Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Winter in Deutschland, und wenn diese heile Landschaft, wenn man durch das schönste Bundesland der Welt fährt, dann nehmen wir das, glaube ich, mit Dankbarkeit wahr. Und deswegen sage ich hier in aller Deutlichkeit, diese Novelle, an der ich viele, viele Jahre gearbeitet habe – und ich will ausdrücklich mal Frau Haubelt, sie sitzt dahinter, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) ich habe sie als Mutter, ich habe sie als Mutter dieses Gesetzes bezeichnet, weil wir doch über viele, viele Jahre doch relativ große Schwierigkeiten hatten, dieses Gesetzgebungsverfahren zu Ende zu bringen –, und ich glaube, dass diese große wirkliche Novelle ein Segen für unser Land ist, denn Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinen 51 Grundwasserkörpern und dann im Übrigen auch mit dem reichen Schatz nicht nur unter der Erde mit den Grundwasserkörpern, sondern an der Oberfläche natürlich einen besonderen Schatz, den es gilt zu sichern und für die nachfolgenden Generationen damit auch eine gute und ausreichende Wasserversorgung für die Wirtschaft, für die Landwirtschaft, aber insbesondere als öffentliches Gut für die Menschen zu sichern. Und das wird mit diesem Gesetz untermauert. Dafür bin ich wirklich sehr, sehr dankbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns einmal kurz noch mal in der Welt umschauen, dann wissen wir heute, über zwei Milliarden Menschen kommen nicht an Wasser ran. Können wir uns das überhaupt vorstellen? 97 Prozent unseres Planeten bestehen aus Wasser, aber 97 Prozent davon im Übrigen (Hannes Damm, fraktionslos: Aber nur oben, Herr Backhaus, nur oben.) sind Salzwasser, sind Salzwasser. Nur drei Prozent sind Süßwasser. Das muss man sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen, welchen besonderen Schatz wir entweder mit den Gletschern haben oder auf der anderen Seite natürlich mit dem Grundwasser oder mit dem Süßwasser, was an der Oberfläche ist. Und deswegen gilt es noch mal festzustellen, Mecklenburg-Vorpommern hat ausreichend, ausreichend Süßwasser, auch für die nächsten Jahre, und unsere Grundwasserkörper sind von der Quantität in einem guten Zustand. Und in der Qualität haben wir an der einen oder anderen Stelle erhebliche Probleme. Deswegen müssen wir diese auch lösen. Und ich will auch noch mal sagen, auch die Bezahlbarkeit, Bezahlbarkeit des Wassers ... (allgemeine Unruhe) Darf ich mal bitte? Auch die Bezahlbarkeit des Wassers ist für uns auch eine soziale Frage. Wenn wir im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern für 1.000 Liter Wasser im Übrigen 1,72 Euro bezahlen, dann rechnen Sie das mal in Ihre Wasserkiste um, wenn Sie einkaufen gehen! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir haben also als öffentliches Gut eine sehr preiswerte, in höchster Qualität zur Verfügung stehende Versorgung mit Wasser in einem zu über, weit über 95 Prozent öffentlichen Netz. Und in dieses Gesamtsystem haben wir in den letzten Jahren über 2 Milliarden Euro investiert, und deswegen ist diese Novelle so wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht natürlich auch um mehr Nachhaltigkeit bei der Gewässerbewirtschaftung, es geht um die Versorgung, es geht um die Reaktionsfähigkeit, es geht aber auch um die Widerstandsfähigkeit unseres so wertvollen Grundnahrungsmittels Wasser. Es ist unerlässlich angesichts der Herausforderungen auch des Klimawandels und auch der multiplen globalen Krisen, sich dieses immer wieder zu vergegenwärtigen. Ich finde es auch noch mal bemerkenswert – ich möchte mich ausdrücklich auch bei den Ausschüssen bedanken, die sich so intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, und das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Anzuhörenden, ich glaube, ein solcher Prozess, der ist beispielgebend –, man sieht eben auch daran ausdrücklich, dass die Landesregierung natürlich einen guten Gesetzentwurf vorgelegt hat, aber dass er deutlich noch weiter verbessert worden ist. Und deswegen möchte ich mich ausdrücklich bei den Ausschüssen bedanken, aber auch bei denjenigen, die zur Anhörung hier sehr, sehr