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Horst Förster

AfD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf ist dem Bekenntniszwang zur sogenannten geschlechtergerechten Sprache ausgeliefert. Das hört sich dann beispielhaft zitiert so an: „Für beamtete Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche … Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten …“ und so weiter. (Rainer Albrecht, SPD: Na und?!) So redet und schreibt kein vernünftiger Mensch. Diese unsinnige Aneinanderreihung von Paarbezeichnungen hat nichts mit Geschlechtergerechtigkeit zu tun, das ist Ausdruck einer neurotischen Sprachideologie, die zu immer neuen Sprachverrenkungen führt. Aber ich will das Thema hier und heute nicht vertiefen, nur so viel: Wir werden nicht aufhören, uns dem Genderwahn und der Verhunzung unserer Sprache zu widersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Inhaltlich wenden wir uns vor allem gegen die Neuregelung des Paragrafen 17 Absatz 1, wonach die Befähigung zur Bekleidung eines Amtes der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, also früher höherer Dienst, in der Regel aufgrund einer langjährigen Berufserfahrung bei hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten vorliegen soll. Das ist eine mutige, aber rechtlich nicht begründbare Unterstellung, denn bei allem Respekt vor dem Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters, dessen Erfahrungen ersetzen nicht die eigentlich erforderliche Laufbahnbefähigung, zum Beispiel die durch Studium und Vorbereitungsdienst erworbene Fähigkeit, juristische Sachverhalte zutreffend zu beurteilen. Insoweit können wir uns nur der fundierten Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages anschließen. Und obwohl der Herr Minister das eben als despektierlich angesehen, bezeichnet hat, natürlich kann man das auch anders vertreten, aber es ist jedenfalls angemessen, das auch infrage zu stellen. Und dafür gibt es sehr ausführlich, noch weiter ausgeführt das in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages. Die im Paragrafen 18a geregelte Höchstaltersgrenze für den Einstieg in das Beamtenverhältnis soll von derzeit 40 auf 45 Jahre nach unserer Ansicht angehoben werden. Das erscheint aus Gründen des Fachkräftemangels und des Wettbewerbs mit den anderen Ländern trotz des dadurch entstehenden ungünstigeren Verhältnisses von aktiver Dienstzeit und den späteren Versorgungsansprüchen – was der Minister ja zu Recht hervorgehoben hat – trotzdem notwendig, denn alle anderen Länder haben bereits eine höhere Altersgrenze, meist 45 Jahre oder gar 50 Jahre. Erhebliche Bedenken bestehen auch hinsichtlich der pauschalen Beihilfe. Diese Regelung folgt dem Hamburger Modell. Das bedeutet, dass in den Fällen, wo sich der Beamte für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, der Dienstherr sich pauschal an den Kosten der Gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Basistarifs zur Hälfte beteiligt. Es ist schwer vorauszusehen, was sich langfristig für den Beamten als günstiger erweist, der Verbleib im üblichen Beihilfesystem oder der Wechsel in die gesetzliche oder private Vollversicherung mit pauschaler Beihilfe. Ein späterer Wechsel ist jedenfalls nach der Regelung ausgeschlossen. Es ist in jedem Fall politisch ein gewollter Schritt in die Gesetzliche Krankenversicherung für alle, also in die Einheitsversicherung, und es ist insoweit auch ein Systembruch durch Vermischung von gesetzlicher und privater Versicherung. Zudem soll die pauschale Beihilfe das Land nach Auffassung des Landesrechnungshofs langfristig teurer zu stehen kommen als die klassische Beihilfe. Weiterhin erfolgt die Änderung in einer Phase, wo das gesamte Kranken- und Pflegeversicherungssystem auf dem Prüfstand steht und auf Bundesebene grundlegende Änderungen zu erwarten, jedenfalls nicht auszuschließen sind. In dieser Situation erscheint es uns unvernünftig zu sein, hier ein neues Mischsystem zu installieren. Das alles spricht aus unserer Sicht dafür, dem Hamburger Modell nicht, jedenfalls nicht jetzt zu folgen. Und für Wahlbeamte habe ich hier stehen – und der Auffassung war ich auch noch bis eben –, hier doch ein Rückkehrrecht zu installieren, so, wie das in dem Resolutionsantrag der CDU auch steht. Aber da muss ich einräumen, dass die Überlegungen des Ministers, die er eben vorgeführt hat, diese Lücke, die da entsteht, und dass die eben anders als bei anderen Beamten nicht so schnell, also nicht so oft mit anderen Leuten zu besetzen ist oder da nicht so viele zur Verfügung stehen, dass das wohl doch nicht der richtige Weg ist. Da schließe ich mich also Ihnen ausführlich an und komme damit zum Ende meiner Ausführungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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