Dirk Stamer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag mit wirklich großer Bedeutung für die Wissenschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um die Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 zwischen unserem Land und unseren sechs staatlichen Hochschulen. Die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen sind nun abgeschlossen und liegen diesem Landtag zur Zustimmung vor. Kurz zur Erinnerung der Hochschulentwicklung in unserem Land, die folgt einem Dreischritt. Erst werden Eckwerte durch den Landtag bestimmt, dann werden Zielvereinbarungen zwischen den jeweiligen Hochschulen und dem Ministerium geschlossen, und dann in den sogenannten Hochschulentwicklungsplänen operationalisieren die Hochschulen dann die jeweilig vereinbarten Ziele, wie sie vor Ort umgesetzt werden sollen. Wir nehmen hier also im zweiten Schritt aktiv teil an der Gestaltung der Hochschulen in unserem Land. Und dies ist keine reine Formalie, denn hinter diesen Zielvereinbarungen stehen ganz reale Menschen: die Studentin, die sich fragt, ob ihr Studiengang stabil bleibt, der wissenschaftliche Mitarbeiter, der wissen muss, ob seine Stelle über das nächste Semester hinausträgt, die Verwaltungskraft, die Studienberatung organisiert, die Professorin, die Drittmittelprojekte plant und natürlich auch die Region, die auf Impulse aus dem Campus angewiesen ist. Worum geht es im Kern? 1. Planungssicherheit Hochschulen brauchen einen verlässlichen Rahmen, um gute Lehre, Forschung und Transfer über Jahre hinweg zu gestalten und nicht von Haushalt zu Haushalt, nicht im Krisenmodus, sondern mit einer langfristigen Perspektive. Und genau das leisten auch diese Zielvereinbarungen. Sie machen die Planungsperiode bis Ende 2030 verbindlich. Sie entscheiden darüber, ob wir Professuren sauber besetzen, ob Labore und Infrastruktur langfristig modernisiert werden, ob Studienangebote verlässlich bleiben und ob gute Köpfe im Land bleiben. Und gerade in Zeiten, in denen Konkurrenz um Fachkräfte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler härter wird, zählt Verlässlichkeit als Standortfaktor umso mehr. Und wir sollten uns hier auch nicht kleinreden. Wir wollen schließlich, dass die Menschen gerne in dieses Land ziehen. 2. Klare Entwicklungsziele Zielvereinbarungen sind hier keine Sammlung von wohlklingenden Absichtserklärungen, sie sind ein Instrument der Steuerung: – Was wird ausgebaut, wo liegen Schwerpunkte? – Wie wird Qualität gesichert? – Welche neuen Aufgaben übernehmen Hochschulen für das Land und für die Region? Und wichtig ist dabei die Balance. Hochschulen brauchen Freiheit in Forschung und Lehre. Und das Land aber braucht auch eine Transparenz darüber, wie öffentliche Mittel strategisch eingesetzt werden und wirken. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber Sie haben doch gar keine Strategie!) Und Zielvereinbarungen sind genau dieser vernünftige Mittelweg – keine Detailsteuerung, aber eine klare Richtung, keine Gängelung, aber nachvollziehbare Verantwortung. 3. Verantwortung in angespannten Zeiten Das dürfen wir alle nicht vergessen, wir alle wissen, die Haushaltslage könnte sehr viel freundlicher sein. Dass das Land und die Hochschulen trotz angespannter Rahmenbedingungen eine belastbare Grundlage für die nächsten fünf Jahre geschaffen haben, ist ein wirklich wichtiges Signal an Studierende, Beschäftigte, Forschende (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und an die ganzen Regionen, die daran hängen. Denn unsere Grundfinanzierung, die ist stabil und wird darüber hinaus auch noch dynamisiert, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern. Das haben wir vorhin schon mehrfach gehört. Wir stehen hier selbstverständlich vor realen Verantwortungen …
