Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Dieser Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswasserrechts schafft an einzelnen Stellen mehr Klarheit und Vollzugssicherheit. Doch so wichtig diese Punkte auch sein mögen, er weist eine gravierende Leerstelle auf bei der gesetzlichen Förderung von Wasserrückhalt, und das in unserem moorreichen Bundesland, das ist mindestens fahrlässig. Landeswasserrecht und Klimaschutz sind in MV untrennbar miteinander verbunden. Wasser in der Fläche ist das zentrale Instrument für natürlichen Klimaschutz, und das ist keine neue Erkenntnis. Die Zahlen und Zusammenhänge sind eigentlich bekannt, sie passen nur offenbar nicht zu Ihren politischen Zielen. Erst im vergangenen Jahr hat das Land eine überarbeitete Moorschutzstrategie vorgelegt. Diese Strategie formuliert notwendige Wiedervernässungsziele, bleibt aber wirkungslos, wenn das Landeswasserrecht in dieser Strategie, wie ja selbst benannt, keine Voraussetzungen schafft, denn mehr als die Hälfte der Ackerflächen und über 80 Prozent des Grünlands befinden sich auf entwässerten organischen Böden. Die künstliche Wasserabführung auf rund 38 Prozent der Landesfläche machen Moore zur größten CO -Quelle 2 des Landes. Wasserrückhalt ist also kein Naturschutznebenprojekt, sondern eine zentrale Voraussetzung für Klimaschutz, Wasserverfügbarkeit und Landschaftskühlung. Wenn wir es mit der Wiedervernässung ernst meinen, dann müssen wir sie wasserrechtlich auch ermöglichen und priorisieren. Genau hier bleibt der Gesetzentwurf hinter jedem fachlich und rechtlich Gebotenen zurück. Wissenschaftliche Empfehlungen für konkrete Verbesserungen haben wir gehört, unter anderem von Professorin Schlacke vom Greifswald Moor Centrum, liegen aus dem Anhörungsverfahren vor, zum Beispiel, dass Entwässerungsgräben untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung vom Wasserrecht ausgenommen werden sollten – eine Möglichkeit, die der Entwurf ungenutzt lässt. Die Ausnahme für sogenannte zeitweilig wasserführende Gräben ist rechtlich unklar, unpraktisch, unbrauchbar. Darüber hinaus brauchen wir eine gesetzliche Priorisierung des Wasserrückhalts. Sachsen-Anhalt hat hierfür ein praktikables Modell geschaffen. An Nicht-Vorranggewässern kann auf ökologische Durchlässigkeit verzichtet werden, wenn Belange des Wasserrückhalts überwiegen. Eine solche Regelung schafft Rechtssicherheit, löst Zielkonflikte auf und beschleunigt Genehmigungen. Ergänzend wäre eine Experimentierklausel notwendig, haben wir gehört, die zeitlich befristete Ausnahmen für Stauanlagen und Rückhaltemaßnahmen ermöglicht, wissenschaftlich begleitet und nachsteuerbar. Wenn wir unsere Klima- und Moorschutzziele ernst nehmen, dann darf das Landeswasserrecht dafür kein Hemmnis sein, es muss zum Ermöglichungsrecht für Wasserrückhalt werden. Ohne diese Nachbesserungen am Gesetzentwurf – da teile ich die Einschätzung des Sachverständigen des Verbandes der Familienbetriebe Land- und Forstwirtschaft – wird der Wiedervernässung der Erfolg versagt bleiben und die Landesregierung wird mit ihrer Klimapolitik insgesamt scheitern. Und da frage ich mich auch so ein bisschen, was hier an Änderungsanträgen vorgelegt wird, ich hätte mehr erwartet. Jedenfalls so, wie der Gesetzentwurf jetzt vorgesehen ist, mit dem Änderungsantrag, den Sie von der Regierungsseite noch eingereicht haben, ist er jedenfalls aus meiner Sicht dann auch nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank! (Beifall David Wulff, FDP)
