bei der Bearbeitung der Beihilfe für die betroffenen Personen müsste nicht mehr jede Krankenkostenabrechnung angefasst werden, sondern das machen andere für uns. Und wir haben auch einen finanziellen Vorteil, denn bekanntermaßen für Pensionärinnen und Pensionäre zahlen wir für die Beihilfe nicht mehr 50, bis 50 Prozent, sondern 70 Prozent, und die Parität wäre im anderen Fall erhalten. Gesamtgesellschaftlich ist es von Vorteil, und das ist für uns ein ganz starkes Argument, die Stärkung der Solidargemeinschaft, denn mit den Mitteln – das ist auch in der Beschlussempfehlung ausgewiesen –, die dafür aufgebracht werden, wir rechnen mittelfristig mit knapp 21 Millionen Euro, stärken wir, plus das, was die Beamtinnen und Beamten dann selber einzahlen würden paritätisch, stärken wir um diese Beträge die Gesetzliche Krankenversicherung. Gibt es einen Wermutstropfen dabei? Ja, gibt es. Zunächst müssen wir als Land mehr Geld auf den Tisch legen, mindestens 15 Jahre. Aber es wird sich auf lange Sicht ganz deutlich vorteilhaft entwickeln, letztendlich für alle vorteilhaft, deswegen tragen wir diesen Gesetzentwurf unbedingt mit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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