Franz-Robert Liskow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Medienstaatsvertrag der Länder aus dem Jahr 2020 hat die Anpassung des Landesfunkgesetzes unseres Landes erforderlich gemacht. Mit der Neufassung des Landesrundfunkgesetzes als Mediengesetz Mecklenburg-Vorpommern sollen unter anderem die Basisförderung der lokalen TV-Veranstalter und eine Fördermöglichkeit für private nicht kommerzielle Bürgermedien als Beitrag für die Medienkompetenzförderung im Land gesetzlich normiert werden. Dass nicht alle und auch die regierungstragenden Fraktionen mit der Fassung des Gesetzes einverstanden waren, hat die Anhörung im Innenausschuss eigentlich deutlich ergeben. Und so hat meine Fraktion heute auch einen Änderungsantrag vorbereitet sowie eine Entschließung vorgelegt. Unser Änderungsantrag bezieht sich auf drei Regelungen des Gesetzentwurfs. Eine vierte Änderung ist nicht mehr notwendig, nachdem SPD und Linke mit ihrer Tischvorlage im Innenausschuss selbst gefordert haben, dass der bisher in den Medienausschuss entsandte Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern nicht durch die neue MV Tourismus GmbH ersetzt wird, sondern durch die DEHOGA. (Patrick Dahlemann, SPD: Da haben wir doch gut reagiert, ne?!) Die Entsendung der MV Tourismus GmbH in den Medienausschuss hätte nämlich dazu geführt, dass die Landesregierung als alleinige Gesellschafterin dieses Unternehmens eine unmittelbare Einwirkung auf die Entscheidung des Medienausschusses hätte nehmen können. Das wäre mit dem Gebot der Staatsferne eben nicht vereinbar gewesen. Und als Vertreter im Medienausschuss wurde erstmals auch der Landesseniorenbeirat aufgenommen. Das haben wir selbst gefordert und sind selbstverständlich damit auch einverstanden. (Patrick Dahlemann, SPD: Danke für die Unterstützung!) Meine Damen und Herren, unser erster Änderungsantrag bezieht sich dann auf Paragraf 10 des Gesetzentwurfs mit der Beschränkung der besonderen Sendezeiten auf Rundfunkveranstalter eines landesweiten Vollprogramms. Nach dieser Regelung werden lokale und regionale Rundfunkveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern von Sendungen zur Vorbereitung von Wahlen zum Landtag, Bundestag oder dem Europäischen Parlament ausgeschlossen. Durch unseren Änderungsvorschlag soll regionalen und lokalen Programmen die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Wahlwerbung zu verbreiten, sofern sich der Wahlvorschlag auf das jeweilige Sendegebiet des Rundfunkprogramms erstreckt. Die zweite Änderung betrifft den Paragrafen 23 des Gesetzentwurfs. Die nur deklaratorische Verweisung auf die anzuwendenden Regelungen des Medienstaatsvertrags zu den Bereichen Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Absatz 1 soll durch einen neuen Absatz 3 konkretisiert werden. Mit diesem Wortlaut wird eindeutig, dass für Landesprogramme und Hörfunkprogramme, die als Landesprogramme verbreitet werden, die Verbreitung von regionalisierter Werbung weiterhin zulässig ist. Das bringt nach unserer Auffassung mehr Rechtssicherheit und dient damit der Stärkung und der Stützung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Meine Damen und Herren, unserem dritten Änderungsantrag kommt eine entscheidende Rolle zu. Die Aufgaben der Medienanstalt sollen nach Paragraf 10 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages mit 1,8989 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern eingenommenen Rundfunkbeiträge finanziert werden. Der in Paragraf 61 des Gesetzentwurfs geregelte Vorwegabzug auf oder von 20 Prozent dieses Anteils für den Norddeutschen Rundfunk ist im Hinblick auf den Zweck eines Rundfunkbeitrags und dem Aufgabenzuwachs der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern anzupassen. Insbesondere wenn die Mittel berücksichtigt werden, die der Norddeutsche Rundfunk aus der zusätzlichen Filmförderung des Landes erhält, ist die Höhe des Vorwegabzuges eben nicht mehr zeitgemäß und sollte daher auf 15 Prozent angepasst werden. Mittlerweile haben drei Bundesländer ihre Vorwegabzüge verringert, in sechs weiteren Bundesländern ist ein Vorwegabzug gar nicht mehr vorgesehen. Und wenn wir uns das geringere Gebührenaufkommen der Medienanstalt in unserem Land ansehen, ist eine Verringerung des Vorwegabzuges dringend geboten. Ziel sollte es sein, auf diesen Vorwegabzug eines Tages ganz zu verzichten. Und, meine Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, endlich auf eine Kooperation zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Hörfunkanbietern dieses Landes hinzuwirken, damit private Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern über die öffentliche DAB+- Infrastruktur des NDR ausgestrahlt werden können. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Der Norddeutsche Rundfunk verfügt in Mecklenburg-Vorpommern über eine DAB-Infrastruktur, die aus Rundfunkbeiträgen finanziert und flächendeckend ausgebaut wurde und die seit Jahren nicht ausgelastet ist. Eine solche Infrastruktur selbst aufzubauen, können sich die privaten Hörfunkanbieter dieses Landes nicht leisten. Weil der NDR drei seiner digitalen Hörfunkprogramme einstellen will, werden weitere Kapazitäten auf dem sogenannten Multiplex frei, die den privaten Hörfunkanbietern für eine gemeinschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sollten. Meine Damen und Herren, stärken Sie die Medienvielfalt in unserem Land und stimmen Sie unseren Anträgen zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
