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Martina Tegtmeier

SPD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf die Zweite Lesung, da werde ich nämlich ausführlicher werden. Heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das hören Sie da schon raus. Es gibt jede Menge von Beteiligungsverfahren, das haben wir gehört. Die meisten werden von Gemeindevertretungen oder parlamentarischen oder gewählten Parlamentariern oder Gemeindevertretungen beschlossen, wie das bei allen Beiräten zum Beispiel so ist, Ausschüssen und so weiter. Es gibt alle möglichen Räte, Aktionsgruppen und, und, und. Teilweise werden die gefördert, teilweise sind die gesetzlich verankert, teilweise auch nicht. Dieses Gesetz wendet sich ausschließlich an Behörden, also es ist ein Dialog zwischen Behörden und Bevölkerung beziehungsweise Gesellschaft, nicht von Gemeindevertretungen oder Landesparlamenten oder so. Das Wort „Behörde“ ist mehrfach explizit genannt worden, so lese ich das. Nach meiner Auffassung hat dieses Gesetz wesentliche Lücken, weil wie Dr. Trepsdorf zu Recht sagte, Beteiligungsverfahren sind aufwendig und kosten viel Geld, wer soll es bezahlen, sind nicht geregelt. Also das Gesetz enthält Lücken, passt nicht für alle Ebenen, für die es gedacht ist. Es ist eine reine Kannbestimmung. Man kann schon jetzt sagen, dafür braucht es dieses Gesetz nicht. Wir werden es heute ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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