Plenarprotokoll 8/66
08.11.2023 · 304 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (31)GRÜNE (27)Die Linke (24)SPD (21)CDU (18)FDP (18)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 66. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 66., 67. und 68. Sitzung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, zum Tagesordnungspunkt 13 keine Aussprache vorzusehen. Weiterhin bestand Einvernehmen, nach dem Tagesordnungspunkt 36 die Tagesordnungspunkte 39, 40, 38, 37, 41 und 42 aufzurufen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 66., 67. und 68. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 66., 67. und 68. Sitzung die Abgeordneten Dr. Anna-Konstanze Schröder und Barbara Becker-Hornickel zu Schriftführerinnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Im Oktober gratuliere ich nachträglich recht herzlich Martin Schmidt, Dr. Heiko Geue, Daniel Seiffert, Thomas de Jesus Fernandes, Elke-Annette Schmidt und Ann Christin von Allwörden. Herzlichen Glückwunsch zu Ihren Geburtstagen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bei der heutigen Sitzung ein Geburtstagskind unter uns. Ich gratuliere recht herzlich unserem Kollegen David Wulff zu seinem heutigen Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Des Weiteren gratuliere ich recht herzlich Herrn Martin Schmidt nebst seiner Frau zur Geburt ihrer Tochter Mathilda am gestrigen Tage. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, vor dem Aufruf des ersten Tagesordnungspunktes einige Worte abseits der Themen des heutigen Sitzungstages zu formulieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober, also gestern vor einem Monat, war entsetzlich. Mehr als 1.300 unschuldige Menschen sind an diesem Tag auf grausame Weise ermordet worden. Mehr als 200 Menschen wurden in den Gazastreifen verschleppt. Nichts kann rechtfertigen, was an diesem Tag geschehen ist. Ausgelöst haben die Terroristen eine kriegerische Auseinandersetzung, deren Verlauf und Dauer derzeit leider nur schwer abzusehen sind. Im Raum stehen zudem Drohungen von Verbänden der Hamas und Verbündeten, die Kämpfe auch in andere Regionen zu tragen. Punktuell ist das bereits passiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, in Ihrer aller Namen sprechen zu können, wenn ich sage, dass wir uns in der derzeitigen Situation nichts sehnlicher wünschen als Frieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, sich zum Gedenken aller unschuldigen Opfer der vergangenen Wochen für eine Schweigeminute zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gemeinsam das Sturmhochwasser mit Prävention, Innovation und Solidarität gemeistert: Hochwasser- und Küstenschutz haben sich bewährt und wappnen unser Land auch für die Zukunft“ beantragt. Aktuelle Stunde Gemeinsam das Sturmhochwasser mit Prävention, Innovation und Solidarität gemeistert: Hochwasser- und Küstenschutz haben sich bewährt und wappnen unser Land auch für die Zukunft Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich auf der Pressetribüne die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock, Eva-Maria Kröger, und unsere ehemalige Kollegin. Eva, schön, dass du heute im Landtag bist! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin ein Inselkind und seitdem ich denken kann, beobachte ich die Veränderungen an unserer Küste, die Veränderungen an der Südwestküste der Greifswalder Oie, das Kliff in Sellin, die Abbruchküsten am Großen Zicker und am Kleinen Zicker, am Reddevitzer Höft, die Wirkung der Buhnen auf Hiddensee und in Ahrenshoop, die Strandaufspülungen auf dem Darß und am Göhrener Südstrand und die Effizienz von Wellenbrechern wie vor Sellin, Thiessow und Ahrenshoop. Die Küstenformen sind Ereignis des Jahrtausende andauernden Kräftewirkens von Wind, Seegang, Strömungen, den Pegelständen und von den Änderungen des Meeresspiegelniveaus. Unser Land, also Mecklenburg-Vorpommern, hat eine Küstenlinie von 1.712 Kilometern. Die Ostseeküste umfasst 354 Kilometer, und davon sind 128 Kilometer unsere Steilküsten, die mit ihren Abtragungen große Teile der Flachküstenbereiche mit dem feinen Badesand versorgen, den wir und unsere Urlaubsgäste an unseren Stränden so schätzen. Den Strand von Baabe und Göhren gäbe es nicht, wenn das aktive Kliff von Sellin nicht wäre. Die stetigen Küstenabbrüche sorgen für Sandnachschub am Strand. Gleiches gilt für die Göhrener Steilküste und das Lobber Kliff. Und wenn wir auf den Darß schauen, dann ist es die Steilküste zwischen Wustrow und Ahrenshoop, die kontinuierlich abgetragen wird. Die Linie zwischen Land und Meer verschwimmt an einigen Stellen. Orte wie Binz und Baabe sind auf Sanddünen gebaut. Diese Dünen sind viel jünger und eben aus solchen Sandabtragungen der Kliffe entstanden. Es kam zu Verbindungen zwischen den Steilküsten und damit auch zu dieser filigranen Küstenstruktur, die wir jetzt vor uns haben. Der größte Teil unserer Küstenlinie ist die Boddenküste. Sie umfasst 1.358 Kilometer. Viele Orte an unserer Küste haben das Meer von beiden Seiten. Damit meine ich die direkte Außenküstenlinie und die Boddenanbindung. Das betrifft Ortschaften auf Usedom, auf dem Darß und auf Rügen. In den letzten 30 Jahren ist kontinuierlich in den Küstenschutz investiert worden. Es sind neue, die Ortschaften direkt umschließende Deiche gebaut worden, Deiche, die den Anforderungen auch in den kommenden Jahrzehnten genügen werden, Deiche, die auf der Boddenseite schützen, aber auch Deiche mit Blick auf den Darß, die die Verkehrsinfrastruktur schützen, also Sandstrand, Düne, Küstenwald, und dann der Deich, der diesen Bereich von der Straße trennt und gleichzeitig eine der beliebtesten Radwege an unserer Küste ist, weil er die Orte Zingst und Prerow miteinander verbindet. Das ist übrigens eine der schönsten Nebeneffekte des Küstenschutzes. Die meisten der neuen, also in den letzten Jahrzehnten nach der Sturmflut vom 03. und 04.11.1995 gebauten Deiche sind Teil unseres Radwegenetzes. Es ist ein erhabenes Gefühl, mit oft freiem Blick auf unsere Salzgraswiesen, die Schilflandschaft, die Dörfer und kleinen Orte und das Meer auf dem Deich unterwegs zu sein. Die Deiche sind die stärksten Maßnahmen des kontinuierlichen Schutzes unserer besiedelten Küstengebiete. Aber es reicht nicht, sie einmal zu bauen, sie müssen unterhalten werden und gepflegt werden. Gleiches gilt für Buhnen als Wellenbrecher an besonders gefährdeten Strandabschnitten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ganz kurz, um nur ein Beispiel konkret zu nennen, aus „Die Küste, 88“ von 2020 zitieren: „Beispiel 22: Buhnensystem Zingst Ost / Mecklenburg-Vorpommern Buhnentyp: Einreihige, offene Holzpfahlbuhne Lage: Ortslage Zingst (östl. Seebrücke) bis westl. Grenze Nationalparkkernzone Beanspruchung: Mittelschwer; Seegang, Brandung, Strömung, Sandschliff, Eisgang Baugrund: Oberflächlich anstehende Fein- und Mittelsande, schichtenweise Grobsande … Baujahr: 1994/95: 12 Buhnen, 1998: 19 Buhnen, 2000: 12 Buhnen, 2001: 30 Buhnen“. Für 2002 waren 14 Buhnen geplant und sind auch gebaut worden. „Das gesamte Buhnensystem Zingst Ost besteht nach der Fertigstellung im Jahr 2002 aus 87 Holzpfahlbuhnen.“ Die in den Jahren 1964 bis 66 gebauten Buhnensysteme waren nicht mehr zu halten. Das muss man hier an dieser Stelle sagen, weil die Bohrmuschel, also eine invasive Art, das Holz zerstört hat und sozusagen auch diese Eigenschaften des Wellenbrechens dann unmöglich gemacht hat. Die Landanschlüsse bestehen deswegen jetzt aus Kiefernholzpfählen, die Seeteile aus bisher gegen die Bohrmuschel resistentem Tropenholz verschiedener Arten mit FSC-Zertifikaten. So, meine Damen und Herren, sind alle Küstenschutzmaßnahmen definiert. Dazu gehören im Weiteren, wie schon gesagt, auch die Molen und die Wellenbrecher als parallel zur Küstenlinie angeordnete Steinformationen. Ohne den Wellenbrecher in Sellin wäre die Seebrücke an der ungeschützten Ostküste nicht zu halten, und auch die Ortslage auf dem Steilufer wäre nicht zu halten. Gleiches gilt für Thiessow und Ahrenshoop. Wir Menschen siedeln in Gebieten, die sich das Meer zurückholen möchte. Unsere Aufgabe ist es, diese besiedelten Gebiete nach bestem Wissen und entsprechend den technischen Möglichkeiten zu schützen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann man.) Und ich denke, meine Damen und Herren, dass dies angesichts der Auswirkung des Sturmhochwassers vom 20. und 21.10. gelungen ist. Wir haben genau das gefährliche Szenario gehabt: tagelang Westwind auffrischend, sich als Sturm aufbauend und dann über Süd, innerhalb kurzer Zeit auf Nordost drehend, Wasserstände von 1,30 Meter über normal und der Druck von beiden Seiten über den Bodden und an der Außenküste. Wir hatten ein Sturmhochwasser, aber wir haben keine Schäden an Leib und Leben, und das, meine Damen und Herren, ist das Wichtigste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Feuerwehren, die Wasserwehren und das THW waren rund um die Uhr im Einsatz, um zum Beispiel auf dem Darß die Häuser nach dem Deichbruch zu schützen. All denjenigen, die in dieser Sturmnacht auf den Beinen waren für das Gemeinwohl, für ihre Nachbarn, für uns alle, all diesen gilt unser Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wichtig ist weiterhin, dass wir genau im Blick behalten, an welchen Stellen und in welchen Regionen wir zukünftig bauen. Wir werden mit unseren Steuergeldern gemeinsam die Siedlungsstrukturen schützen, also unsere Dörfer, Badeorte und Städte, aber es wird unsere Aufgabe sein zu entscheiden, ob wir neue Infrastrukturmaßnahmen, touristische Infrastrukturmaßnahmen schützen wollen, und ich denke, das wird die Allgemeinheit nicht tun können. Ich denke dann nur an den Bug. Der Bug ist nicht zu schützen, und wir werden diese Aufgabe auch nicht übernehmen. Es ist ein Überflutungsgebiet, und bei Überflutungsgebieten sollten wir uns wirklich überlegen, welche Gelder wir dafür in die Hand nehmen. Es wird zukünftig, denke ich, so sein, dass die Gemeinden gemeinsam mit den Investoren das dann verantworten müssen. Also es kann nicht der Allgemeinheit aufgelastet werden, diese Schutzmaßnahmen zu leisten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Schule „Am Klüschenberg“ Plau am See. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen. Ich rufe auf für die Landesregierung den Landwirtschaftsminister Herrn Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des Küstenschutzes, des Hochwasserschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ist es – und das bleibt nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben –, die bebauten Gebiete mit einem Ortskern zu schützen, um damit die Sicherheit für die Menschen und für die kapitalen Werte zu gewährleisten. Und ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, wir haben großes Glück gehabt mit dieser Sturmflut. Wenn man den Freitag in Erinnerung hat, dass das Wetter – im Übrigen, der Wettergott hat mitgespielt – auf Ost gedreht hat, wenn wir den Nordost, den wir nämlich hatten, beibehalten hätten, dann hätte es wahrscheinlich gravierendere Schäden gegeben. Mecklenburg-Vorpommern war zu keiner Zeit – und das macht mich ein bisschen stolz auch –, zu keiner Zeit bedroht, dass Menschenleben in Gefahr waren. Und unsere Küstenschutzanlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Aufgabe vollständig erfüllt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es hat im Übrigen zu keinem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern – das möchte ich auch noch mal ausdrücklich sagen – eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen gegeben. Auch das ist eine wichtige Kernaussage. Mit dem Rückblick auf den 20., 21., den 19. darf ich noch mal feststellen: Mir gehts genauso, wenn man draußen bei den Einsatzkräften war und auch den ganz intensiven Kontakt im Übrigen zu unserer kommunalen Ebene in der Phase gehabt hat, zu den Landräten, dann will ich an dieser Stelle mich natürlich ausdrücklich bei den Hilfskräften bedanken, aber auch an dieser Stelle mal bei unseren Behörden. Christian, ich glaube, wir können auch festhalten, dass wir, ich weiß nicht, unzählige Male miteinander telefoniert haben, als es am Darß darum ging, tatsächlich auch medial ein bisschen vielleicht überzogene Darstellungen, dass die Küstenschutzdeiche gebrochen seien – ich sage hier an dieser Stelle, in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht ein Küstenschutzdeich gebrochen, nicht einer, sondern es waren, wenn man so will, landwirtschaftliche Schutzdeiche, die überspült worden sind. Und auch da will ich noch mal ausdrücklich sagen, allen Hilfskräften, den Feuerwehren, dem THW, den Gemeinden, den Landkreisen, den Behörden insgesamt gilt unser aufrichtiger Dank. Im Übrigen, auch die Landwirte, die hier mitgemacht haben und Hilfestellung gegeben haben, im Übrigen die Tiere, die von der Insel Kirr gerettet worden sind, die schließe ich, die Tiere, im Übrigen in meinen Dank auch mit ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Ich möchte auch für unsere Behörden noch mal sagen, wenn man sich überlegt, die Zahlen müssen wir noch mal abgleichen, aber meine Zahl ist: Wir haben im Außenküstenbereich 1.945 Kilometer, und auf diesen 1.945 Kilometern haben wir noch ganze 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Auftrag der Landesregierung über die Staatlichen Ämter, aber auch direkt im Hause, die Verantwortung für diese Küstenschutzanlagen haben. Dazu gehören im Übrigen auch die Sperrwerke, mehrere, aber auch natürlich die Maßnahmen im Rahmen der Planung, der Investition, der Betreuung und Instandhaltung. Und ich will mal ausdrücklich sagen, auch die Sperrwerke, nehmen wir doch mal Greifswald, ich weiß nicht, der eine oder andere wird das mit verfolgt haben, was wir für Kritik zum Teil hatten, dieses Sperrwerk zu bauen. Ein Segen, dass wir uns da durchgesetzt haben! Und ich sage es an dieser Stelle auch noch mal ausdrücklich: Teile von Greifswald hätten unter diesen Bedingungen unter Wasser gestanden. Und insofern war es ein Segen, dass wir 30 Millionen Euro auch in diese Sperranlage investiert haben. Und seit der Wende sind in den Hochwasserschutz und in den Küstenschutzbereich über 600 Millionen Euro investiert worden – hervorragend angelegtes Geld, wie ich meine. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch natürlich, dass im Gegensatz zu Schleswig-Holstein wir in weiten Teilen tatsächlich erstens Glück gehabt haben, und meine Gedanken und unsere Gedanken waren auch in dieser Phase, weil Schleswig-Holstein … Auch die Ministerpräsidentin hatte ja mit Daniel Günther auch im Übrigen am Sonntag und am Sonnabend Kontakt gehabt, und ich finde es auch gut, dass die beiden Bundesländer einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben haben. Ich will das hier an dieser Stelle auch so sagen, hat ja gerade auch in der MPK eine Rolle gespielt. Und die Arbeitsgruppe, ich will das auch ausdrücklich sagen, zur Beseitigung der Schäden auf Bundesebene hat bereits ihre Aufgabe aufgenommen. Und ich gehe davon aus, dass wir bis zum Jahresende auch hier mit der Bundesregierung eine Lösung finden, wie wir die Schäden möglichst schnell beheben und wie wir Finanzierungsmöglichkeiten auf den Weg bringen. Ich bin auch selber direkt im Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe bereits gesagt, 500 Millionen allein in den Küstenschutz, über 100 Millionen in den Hochwasserschutz, und für mich ist vollkommen klar, nach der Sturmflut oder nach dem Sturmhochwasser und nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Das ist und bleibt eine permanente Aufgabe. Insofern möchte ich auch noch mal ausdrücklich sagen, die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ ist ausdrücklich in diesem Bereich nicht, bin ich im Übrigen auch ausdrücklich dem Bundesfinanzminister dankbar, dass er in dieser Frage die Kürzungen nicht vorgenommen hat. Ganz im Gegenteil, wir haben das Geld, gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt round about pro Jahr 24,5 Millionen Euro zur Verfügung, und ich hoffe, dass wir, was die Schäden anbetrifft, auch eine Lösung finden, wie wir jetzt schnell auch Maßnahmen noch mal umgesetzt bekommen. Und natürlich haben wir mit den Kommunen, bin ich auch dem Innenministerium und auch dem Wirtschaftsministerium dankbar, dass die Zahlen zugeliefert worden sind. Ich kann heute sagen, die Aufnahme, die Istaufnahme, die wir aktuell haben, da haben wir Schäden in Mecklenburg-Vorpommern von immerhin insgesamt 56 Millionen Euro. Das ist doch eine gewaltige Zahl, finde ich, und wir müssen jetzt alles daransetzen, dass die Schäden, die insbesondere in Hafenanlagen, aber auch in der touristischen Infrastruktur oder auch in der gemeindlichen Infrastruktur, dass diese möglichst schnell behoben werden. Und wenn Schleswig-Holstein heute davon spricht, im Übrigen 200 Millionen, sie haben das schon mal ein bisschen korrigiert, oder ich nehme auch Sassnitz im Übrigen, man sprach in Sassnitz ja auch von einem dreistelligen Millionenbetrag, Sassnitz hat jetzt aktuell 42 Millionen gemeldet, dann relativieren sich die Zahlen. Und trotzdem sind es erhebliche Schäden und wir müssen alles daransetzen, dass wir möglichst bis zum Saisonauftakt im Frühjahr für die Tourismussaison unser Bundesland wieder komplett fertig haben und die Maßnahmen umgesetzt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist es auch noch mal wirklich wichtig, es ist schon angedeutet worden, dass die Küstenschutzbauwerke tatsächlich auch instandgehalten werden müssen und auf der anderen Seite natürlich ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Und der Klimawandel schlägt zu, erbarmungslos. Erbarmungslos! Das ist menschengemacht, das wissen wir alle. Und wir planen im Übrigen unsere Küstenschutzanlagen auch mit einem Klimazuschlag von insgesamt – bis ins Jahr 2100 planen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren –, einem Klimaaufschlag von einem Meter. Wir müssen davon ausgehen, dass wir bis 2100 tatsächlich eine Wasserstandanhebung um einen Meter haben werden, und das hat natürlich Konsequenzen. Deswegen ist es vollkommen richtig, auch mit den Gemeinden, mit den Kommunen darüber zu reden, wie und in welcher Form in der Zukunft noch Baumaßnahmen in den Gebieten, die in diesen Küstenregionen existieren, wie wir damit weiter umgehen. Ich werde hier eine Initiative ergreifen. Im Übrigen, das Regelwerk Küstenschutz an der Außenküste ist geregelt. Da haben wir den höchsten Schutzstatus, den wir jemals hatten. Aber von den Bodden- und Haffseiten müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen, um damit auch den Seegang und diese zum Teil sehr langen Verweildauern von Hochwasser zu brechen und da auch für Sicherheit zu sorgen. Ich will insofern auch deutlich machen, dass Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sehr intensiv kooperieren – darüber freue ich mich sehr – und dass wir insgesamt natürlich auch daran arbeiten werden, hier möglichst schnell Lösungen anzubieten und den Kommunen zu helfen. Wir haben ja als Landesregierung von Anfang an gesagt, wir werden die Gemeinden, die Regionen, die Landkreise nicht im Stich lassen. Und insofern gehe ich davon aus, dass im Übrigen auch die Arbeiten, an denen wir bereits ja zum Glück, wenn ich das so sagen darf, große Aufspülmaßnahmen, allein 10 Millionen im Übrigen auf dem Darß, die aktuell laufen, 10.700.000 Kubikmeter Sand neu aufzuspülen, wird damit auch der Schaden, der dort entstanden ist, ausgeglichen. Und auch im Bereich von Neuhaus nach Dierhagen wird aufgespült, sodass wir damit auch Maßnahmen schon in Umsetzung dieser Sturmflut umsetzen können. Das Sturmhochwasser als solches – ist, glaube ich, auch noch mal für uns wichtig, deutlich zu machen –, wir können, und auch diese Forderung wird ja immer wieder auch von Hiddensee, heute Morgen gerade in den Medien, wir werden nicht überall an jeder Stelle Steilküsten oder nicht bebaute Gebiete schützen können. Das geht einfach nicht, sondern die Küstendynamik, die muss man im Blick haben. Und dass wir ein hochmodernes System der digitalen Aufnahme haben, nehme ich auch ausdrücklich positiv zur Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass auch diese Daten, die wir zur Verfügung stellen können für die Gemeinden, im Übrigen auch die europäische Hochwasserrahmenrichtlinie, die digital jeder Gemeinde zur Verfügung steht – digital, man kann also genau sehen, bei welchem Wasserstand kann es gegebenenfalls zu einer Gefahr für Leib und Leben werden –, dass wir diese noch mehr in den Fokus nehmen müssen. Die Schäden, die an unseren Küstenschutzmaßnahmen stattgefunden haben, sind also im Wesentlichen überschaubar. Das sind die 6 Millionen, von denen ich gesprochen habe. Und ich gehe da fest davon aus, dass wir gemeinsam jetzt zügig mit dem Bund nach weiteren Lösungen suchen. Und ich will abschließend noch mal sagen, nach der Flut ist vor der Flut, nach dem Hochwasser – ich bin an der Elbe geboren –, nach dem Hochwasser ist vor dem nächsten Hochwasser. Und für mich, sage ich mal ausdrücklich, gibt es keine Hochwasser- und Sturmflutdemenz, sondern wir müssen an diesem Thema dranbleiben. Das ist ähnlich wie mit den Feuerwehren, mit den Waldbränden, das ist eine permanente Aufgabe, und ich bin wirklich sehr, sehr dankbar, dass wir in den letzten Jahren da sehr viel investiert haben. Ich habe das mal hochgerechnet, allein in die Feuerwehren, gut 120/130 Millionen Euro sind hier bereitgestellt worden in den Maßnahmen. Und das ist auch die Anerkennung für das Ehrenamt. Was hier geleistet worden ist, ist wieder hervorragend gewesen. Wir haben auch hier einen sehr engen gesellschaftlichen Zusammenhalt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. (Sebastian Ehlers, CDU: Es sei ihm gegönnt.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ja, Herr Minister Backhaus, wenn der Meeresspiegel der Ostsee um einen Meter steigt demnächst, wird es für uns beide wahrscheinlich ein bisschen enger, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber das kriegen wir wohl auch gelöst. Ich darf den Witz hier machen, ich bin ja genauso betroffen. Ja, wir haben eine wunderschöne Aktuelle Stunde zum Thema Sturmhochwasser, nicht Sturmflut, denn die Ostsee ist ja gar nicht von der Flut betroffen, sondern von Hochwassern. Interessant ist die Wahl des Themas deswegen auch, weil offenbar andere, drängendere Themen und Probleme in diesem Land aus Sicht der SPD nicht vorhanden sind. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Ich habe heute gelesen, „Ärzte und Apotheker warnen vor Gesundheitskollaps“ in Mecklenburg-Vorpommern. Wäre vielleicht auch ein gutes Thema gewesen für eine Aktuelle Stunde. Heute Morgen, die Apotheken landesweit geschlossen, halte ich auch für sehr aktuell und auch für viele Menschen relevant. (Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Inflation nach wie vor hoch in Mecklenburg-Vorpommern, deutlich über dem Bundesdurchschnitt, insbesondere im Bereich der Lebensmittel, auch für viele Menschen ein sehr aktuelles Thema, vielleicht ein bisschen aktueller als die Sturmhochwasserproblematik an der Küste. Oder auch der Kollaps auf kommunaler Ebene, gestern ganz aktuell Bundesthema, aber natürlich auch mit Tragweite fürs Land im Hinblick auf die Asylkrise, aber auch für die SPD offenbar nicht ganz so wichtig wie eben die Tatsache, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) dass unsere Deiche einem Wetterereignis standgehalten haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und somit komme ich jetzt zum tatsächlichen Thema der Aktuellen Stunde. Wir sprechen über die Ostsee, wir sprechen über eine Küste, (Enrico Schult, AfD: Kritik wollen sie nicht hören.) die sich seit Jahrtausenden im stetigen Wandel befindet, ausgelöst durch das Klima, nicht durch den Klimawandel, der menschengemacht ist, sondern durch das Klima, was hier seit Jahrmillionen die Erdoberfläche gestaltet. Und somit ist auch die Ostseeküste (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein Relikt aus diesen ständigen klimabedingten Veränderungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Ostsee ist deswegen sehr spannend, weil sie als Überbleibsel der letzten Eiszeit, worauf dann eine Warmzeit folgte, also das Wasser erhöhte sich, so wie jetzt auch, und wir haben eben mit diesen Auswirkungen nach wie vor zu tun. Frau Rahm-Präger hat das ja auch wunderschön alles beschrieben, welche Küstenarten wir haben, Steilküsten und so weiter. (Julian Barlen, SPD: Flachküsten.) Und Flachküsten haben wir auch, insbesondere bei der SPD, glaube ich, Herr Barlen, ja. Genau. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Zum Beispiel auch Vorpommern…, Vorpommern… (Enrico Schult, AfD: Denen ist das Lachen doch sowieso schon vergangen.) Ich wollte jetzt eigentlich noch zum Deichbruch bei der SPD im Landkreis Vorpommern-Rügen sprechen, (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) aber das erspare ich mir jetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Backhaus meint ja, die Deiche halten, (Enrico Schult, AfD: Ein Einbruch und Dammbruch jagt den nächsten!) Gut, ja, zurück, zurück zum Thema. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Also unsere Ostseeküste unterliegt ständigen hydrodynamischen Prozessen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das haben wir hier schon ausreichend festgestellt. Und selbstverständlich ist also die offene See nichts, womit man leichtfertig umgehen soll. Und somit ist es auch ganz klar, wo wir den Schwerpunkt unseres Küstenschutzes verorten wollen, nämlich an den Außenküsten. Das sind eben die bereits angesprochenen 400 Kilometer Küste, die wir im Land zu schützen haben. Schwachstelle sind hierbei insbesondere unsere Halbinseln, welche natürlich auch letztlich als Erzeugnis des ständigen Ringens der Landmasse mit dem Meer auch entstanden sind und somit auch einem ständigen Wandel unterliegen. Und es gibt letztlich drei Merksätze, die wir davon ableiten können: Zum einen eben, die Küstengestalt der Ostsee stellt niemals und wird auch niemals einen endgültigen Zustand darstellen. Sie unterliegt seit jeher einem küstenverändernden Prozess, und dieser wird natürlich ganz sichtbar eben in dem Bereich unserer aktiven Kliffküsten, die ja auch ständig einem Erosionsprozess unterliegen. Das Zweite, das ist dann wahrscheinlich wichtig für den Bereich Küstenschutz als solchen, wir können nicht jeden Kilometer Küste schützen. Das hat Minister Backhaus auch eben richtig ausgeführt. Und somit müssen wir als Gesellschaft abwägen, welchen Teil wollen wir schützen, welchen Teil können wir auch mit vernünftigen Mitteln schützen. Und da haben wir im Landeswassergesetz natürlich entsprechend ausgeführt, dass wir eben nur zusammenhängend bebaute Gebiete schützen wollen und können. Das ist, glaube ich, auch unstrittig. Und – das ist auch wichtig, wo wir eben ja auch hier das tolle Wort „Solidarität“ drin haben – klar, Küstenschutz ist nichts, was lokal nur Auswirkungen hat. Er findet zwar lokal statt, aber hat stets auch überregionale Auswirkungen, denn die Küste schützt logischerweise das Hinterland, und somit ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht eben nur die Aufgabe der Menschen, die eben direkt im Wirkungsbereich der Küste angesiedelt sind. Grundlage ist eben das Landeswassergesetz Paragraf 83. Da steht drin, dass die Organisation dieses Küstenschutzes durch Küstenschutzverbände übernommen werden soll. Ich glaube, das ist seit vielen, vielen, vielen, vielen Jahren gar nicht mehr vorgesehen, und hier warten wir auch auf eine Novellierung. Ich erinnere mich, dass das auch schon ein Thema vor vielen Jahren im Agrarausschuss war. Aber wir sind optimistisch, dass diese Novellierung irgendwann auch diesen Landtag erreicht. Ist jetzt hier eben nicht angesprochen, wäre aber vielleicht ganz schön gewesen, wenn wir hier als Landtag auch erfahren würden, wann denn hier endlich die angekündigte Novellierung kommt. Sie hätte durchaus Relevanz, eben auch für das Thema, worüber wir sprechen. Also wir stellen fest, Küstenschutz ist eine äußerst komplexe Aufgabe. Wir haben viele verschiedene Küstentypen, die sich eben ständig und gegenseitig beeinflussen. Und, das ist auch richtig angesprochen worden, entscheidender Komplex für diesen Schutz sind eben unsere Deiche und Dünen, die als Opferanode gegen das Wasser quasi funktionieren. Und somit ist es auch absolut folgerichtig, dass wir hier einen ständigen Prozess der Unterhaltung haben. Herr Backhaus hat es eben angesprochen, 6 Millionen Euro pro Jahr kostet uns das ungefähr, ist also unstrittig, da stimmen wir absolut zu. Allerdings, das möchte ich ansprechen, das ist hier gar nicht bisher zur Sprache gekommen, wahrscheinlich auch aus gutem Grund, denn es ist ja nicht so, dass nur das Land Mecklenburg-Vorpommern alleine dasteht, wenn es um den Schutz der Küsten geht. Das ist ja auch eine Aufgabe, der sich letztlich die gesamte Bundesrepublik über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrar- und Küstenschutz“ letztlich verschrieben hat. Und hier haben wir ein großes Problem, das nennt sich Bürokratismus, denn wir kriegen jedes Jahr relativ viele Gelder vom Bund zur Verfügung gestellt, und die müssen wir abrufen, die müssen wir umsetzen, die müssen wir entsprechend verbauen. Und Frau Oldenburg hat im November 2019 – wir denken zurück, damals noch keine Ministerin, damals noch in der Opposition, damals noch sehr kritisch und laut gegen die Regierung –, hat sie gesagt, Mensch, das geht ja so gar nicht, also es wird ein Haufen Geld zur Verfügung gestellt vom Bund und das Land schafft es einfach nicht, dieses Geld abzurufen und sinnvoll in Baumaßnahmen umzusetzen, das geht so nicht. Und allein in den Jahren 2014 bis 2018 sind somit 160 Millionen Euro liegengeblieben, von denen man auch sicherlich etwas für den Bereich Küstenschutz hätte abrufen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Damals, wie gesagt, Opposition, heute in der Regierung. Frau Ministerin, auch wenn natürlich Küstenschutz nicht Ihr primäres Thema ist, aber ich denke, Sie können ja da vielleicht auch mal ein gutes Wort einlegen, dass wir hier in dem Bereich auch ein bisschen mehr Flexibilität schaffen und eben diese doch sehr, ja, gerade in dem Bereich Küstenschutz, was ja ein langfristiges, langjähriges Projekt, Herr Backhaus sprach von 100 Jahren, dass da eben etwas mehr Flexibilität und Praxisnähe entsteht, was die Fördermittel angeht. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Wir stellen jedenfalls fest, dass den betroffenen Kommunen durch die heutige Aktuelle Stunde sicherlich nicht geholfen ist. Ich erinnere hier auch noch mal an einen Antrag aus dem Januar 2017, denn auch im Januar 2017, 04./05. Januar, gab es auch ein Sturmhochwasser, keine Sturmhochflut, und seinerzeit gab es einen Antrag der damals regierenden SPD mit dem Juniorpartner CDU, die gesagt haben, unbürokratisch helfen, Fluthilfen auf den Weg bringen. Hat also sehr gut geklappt damals, lag vielleicht aber auch daran, dass der seinerzeit zuständige Minister eben Herr Caffier war und nicht Herr Backhaus. (Sebastian Ehlers, CDU: Guter Mann, ja.) Das haben Sie jetzt gesagt, ja. Anders sah es natürlich aus beim Brand in der Lübtheener Heide. Da war Herr Backhaus sofort zugegen. Entschuldigung, das war jetzt hier ein Rutscher. Nein, also Lübtheener Heide müssen wir anders sehen, da ist unendlich viel Geld freigemacht worden. Auch das war ja ein lokales Ereignis. Und – vielleicht lag es daran, dass Herr Sternberg sich ein bisschen mehr eingesetzt hat und stärker zugegen war – hier sind unglaublich hohe Anteile der Kosten übernommen worden. Das Gleiche würden wir uns natürlich auch wünschen jetzt für die betroffenen Kommunen an der Küste. Wir haben heute, nämlich heute Morgen haben wir noch einen Antrag der CDU vorliegen, und da kann die SPD ja dann zeigen, wie wichtig es ihr ist, wie ernst sie es meint eben mit dieser Solidarität gegenüber den Kommunen an der Küste. (Sebastian Ehlers, CDU: Ich bin sehr gespannt.) Da können Sie dann zustimmen. Ich glaube, das Ergebnis muss ich nicht vorwegnehmen. Es wird schon ganz klar sein für alles. Und lassen Sie mich noch einmal ganz kurz zum Schluss feststellen, es ist klar, die Kommunen an den Außenküsten stehen nicht alleine da. Sie schützen das Hinterland, sie schützen somit weite Teile Mecklenburg-Vorpommerns, und somit ist es klar, dass sie nicht alleine auf diesen Kosten sitzen bleiben dürfen. Und ein Blick nach Schleswig-Holstein – Herr Backhaus hat es angesprochen – zeigt, wie es funktionieren kann. Da wurden sofort Gelder quasi zur Verfügung gestellt. Da wurde sofort signalisiert, wir lassen euch nicht alleine. Und Schleswig-Holstein ist ja deutlich härter getroffen worden. Der Wind, nicht das Klima, der Wind hat dieses Sturmhochwasser ja primär an die Ostküste Schleswig-Holsteins gedrückt. Wenn man sich mal anguckt, was da für Schäden entstanden sind, als diese Wassermassen gerade in die Schlei eingedrungen sind, so ein Ostseefjord aus der Eiszeit, der letzten, ein Überbleibsel. Da ist die Stadt Arnis abgesoffen, da sind in Maasholm – kennt der eine oder andere Segelfreund vielleicht – massive Schäden entstanden. Aber hier war der Ministerpräsident sofort zur Stelle, hat quasi gesagt, wir lassen euch nicht alleine, wir helfen. So würden wir es uns auch wünschen, denn mit der proklamierten Solidarität, die heute hier zur Sprache kommt, ist nicht geholfen. Wir fordern politische Maßnahmen, konkrete politische Maßnahmen nicht nur zum Schutz unserer Küsten, sondern auch in anderen Bereichen unseres Landes, und dann laufen Ihnen auch nicht die Landräte davon. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man hier in den Saal schaut, scheint auch so eine kleine Krankheitswelle durchgegangen zu sein. Hoffentlich war es keine Flutwelle mit nicht geeigneten Maßnahmen. (Thore Stein, AfD: Das ist der Klimawandel.) Die SPD hat heute eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema „Sturmflut vom 20./21. Oktober“. Und das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Ansicht meiner Fraktion auch wichtig, denn dieses Thema brennt den Menschen, die davon betroffen sind, auf den Nägeln. Und wer betroffen war, kann auch in der nächsten Woche, im nächsten Jahr wieder betroffen sein. Insofern ist allerdings die Formulierung, die hier gewählt worden ist, so ein bisschen zu hinterfragen: „Gemeinsam das Sturmhochwasser mit Prävention, Innovation und Solidarität gemeistert: Hochwasser- und Küstenschutz haben sich bewährt und wappnen unser Land auch für die Zukunft“. Diese Formulierung spottet fast jeder Beschreibung, denn hier wird ein Haken gesetzt, das Ganze ist abgearbeitet. In Wirklichkeit, jeder von uns weiß, dass es überhaupt nicht sein kann. Jeder, der sich mit dieser Thematik befasst, weiß, dass der Küsten- und Hochwasserschutz in unserem Land seit vielen Jahren vernachlässigt worden ist. Allein die Tatsache, dass das „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahre 2009 beharrlich einer Fortschreibung entgegensieht, verdeutlicht die Misere in unserem Land. Und in diesem Regelwerk spricht der zuständige Minister seinerzeit auch schon von nach wie vor hohen Sturmfluten an der Ostseeküste und nicht, wie nunmehr im Antrag formuliert, von Sturmhochwasser. Aber diese definitorischen Fragen, glaube ich, sollten eher nachrangig sein, aber dass man es zumindest mal gehört hat. In den für den Küstenschutz zuständigen Stellen, den Staatlichen Ämtern, fehlt es an zuständigem Personal, um Küstenschutzanlagen wie Dünen instand zu halten und sie zu pflegen. Für Aufspülungen von Dünen fehlt es an Sand, sodass sich für den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern der zuständige Referatsleiter genötigt sah, in einem Vortrag die Notwendigkeit der Bereitstellung von Sand für den Küstenschutz explizit darzulegen. Für andere Küstenschutzmaßnahmen müssen Ausgleiche im Rahmen von Eingriffs- und Ausgleichsregelungen erbracht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, während der zuständige Fachminister – und kürzlich war zu lesen, er ist über 25 Jahre im Amt – fortwährend erklärt, dass das Land lediglich für den Schutz im Zusammenhang mit bebauten Gebieten zuständig ist, spricht die SPD-Landtagsfraktion in ihrem Antrag zumindest hier zu dieser Stunde von einer gemeinsamen Leistung. Das haben wir vorhin auch schon gehört. Und gerade diese gemeinsame Leistung sprechen wir hier und heute dieser Landesregierung ab. Sie wollen weder mit gemeinsamer Prävention, Innovation und Solidarität den Kommunen oder anderen von der Sturmflut betroffenen Gemeinden oder Unternehmen gegebenenfalls helfen. Angesprochen wurde hier schon das Beispiel Schleswig-Holstein, dass auch touristische Einrichtungen und kommunale Einrichtungen durchaus ein gemeinsames Gefühl und eine gemeinsame wirtschaftliche Basis darstellen. Sie haben allein durch Ihre Formulierung des Themas deutlich gemacht, dass mit der Sturmflut für Sie die Geschichte abgehakt ist. Sie warten weder auf die Bestandsaufnahme des eigenen Ministeriums noch der Kommunen, noch machen Sie irgendeinen sachdienlichen Vorschlag zur Unterstützung der Kommunen oder anderer Betroffener. Schleswig-Holstein hat einen Fonds von 200 Millionen aufgelegt. Plan ist 100 Millionen vom Bund, 50 jeweils von den Kommunen und vom Land, um sozusagen allen Betroffenen hier an der Stelle auch kurzfristig helfen zu können. Und genau deshalb rufen Sie dieses Thema lediglich in der Aktuellen Stunde auf, anstatt einen inhaltlichen Antrag einzubringen, der auf Grundlage einer Bestandsaufnahme Vorschläge für einen zügigen und solidarischen Schutz unserer Küsten aufweist. Wir haben am morgigen Tag hierzu einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, wo es um Hilfeleistungen, unter anderem Hilfeleistungen für von der Sturmflut geschädigte Kommunen unter anderem geht. Meine Fraktion hingegen will – und das haben wir mit unserem vorgelegten Antrag verdeutlicht – auf der Grundlage der Daten und Fakten die richtigen Maßnahmen auch einleiten, denn wir sind davon überzeugt, dass die von der letzten Sturmflut betroffenen Küstenschutzanlagen so schnell wie möglich wieder instand gesetzt werden müssen, um auch in Zukunft den Schutz unserer Küste zu gewährleisten, denn schon 1983 gab es in kürzester Abfolge drei Sturmfluten an unserer Ostseeküste. Wir wollen, dass das „Regelwerk Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern“ zügig fortgeschrieben und den neuen Herausforderungen angepasst wird. Wir haben schon was von Wetter- und Wasserständen eben gehört. Wir wollen, dass die Kommunen bei der Instandsetzung ihrer Infrastruktur aus Mitteln des Landes unterstützt werden. Wir wollen, dass das entsprechende Personal in der Verwaltung bereitgestellt wird, um Küstenschutz instand halten zu können, denn nur mit entsprechendem Personal können Küstenschutzwälder oder auch Strandhafer gepflegt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Küstenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Schutz von Menschenleben, der Schutz von Hab und Gut hat die Menschen in unserem Land seit Jahrhunderten bewegt, nur die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung scheinen sich der Tatsache noch immer nicht bewusst zu sein. Bei Ihnen ist weder von Prävention noch von Innovation und Solidarität etwas zu spüren. Es wurde auch angesprochen, es läge keine Küstenschutz- oder Hochwasserdemenz vor, aber vielleicht ist es doch zu überlegen, ob nach 25 Jahren Beteiligung einer Landesregierung und 25 Jahren Fachminister ein gewisses Maß an Betriebsblindheit einsetzen kann, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) dass zumindest der Tunnelblick irgendwann auch entsteht. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden dann morgen gegen Mittag das Thema wieder haben. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Sylva, auch ich bin ein Inselkind, ein Kind der Insel Usedom. (Daniel Peters, CDU: Oh, schön!) Und als kleiner Junge habe ich schon eingebläut bekommen: Habe Respekt vor der Düne! Warum? Weil die Dünen sind nicht nur schön anzuschauen, sie sind ein ganz wichtiges Küstenschutzmittel. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und gerade aus dieser Zeit ist bei mir hängengeblieben oder was mich bis heute aufregt, wenn Menschen ohne Achtung vor der Düne darauf herumlaufen und sie schädigen, denn sie sind zum Schutz der Küste unabdingbar. Das ist für mich ganz klar der persönliche Bezug dazu. Und ich weiß, wie wichtig Küstenschutz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat fast 2.000 Kilometer Küstenlinie, von denen etwa 1.000 als potenziell überflutungsgefährdet gelten. Allein diese Zahlen machen sehr deutlich, um welche Dimensionen und welch gewaltige Aufgabe es sich beim Küsten- und Hochwasserschutz handelt. Hinzu kommen noch die Aufgaben beim Hochwasserschutz an unseren Fließ- und Oberflächengewässern. Seit 1990 wurden insgesamt fast 600 Millionen Euro in den Schutz der Außen-, Bodden- und Haffküsten investiert, um die dort lebenden Menschen und ihre Güter bestmöglich vor den Naturgewalten zu schützen. Ich glaube, dass unser Bundesland viel nachzuholen hatte. Und wir haben heute ein solch hohes Schutzniveau erreicht wie niemals zuvor. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ein Dank geht auch in Richtung Bund, der Jahr für Jahr über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ den Ländern finanziell mit erheblichen Mitteln zur Seite stand und steht. Und ich bin froh, dass Küsten- und Hochwasserschutz in Deutschland als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird, auch wenn es gerade beim Hochwasserschutz im Binnenbereich und entlang der Flüsse hier und da noch etwas hapert. Und ich bin froh, dass bei der derzeitigen Kürzungsorgie im Bundeshaushalt und bei den Gemeinschaftsaufgaben zumindest der Küstenschutz außen vor blieb und weiterhin zusätzliche Mittel aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz zur Verfügung stehen. Wir können also zuversichtlich in die Zukunft blicken, dass es dem Land auch weiterhin gelingen wird, den Schutz von Menschen und ihrem Hab und Gut in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen. Rückblickend hat sich in den letzten Jahrzehnten der ingenieurtechnische Fortschritt und das Verstehen der dynamischen und natürlichen Prozesse im Küstenraum deutlich weiterentwickelt. Wir wissen besser als je zuvor, welche Küstengebiete von Überflutungen und Schäden bedroht sind. Auch aus diesem Grund sind zum Beispiel der Schutz von Greifswald, der Wismarer Altstadt und von Warnemünde beim letzten Sturmhochwasser gut gelungen. Es ist gelungen, weil hier massiv investiert wurde, weil hier aus den Ereignissen der vielen Jahrzehnte vorher gelernt wurde. An anderer Stelle ist leider noch nicht so viel dazugelernt worden. Immer noch gibt es Gemeinden, die touristische Infrastruktur oder Gewerbeansiedlungen in Überflutungsgebieten zulassen wollen. Wenn wir solche Fehler in der Vergangenheit vermieden hätten, wäre die Schadensbilanz des letzten Sturmhochwassers vielleicht etwas geringer ausgefallen. Jetzt sollten wir daher genau überlegen, an welcher Stelle und wie die Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur erfolgt und ob alles genauso wieder aufgebaut werden kann und sollte, wie es vorher war. Und ja, wir müssen auch als Landespolitiker überlegen, wie das Land hierbei die Kommunen unterstützen kann und aus welchen Töpfen diese Unterstützung erfolgt. Meine Fraktion wird sich solchen Diskussionen jedenfalls nicht verweigern. Grundvoraussetzung aber ist zuallererst immer eine genaue Schadensbilanz. Wenn diese vorliegt, wird das Land die Kommunen auch nicht allein im Regen stehen lassen. Das Vorgehen bei den zurückliegenden Sturmhochwassern, zum Beispiel 2011 oder 2017, hat gezeigt, dass sich das Land immer solidarisch den Kommunen gegenüber verhalten hat. Deshalb finde ich solche Aussagen, wie sie der Bürgermeister von Sassnitz unmittelbar nach dem Sturmhochwasser traf, nicht hilfreich. Ich war schon sehr überrascht, als er von Schäden im dreistelligen Millionenbereich sprach und sofort nach dem Land rief. Heute sieht die Bilanz in Sassnitz schon anders aus und man kann in Ruhe überlegen, was und an welcher Stelle man wiederaufbaut, ob der Schutz für den Hafen ausreichend ist und welche Hilfe man vom Land tatsächlich benötigt. Ja, wir haben das Sturmhochwasser mit Prävention, Innovation und Solidarität gemeistert. Hochwasser- und Küstenschutz haben sich bewährt und wappnen unser Land auch für die Zukunft. Dazu bekennen wir uns als LINKE, dazu wird diese Koalition bereit sein. Und anders als anscheinend der Redner der AfD nehmen wir das Thema „Küsten- und Hochwasserschutz“ wirklich ernst. (Thore Stein, AfD: Warum tue ich das denn nicht?!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. (Paul-Joachim Timm, AfD: Ist Corona wieder da?)