wertvolle Beiträge geleistet haben. Das ist gelebte Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und im Übrigen geht es natürlich auch darum, möglichst zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung in dem Bereich massiv voranzutreiben. Und ich will ausdrücklich sagen, wir haben im Übrigen auch aus dem alten Gesetzentwurf, der aus 1992 stammt, haben wir auch eine komplette Institution rausgelöst. Es wird im Übrigen den Aufbau der Wasserwehren nicht geben. Wir haben hervorragend funktionierende Feuerwehren, wir haben das THW und wir haben hervorragend im Ehrenamt – das hatten wir heute Morgen – auch verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Hauptamt, die dieses Problem bewältigen. Das ist im Übrigen auch eine massive Einsparung von Mitteln, von Haushaltsmitteln, die dann eher in den Schutz des Gewässers investiert werden sollten. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir die landesweite Neuordnung von Gewässern erster und zweiter Ordnung auch mittlerweile ausdrücklich im zweiten Kabinettsentwurf zurückgestellt haben und wir damit mit Augenmaß und nicht mit der Brechstange diese Prozesse umsetzen, um die Gemeinden im Übrigen ausdrücklich mitzunehmen und eine Verordnungsermächtigung, um punktuell notwendige Anpassungen vorzunehmen, dann auch weiter umzusetzen. Ich finde im Übrigen insofern auch noch mal außerordentlich wichtig, wesentliche Veränderungen bei Gewässerzuordnungen bleiben natürlich auch dem Parlament vorbehalten. Und das ist eine Zusicherung, die wir einhalten werden. Wenn es hier zu Veränderungen kommt, geht das selbstverständlich auch noch mal an dieses Hohe Haus. Ich will insofern noch mal zu den Kernanliegen kommen, Wasser schützen, als lebenswichtige, unverzichtbare Ressource. Der Grundwasserschutz ist zu stärken, sonst wird die Trinkwasseraufbereitung über kurz oder lang teuer. Und Sie wissen, welche Diskussion wir gerade vielleicht auch auf der Grünen Woche, die im Übrigen für uns sehr erfolgreich war, absolviert haben. Aber hinter den Kulissen haben wir auch über die Düngeverordnung verhandelt. Ich hoffe, dass die Bundesregierung jetzt möglichst schnell was Vernünftiges vorlegt. Und ich will natürlich auch noch mal ausdrücklich sagen, dass die Trinkwasseraufbereitung von unseren Trinkwasserbeschaffungsverbänden, die diese in diesem Land immer kommunal als öffentliches Gut umsetzen, dass die eine hervorragende Arbeit leisten. Und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch noch mal sehr, sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deswegen ist es so wichtig, Vorbeugen ist immer besser als Heilen. Und die Zahlen und Fakten, die uns im Übrigen auch über das zentrale Messsystem zur Verfügung gestellt werden, im Übrigen auch digital, das ist damit auch in hervorragender Weise gedeckt. Und 84 Prozent der Trinkwasserversorgung in Mecklenburg-Vorpommern werden im Übrigen aus dem Grundwasser gedeckt, meine Damen und Herren, und der Rest kommt im Wesentlichen aus der Warnow. Und deswegen ist das auch noch mal ein ganz klares Anliegen. Vom Grundwasserschutz profitieren alle Menschen, alle Wirtschaftszweige in unserem Land, und es bleibt und ist ein öffentliches Gut, das kann ich gar nicht oft genug sagen. Die Oberflächengewässer vor nachhaltigen Stoffeinträgen schützen, auch darüber reden wir seit vielen Jahren. Und wir sind schon auch ein Stück weit Vorreiter. Wir kommen jetzt im Übrigen mit dem 5-Meter-Gewässerrandstreifen – natürlich habe ich auch zur Kenntnis genommen, dem einen reicht das nicht, dem anderen ist es viel zu viel –, aber eins ist vollkommen klar, dies werden wir jetzt durchsetzen und umsetzen. Es gibt dort kein Pflügen, es gibt keine Düngemittel, es gibt keinen Pflanzenschutz. Und davon betroffen sind im Übrigen 7.500 Hektar. Da darf man sich auch mal bei den Landwirten und bei den Bodeneigentümern bedanken dafür, dass diese Flächen per Gesetz jetzt unter Schutz gestellt werden und damit auch ein sehr wertvoller Beitrag für unser sauberes Wasser gelegt wird. Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Ausrichtung der naturnahen Gewässer, sie sind einfach auch erkennbar widerstandsfähiger gegenüber den Klimafolgen. Sie sollen sich möglichst eigendynamisch entwickeln können. Dazu dürfen natürlich auch die Gewässerentwicklungskorridore durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Und ich plädiere hier ausdrücklich im Übrigen auch für vereinfachte Flurneuordnungsverfahren, und wir werden dort auch weite Maßstäbe setzen. Auf stark im Übrigen befestigten und versiegelten Flächen kann kaum Niederschlagswasser versickern. Wir haben da auch den Klimawandel zur Kenntnis genommen oder auch die Starkregenereignisse, ob in Rostock, in Schwerin oder wo auch immer, in Grimmen. Im Übrigen, wir müssen uns darauf einstellen, dass diese Situation deutlich zunimmt, und deswegen ist es auch richtig, dass dieses Gesetz Anreize zur Minderung der Flächenversiegelung auch umsetzt. Auch das war mir eine Herzensangelegenheit. Die Gewässerunterhaltung, ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, auch die Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden ist in den letzten Jahren wirklich deutlich verbessert worden. Und ich freue mich sehr über die Art und Weise, wie mittlerweile, auch über die Grenzen der Wasser- und Bodenverbände hinweg, auch mit dem Bauernverband im Übrigen, mit den Naturschutzverbänden hier gemeinsam zusammengearbeitet wird und im Übrigen damit auch das Rückhaltevermögen von Wasser in der Fläche, das Süßwasser in der Fläche zu halten, wirklich sehr, sehr gute Vorstellungen entwickelt worden sind und damit natürlich auch die wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse und vor allem die Auffüllung unser Grundwasserbestände oder auch der Oberflächengewässer einhergeht. Das steht im Übrigen auch im Wasserhaushaltsgesetz, das muss auf Bundesebene dann in Landesrecht umgesetzt werden, und deswegen halte ich das auch für richtig. Neu ist im Übrigen, noch mal, dass wir das Landeswasser- und Küstenschutzgesetz – und es ist ja auch schon eben die Landeswasserstrategie, im Übrigen möchte ich auch noch mal sagen, die Strategie war vor der Gesetzesnovelle im Übrigen fertig, sodass wir daraus abgeleitet haben, was für welche Gesetzgebungsverfahren wir daraus ableiten und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen. Wer sich die Wasserstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern mal angeschaut hat, der weiß, das ist ein Wissenskompendium und damit im Übrigen auch die Fortschreibung der strategischen Ausrichtung dieses so wichtigen Bereiches. Und deswegen noch mal: Der Landschaftswasserhaushalt liegt im Interesse fast der gesamten Gesellschaft, auch für die Wasserwirtschaft, für die Wirtschaft selber, für die Gesamtgesellschaft und auch für die Landwirtschaft. Auf die Herstellung der Durchgängigkeit soll daher an künstlichen oder/und erheblich veränderten Gewässern und an kleinen Fließgewässern mit weniger als zehn Quadratkilometern Einzugsgebiet verzichtet werden. Das ist auch ein ganz tolles Ergebnis, weil wir damit im Übrigen Wasser in der Fläche halten werden und damit die Akzeptanz im Übrigen auch der Allgemeinheit umsetzen werden. Das wird im Übrigen auch dem Moorschutz helfen und das wird hoffentlich auch zu weiteren Einnahmequellen führen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir dieses umsetzen. Zum Küsten- und Hochwasserschutz: Auch das ist ja neu, dass in diesem Gesetz auch der Küstenschutz, im Übrigen noch mal ausdrücklich, das Land übernimmt zum ersten Mal die vollständige Verantwortung für die bebauten Gebiete mit einem Ortskern. Für dieses ist das Land verantwortlich und die Kosten für den Hochwasser- und Küstenschutz (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) werden zu 100 Prozent vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen. Das hat es vorher noch nicht gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wir haben seit 1990 fast 600 Millionen Euro investiert. Und im Übrigen werden wir das weiter tun mit der Gemeinschaftsaufgabe und den anderen Mitteln. Um die 20 Millionen legen wir hier pro Jahr tatsächlich in Investitionen um. Deswegen, glaube ich, ist es auch noch mal wichtig, dass das Land sich hier nicht