Thomas Würdisch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tourismusland, und das im besten Sinne. Der Tourismus ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige unseres Landes. Er schafft Arbeitsplätze, sichert Einkommen, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt entscheidend zur Lebensqualität in Stadt und Land bei. Gerade in ländlich geprägten Regionen ist er oft das wirtschaftliche Rückgrat ganzer Gemeinden. Was macht Mecklenburg-Vorpommern so attraktiv? (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es ist die einzigartige Kombination aus Natur, Kultur und Erholung. Unsere ausgedehnten Wasserflächen, die Ostseeküste, die Seenplatte, die vielen Naturschutzgebiete sowie drei große Nationalparks sind ein Alleinstellungsmerkmal weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Hinzu kommen unsere historischen Städte, traditionsreiche Seebäder sowie Kur- und Erholungsorte, die seit Jahrzehnten Gäste aus dem In- und Ausland anziehen. Diese Orte stehen für Erholung, Gesundheit, Qualität und Verlässlichkeit. Genau deshalb kommt den touristischen Prädikaten eine besondere Bedeutung zu. Sie sind Orientierung für Gäste, Qualitätsversprechen und zugleich Ansporn für die Kommunen, ihre Angebote stetig weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt, um diesen Qualitätsanspruch auch künftig zu sichern und weiter auszubauen. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Aufnahme der Titel „See- und Thalassoheilbad“ sowie „Seebad mit Kurbetrieb“ in das Kurortgesetz. Damit tragen wir der Entwicklung des Gesundheitstourismus Rechnung und schaffen zugleich rechtliche Klarheit. Diese Prädikate stehen für hochwertige, wissenschaftlich fundierte Gesundheitsangebote, die insbesondere an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ein enormes Potenzial haben. Ihre gesetzliche Verankerung stärkt nicht nur die Profilierung, nein, die Profilbildung der betreffenden Orte – auch Profilierung –, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes im wachsenden Markt des Gesundheits- und Wellnesstourismus. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die Verkürzung des Anerkennungszeitraums aller touristischen Prädikate von bislang 30 auf künftig 15 Jahre. Dieser Schritt ist sachgerecht und zeitgemäß. Touristische Anforderungen, Gästebedürfnisse und Qualitätsstandards verändern sich heute deutlich schneller als noch vor Jahrzehnten. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass ein einmal verliehener Titel nicht nur aus Tradition fortbesteht, sondern tatsächlich mit einer dauerhaft hohen Qualität verbunden ist. Dabei ist wichtig zu beachten, bereits verliehene Prädikate verlieren nicht automatisch die Gültigkeit. Erst bei einer erneuten Bewerbung, spätestens nach 30 Jahren, greifen die neuen Regelungen. Das schafft Planungssicherheit für die Kommunen und verhindert unnötige Brüche. Auch die Anhebung der Anforderung der Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ ist zu begrüßen. Künftig wird stärker darauf abgestellt, dass Gäste einen konkreten Sondervorteil erhalten. Das bedeutet, die Titel sollen spürbaren Mehrwert bringen für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die Akteure vor Ort. Damit wird der Begriff des „Tourismusortes“ geschärft und zugleich verhindert, dass Prädikate inflationär vergeben werden. Dass diese Änderungen auf breite Zustimmung stoßen, zeigt auch die positive Bewertung der Touristiker, wie sie unter anderem vom Wirtschaftsministerium wiedergegeben wurde. Die Verkürzung des Anerkennungszeitraums und die Einführung klarer Mindeststandards werden ausdrücklich begrüßt. Die Einschätzung, dass damit Qualität gesichert und weiterentwickelt werden kann, teilen auch wir. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Es ist ein Instrument, um den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. Es stärkt Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit, es fordert die Kommunen, unterstützt sie aber zugleich, ihre touristischen Profile zu schärfen und weiterzuentwickeln. Gerade in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Destinationen ist klar, nicht Quantität, sondern Qualität entscheidet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dieses Gesetz setzt genau hier an, maßvoll, verantwortungsvoll und mit Blick auf die langfristige Entwicklung unseres Landes. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und damit zur Stärkung unseres Landes insgesamt. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Aus diesen Gründen bitten wir, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