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die SPD hat in der heutigen Aktuellen Stunde ein Thema gesetzt, das im Oktober viele Menschen in den Küstenbundesländern bewegt hat und weiterhin beschäftigt. Insofern ist es richtig, hier im Landtag noch mal auf die Geschehnisse zu blicken und zu debattieren, welche Lehren wir daraus ziehen müssen. Mit dem Antrag der CDU wird uns dieses Thema im Laufe der Landtagssitzung ja auch noch mal beschäftigen. Wir hätten uns da gefreut, wenn man beide Tagesordnungspunkte im Zusammenhang hätte diskutieren können, denn inhaltlich gehören sie natürlich zusammen. Aber zurück zur Aktuellen Stunde. Auch meine Fraktion möchte sich ausdrücklich bei denjenigen Einsatzkräften und freiwilligen Helfenden bedanken, die in den schwierigen Tagen um den 21. Oktober überall im Land vor Ort waren. Mit ihrem Einsatz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit ihrem Einsatz haben sie die Bevölkerung vor den Auswirkungen von Sturm und Hochwasser geschützt. Und auch wenn Wasser und Wind in Mecklenburg-Vorpommern nicht ganz so dramatisch getobt haben wie in Schleswig-Holstein, so gab es doch auch bei uns einige brenzlige Situationen zu meistern. Unsere Einsatzkräfte, vor allem auch der Feuerwehren, waren rund um die Uhr eingespannt. Und es ist ein gutes Gefühl, sich in solchen Situationen auf qualifizierte Fachkräfte im Haupt- und Ehrenamt verlassen zu können. Buchstäblich bei jedem Wetter arbeiten sie für das Allgemeinwohl und garantieren den Küsten- und Bevölkerungsschutz. Und auch die Küstenschutzanlagen haben in den allermeisten Fällen gut funktioniert, geplant und unterhalten von unseren Expert/-innen in den Fachbehörden. Auch für ihren Einsatz möchten wir uns ganz herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU) Mit dem Sturmereignis am 20. und 21. Oktober wurde aber nicht nur an der Promenade in Sassnitz oder an der Steilküste des Kap Arkona erneut deutlich, welche enormen Kräfte auf den Grenzbereichen von Land und Meer wirken können. Ein einziges Hochwasser dieser Stärke kann in unserer Zeit Küstenlinien massiv verschieben und Küstenlandschaften stark verändern. Was auf uns bedrohlich wirkt, ist aber grundsätzlich Teil der natürlichen Verlagerungsprozesse. Gestein und Böden werden abgetragen und andernorts wieder abgelagert. Die Küste verhält sich dabei hoch dynamisch, sie ist nicht statisch. Und das ist auch eine wichtige Feststellung für alle Überlegungen, die wir zum Küstenschutz auch hier in diesem Hohen Hause anstellen müssen. Küstenschutz ist eben nicht an jeder Stelle an unserer fast 2.000 Kilometer langen Küstenlinie mit den gleichen Methoden und mit der gleichen Intensität notwendig oder überhaupt möglich. Und diese Erkenntnis – ich habe mich gefreut, dass sie heute auch schon mehrfach ausgesprochen worden ist – muss wesentliche Auswirkungen auf die Planung von Bauwerken und Infrastruktur im Küstenbereich haben. Wir können also an der Küste nicht so bauen wie im Binnenland und können nicht jede gemeine Straße am Strand mit riesigen technischen und finanziellen Mitteln vor den Küstenabtragungen verteidigen. Wir müssen hier vorausschauend planen, denn die Kosten für den Schutz der Küste sind enorm. Der Schutz bebauter Bereiche ist zunächst gesetzlicher Auftrag, aber wir müssen perspektivisch auch überlegen, wo können wir, wo müssen wir uns als Menschen auch mal mit unserer Infrastruktur zurückziehen und wo können wir dem Meer Raum geben, damit der Druck auf Dünen und Deiche möglichst gering gehalten wird. Das erfordert nach unserer Einschätzung ein Umdenken in so manchen Amtsstuben. Noch allzu häufig werden ehrgeizige Baupläne auch unter Förderung des Landes in potenziell gefährdeten Küstenräumen realisiert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Grundlage für den Küstenschutz in unserem Land bildet nach dem „Generalplan Hochwasser und Küstenschutz M-V“ aus dem Jahre 1993 nur das „Regelwerk Küstenschutz“. Es wird seit 2009 in verschiedenen Teilen herausgegeben und fortlaufend aktualisiert. Zuletzt erfolgte in diesem Zusammenhang Ende 2022 die Anpassung des sogenannten Bemessungs- und Referenzhochwasserstandes. Beides sind wichtige Größen für die Planung von Küstenschutzanlagen. Dabei wurden durch die Fachbehörden richtigerweise die Erkenntnisse des Weltklimarates IPCC zur Entwicklung des Meeresspiegels genutzt. Und das ist aus unserer Sicht ein ganz zentraler Punkt. Küstenschutz ist heute Teil einer dringend notwendigen Anpassungsstrategie an die menschengemachte Erderhitzung und war in diesem Zusammenhang auch Gegenstand unseres Landtagsantrages vor vier Monaten „Aus Extremwetterlagen lernen – … Klimaanpassung im Land und in den Kommunen forcieren und fördern“ auf Drucksache 8/2329. Und dass Sie von der AfD diese Fakten wieder geleugnet haben, das verwundert mich nicht. Dass Sie sich aber dann beklagen, dass Sie hier deswegen schon längst keiner mehr so richtig ernst nimmt, das allerdings schon. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klimaanpassung … (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Da müssen Sie ja sogar selber lachen.) Ah ja! Ein bisschen gequietscht? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So, sind Sie fertig mit Quietschen, ja?! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klimaanpassung muss den prognostizierten (Glocke der Präsidentin) und fortschreitenden Anstieg des Meeresspiegels und die immer häufiger und intensiver auftretenden Sturmereignisse abbilden. Auch der Küstenschutz muss dementsprechend neu justiert werden. Und das ist für uns eine entscheidende Frage: Sind die Pläne und Umsetzungsmaßnahmen des Landes auf neuestem Stand, sind beispielsweise die bis 2030 veranschlagten Küstenschutzmaßnahmen mit Blick auf die Herausforderungen der Erderhitzung ausreichend? Die Landesregierung teilt auf ihrer Internetseite mit, an einer Aktualisierung des „Regelwerkes Küstenschutz“ zu arbeiten. An Erkenntnissen jedenfalls mangelt es nicht. Fachbehörden und Wissenschaft haben in vorbildlicher Kooperation bereits seit vielen Jahren die konzeptionellen Grundlagen für einen zukunftsfähigen Küstenschutz gelegt. Ich erinnere hier an das Forschungsvorhaben „RADOST – Regionale Anpassungsstrategien für die deutsche Ostseeküste“. Es wurde bereits vor über zehn Jahren unter Beteiligung des StALU Mittleres Mecklenburg durchgeführt und hat wichtige Vorschläge für die künftige Entwicklung der Küstenregion gemacht. Heute sind es Institutionen wie das Norddeutsche Küsten- und Klimabüro des Helmholtz-Zentrum hereon, die den Forschungsstand zur Entwicklung des Küstenraums bündeln. Entscheider/-innen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit erhalten dort Beratung auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise. Landtag und Landesregierung täten gut daran, diesen Sachverstand intensiv zu nutzen und in politische Entscheidungen auch einfließen zu lassen. Hierzu gehören Überlegungen, wie sich ressortübergreifend verschiedene Ziele im Bereich „Küstenschutz und Küsten“ kombinieren lassen. So können beispielsweise durch die Reaktivierung des küstennahen Salzgraslandes einerseits Naturschutzziele erreicht und andererseits auch wichtige Retentionsräume für den Hochwasserschutz geschaffen werden. Wie so was funktioniert, konnten wir uns vor wenigen Monaten mit dem Klima-, Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages auf der Insel Rügen anschauen. Dort hat die Ostseestiftung gemeinsam mit dem WWF und dem Bundesamt für Naturschutz den Polder Drammendorf renaturiert und damit neben Klima- und Naturschutz auch einen wichtigen Beitrag zum Küstenschutz geleistet. Das ist eine von vielen vorbildlichen Entwicklungen an unserer Ostseeküste. Doch weitere sollten, ja, müssen noch folgen. Aber wenn Sie, Herr Backhaus und auch Herr Seiffert, sagen, wir haben den strengsten Schutz, den wir jemals an der Küste hatten, dann stimmt das leider nicht ganz. Das alte Landesnaturschutzgesetz sah vor, einen 200-Meter-Streifen an den Küsten von Bebauung freizuhalten. Mit Neuauflage des Landesnaturschutzgesetzes, also mit Einführung des Naturschutzausführungsgesetzes, wurde dieser Küstenschutzstreifen auf 150 Meter reduziert. Das heißt, die Bebauung darf mittlerweile dichter an die Küste heranrücken als in den früheren Jahren. Das ist für den Schutz der Küste aus unserer Sicht kontraproduktiv. Und dass Sie, Herr Seiffert, das erkannt haben, lässt uns auf eine Initiative zur Änderung dieses Gesetzes hoffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Sturmflut im Oktober hat uns erneut beeindruckend erinnert, dass die Kräfte der Natur einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben haben. Dort, wo dieses Leben geschützt werden muss, sollten wir an Personal- und finanziellen Mitteln natürlich nicht sparen. Doch gleichzeitig müssen wir realistisch anerkennen, wo das Meer in den nächsten Jahrhunderten voraussichtlich stärker sein wird als all unsere technischen und finanziellen Ressourcen. Klug handeln heißt dann auch, die eigenen Grenzen zu erkennen, vorsorglich zurückzuweichen und Deichlinien zu verschieben. Und damit der Rückzug sich in irgend vertretbarem Rahmen hält, ist und bleibt unsere größte Aufgabe, die menschengemachte Erderhitzung bestmöglich zu begrenzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sie, sie ist ursächlich für den steigenden Meeresspiegel, für mehr Energie in der Atmosphäre mit daraus resultierendem Wind- und Wellengang. Ohne Begrenzung dieser Erhitzung werden Sturmfluten – wie jene im Oktober – weiter massiv in Anzahl und Stärke zunehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Lassen Sie uns endlich vor- statt nachsorgen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff. (Zuruf von Thore Stein, AfD)
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder mal eine Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion, die zeigt, dass die SPD offensichtlich zu viele Aktuelle Stunden zur Verfügung hat, denn jedes Mal wird hier eine Aktuelle Stunde vorgeschlagen, die sagt so, ach, seht her, wie schön ist doch alles! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Wir kommen zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich noch mal auf diese Attitüde der SPD-Fraktion, aber zuallererst möchte ich sagen, wir stehen an der Seite der Betroffenen vom Hochwasser und der Sturmfluten. Und wir haben wieder einmal Schäden zu beklagen, wie fast jedes Mal, wenn wir eine Sturmflut oder ein Hochwasser hier bei uns im Lande haben. Man muss natürlich anerkennen, dass in den letzten Jahren Maßnahmen unternommen worden sind, die das Schlimmste verhindert haben. Der Minister Backhaus hat das ausgeführt, das Beispiel Greifswald wurde einmal lobend erwähnt. Und ja, ich kenne die Diskussion vor Ort und dass dann ja auch unser Segelschulschiff „Greif“ nicht mehr durchgekommen ist, weil dann die Bodenplatte beziehungsweise der Untergrund von dem Sperrwerk am Ende irgendwie zu flach gebaut wurde. Aber die ganzen Diskussionen haben sich erledigt, weil in den letzten Jahren, wirklich seit mehreren Jahren fast jedes Jahr das Sperrwerk einmal komplett geschlossen werden musste. Und das hat einfach gezeigt, wie wichtig das ist, solche Bauten zu machen. Und da frage ich mich – ich glaube, Herr Seiffert hatte das irgendwie erwähnt, dass ja auch in anderen Städten auch schon so viel getan wurde, da bitte ich vielleicht noch mal um eine Erklärung –, was denn in Wismar investiert wurde. (Heiterkeit und Zuruf von René Domke, FDP) Wir haben versucht, das Ganze noch mal zu recherchieren. Ich glaube, die Leute in Wismar, die regelmäßig mit nassen Kellern zu kämpfen haben, und wenn irgendwie einigermaßen angekündigt wird, übrigens, da ist Hochwasser im Anmarsch, bitte den Hafenbereich verlassen, da frage ich mich ernsthaft, was Sie da meinen. (Beifall René Domke, FDP) Die Schäden in den letzten Jahren sind natürlich größer geworden, aber die Situation auch deutlich kontrollierbarer. Das ist auch ein Teilerfolg der Maßnahmen hier bei uns im Land. Aber das ist noch lange nicht alles, wir müssen da deutlich noch mehr tun. Und beim Thema „Küstenschutz und Hochwasser“, da musste ich gerade einmal denken, Herr Seiffert hatte da gerade als Inselkind von der Insel Usedom einmal noch mal die Funktionsweise der Dünen erklärt, und von der CDU-Fraktion kam, ja, das wissen wir doch alle. Da muss ich sagen, seit – jetzt kann ja jeder rechnen – ungefähr 22 Jahren bin ich als Rettungsschwimmer bei der Wasserwacht tätig, mit 16 die häufigsten Tätigkeiten, sowohl in Warnemünde, Markgrafenheide am Strand waren die Lautsprecherdurchsagen: „Das Betreten der Dünen ist strengstens verboten! Bitte verlassen Sie die Buhnen! Das sind Küstenschutzanlagen. Das ist gefährlich, das, was Sie da machen.“ Wir als Einheimische mögen das vielleicht wissen, aber wir sind ein Tourismusland. Wir haben Tausende und Abertausende Touristen jedes Jahr hier bei uns im Land, die nicht wissen, wofür das gut ist, die nicht wissen, wie man damit umzugehen hat. Und das heißt, seit 22 Jahren versuche ich den Leuten zu erklären, bitte nicht in die Dünen, wir brauchen diese Bauwerke, weil es sonst dahinter nass wird, wenn die kaputtgehen. Genauso bin ich auch engagiert im Wassergefahrenzug. Das ist also die Katastrophenschutzeinheit, die dann gerufen wird, wenn ein Hochwasser passiert beziehungsweise wenn das droht. Wir hatten vor zwei Jahren ungefähr eine Lage gehabt, und das war jetzt aktuell nicht der Fall gewesen, weil die Warnstufe in Mecklenburg-Vorpommern zum Glück niedrig genug war, aber dann bekommt man eigentlich schon mit ein/zwei Tagen Vorlauf, bitte packt schon mal eure Sachen, macht euch bereit für den Ernstfall, dass wir uns an der Stelle bereitmachen. Und das bin ich nun nicht alleine, das sind viele Hunderte Kameradinnen und Kameraden, auch bei der Feuerwehr und beim THW, die sich dann für solche Lagen vorbereiten. Und denen möchte ich an dieser Stelle einmal ganz ausdrücklich danken für ihren Einsatz, den sie jedes Mal zeigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir haben beispielsweise Elbehochwasser Boizenburg – Minister Backhaus hat es gesagt –, aber auch in anderen Regionen, Elbehochwasser in Magdeburg, da sind auch Einheiten von uns regelmäßig mit drunter, wir haben das Ahrtal jüngst gehabt, und die Sturmfluten an der Ostseeküste, die haben wir mittlerweile fast jährlich zu beklagen, und die werden nicht weniger, im Gegenteil, es wird eigentlich immer schlimmer. Und das, was für uns ganz besonders wichtig ist: Prävention statt Reaktion. Die eben gelobten Einheiten beim Katastrophenschutz, die kommen dann, wenn es zu spät ist. Und glauben Sie mir, jeder freut sich, wenn er nicht ausrücken muss, jeder freut sich, wenn die Schadenslage nicht eingetreten ist. Und deswegen müssen wir gucken, dass unser Hochwasserschutz besser vorher gemacht wird. Es ist besser, Menschen vorher zu schützen, als sie hinterher aus der Gefahrenlage retten zu müssen. Das ist ganz besonders wichtig! Das heißt also, Küstenschutz geht uns alle an. Aber die Lösung der Probleme ist natürlich nicht einfach. Bund, Länder, Kommunen müssen hier eng miteinander arbeiten. Das ist ja das Geld, was vom Bund kommt, da müssen wir gucken, dass das Land entsprechend die Planung, Genehmigung, alle mit durchstellt, und am Ende ist es natürlich immer die Kommune vor Ort, die betroffen ist. Das ist dann die Kommune vor Ort, die sagt, wie zum Beispiel Sassnitz, seht her, bei uns ist alles kaputt, wir müssen hier was tun. Das ist die Kommune vor Ort, wie zum Beispiel Greifswald, mit „Wir brauchen das Sperrwerk“. Das ist die Kommune vor Ort, wie zum Beispiel Wismar, die sagt, he Leute, lasst uns hier bitte nicht absaufen! Mit denen muss natürlich immer gemeinschaftlich gearbeitet werden mit guten innovativen Lösungen. Und auch das Thema „Prävention und Innovation“ ist ja ein Titel dieser Aktuellen Stunde von der SPD hier mit drin. Zum Thema Innovation habe ich ehrlich gesagt bisher noch hinreichend wenig gehört. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen hier gucken, dass wir mit finanziellen Mitteln ausreichend arbeiten, dass wir hier entsprechend ausstatten und die Herausforderungen bewältigen können. Und es muss das Prinzip gelten, dass Prävention wichtiger ist und vor allem günstiger als die Beseitigung von Schäden im Nachhinein. Und die Einigkeit zwischen Bund, Land und Kommunen, die wird hier beschworen, und da werden wir auch weiter dran arbeiten, auch auf all unseren Verantwortungsebenen. Die Finanzierung und der Bau von Deichanlagen und Sperrwerken ist konsequent notwendig, aber genauso Buhnensysteme und Dünen. Und da weiß ich das selber auch aus eigener Erfahrung, wie lange das manchmal dauert, wie schwer das ist, dafür irgendwie eine Finanzierung zu bekommen. Und wenn wir allein diese Diskussionsprozesse irgend- wie mal ein bisschen abkürzen könnten, da vielleicht ein bisschen mehr Innovation auch an den Tag legen könnten. Allzu oft haben wir das, das StALU muss ja am Ende immer diese Genehmigungen auch erteilen, und dann gibt es ja eine Güterabwägung, da wird ja geguckt, Herr Minister hat es ja gesagt. Wir können ja jetzt hier nicht jeden unbebauten Küstenlandstrich irgendwie schützen, ja, dann bin ich ja gar nicht so weit weg, aber wenn es dann immer heißt, na ja, wir gucken mal, das sind jetzt irgendwie 3 Häuser, das sind vielleicht auch irgendwie 20 Häuser, und wir gucken mal den Wert dieser Häuser uns an, und dann sagen wir, ach, na ja, eigentlich ist es das nicht wert zu schützen. Solche Aussagen, die kommen häufiger mal, insbesondere vom StALU, und das ist etwas, wo ich mir ernsthaft Gedanken mache. Und dann müssen wir uns ja einmal Gedanken machen, welches Signal geben wir den Menschen, wo wir sagen, tut uns leid, aber eure Häuser sind nicht werthaltig genug, den Deich bekommt ihr jetzt hier nicht. Und auf der anderen Seite reden wir auch immer davon, Mecklenburg-Vorpommern ist Tourismusland. Weshalb kommen denn die Touristen hierher? Schönes Wetter? Häufig ein Grund, ja, wir haben die meisten Sonnenstunden. Und wenn wir uns angucken, wo die ganzen Touristen, wo die meisten hingehen, im Binnenland, ja, sind viele, an den Küsten sind viel mehr, und die kommen wegen unserer schönen Strände hierher. Und wenn ich dann sehe, wir haben alle paar Jahre Sturmflutereignisse, die uns dann den Sand abtragen von den Küsten – klar, da wohnt keiner, die Deiche und die Dünen haben entsprechend gehalten, die Bauwerke dahinter sind gut geschützt, aber der Sandstrand ist komplett abgetragen –, und dann dauert es manchmal irgendwie drei, vier, fünf Jahre in der Diskussion, um wieder eine neue Aufspülung da auf die Reihe zu bekommen. Aber diese Aufspülung von den Stränden ist wichtig, weil das ein Wirtschaftsfaktor ist für uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dieser Wirtschaftsfaktor, finde ich, der hat hier noch gar keine Berücksichtigung gefunden, und auch dieser Wirtschaftsfaktor ist natürlich auch wichtig bei den Beurteilungen vom StALU. Und dann gucken wir mal, was wir noch an Innovationen entsprechend hinbekommen. Ja, die Diskrepanz wurde noch mal angesprochen. Ich weiß jetzt gar nicht mehr, wer das gewesen ist, da ging es dann darum, es gibt ja Kommunen, die bauen dann zu sehr in einem Hochwasserbereich, es gibt ja Kommunen, die machen jetzt irgendwo küstennah irgendwelche Bauwerke; und das muss ja irgendwie alles weg, ja. Da muss man auch mal überlegen, wie man das Ganze nachher vielleicht vorab schützt und ob man da nicht mit innovativen Hochwasserschutzmaßnahmen arbeitet. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz häufig ist es so, ganz häufig ist es so, dass wir einfach den Fall haben, dann kommt dann das StALU oder auch das Landwirtschaftsministerium und sagt, na ja, wir ziehen einfach mal eine hohe Mauer, das ist unser Küstenschutz, oder wir bauen da jetzt einen Deich, aber bitte drum rum nichts. Und wenn wir dann jedes Mal darüber diskutieren, ob ich dann auf dem Deich auch noch einen Radweg mache oder ob ich aus der Hochwasserschutzwand irgendwie vielleicht nicht auch eine touristisch attraktive Naherholungsmaßnahme mit Treppenstufen machen kann, dann heißt es wieder, ja, nee, das fördern wir nicht, das müssen wir jetzt irgendwie anders machen. Da denke ich mir doch so, warum in Gottes Namen müssen wir jedes Mal darüber diskutieren?! Lassen Sie uns doch Küstenschutzmaßnahmen innovativ in die aktuelle Landschaftsgestaltung, in die Entwicklung der Region entsprechend einfließen, das ist doch der relevante Teil! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das heißt also, innovativer Hochwasserschutz bedeutet nicht nur, eine Mauer höher zu ziehen, sondern mit künstlichen Dünenlandschaften, Geländeanhebungen, Uferterrassen zu arbeiten. Und dabei muss das Land die Kommunen unterstützen und nicht immer nur als Verhinderer unterwegs sein, denn ganz zum Schluss, wenn der Deich bricht, kommt am Ende eigentlich nur wieder der Katastrophenschutz zum Vorschein, denn die sind wieder da, um alles, was dann irgendwie überflutet wurde, die Leute zu retten, die Deiche zu sichern. Und da hilft es auch irgendwie, wenn die Landesregierung gestern beschlossen hat, 5 Millionen extra für den Katastrophenschutz zu investieren – das freut uns natürlich sehr –, aber am Ende müssen wir jedes Mal drücken und drängeln, damit da überhaupt irgendwas passiert. So, und wenn der Deich jetzt gebrochen ist, dann müssen die Katastrophenschützer ran, und dann müssen die auch entsprechend gut ausgestattet sein, um das Schlimmste zu verhindern. Also, da lassen Sie uns das alles ganzheitlich denken, und dann bekommen wir auch einen innovativen Küstenschutz hin und sorgen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Damm vor.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber David, ich glaube, du meinst uns, jedenfalls habe ich das auch angesprochen. Da geht es aber vorrangig nicht darum, dass man jetzt darüber nachdenkt, Häuser abzureißen, ja, sozusagen ganz platt ausgedrückt, sondern es geht darum, sich zu überlegen, in welchen Bereichen man in Zukunft denn überhaupt neue Bebauungspläne ausweist, ja. Und da sollte das auf jeden Fall eine Rolle spielen, weil, die brauche ich nicht zu schützen nachher, wenn ich sie gar nicht erst aufbaue.
Birgit Hesse
Herr Wulff, möchten Sie erwidern?
David Wulff FDP
Ja, sehr gerne. Dann kann ich den Punkt vielleicht noch mal etwas ausführen. Es ist ja nun tatsächlich so, wir haben in Greifswald die Diskussion, ich weiß ja, woanders auch immer die Diskussion, es gibt bestimmte Bereiche, die dann vielleicht manchmal sogar vor einem Deich liegen, wo man eigentlich sagt, na ja, in der Normalsituation könnte man da vielleicht irgendwelche Wohnhäuser bauen, man könnte Gästewohnungen bauen, touristische Bauten et cetera. Man sagt so, nee, das machen wir nicht, weil das ist überflutungsgefährdet. Das ist ja so eine ganz häufige Situation. Wassernah ist halt eigentlich immer besonders attraktiv und eigentlich teuer. So, jetzt können wir uns überlegen und sagen, wir verbieten das komplett. Das ist ein Ansatz, das ist aber nicht unser Ansatz. Wir sagen, wir können das doch ermöglichen unter der Bedingung, dass, so, wie sieht es denn da aus. Dann kann man das Ganze entweder auf Stelzen bauen, man kann quasi in den architektonischen Gegebenheiten gucken, dass man jetzt irgendwie nicht eine Kellerluke direkt auf Straßenhöhe hat, sondern dass man auch da entsprechend mit Hochparterre unten das Ganze schützen kann. Das heißt also, man kann architektonisch in den Baumaßnahmen auch in solchen Gebieten schon im Vorhinein dafür sorgen, dass die Keller nicht volllaufen, dass die Gebäude geschützt sind. So, und da rede ich halt von innovativen Hochwasserschutzmaßnahmen, und das im Ausgleich, wir können die Flächen nutzen, aber unter der Bedingung, dass. So, und ich glaube, dann wird ein Schuh draus, und dann werden wir auch deutlich besser und attraktiver beim Küstenschutz, aber auch in der Attraktivität der Regionen, in den Gemeinden.
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben, Drucksache 8/2218, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/2706. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2761 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2218 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2706 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2761 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Innenausschuss und allen Beteiligten für die gemeinsamen Beratungen. Wir haben zur Grundlage gehabt Änderungsvorschläge der Regierung, die abstellen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der einige Eingriffsbefugnisse, die im Jahr 2020 eingeführt worden sind ins SOG, beanstandet wurden. Wir brauchen diese schnelle Änderung – deswegen ganz herzlichen Dank fürs engagierte Beraten! –, weil zum Jahresende für einen Teil dieser Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht vorübergehend weiterhin wirksam gelassen hat, aber ab 1. Januar 2024 deren Nichtigkeit eingetreten wäre, wir brauchen dafür die entsprechenden Nachfolgeregelungen. Ich weiß, dass wir intensiv gerungen haben, ich habe auch gesehen, dass es noch einen weiteren Änderungsantrag gibt, wir werben aber sehr dafür, dass die Diskussionen, die zum Teil den Eindruck erwecken, als ob jede Kompetenz, die man der Polizei in die Hand gäbe, dazu führen würde, dass sie per se dem Missbrauch obliegen würde, dass wir diese Sichtweise nicht zu sehr verstärken. Ich halte das für ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen, die in der Justiz und Polizei in diesen Bereichen tätig sind. Und umgekehrt werbe ich sehr dafür, (Heiterkeit und Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und umgekehrt werbe ich sehr dafür, dass wir an den Stellen, wo wir Möglichkeiten haben, mit neuen technisch Mitteln Straftaten zu begehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden, auch mit den entsprechenden neuen Möglichkeiten dagegenhalten. Ich habe in Ihrem Antrag, weil Frau Oehlrich gerade dazwischenrief, in Ihrem Antrag gelesen, dass Sie an der letzten Stelle gerne, ich sage mal ein bisschen salopp, die Onlinedurchsuchungsmöglichkeiten deutlich einschränken wollen. Als jemand, der ja mal von der dunklen Seite der Macht kommt und dahin auch zurückkehren wird, weil mir der Anwaltsberuf am Herzen liegt, würde ich schon trotzdem sehr dafür werben, also eher jemand sein müsste, der all diese Kompetenzen möglichst nicht will, weil sie im Zweifel meinen Mandantinnen und Mandanten zum Nachteil gereichen könnten, will ich sehr dafür werben, dass in Zeiten, in denen eben die klassischen Straftaten nicht mehr von Person zu Person oder klassisch telefonisch vereinbart werden, sondern in denen diejenigen, die solche Taten begehen – seit vielen, vielen Jahren im Übrigen –, extrem gut die neuen Medien mit all ihren vielfältigen Möglichkeiten nutzen, dass wir die polizeilichen Kräfte selbstverständlich in die Fähigkeit versetzen müssen, solchen Dingen auch auf diesen neuen technischen Wegen zu begegnen. Wenn wir das nicht tun, wenn wir das nicht tun, werden wir eine Erosion in das Vertrauen des Rechtsstaates begründen. Und im Übrigen sind viele dieser jetzt angegriffenen Befugnisnormen ja auch kein Einzelweg Mecklenburg-Vorpommerns, sondern im Jahr 2020 als Ausfluss der Ereignisse der Vorjahre ist bundesweit in erheblichem Umfang in den entsprechenden Sicherheits- und Ordnungsgesetzen nachgeschärft worden. An einer Stelle hat der Ausschuss uns noch kluge Dinge mit auf den Weg gegeben, die alle Beteiligten hier, so hoffe ich, mittragen wollen und werden. Da geht es noch mal um eine Zuspitzung an einer Stelle, um – im Übrigen aufgrund von Hinweisen auch durch die Gutachterinnen und Gutachter, die wir angehört haben im Innenausschuss – an den Stellen die Verfassungsgemäßheit noch einmal deutlicher hervorzuheben. Das, was die GRÜNEN in ihrem Antrag an Besorgnissen haben, teile ich ganz ausdrücklich nicht und weise auf Folgendes nur prophylaktisch – ist ja misslich, weil Sie erst hinterher einbringen werden – hin: Es wird an mehreren Stellen mit der Nichtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, geworben. Ja, dann müssen wir die Normen doch einfach durchstreichen. Ich werbe für Folgendes: Die Juristinnen und Juristen sind oft viel differenzierter, als nur Nichtigkeit oder Nicht-Nichtigkeit zu kennen, sondern die sagen „nichtig, Komma, weil“ und dann führen sie Gründe an. Und dann muss man sich die Gründe anschauen. Und wenn ich Gründe in dem jeweiligen Tatbestand, in dem jeweiligen Paragrafen habe, dann kann es dazu führen – und genau das ist mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen –, dass ich die entsprechenden Paragrafen anpasse und damit die Gründe, weshalb eine Nichtigkeit eingetreten ist, eben nicht mehr vorliegen. Ich werbe aber sehr dafür, sich nicht auf das schlanke „nichtig“ und „nicht nichtig“ einzulassen, sondern zu sagen, warum war die Norm nichtig, und dann muss ich genau diese Gründe entsprechend anpassen, und auch das ist mit dem entsprechenden Gesetzentwurf vorgeschlagen. Meine herzliche Bitte: Geben Sie den Polizeikolleginnen und -kollegen weiterhin die Befugnisse an die Hand, die sie im Zweifel brauchen, nicht, um sie täglich zu nutzen, nicht, um sie täglich zu nutzen, sondern sie zu haben, wenn es darauf ankommt! Hier sind Tatbestände dabei, die für schwerste Situationen geschaffen worden sind. Da bin ich auf Knien dankbar, dass wir sie eben selten oder gar nicht nutzen müssen, weil diese schweren Situationen, diese schwersten Situationen zum Glück nicht eingetreten sind bislang, aber wenn sie eintreten, dann werden wir auf genau solche Befugnisse angewiesen sein. Und überall da, wo neue technische Möglichkeiten, Kriminalität eben auch neue technische Möglichkeiten nutzen lässt, werbe ich sehr dafür, diese Gelegenheiten auch an die Hand zu geben. Die klassische Hausdurchsuchung brauchen wir weiterhin, aber mindestens genauso viel findet heute im digitalen Raum statt, und dann muss ich Polizeikräfte auch in die Lage versetzen, genau in diesem digitalen Raum mit digitalen Möglichkeiten Straftaten zu verhindern oder im Zweifel verfolgen zu können. Ich danke noch mal ganz herzlich für die intensiven Debatten und wünsche erfolgreiche Debatte hier und heute und danke insbesondere dafür, dass wir vor dem 31. Dezember diese Dinge auf neue gesetzliche Grundlagen und dann verfassungsrechtlich sichere Grundlagen stellen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nun der Gesetzentwurf der Landesregierung hier in Zweiter Lesung. Wir haben uns in der Ersten Lesung damit ausführlich befasst. Meine Fraktion hat seinerzeit die Zustimmung signalisiert, wir werden auch hier in der Zweiten Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben uns im Ausschuss da lang und breit darüber verständigt, wir haben Sachverständigenanhörungen durchgeführt, die dann auch mit in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Und im Grunde wollte ich zu diesem Tagesordnungspunkt heute gar nicht reden, weil dazu schon alles gesagt wurde, bis dann eben der Änderungsantrag hier der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute früh auf den Tisch kam, und dazu muss ich dann auch ganz kurz Stellung beziehen. Das sehe ich nämlich ähnlich wie unser Innenminister, der Kollege Pegel hier, dass eben diese Befugnisse, die jetzt durch die Anpassung des Gesetzes vorgenommen worden sind, wir benötigen für den polizeilichen Alltag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und/oder Ordnung. Und aus diesem Grunde lehnt meine Fraktion den Änderungsantrag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Gänze ab und wir stimmen dem Antrag der Landesregierung zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Ann Christin von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Ersten Lesung mit der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss war ich noch guter Dinge, dass wir mit dem Änderungsgesetz eine gute Lösung dafür schaffen werden, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen und die Befugnisse der Polizei, die das Bundesverfassungsgericht für zulässig befunden hat, fortgelten zu lassen, indem sie eben angepasst werden. Weil nach den Vorgaben im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes diese Normen nur bis längstens 31. Dezember 2023 fortgelten dürfen, hatte sich der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die unmittelbar notwendige Anpassung beschränkt, und das habe ich auch für richtig empfunden. Auch wenn sich also aus der Rechtsprechung weitere Änderungsbedarfe ergeben hätten und weil das SOG ohnehin novelliert wird, sollten ausschließlich die bundesverfassungsgerichtlich festgestellten Mängel des Gesetzes behoben werden, so war der ursprüngliche Plan. Auch die nach Paragraf 116 SOG vorgeschriebene Evaluierung, deren Fehlen in der Beratung mehrfach angesprochen wurde, sollte aus Zeitgründen und wegen der Praktikabilität erst bei einer Novellierung aufgegriffen werden – auch so weit der Plan. Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit der geänderten Vorschriften betrafen ja auch nicht den Kern der aufgeräumten Befugnisse, sondern die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Eine Änderung wäre also rechtlich möglich und in der Kürze der Zeit auch realisierbar. Nach der Überweisung in den Innenausschuss wurde die Beratung mehrfach geschoben und dann kam ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD, nachdem in der Anhörung eine Rechtsanwältin als Sachverständige die Ausgestaltung des Paragrafen 26a SOG kritisiert hatte. Der Paragraf 26a SOG stellt die Regel auf, dass die Datenerhebung durch verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen in einer Maßnahme „unverzüglich und so lange wie erforderlich zu unterbrechen ist,“ sofern während der Erhebung der Daten Tatsachen darauf schließen lassen, dass der Kernbereich des grundrechtlichen Schutzes der Betroffenen berührt ist. In der alten Fassung war nicht von Unterbrechen der Maßnahme, sondern von Abbruch die Rede. Das war sprachlich nicht präzise, denn es sollte ausgedrückt werden, dass eine Beendigung des gesamten Einsatzes nicht immer zwangsläufig notwendig ist, wenn eine Interaktion während der Maßnahme abgebrochen werden kann. Wenn also, um das mal plastisch darzustellen, wenn also die Polizei ein Telefongespräch zweier Terroristen über den nächsten Bombenanschlag mithört und dann einer der Terroristen nebenbei ein Wort über seine neue Freundin und ihre Vorzüge verliert, muss die Polizei die Maßnahme unterbrechen. Das geschieht zum Beispiel, indem das Mikrofon ausgeschaltet wird. Die Interaktion während der Maßnahme wird also abgebrochen. Sollte das Gespräch sich anschließend wieder nur auf den Bombenanschlag beziehen, zeichnen die Beamten weiter auf. Die gesamte unterbrochene Maßnahme wird also fortgeführt, das abgebrochene Aufzeichnen wird erneut gestartet. Die Unterscheidung zwischen „Maßnahme“ und „konkreter Maßnahme“ im Änderungsantrag von LINKE und SPD und damit auch in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist weder juristisch nachvollziehbar noch für die Beamten tatsächlich praktikabel, was für mich übrigens das Entscheidende auch ist, dass dieser zweite Punkt gegeben ist, also mitgegeben ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss formuliert, dass unter Fortsetzung des Gesamteinsatzes lediglich die kernbereichsrelevante Kommunikation oder Interaktion abgebrochen werden muss. Das als konkrete Maßnahme zu bezeichnen, macht den Gesetzestext unübersichtlich, zumal es auch keine Definition der konkreten Maßnahme in der Änderung gibt. Dann hätten Sie es besser auch „Kommunikation“ oder „Interaktion während des Einsatzes“ genannt, wie die Rechtsanwältin als Sachverständige im Innenausschuss übrigens auch vorgetragen hat. Mit Ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 8/2761 haben Sie die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Bezug auf Paragraf 26a nur verschlimmbessert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Sie haben zwar im Innenausschuss bereits die notwendige Unterscheidung zwischen der Unterbrechung einer Gesamtmaßnahme und dem Abbruch der konkreten Interaktion beziehungsweise Datenerhebungshandlung innerhalb der Gesamtmaßnahme erkannt, jedoch dann nicht konkret umgesetzt. Die Einfügung von Erläuterungen und Definitionen in den Gesetzestext macht diese nicht mehr praktikabel und lässt den Regelungsinhalt kaum noch erkennen. In Paragraf 26a Absatz 3 soll beispielsweise der Satz eingeführt werden: „Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten oder Vertrauenspersonen müssen in kernbereichsrelevanten Einsatzsituationen jede Möglichkeit nutzen, die sich ihnen bietet, um die Datenerhebung ohne Enttarnung abzubrechen.“ Das ist doch keine Formulierung für einen Gesetzestext! Sie müssen sich einmal vorstellen, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten täglich – oder eben auch nicht täglich, sondern dann, wenn es angemessen ist, natürlich, das ist nicht täglich – mit diesem Gesetz dann aber akut arbeiten sollen. So funktioniert es nicht! Die Beamten müssen die Vorschriften in der jeweiligen Situation anwenden können und ihre Handlungen oder Unterlassungen daraus unmittelbar ableiten können. Was ist denn „jede Möglichkeit“, um die Datenerhebung ohne Enttarnung abzubrechen? Wie weit soll die Gefahr für die eigene Sicherheit und das eigene Leben gehen dürfen? Und auf welcher Grundlage, welcher Abwägung? Nein, insgesamt haben wir also keine Möglichkeit, dem Gesetzentwurf in der Form nach der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und auch nicht mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN. Da wir natürlich wollen, dass der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Befugnisse auch nach dem Ablauf der Übergangsfrist des Bundesverfassungsgerichts zustehen, werden wir das Gesetz heute nicht ablehnen, sondern uns bei der Abstimmung enthalten. Wir erwarten im Übrigen den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Novellierung des Polizeigesetzes und hoffen, dass dann auch die neuen Fehler, die mit der Änderung des Gesetzentwurfes eingebracht wurden, in diesem Zusammenhang wieder behoben werden. Der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung war ja zu entnehmen, dass die Deutsche Hochschule der Polizei beauftragt ist, in einem Musterpolizeigesetz einen Vorschlag für polizeiliche Eingriffsbefugnisse zu erarbeiten, der Ende 2023 vorliegen soll. Da kann ich nur meinen Hoffnungen Ausdruck verleihen, dass dieser Vorschlag Ende des Jahres auch dem gesamten Parlament zur Verfügung stehen wird und nicht nur den Regierungsfraktionen. Letztlich soll eine Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes einer effektiven Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und einer klaren und rechtssicheren Regelung der Befugnisse unserer Polizei in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Dafür steht die CDU-Fraktion und dafür stehe ich mit meinem Namen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal die ganze Geschichte des SOG M-V vortragen und warum wir heute abermals darüber debattieren, ohne dass die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierung vorliegen. Fakt ist jedoch, dass die Neufassung des SOG M-V aus dem damals geführten CDU-Innenministerium an den Grenzen unserer Verfassung gescheitert ist – kein überraschender Befund, denn ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, zu dem auch meine Partei gehörte, hatte genau das bereits vor der Verabschiedung des SOG im Frühjahr 2020 befürchtet. Weder die Verhältnismäßigkeit noch die Verfassungsmäßigkeit sahen wir bei der Einführung der neuen Eingriffsbefugnisse, so, wie sie im Gesetz gefasst waren, als gewahrt. Meine Damen und Herren, meine Kritik betraf jedoch auch einen anderen, einen grundsätzlichen Punkt, auch das habe ich in der letzten Debatte bereits deutlich gesagt: Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Hürden, die uns die Grundrechte aus einer historischen Verantwortung heraus vorgeben, insbesondere im Bereich der Sicherheitspolitik immer wieder ganz bewusst überschritten werden. Schlussendlich sollen Gerichte die äußersten Grenzen der Verfassungsmäßigkeit ausloten. Das halte ich aus Sicht des Gesetzgebers und für einen Rechtsstaat nicht nur für unwürdig, sondern auch für gefährlich. Und, Herr Minister, das geht eindeutig nicht in Richtung der Polizei, sondern es geht in Richtung der Gesetzgebung – das sind wir –, das geht in Richtung der Fraktionen und der Parteien. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir dürfen Bürger- und Freiheitsrechte nicht leichtfertig den Interessen von konservativen Sicherheitsfanatikern opfern. (Thore Stein, AfD: Meine Güte! – Thomas Diener, CDU: Oh Gott, Gott, Gott!) Dass es anders geht, haben wir als MV-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewiesen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch mal insbesondere den Klägerinnen und Klägern danken, die die juristische Überprüfung des SOG angestoßen haben. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ohne deren Initiative hätten wir aufgrund des Grundsatzes „Wo kein Kläger, da kein Richter“ noch heute ein verfassungswidriges Gesetz. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Schlussendlich kann der Prozess um die aktuelle Anpassung des SOG, die wir heute beraten, fast als Musterbeispiel des Zusammenwirkens aller drei Gewalten bezeichnet werden. Die Judikative hat in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts dem Gesetz die Grenzen der Verfassung aufgezeigt. Im Namen der Exekutive hat uns das Innenministerium dann so frühzeitig einen Entwurf vorgelegt, sodass wir als Legislative genügend Zeit hatten, diesen im Innenausschuss zu beraten. Und auch wir haben unsere Arbeit selbstverständlich gemacht. Wir haben die Hinweise aus der Anhörung ernst genommen und als Koalitionsfraktionen entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Auf den ersten Blick mögen die Neuformulierungen lediglich juristische Spitzfindigkeiten betreffen, doch dem ist nicht so. Es geht unter anderem um die entscheidenden Fragen, ab wann Sicherheitsbehörden in den privaten Lebensbereich von Personen eindringen dürfen, um eine Gefahr abzuwehren, oder darum, wie weit Spitzel bei der Ausforschung möglicher Gefahrenquellen gehen dürfen. Also bei genauer Betrachtung sorgen wir dafür, dass die Freiheitsrechte auch von indirekt Betroffenen der Maßnahmen nur im notwendigen Maß eingeschränkt werden. Meine Damen und Herren, ich kann auch dazusagen, Frau von Allwörden, Sie haben eigentlich das, worum es geht, sehr gut zusammengefasst. Das Beispiel, was Sie gebracht haben, ist genau der Punkt, worum es uns ging, nämlich diese Maßnahme, zum Beispiel bei diesem Telefonat, zu unterbrechen und nicht – und zwar diese konkrete Maßnahme –, und nicht die polizeiliche Maßnahme des Abhörens insgesamt abzubrechen, weil, wenn diese Maßnahme insgesamt einmal abgebrochen wird, dann ist sie abgebrochen und kann nur fortgeführt werden mit einem neuen Antrag, mit einem neuen richterlichen Beschluss. Und das ist nicht gut und das kann nicht im Sinne der Polizei sein. Und deswegen mussten wir dieses nachschärfen und wir mussten es klarstellen, auch für die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, nämlich die Polizisten und Polizeibeamten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich hatte mich allerdings auf was anderes bezogen.) Meine Damen und Herren, es ist uns als MV-Koalition gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen zu finden, mit dem vorerst – vorerst! – alle Beteiligten zufrieden sein können und sollten. Wir reizen nicht die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit aus, sondern gehen ein Stück über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und wahren gleichzeitig die berechtigten Sicherheitsinteressen. Das ist ein gutes Zeichen, das wir als Koalition für die Grundrechte setzen. Und dennoch sind wir fest davon überzeugt, dass die Sicherheitsbehörden über alle notwendigen Werkzeuge verfügen, um Gefahren für unsere Gesellschaft abzuwenden. So funktioniert im Kern eine fortschrittliche Sicherheitsgesetzgebung, und das lässt mich zuversichtlich auf die anstehenden Evaluierungen des SOG M-V blicken. Dort werden wir noch einmal grundsätzlich und gründlich einen Blick auf die Notwendigkeit von verschiedenen Befugnissen der Sicherheitsbehörden werfen, denn während schwarz-konservative Sicherheitspolitik vor Gerichten scheitert, sehen wir es als unsere Aufgabe, einen Ausgleich zwischen handlungsfähigen Sicherheitsbehörden und dem Schutz der Grundrechte zu finden. Das ist schlussendlich das Grundwesen eines Rechtsstaates, dem wir uns verpflichtet fühlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Also, um Misstrauen gegenüber der Landespolizei, Herr Minister, ging es in unserem Änderungsantrag jetzt nun mal überhaupt nicht. Erst mal muss der Gesetzgeber, also müssen wir unsere Arbeit machen und hier verfassungskonforme Gesetze verabschieden. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausgangspunkt für das Gesetzgebungsverfahren, in dem wir uns hier gerade befinden, ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022, in dem mehrere Vorschriften des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt wurden, weil sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an freie, an heimliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei nicht genügen. Die Landesregierung hat nun einen Korrekturversuch unternommen und ist aus Sicht meiner Fraktion damit kläglich gescheitert. In der Sachverständigenanhörung wurde der Ihnen nun in Zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf als nicht verfassungskonform eingestuft. Die in der Ausschussberatung erfolgten Anpassungen ändern daran nur wenig. Ich will Ihnen mal anhand eines Beispiels vorführen, wie die Landesregierung arbeitet. In Paragraf 33 Absatz 2 Satz 1 SOG ist der Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung, wie die längerfristige Observation, der verdeckte Einsatz technischer Mittel, der Einsatz von Vertrauenspersonen und der Einsatz von verdeckt Ermittelnden, geregelt. Vorausgesetzt wird, dass Tatsachen die Annahme der Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung rechtfertigen. Paragraf 33 Absatz 2 Satz 3 SOG erweitert die Befugnis auf die Abwehr terroristischer Straftaten. Aufgrund dieser Befugnis kann erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werden. Die dafür vorgesehenen Eingriffsschwellen waren aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts jedoch zu niedrig und genügten daher nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Norm daher als verfassungswidrig ein. Um nun dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen, hat die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf in Absatz 2 Satz 1 die Satzteile „zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr“ und dass „zugleich tatsächliche Anhaltspunkte in Bezug auf die Beteiligung bestimmter Personen den gezielten Einsatz der Maßnahme ermöglichen“ eingefügt. In der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss stellte die Sachverständige Dr. Anna Luczak jedoch heraus, dass diese Ergänzungen nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts enthält genau dazu konkrete Formulierungen. Die Tatsachen müssen zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes Geschehen zulassen, das zudem zeitlich absehbar sein muss, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt werden kann und möglichst weitgehend auch auf sie beschränkt werden kann. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das Wort „Tatsache“ mit Bezug auf die Gefahrprognose, das im ursprünglichen Gesetz vorhanden war, verschwunden. In Bezug auf die beteiligten Personen kommen zwar tatsächliche Anhaltspunkte vor, allerdings fehlt die Einschränkung, dass die Maßnahme weitgehend auf diese Personen beschränkbar sein muss. Wer so arbeitet, sehr geehrte Kolleg/-innen, braucht sich nicht zu wundern, wenn er gleich wieder die nächste Verfassungsgerichtsentscheidung kassiert. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag zeigt, dass es auch anders ginge, und sieht daneben noch die Streichung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung vor. Solche übermäßigen Eingriffe in die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen untergraben die Grundrechte und haben aus Sicht meiner Fraktion nichts im SOG zu suchen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff!
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Zweite Lesung Reparaturgesetz, wir haben wieder mal festgestellt, zu wenig, zu spät und kein Konzept, aber im Wesentlichen haben wir zumindest eine halbwegs vernünftige Diskussion im Innenausschuss dazu durchführen können. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem, was ich hier sehe, es wurde wieder mal so ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt. Und, Herr Noetzel, das hat mich gerade doch ein bisschen irritiert, ich weiß nicht, ob Ihr Lob sarkastisch gemeint oder ernst gemeint war: das Zusammenwirken zwischen Judikative, Exekutive und Legislative. Mit Verlaub, was ist das denn, wenn der Landtag hier Gesetze beschließt und die dann hinterher jedes Mal von den Gerichten kassiert werden müssen? Das ist doch kein Arbeiten! Ich kann doch nicht sehenden Auges ein Gesetz bauen, was verfassungswidrig ist und dann jedes Mal kassiert werden muss, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Macht ihr im Bund doch auch!) und hinterher sagen, na, dann lobe ich jetzt aber mal die Judikative, das finde ich ja total toll, dass sie uns die Grenzen aufgezeigt haben! Wie wäre es mit vorher vernünftig arbeiten?! Und dann kommen wir auch zu vernünftigen Ergebnissen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ging das an Buschmann? – Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir haben im Vorfeld schon die Überarbeitung des SOG immer wieder beantragt, wir haben das Thema seit Beginn dieser Legislaturperiode. Und ja, das aktuelle SOG, das muss überarbeitet werden. Dann brauchen wir noch mal eine Auswertung und wir müssen da insgesamt ran. Und leider wurde ja der Antrag zur Überwachungsgesamtrechnung hier im Landtag abgelehnt, der einfach mal darstellt, also eine Übersicht aller Maßnahmen, die wir denn überhaupt beim Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger hier drin haben, welchen Mehrwert haben die dann am Ende gebracht. Und das ist doch nicht so, dass jede einzelne Maßnahme irgendwie per se hier schlecht wäre, die im SOG drinsteht. Uns geht es bei manchen Maßnahmen nur darum, dass sie rechtssicher ausgestaltet sind. Und manche Maßnahmen finden wir tatsächlich nicht angebracht. Aber dieses Klein-Klein, über jede einzelne Maßnahme zu streiten, das verstellt so ein bisschen den Blick auf das Große und Ganze. Denn es ist nicht jede einzelne Maßnahme, sondern die Summe aller Maßnahmen und Befugnisse, mit der der Staat in die Freiheit, in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. So, und in der BWL, da gab es mal so einen Spruch: Das Ganze ist mehr wert als die Summe seiner Teile. Und das Gleiche gilt auch hier bei der Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Die Summe der Maßnahmen und wie sie am Ende eingesetzt werden, das ist das, was die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger einschränkt. Und genau da werden wir Freien Demokraten auch drauf achten, dass das in einem ausgewogenen Verhältnis bleibt, unsere Polizeibeamtinnen und -beamten vernünftig arbeiten können und natürlich die Verbrecher in diesem Lande stellen können, damit die auch entsprechend hinterher verurteilt werden können. Aber die Gesamtschau ist uns besonders wichtig an der Stelle. Wir sprechen uns für eine effiziente Strafverfolgung und Strafvereitelung aus, doch die Maßnahmen müssen immer im Verhältnis stehen. Und wir haben hier mit dem Gesetz, was vorliegt, immer noch Zweifel, ob dieses Verhältnis tatsächlich gewahrt wird. Und daher werden wir uns am Ende bei diesem Gesetz enthalten. Wir werden das Ganze noch mal auf der Tagesordnung haben – ich hoffe, dann im nächsten Jahr, wenn dann die große Überarbeitung von dem SOG mit drin ist –, und dann werden wir uns noch einmal mit dem Thema „Überwachungsgesamtrechnung und Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger“ und einer effektiven Strafverfolgung, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) in diesem Spagat werden wir uns bewegen, und da werden wir nächstes Jahr wahrscheinlich weiter drüber diskutieren. Deswegen heute eine Enthaltung, weil wir nicht glauben, dass das Ganze zielführend ist. – Danke sehr! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben auf Drucksache 8/2218. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2218 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2706 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2761 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2761 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2761 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktion der FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2706 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD sowie die fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2706. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2706 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/2706 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/2706 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD sowie die fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 8/2302, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/2665. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2302 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2665 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Julitz.
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser uns vorliegende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet Regelungen, die direkt im Zusammenhang mit den Vorkommnissen beim RBB und dem NDR stehen. Die Medienanstalten haben diese Unregelmäßigkeiten aufgearbeitet und direkt auch eigene Maßnahmen getroffen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Diese wurden bereits umgesetzt oder beinhalten längere Prozesse, um solche Vorkommnisse in Zukunft im Vorfeld auszuschließen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Allerdings sollte dieser Prozess natürlich nicht ausschließlich den Medienanstalten selbst überlassen werden. Daher haben die Länder diesen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag im vergangenen März auf den Weg gebracht, um ihn dann ab 2024 in Kraft treten zu lassen. Dazu zählen vertiefende Regelungen zur Transparenz und Compliance-Regeln, die als einheitliche Mindeststandards zu verstehen sind. Dazu haben wir bereits in Erster Lesung vertiefend ausgeführt. Nach wie vor halten wir diese Regelungen in diesem Medienänderungsstaatsvertrag für den richtigen Schritt, um unsere Medienanstalten zukunftssicher aufzustellen. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir mehr verlässliche, unabhängige und verantwortungsbewusste Medien. Wir werden dem Medienänderungsstaatsvertrag selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich musste tatsächlich eben ein bisschen schmunzeln, wo es um verlässliche und unabhängige Nachrichten ging, weil schon in der ersten Rede bin ich darauf eingegangen, wie unabhängig denn unser mit Zwangsgebühren finanzierter öffentlichrechtlicher Rundfunk tatsächlich ist. Das fängt bei der Besetzung an, wo eben dann doch fast jeder ein Parteibuch hat, meine Damen und Herren, und das in erschreckender Anzahl. Das wurde hier dann noch negiert, und man hat gesagt, was hat denn das eine mit dem anderen zu tun. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Sehr viel, meine Damen und Herren, sehr viel, weil es hier um Einflussnahme ging. Sie lachen natürlich darüber, weil es Sie freut, weil ja auch Ihre Parteikollegen als Experten angeführt werden, als sogenannte Experten, um den politischen Gegner einzuordnen, in Nachrichtensendungen zum Beispiel, wie der Tagesschau et cetera, wo geflissentlich weggelassen wird, zu welcher Partei dann dieser Experte gehört. Im Schnitt sind das meistens GRÜNE, LINKE oder SPD-Leute, die dort eingesetzt werden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bewusst wird verschwiegen, welches Parteibuch dort ebenfalls ansässig ist, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und das wäre dann echte Transparenz natürlich. Aber mit Unabhängigkeit, meine Damen und Herren, hat das überhaupt nichts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die FDP hat zu Recht die Kritik letztes Mal hier aufgebracht, dass wir hier lediglich zu einem Abnickverein verkommen sind, wenn es um Medienstaatsverträge geht. Das kann ich natürlich nur bekräftigen. Es ist auch wieder in diesem Fall genauso. Wir kriegen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ist fertig vorgearbeitet. An der Erarbeitung hat niemand von uns die Möglichkeit gehabt teilzuhaben. Es fand diesmal keine Anhörung dazu statt. Es gab erst eine einzige Anhörung zu einem Medienstaatsvertrag in diesem Haus. Wie gesagt, die hatten wir da vorgeführt. Auch diese führte zu keinerlei Änderungen in diesem Staatsvertrag, (Julian Barlen, SPD: Haben Sie denn eine Anhörung beantragt?) sodass Ihnen lediglich das Abnicken dieses Staatsvertrages bleibt. (Philipp da Cunha, SPD: Ach, Sie haben gar keine beantragt?!) Auch Ihnen, Herr Barlen. (Julian Barlen, SPD: Haben Sie überhaupt eine Anhörung beantragt?) Und dann gehe ich noch weiter darauf ein, auf faktenbasierte Nachrichten, meine Damen und Herren. (Philipp da Cunha, SPD: Warum wollten Sie denn keine Anhörung haben? – Julian Barlen, SPD: Bisschen gefaulenzt im Ausschuss.) Vor allen Dingen wurde hier eben kundgetan, dass unabhängig die Transparenz und die Compliance durchgeführt werden soll. Das soll sie eben nicht, Frau Julitz. Da haben Sie Ihren eigenen Entwurf wieder mal nicht gelesen. Das soll nämlich das Haus selber tun. Also beauftragen wir die Leute, die Probleme verursacht haben oder verschlafen haben, jetzt mit der Selbstkontrolle. Dass das nicht so richtig funktionieren kann, ist klar. Das ist bei Ihren anderen Parteivereinigungen und Anschlussorganisationen wie der AWO ja eben auch ersichtlich gewesen, dass man das nicht machen sollte, wenn, dann lieber doch extern, meine Damen und Herren. Dann wird hier gleich mit reingeschrieben, dass man natürlich für diese neuen Stellen, die hier geschaffen werden müssen für Compliance und Transparenz, mehr Geld braucht. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der schon 10 Milliarden hat, hat gesagt, 10 Milliarden sind uns nicht genug. Selbst der „Focus“ greift mittlerweile die Kritik auf und auch „Die Welt“, dass es hier zu einem perfekten Selbstbedienungsladen verkommen ist, meine Damen und Herren. Und was die Fakten angeht, da bin ich ja froh, dass Twitter mittlerweile die Zuschauer mitgucken lässt und Bemerkungen zulässt, was denn hier faktenbasiert ist und was nicht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Also da zur Einordnung, meine Damen und Herren, was hier faktenbasierte Nachrichten sind, da können Sie sich ja selber mal kontrollieren, aber wahrscheinlich gefällt Ihnen das. Gerade aktuell, wenn es um den Krieg zwischen Israel und Gaza geht, werden hier komische Fakten in die Welt gestreut. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) Da wird die Hamas mal als Quelle genommen, meine Damen und Herren. Eine Terrororganisation ist die Quelle für die „Tagesschau“, das kann nicht sein. Dafür bezahlen wir keine 10 Milliarden, dass ungeprüfte Geschichten von einer Terrororganisation übernommen werden, als nachrichtenwert verkauft werden. Das kann es nicht sein, das ist nicht im Sinne unserer Bevölkerung auch und kommt überhaupt nicht dem Informationsauftrag nach. Wie gesagt, hier noch mal ein Beispiel: Dr. Johannes Hillje wird gerne als AfD-Experte in Nachrichtensendungen geholt, natürlich, um den politischen Gegner einzuordnen. Hier wird verschwiegen, dass er Wahlkampfhelfer der GRÜNEN ist und so weiter. Wir haben hier dann andere Geschichten, wie zum Beispiel, dass ein Nationalist, ein türkischer Nationalist als Influencer aus der Türkei präsentiert wird in der „Tagesschau“ und sich zu Wort melden darf. Wir haben hier andere Geschichten, von wegen, dass Ökonomen angeführt werden in der WDR-Aktuellen Stunde zum Beispiel. Ökonomen äußern sich über die Politik im Bundestag. Auch hier wird verschwiegen, dass dieser Ökonom zum Beispiel im Parteivorstand der LINKEN sitzt. Und da ist nichts transparent, das ist durchsetzt mit politischen Verantwortlichen, meine Damen und Herren. Das ist nicht unabhängig. Also dieser Rundfunk, so, wie er ist, der muss, so, wie er ist, tatsächlich abgeschafft werden und völlig neu aufgestellt werden. Meine Damen und Herren, wir haben dazu ein Konzept seit Jahren, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) da bleiben wir weiter dran. Und wir haben auch den Beweis durch das tägliche Handeln des öffentlichrechtlichen Rundfunks, dass dieser von intern überhaupt gar nicht reformfähig ist. Es braucht hier von außen Vorgaben, die Sie nicht geben wollen. Das haben Sie bewiesen, weil Sie, wie gesagt, hier nur als Abnicker fungieren. Und ich glaube auch nicht, dass Frau Schwesig, die jetzt an der Spitze dieses Gremiums sitzt, daran irgendetwas ändern wird, kommen Ihnen doch die Nachrichten und die Berichterstattung zupass, meine Damen und Herren. Es werden hier Narrative gepflegt. Echte Nachrichten, echte mutige Nachrichten mit echtem Journalismus, der kritisch hinterfragt, der Regierung kontrolliert, der als Vierte Staatsgewalt fungiert, der lässt sich lange vermissen, meine Damen und Herren, und deswegen lehnen wir auch diesen Staatsvertrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Herbst des Jahres 2022 ereigneten sich bemerkenswerte Vorfälle bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten RBB und NDR. Diese Vorfälle lösten weitreichende Empörung in der Öffentlichkeit aus und sie führten letztendlich zu politischen Entscheidungen. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser Entscheidungen. Niemandem ist entgangen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Monaten vermehrt Kritik erfuhr. Einige der Anschuldigungen erwiesen sich als berechtigt, während andere womöglich überzogen waren. Ungeachtet aller Debatten und Kontroversen genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach wie vor das Vertrauen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Vertrauen ist aber kein Selbstläufer, es muss verdient und kontinuierlich gepflegt werden. Derzeit erleben wir einen schwindenden Vertrauensgrad besonders in Ostdeutschland. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk nicht in einem eigenen Universum existiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Tut er aber!) Die politische Sphäre wird irgendwann die Frage beantworten müssen, wie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestaltet sein soll, organisatorisch, strukturell und finanziell. Das vorliegende Gesetz ist keine Antwort auf diese Frage. Es soll auch gar keine entsprechende Antwort sein. Meine Damen und Herren, im Sommer trafen sich die Vorsitzenden der CDU- und CSU-Fraktion in Rostock und diskutierten gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte aus dieser Runde nicht zitieren, zumal Vertraulichkeit vereinbart wurde. So viel sei aber verraten: Einige Kollegen aus anderen Bundesländern, westdeutschen wie ostdeutschen, fanden allerdings sehr eindeutige, klare Worte. Es ist zum Beispiel gänzlich inakzeptabel, wenn vermeintliche Faktenchecks dafür missbraucht werden, eine politische Agenda zu begleiten. Inakzeptabel ist es auch, wenn insbesondere die Social-Media-Abteilungen der Sender politischen Aktivismus betreiben. Und ganz besonders ärgerlich ist es, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk unsauber arbeitet, etwa dann, wenn ein Interview mit einem Mitarbeiter des Senders zu einem Interview mit einem unbeteiligten Bürger wird. Das muss nicht einmal Absicht sein, aber unprofessionell ist es in jedem Fall. Und auch wenn das Thema Antisemitismus heute noch nicht auf der Tagesordnung steht, ich fand es zutiefst verstörend, wenn auf öffentlich-rechtlichen Sendern Propaganda der Hamas uneingeordnet als Tatsachenbericht läuft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es kann auch nicht sein, dass Informationen der Hamas und der israelischen Regierung als im Kern gleichwertig dargestellt werden. Das gilt es dann einzuordnen. Ich bin nicht der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Stelle ein strukturelles Problem hat. Er hat an der Stelle aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht, denn anders als die privaten Rundfunkanstalten finanziert er sich aus Zwangsbeiträgen. Diese Beiträge versetzen ihn in eine privilegierte Lage, und das ist auch okay so, aber im Gegenzug erwarte ich dann auch das besonders penible Einhalten journalistischer Standards. Meine Damen und Herren, Deutschland benötigt einen finanziell unabhängigen und starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der hochwertige Inhalte unabhängig von der Verarbeitungsmethode bereitstellt. Es ist von großer Bedeutung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Vielzahl von Standpunkten umfassend vermittelt, da er in dieser Hinsicht in der öffentlichen Wahrnehmung Boden verloren hat. Die Rundfunkanstalten sind aufgefordert, Berichterstattung und Kommentierung sorgfältig voneinander zu trennen, wenn sie denn schon auf Kommentierung zurückgreifen müssen. Es ist wichtig, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk sich an die gängige Sprache und Rechtschreibung hält und unnötige sprachliche Verrenkung vermeidet. Eine Teilnahme an kulturellen Auseinandersetzungen ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ratsam. Die Förderung gesellschaftlicher Polarisierung sollte nicht das Ziel sein. Das vorliegende Gesetz mag insofern nicht das endgültige Maß aller Dinge sein, es ist aber ein Anfang. Deshalb wird meine Fraktion zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entscheidung der Rundfunkkommission, dass alle öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aufsichts- und Compliance-Strukturen überprüfen müssen, war nach den Vorfällen beim RBB und dem NDR 2022 folgerichtig. Diese Vorfälle führten zu einer Überprüfung der Aufsichts- und Compliance-Strukturen aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, einheitliche hohe Standards bei Compliance- und Transparenzfragen für den gesamten öffentlichenrechtlichen Rundfunk zu etablieren. Da es derzeit viele unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Staatsverträgen und Ländergesetzen gibt, besteht das klare Ziel, diese einheitlichen Grundlagen im Sinne eines Smart-and-simple-Ansatzes für alle Rundfunkanstalten gesetzlich zu verankern. Die zentrale Verantwortlichkeit der Anstalten soll dabei bestehen bleiben. Die Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkonfliktvermeidung bei den Rundfunkanstalten werden verbessert. Die Rundfunkanstalten müssen alle Informationen über ihre Organisationsstrukturen und rechtlichen Grundlagen veröffentlichen sowie die Gehälter und Nebeneinkünfte ihrer Führungskräfte. Sie müssen ein zertifiziertes Compliance-Management-System einrichten und einen Compliance-Beauftragten ernennen. Die Aufsichtsgremien müssen fachlich qualifiziert sein, sich fort- und weiterbilden und angemessen ausgestattet werden. Die Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten müssen über Transparenz und Compliance berichten. Die Mitglieder der Aufsichtsgremien dürfen keine wirtschaftlichen Interessen haben, die mit ihrer Gremienmitgliedschaft kollidieren. Eigentlich wollte ich mir diese Aufzählung sparen, aber da noch keiner meiner Vorredner/-innen das so erwähnt hat, habe ich das jetzt einfach noch mal getan. Das Ziel ist mit dem vorgelegten Gesetz aus unserer Sicht erreicht und wir werden zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Anlass für diese Gesetzesänderung oder den Medienstaatsvertrag, die Veränderung des Medienstaatsvertrages ist schon eingegangen worden. Ich kann für mich sagen, dass ich es natürlich traurig fand, dass das überhaupt nötig war, weil man zu Recht erwarten kann von einem Unternehmen, das dem öffentlichen Auftrag, was nämlich auch dem Auftrag der Beitragszahler verpflichtet ist, solche Vorkommnisse gar nicht vorkommen. Trotzdem war es natürlich folgerichtig, dass man darauf reagiert. Und Herr Noetzel hatte eben darauf abgezielt, dass man die Maßnahmen mal vorstellt. Es hatte bisher keiner gemacht. Ich werde trotzdem noch mal auf die Maßnahmen eingehen, weil man zu den Maßnahmen natürlich auch einiges sagen kann. Also zu den Maßnahmen gehört erhöhte Transparenz. Das bezieht sich unter anderem, das hat Herr Noetzel schon gesagt, auf die Offenlegung von Bezügen von Führungspersönlichkeiten in den entsprechenden Medienanstalten. Da muss man aber darauf abzielen, dass man tatsächlich auch Bezüge und Leistung in ein angemessenes Verhältnis setzt. Und ich würde schon sagen, dass man davor warnen muss, eine solche Transparenz zu missbrauchen und da vielleicht eine Neiddebatte zu entfachen. Also es ist schon richtig, es müssen sozusagen Leistung und Bezüge in einem angemessenen Verhältnis sein. Es wurde ein bisschen abfällig darüber geredet, dass sozusagen die Unternehmen jetzt selbst Compliance-Regeln aufstellen sollen. Das ist, glaube ich, auch unangebracht, weil es gerade zu Compliance-Regeln – und die Übersetzung dazu heißt ja Rechts- und Regeltreue – standardisierte Verfahren bereits gibt. Und man darf nicht vergessen, im Grunde genommen stehen ja diese Unternehmen unter einer Aufsicht. Und dass die Aufsicht sozusagen in der Vergangenheit offensichtlich nicht ausreichend auf diese Compliance geachtet hat, führt natürlich dazu zu sagen, wir müssen diese standardisierten Compliance-Regeln fordern und auch die Aufsichten, die darauf hinweisen, dass sie das sozusagen überprüfen, dass das auch gemacht wird, denn nur so kann man das Vertrauen der Beitragszahler wieder zurückgewinnen. Wir dürfen ja nicht vergessen, das ist ein Vertrauensverlust gewesen, den diese Vorfälle ausgelöst haben. Ich finde, wichtig ist auch noch die Ausweitung des Geltungsbereiches. Das hat, glaube ich, Herr Noetzel nicht gesagt, auch die Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen. Und glauben Sie mir, ich habe eigene Erfahrungen in Kommissionen, wo man also zumindest von Bedienungsmentalität von Führungskräften sprechen kann. Und insofern ist es richtig, dass diese Compliance-Regeln auch für die Beteiligungsunternehmen gelten. Und dann komme ich zu dem, was eigentlich wichtig ist: Wir haben ja bei uns in Deutschland das System in der Wirtschaft, auch woanders, dass es Aufsichtsgremien gibt. Ja, auch im öffentlichen Sektor gibt es Aufsichtsgremien, aber viele von uns werden die Erfahrung gemacht haben, dass diese Aufsichtsgremien wenig professionalisiert sind. Ich habe mich auch immer gewundert, wie man Aufsichtsrat werden kann und sich nicht selbst professionalisiert oder die Forderung stellt, dass man entsprechende professionelle Hilfe bekommt. Und deswegen steht in diesem Gesetz auch drin, dass Fortbildung stattfinden soll in Richtung von Sach- und Fachkunde und dass Mitarbeiter sozusagen eingestellt werden dafür. Und das ist auch wichtig, sonst kann man keine vernünftige Aufsicht führen. Und über Interessenkollision, zum Ausschluss wirtschaftlicher Vorteilsnahme und so weiter möchte ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Ich glaube auch, wichtig ist zu nennen, dass es eine Ombudsfunktion geben soll, und das kann auch das Vertrauen in das Unternehmen und innerhalb des Unternehmens stärken. Das ist eine wichtige Funktion. Abschließend kann ich für meine Fraktion bekräftigen: Wir wollen starke öffentlich-rechtliche Medien, die ein großes öffentliches Vertrauen genießen. Und Frau von Allwörden hat darauf hingewiesen, dass sozusagen die öffentlichen Unternehmungen, Einrichtungen der Medien auch in einer Bringschuld sind. Die müssen ein besonderes, sozusagen hohes Maß an Akkuratesse an den Tag legen. Das würde ich sofort unterschreiben. Die Unternehmenskultur muss eine notwendige Vorbildwirkung eines öffentlich beauftragten Unternehmens ausstrahlen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist eine Reaktion auf den RBB-Skandal, dienstlich abgerechnete Privatreisen und geheime Bonuszahlungen, Vetternwirtschaft und Verschwendung. Insofern ist es gut, dass wir heute diesen Entwurf diskutieren und abstimmen. Die darin enthaltenen Transparenz- und Compliance-Regelungen sollen das durch die Selbstbedienungsmentalität der Führungskräfte verlorene Vertrauen zurückgewinnen. Nach unserer Überzeugung können die vorliegenden Maßnahmen jedoch nur ein erster Schritt sein in Richtung einer umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn der RBB-Skandal steht nicht allein. Vorwürfe der Vetternwirtschaft hat es im vergangenen Jahr auch beim NDR gegeben. Die nun vorliegenden Bestimmungen sind leider auch nicht mehr als ein Mindeststandard. In der Wirtschaft gibt es diese Regelungen schon lange, und viele Unternehmen sind mit ihren Compliance-Regeln schon deutlich weiter. Folglich erwarten wir von den Sendeanstalten im Sinne von Transparenz und Ehrlichkeit, dass die eigenen Regeln noch darüber hinausgehen, ihre Einhaltung konsequent überwacht wird und die einzelnen Punkte spezifiziert werden. Woher kommen die Compliance- und Ombudspersonen? Wer entscheidet über ihre Ernennung, und welche Instanz bewertet nach welchen Kriterien, inwiefern sie geeignet sind, wie es heißt, die neutrale und unabhängige Vertrauensstelle innezuhaben? Wer überprüft, nach welchem Kriterienkatalog, inwieweit ausreichend Kenntnisse in BWL, Medien- und Rechtswissenschaft vorhanden sind? Wie hoch sind das Budget für die neu eingerichtete Geschäftsstelle und die Gelder für die eventuell notwendigen Fortbildungen? Und gilt die Überprüfung nur für die neuen Mitglieder oder auch für die bestehenden Mitglieder? Hier hätten wir uns mehr Konkretisierung gewünscht. Und wir würden uns wünschen, dass wir endlich über eine wirkliche Strukturreform sprechen, und dazu gehört auch die Finanzierung. Im Dezember kommt der neue KEF-Bericht. Wir als FDP erwarten, dass wir dann auch endlich einen Vorschlag bekommen, wie und wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk Einsparungen vornehmen wird. Das ist notwendig, um weitere Kostensteigerungen bei den Gebühren zu verhindern und um lange dringend notwendige Reformen, wie zum Beispiel die Beitragsfreiheit für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Freiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende, endlich umzusetzen. Gerade die Studierenden, die momentan unter gigantischen Kostensteigerungen zu leiden haben, brauchen dringend jede Entlastung, die möglich ist. Hier können wir auch nicht länger warten, sondern müssen so schnell wie möglich handeln. Insofern, ja, ein erster langer erforderlicher Schritt ist mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag nun getan, aber weitere Reformen müssen schnellstmöglich auf dem Fuße folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 8/2302. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2302 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2665 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf der Drucksache 8/2302. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/2302 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Ablehnung der Fraktion der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/2302 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2302 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechtes, auf Drucksache 8/2084, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2747. Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/2762 und 8/2763, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2766 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2767 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2084 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/2747 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2762 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2763 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2766 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/2767 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.
