Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr gern ergreife ich für diese aus Sicht des Gesundheitsministeriums sehr wichtige Gesetzesinitiative noch einmal das Wort. Die Gesetzesinitiative ist so wichtig, da sie einer sich zuspitzenden Diskrepanz gezielt entgegenwirkt, denn bei der Gesundheitsversorgung erleben wir eine zunehmende Erschwernis, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu gewährleisten. Im Durchschnitt, bezogen auf ganz Mecklenburg-Vorpommern, zeigt sich zwar an einigen Stellen eine gewisse Stabilisierung, verschiedene Maßnahmen, die teilweise bereits vor Jahren eingeleitet wurden, entfalten durchaus Wirkung. So hat sich etwa durch viele jüngere Kolleginnen und Kollegen das Durchschnittsalter der Hausärzteschaft in den letzten Jahren stabilisiert. Waren es zum 1. Januar 2021 im Durchschnitt noch 53,75 Jahre, so sind es zwei Jahre später, zum 01.01.2025, 52,89 Jahre. Und auch in Bezug auf die Arztdichte bei Hausärzten weist Mecklenburg-Vorpommern einen im Bundesdurchschnitt guten Wert auf. Pro Hausarzt oder Hausärztin werden 1.149 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern versorgt. Das liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1.264 Einwohnern. Die Entwicklung zeigt aber auch, dass es zunehmend schwieriger für viele ausscheidende Praxisinhaberinnen und -inhaber wird, in bestimmten ländlichen Regionen geeignete Nachfolger zu finden. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apothekerinnen und Apotheker lassen sich lieber in den Städten nieder als in den ländlichen, strukturschwachen Räumen. Dort droht Unterversorgung, und an den ersten Orten ist sie auch bereits eingetreten. Der Weg zur nächsten Apotheke, zum nächsten Arzt und zur Zahnärztin ist für viele Menschen außerhalb der Städte weiter geworden. Es geht also vor allem um die Verteilung. Gerade in den besonders vom demografischen Wandel betroffenen Regionen in unserem Land ist die Sicherstellung der wohnortnahen ärztlichen und perspektivisch auch der zahnärztlichen Versorgung besonders schwierig. Als Landesregierung treten wir dieser Situation entschlossen entgegen und erwarten das auch von denjenigen, die aus dem Sozialgesetzbuch V die Verantwortung für die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung tragen. Das sind in der ersten Reihe die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung und mit ihnen gemeinsam in zweiter Reihe die Krankenkassen. Und zugleich wissen wir auch, dass die bisherigen Sicherungsmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen und dass es weitere Werkzeuge braucht. Mit dem Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung und drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern gehen wir nun diesen nächsten Schritt. Wir entwickeln das bisherige Landarztgesetz weiter, indem wir zusätzliche Studienplätze für Pharmazie und auch für Zahnmedizin bereitstellen. Zudem sind Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, der auch weiterhin gestärkt werden muss, nicht nur unter dem Aspekt der Prävention, sondern auch als wesentlicher Teil von Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz. Wir werden in der Auswahl einen stärkeren Fokus auf die Eignung für die Tätigkeit in unserem Land legen, als es bisher der Fall war. Und letztlich werden wir auch ermöglichen, sich anstelle einer haus- oder kinderärztlichen Tätigkeit für einen anderen fachärztlichen Bereich zu entscheiden, wenn es diesen Bedarf gibt. Wir haben in der Debatte zur Ersten Lesung schon gehört, dass manche Abgeordnete diesen Schritt als verspätet einschätzen. Ich sage Ihnen, es ist der richtige Moment, das jetzt zu tun. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die Selbstverwaltung der Zahnärzte in den nächsten Wochen noch die letzten Hürden nehmen kann, um den Weg freizumachen für Landzahnarztstudierende schon in diesem Jahr. Das wäre zu keinem früheren Zeitpunkt in den letzten Jahren möglich gewesen, und auch das alte Landarztgesetz musste erst einmal ins Laufen kommen, um eine vernünftige Bewertung vorzunehmen. Wir haben einen kühlen Kopf bewahrt und sind nicht in Aktionismus verfallen. Das möchte ich wegen der Emotionalität des Themas positiv hervorheben. Und deshalb bedanke ich mich auch für die umfassende und sachliche Diskussion hier im Plenum heute hoffentlich auch, genauso wie in der Sitzung des Sozialausschusses. Mit unseren, Achtung, 42 Buchstaben im Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz rücken wir noch einmal an die Spitze – ein Gesetz mit landeseigenen Vorabquoten für Ärzte, für Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, das gibt es noch in keinem anderen Bundesland. Und mit einem Antrag, der am Freitag auf der Tagesordnung steht, werden wir das Gesetz auch schon gleich noch ausführen und konkret unterlegen. Deswegen bitte ich heute zunächst um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