aus der Verantwortung stiehlt, ganz im Gegenteil! An der Küstenschutzkonzeption wird fortlaufend gearbeitet. Wenn Sie zum Beispiel den Meeresspiegelanstieg betrachten, wir rechnen heute in unserer strategischen Ausrichtung im Übrigen bis zum Jahr 2100, da müssen wir mit einem Anstieg von 84 Zentimetern rechnen. Wer denkt in diesem Land eigentlich so weit? Die Wasserwirtschaft macht es und unser Haus steht dafür als Pate zur Verfügung. Insofern, glaube ich, ist es auch noch mal wichtig, dass wir natürlich auch den Bau und die Unterhaltungslast der an Wasser- und Bodenverbände abzugebenden knapp 62 Kilometer Deiche festgeschrieben haben und damit natürlich auch die Verantwortung in deren Hände geben. Und dass wir 46.000 Kilometer Gewässerstreifen haben, will ich an dieser Stelle nur noch mal sagen. Und deswegen, glaube ich, ist das auch noch mal ein Dank an diese Verbände, die im Übrigen ja in kommunaler Hoheit sich befinden. (Thore Stein, AfD: Die freuen sich aber nicht so wirklich.) Sie haben … Ja, Verantwortung fürs Binnenland ist nun mal in die Hände der kommunalen Ebene zu legen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich kann Ihnen nur eins sagen: Wenn Sie an den Sitzungen teilgenommen hätten, mit welcher Sachkompetenz die Wasser- und Bodenverbände hier arbeiten und auch wie kooperativ sie sind, will ich noch mal ausdrücklich sagen, haben wir einen außerordentlich guten Zusammenarbeitsstil. Und wenn die Gemeinden im Übrigen einen Deichbau für den Schutz von Flächen außerhalb von geschlossenen Ortschaften für notwendig erachten, dann kommt unsere Förderung, die wir dann im Übrigen auch mit bis zu 80 Prozent umsetzen können. Deswegen noch mal: Ich glaube, ein fairer und sparsamer Umgang mit Wasser und die Änderung beim Wasserentnahmeentgelt, auch das muss an dieser Stelle noch mal angesprochen werden, natürlich ist mir das auch nicht leichtgefallen, aber erstens, ich betone noch mal, bei 1,70 Euro im Durchschnitt bekommt das Land 20 Cent. Wer bekommt eigentlich die anderen 1,50 Euro? Das sind die Verbände, die das einnehmen. Und ich glaube schon, dass man an dieser Stelle sagen kann, das ist ein fairer Ausgleich. Im Übrigen, auch das Beregnungswasser, auch das will ich noch mal sagen, zum ersten Mal nach der Wende werden jetzt auch die Landwirte natürlich dann auch mit herangezogen, aber mit einem absolut abgesenkten Preis im Übrigen von 6 Cent aus dem Grundwasser und 2 Cent aus den Oberflächengewässern. Und damit sind wir an der unteren Skala der Bundesrepublik Deutschland. Und zwölf Bundesländer haben jetzt im Übrigen auch da die Entnahmegelder eingeführt und Bayern im Übrigen auch gerade, die insgesamt 10 Cent für den Kubikmeter tatsächlich nehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und deswegen will ich noch mal ausdrücklich sagen, auch die Verbraucherpreise, wenn man das mal ganz in Ruhe betrachtet, die 10 Cent Erhöhung, hat das eine ganz geringe Auswirkung auf die Preise. Wir haben das ja auch mal umgerechnet auf ein Kilo Erdbeeren oder tatsächlich auch auf Kartoffeln oder Möhren. Da kann ich nur sagen, das ist ein Bruchteil von einem Cent, der hier zu Buche schlägt. Und im Übrigen wird dieses Gesetz dann erst 2027 in die Umsetzung gehen und dann auch mit Augenmaß umgesetzt. Deswegen will ich zum Abschluss noch mal sagen, auch der vorsorgende Trinkwasserschutz, da kann das Geld ausdrücklich eingesetzt werden. Und die Aussagen, die in den letzten Wochen hier getätigt worden sind, dieses Geld, was wir hier einnehmen, das sind ja wohl 20 Millionen insgesamt, würden irgendwo im Haushalt versickern, das ist schlicht und ergreifend unwahr, sondern dieses Geld wird zweckgebunden in der gesamten Wasserwirtschaft wieder eingesetzt. Deswegen betone ich abschließend noch mal: Die Gesetzesnovelle ist ein Meilenstein. Es ist ein klar strukturiertes, praxis- und digitaltaugliches Gesetz. Machen wir uns heute auf den Weg für ein modernes, zukunftsorientiertes Landeswasser- und Küstenschutzgesetz! Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, und wünsche, dass wir heute wirklich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