Christian Winter SPD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, das Tariftreuegesetz, das wir ja das erste Mal hier sozusagen mit auf den Weg gebracht haben im Dezember, also vor einem guten Jahr oder vor knapp einem Jahr, hat nun also schon ein Stück des Weges hinter sich. Aber es ist natürlich auch unbestritten, dass so ein, ja, nicht ganz unkomplexes Vorhaben eine gewisse Zeit braucht und das Anliegen – das möchte ich hier eingangs wirklich noch mal unterstreichen –, dass es wirklich ein hehres war, wie viele Diskussionen auch in der Zwischenzeit gezeigt haben. Es gibt viele Krisentraumata, so möchte ich sie mal nennen, insbesondere der 90er-Jahre, die sich tief in das Gedächtnis der Menschen in Ostdeutschland eingebrannt haben. Viele davon entsprechen zum Glück lange nicht mehr den Realitäten, sei es die Massenarbeitslosigkeit, die wir überwunden haben, sei es die Perspektivlosigkeit, insbesondere für junge Menschen. Da wurde Anfang der Woche der Ausbildungsmonitor vorgestellt und da haben wir gesehen, dass sich mittlerweile ein ganz anderes Bild zeigt. Aber es gibt eine Sache, die durchaus noch besteht, und das ist die klaffende Lohnwunde zu den alten Bundesländern. Die bleibt, und die ist heute immer noch leider auch ein Nährboden für Frust, auch für Verdruss. Und daher setzen wir mit dem hier vorliegenden Gesetz nun dort an, um einen Beitrag für höhere Löhne in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten und um damit eben auch eine Maßnahme zu setzen für mehr Teilhabe am Wohlstand, um eine Maßnahme zu setzen für mehr Zusammenwachsen der gesamtdeutschen Lebensbedingungen und damit Zukunftsglaube auch erlebbar zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich glaube, solche ganz plastischen Ansätze, Ansätze von Gesetzen, die sind gerade in diesen Zeiten wichtig, weil sie Demokratie und Mitbestimmung befördern, und – das sage ich auch ganz klar – auch, weil Parteien das umsetzen, was sie vor der Wahl versprochen haben und weswegen sie gewählt wurden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben, ich möchte mal sagen, eine abwechslungsreiche Anhörung erlebt. Es gab einen erwartbaren Schlagabtausch zwischen den Arbeitgebenden auf der einen Seite und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmervertretern auf der anderen Seite, aber es gab auch viel zu lernen über die Finessen, sage ich mal, des Vergaberechts. So äußerte insbesondere Landrat Stefan Sternberg, der ja für den Landkreistag hier in die Anhörung ging, der würdigte ja in seinen Eingangsworten ausdrücklich, dass das Ziel des vorliegenden Gesetzes wichtig und nur unterstützenswert ist. Er gab aber auch Hinweise, dass natürlich die Vergaben in Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle für die Kommunen handhabbar sein müssen, leistbar sein müssen. Das sind Herausforderungen, die im Wesentlichen auch schon vor der Gesetzesnovelle bestanden, und dem wird auch Rechnung getragen. Ich möchte hier auch diese Bühne noch mal nutzen, allen Anzuhörenden mit ihren wirklich mühevoll und gut ausgearbeiteten Beiträgen zu danken. Es gilt festzuhalten, in fast allen Bundesländern gibt es mehr oder weniger starke Tariftreuegesetze. Mecklenburg-Vorpommern macht sich nun mit einem auch innovativen Ansatz auf. Wir werden also nicht einfach hier mit dem Gesetzentwurf etwas kopieren und auch in M-V zur Anwendung bringen, sondern es werden hier verschiedene Ansätze und Vorteile, namentlich die Vorteile des Berliner und des Saarländer Modells, zur Tariftreue kombiniert. Und es kam auch noch mal heraus, dass gerade die Mechanismen, etwa aus dem Saarländer Gesetz, die mit Rechtsverordnung, in bestimmten Teilen auch Rechtsverordnung als Mechanismus arbeiten, dass diese sich auch in der Erfahrung bisher schon als flexibles Steuerungsinstrument erwiesen haben und in einigen Punkten tatsächlich auch bürokratiemindernd sind. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dieser Ansatz, der dort gewählt wurde, da wurde aber auch betont, dass das Wirtschaftsministerium eine Rolle als Service- und Informationsstelle auszufüllen hat. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Bereits im Juli hat das Haus auch gezeigt, dass es dieser Rolle nachkommen wird, da wurde nämlich ein übersichtliches Tarifregister für verschiedenste Branchen bereits veröffentlicht. Also ich glaube, hier ist klar, dass auch mit der Umsetzung hier wirklich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Generell wurde auch in der Anhörung gelobt, dass ja auch Regionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in den Vergaben berücksichtigt wurden, wie gesagt, Maßnahmen, die von vielen Anzuhörenden, fast von allen gelobt oder zumindest gewürdigt wurden. (Daniel Peters, CDU: Waren Sie nicht in der Veranstaltung, oder was?!) Hier werden die Rechtsverordnungen nun noch eine entscheidende Rolle spielen, auch um diese Kriterien auszubuchstabieren. Damit komme ich jetzt hier auch, komme ich jetzt hier auch zu dem ersten Änderungsantrag, dem Änderungsantrag der GRÜNEN. Eben, weil dieser Punkt auch einer ist, der in den Rechtsverordnungen hier ausbuchstabiert werden soll, werden wir den Änderungsantrag ablehnen, weil, wie gesagt, das wurde ja auch schon ausgedrückt, meine ich, in der Anhörung, dass das da zum Tragen kommt, und daher wird das hier nicht Bestandteil des Gesetzes sein können. In der Anhörung, da habe ich natürlich sehr gut zugehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, und da habe ich vor allem gehört, dass viele Kritikpunkte, die die Opposition hier sowohl in der Ersten Lesung, wie auch dann im weiteren Diskussionsverlauf vorgetragen hat, dass viele Kritikpunkte als haltlos oder völlig veraltet entblößt wurden, muss man ja direkt sagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Zum einen hat bereits 2006 – das ist auch noch mal für Sie auch zum Mitschreiben, 2006, da habe ich gerade Abitur gemacht –, da hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass Tariftreueregelungen, wie wir sie hier vorliegen haben, keinen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Und das ist ja auch gut zu begründen, weil es ist, also es wird kein Unternehmen damit in einen Arbeitgeberverband gezwungen. Das heißt, die negative Koalitionsfreiheit ist auf jeden Fall unberührt, und es wird ja auch niemand dazu genötigt. (Zurufe von Wolfgang Waldmüller, CDU, und René Domke, FDP) Es wird auch niemand dazu genötigt, hier einen Tarifvertrag abschließen zu müssen, weil natürlich auch, ja, die Vergabebedingungen erfüllt sind, wenn alle entgeltrelevanten Bestandteile der tarifgleichen Entlohnung übernommen werden, was zweifelsohne so ist. (Zuruf von René Domke, FDP) Aber das ist ja auch beabsichtigt im Gesetz, dass Unternehmen, die bereits im Tarifgefüge sind oder Tarifregelungen anwenden, dass die natürlich ad hoc einen Vorteil haben. Zudem ist es auch in der Rechtswissenschaft seit mehr als zehn Jahren unstrittig, dass die Entlohnung von Mitarbeitenden und Tariftreuevergabe relevante Bestandteile sind. Auch das ist ja eine Sache, die hier immer wieder angefochten wurde. Das ist eine Sache, die konnten wir zum Glück klarziehen, hier auch mit der entsprechenden Expertise der Rechtswissenschaft in der Anhörung. Das Argument zudem, dass die vorliegende Regelung nun gerade kleine Unternehmen entbehrt, darüber haben wir sehr leidenschaftlich diskutiert. Und auch hier kam für mich in der Anhörung heraus, dass es dafür keine belastbare Evidenz gibt. Es wurden verschiedene Punkte angeführt, aber das ist letztendlich nicht abschließend beweisbar. Es ist ja auch so, dass in einigen Branchen viele Unternehmen, auch kleine Unternehmen, überdurchschnittlich hohe Tarifbindung haben. Also die Rechnung „klein ist gleich wenig Tarifbindung“ geht ja auch nicht auf. (Zuruf von René Domke, FDP) Zudem wird gerne ins Feld geführt, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge nun annehmen, dass es da zu Disparitäten in der Belegschaft kommt, da ja die einen Mitarbeitenden nach Tarif entlohnt werden würden, und die anderen würden einen anderen Lohn erhalten. Da möchte ich wirklich noch mal betonen, was auch schon in der Ersten Lesung gesagt wurde, darum gehts ja im Kern des Gesetzes, das ist ja das disruptive Element, dass sich mit den Anreizwirkungen von Tarifverträgen auseinandergesetzt wird und zweifelsohne auch mit den Vorteilen beschäftigt wird, die die Tarifgefüge ja genau deswegen haben, weil sie diesen Unfrieden im Unternehmen von vornherein verhindern. Sie vermeiden im Übrigen auch aufwendige individuelle Aushandlungsprozesse, individuelle Aushandlungsprozesse von Gehaltsbestandteilen. Sie sind ja immer auch für Entlastung von Unternehmen, und ich glaube, dann kann das ja auch nur in Ihrem Sinne sein. Und Sie stärken das Miteinander von Arbeitgebenden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) In der Debatte dann haben wir zum Tariftreuegesetz auch so manche Skurrilität gehört. Die FDP, die sprach da vom schlechtesten Gesetzentwurf und meinte, dass nun Arbeitsmarktpolitik ins Vergaberecht gerückt wird. Natürlich – und das haben wir von vornherein auch erklärt – möchten wir klare Anreize setzen. Wir möchten hier auch den landespolitischen Instrumentenkasten wirklich ausreizen, um das, was das Land tun kann, die Anreize zu setzen für bessere Löhne, bessere Löhne, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP) um Fachkräfte im Land zu halten, um Fachkräfte ins Land zu holen, (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um Fachkräfte auch ins Land zu holen. Und ich glaube, so oft, wie Sie hier diese Themen auch ja zu Recht in Ihre Anträge schreiben, kann es ja auch nur in Ihrem Sinne sein, dass man hier aktiv wird. Und auf der anderen Seite sage ich auch ganz klar, als meine Aufgabe hier sehe ich in erster Linie, das Vertrauen der Menschen in demokratische Institutionen zu stärken, den Wohlstand aller – privater Haushalte wie Unternehmen – zu maximieren und nicht die privatschriftlichen Gewinne Einzelner. Ganz klar ist aber auch, dass wir eine starke ökonomische Basis für unser Land brauchen. Herr Domke guckt schon, weil er weiß, ohne starke ökonomische Basis gibt es auch keine starken Steuereinnahmen. Das ist erkannt. Aber ich sage auch noch mal, Marktwirtschaft in der Demokratie kann kein Selbstzweck sein. (René Domke, FDP: Ja, Sie legen aber gerade die Axt an.) Das ist eben Kern sozialer Marktwirtschaft, die wir mit diesem Gesetzentwurf konsequent zu Ende denken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ansonsten waren von Ihnen natürlich viele Worte, Phrasen zu hören, Phrasen wie Belastungsmoratorium, Entbürokratisierung. Das sind oft … (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, das, was die Wirtschaft fordert, Herr Winter.) Ja, ja. Das sind, das sind Dinge, die Sie fordern, die Sie aber nicht ausfüllen. (René Domke, FDP: Haben Sie Ihren eigenen Landrat nicht gehört? Das hat sogar Herr Sternberg ausgeführt.) Ich sehe dahinter keine Konzepte, die sind bei Ihnen Fehlanzeige. Es wird nur gesagt, was nicht geht. Hingegen die SPD, die arbeitet intensiv an solchen Konzepten, sei es auf der Bundesebene am Brückenstrompreis. In der Ampelkoalition, da haben wir ja zusammen das Wachstumschancengesetz auch in der Pipeline. Und beim Thema Bürokratieentlastung, da wird Herr Domke im Film sein, weil unter Federführung des Bundesjustizministeriums ja bereits eine umfangreiche Bestandsaufnahme stattgefunden hat, welche Regelungen sozusagen auch zu entschlacken sind, so möchte ich das mal sagen. Also da ist die Fortschrittskoalition auch dabei. (René Domke, FDP: Dann lassen Sie uns heute anfangen!) Und auch die Landesregierung führt entsprechende Gespräche, weil das ist ja auch unbenommen, dass vielleicht auch das Land guckt, was ist da zu machen. Eine der erstaunlichsten Wandlungen, die haben wir jetzt aber gerade jüngst erlebt bei der CDU-Fraktion. Jetzt muss man auch sagen, haben wir ja am Wochenende auch den Karnevalsbeginn, und da hat die CDU nun das Robin-Hood-Kostüm rausgeholt und hat sich auseinandergesetzt mit den Mehrheitsbeteiligungen des Landes – ein zweifelsohne ernstes Thema, auch ein unbefriedigender Zustand, aber auch ein Zustand, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) der der Landesregierung und der MV-Koalition ja nicht unbekannt ist. Wir haben darüber auch schon im Finanzausschuss gesprochen. Wir sind dabei, in einer laufenden Umstellung des Beteiligungsmanagements des Landes, (René Domke, FDP: Aber Sie sind doch nicht erst seit gestern in der Regierung!) wir sind in einer Umstellung des Beteiligungsmanagements des Landes. Und jetzt gilt es darum, auch entsprechend einheitliche Lösungen für alle Landesbeteiligungen zu finden, weil es kann ja auch nicht in dem Sinne sein, so, wie wir das jetzt hier mit dem Gesetz machen, da beschäftigen wir uns ja auch nicht mit jedem einzeln. Und wir werden auch hier eine Lösung finden müssen, mit der wir alle Mehrheitsbeteiligungen behandeln und hier kein Stückwerk machen. Das muss eine Lösung aus einem Guss sein. Und meines Wissens wurde hier gestern im Kabinett auch schon eine Lösung auf den Weg gebracht. (Daniel Peters, CDU: Nur auf Druck der Opposition, sonst wäre gar nichts passiert.) Ich erkenne also, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich erkenne also nicht, warum die Landesregierung sich hier jetzt erklären muss, dass sie ein Problem noch nicht abschließend ausgeräumt hat, gleichwohl daran arbeitet. Vielmehr, liebe CDU-Fraktion … (Daniel Peters, CDU: Wenn Sie das als Karnevalspolitik bezeichnen, ist das bezeichnend.) Jetzt hören Sie mal zu, da können Sie noch was lernen! Vielmehr, liebe CDU-Fraktion, sollten Sie erklären, warum Ihnen dieses Thema offensichtlich nicht am Herzen lag, als Sie hier Mitglied in der Landesregierung waren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie haben die Ministerien für Inneres und Wirtschaft geführt, die sind da ja nun nicht ganz unbeteiligt. Hier stehen 15 Jahre Ihrer Ignoranz und mutmaßlichen Blockadehaltung (Sebastian Ehlers, CDU: Wir quälen die Wirtschaft auch nicht so, wie Sie das tun. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) zwei Jahren konstruktiver Problemerfassung und Vorbereitung von Lösungen entgegen. Aber wir, wir sind ja, wir sind da ja überhaupt auch gar nicht mit Groll dabei. Sie können heute hier Ihre ernst gemeinte Unterstützung untermauern und beweisen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Wenn Ihnen Tarifbedingungen, gute Tarifbedingungen und gute Löhne am Herzen liegen, dann stimmen Sie zu, vorausgesetzt, Ihr Beitrag im NDR war nicht nur Maskerade. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich möchte gerne erwähnen, im Fachausschuss gab es auch noch einen Änderungsantrag durch die Koalitionsfraktionen hier zum Vergabegesetz. Da ging es noch mal darum, dass der Vergabemindestlohn jetzt wieder ins Spiel gekommen ist. Es hat sich einfach gezeigt, dass auch bei, sage ich mal, diesen Regelungen, die jetzt vorliegen, dass Tarifregelungen herangezogen werden, dass es trotzdem notwendig ist, dass es sozusagen eine untere Haltelinie braucht. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Die gibt es bereits.) Diese untere Haltelinie gleichwohl kann keine politisch willkürlich gesetzte sein, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Was soll das?) sondern so wie schon beim erstmaligen Beschluss 2018 wurde hier ein tariflich ausgehandelter Lohn, nämlich die Lohnuntergrenze im Handwerk der Gebäudereiniger genommen und wird jetzt auch hier dieses Mal bei der Novelle des Gesetzes wieder hervorgenommen. Der liegt bei 13,50 Euro. Also hier wird wie gehabt verfahren. Auch das dürfte ja – damals hat ein CDU-Minister ähnlich gehandelt –, dürfte ja auch Ihre Zustimmung finden. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Nee, mit Sicherheit nicht.) Ich finde es sehr schade, dass uns immer wieder vorgeworfen wurde, gerade auch in der Ersten Lesung, wir würden hier ideologiegetriebene Politik betreiben. (Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es!) Ich verstehe nicht, was daran ideologiegetrieben ist, (Petra Federau, AfD: Nein, natürlich nicht!) wenn man nach der Wahl das macht, was man vorher angekündigt hat. Da können Sie ja mal hier Ihr Demokratieverständnis darlegen, würde mich interessieren. Und ich verstehe schon gar nicht – ich verschließe mich ja gar nicht der inhaltlichen Diskussion –, ich verstehe schon gar nicht, was ideologiegetrieben daran ist, dass man sich konstruktiv damit auseinandersetzt, wie wir eine bessere Tarifbindung in diesem Land hinbekommen, wie wir bessere Löhne für hart arbeitende Leute in diesem Land hinbekommen und so auch noch für fairen Wettbewerb für die Unternehmen sorgen, (Daniel Peters, CDU: Gängelung der Wirtschaft.) die jetzt schon Tarife zahlen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Daher fordere ich Sie alle auf, fordere ich Sie auf, stimmen Sie für höhere Tarifbindung, stimmen Sie für einen besseren Wettbewerb und für einen deutlichen Schritt, um die Tariflücke und hoffentlich dann bald auch die Lohnlücke zum Westen zu schließen! Stimmen Sie für bessere Löhne, die gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern längst verdient hat! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention – einen kleinen Moment – …
Christian Winter SPD
Ja, ja.
Elke-Annette Schmidt
… durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Harald Terpe.
Christian Winter SPD
Ich habe es gesehen.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Winter, Sie haben ja nicht zu allen Änderungsanträgen Stellung genommen, aber zu einem haben Sie ganz speziell Stellung genommen. Und wenn ich mich jetzt auch noch mal an der gesamten Rede orientiere, fiel nicht nur einmal der Begriff „Phrase“. Und ein bisschen habe ich mich auch an Phrasendrescherei erinnert, weil wir regelmäßig hören von der SPD, das ist schon alles in Arbeit. Hier zu dem Änderungsantrag, den Sie besprochen haben, hieß dann die Aussage, das machen wir alles per Rechtsverordnung. Ist Ihnen als Parlamentarier eigentlich bewusst, dass Rechtsverordnungen zunächst erst mal mit einer parlamentarischen Arbeit am Parlament eher vorbeigehen? Und wer prüft denn, ob das, was Sie jetzt so vollmundig, das machen wir schon – ja, also und deswegen können wir Ihren Antrag ablehnen, obwohl wir das schon machen –, dass das dann tatsächlich in einer Rechtsverordnung auch so auftaucht? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? (Der Abgeordnete Christian Winter spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Christian Winter SPD
Dann müssen Sie mir auch das Mikrofon anmachen. Danke! Ja, also die Kritik mit der Rechtsverordnung, die habe ich natürlich auch in der Anhörung wahrgenommen. Ich habe die so ein bisschen auch versucht zu beantworten. Es ist nun einmal so, wenn man sich dieses Instrument auswählt, dass wir damit auch arbeiten wollen, was Vorteile hat, dann hat man leider so ein bisschen auch die Nachteile. Ich habe das sozusagen ein bisschen natürlich auch schon mal spieltheoretisch durchgeschaut. Na ja, es ist ja so, also die Fraktionen, die hier die Mehrheit haben, die stellen ja auch die Regierung, sodass man da immer bestimmte Punkte hat. Das heißt, wie wirksam – egal, ob nun über Rechtsverordnung oder Gesetzesbeschlüsse – solche Tarifregelungen dann gefasst werden, das ist immer hier von der Mehrheitskonstellation abhängig. Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass solche Prozesse dann schneller oder langsamer laufen können, wenn man es mit Rechtsverordnungen macht. Wie gesagt, im Sinne flexibler Punkte haben wir uns dafür entschieden. Aber nichtsdestotrotz, der inhaltliche Geist Ihres Antrages, den lehnen wir ja gar nicht ab, das verschärft ja eigentlich und macht noch mal härter diesen Punkt der Nachhaltigkeit. Bei Ihnen ist es ja auch eine Mussbestimmung, jetzt im aktuellen Entwurf ist es eine Kannbestimmung, dementsprechend möchten wir das da offenhalten. Ganz kurz, weil Sie es angespielt haben, es gibt ja noch andere Änderungsanträge. Um sozusagen das Gesetz hier auch möglichst anzuwenden und nicht nur in Ausnahmefällen anzuwenden, verwehren wir uns gegen diese Anträge, die ja vorsehen, die entsprechenden Wertgrenzen hochzusetzen. Die lehnen wir ebenso ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Landesförderzentrums „Hören“ aus Güstrow. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Versprochen, gehalten – Herr Winter hat schon darauf hingewiesen. Tariftreue- und Vergabegesetz und dessen Modernisierung sind eine lange Geschichte. Ich gebe offen zu, dass wir in der letzten Legislaturperiode nicht in der Lage waren, dieses Vergaberecht zu modernisieren, und deswegen haben wir uns das auch für diese Legislaturperiode vorgenommen – versprochen und gehalten. Und heute sind wir in der Zweiten Lesung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Man muss auch deutlich sagen, worüber reden wir. Wir reden über öffentliche Aufträge und es ist meine klare Überzeugung, wenn wir über öffentliche Aufträge des Staates reden, sollte selbiger auch in der Lage sein, die Regeln für die Vergabe solcher Aufträge entsprechend aufzustellen, und dazu gehört für mich fundamental das Thema „gute Arbeit“. Und gute Arbeit ist in der Tat das Kernstück dieses Tariftreue- und Vergabegesetzes, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern noch immer das Land sind, im Ländervergleich, mit der geringsten Tarifbindung, mit den geringsten Löhnen und das Thema „gute Entlohnung“ für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Und ich kann auch sagen, dass das Bundesarbeitsministerium sich auch unseren Gesetzentwurf als Vorbild nimmt für das, was es auf Bundesebene regeln will. Und da muss man mal so deutlich sagen, so schlecht kann das Ganze nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das, was wir dort vorsehen, ist gut für die Beschäftigten. Es ist aber – und ich sage das ausdrücklich – gut für die Unternehmen, Herr Winter hat das schon angedeutet. Es ist im Wettbewerb wichtig, die tarifgebundenen Unternehmen, die wenigen, die wir haben, in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Und bei öffentlichen Aufträgen tun wir das genau an der Stelle mit diesem Gesetz. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Und es gibt eine klare Rangfolge. Wir haben das Erste, das Primat sozusagen: die Bindung an repräsentative Tarifverträge, wenn die nicht vorliegen, die Bindung an Branchentarifverträge. Wenn die nicht vorliegen, kommt der vergaberechtliche Mindestlohn ins Spiel. Herr Winter hat schon darauf hingewiesen. Die Ausschussberatungen haben dazu geführt, dass man hier noch mal eine Regelung mit der Unterlinie von 13,50 Euro eingebracht hat, in der Tat angelehnt an den untersten Tarif Gebäudereinigerhandwerk. Und, Herr Waldmüller, Sie können sich daran erinnern, das war eben auch das Thema beim alten vergaberechtlichen Mindestlohn, dass man sich daran schon in der Vergangenheit, in der vergangenen Legislaturperiode orientiert hat. Insofern machen wir nichts Neues in dem Sinne. Und, meine Damen und Herren, warum machen wir das? Ich bin der festen Überzeugung, dass, weil ja viel über den Mindestlohn diskutiert wird, dass wir mit einem Mindestlohn auf Dauer Fachkräfte im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht werden halten können. Und wenn auf der Tribüne junge Leute sitzen und darüber nachdenken, was mache ich in Zukunft, mache ich das in Mecklenburg-Vorpommern, muss ich vielleicht woanders hingehen, dann können wir per se aufgrund der Arbeitsmarktsituation, der Fachkräftelage sagen, ja, jeder/jede, die in diesem Land ihr Glück versuchen möchte, kann diese Chance wahrnehmen, weil wir genügend Arbeitsplätze haben. Aber das Thema Entlohnung ist immer noch ein Thema, auf das ich immer angesprochen werde, auch von vielen Menschen, wo sie sagen, ja, wir bezahlen weniger in unseren Unternehmen als in vergleichbaren Unternehmen woanders. Das ist etwas, wo junge Leute abwägen, und hier müssen wir auch vorankommen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Wir haben ein schlankes Gesetz, das orientiert sich am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir haben zwei Verordnungen vorgesehen, und in der Tat, weil es gerade angesprochen wurde, wir möchten auch gerne im Ausschuss diese Verordnungen vorstellen, das gehört zur Transparenz dazu. Die sind jetzt parallel im Verfahren, weil ich sage auch offen angesichts der vorliegenden Anträge, wir sollten auch mal über das Thema Schwellenwerte in der Tat diskutieren. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Ich sage mal, es gibt hier Anträge, die legen die Schwellenwerte der Anwendung so hoch, dass man eigentlich den Charakter des Gesetzes aushebelt. Das kann man nicht mitmachen. Aber man muss natürlich und gegebenenfalls auch durch eine Anpassung der Verordnungen auf der Zeitschiene dafür sorgen, dass sie handhabbar sind und dass wir ein vernünftiges und akzeptables Tariftreuegesetz haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Genau! Sehr richtig!) Neben der Lohnfrage, meine Damen und Herren, das freut mich ganz besonders, und den Kernarbeitsbedingungen geht es aber auch – und ich will es an der Stelle noch mal erwähnen, wir hatten das ja bei der ersten Debatte – natürlich um das Thema Wirtschaftlichkeit. Das sogenannte Zwei-Umschlag-Verfahren findet jetzt Eingang in die Verordnungen. Ich hätte mir eine Pflicht gerne vorgestellt, aber wir haben zumindest eine Sollbestimmung, die wir vorgesehen haben. Wir werden das Thema Nachhaltigkeit entsprechend platzieren in dem Tariftreue- und Vergabegesetz und das Thema Regionalität. Und ich glaube, manches gehört auch zusammen. Ich konnte das selber an einem konkreten Beispiel erleben: eine Möbelproduktion in Mecklenburg-Vorpommern, die sich sehr spezialisiert hat auf Schulen und Kitas und sich darüber beklagt hat beim Wirtschaftsminister zu Recht, dass man zu wenig Aufträge im eigenen Land platzieren kann und mehr Aufträge außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern hat. Und als wir dem nachgegangen sind, haben wir gemerkt, dass es manchmal auch in der Anwendung des Vergaberechtes liegt, ob man Nachhaltigkeit, Regionalität miteinander verbindet, denn zunächst einmal, von den Anfahrtswegen und von der Servicefunktion ist alles nachhaltig, was regional keine großen Wege sozusagen verursacht. Und auch das wollen wir im Gesetz schärfen, damit wir mehr für die einheimische Wirtschaft tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich, natürlich beschäftigt uns die Frage, wenn wir ein solches Tariftreue- und Vergabegesetz der Landesregierung auf den Weg geben: Gehen wir mit gutem Beispiel voran? Und die Frage habe ich intern auch immer gestellt. Und wir müssen konstatieren, dass wir nicht an jeder Stelle mit dem wirklich absolut besten Beispiel vorangehen. Wir zahlen überall bei den Beteiligungen, die wir als Mehrheitsgesellschafter Land haben, zahlen wir Tarife, auch Anlehnung an Tarife, aber wir haben festgestellt, dass wir nachsteuern müssen. (René Domke, FDP: Das hat aber lange gedauert.) Allerdings, wenn dann die Kritik aus der CDU kommt, klingt das geradezu pharisäerhaft, denn, wenn ich auf mein Haus schaue, wo wir noch einiges bei BioCon Valley und bei der GSA zu tun haben, um den vollen Tarif herzustellen, insbesondere was die Sonderentlohnung angeht, hätte mein Vorgänger das ja alles machen können – ist aber auch nicht geschehen. Also insofern immer Vorsicht mit der Kritik! Es fällt immer gelegentlich auf einen selber zurück. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Aber, aber, lieber, lieber Harry Glawe, ich will jetzt deinen Blutdruck nicht hochtreiben, ich habe ja auch gesagt, dass die Landesregierung das genau analysiert hat. Wir haben 20 Mehrheitsbeteiligungen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) davon sind 6 ohne jede Abstriche mit Tarifverträgen verbunden, 11 sind an Tarife angelehnt. Über die reden wir jetzt, dass wir eine schnelle Angleichung an die jeweiligen Tarifverträge jetzt auch umsetzen. Deswegen hat das Kabinett gestern auch entschieden, dass das Finanzministerium die Kriterien entwickelt, um das zu vollziehen. Wir haben sogar zwei Unternehmen, die über Tarif zahlen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) im Bereich des Landwirtschafts- und Umweltministers – so viel Lob muss sein – und ein Unternehmen, falls Ihnen jetzt noch eins fehlt, das keine Mitarbeiter hat. Dann können wir natürlich über das Thema schlecht reden. Aber die tarifgerechte Bezahlung – das ist das, was wir gestern noch mal nachgeschärft haben im Kabinett –, das wird die Zukunft dessen sein, was wir in der Landesregierung tun, denn ich möchte auch als verantwortlicher Minister für dieses Gesetz, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen und all das, was wir hier von Unternehmen verlangen, auch selber umsetzen. Und das werden wir tun, meine Damen und Herren, und deswegen ist dieses Tariftreue- und Vergabegesetz ein Meilenstein in der Gesetzgebung von Mecklenburg-Vorpommern. (Daniel Peters, CDU: Oha!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Michael Meister. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Winter, dass der Landrat Kerth zu Recht sein Parteibuch abgegeben hat zu Beginn der Woche, das konnte man nun wirklich an Ihrer Rede sehr, sehr gut erkennen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und genau deshalb möchte ich Herrn Dr. Kerth auch noch mal ganz kurz zitieren, Herr Albrecht, ich zitiere Herrn Dr. Kerth noch mal, den Landrat aus Vorpommern-Rügen: „Seit Längerem nehme ich die Politik der SPD und des politischen Lagers links der Mitte als zu stark gesinnungsgeleitet und unzureichend an der Lebensrealität orientiert wahr.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und genau damit hat dieser Mann recht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit diesem Gesetzentwurf scheinen die Regierungskoalitionäre aus SPD und LINKE ihr schlechtes soziales Gewissen beruhigen zu wollen – nicht mehr und nicht weniger. Über 30 Jahre nach der deutschen Einheit ist Mecklenburg-Vorpommern auch heute noch das Armenhaus Deutschlands. (Julian Barlen, SPD: Stimmen Sie denn zu?) Den politisch Verantwortlichen ist es in den drei vergangenen Jahrzehnten leider Gottes nicht gelungen, eine starke Wirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Julian Barlen, SPD) Soziale Verantwortung, Herr Barlen, insbesondere, wenn man in Regierungsverantwortung steht, die sieht ganz anders aus. Und nicht zuletzt spiegelt dieser Gesetzentwurf im Grunde genommen nicht mehr und nicht weniger als die soziale Ungerechtigkeit der LINKEN und der SPD wider. (Julian Barlen, SPD: Was für eine absurde Einschätzung!) Die Koalitionspartner SPD und DIE LINKE haben vereinbart, das Vergaberecht modernisieren zu wollen, um unter anderem eine vermeintlich gute Entlohnung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die regionale Wertschöpfungskette zu stärken. Das mag sich zunächst einmal gut anhören, aber dieser Gesetzentwurf wird nicht einen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen und dieser Gesetzentwurf wird nicht einen einzigen Langzeitarbeitslosen oder Bürgergeldbezieher in Lohn und Brot bringen. (Julian Barlen, SPD: Reden Sie doch mal über Tariflöhne!) Allerdings … (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist die Gruppe, für die Sie Politik machen.) Genauso sieht es aus, Herr Foerster! Genau für diese Gruppe fangen wir an, genau für diese Gruppe fangen wir an, Politik zu machen, weil Sie haben das schon lange nicht mehr auf Ihrem Schirm, Sie tun nur so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Da haben Sie aber noch einen weiten Weg.) Dieser Gesetzentwurf, Herr Barlen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wird dazu beitragen, (Julian Barlen, SPD: Sie lehnen das alles ab.) dass sich kleine und mittelständische Unternehmen noch weniger an den Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen werden. Und dieser Gesetzentwurf wird nicht unerheblich in die Tarifautonomie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingreifen. (Julian Barlen, SPD: Wieso?! Wer legt denn die Tariflöhne fest?) In der Folge wird es dann zu einer Unterminierung von Tarifverträgen kommen. (Julian Barlen, SPD: Sachlich falsch!) Ab dem kommenden Jahr soll der vergaberechtliche Bruttomindestlohn – und ich betone: Bruttomindestlohn! – 13,50 Euro laut diesem Entwurf betragen. Das sind dann immerhin 1,09 brutto mehr als der reguläre Mindestlohn von 12,41 Euro. Ob diese 1,09 brutto mehr einen angemessenen Abstand zum allgemeinen Mindestlohn darstellen oder gar das sogenannte Lohnabstandsgebot zum Bürgergeld greift, das möchte ich persönlich stark bezweifeln, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich das Bürgergeld für diejenigen, die nicht arbeiten, zum Jahreswechsel um gut zwölf Prozent erhöht und die Aufwendungen für Miete, Heizkosten und die Krankenversicherung auch durch diejenigen finanziert werden, die vielleicht gerade einmal den Mindestlohn verdienen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Mir kommen die Tränen.) Das führt dazu, dass sich viele, die eigentlich arbeiten könnten, sich eher vom Arbeitsmarkt zurückziehen und es sich in der von Arbeit befreiten sozialen Hängematte bequem machen werden. (Julian Barlen, SPD: Hatten Sie nicht gerade was von sozialer Politik erzählt, für die Sie einstehen wollen?) Dies führt konsequent…, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dies führt konsequenterweise zu dem zwangsläufigen Ergebnis, Herr Barlen, dass die steigenden Soziallasten auf immer weniger Schultern verteilt werden, und das, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist denen doch egal! Greifen sie noch tiefer in die Tasche.) und das, obwohl landauf und landab Fach- und Arbeitskräfte aktuell mit Gold aufgewogen werden. (Julian Barlen, SPD: Dann haben Sie ja gute Löhne, ne?! Merken Sie selber.) Soziale Gerechtigkeit, Herr Barlen, sieht anders aus, sieht anders aus. (Rainer Albrecht, SPD: Gute Löhne, gute Arbeit!) Und jetzt kommt die Landesregierung mit diesem untauglichen Gesetzentwurf ums Eck und glaubt doch tatsächlich, damit den Arbeitnehmern eine wirklich gute Entlohnung sichern zu können. Wir können an dieser Stelle gar nicht genug betonen und es nur immer wieder wiederholen – und jetzt komme ich zu dem Punkt, wie wir es machen –, dass die Ansiedlung wirtschaftsstarker Unternehmen, die gut bezahlte, tarifgebundene Arbeitsplätze anbieten könnten, einen wesentlich höheren und zielführenden Beitrag für eine positive Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen in diesem Land leisten würde. Das Unternehmen Rheinmetall ist hier exemplarisch genannt. DIE LINKE im Land ohne jeglichen Wirtschaftsverstand hat aber nichts Besseres zu tun, als aus gesinnungspolitisch, vulgärpazifistischen Gründen (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Ansiedlung von 450 gut bezahlten Industriearbeitsplätzen hier in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern. Der jetzt hier vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Zuschlagserteilung von öffentlichen Aufträgen vornehmlich an Unternehmen erfolgen soll, die den Tariflohn zahlen. Das bezieht sich allerdings eben nur auf den Zeitraum, in dem das Unternehmen an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags auch tatsächlich beteiligt ist. Nach Beendigung dieses Auftrages ist dann eine tarifliche Entlohnung nicht mehr zwingend notwendig. Gleichzeitig müssen Betriebe befürchten, dass es durch die Zahlung unterschiedlicher Löhne im Unternehmen für einerseits öffentliche und andererseits private Aufträge zu sozialen Spannungen, zu Unfrieden und zu Ungleichbehandlung in der Belegschaft kommen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) Und nicht nur das, Herr Foerster, auch die Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen, welche in Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzentwurfes zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld garantieren, müssten zwar bei öffentlichen Aufträgen vergütet werden, bei privaten Aufträgen würden diese aber unter Umständen runterfallen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, das ist doch nicht schön.) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen würden damit de facto in ein und demselben Unternehmen ausgehebelt werden. Das wird dann zwangsläufig dazu führen, dass sich insbesondere kleine Unternehmen überlegen werden, ob das Risiko einer öffentlichen Ausschreibung überhaupt einzugehen ist. (Rainer Albrecht, SPD: Was zu beweisen wäre.) Ein weiterer, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ist ruhig geworden bei euch.) ein weiterer, die kleinen und mittelständischen Unternehmen belastender Aspekt ist die mit diesem Gesetzentwurf einhergehende überbordende Bürokratie. Eine Vielzahl von Berichts-, Dokumentationspflichten und Reglementierungen kommt auf die Unternehmen zu, die aufgrund ihrer für Mecklenburg-Vorpommern typischen geringen Größe zum Teil gar nicht über den administrativen Unterbau verfügen, um überhaupt alles korrekt abzuarbeiten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Größere Unternehmen, die sich diesen Unterbau leisten können, haben hier einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den kleineren Mitbewerbern. Auf der anderen Seite werden die Landkreise, kreisfreien Städte und die Kommunen, also die Auftraggeber, nicht in der Lage sein, die Vorgaben des Gesetzentwurfes, wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen, zu kontrollieren. Nun mag man argumentieren, dass Unternehmen eine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlich geregelten Standards unterzeichnen müssen. Das ist so, allerdings, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Um eine Nachprüfung zu ermöglichen, muss zukünftig mit massiven Mehrkostensteigerungen in den Verwaltungen gerechnet werden. Parallel dazu wird sich der Aufwand für Beratungsleistungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den Vergabeanforderungen und den Kernbestandteilen der Tarifverträge durch die Kommunen zusätzlich steigern. Wenn sich allerdings weniger Unternehmen für eine öffentliche Ausschreibung interessieren, nicht zuletzt, weil die bürokratischen Hürden recht hoch sind, wird sich die durch die Landesregierung angestrebte arbeitspolitische Zielsetzung einer Erhöhung der Tarifbindung lediglich auf die Unternehmen auswirken, die den Zuschlag erhalten. Für eine flächenmäßige Ausbreitung der Tariflöhne im Land kann dieses Gesetz dann keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass sich zukünftig weniger kleinere Firmen an den Vergabeverfahren beteiligen werden und damit verstärkt größere Unternehmen, die jenseits der Landesgrenzen – und das ist das Problem – angesiedelt sind, den Zuschlag erhalten werden. Am Ende hätten Sie mit diesem Entwurf das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was Sie alle, was wir uns alle eigentlich wünschen: gute Löhne für harte und ehrliche Arbeit. Hinzu kommt dann noch, (Julian Barlen, SPD: Können Sie ja mal zustimmen!) hinzu kommt dann noch, Herr Barlen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der hat gar nicht zugehört.) dass sich dieser Gesetzentwurf zwar mit umfangreichen Regelungen in Bezug auf die Tarifbindung, sprich die Pflichten der Arbeitnehmer beschäftigt, die klassischen Vergaberegelungen in diesem Entwurf sind bei Weitem zu kurz gekommen. Hier besteht ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Auftragnehmer. Um einer solchen Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die Schwellenwerte für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen von 10.000 auf 40.000 Euro sowie für Bauleistungen und die Vergabe von Baukonzessionen von 50.000 auf 120.000 Euro erhöht und per Rechtsverordnung eine Dynamisierung der Schwellenwerte für Aufträge ermöglicht, was wenigstens dazu führen würde, dass sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf größere Aufträge beschränkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, da ist es nun, das wichtigste Projekt der Koalition. Ich habe heute gelernt, der Meilenstein in der Gesetzgebung …
Elke-Annette Schmidt
Einen kleinen Moment!
