David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Koplin hatte auch noch mal die Motivation dieses Gesetzes eingeführt, und das finde ich sehr löblich, zu sagen, warum machen wir das Ganze denn überhaupt. Und ich verstehe durchaus, dass hier das Ziel verfolgt wird, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, um mehr Bewerber zu bekommen, um die offenen Stellen zu besetzen, um mehr Leute in den Staatsdienst zu bekommen, gegebenenfalls auch zu halten. Und ich glaube, das ist ein grundlegender Punkt, worüber es sich lohnt, sich zu unterhalten. Denn die, die wir unbedingt brauchen, da müssen wir gucken, dass wir die Leute mit der entsprechenden Ausbildung bekommen, dass wir auch einen Wechsel zwischen privater Wirtschaft und öffentlichem Dienst möglich machen. Das ist aber eine grundsätzliche Debatte über den Umfang der Staatsleistungen, über den Umfang der staatlichen Aufgaben, die immer mehr mit Beamten ausgeführt werden anstatt mit Tarifbeschäftigten, die das genauso gut können, an Stellen, wo eigentlich hoheitliche Aufgaben gar nicht mehr wahrgenommen werden. Das ist eine Debatte, die müsste man in diesem Kontext aber auch führen. Da reicht die Zeit allerdings nicht an der Stelle, deswegen möchte ich auf ein paar konkrete Punkte noch mal eingehen. Das eine ist das Thema mit der Beurteilung beziehungsweise der Übernahme in das Beamtenverhältnis, wenn dann jemand irgendwie sieben Jahre schon mal auf kommunaler Ebene irgendwie drin war. Mit Verlaub, Bürgermeister einer Gemeinde für sieben Jahre, das kann ich mal auch schnell gewinnen, wenn einfach die Unzufriedenheit mit dem Vorgänger so groß ist und ich vielleicht die einzige Alternative bin, dass ich mal ganz eben, sehr schnell da auf den Punkt halt komme und dann zufälligerweise es auch schaffe, diese sieben Jahre zu überstehen, was noch nichts über meine Qualifikation aussagt und auch nichts über meine Amtsführung oder Sonstiges. Dass das bisher auch möglich war, das hat ja auch das Innenministerium bestätigt über den Landesbeamtenausschuss, dass man sagen kann, okay, in einzelnen Fällen ist das halt früher auch schon möglich gewesen. Jetzt aber diese Umkehr an der Stelle zu machen, das verstehe ich nicht, und ich glaube, das hat auch der Städte- und Gemeindetag entsprechend kritisiert, und der Kritik schließen wir uns auch an an der Stelle. Lobend möchte ich einmal hervorheben an der Stelle die Erleichterung des Wechsels in das Beamtenverhältnis von Berufssoldatinnen und -soldaten, denn das steigert im Übrigen auch die Attraktivität des Berufssoldatentums an der Stelle. Und das ist in den Zeiten, in denen wir heute leben, durchaus ein wichtiges Signal, dass wir auch Kameradinnen und Kameraden, die bei der Bundeswehr dienen, auch als Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, am Ende auch weitere Möglichkeiten eröffnen. Das finde ich gut und richtig an der Stelle. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Bei der pauschalen Beihilfe, hier vielfach kritisiert, fällt mir das ein wenig schwer, weil grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, finden wir gut, das ist in Ordnung. Im privaten Bereich habe ich allerdings durchaus die Möglichkeit, bis ungefähr, also bis 55 Jahre noch Wechsel vorzunehmen, auch wenn das immer schwerer wird, je älter ich werde. Und dass diese Entscheidung einmal getroffen wird und dann ein Leben lang gelten soll, das halten wir hier für schwer vermittelbar. Hier sollte es zumindest zwischenzeitlich doch noch Wechselmöglichkeiten geben. Das fehlt uns hier an der Stelle, die Flexibilität, ansonsten kann man das durchaus machen. Wir haben ein differenziertes Bild zu diesem Gesetzentwurf, das sehen Sie nachher im Abstimmungsverhalten. – Ich bedanke mich für die Vorlage und die Diskussion. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
