landtag-mv.de ↗

Jutta Wegner

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, das Kurortgesetz zu modernisieren und den demografischen Wandel hierin verstärkt zu berücksichtigen. Wir befürworten die Erweiterung der Qualitätsstandards für Tourismusorte, und genauso befürworten wir die neuen Anerkennungsarten eines „See- und Thalassoheilbades“ sowie des „Seebades mit Kurbetrieb“. Wenn man nun den nachfolgenden Erläuterungen im Gesetzestext Glauben schenkt, war es das mit wichtigen Änderungen – alles Weitere eher von redaktioneller Natur, und ich könnte fertig sein. Beim genaueren Hinschauen wurde ich allerdings stutzig. Umso länger ich verglich, umso unsicherer war ich mir, ob wir hier, ähnlich wie beim ersten Entwurf des geplanten Tourismusgesetzes, über einen mit heißer Nadel geschriebenen Gesetzesentwurf reden oder ob Änderungen durch die Hintertür vorgenommen werden sollen. Beim Durchsehen fiel mir auf, dass in Heilbädern und Kurorten plötzlich keine touristische Informationseinrichtung mehr verlangt werden soll. Zwar wird das in den Erläuterungen für die am höchsten prädikatisierten Kurorte relativiert, aber es drängt sich der Eindruck auf, dass künftig digitale Angebote und Infosäulen reichen sollen. Im Gesetz findet sich jedenfalls keine entsprechende Regelung. Ähnlich erging es mir beim einzusetzenden Beirat, stach mir natürlich ins Auge, dass die Naturschutzvereinigungen hier ohne Ersatz entfernt wurden. In den Erläuterungen finden sich als Ausgleich das Ministerium für Umwelt sowie eine Vertretung aus der Landesforst. Die Landesforst wird im Gesetzestext nur gar nicht aufgeführt. Bevor wir also ernsthaft reden können, müssen ein paar Dinge nachgearbeitet werden. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es könnte sonst schnell der Eindruck entstehen, dass es um mehr Einfluss der Landesregierung und das Zurückdrängen besonders der Umweltverbände geht. Meine Damen und Herren, das waren im besten Fall die Schönheitsfehler. Aber warum gibt es bei den Tourismusregionen plötzlich keine branchenübergreifende Zusammenarbeit mit zum Beispiel Nationalparkämtern oder Biosphärenreservaten mehr? Ist das Zufall, dass es wieder den Naturschutz betrifft, Zufall, dass der Wegfall des Absatzes 6 im Erläuterungsteil nicht erwähnt wird? Auf gebietsbezogenes Marketing wird verzichtet. Soll das künftig die Landestourismusgesellschaft exklusiv machen? Geht es dort dann nur noch um Werbung? Ich bin gespannt, was in der Anhörung dazu gesagt werden wird. Ein Fragezeichen habe ich aber auch bei der Frage, ob die Konsequenzen aus dem demografischen Wandel wirklich ernsthaft bedacht wurden. Das verträgt sich aus meiner Sicht jedenfalls nicht damit, dass Sie hier ganz en passant das Wort „barrierefrei“ aus den Anerkennungsvoraussetzungen zur Zugänglichkeit für Heilbäder und Kureinrichtungen gestrichen haben. Erklären Sie mir das! In der aktuellen Fassung musste ja wenigstens noch eine Erläuterung zur barrierefreien Zugänglichkeit erbracht werden. Ja, Sie können natürlich auf die Landesbauordnung verweisen, aber wenn ein so schwammiger Begriff wie „Kureinrichtungen“ verwendet wird, dann sollte zumindest im Gesetzestext auch klar verankert sein, dass hier entsprechende Nachweise erbracht werden. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kurzum, nach meinem Geschmack gibt es definitiv zu viele Ungereimtheiten. Es bedarf unbedingt noch einmal des Feinschliffs, deshalb befürworten wir die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Jutta Wegner Protokoll ↗