Wolfgang Waldmüller CDU
… und in der Geschichte …
Elke-Annette Schmidt
Die Präsidentin möchte bitte auch begrüßt werden, Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Das tut mir leid! In der Tat, in der Aufregung habe ich das glatt vergessen. (Andreas Butzki, SPD: Stell dir mal vor, Schluppi hätte da gesessen!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dann fange ich noch mal an: Da ist es nun, das wichtigste Projekt, der Meilenstein. Also wenn ich das so höre, was ich jetzt gerade gehört habe, und wenn ich Herrn Winter noch zuhöre, dann frage ich mich, dann frage mich wirklich: Wie realitätsfern sind Sie eigentlich? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich kann das Projekt maximal als ein Projekt der Arroganz bezeichnen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Gucken wir mal rein. „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“, so heißt das Ding. Unter Modernisierung verstehe ich bessere Vergabe, schlanker, besser. Nichts davon, nichts, aber rein gar nichts davon ist da, wenn das Ding überhaupt was mit Vergabe zu tun hat, also relativ wenig. Es geht rein um den ideologischen Anspruch, die Tariflöhne in den Unternehmen zu implantieren, ohne Rücksicht zu nehmen auf Unternehmen im Land, ohne die Belange der Unternehmen im Land zu berücksichtigen. Und wenn ich dann höre, dass Sie interessanterweise in der Anhörung das alles widerlegt sehen, was die Anzuhörenden sagen, dann müssen Sie vielleicht nicht nur zweien zuhören, sondern den anderen acht, die genau das Gegenteil sagen, auch zuhören. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Gucken wir an, wie die wirtschaftliche Lage ist. Ich habe das damals schon gesagt, wir haben im Land über die Maßen durch Corona, wir haben unterbrochene Lieferketten, Energiekrise. Und die dadurch gestiegenen Kosten zusammen mit der Inflation auf Nachkriegsniveau, Fachkräfte-/Personalnotstand belasten die Wirtschaft. Die Wirtschaftslage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und hat sich, seither wir das erste Mal über den Gesetzentwurf gesprochen haben, nicht verbessert. Nein, es ist noch anders geworden, es hat sich verschlimmert. Und während der Internationale Währungsfonds im Mai dieses Jahres noch mit einem Rückgang der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023 von 0,1 gerechnet hat, haben wir jetzt die neuesten Kalkulationen bei einem Rückgang von minus 0,6 Prozent. Und genau in dieser Situation greifen Sie nicht marktwirtschaftlich, sondern rein ideologisch, politisch in dieses System ein und sagen, das interessiert mich alles nicht, ich mache das trotzdem. Und das ist unglaublich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die Unternehmen im Land brauchen aufgrund der Situation keine zusätzliche Belastung. Die Unternehmen brauchen ein Belastungsmoratorium. (Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Sie müssen diese Belastungen rückgängig machen, abschaffen und nicht noch zusätzlich belasten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vielleicht sollte ich Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, dass unser Wohlstand weitgehend auf innovativen und leistungsbereiten – leistungsbereiten! – Unternehmen beruht. Es liegt in unserer Verantwortung, die notwendigen Bedingungen zu schaffen, damit die Wirtschaft gedeihen kann. Ich möchte Sie also dringend, dringend bitten und raten, ich sage mal, im Einvernehmen zusammen mit der Wirtschaft, so, wie sich das gehört, und nicht einseitig ideologisch, ich sage mal, hier etwas umzusetzen. In der Expertenanhörung – das ist ja schon heute erwähnt – haben sich nahezu alle Vertreter dazu geäußert. Und bis auf die Gewerkschaften, sage ich mal, gab es hier nichts Gutes an diesem Gesetz. Kein Einziger hat das befürwortet. Jeder hat gesagt, (Rainer Albrecht, SPD: Nee, hat nicht jeder gesagt.) dieses Gesetz braucht es in diesem Land nicht, und das wollen wir auch nicht. Und selbst wenn Sie schon so sagen, der Landkreistag, der sagt, der findet die Ideologie oder die Zielsetzung des Gesetzes gut, ja, aber dann müssen Sie, dann müssen Sie aber auch weiter zugehört haben. (Christian Winter, SPD: Das habe ich erklärt.) Letztendlich unterm Strich hat der Landkreistag das abgelehnt, weil der Bürokratieaufwand für die Kontrolle, die Sie ihm aufbürden, (René Domke, FDP: Richtig! Richtig!) bei einem Landkreis bei 1,3 Millionen liegt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das haben Sie überhaupt nicht berücksichtigt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und dann das noch schönzureden, da fahre ich ja richtiggehend aus der Haut. Und trotz all dieser fachlichen Stellungnahmen und klaren Meinungsbekundungen gegen das neue Gesetz haben SPD und DIE LINKE als einzige Konsequenz in einem Änderungsantrag den vergaberechtlichen Mindestlohn um 1,50 Euro auf 13,50 Euro angehoben. Damit werden nicht nur die Vorschriften der Bundesregierung zum Mindestlohn, die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Grundsätze der Tarifautonomie missachtet – aber da stehen Sie ja drüber –, sondern nahezu alle (Zuruf von Julian Barlen, SPD) angeführten Experten werden dadurch verhöhnt. (Julian Barlen, SPD: Ich glaube, Sie verhöhnen sich selber gerade.) Und da muss man dann schon sagen, da will ich noch mal zu eingehen, auf welchem, auf welchem hohen Ross sitzen Sie. Dann nennen Sie das auch noch Karnevalspolitik! Wie realitätsfern sind Sie? Sie haben rund 830 Mitarbeiter in zwölf Landesämtern und zahlen hier keine Tarife und keinen Lohn und Löhne, die am öffentlichen Dienst orientiert sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie predigen Wasser, saufen Wein! Das ist alles scheinheilig und schäbig. Und wollen wir mal zum Mindestlohn von 13,50 Euro kommen. Eine nachvollziehbare Begründung, warum der bundesweite Mindestlohn von 12,41 Euro ab dem 1. Januar zu niedrig ist, fehlt. (Julian Barlen, SPD: Das haben Sie doch selber beschlossen in der letzten Legislatur.) Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Lebenshaltungskosten in unserem Bundesland höher sind als im Bundesschnitt. Eine Quelle wird für diese Behauptung nicht benannt. Die Erhöhung wird zudem damit begründet, dass der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes in Mecklenburg-Vorpommern über dem für den Bundesdurchschnitt liegt. Und es wird auf den Durchschnittslohn verwiesen, welcher ein absolut ungeeignetes Kriterium ist, da er keine Rückschlüsse zulässt, welcher Lohn als Mindestlohn in M-V notwendig ist und damit angeblich die höheren Lebenshaltungskosten im Vergleich zum Bundesschnitt aufgefangen werden können. Zum Mindestlohn: 2015 wurde der Mindestlohn eingeführt – diskriminierungsfrei und für alle geregelt. Es wurde eine Mindestlohnkommission eingesetzt. Damit ist der bundesweite Arbeitsschutz gewährleistet – aus, fertig! Das ist die Grenze für den Arbeitsschutz. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ein höherer Mindestlohn ist eben dann nur möglich, wenn Sie einen erhöhten Arbeitsschutz begründen können in Mecklenburg-Vorpommern. Und Ihre Begründung ist an den Haaren herbeigezogen. Und das sehen Sie auch an dem Institut der deutschen Wirtschaft, was wir gerade in der Presse gehabt haben, die Studien darüber, was Lebenshaltungskosten und Kaufkraft in Mecklenburg-Vorpommern angeht. Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zum Bundesschnitt günstiger, Hansestadt Rostock ist die teuerste Stadt sozusagen, aber trotzdem noch 0,4 Prozent günstiger und Mecklenburger Seenplatte gar 7,6 Prozent günstiger. Verbraucherpreisindex in M-V ist geringer gestiegen als beispielsweise in anderen Bundesländern. Das heißt, wir reden eigentlich von einer Angleichung insgesamt und nicht von einem M-V-spezifischen Mindestschutzstandard, der zwingend aufgrund der Kriterien notwendig ist. Das ist es eben nicht, das ist obsolet, und das ist auch nicht zulässig. Wie Sie hier willkürliche Festlegungen treffen, sieht man ja bereits daran, dass Sie die 12 Euro aus dem Gesetzentwurf vom April nach sechs Monaten auf 13,50 Euro erhöhen. Ich halte den vergaberechtlichen Mindestlohn aufgrund der Ausführungen daher auch für europarechtswidrig und werde mit meiner Fraktion überlegen, inwiefern das weitere Vorgehen da sinnvoll erscheint. Meine Damen und Herren, mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz sind Sie sogar vom eigenen Ziel weit, weit weg von der Beschleunigung und Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens. Ich glaube, es ist eher ein Bürokratiebeschleunigungsgesetz und nicht das, was Sie hier vorgeben zu haben. Und selbst da, wenn man da noch eingreifen möchte – jetzt muss ich mich ein bisschen beeilen und sputen –, wenn man da noch eingreifen wollte in dem, dass man die Schwellenwerte anhebt, ist ja gerade gesagt worden, das würde ja die Intention des Gesetzes umgehen. Es würde aber erheblich, erheblich zur Verschlankung und zur Entbürokratisierung beitragen und würde auch dafür sorgen, dass nicht die kleinen Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden, sondern dass die kleinen Unternehmen weiterhin Aufträge, öffentliche Aufträge annehmen können. Ebenso, denke ich mal, geht es um die Tarifautonomie. Wenn also Unternehmen zur Tarifanwendung gezwungen werden, wenn sie denn einen öffentlichen Auftrag erhalten, dies stellt einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, da per Rechtsverordnung einseitig bestimmt wird, welche geschlossenen Tarifverträge zur Anwendung kommen und damit andere Tarifverträge ausgeschlossen sind. Und zur Vertragsfreiheit: Es gibt auch so etwas wie die negative Vertragsfreiheit. Sie sagen ja, die ist nicht betroffen. Eine negative Vertragsfreiheit, wenn ich mich dazu entschließe, dann darf ich aber auch keinen Nachteil haben. Und in diesem Gesetz habe ich, wenn ich mich nicht dafür entschließe, habe ich definitiv einen Nachteil. Die Kleinunternehmen haben einen Nachteil und nehmen daran überhaupt nicht teil. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Was ist das also für ein Hochmut, wenn Sie hier von oben herab gegen jede Vernunft, gegen marktwirtschaftliche Ordnung, gegen jede volkswirtschaftliche Realität, rein aus ideologischen Gründen ein Gesetz auf die Gesellschaft aufdrücken, das einseitig gegen die Wirtschaft wirkt?! Besser oder schlechter kann man mangelnde Wertschätzung für die Wirtschaft nicht ausdrücken. Sie schließen kleine Unternehmen aus dem Markt aus und riskieren sehenden Auges die Arbeitsplätze in unserem Land. Sie verschärfen die Bürokratie und drücken den Kommunen die Kosten für die Erfüllung des Bürokratieaufwandes auf. Sie schaden dem Land. Es ist ordnungspolitisch, fachlich und wirtschaftsfeindlich. Beenden Sie diesen Wahnsinn, sage ich mal! Was nutzt es Ihrer Argumentation zufolge, was nutzt es dem Mitarbeiter, einem Teil der Mitarbeiter, einen höheren Lohn zu haben, wenn es hinterher sein Unternehmen nicht mehr gibt? – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das neue Tariftreue- und Vergabegesetz, und es klang in diversen Vorreden an, das ist ein zentrales Vorhaben der MV-Koalition. Meine beiden Vorredner haben, wie wir gerade erleben durften, kein gutes Haar am Gesetzentwurf gelassen. Das ärgert mich persönlich, aber beim Zuhören erinnerte ich mich immer an meinen früheren Chef, der, wenn die Emotionen in Debatten hochschlugen, stets zu sagen pflegte, Leute, denkt dran, die Galle kann das Hirn nicht ersetzen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zunächst noch einmal ganz sachlich vorzutragen, warum wir dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen werden. Sie alle wissen, dass sich mit öffentlichen Aufträgen gutes Geld verdienen lässt, ganz gleich, ob es um den Bau einer neuen Brücke, die Beschaffung neuer Computer für das städtische Bürgercenter, das Catering bei Veranstaltungen oder die Reinigung der örtlichen Schule geht. Der Bund, unser Land und seine Kommunen sind dabei wichtige Auftraggeber für zahlreiche private Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Und das lässt sich übrigens auch mit Zahlen belegen. Insgesamt betrug das Volumen öffentlicher Aufträge von Gütern und Dienstleistungen nach Angaben des DGB zuletzt circa 500 Milliarden Euro. Und wir sind überzeugt, dass wir als Land in besonderem Maße in der Verantwortung dafür stehen, dass Steuergelder verantwortungsvoll und nachhaltig verwendet werden. Und wir teilen daher an dieser Stelle die Sicht der Gewerkschaften, dass die Möglichkeiten, für faire Arbeits- und Entgeltbedingungen zu sorgen, genutzt werden müssen. Für DIE LINKE in diesem Hause ist klar, dass staatliches Agieren nach dem Motto „Geiz ist geil“ nicht mehr zeitgemäß ist. Das wäre kurzsichtig und könnte im Übrigen später auch zusätzliche Kosten nach sich ziehen, zum Beispiel dann, wenn qualitativ mangelhafte oder gar umweltschädliche Produkte erworben wurden und nachgebessert werden muss. Wir wollen auch ganz klar ausschließen, dass Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Löhne zahlen, bei denen der Staat im schlimmsten Fall durch das Aufstocken beim Jobcenter am Ende wieder draufzahlt. So würde ein Dumpingwettbewerb befördert werden, den wir ausdrücklich in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb schreiben wir künftig bei öffentlichen Auftragsvergaben die Zahlung von Tariflöhnen vor. Gibt es diese in einem bestimmten Bereich nicht, greifen Mindestarbeitsbedingungen und ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 13,50 Euro pro Stunde. Und dieser – das klang auch schon an – ist nicht politisch gegriffen, wie fälschlicherweise gern behauptet wird, sondern orientiert sich an der untersten Entgeltstufe des Tarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Mit den neuen Tariftreueregelungen nutzt unser Land seinen gesetzgeberischen Spielraum, um das Thema Tarifbindung wieder stärker in den Fokus zu rücken. Letztere sank nämlich jahrelang beständig bundesweit und auch bei uns im Nordosten. Studien belegen, dass dies den Staat teuer zu stehen kommt, denn niedrige Löhne sind nicht nur ein Problem für die Beschäftigten, denen sie gezahlt werden, durch damit einhergehende geringere Steuern und Sozialabgaben entgehen dem Fiskus 27 und den Sozialkassen 43 Milliarden Euro. Das sind die neuesten Zahlen, konnten Sie diese Woche alle in den Zeitungen nachlesen. Und auch deshalb ist eine Kurskorrektur angezeigt. Die Gegner des Tariftreue- und Vergabegesetzes führen gern zwei weitere Falschbehauptungen ins Feld, mit denen ich noch mal aufräumen möchte: Erstens steigende Kosten und daraus resultierend eine geringere Beteiligung von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen. Dazu möchte ich feststellen, wenn wir als Land Tariflöhne vorgeben, dann steigen die Kosten bei uns als öffentlicher Auftraggeber und nicht bei den Unternehmen, die diese Aufträge ausführen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es gerade aktuell Forderungen einzelner Branchenvertreter gibt, öffentliche Aufträge, zum Beispiel im Baubereich, vorzuziehen. Auf diese Art und Weise soll Beschäftigung gesichert werden und die Wirtschaft gestützt. Und deshalb teile ich ausdrücklich nicht den Pessimismus einzelner Anzuhörender, dass öffentliche Aufträge mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun vermeintlich noch unattraktiver werden könnten. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und zweitens, Herr Waldmüller, Ihre juristischen Bedenken zur unionsrechtlichen Zulässigkeit von sogenannten vergabefremden Kriterien in einem Landesgesetz wie dem vorliegenden. Hierzu ist festzustellen, dass die EU mit ihren Vergaberichtlinien und der reformierten Entsenderichtlinie die Bedingungen für Tariftreueregelungen zuletzt ja gerade verbessert hat. Und auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes lässt keine Bedenken mehr an einer unionsrechtlichen Zulässigkeit aufkommen. Für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt, dass solche Regelungen verfassungsgemäß sind. Und nur mal nebenbei bemerkt: Das von einer CDU-Regierung mitinitiierte saarländische Tariftreuegesetz, welches dem unseren in weiten Teilen Pate gestanden hat, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Hört, hört! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ist, soweit mir bekannt ist, auch immer noch in Kraft. Also ich weiß nicht, was Sie hier eigentlich vorgetragen haben. Zuletzt noch eine Bemerkung zu den Diskussionen um die Vorbildfunktion des Landes in Sachen Zahlung von Tariflöhnen: (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Richtig ist, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass es noch eine Baustelle bei Teilen der Landesunternehmen und Beteiligungen gibt. (Torsten Renz, CDU: Eine, ja?!) Und ja, auch mir geht da manches zu langsam. (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber eines muss man hier auch mal klarstellen: Anders als die Vorgängerregierung unter CDU-Beteiligung wird das Thema von der MV-Koalition endlich mal gesehen und bearbeitet. Der Minister hat auch einen konkreten Fahrplan dazu kommuniziert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dass sich jetzt ausgerechnet diejenigen, dass sich jetzt ausgerechnet diejenigen, die jahrelang im Bremserhäuschen saßen, zu Vorkämpfern für die Beschäftigten erklären, um daraus politischen Honig aus dem verbesserungswürdigen Istzustand zu saugen, das ist doch durchschaubar und unglaubwürdig obendrein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Das ist hanebüchen! Vom Saulus zum Paulus.) Denn heute, heute, Herr Waldmüller, hätte die CDU ja Farbe bekennen und etwas konkret für gute Löhne und gute Arbeit tun können. Der Redebeitrag von Ihnen hat aber gezeigt, welch Geistes Kind Sie in dieser Frage wirklich sind. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Leider möchte ich anfügen, wie gesagt, es gibt ja CDUgeführte Landesregierungen, die das in der Vergangenheit anders gehandhabt haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) DIE LINKE …
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Henning Foerster Die Linke
Nein, gestatte ich jetzt nicht. DIE LINKE im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hingegen steht zu ihrem Wort. Wir haben mit dem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag angekündigt, ein echtes Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen. Das wussten auch alle, ganz gleich, ob sie im Lager der Befürworter oder der Kritiker dieses Vorhabens beheimatet sind. Und deswegen will ich noch einmal sagen, das nennt man übrigens Berechenbarkeit, auch keine ganz unwichtige Tugend in der Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner von der SPD setzen wir dieses Vorhaben nun um und werden dem Gesetz selbstverständlich aus Überzeugung zustimmen. Jetzt noch eine Bemerkung zu den vorliegenden Änderungsanträgen, zunächst zu den GRÜNEN: Ihren Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit noch stärker im Vergaberecht zu verankern, den kann ich durchaus nachvollziehen, die Debatte darüber wird ja augenblicklich auch auf allen politischen Ebenen geführt. So heißt es in einem Papier der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft unter anderem wie folgt: „Europaweit brauchen wir Ambitionen und verlässliches Handeln für den Klimaschutz in allen Sektoren. Sobald bürokratiearm leistbar, wollen wir den Klimaschutz auch bei Materialien und ihrer Produktion verankern … Dadurch wird ein Anreiz gesetzt, künftig den Einsatz von nachhaltigen, nachwachsenden Baustoffen und Recyclingmaterial zu erhöhen. Bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts“ im Bund „streben wir an, die Nachhaltigkeitskriterien stärker zu verankern.“ Es wird also eine bundesrechtliche Regelung dazu geben. Und inwieweit dies dann auch Folgen für unser Tariftreue- und Vergabegesetz hat, bleibt abzuwarten. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Zweiten: Zum Thema Schwellenwerte haben Sie das Argument für die Ablehnung Ihres Änderungsantrages eigentlich schon selbst geliefert. Das Gesetz muss nach unserer Auffassung bereits bei niedrigeren Schwellenwerte greifen, um den gewünschten Steuerungseffekt dann auch tatsächlich zu realisieren. Höhere Schwellenwerte würden letztlich dazu führen, dass weniger Beschäftigte von den Tariftreueregelungen profitieren. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und insofern muss man natürlich die Änderungsanträge von CDU und AfD erst recht ablehnen, die ja noch ganz andere Größenordnungen da vorsehen. Soweit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also, ist leider schon zu Ende. Wollen Sie noch eine Kurzintervention dann anschließen oder die Frage jetzt stellen? Das war jetzt schwierig. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist eine fast fragende Kurzintervention, Frau Präsidentin.) Ja, es ist fast … Es ist schwierig jetzt am Ende. Ich würde aber erst mal die Kurzintervention der AfD zulassen, die waren eher da, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha?!) und dann Sie. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also ich stand eher da.) Ja?! So, bitte schön, Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank fürs Wort, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Foerster, ich muss sagen, ich finde das schon ziemlich peinlich, was Sie hier gerade abgeliefert haben, als Sie der Opposition hier Heuchelei vorgeworfen haben. Es ist eine reine Heuchelei, dass Sie einerseits höhere Löhne in den Unternehmen und so weiter fordern, aber selber das als Land in Ihren Landesunternehmen nicht umsetzen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Haben Sie eben nicht zugehört?) Da brauchen Sie sich doch nicht auszureden und zu sagen, dass Sie daran arbeiten und so weiter. Wir haben jetzt Haushaltsverhandlungen, übrigens die zweiten, wenn ich mal den Nachtragshaushalt weglasse, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die zweiten Haushaltsverhandlungen in dieser, wie nennen Sie sich, Fortschrittskoalition, und ich konnte bisher keinen Fortschritt erkennen, dass in allen Landesunternehmen eben jetzt Tariflöhne gezahlt werden. Und das ist doch kein Hexenwerk, da mehr Geld einzuplanen im Haushalt. Sie wollen es einfach nur nicht. Das ist es nämlich, das ist die Wahrheit. Und die CDU-Fraktion, die AfD und die FDP zeigen Ihnen diese knallharte Wahrheit, dass es eben nicht so leicht ist für Leute, die wirtschaften am Markt, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) einfach immer höhere Löhne zu zahlen. Wir würden das auch gerne machen, wir würden jedem Menschen hier 50 Euro Mindestlohn pro Stunde gönnen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Leider gibt es das nicht, leider ist das nicht mit der Realität vereinbar. (Julian Barlen, SPD: Und deshalb stimmen Sie jetzt generell so, generell?) Und Sie sehen ja jetzt gerade, dass es nicht funktioniert. Und jetzt reden Sie sich raus mit so einem Wischiwaschi-Gesetzentwurf, der jetzt kommt. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und wir haben ja gefragt im Finanzausschuss, Herr … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Kann ich mich hier noch unterhalten, oder?! Wir haben ja gefragt im Finanzausschuss Ihre Leute, was erwarten Sie denn für einen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen dadurch, wie verändert sich das. Nichts konnte beantwortet werden. Es wird gar keinen Effekt haben scheinbar. Und das müssen Sie jetzt auch endlich mal zur Kenntnis nehmen. Und ich kann Sie nur auffordern als regierungstragende Fraktion: Planen Sie es im Haushalt ein jetzt, die Gehaltserhöhungen für alle …
Elke-Annette Schmidt
Die Zeit …
Martin Schmidt AfD
… Mitarbeiter, …
Elke-Annette Schmidt
… ist jetzt um, Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
… und dann wären Sie fein raus.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Möchten Sie …
Henning Foerster Die Linke
Ja, natürlich möchte ich dazu was sagen. Also ich verstehe nicht, wie man sozusagen hier ans Rednerpult treten kann und derart ignorieren kann, was ich gerade hier ganz konkret formuliert habe. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Genau, das hat er gerade gesagt.) Was habe ich gesagt in meiner Rede? Diese Regierung ist diejenige, die nach jahrelanger Untätigkeit sich des Themas „Tarifzahlungen in den Landesunternehmen und Beteiligungen“ annimmt und die jetzt arbeitet an einem konkreten Zeitplan, der vorsieht, das dann auch tatsächlich für alle Beschäftigten in diesen Unternehmen an den Start zu bringen. Das gab es vorher jahrelang nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Michael Meister, AfD) Ich habe gesagt, das dauert mir als Gewerkschafter persönlich auch etwas zu lange, aber ich muss natürlich zur Kenntnis nehmen, dass man auch nicht alles, was jahrelang versäumt worden ist, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) jetzt quasi über Nacht durch Schalterumlegen auf den Weg bringen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Jetzt hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Terpe die Möglichkeit, eine Frage zu stellen, weil das vorhin nicht mehr möglich war, und in Form der Kurzintervention haben wir uns so vereinbart.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Also jetzt Kurzintervention?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Ja.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, gut. Also wir haben uns bei der Vorbereitung auf dieses Gesetz natürlich noch mal gefragt, wann eigentlich diese Obergrenzen sozusagen gemacht worden sind. Ich war davon ausgegangen, dass Sie das sozusagen in dem Gesetz auch noch mal neu gestaltet haben, aber habe mich selbst davon überzeugen können, dass das die alten Untergrenzen sind. Und die sind ja unter ganz bestimmten, unter einer ganz bestimmten Idee entstanden, dass man nämlich gesagt hat, unterhalb der Untergrenzen gibt es dann keine Vergaben zu der Zeit, und darauf hat sich sozusagen der Gesetzgeber fixiert. Wenn jetzt aber jahrelang die gleiche Untergrenze ist, dann ist das ja im Verhältnis zu dem Zeitraum, wo diese Untergrenze festgelegt worden ist, eine jetzt viel, viel niedrigere Untergrenze geworden, weil da Inflationsangleichung und so weiter drinsitzt. Und ich würde Sie fragen: Wieso setzen Sie sich dann mit einer moderaten Erhöhung dieser Untergrenze, die eigentlich den Geist der damaligen Untergrenze etwa abbildet, weil sie diesen Verlauf der Dynamisierung in sich trägt, wieso setzen Sie sich damit nicht auseinander?
Henning Foerster Die Linke
Also, …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, Sie möchten darauf reagieren?! (Zustimmung) Bitte schön!
Henning Foerster Die Linke
Sehr gerne. Sehr geehrter Kollege Dr. Terpe, ich glaube, ich habe versucht, in meinem Statement zu Ihrem Änderungsantrag deutlich zu machen, wo hier meine Präferenz liegt. Als Gewerkschafter sage ich natürlich, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) ist mir persönlich am Wichtigsten, dass die Schwellenwerte so gestaltet sind, dass sie auch eine maximale Lenkungswirkung für die gewünschten Tariftreueregelungen, die hier im Gesetz vorgesehen sind, entwickeln können. Das heißt natürlich nicht, dass sie für alle Zeiten in Stein gemeißelt sind. Der Minister hat ja angedeutet, dass man sich das durchaus auch noch mal anschauen wird. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Frage ist natürlich, über was wir da reden. Ich gebe Ihnen insofern recht, Ihre Vorschläge sind da eher moderat angesetzt im Vergleich zu dem, was von AfD und CDU hier aufgeschrieben wurde, wo ich rundheraus sagen muss, das kann man so nicht machen, weil dann kann man sich das ganze Tariftreuegesetz sparen, wenn man die Schwellenwerte so hoch ansetzt, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) dass sie letzten Endes keinen Arbeitnehmer mehr erwischen. Ja, da klatschen Sie jetzt hämisch Applaus, das ist dann Ideologie auf Ihrer Seite, tut mir leid. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Grimmen und Umgebung. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Standpunkte wurden ausgetauscht, die Gemüter sind erhitzt, da möchte ich gar nicht weiter Öl ins Feuer gießen und die allseits bekannten Standpunkte wiederholen, sondern zu den Punkten ausführen, die aus unserer Sicht wichtig sind. Zunächst wurde in der Anhörung zum Vergaberecht betont, dass die Meinung, Tariftreue sei ein vergabefremdes Anliegen, in der Rechtswissenschaft seit vielen Jahren nicht mehr vertreten wird. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Mit anderen Worten, es ist absolut legitim, mit dem Vergabegesetz nicht nur eine öffentliche Auftragsvergabe zu regeln, sondern auch weitere Ziele zu verfolgen, zum Beispiel das arbeitsmarktpolitische Ziel einer höheren Tarifbindung oder auch das Ziel von mehr Nachhaltigkeit in Ausschreibungsverfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist kein ungewöhnliches Vorgehen und mit Blick auf andere Bundesländer auch schon längst gängige Praxis. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Grundsätzlich stehen wir hinter dem Gesetz und befürworten das Anliegen, öffentliche Aufträge künftig nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Dem Gesetzentwurf werden wir daher zustimmen. Allerdings kommt auch unsere Fraktion nicht ohne Kritik aus. Vor allem zu drei Punkten möchte ich deswegen etwas sagen. Punkt eins: Es ist schon angesprochen worden, Tariflöhne zu predigen, aber in zahlreichen landeseigenen Unternehmen keinen Tariflohn zu zahlen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) das gibt natürlich nach außen kein gutes Bild ab und sorgt zu Recht für Kopfschütteln. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Gerade angesichts der Modernisierung des Vergaberechtes stehen Sie doch ganz besonders in der Pflicht, eine Vorbildrolle einzunehmen. Ich erwarte von Rot-Rot, dieser Vorbildrolle nachzukommen und intensiv nach Möglichkeiten für entsprechende Nachbesserungen in der Vergütung zu suchen und diese im Sinne der Beschäftigten auch zeitnah umzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweiter Punkt: Auch wir haben Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands, denn je niedriger die Schwellenwerte gesetzt werden, desto mehr öffentliche Aufträge werden ausschreibungspflichtig und desto häufiger müssen sich Unternehmen dem bürokratischen Aufwand einer Ausschreibung widmen. Daraus folgt umgekehrt, höhere Schwellenwerte sind ein Weg, um Bürokratie zu reduzieren. Darüber hinaus lässt sich nicht leugnen, dass Preise und Löhne gestiegen sind, was ebenfalls für eine Anpassung der Schwellenwerte spricht. Gleichzeitig ist uns klar, wenn die Schwellenwerte zu hoch sind, dann droht das arbeitsmarktpolitische Ziel des neuen Vergabegesetzes, über öffentliche Auftragsvergabe die Tarifbindung im Land zu stärken, ausgehebelt zu werden. Deshalb lehnen wir die beiden Änderungsanträge von CDU und AfD ab. Wir sprechen uns aber mit unserem Änderungsantrag für eine gemäßigte Erhöhung der Schwellenwerte aus: 20.000 Euro für Aufträge über Lieferungen und Dienstleistungen und 75.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Diese Werte wurden in der Anhörung zum Vergabegesetz vonseiten der IHK in ihrer Stellungnahme als moderat genannt. Sie tragen den gerade im Bausektor deutlich gestiegenen Preisen Rechnung, sind unserer Ansicht nach aber dennoch mit dem Ziel des neuen Vergabegesetzes vereinbar. Und ich habe aus Ihrer Rede, Herr Meyer, gehört, dass da durchaus auch in Ihrem Ministerium Gedanken in diese Richtung vorhanden sind. Eine moderate Erhöhung halten wir darum für vertretbar, und ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung auch verpasst, die nachhaltige Beschaffung vernünftig und vor allem verbindlich im Gesetzentwurf zu verankern. Die in Paragraf 3 Absatz 3 genutzte Formulierung „haben darauf hinzuwirken“ ist leider sehr schwammig. Sie gibt allenfalls ein Ziel vor, Verbindlichkeit sieht aber anders aus, liebe Regierungskoalition. Deswegen wollen wir an dieser Stelle mit unserem zweiten Änderungsantrag die öffentlichen Auftraggeber verpflichten, bei der Auftragsvergabe ökologische Kriterien zu berücksichtigen und dann nicht nur zu reden, man wolle und stehe für Nachhaltigkeit, sondern tatsächlich – genau wie beim Tariflohn – auch Verbindlichkeiten schaffen. Wenn Sie das Vergabegesetz schon modernisieren, dann sollten nicht nur soziale beziehungsweise arbeitsmarktpolitische Aspekte im Vordergrund stehen, sondern sollet auch die Nachhaltigkeit in der Beschaffung einen höheren Stellenwert einnehmen. Und, Herr Winter, ich habe Ihre Worte noch im Ohr – Sie sind im Moment gerade nicht da, doch, hier vorne sind Sie –, ich habe Ihre Worte im Ohr, wir haben kopiert mit unserem Vorschlag, wir haben aus dem Vergabegesetz des Landes Berlin kopiert, und das funktioniert ja dort auch. Es hat also überhaupt keine Auswirkung darauf, dass das Gesetz nicht anwendbar, also nicht händelbar wäre im Verfahren. Nachhaltigkeit ist heutzutage wichtiger denn je, und sie ist eine globale Aufgabe. Darum sollten alle staatlichen Stellen dafür Sorge tragen, dieser Aufgabe in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auch nachzukommen. Eine nachhaltige Beschaffung bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollte daher ökologische Kriterien zwingend vorsehen und klar im Gesetz festgelegt sein. Wir werden jedenfalls genau hinsehen, wie die konkreten Maßgaben zur Gewährleistung nachhaltiger Beschaffung aussehen werden, die per Rechtsverordnung nach Paragraf 4 festgelegt werden. Ich werbe deshalb um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es ja schon gehört, das ist eines der zentralen Vorhaben dieser rot-roten Landesregierung, wenn nicht sogar das Prestigeprojekt, das große Projekt für fünf Jahre Regierung Rot-Rot. Gute Löhne, ja, das soll die Innovationskraft der SPD irgendwie darstellen hier, und die einzige Überschrift, die einzige Überschrift, die dieses Gesetz verdient, ist „Mehr Sozialismus wagen!“. Das ist das Ergebnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Da feiert in der letzten Woche die SPD 25 Jahre Regierungsbeteiligung, 25 Jahre Verantwortung für Mecklenburg-Vorpommern, 25 Jahre Wirtschaftspolitik in diesem Land, wir wollen das Land nach vorne bringen. Und was haben wir? Wir haben immer noch die rot-rote Laterne. Wir sind Industriekonzept nach Industriekonzept hier im Land durchgegangen. Und was ist daraus geworden? Nichts! Lohnentwicklung mangels wirtschaftlicher Entwicklung hier im Land immer noch hintendran, was in Teilen übrigens eine Mär ist, aber das erzählt ja Rot-Rot immer noch. Und nach 25 Jahren weiß Rot-Rot einfach nicht mehr weiter. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Sie wissen nicht mehr weiter und wollen jetzt mit einem sozialistischen Gesetz vorgeben, was hier im Land zu machen ist. Das wollen wir nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das ist reine Symbolpolitik. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und, Herr Barlen, ja, Herr Barlen, wir haben in anderen Ländern, (Julian Barlen, SPD: Der sozialistische FDP-Flügel.) in anderen Ländern gab es mal die FDP, ja?! Da hat man auch mal über Vergabegesetze gesprochen und die teilweise auch mitgetragen. (Julian Barlen, SPD: Dann arbeiten Sie mal daran, dass das auch so wird!) Und mal eine kleine Episode, eine kleine Episode der FDP in Mecklenburg-Vorpommern, Landesparteitag, Programmaufstellung zur Landtagswahl für diese Wahlperiode: Da haben wir auch schon konstruktive Vorschläge gemacht, wie ein Landesvergabegesetz schlank und einfach aussehen kann, aber die ganz, ganz große Mehrheit hat gesagt, so, wisst ihr was, was soll denn der Blödsinn überhaupt, warum wollen wir jetzt hier noch ein Vergabegesetz machen, wir haben EU-Vorgaben, wir haben ein Bundesgesetz, warum brauchen wir noch ein Landesgesetz, was noch mehr regelt, noch mehr Bürokratie schafft. Und da hat die FDP in Mecklenburg-Vorpommern auf diesem Parteitag damals gesagt, so, weg damit. Und das ist genau die Lösung: weg damit – (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) die Lösung, die Lösung für höhere Löhne hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und wir gönnen das jedem einzelnen Arbeitnehmer, jeder einzelnen Arbeitnehmerin hier in diesem Land. (Zuruf aus dem Plenum: Jaja, ist klar.) Die Lösung sind keine gesetzlichen Vorgaben, sondern man muss der Wirtschaft auch mal die Freiräume geben, Bürokratie abschaffen und dann noch gucken, dass Aufträge hier im Land bleiben, dass sie sich entwickeln können. Ich habe eigentlich eher den Eindruck, dass Rot-Rot mal so eine Vorlesung „Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre“ nötig hätte. Das wäre mal eine Maßnahme für wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land. Die Wirtschaft kann, man muss sie nur machen lassen und nicht immer noch weiter gängeln. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum machen Sie dann nichts?) weil wir ein Gesetz nach dem anderen haben und Fesseln anlegen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dieses rot-rote Vergabegesetz hier, dieses rot-rote Vergabetariftreuemöchtegerngesetz, das sind 40 Seiten. Völliger Unsinn! 40 Seiten, und, Herr Winter, Sie hatten das in dem Eingangsstatement gebracht, ein nicht unkomplexes Vorhaben. Was für ein Euphemismus, ein nicht unkomplexes Vorhaben! Wir haben ein Bundesgesetz, wir haben EU-Verordnungen. Das ist völlig unnötig, dass wir hier noch was anderes haben. Und wir reden hier gar nicht mehr über ein Vergabegesetz. Das ist ein sozialistisches Manifest. Wir reden nicht über Mindestlohn, wir reden nicht über irgendwelche anderen Möchtegerndinge. Das Gesetz ist voll, voll mit vergabefremden Kriterien. Und das ist doch genau das, was das Problem hier darstellt. Hier geht es nicht nur um irgendeinen Mindestlohn, der politisch ausgewürfelt wurde, sondern hier geht es um einen Haufen Regelungen, die es unmöglich machen für Unternehmen, damit sich vernünftig zu bewerben. Und anstatt Bürokratie abzubauen, was wir alle hier gebetsmühlenartig wiederholen, machen wir eine Hürde nach der anderen. Und das wollen wir doch nicht, genau das wollen wir nicht! Die hier geschaffenen Regelungen sind im wahren Leben nicht umzusetzen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir waren in Schleswig-Holstein, haben uns mal mit den Kollegen dort auseinandergesetzt. Und in Schleswig-Holstein gab es auch mal ein Vergabegesetz, das ein Bürokratiemonster war. Das war so ein Bürokratiemonster, da haben die mal eine Auswertung gemacht und haben festgestellt, dass das am Ende gar nicht umgesetzt werden konnte. Die Kommunen müssen damit ja auch arbeiten, die Vergabestellen müssen damit ja auch arbeiten. Und was Sie hier machen mit dem Gesetz, das ist ein faktischer Aufruf zum offenen Rechtsbruch, weil die gar nicht in der Lage sind, das, was hier drinsteht, so umzusetzen, wie es notwendig wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sparreform.) Und ja, Herr Barlen, da haben Sie vorhin so schön dazwischengerufen, die FDP war ja auch mal bei so einem Vergabegesetz mit dabei. Ja, natürlich, die FDP hat in Schleswig-Holstein in der Regierungsbeteiligung unter Jamaika dafür gesorgt, dass dieses bürokratische Monster wegkommt, schönes schlankes Vergabegesetz, und am Ende vernünftig umgesetzt werden konnte. Das ist das Ergebnis von einer FDP-Beteiligung, wenn man sich mit solchen Gesetzen beschäftigt. Was wird mit dem Gesetz hier passieren? Was wird mit dem Gesetz passieren, wenn das in Kraft tritt? Die Vergabestellen werden lahmgelegt. Und wir reden ja nicht nur hier vom Land, das betrifft doch auch alle Kommunen hier im Land. Kleine und mittlere Unternehmen, (Julian Barlen, SPD: Im Bund machen Sie das Tariftreuegesetz jetzt mit, glaube ich, oder?!) kleine und mittlere Unternehmen, was die Mehrzahl, die absolute Mehrzahl der Unternehmen hier im Land ist, die bevorzugen jetzt schon lieber private Auftraggeber als öffentliche Auftraggeber. Das ist heute schon Fakt. Sie lassen sie heute schon außen vor. Wenn das kommt, wird sich das noch viel mehr verselbstständigen. Und da kann man jetzt vielleicht euphemistisch sagen, ja, natürlich, das ist ja auch eine Form der Wirtschaftsförderung, denn der Wirtschaftskreislauf in der privaten Wirtschaft ist natürlich viel tragfähiger, als sich immer nur auf irgendwelche Haushalte und öffentliche Gelder irgendwie berufen zu müssen. Aber machen wir uns doch auch da nichts vor, öffentliche Aufträge und öffentliche Gelder sind nach wie vor auch in der Wirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern ein wesentlicher Einkommensfaktor. Und dieser wesentliche Einkommensfaktor für die Unternehmen ist eine wesentliche Einnahmequelle für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Und Sie tun ja immer so, Sie tun ja immer so, als ob jeder Unternehmer und jede Unternehmerin im Land hier irgendwie Verbrecher sind und die Leute zu Hungerlöhnen beschäftigen. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, nicht wir.) Das ist ja das, was Sie suggerieren hier. (Christian Winter, SPD: Das hat aber keiner der heutigen Redner gesagt.) Das ist das, was Sie suggerieren. Das ist das, was so zwischen den Zeilen immer rüberkommt. (Christian Winter, SPD: Was Sie uns unterstellen.) Und das ist das, was in diesem Gesetz genauso rüberkommt. Sie sagen mit diesem Gesetz, liebe Unternehmen im Land, Sie sind nicht in der Lage, Leute anständig zu bezahlen, also deswegen zwingen wir euch dazu, und das ist doch die Quintessenz. Und das ist doch ein Misstrauensvotum, ein Misstrauensvotum an jeden hart arbeitenden Unternehmer in diesem Land, der sich mit den Beschäftigten hier zusammensetzt, gemeinschaftlich versucht, wirtschaftlich stark zu sein. Und das ist doch ein Signal, was wir hier gar nicht setzen dürfen. Dem müssen wir doch entgegenwirken. (Christian Winter, SPD: Sie wollen ja weitere Signale setzen.) Was ist die Alternative? Wenn es nach uns gehen würde, dann würden wir das Vergabegesetz komplett abschaffen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Vergabefremde Kriterien sind völlig unnötig. Bürokratische Regelungen müssen ersatzlos gestrichen werden und die Verfahrensregeln sollten an das europäische Vergaberecht einfach angeglichen werden, und dann haben wir eine Instanz, und die deklinieren wir durch. Das erleben wir doch bei allen anderen Sachen auch immer. Man beschwert sich in Europa über die ganze Bürokratie, dann wird das in nationales Gesetz umgesetzt, und dann wird auch wieder gemeckert. (Christian Winter, SPD: Sie beschweren sich doch!) Und dann kommt auch von Landesebene immer noch mal irgendwas obendrauf. Und die Summe dieser Hürden ist doch das, was uns hier lahmlegt. Das heißt also, anstatt weitere Belastungen für Unternehmen hier festzuschreiben, wollen wir eine Entschlackung des Vergaberechts. Da wären wir ja kompromissbereit, aber bei dem Vorgelegten können wir das ja alles nur ablehnen. Wir wollen eine Wirtschaftspolitik, die unternehmensfreundlich ist hier. Wir wollen kleine und mittelständische Unternehmen hier im Land so fördern, dass sie sich auch an den öffentlichen Ausschreibungen vernünftig beteiligen können und auch eine faire Chance haben. Diese rot-rote Koalition gefährdet mit ihrer Bürokratisierung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in diesem Land (Rainer Albrecht, SPD: Nein!) und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Unser Fazit: Dieses Gesetz komplett verwerfen, neu anfangen! Und über die Änderungsanträge – das ist völliger Unsinn, wenn man ... (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Was will ich mit so einem schlechten Gesetz da auch noch irgendwie solche Sachen hier hinterherwerfen?! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Christian Winter. (Daniel Peters, CDU: Jetzt kommt der Ideologe noch mal.)
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Julian Barlen, SPD: Eine richtige Turbokapitalismusfestrede.) Werte Kolleginnen und Kollegen! (David Wulff, FDP: Das habe ich mir zum Geburtstag geschenkt.) Das war ja erwartbar lebhaft hier. Also ganz interessant fand ich ja schon gleich … Also erst mal, kann ich auch sagen, sowohl der Koalitionspartner wie auch wir haben ein ruhiges soziales Gewissen. Ich finde es aber einen interessanten Einwurf von der Fraktion, die hier ansonsten jegliches politisches Gewissen vermissen lässt. Das haben Sie ja auch bewiesen, indem Sie hier mit wirklich so unsäglichen Phrasen wie „Armenhaus Deutschland“ unser Land in Grund und Boden reden. (Michael Meister, AfD: Das sind aber Tatsachen.) Ich hoffe, dass das viele Leute gesehen haben, wie Sie dieses Land schlechtmachen, wie Sie hier jegliches Maß verlieren und das hier in den Dreck ziehen. (Paul-Joachim Timm, AfD: Er macht es nicht schlecht, es ist schlecht.) Ich lebe hier gerne als jemand, der hier geboren und aufgewachsen ist, ich kenne viele andere. Und es hat sich unglaublich viel bewegt in den letzten Jahren, und das kann man auch mal würdigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Aber gut, letztendlich hat die AfD nur wortreich ihre Arbeitnehmerfeindlichkeit versteckt. Das kennen wir. Wortreich war natürlich auch der Beitrag von Herrn Waldmüller. Ich finde das immer schade, wenn wir uns jetzt hier auseinandersetzen müssen, wer hat welche Realitätswahrnehmung. Natürlich gab es in der Anhörung zwei Vertreter gewerkschaftsnaher Organisationen, die das sehr stark befürwortet haben. Es gab aber auch ganz viele Anzuhörende, die eine neutrale Position dargelegt haben, weil es Rechtsgelehrte waren, die hier bestimmte rechtliche Bestandteile beurteilt haben. Also, Herr Waldmüller, hören Sie auf, hier diese Anhörung schwarz-weiß zu malen! Das habe ich auch nicht gesagt. Es gab viele sachdienliche Hinweise und es gab sehr viele kontroverse Beiträge. Und dazu hat natürlich auch der Beitrag von Herrn Sternberg gehört, das habe ich hier auch ausdrücklich so gewürdigt. Ich habe auch gewürdigt, dass wir diese Dinge aufnehmen werden. (Sebastian Ehlers, CDU: Sternberg? SPD, ja?! War nur eine Frage. – Daniel Peters, CDU: Warum haben Sie es nicht getan?) Grundsätzlich möchte ich auch noch mal sagen, natürlich sind wir für eine marktwirtschaftliche Ordnung, aber wir leben ja nicht in irgendeiner Marktwirtschaft, sondern, und da hat ja auch einer Ihrer Gründerväter, hat ja, vielleicht nicht ganz, aber hat ja auch jemand, zu dem Sie sich wahrscheinlich verbunden fühlen, großen Anteil daran, dass wir hier eine soziale Marktwirtschaft haben. (Torsten Renz, CDU: Was heißt denn Anteil?) Und das heißt eben nicht, dass losgelöst hier jedes Unternehmen am Markt agieren kann, wie es möchte, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sondern es geht um einen gesellschaftlich sozialen Rahmen. Und das heißt natürlich, dass die Politik auch gefragt ist, Regeln, wirtschaftspolitische Regeln aufzustellen. (Daniel Peters, CDU: Mit Geschichte sollte man sich ein bisschen auseinandersetzen.) Und an diesem Ordnungsrahmen orientieren wir uns auch ganz klar. Und wenn Sie hier wieder mit dem Belastungsmoratorium kommen, ich weiß nicht, wenn Sie das zu Ende denken, heißt das dann, dass alles, was irgendwo den Geschäftstätigkeitsbereich von Unternehmen berührt, wir hier nicht mehr machen können, weil es irgendwo jemanden belasten könnte? (Sebastian Ehlers, CDU: Nein, es geht um Belastungen.) Ja, es geht ja, ja, aber es ist ja keine direkte Belastung. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Unternehmen, die sich darauf bewerben, die haben gewisse Pflichten beizubringen. Das ist ja auch bei anderen Aufträgen so. Wenn ich andere Aufträge nehme, muss ich mich auch dort an den Auftraggeber halten. Also ich finde, lassen Sie uns gerne darüber sprechen, angemessen auch Unternehmen zu belasten. Uns ist natürlich klar, dass wir in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation auch leben. Und ich habe ja auch dargestellt, welche Dinge im Land, aber vor allem auch im Bund unterwegs sind. Da versperren wir uns gar nicht. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Was Sie hier aber völlig offengelassen haben, ist: Warum sind Sie denn nicht aktiv geworden mit Blick auf die Landesbeteiligung? Sie haben hier noch mal sich selbst ja als Karnevalspolitik bezeichnet, finde ich auch interessant, aber dazu die Antwort sind Sie schuldig geblieben. (Daniel Peters, CDU: Da haben wir Sie zitiert, Herr Winter. Bleiben Sie bitte mal bei der Wahrheit!) Wie gesagt, hier wird dran gearbeitet. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und der Minister hat es ja auch noch mal gesagt, es wird ja in den Landesbeteiligungen Tarif gezahlt. Wir müssen aber einfach gucken, dass diese Tarife auch vernünftig und vergleichbar sind, eine Sache, die Sie 15 Jahre lang hätten schon längst angehen können. Ich verstehe auch nicht, warum Sie sich hier am Vergabemindestlohn abgearbeitet haben. Wir haben doch genau die Regelung, die in Ihrem Haus 2018 in Kraft gesetzt wurde, genau diese Regelungen haben wir jetzt wieder nachvollzogen. Ich verstehe gar nicht, warum Sie sich jetzt hier so wortreich dagegen wehren. Nun gut, vielleicht auch noch zu dem … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich gehe da gerne auch mit den GRÜNEN in die Sachdiskussion. Jetzt wurde hier noch mal dargestellt, warum haben wir uns nicht an Berlin orientiert. Gerade im Verordnungspunkt haben wir ja das Saarland als Vorbild genommen, deswegen können wir hier nicht auf die Berliner Ordnung zurückkommen. Meine Zeit ist nun langsam zu Ende. Daher möchte ich noch mal sagen, ja, die wirtschaftsfreundliche Politik, schön und gut, aber wir setzen mit solchen Regelungen – und dafür ist Politik in erster Linie da – auf eine Wirtschaftspolitik, die menschenfreundlich ist, für alle, auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Michael Meister, AfD: Ja, das sind Sie ja nicht.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Schmidt, bitte!
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Herr Winter, Sie haben sich gerade darüber künstlich echauffiert, dass das Wort „Armenhaus“ gefallen ist, und da frage ich mich tatsächlich, ob Sie das immer noch nicht begriffen haben, wenn Ihnen Ihr ehemaliger Landrat Herr Kerth Realitätsferne vorwirft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Schauen Sie doch einfach mal in die Daten, die es gibt, im Bundesländervergleich über Löhne und Einkommen, über Haushaltsvermögen, über Bruttoinlandsprodukt pro Kopf! Und fast überall, egal, welche volkswirtschaftliche Kennzahl Sie sich ansehen, werden Sie feststellen müssen, dass Mecklenburg-Vorpommern meist auf den hinteren Rängen rangiert. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und da können Sie doch nicht wirklich hier das von der Hand weisen, wenn man das einfach mal feststellt. Warum müssen Sie sich eigentlich immer an irgendwelchen Begrifflichkeiten abarbeiten, anstatt wirklich mal sich mit den Inhalten zu beschäftigen? Das frage ich mich dann auch jedes Mal, wenn ich so was höre. Wenn Sie Ihr Eingangsstatement machen – immer gleich nach rechts gucken, irgendwas muss man ja gegen die AfD sagen. Inhaltlich war das alles korrekt, was mein Kollege Michael Meister vorgetragen hat, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) aber dann müssen wir irgendwie immer an irgendwelchen Begriffen irgendwelchen Zinnober veranstalten. (Julian Barlen, SPD: Untauglicher Versuch, von Ihrer sozialen Kälte abzulenken.) Also das finde ich wirklich schade, dass Sie Ihre Redezeit dann immer darüber, ja, dafür verschwenden, über Begriffe zu reden und nicht über Inhalte. Das wollte ich hier loswerden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Untauglicher Versuch, von Ihrer sozialen Kälte abzulenken.)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Christian Winter SPD
Ja, das ist wirklich auch, sehr geehrte Frau Präsidentin, wirklich schade, wenn ich auch Redezeit mit Unsachlichkeiten aufwenden muss, mich dann mit Ihnen auseinandersetzen muss. Da stimme ich Ihnen zu. Nichtsdestotrotz, es gibt einfach Dinge, auch als Landeskind, die kann ich hier so nicht stehen lassen. Und ja, das ist natürlich auch bezeichnend, was Sie da für Zahlen hier heranziehen. Armut wird ja aber nicht rein bemessen am BIP, sondern wenn Sie sich zum Beispiel mit dem HDI auseinandersetzen, das ist eine vielschichtige Messgröße, (Martin Schmidt, AfD: Was steht denn im Armutsbericht?) da werden zum Beispiel auch Dinge wie Gesundheit, Bildungsstand et cetera mit gemessen. Und von daher muss Ihnen doch auch klar sein, wenn Sie so eine Vokabel hier bewusst polemisieren, dass Sie damit etwas anderes im Schilde führen, als hier, sage ich mal, korrekte statistische Gegebenheiten abzubilden. Sie wollen hier das Land schlechtmachen, um daraus politisch Kapital zu schlagen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das ist nämlich, und das haben Sie ja auch schon in vielen Punkten immer wieder aufgeführt, wenn es Deutschland schlecht geht, dann geht es der AfD gut. Das sind ja auch Worte Ihrer Vertreterinnen und Vertreter. (Michael Meister, AfD: Das ist die Wahrheit.) Das zeigt Ihr politisches Kalkül. Das ist ja nun auch bei populistischen Kräften bekannt. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass wir die Bedingungen hier noch besser machen können. (Thore Stein, AfD: Ja, läuft ja super.) Es gibt, das sage ich gerne, in den letzten über 30 Jahren Dinge, die massiv besser geworden sind. (Michael Meister, AfD: 30 Jahre! Was soll denn in 30 Jahren passieren?) Aber es gibt auch vieles, was auch wirklich zu tun ist. Und ich glaube, da können wir uns hier auch alle ehrlich in die Augen gucken (Thore Stein, AfD: Nein.) und packen gemeinsam an. Was wir nicht brauchen, sind solche unsachlichen Kommentare. Und ich habe das jetzt in meiner Reaktion noch mal erwähnt, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was wir nicht gebrauchen können, ist die SPD.) Sie haben aber auch gesehen, dass ich in meinem, ja, viel längeren ersten Redebeitrag gar nicht auf Sie abgezielt habe, weil Sie in dem Punkt, Politik für gute Arbeitsbedingungen, Politik für starke Arbeitnehmendenrechte, da haben Sie einfach nichts zu bieten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts auf Drucksache 8/2084. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2084 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Ich lasse zunächst über die zu Artikel 1 Paragraf 2 vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2762 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sind keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2762 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2766 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? –Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2766 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2767 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2767 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2331, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2331 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/2712 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir wissen alle, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER genannt, mit einem Finanzvolumen in Höhe von 95,5 Milliarden Euro in der aktuellen Förderperiode die wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Programmen und Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik in unserem Bundesland ist. Davon profitieren wir enorm. In der letzten bis 2022 verlängerten Förderperiode hat unser Land 936,7 Millionen Euro erhalten, die mit 262,6 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln kofinanziert worden sind. Wesentliche Finanzschwerpunkte sind die Bereiche Wissenstransfer und Information, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Verbesserung der Ökosysteme, der Ressourcenschutz und Klimaeffizienz sowie soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung. Und die Vergangenheit hat gezeigt, wie aufwendig die Projekt- und Fördermittelverwaltung ist, vor allem, wenn die Umsetzung der Maßnahmen im Wesentlichen zentral durch die EU-Verwaltung in Brüssel erfolgt. Dies hat sich nun geändert. Meine Damen und Herren, die aktuellen und damit neuen Richtlinien sehen eine wesentlich stärkere Ausgestaltungsfreiheit für die Mitgliedsstaaten vor. Zudem sind einige EU-Verordnungen entfallen. Insofern steht mit dem Inkrafttreten novellierter EU- und Bundesvorschriften das Land in der Pflicht, fehlende Regelungstatbestände neu zu normieren. Mit diesem Gesetz soll nun vor allem die Ausgestaltung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Bereich der ELER-Maßnahmen aktualisiert werden, was die erste und zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik betrifft. Wesentliches Ziel ist es, mit geringem gesetzgeberischen Aufwand ein bewährtes und hocheffizientes Verwaltungs- und Kontrollsystem zu gewährleisten, das bisherigen Förderperioden entspricht und den Aufwand der Genehmigungs- und Kontrollbehörden minimiert. Meine Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen, der Fachausschuss hat einstimmig – unter der Maßgabe seiner in der Beschlussempfehlung formulierten redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen – für die Annahme des Gesetzentwurfes votiert. In Bezug auf seine Empfehlung hat sich der Ausschuss davon leiten lassen, dass die Beantragung, Verwaltung und Ausreichung der Fördermittel zukünftig weniger bürokratisch und dennoch rechtssicher durchgeführt werden soll. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Mit seinem bewährten digitalen Verwaltungs- und Kontrollsystem hat das Land Beispielhaftes geleistet. Anwender erhalten bereits Informationen zur Beantragung von Fördermitteln und an welchen Stellen Korrekturen an Förderanträgen vorzunehmen sind. Antragsteller, Beratungsinstitutionen und Genehmigungsbehörden werden besser informiert und das Verwaltungsprocedere verläuft einheitlicher. Die redaktionellen Änderungsempfehlungen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zum GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz, dem GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz sowie zur GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung wurde einstimmig zugestimmt, weil sich der ursprüngliche Verweis des Landes auf das GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz auf einen Gesetzentwurf bezogen hatte, der auf der Bundesebene noch nicht verabschiedet wurde. Einstimmigkeit hatte auch in Bezug auf die Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Januar 2023 bestanden. Dadurch ist es möglich, beantragte Fördermittel rückwirkend zu erhalten. Für rückwirkende Ausschlüsse und Sanktionen gilt das nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Agrarausschuss ist den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen sowie das Fachressorts gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, keine Aussprache vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2331. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2331 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2598. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2598 – In der 63. Sitzung des Landtages am 20. September 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Förderschulen dauerhaft zu sichern. Wir haben im Land 66 Förderschulen mit fast 7.000 Schülern. 37 dieser Schulen sind Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, und diese stehen laut aktuellem Schulgesetz zum 31.07.2027 endgültig vor dem Aus, denn unser Schulgesetz trifft da eine ganz klare Regelung. Ich zitiere aus dem Schulgesetz: „Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zum 31. Juli 2027 aufzuheben.“ Nach dem 31. Juli 2027 werden die Schüler mit besonderem Förderbedarf in der Lerngruppe Lernen ab der Jahrgangsstufe 5 in den Regionalschulen unterrichtet. Frau Oldenburg hat in der Ersten Lesung angekündigt, dass das alles nur schulorganisatorisch sei, dass die Förderschulen so bestehen bleiben. Die Bildungsministerin ist bei so einem wichtigen Tagesordnungspunkt auch nicht anwesend. Das ist, liebe Kollegen, auch bezeichnend, welcher, ja, welchen Respekt man hier diesem Hause auch entgegenbringt, nämlich gar keinen, und so hat sich auch leider die Debatte gezeigt in der Ersten Lesung, ein wirklich wichtiger Tagesordnungspunkt. Sie haben diesem Tagesordnungspunkt – und Sie alle – die Überweisung in den Ausschuss verwehrt, und es wäre dringend notwendig gewesen, über diesen Punkt, über die Schließung der Förderschulen Lernen, einmal im Ausschuss zu berichten oder zu debattieren und Experten auch dazu anzuhören. Das ist nicht möglich gewesen. Und wir haben in einer anderen Ausschusssitzung den Landrat Sternberg zu den Haushaltsberatungen gefragt, und der hat dann durchaus mal durchblicken lassen, wie er es denn sieht, diese Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern, indem er sagte, dass die Landkreise keine Freunde dieser Inklusionsstrategie sind, und das müsse er auch nicht verheimlichen. Sie waren ein gutes Instrument, um die Schüler zu beschulen. Und klar ist, dass wir in dem Moment, in diesem Moment, wenn wir das so umsetzen sollen, es sehr, sehr eng wird. Er betonte es: sehr, sehr eng. Und das ist ein Vertreter der kommunalen Familie. Sie haben es nicht für nötig erachtet, diese kommunale Familie in den Ausschuss einzuladen, weil Sie diese Überweisung in den Ausschuss bei diesem wichtigen Thema sozusagen nicht ermöglicht haben. Und ich komme auch noch auf den Kreistagsbeschluss des Kreistages Vorpommern-Greifswald zurück. Auch dort gab es einen Beschluss, der aussagte, dass die Inklusionsstrategie des Landes nicht funktioniert. So, wie es jetzt geplant ist, kann man die Förderschulen Lernen nicht schließen. Die personellen und räumlichen Kapazitäten sind nicht gegeben. Zwei wichtige Vertreter der kommunalen Familie fanden bei Ihnen kein Gehör. Und da muss man doch auch wirklich so deutlich sagen, Sie sind diejenigen, die Hohepriester der Demokratie, die Demokratie immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, aber inhaltlich sich mit uns auseinanderzusetzen – was die Demokratie ja ausmacht, in der Sache miteinander Wettstreit der Argumente –, aber diesen Wettstreit sind Sie gar nicht bereit einzugehen. Sie wischen so einen Gesetzentwurf einfach vom Tisch! Und glauben Sie mir, am 31.07.2027, nein, viel früher, werden diese Dinge, diese Entscheidungen Sie noch einholen, denn das, was die AfD hier beantragt hat, das Schulgesetz zu ändern, das ist wirklich ein großes Problem, mit dem sich die Kommunen konfrontiert sehen, mit dem sich aber auch die Förderschulen konfrontiert sehen und die Eltern und die Schüler, die an diesen Förderschulen unterrichtet werden. Sie können sich selbst, werte Kollegen, ins politische Nirwana begeben, da habe ich gar kein Problem damit, aber bitte legen Sie nicht die Axt an bewährte Strukturen! Diese bewährten Strukturen sind die Förderschulen Lernen. Sie existieren im Land, sie werden von den Eltern wertgeschätzt, von den Schulleitern wertgeschätzt. Ich habe ganz viele Förderschulen besucht, und da sagt man mir unisono, dass es falsch wäre, diese Förderschulen zu schließen. Aber das schlagen Sie alles in den Wind, und das werden wir Ihnen auch so nicht durchgehen lassen und Sie immer wieder daran erinnern, dass Sie diese Totengräber der Förderschulen waren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) denn so, wie die Bildungsministerin das in der letzten … Ach, jetzt kommt die Bildungsministerin, habe ich ein Glück noch! So, wie die Bildungsministerin es in der letzten Debatte darlegte, dass die Schulen ohnehin nur schulorganisatorisch aufgelöst werden, ist es ja klar gegen die Gesetzeslage. Wie soll man sich das vorstellen? Es wird das Schild „Förderschule Lernen“ abgenommen und jetzt kommt ein Schild neu ran „Förderschule“, aber schulorganisatorisch zu den Regionalschulen gehörend. Es ist ja völlig absurd, solche Nebelkerzen hier zu zünden, denn letztlich sind wir auf das Schulgesetz, müssen wir auf das Schulgesetz schauen, und da ist es eben explizit niedergeschrieben. Und wie man sich das in der Realität vorstellt, das frage ich mich auch. Wie will man denn … Nämlich die Schulträgerschaft, das ist ja so, dass die Förderschulen jetzt derzeit in Schulträgerschaft der Landkreise sich befinden, das heißt, die Landkreise sind auch für die baulichen Maßnahmen in den Förderschulen verantwortlich. Wird man jetzt die Förderschulen aber in die Schulträgerschaft der Städte beispielsweise überführen, sind die Städte jetzt verantwortlich? Und da fragen Sie mal die kommunale Familie, wie die da Hurra schreien, wenn sie natürlich dann überhaupt gar nicht die finanziellen Mittel haben, der Haushalt 2024/2025 gibt das nämlich nicht wieder, wie die dann nachher Hurra schreien, wenn man sagt, wir müssen nachher die Grundlagen schaffen für die Inklusionsstrategie, aber gar nicht das Geld zur Verfügung haben. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Ich sage es noch einmal mit aller Deutlichkeit, wir haben in diesem Land so viele Probleme bildungspolitischer Art. Gestern war eine Demonstration vor dem Schloss, die Schüler beklagten sich, dass sie keine Lehrer haben. Da wurde auch wieder mit Ausflüchten und Beschwichtigungen reagiert, och ja, wir sind gar nicht schuld, das Schulamt wäre schuld. Wir haben die Eltern mittlerweile überredet, sich als Lehrer einfach mal auszuprobieren. Da werden, ja, Veranstaltungen, werden Veranstaltungen organisiert und die Eltern sollen überredet werden, einfach mal Lehrer zu werden. Oder dass beispielsweise 50 bis 85 Prozent der Lehramtsstudenten abbrechen, diese Probleme, diese offenkundigen Probleme haben wir im Land, aber wir packen das an, was funktioniert, nämlich die Förderschulen Lernen, wo die Schüler gerne hingehen, wo die Lehrer sagen, das funktioniert, und wo die Eltern auch sagen, liebe Leute, macht diese Förderschulen bitte nicht zu. Denn die Vorteile dieser Förderschulen liegen auf der Hand, werte Kollegen. Wir haben dort kleine Klassen, wir haben speziell ausgebildete Sonderpädagogen, wir haben eine vorbildliche Berufsorientierung an diesen Förderschulen. Und auch der familiäre Umgang ist wichtig, weil es eben auch eine schwierige Klientel ist an diesen Schulen, wo man dann auch mal dieses individuelle, dieses persönliche Gespräch führen muss. Sie möchten, dass diese Schulen jetzt oder dass diese Schüler an den Regionalschulen beschult werden. Das sehen wir als AfD kritisch. Wir sagen, kümmern Sie sich um die aktuellen Probleme! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die Schüler dürfen nicht unter diesen, ja, Inklusionsfantasien leiden, die Sie sozusagen 2019 schon aufgeschrieben haben. Aber seitdem, werte Kollegen, hat sich ja viel verändert. Seit 2019, wir haben Lehrermangel, ich sagte es, wir haben die Corona-Defizite unserer Schüler, wir haben viele Flüchtlingskinder, die beschult werden müssen dann in Regionalschulen. Und jetzt kommen Sie noch und schicken diese Förderschüler noch an die Regionalschulen. Also um Gottes willen, das ist völlig falsch! Sie machen damit Folgendes, Sie schwächen damit die Regionalschulen. Es wird so sein, dass viele Eltern ihre Kinder dann noch mehr runternehmen von der Regionalschule, aufs Gymnasium schicken, dann kann auf dem Gymnasium eben auch nicht mehr dieser niveauvolle oder dieser anspruchsvolle Unterricht gehalten werden, der es notwendig oder der notwendig wäre, um einfach auch die Studierfähigkeit hinzubekommen. Es ist ein Teufelskreis, den Sie hier gestartet haben. Wir als AfD sagen: Never change a winning team! Die Förderschulen haben sich als Gewinnerteam bewährt, und die sollten jetzt nicht Opfer Ihrer Inklusionspolitik werden. Das, das muss ich sagen, das müssen Sie durchaus hinterfragen. Ich lasse mir noch ein bisschen Redezeit übrig. Ich kann nur noch mal appellieren: Kommen Sie zur Vernunft! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Und ich sage es von dieser Stelle auch schon einmal, dass ich für diesen Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung beantragen werde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Grabow, Ludwigslust und Neustadt. Herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der SPD Herrn Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im September dieses Jahres haben wir diese von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Schulgesetzänderung bereits beraten. Und, Herr Schult, wir scheuen nicht die Diskussion, wir scheuen auch nicht den Austausch der Argumente. Sie dürfen kritisch sein, wir sind auch kritisch, das gehört einfach mit dazu. Ich habe, denke ich, im September noch mal die Entstehung des Schulgesetzes oder die Änderung des Schulgesetzes und die Inklusionsstrategie dargestellt. Und mit der Schulgesetzänderung 2019 wurde die Inklusionsstrategie festgeschrieben. Ein Teil der Förderschulen bleibt erhalten. Das wird immer hier alles weggewischt. Darunter sind: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung. Eltern haben die Wahl, zwischen einer Schule mit spezifischer Kompetenz und einer Förderschule zu wählen. Und im Fokus der Inklusionsstrategie stehen die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE, also emotional-soziale Entwicklung. Und am 29. und 30. August 2023 fand in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Anhörung zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland statt. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und die Expertinnen und Experten ließen keinen Zweifel daran, dass das Förderschulsystem in Deutschland nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz der Inklusion und Bildung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kann uns doch egal sein.) Die Auffassung, mit Sonderschulen Schutzbereiche zu bieten, um auf die besonderen Bedarfe eingehen zu können, sei falsch und widerspreche dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. In Abwägung aller Positionen und Ansichten trägt die Förderung und Entwicklung in einer Lerngruppe an einer Inklusionsschule zu einem besseren Ergebnis bei. Und wir haben ja die Forschungsergebnisse damals von Stralsund und Bergen hier mitbekommen, auch im Förderschwerpunkt Lernen. In Ihrer Schulgesetzänderung fokussieren Sie sich ausschließlich auf Förderschulen Lernen. Es ist andersrum davon auszugehen, dass die AfD ansonsten zu der Inklusionsstrategie steht und dem auch zustimmen wünscht. Es ist auch eine sehr gute und ausgewogene Strategie, so muss man es auch sagen. Auch im Förderbereich Lernen kann getrennt und gemeinsam gelernt werden, je nach Lernfortschritt. Und Ministerin Oldenburg hat öffentlich erklärt, dass auch die jetzigen Förderschulen Lernen räumlich genutzt werden können. Diese Entscheidung trifft nicht das Land, sondern die jeweiligen Landkreise als Schulträger. Die Inklusionsstrategie wird aber nur gelingen, wenn alle Entscheidungsträger den Beschluss von 2019 aktiv umsetzen, die Inklusionsstrategie des Landes allen Beteiligten transparent erklärt wird, die Eltern, Schüler und Lehrer/-innen nicht immer verunsichert werden, entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen und die Schulträger mit der Unterstützung des Landes bauliche Voraussetzungen schaffen. Umso mehr begrüßt meine Fraktion die angekündigte Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen 2024 bis 2027 als ein Ergebnis des Kommunalgespräches zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vom 3. November. Diese Schulgesetzänderung lehnt die SPD-Fraktion ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also die Redebeiträge der SPD beim Thema Bildungspolitik, die können einen nur sprachlos machen. Sie arbeiten einfach weiter unter dem Motto „Alles ist gut, Augen zu und durch!“, ähnlich wie vorhin schon beim Vergabegesetz, egal, was links und rechts passiert. Entweder nehmen Sie es nur akustisch wahr, ich kann überhaupt nicht mehr nachvollziehen, warum Sie sozusagen die Realität ausblenden. Wir haben gestern wieder eine Demonstration erlebt, wo eine Bildungsministerin völlig überrascht tut. Ich kann nur feststellen, wir haben gefühlt jeden Tag eine neue Baustelle im Bereich der Bildungspolitik, und, Herr Butzki, Sie stellen sich hier hin und suggerieren, alles ist gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon beim letzten Mal inhaltlich darüber debattiert, dass der Hilferuf der kommunalen Ebene, jetzt explizit Kreistagsbeschluss Landkreis Vorpommern-Greifswald, ein Hilferuf ist. Deswegen will ich Ihnen auch noch mal sagen, dass insbesondere dann dort festgeschrieben ist, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen so lange weiterzubetreiben, bis die räumlichen und personellen Voraussetzungen an den aufnehmenden Schulen geschaffen sind. Das ist doch ein Hilferuf! Und wenn ich Ihnen zuhöre, Herr Butzki, dann haben Sie sogar die Zuständigkeit eben noch an die Landkreise runterdelegiert und gesagt, das Land hat mehr oder weniger seinen Job getan, indem Sie eine Inklusionsstrategie aufgestellt haben. Und jetzt kommt dieser Hilferuf, weil die nämlich genau vor Ort nämlich gerade feststellen, dass personelle und sächliche Voraussetzungen eben nicht gegeben sind. Und dann geht es eben nicht grundsätzlich jetzt hier – das haben Sie richtig herausgearbeitet mit Blick auf die AfD – um die Frage „Inklusion – ja oder nein“, sondern hier geht es jetzt explizit um die Diskussion, die Zeitschiene zu schieben, um möglicherweise dann personelle und sächliche Voraussetzungen entsprechend zu schaffen. Und ich kann da nur noch mal wiederholen, was ich beim letzten Mal gesagt habe: Sie haben es bis zum 20.09. einfach nicht geschafft, mit uns zu reden. Ich will erinnern, dass ich im Prinzip als Einziger mal 2022, Ende des Jahres, das auf die Tagesordnung gesetzt habe des Bildungsausschusses. Es ist bis dahin weiter nichts passiert von Ihrer Seite, von der Koalition, außer dann ein auf unseren Druck hin stattfindendes Gespräch. Ich habe Sie am 20.09. aufgefordert, die Opposition mit ins Boot zu nehmen. Mir ist nicht bekannt, dass zum Beispiel an die FDP oder an die GRÜNEN entsprechende Gesprächsangebote gegangen sind. Mit uns nehmen Sie keinen Kontakt auf. Ich habe damals schon gesagt, bei dieser Arbeitsweise sind wir dann so gut wie raus. Ich muss heute wieder feststellen, dass das der Tenor ist von Rot-Rot: Alles ist gut. Sie wollen uns auch zwei Monate später in keiner Art und Weise irgendwie hier mit ins Boot holen. Und da kann ich nur sagen, bei dieser Arbeitsweise ist die CDU-Fraktion dann wirklich raus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Zur Thematik „namentliche Abstimmung“ in Richtung der AfD: Herr Schult, was Sie jetzt in diesem Bereich tun wollen, das ist nichts anderes, als eine kleine Show abzuziehen. Wenn Sie Ihren Fraktionsvorsitzenden da um Rat gefragt hätten, der hätte dann bestimmt abgeraten, weil nämlich er selbst im Kreistag Vorpommern-Greifswald gesessen hat und bei diesem Antrag, das Ganze zu schieben, ich habe das ja schon zitiert, entsprechend dagegengestimmt hat. (Enrico Schult, AfD: Sag ich gleich noch was dazu, Herr Renz.) Die Fraktion der AfD und dann die Abtrünnigen – kennen Sie ja noch – um Professor Weber haben dagegengestimmt, SPD, LINKE haben dem zugestimmt. Das spricht eigentlich nur dafür, dass man sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Wenn Sie aber vor Ort dort solche Stimmung machen wollen und das jetzt hier in den Landtag ziehen wollen und hier einfach mal eine Kehrtwende dann machen wollen um 180 Grad, dann sage ich Ihnen, das ist nicht seriös und für so eine Showveranstaltung stehen wir dann bei einer namentlichen Abstimmung selbstverständlich nicht zur Verfügung. (Zuruf von Horst Förster, AfD – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Herzlichen Dank! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf von Petra Federau, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch den Fraktionsvorsitzenden vor. Bitte, Herr Kramer!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrter Kollege Renz, dieses Spiel können wir ja nun noch öfter betreiben. Ich habe dazu schon im letzten Plenum Stellung bezogen, warum wir uns im Kreistag seinerzeit so verhielten, weil nämlich in der Beschlussvorlage, die wir dort im Kreistag behandelt hatten, die Rede davon war, einige der Schulen zu erhalten. Und deswegen haben wir uns dagegen ausgesprochen, weil wir nämlich und auch die anderen, die dagegengestimmt haben, der Meinung sind, dass wir alle Förderschulen im Land erhalten wollen. Und deswegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und deswegen hat die AfD-Kreistagsfraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald dagegengestimmt, und das hat hier überhaupt nichts mit Show oder irgendwelchem Kalkül zu tun, sondern einfach, wir haben auf Grundlage dieses Antrages dort uns so verhalten als Kommunalpolitiker. Und es ist auch völlig legitim, hier im Landtag möglicherweise als Landtagspolitiker eine andere Meinung zu vertreten. – Danke schön!
