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Jacqueline Bernhardt

28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute in Vertretung der erkrankten Bildungsministerin Simone Oldenburg – und von dieser Stelle aus dir, liebe Simone, Genesungsgrüße – folgende Ausführungen in ihrem Namen tätigen. Von der Demokratiebildung über die Digitalisierung, den Datenschutz bis hin zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Ganztagsförderung – das alles bringen wir mit der Verabschiedung dieses Schulgesetzes auf den Weg. Verbunden sind die Verbesserungen mit Erleichterungen für die Lehrkräfte, für die Schulträger und für die Eltern. Wir strukturieren neu, wir entbürokratisieren, wir vereinfachen. Statt dass sich wie bisher jede Schule und jeder Schulträger weiterhin alleine auf den Weg begeben müssen, machen wir den Weg frei für landesweite Lösungen in der Bildungsinfrastruktur und der Bildungsmedieninfrastruktur. Bisher war die Zusammenarbeit von Schulen und ihren Schulträgern sowie den zuständigen kommunalen Medienzentren immer nur auf der Ebene der einzelnen Schule möglich – also 500 einzelne Absprachen, 500 einzelne Vereinbarungen. Das ist jetzt endlich Geschichte, lobt Frau Oldenburg. (Torsten Renz, CDU: Das ist jetzt Geschichte?!) Der enge Dialog mit den Schulträgern ist dringend notwendig, um die Schulen schneller zu digitalisieren und die fortschreitende digitale Entwicklung der Schulverwaltung so zu nutzen, dass ihre Arbeitsabläufe vereinfacht werden. Alle Erkenntnisse aus der Umsetzung des DigitalPaktes 1 nutzen wir, um diese Infrastrukturen aufzubauen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die sich von dem Klein-Klein bis hin zu einer einheitlichen Aufstellung entwickeln, auch ganz im Sinne der kommunalen Ebene. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam ist es dem Bildungsministerium gelungen, den gesetzlichen Rahmen so zu strukturieren, dass alle Beteiligten deutlich entlastet werden. So kann auf die Bildungsinfrastruktur nun auch die Bildungsmedieninfrastruktur aufgesattelt werden. Das heißt, dass wir neben der einheitlichen Hardware auch über ein Schulportal Zugang zu einer einheitlichen Software bekommen. Wir haben sozusagen unseren eigenen App-Store entwickelt, so Frau Oldenburg. Das bedeutet, es gibt nur noch ein Zeugnisprogramm, nur noch ein Klassenbuch, nur noch ein Programm für Vertretungspläne, nur noch einen Stundenplaner und nur noch ein Lernmanagementsystem. Für die Schulen heißt das darüber hinaus, keine eigene Prüfung mehr zum Datenschutz, zur Informationssicherheit und zur Technik bei digitalen Systemen, kein Abstimmungsaufwand mit dem Schulträger bei der Auswahl und dem Einsatz digitaler Lösungen. Es ist dem Bildungsministerium gelungen, einheitliche technische Standards an allen Schulen zu schaffen, die eine bessere Nutzbarkeit landesweiter und länderübergreifende digitaler Angebote ermöglichen. Die Lehrkräfte entlastet das Bildungsministerium im Schulgesetz dadurch, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler mit denselben digitalen Systemen an Schulen im Land arbeiten, somit einen geringeren Einarbeitungsaufwand haben und einen verlässlichen Zugang zu allen digitalen Lern- und Lehrmitteln an allen Schulen gleichermaßen. Sehr geehrte Damen und Herren, neben diesen großen Neustrukturierungen haben wir selbstverständlich auch Anregungen aus den Anhörungen aufgenommen, so Frau Oldenburg, die überzeugend waren und die unter anderem von den Schulleitungsverbänden, Frau Gudrun Heinrich und dem Landesbeauftragten für Datenschutz in die Diskussion eingebracht wurden. Dazu zählen die Einführung von weiteren Ordnungsmaßnahmen in der Grundschule, die Aufarbeitung und Begleitung von Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler durch Unterstützung und Beratungsangebote, die auch im gesamten Klassenverband angewandt werden können, die Anregung des Landesdatenschutzbeauftragten, die Datenverarbeitung des ZDS eindeutig zu regeln, sowie die bereits beschlossene Einberufung einer Schulkonferenz für die Digitale Landesschule zu streichen und stattdessen zu evaluieren, welche Art von Konferenzen diese besondere Schule benötigt, um allen Anforderungen eines Schulalltags gerecht zu werden. (Torsten Renz, CDU: Das ist der größte Quatsch!) All diese Hinweise haben wir übernommen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle räumen wir der Digitalen Landesschule einen breiten Raum ein. Selbstverständlich ist und bleibt der Präsenzunterricht das A und O der Arbeit an den Schulen. Aber wir müssen auf kurz- und längerfristige Ausfälle bei den Lehrkräften auch mit den Angeboten dieser besonderen Schule reagieren. Täglich bieten wir durch die landesweite Lernplattform itslearning und durch das integrierte Videokonferenztool sowie mit den speziell ausgebildeten Lehrkräften ortsunabhängigen Unterricht sowie digitale Selbstlernkurse. Sind die Kinder und Jugendlichen einer Schule für eine bestimmte Zeit zum Unterricht an der DiLaS angemeldet, so erhalten sie stets rahmenplankonformen Unterricht auf der Grundlage einer zielgerichteten digitalen Didaktik. Mittlerweile bietet diese Schule für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 beziehungsweise 13 durchgängig Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch an. Darüber hinaus wird seit Kurzem Vertretungsunterricht in den Fächern Chemie, Physik, Biologie, Geschichte, Philosophie, Sozialkunde und Französisch für die Klassenstufen 7 bis 10 angeboten. Und seit 2022 wird täglich das Fach Deutsch als Zweitsprache für die Jahrgangsstufen 1 bis 4, 5 bis 9 und für junge Erwachsene angeboten. Wir legen mit dieser Schulgesetznovelle weitere Grundlagen dafür, dass die DiLaS bis zum Jahr 2029 schrittweise so gewachsen ist, dass sie vollkommen ausgebaut ist. Dann wird jeder Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen angeboten und damit werden die Lehrkräfte weiter entlastet. Ich, also Frau Oldenburg dankt allen, die daran mitgewirkt haben, dass diese weiteren Verbesserungen und Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Ganz besonders dankt Frau Oldenburg den Referaten und Abteilungen, aber selbstverständlich auch allen Anregungen und Ideen aus den Anhörungen. Gemeinsam ist hier eine innovative Gesetzesänderung gelungen, die alle am Bildungsprozess Beteiligten gleichermaßen einbezogen hat und damit auch entlastet. – Und damit vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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