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Paul-Joachim Timm

AfD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, viele Anpassungen im Entwurf des Landeshochschulgesetzes entsprechen in der Tat den zeitgemäßen Anforderungen an eine an die Zukunft gerichtete, ausgerichtete Hochschullandschaft. Die Ministerin sprach es an, Open Access, Familienfreundlichkeit. Deshalb werde ich mich hier heute in der Ersten Lesung nur kurzfassen und Änderungen ansprechen, die mir und meiner Fraktion doch mit etwas Klärungsbedarf, wenn nicht gar Widerspruch sauer aufstoßen. Die Ministerin sprach es an, Punkt eins, von nun an soll die studentische Mitwirkung an den Hochschulen erweitert werden. Die Interessen sollen zukünftig nicht mehr nur von außen durch die verfassten Studentenschaften an die Hochschulleitung herangetreten und adressiert werden, nein, nun soll auch hochschulintern die Hochschulleitung mit einem Studenten und einer Studentin im Status eines sogenannten Prorektors besetzt und hineingewählt werden, nun, einfach mal so im Studium nebenbei. Die genannten Aufgaben sind nämlich genau jene, um die sich die verfasste Studentenschaft bereits jetzt originär kümmert oder zumindest kümmern sollte. Es geht um die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre. Neu ist hier allerdings, dass innerhalb der eigenen studentischen Organisationsstrukturen die Benachteiligung abgebaut werden soll. Nun ja, die bisherigen Projekte der verfassten Studierendenschaft, das können Sie aus meinen Kleinen Anfragen entnehmen, die belegen ja nun eindeutig die einseitige inhaltliche ideologische Ausrichtung mit Schwerpunkten im Themenfeld linker Ideologien. Das alles ließ bislang schon viel Neutralität und Überparteilichkeit vermissen. Warum das nun ausgerechnet mit einem studentischen Prorektor verbessert werden soll, erschließt sich uns nicht. Weiterhin möchte ich hier die Gleichstellung adressieren. Auch bei der Gleichstellung soll eine personelle Verbreiterung die von der Koalition angestrebte Geschlechterparität schneller bringen. Fachbereiche ab 150 Mitgliedern sollen eine Professorin aus ihrem Fachbereich für Gleichstellungsfragen wählen. Diese soll für die Aufgaben mindestens 25 Prozent Freistellungsanspruch haben und zudem räumliche und sachliche Ausstattung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich und meine Fraktion wollen, dass die verfügbaren, knappen personellen und sachlichen Ressourcen besser vollumfänglich der Lehre und Forschung zur Verfügung stehen und hier nicht wieder quotiert wird im Sinne der Ideologie. Die Landesregierung selbst ist es nämlich, die konstatiert, dass die Kosten für die Hochschulen immer noch nicht in einem Umfang bezifferbar sind, so man dann diesen Schritt geht. Wieder einmal wird einer Hochschule oder den Hochschulen insgesamt eine Aufgabe zugewiesen, wobei die Finanzierung aus der Grundfinanzierung, also aus der Substanz der Hochschule, erfolgen soll und muss und nicht für das Notwendige, nämlich die Forschung und die Lehre als solche, aufgewandt wird. Das kennen wir bereits, dass immer mehr Belastungen für die Hochschulen kollidieren, und das ist auch heute falsch. Die sich mehrfach nachdrücklich wiederholenden Ansprüche für die Themenbereiche Benachteiligung, Vielfalt, Diskriminierung, Chancengleichheit und Gleichstellung im jetzt vorgelegten Entwurf mögen Sie je nach politischer Orientierung mehr oder weniger tragen und auch mehr oder weniger Bedeutung haben. Für mich und meine Fraktion entsteht aber langsam der Eindruck, dass die Hauptaufgabe der Hochschulen zunehmend der politischen Bildung in die Richtung der eigenen, oft ideologisch geprägten Ausprägung weichen muss. Was uns als AfD ganz klar im Hochschulgesetz fehlt, ist die Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft. Hier haben wir ja schon oft dazu beigetragen, das klarzustellen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ebenso wünschen wir uns Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland. Denn während Hörsäle, Institute und Verwaltung unter dem Finanzdruck stehen, leistet sich Rot-Rot weiterhin ein faktisch kostenfreies Studium für ausländische Nicht-EU-Studenten. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Genau!) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in Zeiten klammer Kassen absolut fahrlässig. Ungefähr 3.500 Studenten sind aus Ländern außerhalb der EU an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert. Um dem entgegenzuwirken und unsere Kassen zu schonen, brauchen wir eine klare Priorisierung in der Hochschulpolitik. Studiengebühren, moderat angepasst, in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für jeden EU-Ausländer sind ein Gebot der Fairness und ein Gebot der Vernunft bei leeren Kassen. Dr. Terpe hat es ja vorhin so schön gesagt, wenn ich ihn mal zitieren darf. Das passiert selten, dass ich einen GRÜNEN zitiere, aber er sagte, „das kostet … Geld, und das“ müsste auch „bereitgestellt werden“. Ja, Herr Dr. Terpe, da haben Sie recht, und am besten von den Studenten aus dem EU-Ausland, die hier studieren wollen. Denn eines ist klar: Unsere Universitäten dürfen nicht zum Stellendurchlauferhitzer für andere Staaten wie beispielsweise Indien und China werden, von denen wir im Grunde nichts haben. Denn zum einen studieren die hier vielleicht auch gar nicht zu Ende, und vielfach verlassen sie unser schönes Mecklenburg-Vorpommern. Das ist weder sozial gerecht noch finanzpolitisch verantwortbar. In Regierungsverantwortung würden wir hier natürlich einen Riegel vorschieben, das ist völlig klar. So, wie es jetzt ist, lehnen wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ab, freuen uns aber auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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