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, möchten Sie erwidern? (Unruhe bei Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU)
Torsten Renz CDU
Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin! (Glocke der Präsidentin) Das unterscheidet uns zum Beispiel … (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Renz! Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere jetzt auf dieser rechten Seite, wir befinden uns im Instrument der Kurzintervention. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Wir befinden uns im Instrument der Kurzintervention und der Redner Herr Renz hat jetzt die Möglichkeit zu erwidern. Bitte gewähren Sie ihm auch diese Möglichkeit! Bitte, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kramer, ich muss Ihnen sagen, gerade diese Thematik Inklusion ist für uns kein Spielchen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist wirklich inhaltliche Politik, (Horst Förster, AfD: Bitterer Ernst!) bitterer Ernst. Und deswegen, Herr Förster, wenn Sie das auch so sehen, dann könnten Sie ja mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden noch mal sprechen. Sie werden ja selbst mitbekommen haben, dass er das als „Spielchen“ bezeichnet hat, als er hier mit seiner Kurzintervention begonnen hat. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Deswegen will ich noch mal sagen, diese Herausforderung ist kein Spielchen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) sondern das ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen sollten. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn Sie, Herr Kramer, einen Arbeitsstil haben, das kann ich ja nur zur Kenntnis nehmen, dass Sie vor Ort als Kreistagsmitglied anders agieren als hier im Landtag, dann verwundert mich das sehr. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Ich habe bisher politische Arbeit und insbesondere meine Arbeit so verstanden, dass ich eine Meinung habe, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Richtig!) und die vertrete ich konsequent vor Ort und auch im Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn Sie wirklich inhaltlich der Auffassung sind, im Kreistag ging es nur um diesen einen Punkt, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dann frage ich mich, wenn ich Ihre Arbeitsweise betrachte, warum haben Sie dann nicht als möglicherweise engagiertes Kreistagsmitglied den Antrag, den Änderungsantrag so gestellt, dass alle Förderschulen erhalten werden. Das haben Sie nicht getan. Insofern haben Sie sich möglicherweise jetzt hier dieses Argument gerade mal ausgedacht, das wäre spontan, da kann man nichts gegen sagen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) aber ansonsten ist das kein konsequentes Arbeiten. Aber wenn Sie konsequent arbeiten und sagen, das ist vor Ort Ihre Position, dann frage ich mich, wenn Sie Führungskraft sind, Fraktionsvorsitzender, warum kommen Sie dann mit einem Gesetzentwurf, der jetzt nur die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen herauspickt. Warum stellen Sie dann nicht aufgrund Ihrer Intention, die Sie ja als Kommunaler haben – oder haben Sie die Meinung auf dem Weg in den Landtagssaal wieder abgegeben? –, warum stellen Sie dann nicht unter Ihrer Führung einen Gesetzentwurf hier zur Diskussion, der alles beinhaltet? (Enrico Schult, AfD: Die stehen doch gar nicht zur Diskussion, die anderen Förderschulen.) Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, tausche ich mich immer wieder inhaltlich sehr gerne mit Ihnen aus, aber natürlich auf einem entsprechenden Niveau. – Herzlichen Dank! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Rösler, die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will hier Bezug nehmen auf den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und diesen lehnen wir ab. Er offenbart bereits in der Problembeschreibung Bildungslücken in Bezug auf den Inklusionsbegriff. Das Lernen an einer reinen Förderschule ist nicht, so, wie Sie denken, gelebte Inklusion, sondern genau das Gegenteil, nämlich Exklusion. Ich möchte Ihnen eine Perspektive aufzeigen, die Ihnen helfen könnte, die Gründe für die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem zu verstehen. Eine Förderschule kann einerseits eine individuelle Förderung und Unterstützung bieten, die auf die Bedürfnisse der Lernenden zugeschnitten ist, andererseits kann sie aber auch zu einer Stigmatisierung und Isolation führen, die die Chancen auf eine inklusive Gesellschaft verringert. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und Herr Butzki hat es gesagt, die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert eine inklusive, qualitativ hochwertige Bildung, die allen Menschen offensteht, unabhängig von ihren Fähigkeiten, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen. Artikel 24 erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an und verpflichtet die Vertragsstaaten, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Inklusion ist eben nicht nur eine pädagogische Option, sondern auch eine menschenrechtliche Verpflichtung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Meine Damen und Herren, die Schließung von Förderschulen ist daher kein willkürlicher Akt. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch!) Die Landesregierung hat eine Strategie zur Umsetzung der Inklusion festgelegt, (Jens-Holger Schneider, AfD: Fragen Sie mal Ihre Kommunalpolitiker, was die davon halten!) und sie umfasst folgende Punkte – (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) vielleicht gucken Sie da auch noch mal rein –: (Glocke der Präsidentin) – behutsame und schrittweise Organisation des Prozesses – Wahlrecht der Eltern bei der Schulwahl ihrer Kinder – Weiterentwicklung der Diagnoseförderklassen – flexible Schuleingangsphasen – Schulen mit spezifischer Kompetenz und verschiedenen Förderschwerpunkten – Aufhebung der Förderschulen für den Bereich Lernen – besondere Förderangebote mit inklusiven Lerngruppen Lernen – besondere Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit starken Verhaltensauffälligkeiten – Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder individuellen Ausbildungsregelungen – Erhalt der Förderschulen für die Bereiche geistige Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung – zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer Meine Damen und Herrn, lassen Sie mich noch auf Folgendes hinweisen: Das Rügener Inklusionsmodell ist ein Forschungsprojekt, das die Wirksamkeit von gemeinsamem Unterricht von Kindern mit besonderem und ohne besonderem Förderbedarf untersucht hat. Die Ergebnisse zeigen positive Effekte auf die Schulleistungen, die Entwicklungsstände oder die emotional-soziale Entwicklung der Kinder. Hier ist im Gegensatz zu den Erfahrungen der AfD die Akzeptanz von Inklusion bei den beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen sowie bei den Eltern hoch. Die Forschungsgruppe Uni stellt die positiven Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts fest. Insbesondere bei Kindern mit hohem Förderbedarf werden weitreichende Effekte im Bereich Lernen und emotional-soziale Entwicklung beobachtet. Darüber hinaus ist die Häufigkeit von sonderpädagogischem Förderbedarf auf Rügen deutlich geringer als in der Kontrollgruppe. Negative Auswirkungen der Inklusion auf die Leistungen und Entwicklungsstände der Mitschüler können ausgeschlossen werden. Die auf Rügen ermittelten Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Forschungsstand über die Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Lernen, emotional-soziale Entwicklung oder Sprache. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe die Bedenken und die Verunsicherung bezüglich der Schließung von Förderschulen und der Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem. Es ist in der Tat eine sehr, sehr große Herausforderung. Im Gegensatz zu Ihnen aber fürchten wir uns nicht vor Veränderungen, sondern sehen sie als Chance für ein Bildungssystem, das wirklich für alle Kinder gerecht ist, das Vielfalt feiert und jedes Kind in seiner Einzigartigkeit wertschätzt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Also, Herr Schult, mit welcher störrischen Beharrlichkeit Sie hier im Parlament in Ihren Anträgen und Gesetzentwürfen immer wieder behaupten, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Förderschulen seien Orte, die die UN-Behindertenrechtskonvention in vorbildlicher Weise erfüllen, hat tatsächlich mit der … (Enrico Schult, AfD: Das habe ich doch gar nicht gesagt. Das steht in Ihrer Rede.) Diesmal nicht, das stimmt, ist wahr. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht zum Besuch einer Regelschule. Die Förderschule ist keine Regelschule, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das steht nicht drin.) das ist eben ja auch schon gesagt worden. (Petra Federau, AfD: Das steht nicht drin.) Und eigentlich könnte ich damit enden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) auf meine Rede zur Einbringung verweisen und mich wieder setzen, weil Sie nichts, aber auch gar nichts von Inklusion und vor allem ihren Chancen verstehen und ich auch nicht die Hoffnung habe, dass Sie verstehen wollen. (Horst Förster, AfD: Fragen Sie mal die Lehrer!) Ich versuche es trotzdem erneut: In Ihrem Denkmodell werden starke von schwachen Kindern separiert. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das Prinzip, dass man voneinander lernen kann, dass starke Schüler/-innen schwächeren helfen können, kommt bei Ihnen nicht vor. Dass auch stärkere von schwächeren Schüler/-innen profitieren (Zuruf von Horst Förster, AfD) und besonders ihr Sozialverhalten stärken können – Fehlanzeige in Ihrer Denke. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Helfen Sie mir kurz: Woher kenne ich dieses System des Aussortierens von Menschen, die nicht einer bestimmten Norm entsprechen? (Jens-Holger Schneider, AfD: Aus der DDR! Aus der DDR kenne ich das.) Inklusion bedeutet Einschluss, dies ist an den Förderschulen aber nicht vorhanden. Die Förderschulen bieten zusätzliches Personal, barrierefreie Gebäude und geschulte Lehrer. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie haben sich doch gar nicht damit auseinandergesetzt.) Insofern sind sie infrastrukturell auf alle Kinder eingestellt. Das macht sie aber noch lange nicht zu inklusiv, denn es besuchen nicht alle Kinder eine Förderschule, sondern nur diejenigen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen oder Lernbeeinträchtigungen. Das, was Sie hier wohl eigentlich sagen wollen, ist, dass Kinder mit Behinderungen in Förderschulen am besten aufgehoben sind, weil das Standardbildungssystem nicht ausreichend gut auf sie vorbereitet ist, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sie leistungsstärkere Kinder drohen zu benachteiligen und außerdem aufgrund ihrer Behinderung von anderen Kindern gemobbt würden. Dabei vergessen Sie aber, dass es erstens unser aller Aufgabe und Verantwortung ist, die Kinder so zu erziehen, dass niemand ausgeschlossen wird. Da fangen Sie als erwachsene Partei der Ausschließer am besten als Allererstes an. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Zweitens müssen wir unser Schulsystem dringend reformieren, um Inklusion zu erreichen. Das habe ich hier bereits mehrfach ausgeführt. Dann profitieren emotional und leistungsorientiert alle Schüler gleich. Dass heterogene Gruppen zu schlechteren Leistungen führen, ist durch Studien im Übrigen hinreichend widerlegt, und auch, Sie haben es ja eben schon gehört, im Rügener Schulmodell. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und drittens lösen wir mit der Inklusion endlich den Umstand auf, dass Förderschüler/-innen im Vergleich zu Schüler/-innen aus Regelschulen mit vergleichbarem Schulabschlussniveau trotzdem viel seltener auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß fassen. In einer Studie des IAB heißt es, Förderschüler/-innen sind doppelt so häufig weder erwerbstätig noch in Ausbildung wie die Gruppe der ehemaligen Regelschülerinnen und -schüler (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und deutlich häufiger und länger auf berufsvorbereitende Maßnahmen angewiesen. Doch anstatt das gegliederte Schulsystem zu reformieren, sollen die Kinder mit Behinderung Ihrer Ansicht nach in der Förderschule bleiben. Dort hätten sie ja alles. Außerdem vertreten Sie wie eben bereits angedeutet den Glaubenssatz, Kinder lernen dann am besten, wenn sie nach Leistungsvermögen voneinander getrennt und in homogenen Lerngruppen unterrichtet werden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: So ist die Erfahrung.) Ihre Schlussfolgerung … Nee, ist eben nicht die Erfahrung. Die Erfahrung ist eine andere. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ihre Schlussforderung: Leistungsseparierung von Anfang bis zum Ende der Schullaufbahn. In guten und inklusiven Gemeinschaftsschulen hingegen (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Regenbogen.) werden Fächer wie Kunst, Sport, Musik und andere mit allen Kindern gemeinsam unterrichtet. Gleichzeitig wird ab einer gewissen Stufe aber auch in den Kernfächern in homogenen Gruppen differenziert. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Oder es gibt auch so gute und aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Teams, dass die Kinder auch hier individuell und gleichzeitig gemeinsam begleitet werden können. Sehen Sie, natürlich ist es eine riesige Reform. Ich sehe auch die schlechte Barrierefreiheit, das fehlende Personal und die wenig geschulten Lehrer/-innen. Wir dürfen das Projekt Inklusion nicht ohne Rücksicht auf Verluste durchdrücken. Aber es muss doch unser langfristiges Ziel sein, die Schulen entsprechend auszustatten, sowohl räumlich als auch personell, um dann eine starke Gemeinschaft an Schüler/-innen zu erreichen. Davon profitieren dann nicht nur die Kinder aus den Förderschulen, sondern auch die Effekte der sozialen Herkunft anderer mildern sich ab. Da entsteht auf einmal Bildungsgleichheit, Herr Schult. Da entsteht eine Gesellschaft, die solidarisch miteinander umgeht, aufeinander achtgibt, Rücksicht nimmt, einander zuhört, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) miteinander agiert, ohne auszugrenzen. Sie sehen das als Wolkenkuckucksheim (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja. Ja.) oder bestenfalls als Werte, die Eltern ihren Kindern zu Hause beizubringen haben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Reden Sie mit den Eltern!) Aber schauen Sie doch einmal in unsere Gesellschaft! In wie vielen Elternhäusern passiert denn genau das nicht? (Jens-Holger Schneider, AfD: Was ist denn mit gesellschaftlichem Zusammenhalt?) Wie soll das auch gehen in Klein- und Kleinstfamilien, (Jens-Holger Schneider, AfD: Erzählen Sie das mal den Eltern!) wo den Alltag unterschiedlichste Herausforderungen prägen, Eltern, die keine Zeit haben für ihre Kinder, die mit ihren eigenen Lebensumständen beladen sind, die selbst nicht gelernt haben, wie man ein Kind verantwortlich erzieht? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wie viele gibt es aus dieser Kategorie, übrigens sowohl in finanziell bessergestellten Familien wie solchen in prekären Lebensverhältnissen? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Soziales Lernen, rücksichtsvoller Umgang miteinander, jeden und jede in seiner Eigenheit sehen und nehmen, das geht nicht ohne Schule und Kita. Wo treffen Kinder denn heute sonst noch in so großen Gruppen aufeinander (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das hat doch keiner behauptet.) und interagieren miteinander? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und ja, natürlich braucht es dazu andere Voraussetzungen, als wir sie heute haben an der Schule, das bestreite ich ja gar nicht, aber Ausgrenzung kann nicht der richtige Weg sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Schulen müssen in die Lage versetzt werden, dass sie jedem Kind gerecht werden können, es seinen jeweiligen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich fördern, egal ob es ein besonderes Talent hat oder mehr Unterstützung braucht. Wie meine Fraktion sich das vorstellt, habe ich ja in der Aussprache in der zurückliegenden Landtagssitzung skizziert und – das darf ich sagen – mich über die Übereinstimmungen an vielen Stellen mit den anderen demokratischen Fraktionen gefreut. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Schulen endlich so ausgestattet sind, dass sie ihren Auftrag erfüllen können und Inklusion in Regelschulen ermöglichen! Dass es geht, zeigen die vielen erfolgreichen Beispiele aus anderen Ländern. Blicken Sie über Ihren Tellerrand hinaus! Ihren rückständigen Gesetzentwurf lehnen wir selbstverständlich ab. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir Liberale stehen für ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, das wissen Sie. Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Und das heißt natürlich auch, dass Kinder mit Förderbedarf in die Regelschulen integriert werden, wenn sie beziehungsweise ihre Eltern das wünschen. Das ist eine große Herausforderung für die Schulen, die Lehrkräfte und nicht zuletzt auch für die Schülerinnen und Schüler. Dessen sind wir uns bewusst und daher führen auch wir leidenschaftliche Debatten um die beste inklusive Bildung und die Gestaltung beziehungsweise den Erhalt von Förderschulen, denn wir Liberale sind der Meinung, Inklusion muss möglich sein, darf aber nicht zum Zwang für die Betroffenen werden. Die aktuellen Schülerinnen und Schüler sind mit den Förderschulen aufgewachsen. Für sie sind die Förderschulen die Normalität, eine Normalität, die es ihnen ermöglicht, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu entwickeln in einem geschützten Raum. Dass es den Schülerinnen und Schülern freisteht ab diesem Schuljahr, eine Regelschule zu besuchen, ist eine wichtige Phase des Übergangs, in der die Expertise der Förderschulen an die Regelschulen transferiert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und trotzdem müssen wir den Schülerinnen und Schülern, die auch in Zukunft an einer Förderschule unterrichtet werden möchten, dies ermöglichen. Inklusion darf nicht zum Zwang werden. Eine voreilige Gesetzesänderung halten wir dafür aber weiterhin nicht für die beste Lösung. Das haben wir auch schon beim letzten Mal gesagt. Wir müssen den Inklusionsprozess an den Schulen begleiten. Wir müssen mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Expertinnen und Experten in der Diskussion bleiben. Wir müssen die Entwicklung der Schülerzahlen im Auge behalten und vor allen Dingen den Lehrkräftemangel berücksichtigen. Darum haben wir schon in der letzten Debatte den Austausch mit Expertinnen und Experten gefordert. Und noch etwas Grundlegendes möchte ich hervorheben: Inklusion erkennt die Heterogenität der Gesellschaft als Normalität an, die von Anfang an gelebt und verstanden werden muss. Für uns Liberale sind Menschen mit Behinderung keine Last, sie sind gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Während die AfD mit dem Erhalt der Förderschulen einen Teil der Schülerinnen und Schüler segregieren möchte, sehen wir in dem möglichen Erhalt einiger Förderschulen eine Wahlfreiheit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeit, sich für eine Bildungseinrichtung zu entscheiden, die sich ihrem individuellen Bedarf in besonderer Weise annehmen kann. Wir lehnen auch heute den Antrag der AfD ab und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass ich mir noch etwas Redezeit übrig gelassen habe, denn ich möchte einige Dinge klarstellen. Zum einen, Herr Butzki, Sie sprachen davon, wie eigentlich die AfD zur Inklusion steht. Da habe ich schon mehrfach hier an diesem Mikrofon ausgeführt, wir stehen für den Erhalt der Förderschulen, sämtlicher Förderschulen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Alle anderen Förderschulen sind nicht, stehen nicht vor der Schließung. Die Förderschulen Lernen stehen vor der Schließung laut Schulgesetz, und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht, um dies zu verhindern, weil wir meinen, dass es das falsche Signal ist. Inklusion funktioniert an den Förderschulen am besten. Und Ihr Abstellen auf den UN-Kongress im August zeigt ja, dass Sie gar keine Argumente, gar keine richtigen Argumente haben. Aber Sie selber wissen, was in der kommunalen Familie los ist. Sie haben gerade einen Landrat verloren, wahrscheinlich ist, der nächste Landrat steht auch schon in den Startlöchern, denn der Landrat, (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) der Landrat Herr Sternberg hat uns im Bildungsausschuss das deutlich gezeigt, dass wir da falsch agieren als Landesregierung. Und da sieht man mal wieder, stellen Sie sich der Realität, hören Sie auf Ihren Landrat Herrn Kerth, (Zuruf aus dem Plenum: Sie haben nicht mal einen Landrat!) denn hier bei der Inklusionspolitik sind Sie von der Realität meilenweit entfernt. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Jetzt komme ich zu Herrn Renz. Herr Renz hat gesagt, wir haben es nicht geschafft, darüber zu reden. Auch Frau Enseleit hat gesagt, ich habe in der letzten Debatte den Austausch mit Experten gefordert. Frau Enseleit, Herr Renz, Experten lädt man in den Bildungsausschuss ein, aber Sie haben der Überweisung in den Bildungsausschuss nämlich nicht zugestimmt. (Jens-Holger Schneider, AfD: So ist es.) Also hören Sie auf, hier Krokodilstränen zu weinen! Das ist heuchlerisch, was Sie hier abliefern. Wir hätten uns im Bildungsausschuss gerne darüber austauschen können, denn wir als AfD sagen ganz explizit, Förderschulen Lernen müssen erhalten bleiben. Sie stellen sich hier hin – ist klar, dass Sie jetzt alle runtergucken –, Sie stellen sich hier hin, Sie wissen, dass wir dann natürlich mit diesem Gesetzentwurf das Richtige fordern, aber dennoch stellen Sie sich hier hin und versuchen, irgendwelche Debatten hier zu führen, auch auf dem Kreistag Vorpommern-Greifswald, Herr Renz. Wenn wir nicht gewesen wären als AfD, hätte es da gar keine Debatte gegeben, denn ich stand in Wolgast und habe mit den Eltern der Förderschule Janusz Korczak gesprochen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und Sie, Sie wurden zum Jagen getragen, und deshalb ist das bei Ihnen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) ist das bei Ihnen in den Kreistag überhaupt eingebracht worden auf Initiative der AfD, sprechen Sie mal mit Ihrer Fraktionskollegin Frau Schlupp, denn der Antrag wurde eingebracht, weil ein AfD-Antrag wahrscheinlich keine Chance auf Mehrheit hätte, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und deshalb hat man sich im Vorfeld – übliche Brandmauer –, im Vorfeld hat man sich hingesetzt und hat bestimmte Dinge besprochen. Und so ist es auch richtig. So ist es richtig, so muss es sein. Deshalb, bitte bleiben Sie bei der Wahrheit! Und Frau von Allwörden sprach von Prinzipien. Also bitte, wenn Sie hier von Prinzipien sprechen, da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Wenn Sie Prinzipien hätten, dann würden Sie diese Inklusionsstrategie kritisieren. Sie haben sie 2019 mitbeschlossen. Sie hätten sie sozusagen, durch die Überweisung in den Bildungsausschuss hätten Sie sie thematisieren können. Das haben Sie nicht getan. Sie stellen sich hier hin, lehnen das alles ab. Wir sind der Meinung, natürlich ist da Redebedarf, und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Und Sie werden sehen, das wird uns auf die Füße fallen in den nächsten Jahren, und wir werden hier stehen und sagen, ja, wir haben darauf aufmerksam gemacht, aber Sie wollten die Zeichen der Zeit damals nicht hören. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: War das jetzt alles?)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss hier mal mit einem, mit einer Mär abräumen, die Herr Renz immer und immer wieder versucht hier in den Landtag zu bringen. (Torsten Renz, CDU: Landesvorsitzender hat nicht funktioniert.) Ich wiederhole gerne die Worte meines Kollegen Herrn Schult, unterhalten Sie sich mit Ihren Kollegen in der Kreistagsfraktion in Vorpommern-Greifswald. Es war nämlich so, dass wir den Überweisungsantrag gestellt haben, danach kam es zu einer Sitzungsunterbrechung. Und wenn Sie jetzt mir hier irgendwelche Spielchen vorwerfen, (Enrico Schult, AfD: Brandmauer bröckelt.) dann muss ich hier mal ganz deutlich machen, was das für Spielchen sind, die in dieser Politik laufen, egal ob auf Landes- oder Kreisebene. Dann kam es zu einer Sitzungsunterbrechung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau.) Ich bin mit meiner Fraktion im Kreistag von Abgeordneten der CDU-Kreistagsfraktion angesprochen worden mit der Bitte, zieht diesen Antrag zurück, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) lasst uns bitte den Antrag einbringen, (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) weil wir sonst eurem Antrag nicht zustimmen können. Das sind Spielchen auf dem Rücken dieser Schüler der Inklusionsschulen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) meine Damen und Herren, und dieses Spielchen spielen wir nicht mit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. (Zuruf aus dem Plenum: Gedanklich wohl noch im Bierzelt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Bevor wir zur Einzelberatung und zur Abstimmung kommen, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer einmal zu mir nach vorne, um einige Verfahrenspunkte abzustimmen. Danke schön! Unterbrechung: 14:46 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:48 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2598. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2598 eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf wenn möglich von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt. – Jens-Holger Schneider, AfD, nach dem Aufruf: Aus Überzeugung Ja! – allgemeine Unruhe) Einen Moment bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe vorgetragen, wie das Abstimmungsverhalten, wie Sie sich äußern dürfen, und ich bitte, daran sich zu halten und auch das nicht zu kommentieren, das heißt: Ja, Nein, Enthaltung. (Die namentliche Abstimmung wird fortgesetzt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten. Unterbrechung: 14:54 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:55 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete, mit Nein stimmten 47 Abgeordnete. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2598 abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2598 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2599. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2599 – In der 63. Sitzung des Landtages am 20. September 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu einem Markenzeichen unserer Republik geworden, dass, egal wohin man blickt, die Ideologie und nicht die Vernunft regiert, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sieht man ja an Ihrer Fraktion.) sei es in der Energiepolitik, sei es in der Migrationspolitik, sei es in der Gesellschaftspolitik, wo Jugendliche demnächst jedes Jahr ihr Geschlecht neu bestimmen können oder – und damit bin ich beim Thema – wo Regelwerke erfunden werden, um eine in Jahrhunderten gewachsene Sprache gendergerecht zu verhunzen. Eine Quelle dieses Unfugs ist das Gendergebot in Paragraf 4 des Gleichstellungsgesetzes, das wir mit unserem Gesetzentwurf streichen wollen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn genau darauf beruft sich die Landesregierung immer wieder bei ihren Gendereskapaden. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Oh!) Wir lehnen das Gendern entschieden ab, nicht, weil wir gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau wären, (Julian Barlen, SPD: Setzen Sie mal eine neue Brille auf!) nein, die Gleichberechtigung ist eine Errungenschaft, die von niemandem infrage gestellt wird. Und gegen die Gleichstellung ist auch nichts einzuwenden, soweit sie echte Benachteiligung von Frauen ausräumen will. (Julian Barlen, SPD: Darüber entscheiden Sie?!) Bei dem Gender-Mainstreaming und der sich daraus entwickelten feministischen Linguistik geht es aber um mehr. Deren Vertreter meinen, das generische Maskulinum sei diskriminierend, weil es sich nur auf Männer bezöge und Frauen bestenfalls mitgedacht würden. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dazu werde ich gleich noch ausführen.) Das ist eine auf eine Benachteiligung abzielende gekünstelte Unterstellung, denn das generische Maskulinum ist eine geschlechtsneutrale, mehr als 1.000 Jahre alte, in der Sprache tief verankerte Form der Sprachanwendung, die in Bezug auf das Geschlecht gerade nicht diskriminiert, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) da alle Angehörige einer Gruppe völlig unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht angesprochen werden. Es ist eine geradezu wahnhafte Vorstellung, wenn uns eingetrichtert werden soll, dass bei der Benennung von Einwohnern, Zuschauern, Lohnempfängern, Verkehrsteilnehmern oder ähnlichen Gruppenbezeichnungen eine Diskriminierung von Frauen vorliegen soll, denn das biologische Geschlecht spielt hierbei erkennbar überhaupt keine Rolle. Die Genderideologen sehen das anders und setzen für eine gendergerechte Sprache vor allem die Paarbezeichnung ein. Das heißt, anstelle des oben neutral benutzten Maskulinums findet überflüssigerweise eine Sprachsexualisierung statt, in dem stets beide biologischen Geschlechter genannt werden, zum Beispiel statt Radfahrer nunmehr Radfahrerinnen und Radfahrer, Zuschauerinnen und Zuschauer. Da das aber offensichtlich umständlich ist, weicht man immer mehr auf das substantivierte Partizip aus und so gibt es in angepassten Medien und im politisch korrekten Lager statt Zuschauer nur noch Zuschauende, Teilnehmende, Mitarbeitende und so weiter. Forscher sind im bildungskranken Deutschland ausgestorben, man hört nur noch von Forschenden. Mit diesen neuartigen Geschlechtsneutralisierern findet allerdings ein regelwidriger und verstörender Missbrauch des Partizips statt, denn das substantivierte Partizip hat eine andere Bedeutung. Es bringt nämlich nur ein momentanes Handeln zum Ausdruck. Der Studierende ist etwas anderes als der Student, (Zuruf von Dirk Stamer, SPD) genau wie der Lkw-Fahrende etwas anderes ist das der Lkw-Fahrer. Und ich wiederhole dieses Beispiel gern: Ein Pöbelnder ist etwas anderes als ein Pöbler. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist die gleiche Rede wie beim letzten Mal, kein Zugewinn.) Und um es nochmals ganz klar zu machen, den Demonstrierenden, Studierenden kann es sprachlogisch überhaupt nicht geben. Der ganze Irrsinn des Genderns erschließt sich, wenn man sich die Handlungsempfehlungen beziehungsweise Leitfäden zum Gendern ansieht. Es ist so, als ob man seine eigene Sprache einer kleinkarierten Säuberung unterziehen müsste. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Ja, genau.) Wir lernen, „keiner hat das Recht“ geht nicht, stattdessen „keine oder keiner“ oder besser und geschlechtsneutral, „niemand hat das Recht“, dasselbe bei „jeder kann kommen“, stattdessen „jede oder jeder“ oder besser geschlechtsneutral, „alle können kommen“. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ist doch gut, ist doch wunderbarer Ausdruck.) Dieses Ausweichen, eine gekünstelte Geschlechtsneutralität, ist ein mühsames Geschäft. Der Beauftragte wird zur beauftragten Person, der Kläger zur Klagepartei und der Jagdscheininhaber (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Lasst sie doch alle kommen, die Kinder.) in dem neuen Jagdgesetz zu einer einen Jagdschein innehabenden Person. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Man hat einen Jagdschein und einen Führerschein, man hat ihn aber nicht inne. Dem Gendern sind allerdings häufig Grenzen gesetzt. Das merkt auch Gesundheitsminister Lauterbach, dessen Ministerium sich mit einem gendergerechten Warnhinweis bei der Arzneimittelwerbung, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Das wiederholen Sie immer. – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt das schon wieder!) man hat ja sonst nichts Wichtigeres zu tun, herumquält. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Vorschlag in seinem Referentenentwurf: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder in der Apotheke.“ Wen Sie da fragen sollen, bleibt offen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich halte Ihnen nochmals den Satz von Tucholsky vor: „Soldaten sind Mörder“, korrekt gegendert: Soldatinnen und Soldaten sind Mörderinnen und Mörder. Hier gendern Sie natürlich nicht, denn beim Gendern selektieren Sie bewusst oder unbewusst und gendern nicht im Negativbereich, bei Verbrechern, Vergewaltigern, Schleppern, Faschisten und so weiter. Das verträgt sich allerdings, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist ein Zitat, ein wörtliches Zitat! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) das verträgt sich allerdings nicht mit Ihrer Genderideologie, denn Sie diskriminieren damit nach Ihrer Logik und Sprachideologie die Männer, die im Bereich des Bösen regelmäßig allein genannt werden, als ob es dort keine Frauen gäbe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Jetzt hören Sie bitte zu! Im aktuellen Israel-Antrag, den man ja nun sehr ernst und nicht spaßig nehmen sollte, offenbart sich ebenfalls das Dilemma des Genderns, denn bei Benutzung der Paarform geht es um die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern, nicht von Kindern. Kinder sind keine Frauen und keine Männer, sie sind etwas Besonderes, nämlich Kinder. Diese werden also bei der Paarform Jüdinnen und Juden ausgeblendet, vielleicht mitgedacht. Aber genau das reicht nach ihrer Gendersprachlogik doch gerade nicht aus. Sie sollten die vielen ermordeten jüdischen Kinder in Ihrem Antrag nicht vergessen! Niemand hat etwas gegen einen natürlichen Sprachwandel vorzubringen. Das Gendern ist jedoch das genaue Gegenteil, nämlich ein von oben diktiertes und systematisch durchgesetztes Sprachdiktat. Das hat weitreichende Auswirkungen in der Praxis. So werden Zuwendungen und Förderungen von gendergerecht formulierten Anträgen abhängig gemacht. An der Universität müssen Studenten, die nicht gendern, mit einem Punktabzug rechnen, oder, was noch viel schlimmer ist, man gendert, weil man sonst Nachteile befürchtet. Meine Damen und Herren, der Streit ums Gendern ist kein Spaß. Wir befinden uns in einem Kulturkampf: auf der einen Seite unsere in über tausend Jahren gewachsene Sprache, auf der anderen Seite eine Obrigkeit, die in geradezu ideologischer Besessenheit eine gekünstelte Amtssprache gegen den Willen einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen will. Es ist ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung, das viele Bürger bewegt und das die Gesellschaft spaltet. Spalter sind dabei zweifelsfrei diejenigen, die respektlos Hand an unsere Muttersprache legen und diese mit absurden Wortschöpfungen und Regelverstößen verhunzen. Wir werden dieses Thema nicht loslassen. Zum Schluss wende ich mich erneut an die CDU, die das Gendern angeblich ebenfalls ablehnt, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) aber hier im Plenum kein Rückgrat zeigt und sich hinter einer brüchigen Brandmauer duckt, um sich keinen Rüffel von Merz einzuhandeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anträge der AfD kann man einfach nur ablehnen!) Wie bei der Ersten Lesung werbe ich nochmals mit einem Zitat des französischen Präsidenten Macron für Zustimmung, der kurz nach seinem Amtsantritt die in der Verwaltung erzwungene Gendersprache abschaffte mit der Begründung: „Verständlichkeit und Klarheit der Sprache müssen … Vorrang haben vor ideologisch gesteuerten Entgleisungen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass seitens der AfD das Benennen von 50 Prozent der Gesellschaft in unseren Gesetzen als Ideologie bezeichnet wird, ich finde, das spricht für sich. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und den Sprachdialog, den wir jetzt hier gehört haben, und auch die Einführung möglicherweise germanistischer Ausführungen und so (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) haben am Ende nichts anderes zum Ziel, als das zu tun, was Herr Förster hier gemacht hat, nämlich den Kampf aufzurufen, den allein die AfD hier und in anderen Parlamenten seit Monaten führt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Horst Förster, AfD: Da irren Sie, da irren Sie! Die Leute reden ihre Muttersprache.) Meine Damen und Herren, und wieder befasst sich der Landtag mit dem Thema Sprache, und wieder ist es die AfD-Fraktion, die hier eine volle Aussprachezeit dazu verwendet, das Thema Sprache zu problematisieren, (Petra Federau, AfD: Richtig! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da sehen Sie, wie wichtig uns das ist.) obwohl zu diesem Gesetzentwurf bereits bei seiner Einbringung alles gesagt wurde. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das Ziel ist klar, Sie wollen einer veränderungsmüden Gesellschaft, einer Gesellschaft, der aufgrund äußerer Umstände (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wie Klimawandel, Corona, Pandemie, Ukrainekrieg, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Energiekrise und nun der unmenschliche Angriff der Hamas auf Israel und seine Folgen, Sie wollen dieser Gesellschaft, der aufgrund dieser äußeren Umstände viel abverlangt wurde, nämlich Kontaktbeschränkungen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) die Erkenntnis, dass die lange Zeit des Friedens in Europa offenbar vorbei ist und es wieder einen Krieg in Europa gibt, die Aufnahme von ganz vielen zusätzlichen Kriegsflüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine, die Einsicht, dass Deutschland in der Frage der Energie nicht abhängig sein darf und das massive Umsteuern der Politik, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die Veränderungen im alltäglichen Leben und nun auch die Tatsache, dass Menschen in Deutschland wieder in Angst leben müssen, dieser Gesellschaft wollen Sie nun suggerieren, (Horst Förster, AfD: Sie wollen doch die Sprache verändern! – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass ihnen auch noch ihre Sprache genommen werden soll, und das ist schlicht nicht wahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Anders als bei Ihren bisherigen Anträgen wenden Sie sich nicht nur gegen eine Minderheit, sondern gegen 50 Prozent der Gesellschaft, 50 Prozent der Gesellschaft, die wir übrigens brauchen, wenn es darum geht, unseren Wohlstand zu erhalten, der Ihnen ja auch an der einen oder anderen Stelle immer wieder sehr wichtig ist. Und das ist neu, aber es passt zu dem, was Sie sonst noch fordern, nämlich, dass die Frauen sich auf das Kinderkriegen reduzieren, (Horst Förster, AfD: Das ist ja alles lächerlich! – Zuruf von Petra Federau, AfD) um die Köpfe, die uns aktuell fehlen, biodeutsch zu ersetzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ojemine!) Frauen aus den Gesetzen zu streichen, lässt vermuten, dass die AfD, wenn es so nicht ist, Angst vor ihnen hat, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vor Ihnen?!) Gleichstellung offenbar als ein Luxusgut empfindet. Und ich sage Ihnen, wir können uns das überhaupt nicht leisten, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) diese Debatte in dieser Form zu führen. Zur Unsäglichkeit Ihres Gesetzentwurfes habe ich bereits in der letzten Landtagssitzung ausgeführt. Ich will das heute hier nicht wiederholen, aber ich sage noch einmal ganz deutlich: Die Einzige, die hier immer wieder sagt, dass irgendjemand zu einer bestimmten Sprache gezwungen werden soll, ist die AfD. Die Einzige, die tatsächlich jemanden zur Verwendung einer bestimmten Sprache zwingen will, ist die AfD. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Auch wenn Ihnen, meine Damen und Herren, an dem Bildschirm was anderes suggeriert wird, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Niemand sonst, niemand sonst!) gibt es in diesem Land keine Sprachpolizei, nicht in Mecklenburg-Vorpommern und nicht in Deutschland. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Reden Sie gern, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist! Schön wäre, wenn Sie dabei achtsam sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neulich saß ich auf einer Veranstaltung und die Rednerin am Pult artikulierte das Gendersternchen ein wenig unsauber, sodass es dann wirkte wie „liebe Mitstreiterinnen“. Und ein gestandener Mann, der neben mir saß, stieß mich an und sagte, jetzt weiß ich, wie ihr euch fühlt, wenn nur Männer angesprochen werden. Und was zeigt dieses Beispiel exemplarisch? Sprache spielt eine Rolle, wenn es um den Adressatenkreis geht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist insbesondere wichtig, wenn es um die Formulierung der Regeln in unserer Gesellschaft geht. Nichts anderes reflektiert die hier nun angegriffene Regelung des Gleichstellungsgesetzes. Und es ist Aufgabe der Landesregierung, alle mitzunehmen. Deshalb braucht es die Regelung in Paragraf 4 Absatz 2 Gleichstellungsgesetz. Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In der Schule hätte man gesagt, Sechs, setzen, Thema verfehlt!) Die SPD-Fraktion macht das gerne und aus tiefer Überzeugung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Bitte, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Frau Pfeiffer, es wäre ja gut, wenn man sich ernsthaft mit dem Thema befassen würde. Mit keinem Wort gehen Sie hier auf die Argumente ein, die es ja offensichtlich gibt. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Sie arbeiten mit unglaublichen Unterstellungen. Fragen Sie doch mal Ihre Mutter, ob die sich in ihrem Leben immer als nicht erkannt und nicht gesehen ausgeblendet gefühlt hat! (Beatrix Hegenkötter, SPD: Das steht hier nicht zur Debatte.) Das sind doch alles wahnsinnige Unterstellungen! Und Sie gehen auch gar nicht darauf ein, dass das Gendern eben gar nicht bis zu Ende funktioniert. Sie gehen gar nicht darauf ein, dass diese Ausweichkriterien mit Partizip und so einfach mit unserer Sprache nicht kompatibel sind. Sie unterstellen einfach, wir würden 50 Prozent der Bevölkerung ausblenden. Wissen Sie, die Gleichberechtigung – nochmals – ist in Deutschland doch völlig unbestritten. Ich habe es schon mal gesagt, wir leben nicht bei den Mullahs und wir leben auch nicht in Afghanistan bei den Taliban, wir leben in einem freien Land, wo Gleichberechtigung kein Thema ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Nur Gleichstellung, die Gleichstellung numerisch auf allen Gebieten, das müsste doch jeder verstehen, die funktioniert nicht bei bestimmten Berufen. Im Dreck unten die Tiefbauarbeiter oder oben an den Leitungen sind üblicherweise Männer, das wird sich auch nicht ändern. (Michael Noetzel, DIE LINKE:Ja, üblicherweise, üblicherweise, aber eben nicht nur. – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) An der Front sind es auch üblicherweise Männer. Also Ihre Gleichstellung auf allen Gebieten ist ja nicht funktionabel, funktioniert einfach nicht, oder Sie müssen dann auch sagen, dass Sie sich nur bestimmte Gebiete wie Vorstände, Parlamente, so was aussuchen. Dann müssen Sie auch mal nachfragen, wie kommt es denn, dass in den Parteien weniger Frauen sind. Es gibt immer gewisse Ungleichheiten, die in der freien Entscheidung der Frauen liegen. Also diese Unterstellung ist eigentlich abenteuerlich, das müssen Sie doch merken! Die normalen Menschen in Deutschland kommen ohne Ihr Gendern aus und die haben kein Problem damit, dass damit Frauen nicht gleichberechtigt oder gleichgestellt werden. Sie rennen gegen die Mehrheit des Volkes an, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Sie alleine, weil Sie keine Ahnung haben von dem, was die Leute auch zurzeit wirklich bewegt. Und das ist ja das Allerschlimmste! Wir haben so viele Probleme, und Sie befassen sich mit solchen dämlichen Themen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Frau Pfeifer, ich gehe davon aus, Sie möchten erwidern. Und, Herr Förster, ich würde Sie darum bitten, bei der Wortwahl etwas parlamentarischer zu antworten. Ich glaube, es geht hier nicht um Themen, ob sie – ich mag das Wort jetzt hier nicht in den Mund nehmen, weil ich denke, das ist ein Begriff oder ein Wort, was wir hier im Parlament nicht wählen sollten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Pfeifer, möchten Sie erwidern?
Mandy Pfeifer SPD
Gerne, Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Herr Förster, zunächst erst mal haben Sie dieses Thema gesetzt und nicht wir. Und ich habe mir Mühe gegeben auszuführen, dass es immer Sie sind, die dieses Thema setzen, und nicht wir, weil wir sehen überhaupt gar keinen Regelungsbedarf. Das ist Erstens. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zweitens bin ich gleichstellungspolitisch sensibel, weil meine Mutter mich so erzogen hat, so viel mal dazu. Drittens muss ich auf Ihre Argumente gar nicht eingehen, weil das, was Sie eigentlich sagen, nämlich, dass wir die Menschen zu einem bestimmten Sprachgebrauch zwingen wollen, schlicht und ergreifend nicht existiert, habe ich mir Mühe gegeben, auch das auszuführen. Noch mal, es gibt keine Genderpolizei. Reden Sie gerne, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist! Ich habe hier an diesem Pult auch schon mal gesagt, es gibt Menschen, die sind im generischen Maskulinum groß geworden, denen liegt das mehr. Ich bin auf der Paarformulierung sozialisiert. Meine Töchter verstehen sich wunderbar auf das Gendersternchen. Es soll jeder gern so sprechen, wie er möchte. Ich möchte gern die Achtsamkeit haben in der Sprache, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) würde ich mir von vielen wünschen, und dass unsere gesetzlichen Regelungen alle adressieren müssen, das bleibt unbenommen. Und dabei bleibe ich auch, und deswegen bin ich mit Ihrem Gesetz so umgegangen, wie ich damit umgegangen bin. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Bad Doberan. Herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie heute der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Frau Berg.
Christiane Berg CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden über einen Antrag der AfD, der vorschlägt, eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen, in dem ein ganzer Paragraf gestrichen wird. Ich sage einfach noch mal, wie der heißt: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.“ So weit, so gut. Die AfD möchte das abschaffen. Ich habe vor 48 Tagen hier gestanden und habe gesagt, welche Argumente dagegensprechen. Unter anderem habe ich darauf hingewiesen, dass mehr als zwei Drittel der Bevölkerung, und nicht nur in diesem Land, eine veränderte Sprache, eine gekünstelte Sprache ablehnen. Wer sie anwenden möchte, soll das tun. Schriftlich lehnen wir das ab. Und ich habe erklärt, dass es die Möglichkeit gibt, das anders zu gestalten, und zwar nicht diesen Paragrafen abzuschaffen – das ist nämlich keine Lösung des Problems, wir wollen ja die Gleichberechtigung, die Gleichstellung aller auch sprachlich ausdrücken –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber wir schlagen vor oder wir haben damals schon vorgeschlagen, nicht durch gekünstelte Sprache, nicht durch Gendersternchen oder -striche, sondern wir wollen an den Anfang einer Richtlinie eines Gesetzes stellen, dass wir für alle Geschlechter sprechen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt doch nur zwei.) beziehungsweise dass alle Geschlechter gemeint sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele gibt es denn?) Wir können auch Paarbezeichnungen benutzen, aber gänzlich abzuschaffen diese Norm, diese Rechtsnorm, das geht nicht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Schmidt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele Geschlechter gibt es?)
