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Enrico Schult

AfD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes ist erkrankt, und so möchte ich ihm von dieser Stelle gute Besserung wünschen und möchte für ihn die Rede hier halten, gerade zu diesem wichtigen Thema der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern. Aber lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Niemand stellt das Ziel hier infrage, niemand bestreitet den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel oder die wachsenden Versorgungsunterschiede in Mecklenburg-Vorpommern. Medizinische Versorgung in der Fläche ist Daseinsvorsorge. Auch die Sachverständigen sagen, die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ist richtig, aber Politik wird nicht an Zielen gemessen, sondern an Wirkungen, sehr geehrte Damen und Herren. Statistisch mag die Zahl der Hausärzte stabil erscheinen, doch die Realität in den ländlichen Regionen ist eine andere – lange Wege, volle Wartezimmer, geschlossene Praxen. Ich kann Ihnen das aus meiner persönlichen Erfahrung bestätigen. Darum sagen wir klar, richtig gemeint ist noch lange nicht wirksam gemacht. Dieses Gesetz ist vor allem ein Signalgesetz, doch Signale behandeln keine Patienten, werte Kollegen. Zehn Jahre Bindung, Vertragsstrafen bis zu 250.000 Euro, das klingt erst mal entschlossen, in Wahrheit ist es Politik ohne bisherige Datengrundlage. Es gibt noch keinen empirischen Nachweis, dass die bestehende Landarztquote überhaupt zur dauerhaften Niederlassung führt. Die Fakten sind eindeutig: erste Absolventen frühestens 2027, bis heute keine einzige bewertbare Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Und auch der vorliegende Änderungsantrag der SPD ändert daran nichts Grundsätzliches. Ja, die vorgeschlagene Verschiebung der Quote ist rechnerisch korrekt. Sie mag die Verteilung auf dem Papier anpassen, aber sie verfehlt die eigentliche Kernaufgabe, denn die entscheidende Frage lautet nicht, wie verschieben wir Quoten, sondern, wie machen wir die Arbeit als niedergelassener Mediziner insbesondere im ländlichen Raum wieder attraktiv. Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, bleibt auch jede Quotenkorrektur reine Verwaltungstechnik und keine Versorgungspolitik. Deshalb werden wir uns enthalten zu diesem Antrag, sehr geehrte Damen und Herren. Gleichzeitig ignoriert dieses Gesetz eine unbequeme Realität, auf die ich noch mal deutlich hinweisen möchte. Ende 2024 waren über 3.400 Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern nicht ärztlich tätig. 2025 sind es bereits über 3.500. Das sind fast 30 Prozent der approbierten Ärzte im Land, hier in Mecklenburg-Vorpommern. Darunter befinden sich rund 150 Mediziner, die arbeitslos gemeldet oder im Haushalt tätig sind. Und selbst hier zeigt die Tendenz nach oben. Die Zahl arbeitsloser Ärzte ist innerhalb eines Jahres von 102 auf 115 gestiegen. Das können wir uns so tatsächlich nicht leisten. Meine Damen und Herren, wer angesichts dieser Zahlen ausschließlich auf Quoten und Vertragsstrafen setzt, verkennt das eigentliche Problem. Wir müssen endlich Akzente setzen, um diese Ärzte wieder für den Beruf zu gewinnen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch planbare Lebensmodelle, durch funktionierende Infrastruktur, nicht durch Drohkulissen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es sich nicht um ein regionales Phänomen handelt, sondern um ein strukturelles Versagen. Allein im Jahr 2024 haben 2.197 ursprünglich in Deutschland niedergelassene Ärzte ihre Praxis aufgegeben, um ins Ausland zu gehen. Insgesamt arbeiten inzwischen rund 30.000 deutsche Ärzte im Ausland. Fast jeder 13. Arzt ist das. Das sind bedenkliche Zahlen. Man muss sich doch ernsthaft die Frage stellen: Was läuft schief in unserem eigenen Land, wenn es offenbar keine ausreichenden Anreize mehr gibt, hier zu arbeiten, wenn hoch qualifizierte Mediziner lieber gehen, statt zu bleiben? Man kann Ärzte vielleicht auf zehn Jahre verpflichten, aber man kann sie nicht zwingen zu bleiben. Besonders widersprüchlich ist die kommunale Ebene. Kommunen sollen Arztansiedlungen ermöglichen, aber natürlich müssen sie auch die Kommunen insofern ausstatten, dass sie in der Lage sind, die Ärzte anzuwerben und sie zu halten. Und ich sage Ihnen ganz offen, wenn neben mir ein riesiger Windpark gebaut wird, dann würde ich als Arzt wahrscheinlich auch mir eine andere Region aussuchen, denn da sind wir ja leider Vorreiter in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Vertragsstrafen bergen Risiken: … (Zurufe von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke, und Hannes Damm, fraktionslos) Da brauchen Sie gar nicht dazwischenzurufen! Das ist genau mir schon so kommuniziert worden, Herr Trepsdorf. Genau das hat mir eine Ärztin persönlich erwidert. Auch die Vertragsstrafen bergen Risiken: Abschreckung junger Bewerber, Freikaufen durch finanzstarke Studierende oder keine faire Staffelung in diesem Bereich. Und eines ist klar, Vorabquoten schaffen keinen einzigen zusätzlichen Studiengang, Studienplatz, Pardon! Sie verschieben Knappheit, sie lösen sie nicht. Für die Umsetzung stehen 250.000 Euro bereit. Das ist kein Gestaltungshaushalt, das ist ein Verwaltungstitel, sehr geehrte Damen und Herren. Und wenn wir auf die Auswahl der Bewerber schauen, sehen wir auch hier offenbar und begrenzt überdachte Ansätze. Die aktuelle Regelung benachteiligt Bewerber, die sich noch in einer einschlägigen Ausbildung befinden, obwohl sie bereits umfangreiche fachspezifische Leistungen erbracht haben. Es ist absurd, wenn ein kurzfristiges Praktikum höher bewertet wird als eine fast abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitsfachberuf. So verliert man Motivation, statt Versorgung zu gewinnen. Wer Engagement für den ländlichen Raum will, muss Qualifikationen anerkennen, nicht entwerten, sehr geehrte Damen und Herren! Positiv hervorzuheben ist dagegen das bisherige Assessmentverfahren der Universitäten gemeinsam mit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung hier in MV. Es verbindet akademische Qualität mit Versorgungsperspektive und hat sich bewährt. Statt funktionierende Strukturen zu sichern, droht dieses Gesetz sie allerdings zu schwächen. Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, zu dem wir Sie um Zustimmung bitten. Wir sagen ganz klar, Leistung anerkennen statt Engagement ausbremsen, bewährte Auswahlverfahren sichern, Kommunen stärken, Unterversorgung real messen, Nichterreichbarkeit, Wartezeiten und Fahrwege. Eine Quote kann binden, aber sie ersetzt keine Infrastruktur. Sie eröffnet keine Praxis am Montagmorgen. Deshalb werden wir uns zu diesem Antrag enthalten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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