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin es eigentlich leid und ich möchte es gar nicht mehr, (Enrico Schult, AfD: Dann müssen Sie das Mandat zurückgeben, Frau Schmidt!) mich immer und immer wieder mit diesen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) mit diesen Vorschlägen der AfD auseinanderzusetzen, die Sprachform, die geschlechtergerechte Sprachform abzuschaffen. Zum wievielten Mal denn noch?! Sie haben doch die Argumente, (Horst Förster, AfD: Bis sie abgeschafft ist. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Sie haben doch die Argumente hier von uns schon mehrfach gehört. Und es wird doch nicht besser, wenn Sie immer und immer wieder die gleichen Reden halten! Es sind die gleichen Reden in diesem Hause. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die bringen uns nicht, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die bringen uns überhaupt nicht weiter, in keinster Weise. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wissen Sie, ich würde sehr gerne mit Ihnen hier mal über tatsächliche (Thore Stein, AfD: Dann machen Sie es doch!) oder andere Probleme der Gleichstellung sprechen, die wir in diesem Land zu lösen haben. Da habe ich noch nicht einen einzigen Vorschlag (Thore Stein, AfD: Machen Sie welche!) von Ihrer Seite gehört, noch nicht einen einzigen. Wir sind dabei, gemeinsam mit der Regierung hier ein Konzept zu entwickeln, wie wir das Land auch in diesem Bereich weiterbringen können, wie wir eben dafür sorgen, die Entlohnung, die eben immer noch ungleich ist, gerechter zu gestalten, wie wir mehr Frauen auch in Führungspositionen bringen wollen und so weiter. Es gibt viele Bereiche. Nicht ein Vorschlag von Ihnen dazu! Immer ziehen Sie sich auf die Sprachform zurück, und ich habe es satt, ehrlich gesagt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, genau, passen Sie mal auf! Und jetzt will ich Ihnen auch noch mal zu Ihrem Antrag etwas sagen, Herr Förster. Sie haben hier ausgeführt und sprechen immer von der gendergerechten Sprache. Was ist es denn? In diesem Gesetzentwurf geht es um die binäre Form, um die Benennung von weiblichen und männlichen Personen oder wie auch immer oder um einen neutralen Sprachgebrauch. Hier geht es gar nicht um Gendersternchen oder irgend solche Dinge. Darum geht es in diesem Gesetz gar nicht. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Und das wird alles immerzu in einen Topf geworfen von Ihnen. Hier unterscheiden Sie in keinster Weise. Ich will Ihnen auch mal was sagen, die Lebensrealität sieht anders aus als das, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie gut erkannt.) was Sie beschreiben. Ja, nein, die binäre Form hat sich sehr deutlich durchgesetzt in allen Bereichen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist mir neulich im Kino auch aufgefallen.) Ja, da gratuliere ich Ihnen, wenn Ihnen das aufgefallen ist, das ist sehr in Ordnung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also die binäre Form hat sich durchgesetzt, das ist überhaupt keine Frage. Natürlich verwenden wir heute ganz normal die weibliche und männliche Form. Und, Frau Berg, bei aller Bescheidenheit, diesen Satz, den haben wir vor 20 Jahren unter die Dokumente geschrieben, heute wollen wir das nicht mehr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Christiane Berg, CDU) Das ist doch gar nicht so schwierig! Ich weiß gar nicht, wo Sie das Problem sehen! Ich kann es nicht verstehen. Und ich möchte Ihnen mal ein Beispiel nennen: Es war neulich Parlamentarischer Abend, die Energieunternehmen waren eingeladen und ich saß mit einem Projektentwickler am Tisch, und der kannte mich nicht, er kannte nicht meinen Hintergrund. Dass ich also gleichstellungspolitische Sprecherin bin, das wusste er alles nicht. Und er sagte zu mir, weil wir über den Fachkräftemangel sprachen, sagte er, wissen Sie, ich habe einen jungen Ingenieur jetzt verloren bei mir aus meinem Team. Ich sage, warum, was ist passiert. Ja, wir haben keine gendergerechte Sprache bei uns im Unternehmen angewandt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) das hat ihn massiv gestört. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, da können Sie drüber lachen, da können Sie drüber lachen, aber junge Menschen haben einen anderen Anspruch, als Sie den haben, und zum Glück haben sie den! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Denen ist das wichtig.) Da kann man eben nur gratulieren dazu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich sage Ihnen noch eins: Dieser Unternehmer macht sich darüber Gedanken. Der wischt das nicht einfach weg, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie Sie das tun, und lacht es nicht einfach, lacht das nicht einfach weg, sondern er macht sich darüber Gedanken (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und überlegt, wie er jetzt diesen neuen Ansprüchen gerecht werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Thore Stein, AfD: Gehen Sie mal auf die Baustellen und fragen Sie die richtig arbeitenden Menschen, wie die das sehen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das weiß ich nicht. In diesen Dingen bin ich nicht so bewandert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Sie können mich gerne zu fachlichen Dingen was fragen, Herr de Jesus Fernandes, das können Sie gerne tun. (Thore Stein, AfD: Biergarten ist sehr volksnah.) Viel mehr will ich hier an dieser Stelle auch nicht sagen. Die Argumente sind ausgetauscht, und die Zweite Lesung ist genauso unergiebig in den Argumenten, wie es die Erste war. Wir lehnen natürlich diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Kurzintervention hat Herr Timm jetzt das Wort.
Paul-Joachim Timm AfD
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidt, Sie sagten gerade, dass Sie von unserer Fraktion noch keinen Vorstoß oder keine Idee gehört hätten, wie wir zur Gleichberechtigung, zur Gleichstellung in diesem Land beitragen könnten. Ich möchte mal auf eine Schlagzeile vom NDR reagieren, Stand 19.09.: „Rechnungshof wirft Regierung Fehler bei Stellenbesetzungen vor“. Bei 49 Verfahren wurde in 26 Fällen gegen das Gleichstellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstoßen, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) wie Spitzenposten in diesem Land zu besetzen sind. Und da haben Sie jetzt von uns den Vorschlag, dass sich die Landesregierung doch bitte, und die sie stützenden Fraktionen, an ihre eigenen Gesetze hält. Und ich denke, dann wäre der Gleichstellung in diesem Land schon viel und ein großer Dienst erwiesen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Frau Schmidt, möchten Sie erwidern?
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Ja, selbstverständlich. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir sprechen über eine andere Regierungszeit. Das müssen Sie dazusagen!)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte! Herr Koplin, wir sind im Instrument der Kurzintervention, und jetzt erwidert Frau Schmidt!
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Das ist erst mal kein Vorschlag von Ihnen. Das haben Sie mal aufgegriffen, weil es gab da eine Feststellung, und die hat Ihnen jetzt ganz gut in den Kram gepasst. Und die haben Sie jetzt, und die haben Sie jetzt mal aufgenommen. (Enrico Schult, AfD: Wir haben den Tagesordnungspunkt in den Finanzausschuss getragen, Frau Schmidt. Informieren Sie sich bitte darüber!) Ja, ich will ja darauf reagieren. Das mag sein, das mag ja sein, dass in der Vergangenheit hier nicht alle Posten gleichmäßig besetzt wurden. Aber wir haben uns hier gerade jetzt in der Beteiligung von unserer Fraktion sehr darum bemüht. Und wenn Sie die Minister und Ministerinnen hier anschauen, dann sehen Sie, wie wir hier aufgestellt sind. Auch in führenden anderen Positionen sind Frauen vertreten. Und ich glaube, wir arbeiten da noch gut dran. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber auch das ist ein Bereich, wie gesagt, da arbeiten wir dran, da werden wir sicherlich und erwarten vielleicht auch Ihre Vorschläge. Bis jetzt, wie gesagt, ist da noch nicht so viel gekommen. Wir haben noch viele, viele andere Bereiche, die wir hier gern noch bearbeiten wollen und auch werden. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Paragraf 4 Absatz 2 des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der dienstliche Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Die AfD-Fraktion verlangt mit ihrem Gesetzentwurf die Streichung dieser Vorschrift. Damit bleibe, so die Begründung zu dem Gesetzentwurf, das generische Maskulinum beibehalten. Dieses beziehe beide Geschlechter ein und diskriminiere weder das eine noch das andere Geschlecht. Demgegenüber schreibt Carolin Müller-Spitzer, Professorin am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache der Universität Mannheim, ich zitiere: „Was intersubjektiv unter einer Äußerung verstanden wird, kann nicht durch subjektives Nachdenken“ – etwa eines Abgeordneten Förster – „beantwortet werden. Dafür gibt es wissenschaftliche Methoden, die intersubjektiv nachvollziehbare Erkenntnisse erzielen.“ Und ich zitiere weiter: „Um … herauszufinden, ob unter Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum wirklich gleichermaßen Männer und Frauen verstanden werden, müssen experimentelle Studien durchgeführt werden.“ Zitatende. Empirische Studien zu der Frage, wie das generische Maskulinum nun verstanden wird, gibt es zum Glück ziemlich viele. Einige davon habe ich in der Debatte zur Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes bereits benannt. Und der Befund ist eindeutig. Das generische Maskulinum beeinflusst die mentale Repräsentation, oder vereinfacht gesprochen, unter Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum werden eben gerade nicht Männer und Frauen gleichermaßen verstanden. Schon aus sprachwissenschaftlicher Sicht ist die Begründung für den Gesetzentwurf also nicht zu halten. Hinzu kommt, der Gesetzentwurf steht nicht im luftleeren Raum. Er fügt sich vielmehr ein in eine Reihe weiterer Vorhaben mit der gleichen Stoßrichtung. Während der Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss versuchte die AfD-Fraktion, mit ihren Änderungsanträgen sämtliche Gelder für gleichstellungspolitische Vorhaben aus dem Einzelplan 09 des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu streichen. Das reichte bis hin zu einer Streichung der Gelder für die noch immer nicht so richtig ins Laufen gekommenen Antidiskriminierungsstelle. Es ist nur allzu offensichtlich, die AfD-Fraktion hat etwas gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Und damit stellt sie sich nicht nur gegen die Hälfte unserer Gesellschaft, sondern sie stellt sich auch noch gegen unsere Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Staat fördert nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Nach Artikel 13 unserer Landesverfassung ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Kommunen und aller anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Diesem Auftrag dient unter anderem das Landesgleichstellungsgesetz, und zwar gerade auch die Vorschrift des Paragrafen 4 Absatz 2. Wir lehnen die begehrte Aufhebung dieser Vorschrift ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen der AfD! Wir Politikerinnen wissen, wie schwierig es manchmal sein kann, der Vielfalt in unserer Gesellschaft in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. Dabei zeigt sich diese Vielfalt oftmals auch in unseren eigenen Reihen, alleine, wenn wir uns die verschiedenen beruflichen Hintergründe ansehen. So gibt es auch bei Ihnen, liebe Kolleginnen der AfD-Fraktion, Agrarwissenschaftlerinnen, eine Hochbaufacharbeiterin, eine Polizistin, eine Richterin, eine Historikerin, eine Politikwissenschaftlerin, eine Journalistin und natürlich auch eine Juristin. (Paul-Joachim Timm, AfD: Von welcher Fraktion reden wir denn?) Wenn man sich unsicher bei bestimmten Fragestellungen ist – ich meine schon Ihre Fraktion –, lohnt es sich manchmal, auf die Wissenschaft zurückzugreifen oder empirische Daten zu bemühen. Danach zu entscheiden, hilft auch manchmal, sich nicht dem Vorwurf des Populismus auszusetzen. Wenn wir uns einmal ganz wissenschaftlich neutral ansehen, wie groß der Anteil der Frauen und wie groß der Anteil der Männer in unserer Gesellschaft ist, dann sehen wir ganz eindeutig, Frauen sind mit 42.799.793 gegenüber 41.559.052 Männern in der Mehrzahl. Eine logische Folgerung aus dieser Tatsache wäre bei der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wenn wir statt des generischen Maskulinums das generische Femininum verwenden, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) so wie zu Beginn meiner Rede angewandt, liebe Kolleginnen der AfD. Und das ist übrigens kein neuer Gedanke. Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat 1994 beschlossen, nur noch weibliche Amts- und Funktionsbezeichnungen zu verwenden. Da war dann nicht mehr die Rede von Ratsherren, sondern sie hießen von nun an Ratsfrauen. (Zuruf aus dem Plenum: Alle!) Sprachwissenschaftlerinnen wie Luise Pusch plädieren für einen Perspektivwechsel nach dem Rotationsprinzip, denn das generische Maskulinum haben wir schon seit Jahrtausenden. (Horst Förster, AfD: Ja, sehen Sie!) Pusch sieht in der Verwendung des generischen Femininums ein Empathietraining für Männer, (Zuruf von Horst Förster, AfD) damit sie mal eine Vorstellung davon entwickeln, was es eigentlich bedeutet, immer nur bestenfalls mitgemeint zu sein. Prüfen Sie selbst, ob Sie sich in meiner Rede angesprochen gefühlt haben! Dann doch lieber die männliche und weibliche Form und Ansprache, liebe Politikerinnen der AfD?! Denken Sie mal darüber nach! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle einfach nur fest, dass Sie auf gewisse Probleme und Argumente überhaupt nicht eingehen, insbesondere auf die Argumente, dass dieses Gendern, wenn Sie es durchziehen, nicht funktioniert. Da habe ich mehrere Beispiele genannt. (Martina Tegtmeier, SPD: Das ist doch Ihr Problem!) Aber das Entscheidende ist doch, wenn Sie meinen, das ist alles so ganz normal, es ist eben nicht normal. Wir haben auf der einen Seite eine Sprache, die sich – mit Luther fing es ja im Wesentlichen an, die Normierung – so entwickelt hat als sächsische Kanzleisprache erst mal und die heute unser Hochdeutsch ist, neben den vielen Dialekten, die uns verbindet. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Sprache ist ein ganz erhebliches, wesentliches Element des Zusammenhalts. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wilhelm von Humboldt, glaube ich, hat mal gesagt, was immer die Deutschen auseinandergeführt hat, ihre Sprache hat sie wieder zusammengeführt. Unsere Sprache ist das, was uns verbindet, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das hat sich weiterentwickelt, weil sich die Wirtschaft auch weiterentwickelt.) mehr als alles andere. Und das, was Sie jetzt sagen, Ihre ganze Gendergeschichte, die ist ja nicht das Ergebnis eines normalen Sprachwandels, sondern das hat sich die feministische Linguistik ausgedacht, und das wird dann in Paragraf 4 dort irgendwo normiert. (Enrico Schult, AfD: Genau. – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber seien Sie sicher, darüber wird man in 20/30/40 Jahren lachen. Es ist nämlich eine absolute, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) absolute, absolute Illusion zu glauben, dass Sie einem Volk seine normale Sprache austreiben können, dass man nicht mehr die Brötchen beim Bäcker kauft und dass, wenn einer ein Wehwehchen hat, sagt, dann musst du mal zum Arzt gehen, dass man sagt „zur Ärztin oder Arzt“. Oder ich habe das Beispiel Lauterbach gebracht. Sie müssen doch merken, wie kompliziert und schwierig das ist auszuweichen. Sie gehen gar nicht darauf ein, dass, wenn Sie die Sprache pflegen und in der Schule aufgepasst haben, das, was Sie mit diesen Ausweichformen, wie Partizip, machen, einfach nicht sprachgerecht ist, völlig falsch ist. Und haben Sie mal je nachgedacht über die – jetzt Ihr Argument – Zuwanderer, die zu uns kommen, … (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Ja, auch die habe ich jetzt im Auge. … die sich wirklich integrieren wollen. Die sollen dann auch welche Sprache lernen, normales Deutsch oder gegendertes Deutsch? Und Sie stellen ja fest, wie viel … (Enrico Schult, AfD: Dann hauen die ja freiwillig wieder ab.) Auch im Gendern gibt es ja von Doppelpunkt und Strich bis zu künstlicher Sprachpause allen möglichen Firlefanz. Nochmals, es wird Ihnen nicht gelingen. Es gab mal eine Zeit, ich will das Wort nicht wiederholen, in der NS-Zeit, wo alle eine bestimmte Unterschrift machten, die fängt mit „H“ an. Und wir hatten den Sozialismus, da schrieben alle „Mit sozialistischem Gruß“. Es war ganz schnell weg. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Sie werden es nicht schaffen, dem Volk diese gekünstelte Sprache beizubringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da können Sie ganz sicher sein. Jede Mutter wird mit ihrem kleinen Kind so sprechen, wie es der Natur in der Normalität entspricht. Und zu glauben, dass das irgendwas damit zu tun hätte, man wäre gegen die Gleichberechtigung, das ist doch völlig irre! Wenn Sie sich was mit Gleichberechtigung aussuchen, dann nehmen Sie doch das Kopftuch! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beatrix Hegenkötter, SPD: Oh!) Sehen Sie mal, im Iran bejubeln wir die Frauen, die das Kopftuch ablegen und dafür bestraft werden. Das empfinden Sie als Symbol der Freiheit. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zum Thema sprechen! – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Und bei uns, wenn sie mit Kopftuch rumrennen und es viele stört, weil wir das als Symbol der Unfreiheit empfinden, dann sagen Sie „sensible …“, wie heißt es da, also … (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wie? (Enrico Schult, AfD: Kultursensibel.) Ja, kulturelle Sensibilität sollen wir dann betreiben. Sie merken, in welchen Widersprüchen Sie sich bewegen. Also nochmals … (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Und dann kommt doch ganz konkret so was raus wie das Dolmetschendengesetz statt Dolmetschergesetz, wo alle Beteiligten sich dagegen gewandt haben, aber unsere Justizministerin geradezu, ja, ich würde mal sagen, besessen das durchgesetzt hat, Dolmetschendengesetz. Was für ein Deutsch, völlig irre! (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und im selben Gesetz wird Bezug genommen auf das Bundesgesetz Dolmetschergesetz. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also wie gesagt, die Bürger werden diese gekünstelte Sprache, soweit sie vorgeschrieben ist … (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Natürlich wird sie vorgeschrieben! Ich habe hier als Beispiel genannt, an Universitäten gibt es Punktabzug. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Ja, ist das denn nicht etwa Zwang von oben?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jawohl!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2599. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2599 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD … (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung und ich möchte das Abstimmungsergebnis bekanntgeben und bitte um etwas mehr Ruhe! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2599 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2599 ebenfalls abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes, Drucksache 8/2707. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2707 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es weiter mit dem Vergabenachprüfungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Das hat seinen Ausgangspunkt natürlich auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Und hier geht es im Kern darum, dass öffentliche Aufträge natürlich einer Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden bedürfen, und bei Aufträgen, die den Ländern zuzuordnen sind, wird das durch die entsprechenden Vergabekammern geregelt. Das vorliegende Gesetz gibt es nun seit 24 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen es deswegen anpassen an die neue Rechtslage auf Bundesebene. Und es gibt einen inhaltlichen Punkt, auf den ich jetzt bei der Einbringung noch gerne hinweisen möchte. Das ist das Thema, dass wir ehrenamtliche Beisitzer bestimmen. Da geht es nicht nur um deren Entschädigung, die keine direkten Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, aber geregelt werden müssen, sondern auch um die Frage, wie die Bestellung abläuft. Wir haben bisher es so geregelt, dass ausschließlich Vorschläge der Kammern und entsprechenden Verbände aus der Wirtschaft berücksichtigt werden sollen. Das werden wir auch weiterhin tun. Wir haben nur festgestellt bei bestimmten Spezialgebieten in der Vergabe, dass dann keine Nominierungen erfolgt sind. Wir halten deswegen es für erforderlich, dass man die Möglichkeiten der Besetzung erweitert. Das kann dann durch das Land in Abstimmung mit den Genannten vorgenommen werden. Und das ist dann auch noch einmal ein wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes. Ich wünsche gute Beratungen in den Ausschüssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2707 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2708. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2708 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Ladenöffnung bewegt uns alle, nicht nur politisch, sondern, ich gehe mal davon aus, auch als Verbraucherinnen und Verbraucher. Und das bestehende Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist aus dem Jahre 2007. Warum wollen wir es ändern? Die Rechtsanwendung hat sich eigentlich grundsätzlich bewährt, aber es gibt ein paar Punkte, die wir anpassen müssen an die gesellschaftliche Entwicklung und auch die Rechtsprechung, die ja sich in diesem Fall immer wieder fortentwickelt. Und, meine Damen und Herren, das Gesetz regelt auch wie die Vorgängervorschrift eine allgemeine Öffnungszeit für Verkaufsstellen sowie die Bedingungen für weitere besondere Öffnungszeiten. Was harmlos klingt, ist in diesem Land immer ein politisches Thema, denn es geht um die sogenannte Bäderverkaufsordnung, die Bäderregelung. Dazu aber gleich mehr. Zunächst einmal, beim Ladenöffnungsgesetz sind wir immer in einem Spannungsfeld, wenn ich die Diskussionen führe, auf der einen Seite völlige Liberalisierung von Öffnungszeiten, auf der anderen Seite immer wieder Forderungen, doch die Sonn- und Feiertage vollständig sozusagen von Öffnungszeiten auszunehmen. Und deswegen ist die Kunst bei einem Ladenöffnungsgesetz, bei einer solchen Regelung immer wieder, eine gesunde Mitte, wenn ich das so formulieren darf, zu finden, einen allgemeinen und angemessenen Interessenausgleich. Das soll auch die Grundlage bilden für das, was wir hier vorlegen, meine Damen und Herren, und wir sind vor allen Dingen durch die Rechtsprechung ja auch in einen engen rechtlichen Rahmen gesetzt. Der äußere Rahmen von möglichen Öffnungszeiten ist natürlich verfassungsrechtlich bestimmt, meine Damen und Herren. Sonn- und Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu bewahren, wie es heißt. Und diese Interessen, die müssen wir in Ausgleich bringen. Der enge Rahmen ist genannt. Das ist immer wieder eine Gratwanderung. Und ich möchte Sie besonders hinweisen auf Paragraf 5 des Gesetzentwurfes, denn die dortige Regelung ermöglicht den Erlass einer Nachfolgevorschrift zur geltenden Bäderverkaufsordnung. Es ist unzweifelhaft so im Land Mecklenburg-Vorpommern, dass der Tourismus bei uns ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor ist. Deswegen ist dieses Thema für uns von besonderer Bedeutung. Und wir wollen deswegen auch hier Regelungen treffen, die sozusagen dann auch dem Tourismus guttun, aber gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich wahren. Es geht darum, dass wir rechtlich nur in der Lage sind, auf sicherem rechtlichen Boden das Versorgungsinteresse von Touristinnen und Touristen abzubilden. Das kann verfassungsrechtlich anerkannt werden. Was darüber hinausgeht, geht bereits in einen Bereich, der nur schwer rechtlich zu begründen ist. Und wir haben uns dafür entschieden, für den Anwendungsbereich, dass wir über eine Verordnungsermächtigung das beschränken wollen auf Gemeinden, die anerkannt sind nach dem Kurortegesetz, die als Welterbestätten sozusagen anerkannt sind und zusätzlich ein hohes besonderes Tourismusaufkommen haben, weil wir das verfassungsrechtliche Regel-Ausnahme-Verhältnis bei all diesen Dingen betrachten müssen. Wir werden die Bäderverkaufsordnung neu haben müssen ab dem nächsten Jahr. Und ich habe aber auch sehr deutlich gesagt, dass mein Anspruch ist – und den muss ich persönlich auch einhalten, weil ich eine solche Verordnung vor zehn Jahren in Schleswig-Holstein verhandelt habe –, dass wir die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie dort haben. Und ich sage Ihnen ganz offen, bei allem Vertrauen zu den Gewerkschaften im Lande Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus, mir leuchtet es nicht ein, warum Vertreter von ver.di sagen, dass sie gegen eine mögliche Regelung, wenn wir sie so gestalten wie in Schleswig-Holstein, in Mecklenburg-Vorpommern klagen würden, das aber seit zehn Jahren in Schleswig-Holstein nicht tun. Und die dortige Regelung ist jetzt zum dritten Mal oder, Entschuldigung, zum zweiten Mal verlängert worden, in den dritten Zyklus von fünf Jahren gegangen. Und ich glaube, es ist im Interesse unseres Tourismus und auch der Wettbewerbsbedingungen ganz wichtig, dass wir darüber diskutieren, dass wir genau die gleichen Bedingungen wie in Schleswig-Holstein auch in Mecklenburg-Vorpommern haben wollen. Das bezieht sich insbesondere auf die Gültigkeit der Bäderregelung vom 15. März bis Ende Oktober und dann noch mal in der Zeit um Weihnachten hinein ins neue Jahr. Und dazu werde ich auch mit allen Beteiligten zu Beginn des neuen Jahres miteinander ins Gespräch treten, damit wir auf Grundlage der Verordnungsermächtigung so was umsetzen können. Ganz kurz noch auch ein Geschenk an die 25 Jahre von Herrn Backhaus. Wir haben aus der Regelung ausgenommen der Öffnungszeiten, also die dann öffnen dürfen, natürlich begehbare Warenautomaten und alle Einrichtungen, die nicht mit Beschäftigten besetzt sind – das leuchtet jedem ein –, aber eben auch eine Sonderöffnungsmöglichkeit für die Sonntage, was Hofläden angeht, Direktvermarktung durch den Erzeuger. Das passt, glaube ich, auch zum Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Bitte habe ich für die Beratungen, die wir dann noch haben. Wir haben uns dafür entschieden, das sogenannte Grenzprivileg an der Grenze zu Polen aufzuheben. Das hatte damit zu tun, dass Wettbewerbsbedingungen in Polen waren, die für uns an der Grenze und für den Einzelhandel im Besonderen schwierig waren. Das hat sich in Polen sehr stark geändert durch restriktive Gesetzgebung in den letzten Jahren. Aber wie gesagt, auch das sollten wir offen diskutieren. Ich glaube, dass wir hier eine gute Grundlage und Rahmenregelung vorgelegt haben, um all das auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich darf hier in Vertretung meines Kollegen Martin Schmidt sprechen, dem ich zu seiner Tochter gratulieren möchte, und der jungen Familie von diesem Pult alles Gute wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Vorbereitung zu heute war insofern entspannt, als dass das Thema der Ladenöffnungszeiten ja nicht neu ist. Zumindest den touristischen Aspekt hat meine Fraktion mit der beabsichtigten Neuaufstellung der Bäderverkaufsverordnung im März dieses Jahres anpassen wollen. Natürlich wurde das hier von Ihnen mit sachfremden Erwägungen abgelehnt, um mit den Worten von Landrat Dr. Kerth zu sprechen: aus Gesinnungspolitik. (Zuruf aus dem Plenum: Bingo!) Aber wir freuen uns trotzdem, dass die Landesregierung zumindest nur mit dem hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land M-V endlich in der Lebensrealität angekommen ist, sich kräftig bei den Ideen und Vorstellungen unserer Fraktion bedient und endlich wieder Bewegung in das Thema kommt, das insbesondere für die Tourismuswirtschaft – der Minister hat es gesagt – und unser Bundesland äußerst wichtig ist, denn Flexibilität stärkt das Saisongeschäft, und wie wir alle wissen, wird im Sommer hier das Geld verdient. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, dass wir einer Überweisung deshalb zustimmen werden. Und ich denke, wir alle hier in diesem Hause dürfen froh sein, dass die Landesregierung dieses Thema nun endlich aufgreift und sich traut, durch ein überaus vermintes Gelände zu schreiten. Der Minister hat ja schon die unterschiedlichen Interessengegensätze benannt. Bei der Frage nach den Öffnungszeiten geht es eben nicht nur um den Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen und wirtschaftlichen Zwänge vieler Gewerbetreibender auf der einen und den schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmern nach geregelten Arbeits- und Erholungszeiten auf der anderen Seite. Auch wenn dieser Aspekt ein sehr wichtiger ist, denke ich, kann sich jeder von uns gut in die persönliche Lage von den Betroffenen im Verkauf hineinversetzen. Sonn- und Feiertage sind den meisten Menschen heilig, insbesondere, weil es für viele von uns die einzige Möglichkeit oder zumindest eine von wenigen Möglichkeiten ist, mit der Familie und Freunden zusammen gemeinsame schöne Stunden zu verbringen. Und jeder, der von uns einen nahen Angehörigen, Lebenspartner oder Freund hat, mit dem er gerne seine Freizeit verbringt, weiß, wie belastend es für eine Beziehung auf Dauer sein kann, wenn die Wochenenden nicht gemeinsam verlebt werden können. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfen wir es uns nicht allzu leicht bei möglichen Lösungsansätzen machen. Und genau dieses sozialen Aspekts ist sich die AfD als größte Oppositionsfraktion in diesem Hause doch sehr bewusst. Gut finden wir – und der Minister hat es auch gesagt – den kleinen Fokus in der Ausnahme mit Automatisierung, Stichwort automatisierte 24-Stunden-Läden und begehbare Warenautomaten. Ja, da soll auch die Zukunft hingehen. Da können wir vielleicht Potenziale erschließen, den ländlichen Raum für unsere Bürger auch etwas besser zu gestalten. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir leider seit der ersten Föderalismusreform 2006 und der damit einhergehenden Übertragung der Bundesgesetzgebungskompetenz von der Landes- auf die Bundesebene – Verzeihung, von der Bundes- auf die Landesebene – im Blick auf die Ladenöffnungszeiten auch in einem gewissen innerdeutschen Wettbewerbsstreit mit unseren Freunden aus Schleswig-Holstein stehen und standen, wo Personen und Arbeitnehmer immer betroffen sind. Hier wirken sich weniger einschränkende Ladenöffnungszeiten als Wettbewerbsvorteil gegenüber strikteren Regimen aus, die wir hierzulande noch haben. Insofern mag das ja gar nicht so verkehrt sein, dass unser Wirtschaftsminister eben aus Schleswig-Holstein kommt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ihre in der Gesetzesrohfassung beabsichtigten vier verkaufsoffenen Sonntage sind uns zu wenig. Da werden wir sicherlich noch eine Schippe drauflegen können. Auch wir wollen uns nicht auf einen Unterbietungswettlauf in Bezug auf Sozial- und Arbeitsstandards einlassen – der Vorwurf, der wird sicherlich in der Debatte von Ihnen noch kommen, ich bin gespannt –, aber wir sprechen uns dafür aus, dass die Belange der Einzelhändler nicht unberücksichtigt bleiben. Insbesondere ist für uns die Eigenverantwortung und die unternehmerische Freiheit von selbst durch Inhaber geführten Geschäften ein zentraler Aspekt oder, wie es im Gesetz heißt, „die wirtschaftlichen Verantwortlichen“, denn auch Sie wissen, dass das Geld in der Saison und im Sommer für sie und auch für uns als Steuerausgaben verdient wird. Daher wird die AfD-Fraktion einer weitergehenden Ausweitung der Geschäftszeiten freundlich gegenüberstehen. Insbesondere in touristisch bedeutenden Gebieten des Landes begrüßen wir das sehr. Sie können zukünftig auch mit weiteren Initiativen unsererseits rechnen. Kritisch anmerken möchte ich an dieser Stelle jedoch, dass man das Problem der Öffnungszeiten hätte schon viel früher angehen können. Entsprechende Anträge aus Reihen der Opposition lagen Ihnen seit Langem vor. Dennoch sind wir natürlich dankbar, dass Sie auch unsere Anregungen nun offenbar gerne aufgreifen und nun endlich – besser spät als nie – tätig werden. Wir hoffen daher auf eine konstruktive Ausschussberatung – und mit „konstruktiv“ meinen wir eine ehrliche, aufrichtige und von gegenseitigem Respekt getragene Gesprächsatmosphäre, in der ein gegenseitiges Wohlwollen erkennbar ist statt flacher Vorwürfe –, und wir stimmen diesem Gesetz und der Überweisung vorerst zu. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Ihrem Tariftreuegesetz haben wir jetzt eine relative Harmonie bei diesem Gesetz. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich teile da sehr weitgehend (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Auffassung von unserem Wirtschaftsminister, was das Thema Ladenöffnung angeht. Ich kann da mitreden, sage ich mal, weil das war das erste Gesetz, was ich als Wirtschaftspolitiker 2007 verhandelt habe zwischen den Koalitionären dort. Und insofern ist es ein Thema, so, wie gesagt wurde, wo wirklich die Gemüter sich auch so ein bisschen entzweien. Selbst in unserer Fraktion – darf ich ruhig sagen –, da gibt es welche, die sagen, also Liberalisierung noch mehr, und dann gibt es wieder die anderen, die sagen, um Gottes willen, der Sonntagsschutz ist uns mehr als heilig. Also selbst dort ist es immer schwierig, die Gratwanderung zu gehen und das Richtige, die richtige Mitte zu finden dann. Aber ich glaube, das war schon immer so. Das Gesetz selbst, so wesentliche Änderungen gibt es nicht, außer Klarstellungen und dergleichen. Ich musste ein wenig schmunzeln, dass man klarstellen muss, dass automatische 24-Stunden-Läden und digitale Kleinsupermärkte und begehbare Warenautomaten von diesem Gesetz sozusagen ausgeschlossen sind. Ich musste deswegen schmunzeln, weil man es erwähnen muss. Also insofern ist das alles so weit in Ordnung. Interessant wird in der Tat die Angleichung an die Bäderregelung mit Schleswig-Holstein. Sie muss rechtssicher sein, sie muss zuverlässig sein, sie muss wettbewerbsfähig sein, und unsere Betriebe brauchen da auch Planungssicherheit. Das war aber schon immer so bei den Bäderregelungen. Unsere ist ja schon mal beklagt worden, und insofern haben wir auch einen Unterschied zu Schleswig-Holstein, was für unsere Tourismuswirtschaft natürlich ein ganz klarer Wettbewerbsnachteil ist. Das ist so. Und wenn Herr Meyer sagt, er lässt sich daran messen, dass wir hier gleichziehen mit Schleswig-Holstein, dann hat er dabei unsere volle Unterstützung, überhaupt keine Frage. Und das muss auch sein. Und es ist auch uns völlig unverständlich, warum Kirchen und Gewerkschaften, in dem Fall Gewerkschaften, ja schon in der Zeitung sich dazu geäußert haben, wie es bekannt geworden ist, dass sie sich da, ja, nicht wohlwollend äußern, sondern dass es durchaus ein Thema für sie ist, um dagegen zu sein. Ich wünsche Ihnen da viel Glück. Wenn wir irgendwas gemeinsam tun können, dann tun wir das, sie zu überzeugen, dass wir wirklich wettbewerbsgleiche Bedingungen zu Schleswig-Holstein und hier haben. Die Frage ist nur, will man sich dran messen lassen, wie weit geht man, riskiert man eventuell auch eine Klage. Das ist die Frage, die sich dann aufwirft. Muss man dann sehen. Ich würde eine Sache noch erwähnen wollen, weil ein Hinweis, was die AfD gesagt hat, dass Sie sich mehr Sonntage wünschen oder mehr Orte oder wie auch immer, das ist alles schön und gut, (Sebastian Ehlers, CDU: Lieber mehr Sonntage.) das kann man sich wünschen, aber solange wir mit Partnern zu tun haben und eine Einigung mit Gewerkschaften und Kirchen gemeinsam erzielen müssen, weil wir diese rechtssichere Bäderregelung brauchen, weil nichts ist schlimmer, als wenn die ausläuft. Wir haben zwar noch theoretisch noch ein Jahr dazu, aber wenn wir das nicht geregelt kriegen, das Schlimmste ist, wenn unsere Betriebe keine Planungssicherheit haben oder keine Bäderregelung haben im schlimmsten Fall. Und das wäre in der Tat fatal. Deswegen, wünschen ist gut, der gemeinsame Ausgleich mit diesen Partnern, das ist entscheidend, wenngleich, ich sage mal, die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen da schon im Vordergrund steht. Eine kleine Anmerkung, die würde ich mir wünschen, da werden wir eben auch im Ausschuss drauf achten beziehungsweise achten, dann drüber reden: Wie sind denn die Kriterien für die Bestimmungen? Wie kann man zu dem Ziel kommen? Und das andere will ich auch sagen, was uns natürlich insgesamt interessiert, weil ja immer wieder auch über die Öffnungszeiten und gerade die Belange der Gewerkschaft … Sie haben ja, die AfD hat ja in einem Antrag in der Vergangenheit gefordert, also Öffnungszeiten sollen liberalisiert werden, insofern, wenn der Unternehmer selbst alleine da vor dem Tresen steht – so habe ich das zumindest verstanden –, das war nicht zustimmungsfähig. Ich glaube aber, dass es durchaus in der heutigen Zeit bei der Flexibilisierung, bei den Bedürfnissen der Gesellschaft, bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern durchaus legitim ist, auf die Eigenverantwortung zu setzen und auch einmal zu hinterfragen, ob man den Arbeitsmarkt nicht insgesamt liberalisieren und vor allen Dingen flexibilisieren kann. Wenn also auch nicht nur Unternehmer, aber auch Mitarbeiter freiwillig, ohne Zwang, weil sie es möchten, arbeiten möchten, dann muss ich mich schon fragen, weil sie eben sagen, ich möchte da mir noch was dazuverdienen oder meine Lebensumstände sind so und so, ich möchte freiwillig für mich was dazuverdienen am Wochenende oder wie auch immer, dann, glaube ich, dürfen wir da ruhig darüber reden, wenn es eine breite Bereitschaft aller Beteiligten gibt, dass man dann sagt, okay, da reden wir drüber, wie man den Arbeitsmarkt flexibilisieren kann. Klar ist es so, das sind auch wieder Bundesgesetzgebungen, die dann eine Rolle spielen, aber darüber reden, was die Zukunft des Arbeitsmarkts erfordert, das muss man sehr wohl dürfen. Das würden wir im Ausschuss auch anstreben. Also trauen wir unseren Menschen was zu und schnüren sie nicht ein! Ich glaube auch, das Argument, was man sagt, na ja, gut, der Arbeitgeber ist aber der Bestimmer und von Freiwilligkeit ist da nicht viel zu sehen, weil die werden dann da gedrückt – ich glaube, der Arbeitsmarkt ist ein völlig anderer. Also dort, wo man wirklich nicht mit dem Arbeitgeber zufrieden ist, da geht man zum nächsten nebenan. Also diese Argumentation zählt nicht. Diese Freiwilligkeit kann man schon dann ernst nehmen. Ich bin gespannt, wie es wird. Wir werden uns im Ausschuss dazu sehen. Wir stimmen natürlich da zu, begleiten Sie auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit von Mecklenburg-Vorpommern. – In dem Sinne vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Waldmüller! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ladenöffnungszeiten und auf dem Gesetz aufsetzende Sonderregelungen, wie sie zum Beispiel auch in der Bäderverkaufsordnung unseres Landes festgeschrieben sind, bewegen sich traditionell in einem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen auf der einen und den Schutzbedürfnissen von Beschäftigten auf der anderen Seite. Die heute vorliegende Novelle eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist davon weniger betroffen. Der Minister hat die wesentlichen Änderungen bereits vorgestellt. Kern ist die Verankerung der 2021 neu eingeführten Kategorien aus der Tourismuskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz. Daraus folgend kann das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ausnahmsweise in Gemeinden, die Kur- und Erholungsort, anerkannter Tourismusort oder Teil einer Tourismusregion sind, am Sonntag, am Ostermontag sowie am Pfingstmontag der gewerbliche Verkauf zugelassen werden darf. Und darüber hinaus, das klang in der Rede des Ministers schon an, geht es um das sogenannte Grenzprivileg, also den Verkauf von Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen in Gemeinden mit einer Entfernung von weniger als 15 Kilometern zum nächsten Grenzübergang Richtung Polen. Das alles macht durchaus Sinn, und folglich werden wir der Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschüssen auch zustimmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch einige Sätze zum weiteren Verfahren sagen. Wie Sie alle der Presse entnehmen konnten, wird schon jetzt derzeit auch eine Überarbeitung der Bäderverkaufsordnung diskutiert, und das vor dem eingangs skizzierten Spannungsfeld durchaus kontrovers. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) In dem Thema steckt die eigentliche Musik drin. Die aktuelle Bäderverkaufsordnung stellt einen Kompromiss zwischen den Gewerkschaften und Kirchen auf der einen und Wirtschaft und Politik auf der anderen Seite dar. Während die einen mit Blick auf die geplante Novelle selbiger Wünsche nach einer Liberalisierung und Anpassung an die Regelungen in Schleswig-Holstein äußern, verweisen die anderen auf schützenswerte Interessen von Beschäftigten und die Sonderrolle von Sonn- und Feiertagen für die Familie. In ungewöhnlich scharfen Worten kündigte ver.di bereits die Bereitschaft zu einer erneuten juristischen Auseinandersetzung an, sollte am derzeitigen Kompromiss gerüttelt werden. Und auch die Kirchen haben sich öffentlich sehr zurückhaltend zu möglichen Liberalisierungen geäußert. Natürlich kann ich die unterschiedlichen Sichten und die dafür ins Feld geführten Argumente, auch die des Wirtschaftsministers, nachvollziehen. Ich werde allerdings sehr genau hinsehen, was dann tatsächlich hier formuliert wird. Persönlich erscheint mir am wichtigsten aber, dass man im weiteren Prozess besonnen agiert, damit wir nicht Gefahr laufen, zu Beginn der nächsten Tourismussaison blank dazustehen, will heißen, ohne gültige Regelung. Das wäre zweifelsohne die schlechteste aller Möglichkeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2007 ist lange her. Damals fand der G8-Gipfel in Heiligendamm statt, Präsident der USA war noch George W. Bush und in der Fußballbundesliga wurde nicht Bayern München, sondern der VfB Stuttgart Meister. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das muss lange her sein.) Das ist lange her. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Auch das Ladenöffnungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern trat 2007 in Kraft. Wir haben es schon mehrfach gehört. Insofern ist es durchaus verständlich, nach all den Jahren die darin enthaltenen Regelungen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Die nun von der Landesregierung geplanten Änderungen betreffen unter anderem, auch das haben wir schon gehört, eine inhaltliche Anpassung, eine Überarbeitung der Gesetzesstruktur und eine Präzisierung von Begrifflichkeiten, um die Verständlichkeit und Rechtsklarheit zu erhöhen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Daneben geht es mit der Neufassung des Öffnungszeitengesetzes auch darum, die Verordnungsermächtigung in Paragraf 5 Satz 1 anzupassen, soll heißen, der gesetzliche Überbau als Rechtsgrundlage der Bäderverkaufsordnung wird modifiziert. Am Ende ist es das erklärte Ziel, die neue Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern an die Regelungen des Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein anzupassen sowie mit nachvollziehbaren Kriterien die Orte auszuwählen, für die die Bäderverkaufsordnung gelten soll. Eine wesentliche Änderung wird demnach darin liegen, dass künftig wie im benachbarten Bundesland generell vom 15. März bis Ende Oktober in bestimmten touristisch geprägten Orten in einigen Läden Sonntag geöffnet werden kann. Man möchte dadurch mit einem Konkurrenten in einem wichtigen Wirtschaftszweig, dem Tourismus, gleichziehen. Kann man machen, ist irgendwo verständlich. Aber ich stelle auch mal etwas ketzerisch die Frage, ob dadurch in den Tourismusorten bei uns im Land die Geschäfte wirklich mehr Umsatz und Gewinn generieren, so, wie insbesondere vom Handel gerne argumentiert wird. Wie schon in der Debatte im März zur Bäderverkaufsordnung erwähnt, kommen die Touristen doch in erster Linie nicht zum Shoppen nach Mecklenburg-Vorpommern, sondern um die Natur, das Meer, die Seen, die Landschaft und die kulturellen sowie gastronomischen Angebote zu genießen. Um Touristen ins Land zu locken und damit Wertschöpfung zu generieren, sind zum Beispiel der Ausbau und die Instandhaltung von Fernradwegen, der Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs und des ÖPNV oder der Erhalt der Natur in unserem Land von viel größerer Bedeutung. Und wie ebenfalls schon in der Debatte im März mehrfach erwähnt wurde, haben die Menschen nur ein gewisses Budget für Konsumausgaben zur Verfügung. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Das heißt, der Umsatz steigt nicht durch mehr offene Sonntage, er verschiebt sich in aller Regel nur. Wenn die Menschen sonntags tatsächlich shoppen gehen, dann werden sie dafür an einem anderen Tag während ihres Aufenthaltes darauf verzichten. Und auf einen weiteren Punkt sei hingewiesen: Das Tourismusbarometer hat gerade gezeigt, wir haben in M-V die höchsten Hotelpreise deutschlandweit. Wie viel Geld bleibt den Tourist/-innen da noch fürs Shoppen übrig? Wenn es für die teure Hotelübernachtung ausgegeben wird, wird es im Laden daneben nicht noch mal über den Tresen gehen können. Da werden auch mehr verkaufsoffene Sonntage wenig helfen. In Anbetracht dessen muss man abwarten, ob sich die Hoffnungen, die manche mit einer neuen Bäderverkaufsordnung verknüpfen, sprich florierende Geschäfte und Umsatzsteigerung, wirklich erfüllen. Ich habe da so meine Zweifel. Unabhängig davon ist aber aus unserer Sicht gegen kleinere maßvolle Änderungen und Verschiebungen, wie sie von der Landesregierung ja geplant werden, nichts einzuwenden. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir deshalb zu. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich sage mal, liebe GRÜNE – Frau Wegner ist kurz einmal rausgegangen –: Was maßen wir uns denn hier bitte an?! Was maßen wir uns in der Politik an, zu wissen und festlegen zu wollen, wann wohl welcher Umsatz am besten getätigt wird und wann nicht? Das finde ich eine völlige Frechheit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt Untersuchungen dazu.) Die Landesregierung will jetzt mal das Ladenöffnungsgesetz anpassen. Wir hatten ja im letzten Jahr schon mal einen Vorschlag dazu gemacht. Der wurde ja leider abgelehnt, war allerdings auch einfach nur eine Übergangsregelung. Ich finde es sehr gut, wenn wir uns jetzt mit dem Thema insgesamt noch mal ein bisschen näher beschäftigen. Und es gibt ja hier tatsächlich ein paar Änderungen, die wir gar nicht so schlecht finden. Es sind halt kleine Schritte in die richtige Richtung, fühlt sich eher an wie so Trippelschritte der Landesregierung. Wenn man das vielleicht ein bisschen spitz formulieren möchte, diese Trippelschritte sehen ein bisschen aus, als ob der Landesregierung jemand die Schnürsenkel zusammengebunden hat (Heiterkeit bei René Domke, FDP) und Sie demnächst stolpern werden. (Beifall René Domke, FDP) Der Gesetzentwurf sieht immer noch nicht die nötige unternehmerische Freiheit vor, die sagt, ich kann selber entscheiden, wann ich öffne, ich kann selber sehen, wann ich meine Umsätze mache und wann nicht, ich kann selber sehen, wann meine Mitarbeiter bereit sind zu arbeiten und wann nicht. Da brauche ich doch kein extra Gesetz für, was mir haarklein vorschreibt, was ich jetzt erlaubt bekomme, was ich nicht erlaubt bekomme und was sich vielleicht lohnt und was sich nicht lohnt. Wenn ich per Gesetz definiere, wann sich Umsatz lohnt und wann nicht, dann sind wir wieder bei der Debatte von vorhin, dann riecht das mal hart nach Sozialismus. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da war immer alles zu, du, und da gab es auch nichts zu kaufen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gesetz sieht ja jetzt auch vor, dass ich am Sonntag nichts zu kaufen kriege. Also gewisse Ähnlichkeiten sehe ich da ja schon wieder. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber wir wollen ja konstruktiv an die Debatte rangehen und hoffen, dass man vielleicht auch hier und da was am Sonntag oder an einem Feiertag zu kaufen bekommt. Und fürs Protokoll: Wenn wir das Gesetz jetzt schon einmal aufmachen, wir wollen noch mal über das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen reden und wir wollen auch noch mal über die Gültigkeit der Bäderdauer reden, weil Herr Meyer hatte das ja bei der Einbringung schon gesagt gehabt, na ja, wir haben jetzt quasi unsere Saison und dann machen wir Weihnachten und Silvester vielleicht noch so ein bisschen. Und dann frage ich mich, wenn wir touristisch eigentlich die ganze Zeit immer gucken, wir wollen doch einen Ganzjahrestourismus, wir wollen die Saison möglichst aufs ganze Jahr ausdehnen, wir wollen eine Ganzjahresbeschäftigung irgendwo sicherstellen, warum gilt da nicht eine Bäderregelung auch das ganze Jahr? Da können wir im Ausschuss gerne darüber debattieren, in der Anhörung bestimmt auch noch mal, aber da können wir dann entsprechend noch mal unsere Punkte machen. Und auch gerade die grenznahe Region zu Polen, das ist immer noch so, dass es durchaus problematisch wird. Und wenn wir jetzt eine Angleichung nach Schleswig-Holstein forcieren, was wir ja durchaus positiv sehen, dann müssen wir aber auch Richtung Osten gucken, Tourismusinsel Usedom, da guckt man natürlich sehr schnell nach Swinemünde rüber. Das ist einfach so. Wir wollen als FDP Öffnungszeiten grundsätzlich den Unternehmerinnen und Unternehmern überlassen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die wissen am besten, wie es geht und was notwendig ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Sonntagsschutz ist auch der FDP noch bekannt, ja?) Und wenn wir jetzt schon die Hofladenklausel hier mit reinnehmen – was wir durchaus begrüßen, das ist etwas sehr Gutes, weil genau das sieht ja auch eine gewisse unternehmerische Freiheit auch von einzelnen handelnden Personen, einzelnen Unternehmen am Ende vor –, warum kann das denn nicht auch für mehr Leute gelten? Warum kann das nicht für inhabergeführte Unternehmen gelten, wenn einer sagt, ich mache am Sonntag auf, weil genau an meinem Ort die Leute ihren Schmuck am Sonntag kaufen?! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die sind am Montag wieder abgereist, dann sind die halt nicht mehr da, dann habe ich den Umsatz nicht gemacht. Und wenn wir an anderer Stelle darüber reden, dass wir endlich aus dem Lohnkeller raus wollen, die Leute gut bezahlen wollen, dann müssen wir den Unternehmen auch mal die Möglichkeit lassen, Umsatz zu generieren. Das ist doch ein zentraler Punkt in der ganzen Debatte. Und wir haben aktuell einen Arbeitnehmermarkt. Die Arbeitnehmer bestimmen, was läuft und was nicht. Und das ist ja nicht nur in Greifswald eine Debatte, das sieht man ja überall. Dann macht auch mal die Fleischertheke im EDEKA um 19:00 Uhr zu. Der Gesamtladen hat bis 22:00 Uhr auf, aber die Fleischtheke, kein Personal da, dann wird halt zugemacht. Keiner da, der kann und will. Es betrifft doch mehr Läden. Dann ist das so, dann kann man damit am Ende auch leben. Aber da sieht man doch einfach mal, wie dann die unternehmerischen Entscheidungen laufen. Und wenn wir uns mal so große Ketten wie meinetwegen Rossmann oder dm angucken, die machen natürlich auch ihre einzelnen Läden, gucken, wie viel Umsatz bringt der Laden in welcher Zeit, und wenn zwischen 19:00 und 20:00 Uhr der Umsatz unter eine gewisse Marke fällt, dann wird auch in dem Ort für den Laden die Öffnungszeit entsprechend angepasst, weil kein Unternehmer trifft doch die Entscheidung, Personal irgendwie hinzustellen, zu bezahlen für eine Zeit, wo ich keinen Umsatz mache. Also mit Verlaub, das können Unternehmen am besten selber. Und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch in unserem Wirtschaftsverständnis dabei immer ein entsprechendes Mitspracherecht. Und deswegen freue ich mich auf die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf in den Ausschüssen, und wir werden mit unseren Vorschlägen da mit Sicherheit wieder um die Ecke kommen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat noch mal ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebes Geburtstagskind, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Herr Wulff, ich verstehe das ja mit den Öffnungszeiten, aber wenn Sie dann Ihren Parteifreund, den Verfassungsminister der Bundesrepublik Deutschland und Justizminister Herrn Buschmann, dazu bekommen, genau an dem Punkt Regelungen einzuführen, die das uns auf Landesebene erlauben, dann würde ich ja gerne darüber diskutieren, auch gesellschaftlich darüber diskutieren, keine Frage. Aber das wäre schon mal der Hinweis, bevor wir Forderungen stellen, bedarf es eben noch auf anderer Ebene etwas. Das hat aber auch vielleicht damit zu tun, dass wir in Deutschland immer sehr, sehr formal unterwegs sind. Ich kann mich an eine Situation erinnern – als Katholik darf ich das sagen – im katholischen Italien, in einer nicht touristischen Region, als meine Frau morgens sagte, fahr doch mal zum Supermarkt am Sonntag, um einzukaufen. Ich sage, du spinnst, wir sind in Italien. Fahr mal! Bin ich hingefahren, in den nächsten Ort, hatte geöffnet. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wurde gleich die Beichte abgenommen.) Wie das sozusagen dann mit der Katholischen Kirche, vormittags am Sonntag geöffnet, sozusagen in Einklang gebracht wird, hat mich schon sehr überrascht, wäre aber manchmal vielleicht in Deutschland ein Hinweis darauf, dass wir pragmatischer mit solchen Dingen umgehen sollten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.
Christian Winter SPD
So, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich glaube, es wurde jetzt ja schon auch vieles ausgeführt dazu, warum wir es jetzt brauchen, warum das jetzt hier an der Reihe ist. Die Bäderverkaufsordnung läuft aus und, genau, das zugrundeliegende Ladenöffnungszeitengesetz, das bedarf mal wieder einer Überarbeitung. Ich glaube, es wurde auch schon im Wesentlichen angesprochen, worum es dabei gehen wird, was die Punkte sind. Das ist auch unstrittig, dass nach über 15 Jahren dann auch einige Dinge mal wieder auf den modernen Stand gebracht werden können. Es hat sich da insbesondere auch in unserem Nachbarland Polen einiges getan mit Blick auf die Sonntagsöffnung. Da geht es maßgeblich drum, und damit wird hier die Sonderregelung für die Geschäfte im polnischen Grenzgebiet fallen. Und ich finde, das ist auch ein wichtiger Ansatzpunkt, wenn wir uns zum einen jetzt das Gesetz angucken, dann aber später auch auf die Bäderverkaufsordnung schauen, dass es ja nicht nur darum geht, dass wir diese Gesetze für die Touristinnen und Touristen machen, die zu uns kommen oder die potenziell zu uns kommen, sondern wir sollten, ganz wichtig, auch immer die Wohnbevölkerung mitdenken und – das ist natürlich Kernanliegen hier auch der Koalitionsfraktionen – die Perspektive der Beschäftigten, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da ist ja zukünftig auch klar geregelt, dass nur in Gemeinden, die wirklich Kur- oder Erholungsort, anerkannter Tourismusort oder Teil eines Tourismusgebiets sind, solche kommenden Sonderregelungen gelten. Ansonsten habe ich ja eben schon vernommen, dass hier eine gewisse Einigkeit herrscht, dass wir, glaube ich, alle gespannt auf konstruktive Beratungen dann im Ausschuss schauen. Ich finde es auch noch mal besonders wichtig, zu würdigen, dass man natürlich in solchen gesetzlichen Regelungen auch neue Spielräume öffnen möchte, da, wo sie dann sinnvoll sind, zum Beispiel im Bereich vollautomatisierte Verkaufsstellen, da, wo keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozusagen da in Konflikt mit den Ruhezeiten kommen, und auch die Selbstständigen selbst, auch die möchten wir in gewisser Weise schützen, und auch die sollen gerne den Sonntag mit ihren Familien verbringen. Dann ermöglichen wir gerne da auch das Einkaufserlebnis, weil es geht ja, noch mal, nicht darum, hier irgendjemandem das Einkaufserlebnis am Sonntag zu verderben. Ganz wichtig, das wurde auch mehrfach gesagt, wir wollen uns hier natürlich auch gerade in den Grenzregionen an das Nachbarland Schleswig-Holstein erinnern. Jetzt hätte das alles hier so einig sein können, ich hätte noch mal sagen können, wie wichtig, zum dritten Mal, wie wichtig Schutz der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte gerade auch im Einzelhandel ist, gerade da, wo es ja zunehmend – ich glaube, das ist eine der Branchen, wo sich jetzt am meisten das auch herauskristallisiert hat, dass wir hier einen Arbeitnehmermarkt haben, wo es immer schwieriger ist, auch Leute zu finden, daher auch wichtig, dass jetzt solche technischen Lösungen dann gegebenenfalls auch auf den Weg gebracht werden können –, hätte jetzt alles so ruhig sein können. Aber jetzt hat die FDP da noch mal ein bisschen Feuer hier reingebracht, ist auch gar nicht schlimm und nehme ich auch gerne auf, weil ich finde das noch mal ganz wichtig, dass es eben auch angesprochen wurde. Und ich habe das, wir haben das in der anderen Debatte vorhin, in der ich ja auch gesprochen habe, schon gesagt: Ich denke, der Staat ist immer da in der Verantwortung, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen zu setzen. Und hier zu sagen, ja, die Wirtschaft, und die wissen selbst schon, wie sie was am besten verkaufen – also ich kenne wenig Spiele, wo die Spieler die Regeln machen, sondern die Spielregeln sind vorgegeben. Die beraten wir hier auch vernünftig miteinander, die werden, die gibt es, die fußen auf einer guten demokratischen Entscheidungsfindung, wo ganz viele gesellschaftliche Akteure eben bei solchen Anhörungen beteiligt sind, und da braucht es keine Spieler, keine Akteure, wie es ja in der Wirtschaftswissenschaft heißt, die sich selbst die Regeln setzen. Das haben wir hier schon zu machen. Das ist unsere Aufgabe, gerade, um den Schutzrechten der einzelnen Betroffenen eben auch Rechnung zu tragen. Und da möchte ich noch mal vor warnen, das jetzt, ob das, weiß nicht, ob das jetzt einreißen soll bei der FDP, dass jetzt hier bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Sozialismusvorwurf rausgeholt wird. Wir sind da ja durchaus auch als Sozialdemokraten ein bisschen theoretisch ausgebildet. Im Wortsinne ist Sozialismus ja Vergemeinschaftung. Das hat weder bei diesem Gesetz jemand vor, auch vorher bei den Tarifbestimmungen, da wollte keiner die Unternehmen gleich alle vergemeinschaften. Also da mal ganz vorsichtig (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und hier nicht gleich im Eifer des Gefechts über das Ziel hinausschießen! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Keiner hat die Absicht …) Das wird einfach der Ernsthaftigkeit, auch der Komplexität der Beratungsgegenstände hier nicht gerecht. Und ich möchte nur noch auch mal, weil das eben auch gesagt wurde, und wir haben ja genau darüber hier auch schon mal zu einem Antrag der FDP gesprochen, ich möchte unbedingt davor waren, wichtige Wettbewerbsregeln, wichtige Schutzregeln aufzuweichen, und ich möchte hier auch keine Ausnahmen für inhabergeführte Geschäfte eröffnen, weil das wäre nichts anderes als Aufweichen von Wettbewerbsbedingungen und auch hier eine Verschränkung des Wettbewerbs, weil dann auf einmal heißt es, die Familien können auch noch mitmachen. Da hat er ganz viele Schwippschwager. Also da ist einfach, mit solchen Ausnahmen gibt es auch (René Domke, FDP: Warum funktioniert es denn in Italien?) einen gewissen Missbrauch und Marktversagen, (René Domke, FDP: Oder in Spanien?) dem man da Tür und Tor öffnet. (René Domke, FDP: Warum funktioniert es denn da?) Also ich kenne die Regeln in Italien nicht genau. Da gibt es ja manchmal auch, sage ich mal, bestimmte Fußnoten in Gesetzen, die so was ausräumen können. Alle haben auch andere … (Zuruf von René Domke, FDP) Nein, es gibt auch historische Strukturen, die anders gewachsen sind. Wie gesagt, wir können uns dann ja im Zuge der Anhörungen auch mit dem auseinandersetzen, was da in Italien passiert, bin ich gerne zu bereit. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratung im Wirtschaftsausschuss und stimme natürlich ebenfalls zu und bitte alle, der Überweisung zu folgen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Wulff, bitte!
David Wulff FDP
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Winter, das ist ja jetzt der vorerst letzte Gesetzentwurf von Rot-Rot gewesen. Das heißt, mit den Sozialismusvorwürfen bin ich an der Stelle für heute durch. Nichtsdestotrotz, das ist ja ein rot-roter Gesetzentwurf, und ich nehme ja bei uns im Hause drüben regelmäßig die Treppe, und wenn ich die Treppe rauf und runter laufe, laufe ich immer bei den Kollegen der LINKEN vorbei, wo im Flur noch ganz groß der Sozialismus weiterhin vorne … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Siegt!) Der Sozialismus siegt. Genau. (Sebastian Ehlers, CDU: Siecht oder siegt?) Also da laufe ich ja nahezu täglich hier in Schwerin vorbei, und deswegen ist das Ihre rot-rote Koalition. Und wenn das schon so proklamiert wird, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Schwer traumatisiert, der Kollege.) dann hält sich das hier auch entsprechend fest. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen an der Stelle. Und zum anderen, wenn Sie schon das Thema „Spiel und Spieler und Spielregeln“ bemühen, dann, die meisten Spiele sind tatsächlich sehr lineare Spiele, und da wird vom Spielmacher im Wesentlichen vorgegeben, wie der Spieler sich zu verhalten und zu bewegen hat, und auch das finde ich sehr dirigistisch. Wir leben ja eigentlich eher in einer offenen Welt, wo wir nicht vorhersehen können, was passiert. Das heißt, der Vergleich hinkt an der Stelle, und ansonsten finde ich, dass der Herr Meyer durchaus an vielen Stellen recht hat. (Henning Foerster, DIE LINKE: Was hängt denn bei euch im Flur?)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? (Zuruf von David Wulff, FDP)
Christian Winter SPD
Ja, genau, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich nehme da sehr gerne Bezug drauf, Frau Präsidentin. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Fahrstuhl nehmen!) Genau, ich kann da jetzt die Flurdekoration bei den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, die aber vielleicht gar nicht so schlecht ist, also die im Flur ist mir noch gar nicht aufgefallen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist ein tolles Design.) Ich kenne nur den Bertold-Brecht-Saal, da finde ich es auch sehr schick. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich empfehle auch mal einen Gang durch unsere Fraktionsräumlichkeiten, ist ja auch okay. Ich glaube, jeder hat da einen Umgang auch mit seiner politischen Geschichte, auch wie politische Inhalte weiterverarbeitet werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sowohl bei der LINKEN wie auch bei uns ist es ja so, dass politische Inhalte zum Glück weiterverarbeitet werden und wir ja auch … Also einige Inhalte, Stichwort „Heidelberger Programm“, „Vereinigte Staaten von Europa“ haben heute noch Aktualität, vieles andere, auch in der Sozialdemokratie, hat sich sehr stark weiterentwickelt. Zu dem Spielvergleich, das war jetzt von mir natürlich auch eine Metapher. Ich habe ja dargestellt, was meine Auffassung ist, wie Regelsetzung in der Demokratie stattfindet. Ich habe aber auch dargestellt, dass es natürlich Spielräume gibt. Dazu hat der Minister auch was gesagt. Da zeigen wir uns auch gesprächsbereit. Und zum Thema Sozialismuskeule, ich habe das jetzt auch gar nicht böse gemeint. Ich kann ja auch hier die Wortmeldungen der FDP sehr gut und sehr ausdifferenziert wahrnehmen. Die sind ja, sage ich mal, nicht rhetorisch so plump wie von manch anderem manchmal, wo man einen so ernst in die Ecke drängen will. Ich glaube, wir können da auch mit unserer Geschichte da offen drüber sprechen. An anderer Stelle arbeiten wir auch gut zusammen, und ich denke, wir werden auch hier bei diesem Gesetz einen guten Weg zusammen finden, wo sich dann auch die eher marktliberalen und die eher gewerkschaftsseitigen Enden dann vielleicht gut zusammen treffen und da einen guten Weg finden.
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2708 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. (allgemeine Unruhe) Wir befinden uns jetzt gerade in der Abstimmung. Ich möchte bitte um etwas mehr Ruhe bitten. Wäre das möglich? Also ich sage noch mal, zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Gibt es nicht. Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze, auf Drucksache 8/2714. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – JVG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/2714 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD)
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Wünsche auf einmal, das geht nun wirklich nicht. Doch! Denn mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz realisiert die Landesregierung gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode in einem Gesetzentwurf. Ich sehe in erstaunte und erwartungsfrohe Gesichter, lassen Sie mich deshalb erklären: Wir wollen in dieser Legislaturperiode mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung und Migrantinnen und Migranten schaffen. Für diese drei Ziele schafft der vor Ihnen liegende Entwurf eines Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige und – bei aller uns im Sozialministerium eigenen Bescheidenheit – eine gute Grundlage. Mit Ihrer Hilfe in den Fachausschüssen kann und wird aus dieser Grundlage dann ein gutes Gesetz, das die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen in unserem Land stärkt und fördert. Wir leben in herausfordernden Zeiten und geraten von Krise zu Krise: Corona-Pandemie, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Sorge um die Energieversorgung und Inflation und nun der barbarische Überfall der Hamas-Terroristen auf Israel und der damit neu angefachte Konflikt in Nahost. Gerade in dieser Zeit, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen. Natürlich wartet die Welt nicht auf unser Gesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern, aber wir machen uns mit diesem Gesetz ganz konkret auf den Weg zur Weiterentwicklung unserer hier und da etwas angestaubten demokratischen Prozesse. Raus aus der Meckerecke und rein in die Mitmacharena, (Horst Förster, AfD: Ach nee, ach nee!) raus aus den Hass- und Hetzkommentaren in den sozialen Medien (Horst Förster, AfD: So lösen wir Probleme, ja?!) und rein in den konstruktiven Austausch auf Augenhöhe miteinander und nicht übereinander, das ist unser Ziel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir wollen gerade jetzt eine offene, eine freie Gesellschaft sein. Das setzen wir den Hasspredigern und Unterdrückern entgegen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der man nicht immer einer Meinung ist, sondern in der der Raum für Diskussionen besteht und ein Ausgleich der Interessen versucht wird. Wir wollen eine Gesellschaft, in der zugehört und nicht agitiert wird. Vielfalt und Beteiligung sind Stärken und Kennzeichen einer freien und offenen Gesellschaft und nicht Schwächen, meine sehr geehrten Damen und Herren. All dies setzt den Willen zur Partizipation und zur Beteiligung voraus. Aufgabe von Politik ist es, entsprechende Angebote zu schaffen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, diese Angebote auch zu nutzen. Das ist anstrengend, weil es vor Ort heißt, Geduld zu haben, verschiedene Meinungen und Interessen auszuhalten und wahrzunehmen und letztlich auch ein Stück auf Macht zu verzichten oder, vielleicht besser formuliert, Macht zu teilen. Eng damit verbunden ist der Wert des Kompromisses. Der Kompromiss ist vielleicht in unseren Zeiten der Wert mit dem schlechtesten Image – völlig zu Unrecht, denn der Kompromiss ist, sofern er nicht faul ist und auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht, der entscheidende Wert zum Ausgleichen von Interessen und zur Befriedigung von Konflikten. Vielleicht haben wir da alle ein wenig Nachholbedarf. Beteiligung ist sicher ein Erfolgsrezept, denn es geht darum, Menschen für unsere Form der Gesellschaft zu gewinnen. Hier anzusetzen und neue Formen der Beteiligung zu schaffen, scheint mir wichtiger denn je. Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Sie suchen nach Orientierung, haben aber gleichzeitig einen unverstellten Blick auf die Gesellschaft. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch viel mehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten. Erstmals wollen wir deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festschreiben. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern. Damit knüpfen wir an das Recht von Kindern und Jugendlichen aus der UN-Kinderrechtskonvention an, dass sie an Entscheidungen über Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beteiligen sind. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß natürlich, dass sich viele Gemeinden mit engagierten Kommunalpolitikerinnen und -politikern hier bereits auf den Weg gemacht haben, um gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen etwas zu gestalten. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz soll hier aber noch einmal neue Impulse setzen. Das ist wichtig, weil wir gerade vor Ort in der Kommune die Chance zu einer spürbaren Beteiligung für Kinder und Jugendliche haben. Hier können sie einen Großteil ihrer Angelegenheiten im direkten Umfeld selbst mitbestimmen, und die Erfolge ihres Handelns werden im besten Fall direkt spürbar. Konkret regelt das Gesetz für die Landkreise und Gemeinden, dass Kinder und Jugendliche künftig bei wichtigen Entscheidungen beteiligt werden sollen, die auch ihr Leben, ihr Umfeld und ihren Alltag betreffen und beeinflussen. Das heißt, sie sollen vor Ort informiert und zu ihrer Meinung gefragt werden. (Horst Förster, AfD: Wer sucht die denn aus?) Das umfasst nicht nur Themenbereiche wie Sport und Freizeit, sondern auch die öffentliche Verkehrs-, Klima- und Wohnpolitik. Unsere Zielsetzung ist es, hier ein neues Bewusstsein in den Verwaltungen und den Selbstverwaltungsgremien zu schaffen. Deshalb sieht das Gesetz auch vor, dass alle Kommunen bei ihren Planungen und Vorhaben mögliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu prüfen haben. Dazu sollen Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit haben, selbst ein Gremium zu bilden. Die Beteiligungsgremien haben das Recht, mitzureden und eigene Anträge zu stellen, sodass sie Entscheidungen des Landkreises und der Gemeinden mitgestalten können. Das Gesetz bietet hier wichtige Klarstellungen für diejenigen, die sich auf den Weg machen wollen. Gerade über das Rede- und Antragsrecht hat es in der Vergangenheit in einigen Kommunen Verunsicherungen gegeben. Natürlich bleibt Beteiligung aber immer vom Willen und Engagement der Handelnden vor Ort abhängig. Kein Gesetz kann Beteiligung anordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gutes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz braucht im Vorfeld und im jetzt startenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren eine gute Beteiligung. Ausdrücklich hervorheben möchte ich dabei die Arbeit der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“. Die Enquete-Kommission hat wertvolle Anregungen gegeben und zur Meinungsbildung bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes essenziell beigetragen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es liegt nun an Ihnen, an den parlamentarischen Gremien, den Gesetzentwurf mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission zu optimieren. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Integrations- und Teilhabegesetz kommen, der zweiten wichtigen Säule des Gesetzentwurfs. Mecklenburg-Vorpommern wird mit diesem Gesetz – wahrscheinlich gleichauf mit Sachsen – zu den ersten Bundesländern im Osten zählen, die ein solches Vorhaben auf den Weg bringen. Es ist nicht nur geboten, es lohnt sich auch, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte im Land so zu gestalten, dass wir Entfaltungsmöglichkeiten für alle schaffen. Es geht auch darum, Zugangshemmnisse abzubauen, wo diese bestehen, und Menschen vor individueller und kollektiver Ausgrenzung zu schützen. Und ganz klar betone ich auch, Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und auch zu leben. Unser Anliegen als Land ist bei alledem, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen hier im Land bieten. Wir sehen Integration als eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, bei der die Interessen und Bedürfnisse aller Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu berücksichtigen sind. Gelingende Integration hängt nicht allein von Politik und Verwaltung ab, sondern auch vom Mitwirken der Menschen im Land. Wir haben daher auch bei der Erarbeitung des Integrations- und Teilhabegesetzes von Beginn an auf einen breit angelegten Verständigungsprozess gesetzt. Aus vielfältigen Perspektiven heraus sind Anregungen in den Entwurf dieses Gesetzes erfolgt, darunter auch durch die engagierte Mitwirkung des landesweiten Netzwerks der Migrantenorganisationen selbst. Die im Gesetz vorgesehene Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration in Landkreisen und Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 10.000 ist deshalb für uns ein sehr wichtiger Punkt, der auf eine Stärkung der demokratischen Teilhabe vor Ort abzielt. Die Einrichtung von Beiräten für Migration ist ein Prozess, der sich in den letzten Jahren etwas stärker entwickelt hat. War anfangs der Migrantenrat Rostock über viele Jahre hindurch der einzige Beirat in M-V, so gibt es seit Kurzem auch Beiräte im Landkreis Rostock und in Greifswald. Auch in Wismar, Schwerin und Neubrandenburg finden derzeit Gespräche zu gesetzlichen Regelungen statt, zur Gründung von Beiräten statt. Hierfür sind eben die gesetzlichen Regelungen sehr hilfreich, um den begonnenen Weg fortsetzen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, mich etwas kürzer zu fassen, ich habe die rote Lampe gesehen. Wir stärken mit dem Anhörungs- und Beteiligungsrecht von Menschen mit Behinderungen und Senioren auch diese in dem Gesetz. Zugleich ist aber auch eine stärkere Berücksichtigung teilhabestärkender Aspekte in der Pflege vorgesehen. Aus Zeitgründen führe ich hier nicht mehr im Detail aus. Ich wünsche mir und erhoffe mir einen engagierten, einen konstruktiven Beratungsweg in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die AfD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute einen Gesetzesentwurf vorliegen, der so vollkommen die Realität verweigert, dass man wirklich fast sprachlos ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sehen die unvorstellbaren Zustände auf den Straßen Deutschlands, wo Tausende Migranten gar ein Kalifat ausrufen wollen. Und die rot-rote Regierungskoalition hat nichts Besseres zu tun, als noch mehr von dem zu fördern, was bereits jetzt schon zu einer fatalen Entwicklung geführt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Sie wollen zum Beispiel flächendeckend Migrantenbeiräte zur Einflussnahme von Ausländern auf unsere Politik etablieren. Wir erleben doch gerade die Diskussion dazu in Schwerin. Dort sollen nach dem Willen der Integrationsbeauftragten selbst abgelehnte, also ausreisepflichtige Asylbewerber, das Recht erhalten, Mitglied in einem solchen Beirat zu werden. Das ist ungeheuerlich! Sie wollen, so schreiben Sie es, „die Verbesserung der Teilhabechancen und der Repräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Ihrer Organisationen in den öffentlichen Stellen und Gremien“, also quasi eine Migrantenquote und mehr Einfluss von Migrantenvereinen. Weiterhin wollen Sie „die Sicherung der bestehenden Infrastruktur der Integrationsförderung“. Natürlich, besser konnte man sich bisher keine goldene Nase auf Steuerzahlerkosten verdienen. (Beifall Thore Stein, AfD: Richtig!) Weiterhin schreiben Sie: „Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz … wird eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen geschaffen …“ Meine Damen und Herren, anstatt verbindliche rechtliche Grundlagen für die Förderung schaffen zu wollen, muss endlich die verbindliche rechtliche Forderung der Integration durch die Migranten festgeschrieben werden. Ich frage mich, glauben Sie wirklich an das, was Sie hier als Gesetzesentwurf vorlegen, oder ist es reine Naivität, denn wenn ich jetzt zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes komme, könnte man genau darauf schließen: Mitwirkungsrechte, Beteiligungsmöglichkeiten und chancengerechte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte, so wohlklingende Schlagworte. Letztlich heißt es übersetzt, man möchte noch mehr Steuergeld für eigene Vereine, die bereits seit Jahren existieren und keinerlei Verbesserung in der Gesellschaft bewirkt haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie sind nicht in der Lage, weitreichende Entscheidungen wirklich abschätzen zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Für die Kinder, ja, genau.) Und was Sie bei all den Diskussionen immer ausklammern, sind die Eltern. Warum in Gottes Namen lassen Sie nicht, wie es vollkommen natürlich ist, die Eltern für die Interessen und Rechte ihrer Kinder eintreten?! Denn das machen Eltern seit Menschengedenken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Sie tun ja immer so, als wären die Kinder auf sich allein gestellt. Dabei ist es das Natürlichste, der natürlichste innerliche Antrieb der Eltern, ihre Kinder zu beschützen und für ihr Wohl zu sorgen. Lassen Sie doch die Kinder und Jugendlichen einfach Kinder und Jugendliche sein! Aber das wollen Sie nicht. Sie wollen so früh wie möglich an die Kinder ran, Sie wollen sie schon frühzeitig aus der Bindung der Eltern herauslösen und beeinflussen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Unter dem Deckmantel von Teilhabe und Mitbestimmung wurden Kinder zu kleinen Erwachsenen stilisiert, somit ein Generationskonflikt befördert, dessen Auswirkungen wir seit Jahren erleben: teils absolute Selbstüberschätzung und Respektlosigkeit gegenüber der älteren Generation, Respektlosigkeit gegenüber Lehrern und Erziehern, Respektlosigkeit gegenüber den Erfahrungen, der Bildung, der Lebensleistung von Erwachsenen, von Fachleuten und so weiter. Wohin dies führt, sehen wir doch! Eine völlig absurde und naive Politik, die unser Land genau in die jetzige fatale Situation geführt hat. Und Sie wollen dieses weiter fördern. Es gibt doch aber Gründe, warum es den Rat der Weisen, die Wirtschaftsweisen, Ältestenräte und so weiter gibt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die aufgrund ihrer weitreichenden langjährigen Erfahrungen Ratschläge geben und wichtige Entscheidungen fällen. Aber das wollen Sie nicht. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Was wollen Sie dagegen? Ich zitiere verkürzt: „Gleichzeitig sind aufgrund des Gesetzes Erwachsene, insbesondere in den Verwaltungen und den politischen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung, aufgefordert, … Entscheidungsmacht und Entscheidungsbefugnisse zu teilen.“ Entscheidungsmacht und Befugnisse mit Kindern teilen?! Antiautoritäre Erziehung, sogenannte Chancengleichheit, die für Sie ja bedeutet, dass es am besten keine Zensuren mehr gibt, nur noch Erfolgserlebnisse, keine Widerworte mehr, genau das hat zu der größenwahnsinnigen Pippi-Langstrumpf-Mentalität in diesem Land geführt, (Beifall Thore Stein, AfD) nach dem Motto, ich will aber, ich will und kann die Welt retten, alle Benachteiligten der Welt sollen hierherkommen, (Zuruf von Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) wir haben Platz, Frau Pulz-Debler, Refugees Welcome, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) und natürlich soll auch gleich das Weltklima aus Deutschland heraus gerettet werden! Gehts nicht noch eine Nummer größer?! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Oder aber bedingungsloses Grundeinkommen, natürlich für jeden. Deutschland ist ja so ein reiches Land. Und Sie, Sie wollen noch mehr Kinder- und Jugendbeiräte. Aber schauen wir doch auf die vorhandenen! Wer beziehungsweise wie viele oder eher, wie wenige Kinder und Jugendliche sind denn in diesen Beiräten und was machen sie dort? Sind sie dort aus echtem Eigeninteresse (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) oder eher, weil SPD, LINKE und GRÜNE sie dorthin rekrutieren, um über die Jugendlichen dann ihre Parteiideologien durchzusetzen? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und natürlich können dann überbezahlte, aber unterbeschäftigte Beteiligungsmoderatoren kostenintensiv eingestellt werden. Wissen Sie, in Schwerin müssen die Kinder und Jugendlichen quasi zur Teilnahme getragen werden. Mal ehrlich, welches Kind interessiert sich aus eigenem Antrieb heraus auch für Politik? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da gibt es viele.) Das sind die allerwenigsten. Und das ist völlig normal! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Hören Sie endlich auf, den Kindern eine Verantwortung und Last aufzubürden, die sie nicht tragen können! Es ist Ihre Politik, die zu immer mehr psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen führt, weil sie die Kinder nicht Kind sein lassen! Die sogenannte Letzte Generation ist ein mahnendes Beispiel dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält im Wesentlichen zwei zentrale Vorhaben: die Einführung eines Integrations- und Teilhabegesetzes und eines Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes. Das sind die Kerne. Wir haben es gehört, die Ministerin hat blumig ausgeführt, und ich will erst mal feststellen, das Grundgesetz gilt für alle hier, für uns, für die Bürgerinnen und Bürger, gilt aber auch für diejenigen, die nach Deutschland gekommen sind. Das ist, glaube ich, einer der Grundpfeiler, über den wir uns insgesamt unterhalten müssen. Wir haben auch gehört, dass man demokratische Teilhabe im Diskurs hochhalten will. Ja, das sollte man tun, aber dann müssen auch alle mitmachen. Und das sind die entscheidenden Themen, die ich meine. Wir sind am Ende eine freie und offene Gesellschaft. Wir sind ein demokratischer Staat. Und deswegen glaube ich, dass insgesamt die Angebote da sein müssen, aber entscheidend ist, dass die Teilhabe gelebt wird. Und das, glaube ich, kann man auch von jedem erwarten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass wir auch eine Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das heißt, die Bevormundung der Kommunen kann nicht durch Gesetze immer wieder noch mal untersetzt werden oder oben draufgepflanzt werden, denn am Ende muss ja in der kommunalen Ebene, in der Gesellschaft auch das Leben organisiert werden. Dort fallen auch die Entscheidungen, da wird auch darüber nachgedacht, welche jeweiligen Institutionen man braucht. Jetzt wird ein Gesetz raufgepflanzt – und Frau Ministerin hat ja ganz groß alles Mögliche vorgetragen –, aber die kommunale Ebene, auch die Kinder und Jugendlichen sind bei diesem Gesetz nicht gefragt worden. Aber Sie schreiben das da rein und fordern, dass das so zu laufen hat. Sie selbst haben aber bei dem Gesetzesentwurf, soweit ich das weiß, mit den Kindern und Jugendlichen nicht gesprochen. Ist mir jedenfalls nicht bekannt, vielleicht können Sie uns noch mal klarstellen, auf alle Fälle vermisse ich das. Und wir haben natürlich auch jetzt schon einen Landesintegrationsbeauftragten, wir haben einen Landesintegrationsbeirat. Das sind alles keine neuen Dinge, die Sie da in Ihr Gesetz reinschreiben. Das ist sozusagen gelebte Praxis. Meine Damen und Herren, von daher glauben wir, dass wir als CDU-Landtagsfraktion erheblichen Redebedarf im Ausschuss haben, und wir sehen erhebliche Nachbesserungsbedarfe für dieses Gesetz. So, wie es jetzt vorliegt, werden wir dem nicht zustimmen. Ich bin optimistisch, dass wir in einem fairen Diskurs dann auch im zuständigen Ausschuss noch Änderungen herbeiführen können, die dieses Gesetz deutlich verbessern müssen. Und ein letztes Wort: Sie haben ja blumig vorgetragen, aber für die finanziellen Mittel haben Sie nicht einen Euro eingestellt. Ich weiß nicht, wie das alles, was Sie hier vorgetragen haben, dann auch mit Leben erfüllt werden soll, oder natürlich heißt das am Ende, die Kommunen sollen es bezahlen. Und das halten wir nicht für den richtigen Weg, denn auch, wenn man solche Dinge vorantreiben will, dann muss man auch finanzielle Mittel bereitstellen und nicht immer Sonntagsreden halten, die am Ende das Gesetz nicht besser machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.
Steffi Pulz-Debler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich verlese die Rede meines Kollegen Christian Albrecht, der leider in dieser Woche erkrankt ist, und sende vorab als Allererstes herzliche Genesungsgrüße nach Rostock. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Liebe Kolleginnen, das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz bringt deutliche Verbesserungen für die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte in unserem Bundesland. Zuerst möchte ich auf die jungen Menschen schauen. Ihnen wird durch dieses Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, sich aktiv an unserer Gesellschaft zu beteiligen und die Entscheidungen mitzutragen, die sie letzten Endes auch betreffen, denn gerade Kinder und Jugendliche haben überhaupt keine andere Möglichkeit, sich ins politische Geschehen einzubringen, da sie bis zu einem gewissen Alter weder über aktives noch über passives Wahlrecht verfügen. Sie müssen sich Gehör verschaffen, und genau hierfür sind Beteiligungsstrukturen notwendig. Viele Planungen und Vorhaben betreffen Kinder und Jugendliche, ob direkt oder indirekt. Hier müssen und hier wollen wir sie einbinden, denn wirklich allen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, ist ein wichtiger Baustein einer, unserer demokratischen Gesellschaft. Erwachsene in kommunalen Gremien und Verwaltungen werden durch das Gesetz dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die sie mittelbar oder unmittelbar betreffen, zu beteiligen und sie mitzudenken. Den Willen von Kindern und Jugendlichen zu beachten, ist Inhalt von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention, die auch von Deutschland ratifiziert wurde. Nun, mit dem vorliegenden Entwurf, soll dies auch explizit noch mal im Landesrecht verankert und sollen allgemeine landeseinheitliche Regelungen hierzu getroffen werden. Das Gesetz ist ein klarer Auftrag an die Kommunen. Noch interessanter an dieser Stelle ist, dass das Jugendbeteiligungsgesetz die Städte und amtsfreien Gemeinden dazu auffordert, Beiräte oder vergleichbare Gremien für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Einen Blick auf die Gesetzeslagen, Gesetzeslagen anderer Bundesländer zeigt, dass diese Aufforderung eben nicht selbstverständlich ist. Zwar können in vielen anderen Bundesländern Beiräte gebildet werden, eine Sollregelung hierzu wie bei uns ist im jeweiligen Landesrecht jedoch eher eine Seltenheit. Ebenso steht es mit dem Rede- und Antragsrecht, welches diesen Beiräten zugesprochen wird, auch dies keineswegs selbstverständlich. Direkt in Ausschüssen zu sprechen, gibt den Themen von Kindern und jungen Menschen eine ganz andere Sichtbarkeit, denn dadurch sind sie nicht länger darauf angewiesen, dass Erwachsene, dass wir ihre Themen annehmen, stattdessen können sie für sich selber sprechen. Und ich bin mir sicher, allein dieser Umstand, dass sich junge Menschen in einer öffentlichen Sitzung äußern und sich alle damit befassen müssen, wird zu einer positiven Veränderung führen. M-V befindet sich also auf einem guten Weg für eine breite Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen. Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Nicht nur die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 hat gezeigt, dass Rot-Rot wirkt, denn das vorliegende Gesetz stärkt die Möglichkeiten für junge Menschen, sich politisch einzubringen. Es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ob dieser Schritt nun lang genug ist, ist sicherlich streitbar. Auch wir als LINKE hätten uns gewünscht, dass noch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ist mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, die Sie alle kennen, nicht möglich. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Trotzdem ist das Gesetz eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Zustand davor. Und, so ehrlich muss man an dieser Stelle dann auch sein dürfen, in einer rot-schwarzen Koalition sind solche positiven Vorhaben immer am Willen der CDU gescheitert. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Das gilt ebenso für die Einbindung von Menschen mit Migrationsgeschichte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) welche durch die Neuschaffung des Integrations- und Teilhabegesetzes gestärkt wird. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) M-V ist seit seiner Gründung ein Einwanderungsland, und das wird und soll natürlich auch so bleiben. 7,4 Prozent der Menschen im Bundesland haben eine Migrationsgeschichte. Für sie müssen bessere Möglichkeiten der politischen Einbringung geschaffen werden, wenn sie zum Teil nicht einmal aktives und passives Wahlrecht zur Verfügung haben. Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen Abgeordnete! Demokratie funktioniert nur gemeinsam und geht am besten, wenn wir allen Teilen unserer Gesellschaft die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen, ob Jung, ob Alt, ob Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das vorliegende Gesetz schafft hierzu deutliche Verbesserungen. Wir sind überzeugt von diesem Entwurf und freuen uns auf die Arbeit in den Ausschüssen mit Ihnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment bitte, Frau Abgeordnete! Vielen Dank erst mal! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Timm, bitte!
Paul-Joachim Timm AfD
Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Frau Pulz-Debler, Sie erwähnten gerade das Wahlrecht ab 16. Meine Fraktion erachtet das als Fehler, ab 16 wählen zu dürfen. Ich kann mich noch an eine Anhörung in der Reihe „Jung sein in M-V“ erinnern, da äußerten die Experten, dass auch ein Wahlrecht ab 12 infrage käme. Sie sind heute vertretungsmäßig am Rednerpult für Ihren Kollegen, meine Frage lautet aber an Sie: Wie jung darf es denn bei Ihnen sein, ab wann soll man denn wählen können dürfen?
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete!
Steffi Pulz-Debler Die Linke
Nein, danke! Ich bleibe dabei, der AfD keinen weiteren Raum zu geben. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wenn die Argumente ausgehen.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Haben wir schon alles diskutiert.) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. (Zuruf von Horst Förster, AfD)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Landesregierung legt uns heute mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz den Entwurf für ein Mantelgesetz vor, mit dem neue Gesetze hinsichtlich der Beteiligung und Mitwirkung diverser gesellschaftlicher Gruppen geschaffen und bestehende Gesetze geändert werden sollen. Das ist erst mal gut, denn alle Menschen in unserem Land, ob jung, ob alt, ob hier geboren oder hierhergezogen, sollen sich mit ihren jeweiligen Interessen angemessen in politische Entscheidungsprozesse einbringen dürfen. Allerdings gibt es in dem Entwurf der Landesregierung noch einiges an Veränderungsbedarf, um die Rechte der jeweiligen Betroffenen möglichst umfassend zu gewährleisten. Vor allem müssen Rechte, die die Beteiligung und Mitwirkung gesellschaftlicher Gruppen in den Kommunen betreffen, auch verbindlich in der Kommunalverfassung verankert werden. Zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird mein Kollege Hannes Damm gleich noch umfassender ausführen. Ich werde mich zunächst etwas näher mit dem Integrations- und Teilhabegesetz befassen. Positiv hervorzuheben ist, dass es zu diesem Gesetzentwurf einen Beteiligungsprozess mit den Betroffenen gab. Die Ergebnisse eines solchen Beteiligungsprozesses müssen dann aber auch tatsächlich in den Gesetzentwurf einfließen. Das bedeutet, der Grundsatz der chancengerechten Teilhabe muss für alle Menschen im Land unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gelten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso, wie die Landesregierung einen Landesintegrationsbeirat einrichten muss, muss sie nach Anhörung eben dieses Gremiums auch einen Landesintegrationsbeauftragten oder eine Landesintegrationsbeauftragte bestellen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Kommunale Beiräte für Migration und Integration sind auch unter einer Einwohnerzahl von 10.000 vorzusehen. Das Gleiche gilt für die Benennung von Integrationsbeauftragten, denn Menschen mit Migrationsgeschichte leben selbstverständlich auch in kleineren Gemeinden. Im Koalitionsvertrag haben Sie von Rot-Rot sich auf ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Hierfür liegt uns nun ein erster Aufschlag vor. Lassen Sie uns diesen Entwurf in der weiteren Beratung zum Wohle derjenigen weiterentwickeln, die nicht hier geboren, aber in den letzten Jahrzehnten und Jahren unsere Nachbar/-innen, Arbeitskolleg/-innen und Freund/-innen geworden sind! – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Wieder diese Nachbar/-innen! Völliger Blödsinn!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Gesetz ist in unseren Augen ein Bekenntnis zu unseren Kindern und Jugendlichen und Menschen, Menschengruppen, die leider oft übersehen und unterrepräsentiert sind, wenn es um politische Entscheidungen geht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Es ist an der Zeit, ihnen eine Stimme zu geben, die gehört wird, und sie als gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft anzuerkennen. Zum Beispiel mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen aktiv an Entscheidungsprozessen in Schulen, Kommunen und darüber hinaus teilhaben können. Es ermöglicht ihnen, ihre Wünsche und Ideen einzubringen, auch, wenn sie jung und sehr jung sind, dass sie ihre eigene Zukunft und damit auch die Zukunft unseres Landes gestalten werden und können. Also, wie so oft, wir müssen mit ihnen sprechen, sie teilhaben lassen und nicht über sie sprechen und sie nicht hören. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist das wichtig? Weil unsere Kinder und Jugendlichen nicht nur Empfänger von politischen Entscheidungen sein sollten, sondern auch Mitgestalter. Ich sage mal ein ganz kurzes Beispiel: In unserer Kommune, in unserem Dorf wurde mit viel Aufwand, mit viel Diskussion – mit viel Geld – der Erwachsenen des Gemeinderates ein Spielplatz gebaut. Es geht nur keiner hin, weil die Kinder finden den absolut „doof“ und „blöd“, wie mein Enkel gesagt hat, zum Beispiel. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ja, die jungen Menschen tragen einfach einen unverstellten Blick in die Gemeinschaft, ins Gemeinwohl ein. Sie sprühen vor Kreativität und sehen viele Dinge ganz anders – mit ihren Augen, mit ihren doch schon auch Erfahrungen. Und ihre Stimmen sind ein unbezahlbarer Schatz, den wir nutzen sollten, um unsere Gesellschaft zu bereichern. So weit zur grundsätzlichen Zielsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land. Um Kinder und Jugendliche angemessen beteiligen zu können, braucht es natürlich entsprechend Initiativen, Vereine, Räumlichkeiten. Damit sieht es eigentlich schon ganz gut aus, und auch Landesjugendring, Beteiligungsnetzwerke, das haben wir alles. Diese leisten hervorragende Arbeit, auch angesichts beschränkter personeller und finanzieller Kapazitäten. Ihr Bestes tragen sie bei, um unsere Kinder und Jugendlichen an die Prinzipien einer Beteiligung heranzuführen. Das ist für mich eine ganz zentrale Grundlagenarbeit für unsere Demokratie, die immer und immer mehr anstrengend ist. Demokratie ist anstrengend, das ist einfach so. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Es geht ja nicht nur um formale Beteiligungsprozesse, sondern auch um das Verständnis, dass eine Gesellschaft eben nicht nur aus Zahlen, Gesetzen und formalen Verpflichtungen besteht, sondern auch aus Engagement und einem Miteinander verschiedenster Mitglieder der Gesellschaft. Problematisch wird es zum Beispiel dann, wenn wir an praktische Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung denken. Klingt alles gut, aber wie macht man es? Ich sage es noch mal, auch im ländlichen Raum, das betrifft jetzt nicht nur Kinder und Jugendliche aus meinen Erfahrungen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) auch unsere Senioren haben dieselben Probleme. Was machen wir, wenn ein Teenager zum Beispiel aus Vorpommern-Greifswald … In Greifswald ist die Veranstaltung, und dann wohnt er nun mal in Klein Kiesow. Da geht es eigentlich überhaupt nicht, dass er ganz spontan mal an etwas teilnimmt. Das geht schlicht und einfach nicht. Er braucht meistens die elterliche Transporthilfe. Die sind ja auch nicht immer da. Und dann ist ja noch die Frage, finden die das gut, dass er da hingeht. Also das sind ja auch Diskussionen, die wir durchaus kennen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir müssen auch berücksichtigen, die weißen Flecken in unserem Land, ja, die gibt es immer noch. Die nicht zufriedenstellende Internetabdeckung in vielen ländlichen Regionen stellt auch eine weitere Hürde dar. Ich habe mich jetzt im Wesentlichen auf die Kinder und Jugendlichen beschränkt, aber ich denke, das gilt für alle anderen Gruppen in unserer Gesellschaft genauso. Und ich wünsche mir und ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Mandy Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf hier heute zu Ihnen sprechen, weil unser jugendpolitischer Sprecher Michel-Friedrich Schiefler leider krank geworden ist, und als Erstes möchte ich beste Genesungswünsche nach Ribnitz-Damgarten schicken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zudem werde ich mich auf Ausführungen zum Jugendbeteiligungsgesetz konzentrieren, zum Integrationsgesetz wird meine Kollegin Dagmar Kaselitz später noch mal ausführen. Kindern und Jugendlichen künftig mehr Mitsprache und Teilhabe an gesellschaftlichen Beteiligungsprozessen zu ermöglichen und dafür ein Jugendbeteiligungsgesetz vorzulegen, das ist ein weiteres Ziel der Koalitionäre, das wir heute umsetzen. Kinder und Jugendliche sind Teil unserer Gesellschaft, sie sind unsere Gegenwart und sie sind unsere Zukunft. Nicht selten treffen wir Entscheidungen, die Auswirkungen auf junge Menschen haben, wenn nicht im Hier und Jetzt, dann im Morgen und Übermorgen. In der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ erleben wir, Jugendliche interessieren sich für unsere Gesellschaft, sie wollen verstehen, warum die Dinge sind, wie sie sind, sie können ihre Bedürfnisse klar formulieren, sie haben klare Vorstellungen davon, in welcher Gesellschaft sie leben wollen, und sie wollen mitgestalten. Dabei wollen sie ernst genommen werden und verstehen, warum Dinge gehen und warum sie nicht gehen, und sie wollen daran mitarbeiten, kreative Lösungen zu finden, die Erwachsene von alleine möglicherweise gar nicht sehen. Meine Damen und Herren, und damit haben Kinder und Jugendliche alles, was unsere Demokratie braucht, was sie bereichert und was sie beflügelt. Wir können junge Menschen nicht früh genug dazu einladen, demokratische Prozesse zu erlernen und sie mitzugestalten und dabei Selbstwirksamkeit zu erleben. Selbstwirksamkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wir mindestens ins Gespräch gehen, vorgetragene Argumente ernst nehmen und abwägen und, wenn sie gut und realistisch umsetzbar sind, uns zu eigen machen. Selbstwirksamkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass wir Entscheidungskompetenzen abgeben und das auch aushalten. Meine Damen und Herren! „Wir sind keine Erwählten, wir sind Gewählte. Deshalb suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um diese Demokratie bemühen“, sagte einst Willy Brandt. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen Rahmen und zeigen Möglichkeiten auf, wie wir den Bemühungen der Kinder und Jugendlichen um diese Demokratie Rechnung tragen werden. Wir geben ihnen damit einen verlässlichen Raum, sich einzubringen, ihre Interessen zu artikulieren, Kompromisse zu erarbeiten und zu diskutieren, sowohl auf der kommunalen als auch auf der Landesebene, und ermöglichen damit, dass sie ganz praktisch Demokratie erlernen und nicht nur in der Theorie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Beteiligungsprozesse, Kinder- und Jugendrecht zu organisieren, wird das A und O für ihr Gelingen sein. Und vergessen dürfen wir nicht, Beteiligung ist ein Angebot und keine Pflicht. Mitunter werden wir auch Schweigsamkeit aushalten müssen, aber das bekommen wir hin, da bin ich ganz zuversichtlich. Und wenn ich jetzt einmal reflektiere, was ich hier heute in der Debatte gehört habe, dann möchte ich der AfD entgegenhalten, die sagte, wir tun so, als wären Kinder Erwachsene und wollen sie also mit Pflichten und Verantwortung überlagern: Nein, so ist es nicht! Wir wollen einen verbindlichen Rahmen schaffen, dass wir ihnen zuhören, weil wir ihnen zuhören müssen, damit wir richtige Entscheidungen treffen können. (Thore Stein, AfD: Und dafür brauchen Sie ein Gesetz?) Und auch zu Herrn Glawe möchte ich sagen, auch Kommunen sollten ein Interesse daran haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner mitzunehmen, und auch vor Ort entscheiden Demokratinnen und Demokraten, die ein Eigeninteresse daran haben sollten, die richtigen Entscheidungen zu treffen, sodass sie zu allen passen und eben nicht genau das passiert, was Frau Becker-Hornickel beschrieben hat. Mit diesem Gesetz sollen auch die Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Auch das ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche im Kontext des SGB VIII die Möglichkeit haben, Rat zu finden oder Beschwerden einzureichen, und unabhängig unterstützt werden. Ich weiß, dass zum Beispiel Pflegekinder oder Eltern in Sorgerechtsstreitigkeiten ganz dringend auf diese Beratungsmöglichkeit warten, und deswegen ist es gut, dass wir auch hier vorankommen. Auch ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und auf konstruktive Debatten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen kleinen Moment bitte! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster. Bitte schön!
Horst Förster AfD
Ja, Frau Pfeifer, das, was Sie hier so predigen, wenn man dem was Gutes abgewinnen will, dann würde ich sagen, das sollte überwiegend in intakten Familien stattfinden, wo heute nicht mehr der autoritäre Erziehungsstil üblich ist, sondern wo in der Familie man in vielen Situationen demokratisches Miteinander, Austauschen von Argumenten lernt, und sei es auch nur darum, wo man am Wochenende hinfährt. Ich komme noch mal darauf zurück, was meine Kollegin sagte, Kinder sind Kinder, und die Mehrzahl der Kinder ist nicht interessiert, an solchen Gremien teilzunehmen, die wollen nachmittags spielen. Denn viele Kinder aufgrund der Ganztagsschulen haben kaum noch Zeit für die Sportvereine. Das ist ein großes Problem für die Vereine, die Kinder sind oft ausgelastet. Und ein ganz großes Problem ist doch, wenn Sie das so als Demokratiedefizit ansehen, dann müssten wir das ja bisher also wirklich erlebt und gehabt haben und ein Defizit ausfüllen. Ich meine, das ist gerade nicht der Fall. Vor allem, wer wählt denn die Kinder aus? Demokratie heißt doch vor allem Repräsentanz und demokratische Legitimation. Wer wählt denn diese Kinder aus? Das sind doch faktisch, wollen wir es beim Namen nennen, linksgrüne Gruppen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ach!) die sich dann gewisse Kinder aussuchen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Die anderen gehen nachmittags wahrscheinlich lieber Fußball spielen. Jedenfalls da müssten Sie erst mal sagen, wo da ein wirkliches Bedürfnis … Sie reden immer von „die Kinder wollen“! Die Kinder wollen überhaupt nicht, die haben Sie gar nicht gefragt. Die meisten Kinder wollen Kinder sein und nachmittags Fußball spielen, ihre Schulaufgaben machen und sich nicht in irgendwelchen Beiräten betätigen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo ist die demokratische Legitimation, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) wer sucht die Kinder aus? (Philipp da Cunha, SPD: Die wollen einfach mitgestalten.)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?
Mandy Pfeifer SPD
Ja, mache ich gerne. Vielen Dank! Kinder wollen aber auch entscheiden, ob sie in einem Piratenzimmer spielen oder in einer Puppenstube, Kinder wollen auch entscheiden, ob sie ein Klettergerüst hochklettern wollen oder lieber schaukeln. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und wir haben insbesondere in den Kommunen knappe Mittel und wir tun nicht schlecht daran, Kinder zu fragen, wie wir sie so einsetzen, dass sie auch zufrieden sind mit dem, was wir damit errichten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Genau.) Aber wir sind ja, wir sind ja im Rahmen einer gesetzlichen Beratung, und da will ich sagen, dieses Gesetz kennt ja nicht nur Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendräte, sondern sieht ganz vielfach andere Möglichkeiten der Beteiligung vor, die vor allen Dingen altersgerecht und kindgerecht sind. Ich mache mir keine Sorgen darum, dass Kinder davon überfordert werden, weil es wird auch niemand in Ketten abgeführt und einem Beteiligungsprozess zugeführt – auch das will ich noch mal deutlich sagen –, sondern es ist ein Angebot, die unser aller Entscheidungen besser machen werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD, und Andreas Butzki, SPD: Sehr gut!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen. (Julian Barlen, SPD: Im Horst-Förster-Land wird es so was nicht geben, im Horst-Förster-Land wird Fußball gespielt.)
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, Sie haben ja hier davon gesprochen, dass Wünsche gesetzt werden sollen. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass man nicht nur über einen demokratischen Diskurs spricht, sondern dass man einen demokratischen Diskurs dafür nutzt, auch einmal Probleme in der Integrationsfrage offen anzusprechen. Das kriegen Sie hier nicht hin! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist so bezeichnend, wenn man ein Integrationsgesetz auf den Weg bringt, die Integrationsprobleme nicht anzusprechen, sondern als Naturgewalten einmal hinzustellen, dass irgendwelche Krisen über sie herkommen. Das ist so was von bezeichnend! Und ich sage es Ihnen ganz deutlich, die türkische Friseurin, die abends nach Hause geht auf dem Schweriner Drescher Markt, und aus einer S-Bahn steigen 50 junge Männer aus, die einen arabischen Migrationshintergrund haben, und sie mir selbst beim Friseur sagt, das macht ihr ein mulmiges Gefühl, die hört Ihre Rede hier und fragt sich, was ist das für ein linkes Geschwurbel. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist eine Politik, die eben nicht, das ist ein Gesetzesentwurf, der eben nicht aus den Fehlern lernt, aus der Vergangenheit lernt, und es ist ein Gesetz, das nicht in der Lage ist, einen eigenen Akzent zu setzen. Stattdessen formulieren Sie im vorliegenden Entwurf einen folgenden entlarvenden Anspruch, ich zitiere: Der „Zusammenhalt“ soll gefördert werden, und das „gelingt nur, wenn Zugangshemmnisse abgebaut“ und „Entfaltungsmöglichkeiten für alle geschaffen werden“. Für alle geschaffen werden! Sie haben gar kein Verständnis mehr dafür, was in diesem Land … Bevölkerung, Bürger, Migrationshintergrund, Ausreisepflicht, Straftäter – Sie differenzieren nicht mehr, Sie machen nur noch eine Politik für alle, die nichts mehr leistet. Und das ist ein Scheitern der Integrationspolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Julian Barlen, SPD: Was?! Kinder und Jugendliche, oder was?) Es ist auch das Integrationsgesetz, worauf ich meinen Schwerpunkt setze. (Julian Barlen, SPD: Ach so! Okay.) Sagen Sie doch auch was dazu, Herr Barlen, zu dem, was ich gerade gesagt habe! (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ich kann noch selber persönlich berichten, als ich zur Schule ging, habe ich türkischen Kindern Nachhilfe gegeben. Da habe ich die Eltern kennengelernt. Das waren sympathische Menschen, die hatten Arbeit, die wollten, dass ihr Kind Deutsch lernt, die wollten, dass ein Schulabschluss gelingt und dass sie dann später studieren können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Wenn ich heute mir die Schulen in vielen Städten Deutschlands und auch in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile anschaue, dann gelingt das nicht mehr, und das Problem muss hier auf den Tisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Julian Barlen, SPD: Wie Sie keine Nachhilfe mehr geben, oder woran liegt es?) Herr Barlen, das ist so ... Wir müssen die strukturellen Voraussetzungen dafür dann auch mal diskutieren. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Wir müssen Ursachenforschung betreiben.) Ich will sie noch mal kurz nennen. Wir haben gerade mit Blick auf die Arbeitsmarktintegration ein riesiges Problem in diesem Land. Wir haben hier im Sommer 2023 nur 42 Prozent der Menschen, die aus Asylhauptherkunftsländern kommen, die überhaupt einer Beschäftigung nachgehen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur jeder Zweite davon, jeder Zweite davon geht einer Helfertätigkeit nach, und die Zahl der spezialisierten Personen liegt im niedrigen einstelligen Bereich. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ist das, ist das Ihre Fachkräftezuwanderung? Nein, das ist sie nicht! Das ist eine Migrationspolitik, die zu Kompetenzverlust führt, weil die Leistungsträger verlassen das Land mittlerweile. Und das ist der Austausch, der unserem Land nicht guttut. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Gleichzeitig führt das dazu, dass die Löhne im Niedriglohnsektor deutlich unter Druck geraten. Frau Wagenknecht spricht das wenigstens an. Die sagt das ganz deutlich, auch in ihrem Buch. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann haben Sie ja eine Koalitionspartnerin.) Und das ist eine linke Politik, die bei vielen Leuten auf Zustimmung stößt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist keine linke Politik.) Auch, liebe GRÜNE, das stößt auf Zustimmung, das wird mobilisieren (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und das wird die Mehrheitsverhältnisse gerade in Ostdeutschland zum Schaukeln bringen. Und dann ist hier irgendwann Schluss mit Rot-Rot! Das geht schneller, als Sie sich das heute vielleicht vorstellen können. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja, das sehe ich auch so.) Und wir können auch das Thema Kriminalität wieder ansprechen. Natürlich ist es so, wenn die Zahl der schweren Körperverletzungen deutlich ansteigt, dass es da Opfer gibt, die das auch erleben müssen, (Christian Winter, SPD: Reden Sie noch zum Integrationsgesetz, oder …?) und dass die auch durchaus sich fragen, was ist das für eine Integrationspolitik von meiner Regierung, wenn solche Straftaten ansteigen. Die Menschen, die Leuten helfen wollen, weil sie denken, sie sind verfolgt und Flüchtlinge, (Zuruf von Christian Winter, SPD) die wollen doch keine Straftäter vor der Haustür haben, ja. Das ist auch eine Frage, die ganz klar mit Integration zusammenhängt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich darf einen weiteren Punkt nennen, und das sind diese strukturellen Voraussetzungen für Integrationspolitik, die funktionieren soll. Das ist auch die Frage von Sozialneid. Jeder Mensch, (Julian Barlen, SPD: Die wollen übrigens auch keine gesicherten Rechtsextremisten vor ihrer Haustür, sagen wir mal so.) jeder, jeder Mensch, der hier über das Asylrecht ins Land kommt, hat einen Anspruch auf eine gesicherte Anschlussunterbringung. Das haben junge Familien nicht, das haben unsere eigenen Bürger nicht. Und das verdrängt den Wohnraum und das führt zu weiterer Konkurrenz. Auch das ist fehlende Integrationsleistung, wenn man das nicht angeht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Meine Damen und Herren, aber gehen wir mal zu Herrn Kerth auch heute bei dieser Debatte noch mal. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Er hat ja wenigstens einige Punkte angesprochen. (Julian Barlen, SPD: Bingo!) Sie wollen es nicht hören, und das ist so bezeichnend. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Er sagt ganz eindeutig zur Integrationspolitik: „Ohne eindeutiges Gewaltmonopol des Staates entwickeln Parallelgesellschaften eigene Gewaltmonopole.“ Zitatende. Man muss es diesem Landrat hoch anrechnen, dass er mit diesem Satz einen Kern der scheiternden Integration trifft. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und man muss diesen richtigen Satz noch tiefer denken, etwa so wie der Philosoph Michel Onfray es kürzlich in der „Welt“ getan hat. Ich darf erneut zitieren: „Die Migranten sind stark, weil wir schwach sind. Daran ist weniger der Islam schuld als der … linke … Selbsthass.“ Zitatende. Und genau dieser Selbsthass, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) den haben wir ja hier im Hohen Haus schon gehört. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da wirkt das heutige Auftreten der Sozialministerin natürlich staatstragender, aber sehr viele Menschen in unserem Land merken genau das, dass diese linke Geisteshaltung eben nicht dazu führt, dass eine Politik für die Bürger gemacht wird. Und ich wiederhole es hier und heute noch einmal, es ist jetzt die Zeit dafür, sich geradezumachen, Frau Drese. Machen Sie die Augen auf! Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, da habe ich Ihnen gesagt, dass Sie die Fakten einmal zur Kenntnis nehmen müssen und dass Sie einmal die strukturellen Voraussetzungen beachten müssen, um Politik in der Integrationsfrage zu machen. Das wird aber nur die AfD tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jetzt kommt mal ein vernünftiger Redner.)
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Heute liegt uns mit diesem Artikelgesetz auch der angekündigte Gesetzentwurf für das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz vor. Das begrüßen wir. Die UN-Kinderrechtskonvention wird damit nach über 30 Jahren endlich auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in einer landesgesetzlichen Regelung unterfüttert. Bis auf zwei Ausnahmen haben bereits alle anderen Bundesländer Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung verabschiedet, manche seit Jahrzehnten. Jetzt könnte man vielleicht denken, die Landesregierung unter Manuela Schwesig hätte sich so viel Zeit gelassen, um dann ein besonders gutes und umfassendes Gesetz für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Land zu erarbeiten. Genau, weil Frau Schwesig persönlich das Themenfeld Kinder- und Jugendrechte fast ein Jahrzehnt von 2008 bis 2017 als Ministerin in Land und Bund verantwortet hat, da hätte es nicht überrascht, die Gesetzeserarbeitung wäre Chefinnensache gewesen, aber leider Nein. Auch könnte man denken, es habe so lange gedauert, weil so viele junge Menschen frühzeitig und dauerhaft in den Erarbeitungsprozess im Ministerium eingebunden waren, so, wie es die UN-Kinderrechtskonvention, die Sie selbst zitiert haben, und die Qualitätskriterien von Ministerpräsidentin Schwesigs früherem Ressort, dem Bundesfamilienministerium, vorsehen. Leider falsch gedacht. Kinder und Jugendliche wurden durch die Landesregierung von Manuela Schwesig nicht an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt. Ja, genau. Ihre Landesregierung hat ein Gesetz zur Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geschrieben und hat dabei nicht ein einziges Kind oder einen einzigen Jugendlichen strukturiert beteiligt, obwohl es die UN-Kinderrechtskonvention und die Qualitätskriterien fordern. Nicht ein einziges! Auch hätte man davon ausgehen können müssen, dass sich Sozialministerin Drese an das hält, was sie vor nicht einmal einem ganzen Jahr versprochen hat, ich zitiere: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen.“ Und jetzt kommt der relevante Teil: „Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“ Leider hört sie nicht mal zu. Frau Drese, wie Sie sicherlich wissen, wird der Bericht der Enquete-Kommission zum Thema „politische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ frühestens am 19. Januar 2024 verabschiedet. Die Empfehlungen konnten also gar nicht mehr berücksichtigt werden bei der Erarbeitung des Gesetzes, da ja dieses Gesetz mit dem heutigen Tage an den Landtag übergeben wird. Vergleicht man die Entwürfe mit der heutigen Vorlage, so hätte sich die Enquete-Kommission auch ihre umfangreiche und tatsächlich unaufgeforderte Stellungnahme – da nicht angefordert – zum Gesetz sparen können. Auch wurden die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Gutachten und Expertisen aus dem Enquetecluster „politische Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen“ schlicht nicht berücksichtigt. Versprechen gebrochen! Es reicht eben nicht, einfach zu beteuern, dass man Fachwissen berücksichtigen würde, man muss dann auch das ins Gesetz reinschreiben, worin sich die Expert/- innen alle einig sind. Und ein Punkt der Expert/-innen ist für meine Fraktion ganz besonders zentral und wesentlich bei diesem Gesetz, die Rechte für Kinder und Jugendliche müssen verbindlich sein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht keine Kann-, keine Sollregelung, nichts davon ist an dieser Stelle akzeptabel. Wir müssen im Verlauf der Gesetzesberatung in den Gremien des Landtages dahin kommen, dass wir ein rechtssicheres, verbindliches Gesetz bekommen, welches Mussregelungen für die politische Beteiligung auf Landes- und auf kommunaler Ebene vorsieht. Die jungen Menschen selbst, der Städte- und Gemeindetag, die Jugendverbände, alle Praktiker/-innen und Expert/-innen, die in der Enquete-Kommission zum Thema gesprochen oder ihre Expertise schriftlich beigesteuert haben, alle, alle sind sich einig, es braucht die Mussregelung, sonst bleibt es ein frommer Wunsch, dass Kinder und Jugendliche zukünftig angemessen beteiligt werden und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt so mitwirken können, wie es ihnen zusteht. Lassen Sie uns gemeinsam in den Ausschussberatungen dafür Sorge tragen, dass sich junge Menschen in unserem Bundesland auf ein wirklich gutes Gesetz freuen können und sich in ihrem Umfeld dann auch real etwas zu Ihrem Wohl verändert, dass sie es verändern können. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, vor allem die Abgeordneten von SPD und LINKEN, sich diesem wichtigen Thema der Verbindlichkeit noch einmal widmen könnten. Lassen Sie uns zusammen dafür Sorge tragen, dass künftig nicht mehr Erwachsene darüber entscheiden, ob Kinder und Jugendliche überhaupt gehört werden oder nicht! Die jungen Menschen haben ein Recht darauf, und – noch wichtiger – sie haben unser Vertrauen auch verdient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dagmar Kaselitz.
Dagmar Kaselitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Reaktion auf einige Vorredner/-innen möchte ich grundsätzlich einmal anmerken, es geht hier bei diesem Gesetz nicht um die, die nicht wollen, sondern es geht um die, die wollen, und denen müssen bessere Möglichkeiten eingeräumt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und es ist nicht Zeit, weder Kindern und Jugendlichen noch Zugewanderten das Interesse an aktueller Politik und ihrem Bemühen, sich hier tatsächlich einzubringen, abzusprechen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf den Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern, kurz Integrations- und Teilhabegesetz. Aus meiner Arbeit ist mir bekannt, dass es einen breiten Beteiligungsprozess bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs gab. Der Landesintegrationsbeirat mit seinem vielfältigen Sachverstand und auch unsere Integrationsbeauftragte waren intensiv einbezogen. Während meiner Tätigkeit als Integrationsbeauftragte der Landesregierung arbeitete ich noch an der Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes. Heute danke ich allen Beteiligten, dass wir über ein Integrations- und Teilhabegesetz beraten und entscheiden können. Auch Sachsen hat sich auf diesen Weg gemacht, und gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern sind wir dann die beiden ersten ostdeutschen Bundesländer, die ein solches Gesetz verabschieden. Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben bereits Integrationsgesetze. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland. Bei uns leben, arbeiten, studieren Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben. Bei uns finden Schutz- und Hilfesuchende aus den Krisen- und Kriegsgebieten der Erde Asyl. Aktuell stellt uns gerade die Zuwanderung von Schutzsuchenden vor Herausforderungen, denen wir uns täglich stellen. Wir leben in Zeiten, in denen sich jeder und jede von uns fragen sollte, wo ist meine Verantwortung für ein menschliches Miteinander. Was kann ich zu unserem friedlichen, solidarischen und respektvollen Zusammenleben beitragen? Wie offen bin ich Veränderungen gegenüber? Längst haben viele von uns erkannt, Migration bereichert unsere Gesellschaft. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Entscheidend ist dafür ein gesellschaftliches Klima, in dem man sich gegenseitig zuhört, respektiert und Vielfalt anerkennt und respektiert. Es geht letztlich nicht nur um Integration, sondern um tatsächliche Teilhabemöglichkeiten und Chancengleichheit im Verein, in der Schule, in der Kita, in der Politik, im Berufsleben. Diese Teilhabe muss organisiert und wahrgenommen werden – von der Gesellschaft, vom Staat, von jedem und jeder Einzelnen von uns. Dafür schaffen wir mit unserem Integrations- und Teilhabegesetz eine sichere Grundlage. Im Oktober dieses Jahres war ich zur Jahreskonferenz von DaMOst nach Berlin eingeladen. DaMOst ist die Dachorganisation der Migrant*innenorganisationen der ostdeutschen Bundesländer. Sie feierten ihr fünfjähriges Bestehen. MIGRANET, die Dachorganisation in Mecklenburg-Vorpommern, vertritt dort unser Bundesland. Gerade die Organisationen der Migrantinnen und Migranten haben eine enorme Bedeutung, wenn es um das friedliche und respektvolle Miteinander in unserer Gesellschaft geht. Sie können das Ankommen erleichtern, sie bieten Raum für Austausch und Kontakt untereinander und mit unserer deutschen Gesellschaft. Sie sind Interessenvertreter/-innen, sie sind Partner/-innen für Entscheidungsträger/-innen auf allen Ebenen. Ich konnte dort berichten, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern Mitsprache und Teilhabe für Migrantinnen und Migranten, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren in einem Artikelgesetz neu regeln werden. Das Gesetz stärkt die Mitsprache an politischen Prozessen. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration auf kommunaler Ebene. Verankert sind die Sicherung von Strukturen wie dem Landesintegrationsbeirat, der oder die Landesintegrationsbeauftragte und der Bereich der Förderung und Beratung. Ziel ist auch die schrittweise Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Verwaltungen, um gesellschaftliche Vielfalt künftig auch in den Behörden stärker zu reflektieren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wenn es uns gelingt, mit unserem Gesetz zu verdeutlichen, dass Integration und Partizipation alle Bereiche der Gesellschaft umfasst, wenn die festgelegten Grundsätze von vielen Akteuren geteilt werden, wenn es gelingt, Strukturen zu schaffen und nachhaltig zu etablieren, dann kann Integrationspolitik besser gelingen. Ich erlebe es jeden Tag: Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die zum Teil schon jahrelang hier leben, wollen sich einbringen, wollen ihren Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten, wollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden, genauso wie die einheimische Bevölkerung. Jeder und jede hat dabei ganz individuelle Voraussetzungen, aber auch Hemmnisse. Voraussetzungen gilt es im Interesse unserer Gemeinschaft zu nutzen und zu entwickeln, Hemmnisse gilt es zu erkennen und abzubauen, gerade jetzt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2714 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Überweisung, ja.) Ja, zu überweisen, habe ich gerade verlesen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Also bitte, wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und gegen die Stimmen der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2759. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2759 – An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Tagesordnung hier noch die vorläufige Überschrift des Gesetzentwurfes enthält, die durch die neue Überschrift des gestern zugeleiteten Gesetzentwurfes ersetzt wird. (René Domke, FDP: Vielen Dank!) Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzespaket mit einem in der Tat neuen Namen sollen gleich mehrere Gesetze angepackt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei aber – so, wie es der ursprüngliche Name ja auch deutlich auswies – auf dem Finanzausgleichsgesetz, dem FAG. Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. Drüberweg.) Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich ist aus Verfassungsgründen regelmäßig zu überprüfen, und das sieht das Gesetz auch ausdrücklich an vielfältigen Stellen vor und hat dafür häufig einen Zweijahresrhythmus vorgegeben, der nämlich zu den Doppelhaushalten des Landes passt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgende Aspekte waren zum Jahr 2024 aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen: Erstens die sogenannte Beteiligungsquote. Sie ist für die Frage entscheidend, welcher Anteil der vom Land vereinbarten Steuereinnahmen, die der Bund an das Land weiterleitet, unsererseits an die Kommunen weitergegeben werden. Dabei schlägt der Gesetzentwurf Ihnen vor, dass die Quote von derzeit 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent steigt. Das klingt erst mal nach minimalen Veränderungen, macht aber im Jahr 2021 immerhin schon 7 Millionen Euro aus. Also auch die Ziffern hinterm Komma können in diesem Bereich durchaus etwas bedeuten. Zweiter Punkt, den wir zu überprüfen hatten, ist der Kostenausgleich des Landes an die Kommunen für den sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Für Aufgaben, die vor dem April 2000 auf die Kommunen übertragen worden sind durch das Land, erfolgt ein sogenannter pauschalierter Kostenausgleich entsprechend dem sogenannten Prinzip der relativen Konnexität über das FAG. Und die Überprüfung dieses Kostenausgleichs und die Verhandlungen dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgten dieses Mal erstmals nach dem vom Landesrechnungshof mithilfe von Gutachtern vorgeschlagenen Ermittlungsweg. Die Wirkungen dessen, was dabei ermittelt worden ist in den verschiedenen Teilen der kommunalen Familie, wären sehr unterschiedlich ausgefallen und tun das auch weiterhin. Das Land hat aber, das Finanzministerium insbesondere, wofür ich dankbar bin, sich bereit erklärt, bereits jetzt die erwartbaren, ganz erheblichen Personalkostensteigerungen aufgrund des deutlich gestiegenen kommunalen Tarifabschlusses jetzt schon zu berücksichtigen. Eigentlich geschähe das erst aufgrund der Istkosten mit der nächsten Überprüfung in zwei Jahren. Aufgrund der Erheblichkeit, die dabei erwartet wird, haben wir es aber jetzt schon einbezogen. Hierdurch konnten – das ist wichtig – erhebliche Kürzungen für einzelne Mitglieder der kommunalen Familie vermieden werden, weil darüber erhebliche zusätzliche Mittel in diesen üWK-Ausgleich hineingezogen wurden. In den abschließenden Gesprächen in den vergangenen Wochen ergab sich zu guter Letzt noch einmal eine weitere Erhöhung dieses Ausgleichs um rund 4 Millionen Euro, sodass die Zuweisungen für die Jahre 24 und 25 insgesamt rund 274 Millionen Euro betragen werden. Dritter Punkt, der dann zur Überprüfung stand: Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Das Gesetz nennt das die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung. Die ist nach der Reform 2020 sehr bewusst relativ hoch festgesetzt worden, um den Konsolidierungsprozess einer Vielzahl von finanziell angeschlagenen Kommunen zu unterstützen. Es war jetzt zu überprüfen, ob diese auf ihrem bisherigen Niveau fortgesetzt oder abgesenkt werden soll. Die Antwort, die wir Ihnen vorschlagen mit dem Gesetzentwurf, lautet, für die nächsten zwei Jahre bitte beim bisherigen Niveau bleiben, übrigens eine Bitte und eine Antwort, die im FAG-Beirat gemeinsam mit den kommunalen Beteiligten diskutiert und Ihnen auch gemeinsam so vorgeschlagen werden. Vierte Überprüfung: Das FAG sieht neben der Infrastrukturpauschale auch die Möglichkeit der investiven Bindung von den sogenannten Schlüsselzuweisungen in Höhe von vier Prozent der der jeweiligen Kommune zukommenden Schlüsselzuweisung vor. Um die Wirksamkeit dieses Instruments zu überprüfen, fehlte uns nach Überzeugung im FAG-Beirat derzeit noch eine hinreichende Datenbasis. Deshalb hat man sich dort ebenfalls verständigt, Ihnen vorzuschlagen, diesen vierprozentigen Vorgabensatz bis 2027 aufrechtzuerhalten und dann aufgrund einer dann sicherlich breiteren Datenbasis erneut eine Überprüfung anzustellen. Damit, meine Damen und Herren, haben wir die gesetzlichen Überprüfungspflichten gemeinsam abgearbeitet und angeschaut. Die Prüfungen haben wir selbstverständlich im engen Austausch mit den kommunalen Beteiligten, den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere im FAG-Beirat, aber auch bei verschiedenen Begutachtungen durch deren laufende Begleitung umgesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit soll es aber nicht sein Bewenden haben, sondern auch in diesem Jahr nehmen wir weitere, durchaus weitreichende Änderungen im FAG vor, die wir ebenfalls zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden eingehend erörtern durften. Besonders betonen möchte ich die Einigung, die wir zur Infrastrukturpauschale in der letzten Woche abschließend erzielen konnten. Diese wurde 2020 mit 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse bestimmt, mindestens aber sollen es 100 Millionen Euro pro Jahr sein. Gemeinsam mit den kommunalen Vertretern haben wir keine erneute pauschale Verlängerung der nur zeitlich befristeten Erhöhung auf 150 Millionen Euro vorgeschlagen, sondern uns auf eine neue Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen verständigt. Das Land wird nach diesem Vorschlag in den Jahren 2024 bis 2027 je Jahr 25 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereitstellen. Dieselbe Summe werden die Kommunen aus dem Finanzausgleich heraus beisteuern, sodass die Zuweisungen über die nächsten vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro betragen werden. Diese Schulträger können von diesen Zuweisungen profitieren, die allerdings eine fünfzigprozentige Förderung beinhalten, zu gut Deutsch, eine fünfzigprozentige Kofinanzierung der jeweiligen kommunalen Schulträger erfordern. Das sind dann also noch einmal 200 Millionen Euro, sodass wir insgesamt Investitionen von voraussichtlich 400 Millionen Euro damit auslösen werden. Diese Summe kommt dem vom Bildungsministerium festgestellten Investitionsbedarf im Rahmen der IMAG-Schulbau von rund 430 Millionen Euro relativ nah. Die Details zu dem Programm haben wir am letzten Freitag mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erörtert und im Rahmen einer gemeinsamen Verständigung diese niedergelegt. All das findet in dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, Niederschlag. Die ist im Übrigen auch der Grund für die zugegebenermaßen leider sehr späte Übermittlung dieses Gesetzentwurfes an dieses Hohe Haus. Ich bitte für die entsprechende Verspätung um Nachsicht. Wir wollten diese gemeinsamen Gespräche mit den Kommunen möglichst zu einem einvernehmlichen Abschluss bringen. Für die Bereitschaft Ihrerseits als Fraktion und des Ältestenrates dazu möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken. (Sebastian Ehlers, CDU: Konstruktive Opposition.) Vielen, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der erwähnte fünfzigprozentige Eigenanteil der kommunalen Schulträger wird durch zwei weitere Maßnahmen unterstützt. Um Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich oder aber Sonderzuweisungen erhalten, zu unterstützen, diesen Eigenanteil aufzubringen, soll ihre Eigeninvestitionskraft gestärkt werden. Sie können in dem genannten Vierjahreszeitraum eine ergänzende Sonderzuweisung nach dem FAG für investive Zwecke in Höhe von bis zu vier Prozent der Schlüsselzuweisungen des Haushaltsvorjahres erhalten, kriegen also zusätzliches Geld obendrauf, um genau diesen Eigenanteil schlucken zu können. Die große Mehrzahl der Kommunen in unserem Land befindet sich allerdings in einer deutlich besseren finanziellen Situation, im Übrigen nicht zuletzt auch aufgrund des gemeinsam deutlich umgestalteten FAG im Jahr 2020. Deshalb haben wir eine Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik auf den Weg gebracht, die nicht Bestandteil dieses Gesetzes ist, sondern das hat die Regierung alleine tun können und bereits umgesetzt, mit der den Städten und Gemeinden, die in den letzten Jahren Haushaltsüberschüsse erzielt haben, deutlich mehr Freiräume eingeräumt werden, diese eigenen Überschüsse jetzt auch einzusetzen. Das Innenministerium geht davon aus, dass damit gut 600 Millionen Euro in der kommunalen Familie zusätzlich mobilisiert werden können, vorausgesetzt, die Kommunen entscheiden das entsprechend, denn das ist natürlich in ihre Hand gelegt, wie sie mit ihren Überschüssen umgehen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Punkte des vorliegenden Gesetzpaketes knapp zusammengefasst: Die Kommunen werden im Jahr 2024 über 16,8 Millionen Euro aus dem Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 im Rahmen der Schlüsselmasse verfügen können. Zweitens. Der Vorwegabzug für das E-Government wird deutlich von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro angehoben, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen unterstützen zu können. Drittens. Auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für Feuerwehrgerätehäuser wird mit diesem Gesetzpaket technisch in das FAG übernommen. Die Mittel sollen nämlich über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Dieses Programm wird in den Feuerwehrinfrastrukturen unseres Landes erheblich positive Effekte erzielen und damit insbesondere die Bedingungen für das extrem wichtige Feuerwehrehrenamt erheblich verbessern. Das ist nach unserer Überzeugung gemeinsam mit den Kommunen ein extrem wichtiges Zeichen für die Wertschätzung und den Respekt vor den vielen freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männern, die bei uns im Land regelmäßig freiwillig ihren Dienst versehen. An all die Adressen ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, das Gesetzpaket wird zu guter Letzt auch einen Punkt zur Grundsteuerreform in den Blick nehmen. Durch diese werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer bekanntermaßen verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderung Aufkommensvorteile oder aber auch -nachteile erleiden oder erzielen soll, und um das sicherzustellen, kann das nur die kommunale Hand selbst über ihre Hebesätze regeln. Dazu hat sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit das entsprechende Recht, aber wir können – und da sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig – gemeinsam Transparenz schaffen. Es wird deshalb gesetzlich geregelt werden, so zumindest der Vorschlag in diesem Gesetzpaket, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – das ist das Jahr, in dem die Reform erstmals wirksam werden wird – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen soll. Und damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität orientiert haben bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung, sollen diese entsprechenden Werte entsprechend veröffentlicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus waren aufgrund der Grundsteuerreform verschiedene Anpassungen im FAG erforderlich, um nicht plötzlich und sehr schnell … (Sebastian Ehlers, CDU: Die Lampe leuchtet. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Herzlichen Dank! Vielen Dank! Habe ich in der Tat nicht gesehen. Danke schön! Darüber hinaus werden wir einige technische Anpassungen vornehmen. Wir brauchen eine technische Sonderregel für die Hilfen zum Haushaltsausgleich und zu Sonderzuweisungen, Regelungen nämlich, die einen Vergleich eines durchschnittlichen Steuersatzes des Vorjahres im Land mit dem jeweiligen in der Kommune verlangten vorsehen. Wenn Sie jetzt das Jahr 25 mit dem 24 vergleichen, weil es völlig unterschiedliche Bemessungsgrundlagen sind, führt das zu Schieflagen vorhersehbar. Daher werden wir in Anlehnung an die Regelung zum bundesstaatlichen Finanzausgleich eine Übergangsregelung in das FAG einbauen, mit der die Grundsteuerreform ihre Wirkung erst ab dem Jahr 27 schrittweise im kommunalen Finanzausgleich entfalten wird. Meine Damen und Herren, Sie werden noch weitere Detailpunkte finden. Für uns ist insbesondere die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau, die wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen konnten, ein beachtliches Investitionspaket. Damit werden Land und Kommunen erheblich in Zukunftsinfrastruktur investieren und zugleich werden wir damit die Wirtschaft deutlich stärken, weil das schnell umsetzbare Aufträge sein werden, hier im Land vor der Haustür, und zwar in der gesamten Fläche. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen in den entsprechenden Fachausschüssen, vor allem im Innenausschuss. Danke für die Hinweise auf die rote Lampe und für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Der Innenminister hat die Redezeit um zwei Minuten und 45 Sekunden überschritten. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich stelle fest, dass dem Landtag mittlerweile ein vollständiger Gesetzentwurf vorliegt. Gestern Morgen, also weniger als 48 Stunden vor der Eröffnung dieses Tagesordnungspunktes, war das noch nicht der Fall. Und wir haben ja gerade gehört, dass die Überschrift auch noch nicht angepasst werden konnte. Es lag uns zwar seit letztem Freitag eine Synopse eines Gesetzentwurfes vor, aber es gab keinen vollständigen und begründeten Gesetzentwurf. Das ist problematisch, insbesondere für den Landtag, und das kam auch nicht von ungefähr, denn, ich zitiere jetzt eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages, der das schrieb: „… der Zeitplan für die Gesetzesänderung“ war „im FAG-Beirat im Herbst letzten Jahres ursprünglich so abgestimmt …, dass die Verbandsanhörung … im September durchgeführt wird. … unsere Verbandsgremien hätten nach den Sommerferien … beraten können. Mit der kurzfristigen Änderung des Zeitplanes und einer Anhörung in den Sommerferien ist genau dies nicht möglich. Das haben wir im FAG-Beirat“ – Herr Pegel sprach vom FAG-Beirat – „… vehement kritisiert. Dem wurde aber nicht gefolgt.“ Insofern ist das eine Missachtung des Parlaments hier, und es ist auch schwierig, auf diesen Gesetzentwurf jetzt ad hoc einzugehen. Ich werde es trotzdem tun. Ich werde mich allerdings auf die Synopse beziehen und insbesondere auf die Regelung zur Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulneubau, die gerade angesprochen wurde. Im Ergebnis des Kommunalgesprächs vom 03.11. erkennt die Landesregierung einen Investitionsbedarf für Schulneubau und -sanierung von 430 Millionen Euro. Im Vierteljahreszeitraum 24 bis 27 sollen jährlich – der Innenminister sprach es an – insgesamt 50 Millionen zur Verfügung gestellt werden. 25 Millionen stellt das Land aus eigenen Mitteln zur Verfügung, weitere 25 Millionen werden dem kommunalen Finanzausgleich entnommen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, das teilen wir. Ich selbst als Bildungspolitiker sehe den Instandhaltungsstau an unseren Schulen. Aber gleichwohl hat meine Fraktion auch Anlass zu Kritik. Im Ergebnispapier des Kommunalgesprächs ist allgemein von Schulbau die Rede, im Gesetzentwurf geht es nur um die allgemeinbildenden Schulen, werte Kollegen. Die beruflichen Schulen bleiben da offenbar außen vor. Wir von der AfD-Fraktion achten und schätzen auch die nicht akademische, die berufliche Bildung. Deshalb treten wir auch für eine angemessene Ausstattung der beruflichen Schulen ein. Ich war unlängst beim Wirtschaftsempfang der IHK und da wurde vom Vorsitzenden der IHK auch noch mal bestätigt, dass insbesondere die Berufsschuldichte entscheidend ist, ob Jugendliche eine Ausbildung aufnehmen oder nicht, und da ist es notwendig, dass wir insbesondere eben auch die Berufsschulen bauen mit diesen Mitteln. Und daher werden wir auch eine Gesetzesänderung einbringen, um die beruflichen Schulen in dieses Programm miteinzubeziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Ob Investitionen in allgemeinbildende oder berufliche Schulen Vorrang haben, können und sollen dann die Schulträger selbst entscheiden. Das ist ganz wichtig für uns. Und damit kommen wir auch zum Hauptproblem, denn wer entscheidet jetzt über die Verwendung der Mittel, werte Kollegen? Hier hat der Entwurf der Landesregierung meines Erachtens seine schwersten Mängel. Die Bezeichnung als Pauschale ist irreführend. Laut Lenk-Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich kommt eine Pauschale ohne Antrags- und Abrechnungsverfahren aus. Eine solche Pauschale ist zum Beispiel die sogenannte Infrastrukturpauschale laut FAG Paragraf 23. Hier werden die Mittel ohne Antragsverfahren nach Schlüsseln, zum Beispiel Einwohnerzahl, Finanzkraft oder Landkreisfläche, verteilt. Da weiß jeder, woran er ist. Das Verteilungsverfahren der Landesregierung für die Infrastrukturpauschale Schulbau dagegen ist komplex und auch intransparent. Es benachteiligt strukturell die kreisangehörigen schultragenden Gemeinden. Die Landesregierung macht die Landkreise zur Herrin des Verfahrens über die Verteilung der Zuweisungen, die Landkreise sind aber auch Schulträger. Sie haben also natürlich ein großes Interesse, selber in den Genuss dieser Zuweisungen zu kommen. Zwar sollen die Landkreise die kreisangehörigen kommunalen Schulträger angemessen beteiligen, daran glaubt aber offenbar nicht einmal die Landesregierung selbst. Deshalb soll nach der Erstellung des Verteilungsvorschlags durch die Landkreise eine Lenkungsgruppe aus Ministerien, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag darüber entscheiden. Diese Lenkungsgruppe soll insbesondere anderweitig finanzierbare Projekte zurückweisen und die angemessene Beteiligung kreisangehöriger kommunaler Schulträger sicherstellen. Vor die Wahl gestellt zwischen Antragsverfahren und Pauschalverteilung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen entscheidet letztlich die Landesregierung oder entscheidet sich die Landesregierung für eine dritte, nämlich die denkbar schlechteste Alternative für die Verteilung der Mittel. Zuerst veranlasst sie einen aufwendigen, aufgrund der Doppelrolle der Landkreise als Moderator und Partei unfairen und damit konfliktführenden Verhandlungsprozess auf kommunaler Ebene. Anschließend gibt es ein quasi Antragsverfahren auf ministerialer Ebene, das heißt, die Landesregierung wird, wie eigentlich immer, das letzte, das entscheidende Wort haben. Die Landesregierung praktiziert „Teile und herrsche“ und ist quasi Herr des Verfahrens. Und das sehen wir als AfD durchaus kritisch und das ist auch nicht Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind selber in der Lage, dort die Mittel zuzuteilen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist für die Bewertung übrigens auch egal, ob und in welchem Umfang die kommunalen Spitzenverbände ihre Zustimmung gegeben haben, denn seien wir mal ehrlich, der Landkreistag ist die Vereinigung der Landkreise zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen. Er wird mit der Bevorteilung der Landkreise kein Problem haben, werte Kollegen. Für den Städte- und Gemeindetag sind dagegen die kreisangehörigen schultragenden Gemeinden nur eine von vielen Gruppen, die er vertreten muss. Wir von der AfD werden daher dafür sorgen, dass die Interessen der kleinen kreisangehörigen Gemeinden mehr Berücksichtigung finden. Wir werden Anhörungen verlangen, in denen auch die Interessenten der oder die Interessen dieser kleinen schultragenden oder dieser kleinen Gemeinden gehört werden. Und wir werden wirklich für eine klare, transparente Verteilung sorgen, denn dieses Projekt, Schulbauprojekt ist immens wichtig. Das darf nicht durch solche intransparenten Verteilungsverfahren, wo letztlich die Landesregierung wieder das Sagen hat, sozusagen ins schlechte Licht gerückt werden. Wir müssen da die Betroffenen an einen Tisch holen. Das werden wir in den Beratungen einfordern, weil wir da tatsächlich einen schweren Mangel sehen, dass zum einen die Verteilung der Mittel intransparent geregelt ist und dass in der Tat auch die Berufsschulen davon profitieren müssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona, Bronchitis und Co schlagen um sich und reißen Löcher in unsere Reihen, und so muss auch ich jetzt meinen erkrankten Kollegen Marc Reinhardt vertreten. Und ich sende natürlich auch liebend gerne die herzlichsten Genesungsgrüße an Marc nach Hause, ans Krankenbett. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Zum Finanzausgleichsgesetz: Das FAG Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Jahr 2020 neu gefasst. Wegen der erheblichen Änderungsbedarfe muss es zum Jahr 2024 erneut angepasst werden. Zum einen sind die kommunale Beteiligungsquote, die Zuweisung für den übertragenen Wirkungskreis, die relative Mindestfinanzausstattung und die investive Bindung für Schlüsselzuweisungen zu überprüfen. Sodann ist die Antragsfrist für Sonderbelastungszuweisungen zum Ausgleich von Belastungen bei der Bewältigung einer möglichen Energie- und Gasmangellage für die kommunalen Aufgabenträger zu verlängern, weil die notwendigen Beschaffungen wegen Lieferschwierigkeiten teilweise erst in 2024 realisiert werden können. Das Budget für den neuen Vorwegabzug zur Finanzierung des kooperativen E-Governments wurde mit 2,7 Millionen Euro zu niedrig angesetzt und muss erhöht werden. Es besteht erheblicher Investitionsbedarf bei den Feuerwehren in unserem Land. Da reichen die Sonderbedarfszuweisungen nicht aus, um den Förderbedarf zu decken. Und schließlich besteht übergangsweise Anpassungsbedarf bei den herabbezogenen Vorgaben für die Beantragung von Hilfen zum Haushaltsausgleich und von Sonderzuweisungen wegen der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und damit der Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer A und B. Wat sperrig! Zu dem Entwurf des Gesetzes gab es am 3. November 2023 ein Kommunalgespräch zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben eben gerade schon vom Minister viel dazu gehört. In der Diskussion stehen die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen für 2024 bis 2027, die Stärkung der kommunalen Eigeninvestitionskraft und allgemeinen Infrastrukturpauschale, der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022, der den Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2024 zurückgeführt werden soll, die FAG-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis, die zu erhöhen sind, der Mindestbetrag der Zuweisung für Wohngeldeinsparung und die Auswirkung der Grundsteuerreform. Wir werden den Gesetzentwurf in die zuständigen Fachausschüsse überweisen und dort gegebenenfalls die notwendigen Änderungen beraten. Und ja, wir haben es ja auch eben schon gehört, es ist natürlich schwierig, in der Ersten Lesung einen Gesetzentwurf zu beraten, den wir noch nicht mal kennen. Deswegen kann ich dazu auch nicht viel ausführen und muss auch feststellen, viel Zeit bleibt uns auch nicht. Das heißt, das wird schon eine Kraftanstrengung, denn immerhin soll es zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zwei Monate sind für einen Gesetzentwurf nicht viel, vor allen Dingen, wie gesagt, wenn dieser noch nicht mal zur Ersten Lesung bereitliegt. Ja, also ich wünsche uns dann gutes Gelingen für diesen Auftrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung des damaligen, neu verhandelten FAG-Gesetzes im Jahr 2020 wurde ein ewiger Schlagabtausch zwischen Kommunen und Land nicht beendet, aber doch auf ein verträgliches Niveau gesenkt. Das ewige Hinterherrennen nach gestiegenen Hebesätzen war beendet. Es ist an der Zeit, das FAG anzupassen. Damals erteilte Prüfaufträge wurden mit abgearbeitet, dazu der gute und ausgewogene Entwurf der Landesregierung. Er setzt Prioritäten der Koalition von SPD und LINKEN um, er bezieht die kommunale Familie mit ein und deren berechtigte Ansprüche. Mehr Geld im System ist immer wünschenswert. Gerade in schwierigen finanziellen Zeiten, in denen das Wünschen auch nicht viel hilft, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die am Entwurf konstruktiv und pragmatisch mitgearbeitet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Diese Zusammenarbeit wirkt sich mehrfach positiv aus für die Kommunen im Land. Die eigene Investitionskraft der Kommunen wird gestärkt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird gesichert. Das Gesetz regelt neben der Verteilung der Finanzen zwischen Land und Kommunen auch den interkommunalen Ausgleich. Die Strukturen und Ergebnisse vor Ort werden berücksichtigt, Stichworte sind hier „unterschiedliche Gemeindestrukturen“. Städte, die übergemeindliche Aufgaben übernehmen, brauchen mehr Geld. Kleinere Gemeinden ohne diese Aufgaben in prosperierenden Regionen geben solidarisch Geld ab. Tarifliche Kostensteigerungen für das Personal werden im nächsten Jahr berücksichtigt. Unisono werde das erst im Jahr 2025 verpflichtend. Wir, die Koalitionsparteien und die rot-rote Landesregierung, nehmen unsere Verpflichtung ernst und handeln – kein Vergleich mehr zu Zeiten eines schwarzen Innenministeriums. (Sebastian Ehlers, CDU: Was?!) Zudem standen die Kommunen jahrelang mit ihren Forderungen vor der Tür. Reaktionen gab es nur, wenn es nicht mehr anders ging. Die Beteiligungsquote … (Sebastian Ehlers, CDU: Wer hat das denn aufgeschrieben? Das ist ja unglaublich!) Ich selber. Die Beteiligungsquote der Kommunen steigt 2024 von 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) was sich nicht viel anhört, es sind aber 7 Millionen Euro mehr für die Kommunen. (Sebastian Ehlers, CDU: Mann, Mann, Mann!) Die Finanzausgleichsleistungen werden im nächsten Jahr rund 1,5 Milliarden Euro betragen. Für mich die beste Nachricht im Zusammenhang mit der FAG-Änderung ist die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau. Das Land steuert über vier Jahre jeweils 25 Millionen Euro zusätzlich dazu, weitere 100 Millionen kommen von den Kommunen aus dem FAG. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die jeweiligen Schullastenträger übernehmen 50 Prozent der Kosten, dadurch entsteht ein Gesamtrahmen von 400 Millionen Euro. Die von der AfD beschriebene Gefahr der Pauschale oder was auch immer, der Verteilung sehe ich nicht, weil vom Bedarf 430 Millionen 411 Millionen gedeckt sind. Und zugleich ist für die Berufsschulen der Landkreis der Schullastenträger, der ein Auge darauf hat. Ein starkes wirkungsvolles Programm für Schulen, Bauwirtschaft und das Land! Für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die nicht den Eigenanteil aufbringen können, steht jährlich von 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung in Höhe von 7,5 Millionen zur Verfügung. Weitere Erleichterungen wird es im Bereich des übertragenen Wirkungskreises geben. Statt einer ableitbaren Kürzung von 27 Millionen wird es eine Erhöhung um circa 4 Millionen auf 274 Millionen Euro pro Jahr für die kommenden beiden Jahre geben. Am Rand möchte ich nur die relative Mindestfinanzausstattung erwähnen, eine Unterstützung für besonders steuerkraftschwache Gemeinden. Für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung gibt es bessere Voraussetzungen. Letzter Punkt, den ich erwähnen möchte: die Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen. Hier setzt das FAG das neue 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser technisch um. Ich bitte Sie um Zustimmung für dieses Gesetz. Die nächsten Jahre werden für die Kommunen und das Land vermutlich schwer. Das neue FAG ist eine gute Grundlage, Segel zu setzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Einen kleinen Moment! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Schult, bitte!
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Bruhn, Sie sagten ja, dass Sie die Gefahr nicht sehen, dass die Berufsschulen quasi hinten runterfallen. Dieser Gesetzentwurf nennt aber explizit die allgemeinbildenden Schulen. Die Landkreise sind Schulträger der Berufsschulen, das ist bekannt. Aber wie wollen Sie denn jetzt die Berufsschulen unterstützen? Das würde ich von Ihnen jetzt gerne mal hören, weil das ist ja offenkundig, dass es da auch Instandhaltungsstau gibt bei den oder in den beruflichen Schulen. Und um die duale Berufsausbildung attraktiv zu machen, benötigen wir natürlich gut ausgestattete Berufsschulen. Das ist jetzt durch diesen Gesetzentwurf nicht abgedeckt. Wie wollen wir die Berufsschulen finanzieren?
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Dirk Bruhn Die Linke
Ja, gerne, Frau Präsidentin. Für mich ist der errechnete Bedarf von 430 Millionen ausschlaggebend und 400 Millionen stehen zur Verfügung, das heißt, es werden am Ende der Periode 30 Millionen übrig bleiben. Und ich kann nicht erkennen, dass damit … (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nein, das ist nach Schulträgern aufgelistet und die Berufsschulen werden über die Kreise mitbedacht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie konnten alle sehen, wie schwer ich an diesem Gesetz hier getragen habe bis hier. Es ist – das habe ich heute dem Minister schon gesagt – ein dickes Brett geworden für die kurze Zeit der Durcharbeitung. Und ich habe mir die größte Mühe gegeben und kann zumindest einschätzen, dass in den Reden gemeinsam inzwischen fast zusammengetragen worden ist, was alles in dem Gesetz sozusagen angesprochen und geregelt wird. Dem Vorblatt ist zu entnehmen, dass das Finanzausgleichgesetz von 2020, dessen Güte wir ja auch in den Haushaltsberatungen vor zwei Jahren schon sehen konnten, nämlich, dass die Ausstattung der Kommunen mit Finanzen in die Höhe gegangen war. Das ist offensichtlich ja auch das Ziel des Finanzausgleichsgesetzes gewesen. Und da gibt es eben diese Prüfpflichten alle zwei Jahre – der Minister hat darauf hingewiesen –: Beteiligungsquote, Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis, relative Mindestfinanzausstattung mit investiver Bindung von Schlüsselzuweisungen. Und zunächst schätze ich ein, es ist prinzipiell begrüßenswert, dass es eine gesetzliche Selbstbindung zur Überprüfung der Auswirkungen des FAG 2020 auf die Kommunalfinanzen durch das Land gibt. Und wenn man sich jetzt den Paragrafen 6 anguckt – das ist einer dieser Prüfaufträge zur Beteiligungsquote –, da wird ein Rechenverfahren angewandt, das eine gewisse Objektivität reklamiert. Ich sag mal so ein bisschen, tja, launisch, das Prüfgutachten ist was für Liebhaber abstrakter, statistischer Kochkunst. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank für die Mitlieferung dieses Gutachtens! Aber das ist nicht das Entscheidende. Ich glaube, die Kommunen sind erfreut über das Ergebnis, denn die kriegen ein bisschen mehr und nicht weniger. Das sind diese ominösen 7,3 Millionen Euro. Und wir haben völlig unterschiedliche Einschätzungen gehabt in den Reden, handelt es sich nun um Prozente oder sonst was. Ich stelle mal fest, es sind 0,73 Promille, die sozusagen diese Veränderung der Beteiligungsquote hat, aber das macht eben diese 7,3 Millionen Euro aus. Zur Mindestfinanzausstattung möchte ich auch eine Bemerkung machen. Das soll ja also seit 2020 die Haushaltskonsolidierung vorantreiben. Zunächst ist ja schon gesagt worden, es bleibt alles beim Alten, erst mal bis 2027. Der Mechanismus ist, 90 Prozent Finanzkraft pro Einwohner sollen zu 90 Prozent ausgeglichen werden. Was dann dahinterliegt, ist ja, dass es am Ende zielgemäß ungefähr um 20 Prozent Unterschiede zwischen den Kommunen geht. Und da hat der Minister angesprochen, es ist ein Erfolg zu sagen, wir belassen das da, senken es auf jeden Fall nicht ab, das heißt, dieser Konsolidierungsprozess wird zielgemäß weitergeführt. Ich hab mal die ketzerische Frage, ob auch darüber nachgedacht worden ist, ob vielleicht auch eine Erhöhung der Quote nicht zur Angleichung der Lebensverhältnisse mehr beitragen könnte, was womöglich Ziel der Landespolitik sein sollte. Ich werde dazu zumindest im Ausschuss nachfragen, ob das überhaupt erwogen worden ist. Dann vielleicht noch etwas zur investiven Bindung der Schlüsselzuweisungen: Das war für mich sehr interessant, weil da ja rausgekommen ist, dass im Zeitraum 2020 bis 22 von diesen investiven Schlüsselzuweisungen in den zwei Jahren insgesamt nur fünf Kommunen sozusagen profitiert haben beziehungsweise die in Anspruch genommen haben und nur drei Kommunen durchgehend in den zwei Jahren. Und wer sind diese Kommunen oder was sind diese Kommunen? Das sind Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, also die Städte sozusagen, die offensichtlich auch die Verwaltungsmöglichkeit und die Mittel dafür hatten, dann zusätzlich auch diese Investitionen zu greifen. Ich finde aber trotzdem richtig, dass man jetzt nicht davon abrückt, sondern zunächst noch mal zwei Jahre guckt, ob nicht in den folgenden zwei Jahren dann auch die anderen auf den Dreh gekommen sind, von diesen Investitionsmitteln zu profitieren. Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Ausgleich für übertragene Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis knapp um 4 Millionen erhöht worden ist auf irgendwas 260 oder sonst wie noch mehr Millionen Euro, die praktisch der kommunalen Familie ja insgesamt dann zustehen. Interessant dabei ist die Neuverteilung. Da ist durch den Prüfprozess auch eine Neuverteilung rausgekommen. Und dass das mit 8,4 Millionen zulasten der Landkreise und mit 9,4 Millionen zugunsten der kleinen Gemeinden und Ämter geht, das hat sicherlich die Prüfung rausgefunden. Ich kann mir aber vorstellen, dass das nicht ganz ohne Konflikt abgeht, wenn die einen sozusagen weniger kriegen und die anderen mehr. Ich glaube, da müssen wir dann im Ausschuss auch noch mal Fragen stellen. Zur Schulfinanzierung: Da hatte ich das, bis wir mit diesem Punkt angefangen haben, so verstanden, dass viermal 25 Millionen – das Land steuert in den nächsten vier Jahren viermal 25 Millionen – aus der Finanzausgleichsmasse kommen. Ich hatte in der Kürze der Zeit nicht begriffen, dass diese 50/50-Prozent-Finanzierung dann noch mal zu einer Aufstockung der Mittel auf 400 Millionen beitragen soll. Ich nehme das jetzt zur Kenntnis, möchte das aber dann auch sozusagen noch mal schriftlich haben wollen, dass das dann auch tatsächlich so ist. Sonst hätte ich nämlich im Ausschuss gefragt, auch wenn 430 Millionen sozusagen Investitionsaufwand für die nächsten vier Jahre ausgerechnet werden, dann wäre man mit 200 Millionen im Grunde ja deutlich in der Unterfinanzierung gewesen. Aber es scheint ja so zu sein, dass 400 Millionen da dann doch zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Übrigen ist es ja so – ich glaube, das ist auch gesagt worden –, dass das pauschal ausgezahlt wird an die Landkreise und die kreisfreien Städte, diese 25 Millionen auf jeden Fall jedes Jahr. Und abschließend – die Zeit geht jetzt auch zu Ende – für dieses dicke Gesetz wollte ich noch darauf hinweisen, dass das ja insgesamt einen Aufwand, Vollzugsaufwand für das Land von 61 Millionen Euro bedeutet. Und die setzen sich dann eben aus den Sonderbedarfszuweisungen Feuerwehr, Schule, aus den 7,3 Millionen für die, sagen wir mal, Schlüsselzuweisungen waren das, glaube ich, und dann noch 4 Millionen im übertragenen Wirkungskreis zusammen. Das ist das, was ich entnehmen konnte bisher diesem Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, leider nur eine sehr knappe Redezeit für einen Haufen Papier, Harald hats vorweggenommen, Harald Terpe. In dem Gesetzentwurf steckt natürlich jede Menge Stoff für ausführlichere Debatten. Aber gestatten Sie mir auch noch ein paar Worte zum Verfahren. Natürlich ist uns klar, dass das in den nächsten Doppelhaushalt einfließen muss. Natürlich ist uns klar, dass es eine gewisse Vorberatung braucht. Aber 24 Stunden vor der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Plenum 170 Seiten mal auf den Markt zu schmeißen, das finde ich schon wirklich schwierig für uns. Und vor allem müssen Sie ja immer daran denken, dass die kommunale Ebene am Ende ja auch noch hinten dranhängt – sehr lange hat man gewartet auf die Orientierungsdaten –, auch dort müssen Haushaltsberatungen durchgeführt werden. Und, meine Damen und Herren, so geht das eben nicht! Und das sagt auch etwas darüber aus, wie die Landesregierung gerade aufgestellt ist. So geht es eben nicht! Die Ehrenamtler vor Ort, die ihre kommunalen Haushalte aufstellen müssen, die haben da auch Besseres verdient und mehr Unterstützung zu erwarten von der Landespolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Kommen wir mal zum konkreten Inhalt: Ja, man kann sehen, dass viele Hinweise, die vorher von der kommunalen Ebene gegeben wurden, mit aufgegriffen wurden, auch Hinweise aus der Opposition, das ist erkennbar. Man hat sich in den Haushaltsberatungen weiter auseinandergesetzt – wenigstens das. Insbesondere die Fraktion CDU und eben auch meine Fraktion haben immer wieder darauf hingewiesen, wie es gerade in der Baubranche aussieht. Und ich glaube, da muss man ja nicht viel zusammenrechnen, wenn man sieht, auf der einen Seite Investitionsbedarf, Investitionsstau, und auf der anderen Seite braucht es eine Konjunkturbelebung in der Bauwirtschaft. Da kann man die Dinge zusammenpacken, und dann hat man schon verstanden, was man machen muss. Die Landesregierung hat auch zugehört, dass wir immer wieder das Thema Schulneubau, Schulsanierung nach oben gestellt haben. Von vielen Seiten ist das immer wieder vorgetragen worden. Ich bin aber genauso kritisch bei der Frage, was wird eigentlich aus den Berufsschulen. Der Zustand ist uns auch nicht ganz unbekannt, dass da noch einiges nachzubessern ist. Allerdings, was mich verwundert – und der Beitrag von meinem geschätzten Kollegen Harald Terpe hat es ja auch noch mal geschildert –, das hat noch gar nicht jeder richtig verstanden, wie das mit diesen 400 Millionen funktionieren soll. Am Ende ist es in der öffentlichen Berichterstattung nämlich auch so ein bisschen rausgekommen, das Land gibt 400 Millionen. Nee, das Land gibt nur 100 Millionen auf vier Jahre, also 25 Millionen. Der Rest kommt aus dem Finanzausgleich selbst, und das andere kommt von den Trägern. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und deswegen haben wir diese Hebelung. Also man darf sich hier nicht für 400 Millionen loben, sondern im Grunde die 100 Millionen. Aber – das ist anerkannt – das ist natürlich auch schon mal ein Beitrag, dass zumindest erkannt wurde, dass wir da was machen müssen und dass die Träger und die kommunale Ebene natürlich gewissermaßen auch unterstützt werden. Ich glaube, das ist gut angelegtes Geld. Und wir wissen auch – ich hatte es ja schon gesagt –, es ist auch das richtige Signal an die Bauwirtschaft. Da ist nämlich einiges aufzuholen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings, was mich dann wieder irritiert, wenn man doch anerkennt, dass wir einen Investitionsstau haben, wenn wir wissen, dass die Infrastrukturpauschale, die allgemeine, vorher doch ein gutes Instrument war, und wir wissen, dass einige Dinge im Planungs- und Genehmigungsverfahren noch gar nicht so weit waren, dass die auch umgesetzt werden konnten, da finde ich es tatsächlich wirklich schade, dass man sich nicht durchringen konnte, die 150 Millionen Euro fortzusetzen. Das halte ich wirklich für das falsche Signal zur falschen Zeit, nee, das falsche Signal zur Zeit, in die es eigentlich passen müsste. Der Investitionsbedarf ist da, ich hab es geschildert, die regionale Wirtschaft, die braucht dringend auch die öffentlichen Aufträge. Und es besteht, wie gesagt, ein erheblicher Investitionsstau, der noch nicht mal umgesetzt wurde. Dass Sie die Infrastrukturpauschale – das war jetzt 23 FAG – bei 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse halten und nicht weiter absenken, meine Damen und Herren, das sehen wir als das absolute Minimum an. Das ist kein tatsächlicher Erfolg in unseren Augen. Zwei Punkte möchte ich aber auch explizit begrüßen: Das eine ist die Zuführung des Abrechnungsbetrages von 16,8 Millionen aus 22, der in die Finanzausgleichsleistungen des Jahres 24 kommen wird, fließen wird. Und zum anderen begrüßen wir natürlich auch die Investitionsunterstützung. Das ist eben eine andere Form der Investitionsunterstützung für die Kommunen, die in der Haushaltskonsolidierung sich befinden. Das gibt auch Anreize, das verstehe ich durchaus, das ist ein guter Ansatz. Das Ansinnen wiederum, Überschüsse im Finanzhaushalt der Kommune künftig besser für Investitionen nutzen zu können, ja, unterstützen wir auch grundsätzlich, aber, meine Damen und Herren, da beißt sich die Katze so ein bisschen in den Schwanz, weil wer sozusagen einen Überschuss im Finanzhaushalt darstellen kann, ja, der kann natürlich auch investieren. Aber uns machen ja mehr Sorgen diejenigen, die ja noch gar nicht mal diesen positiven Überschuss haben im Finanzhaushalt. Das heißt, ich hätte mir gewünscht, dass man beides, einmal diese Möglichkeit, es zu erleichtern für diejenigen, die es können, aber auf der anderen Seite hätten wir vielleicht mit den 150 Millionen fortsetzen müssen. Das müssen wir auch in den Ausschüssen noch weiterdiskutieren. Die Infrastrukturpauschale darf meines Erachtens noch nicht vom Tisch sein. Aber lassen Sie mich noch zu einem meiner Lieblingsthemen kommen – das haben die anderen noch gar nicht so aufgegriffen, der Minister hat es aber mit ausgeführt –: die neuen Realitäten aus der Grundsteuerreform. Ja, mögliche Steuerkraftverschiebung, das ist erkannt worden, ja, dass wir die geänderten Grundlagen natürlich berücksichtigen müssen. Ich finde gut, dass es eine Anpassung gibt über mehrere Jahre, und dass man sich auch ein bisschen an dem Mechanismus Bund-Länder-Finanzausgleich orientiert, das ist sinnvoll. Der Anpassungsdruck wird davon genommen. Wir haben nicht mehr diesen Druck in der Hebesatzspirale. Ich freue mich auch – und wer hats erfunden, ich sags nicht –, dass man eine Übereinkunft gefunden hat, dass man die Aufkommensneutralität überprüfbar machen will. Ich hätte mir da aber deutlich mehr gewünscht, verweise immer auf die Transparenzregister anderer Bundesländer. Aber was ich kritisiere, ist – aber das war ja zu erwarten –, dass Sie jetzt zum Vergleich, um die Aufkommensneutralität darzustellen, natürlich die Daten aus 24 heranziehen und ins Verhältnis setzen zu 25. Ja, das war klar, dass das kommen wird, aber Sie ahnen ja wohl schon, was für ein Druck jetzt auf der kommunalen Ebene lastet, die jetzt in 24 die Hebesätze für 25 festlegen muss. Und da können wir uns drauf verlassen, da werden viele tief reingreifen in die Tüte, weil sie natürlich wollen, dass in 25 dargelegt werden kann, ach ja, wir sind ja aufkommensneutral, aber auf einem Niveau, was wir vorher gerade angehoben haben. Da, glaube ich, hat man jetzt einen Weg gefunden, den Menschen zwar zu sagen, es war aufkommensneutral, aber wir haben es auch vorher erhöht, damit es aufkommensneutral bleiben kann. Und das, meine Damen und Herren, ist eigentlich eine verabredete Mogelpackung, an der wir uns nicht beteiligen wollen. Das ist ein wesentlicher Kritikpunkt. Ich freue mich auf die Beratungen. Hier ist einfach zu wenig Raum. Und ich würde mir wünschen, dass wir in Zukunft solche umfassenden Entwürfe dann auch etwas früher zur Verfügung gestellt bekommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also erst mal zu wenig Raum, Herr Domke: 71 Minuten Aussprache sind ja eigentlich nicht wenig, aber die Vorbereitungszeit, die war in der Tat, (René Domke, FDP: Ja, Sie haben ja ein bisschen mehr von den 71, deswegen.) in der Tat … Ja, gut, aber Sie schneiden ja meistens (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ein bisschen dürftiger ab bei der Redezeit aufgrund Ihrer geringen Fraktionsstärke. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Mit der großen Novelle des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2020 wurde die Grundlage für eine wesentlich bessere Finanzausstattung unserer kommunalen Ebene und auch die Handlungsfähigkeit unserer kommunalen Ebene geschaffen. Regelmäßig müssen natürlich auch auf Grundlage dieses FAG die Veränderungen angepasst werden, also die Geldströme verändern sich. Hier wurden schon einige Zahlen genannt, und wir sprechen hier ja insgesamt von über 3 Milliarden Euro für die Finanzausstattung der Kommunen. Mittlerweile oder in Zukunft wird die kommunale Ebene selber aus eigenen Steuereinnahmen mehr als die Hälfte davon aufbringen und das Land halt etwas weniger. Also das verändert sich im Laufe der Zeit, kann mal so rum oder auch mal so rum gehen. Und das wird eben dadurch, dass wir einen fairen Ausgleichprozess mit dem Finanzausgleichgesetz festgelegt haben, muss das also angepasst werden. Und es ist festzustellen, dass in den letzten und in den zukünftigen Jahren die Einnahmen der kommunalen Ebene stetig ansteigen. Und das ist natürlich auch gut so, denn das Geld wird dringend gebraucht, denn auch unsere Gemeinden haben höhere Belastungen durch Tarifabschlüsse, Preissteigerungen et cetera. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Migration!) Und auch die Befürchtungen der kommunalen Ebene, künftig durch das Wachstumschancengesetz Steuereinnahmen zu verlieren, sind ja nicht von der Hand zu weisen. (Zuruf von René Domke, FDP) Die gesetzlichen Prüfpflichten sind mehrfach angesprochen worden, wie die Beteiligungsquote, die relative Mindestfinanzausstattung, die Zuweisung für den zu übertragenden Wirkungskreis und die investive Bindung von Schlüsselzuweisungen. Und, Herr Dr. Terpe, dass das natürlich dann zu Verschiebungen führt und einer mal mehr kriegt als vorher (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und der andere weniger, das ist ja, das liegt ja in der Natur der Sache. Diese Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden sind ja jetzt kürzlich abgeschlossen worden, und im Ergebnis kann man auf jeden Fall sagen, für die kommunale Ebene kommt einiges rum. Und es geht auch ja nicht nur um zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt. Ich finde, das Gesamtpaket stimmt, auch wenn natürlich von der Opposition Kritik kommt und vielleicht mit der intensiven Beratung auch noch mehr. Die Beteiligungsquote steigt auf 31,051 Prozent. Die Mittel für den übertragenen Wirkungskreis werden auf knapp 274 Millionen Euro erhöht. Das Land stellt den Kommunen zur Stärkung der Infrastruktur der Feuerwehren, vor allem für Feuerwehrgerätehäuser, in den Jahren 2024 und 25 jeweils 25 Millionen zur Verfügung. Das ist nicht neu, das kannten wir schon, spiegelt sich aber in diesem Gesetz wider. Über einen neu eingefügten Paragrafen 10a wird ein ordentliches Paket zur Förderung der Schulinfrastruktur geschnürt, haben wir auch mehrfach gehört. Ich möchte es aber, weil das so besonders wichtig ist, auch noch mal sagen. Mit jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich vom Land – eben solchen Beträgen aus den kommunalen Finanzausgleichsleistungen für vier Jahre – stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Und da das eine 50-prozentige Kofinanzierung ist, also insgesamt können da 400 Millionen Euro generiert werden, um unsere Schulen zu sanieren beziehungsweise neu zu errichten. Und – der Minister hats schon gesagt – es entspricht fast dem aus heutiger Sicht geschätzten Bedarf. Und ich füge dann noch hinzu, ich persönlich hoffe sehr, dass bei den Sanierungsmaßnahmen nicht nur zum Beispiel dem Brandschutz Genüge getan wird, der oftmals nicht mehr passt, sondern dass auch ein Fokus auf der Barrierefreiheit liegt. Damit auch Gemeinden, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenteil aufbringen können – das haben wir auch schon gehört –, können sie in den Jahren 24 bis 27 insgesamt 7,5 Millionen Euro erhalten durch eine Erleichterung in der Gemeindehaushaltsverordnung. Das ist auch schon angesprochen, teilweise kritisiert worden oder hinterfragt worden, eben von Herrn Domke, dass die Gemeinden aus Haushaltsüberschüssen Investitionen auslösen können. Aber das ist ein sehr großer … (René Domke, FDP: Das hab ich nicht … Das finde ich gut.) Ja, und das ist ein … Und das betrifft ja auch sehr viele unserer Gemeinden, (René Domke, FDP: Aber, aber, aber …!) auch wenn viele Gemeinden noch einen schlechten Haushalt haben, aber das sind über 60 Prozent, die das eben in Anspruch nehmen können oder die das machen können. Und damit werden geschätzt 600 Millionen Euro Eigeninvestitionskraft erschlossen. Ach so, und dann haben Sie die allgemeine Infrastrukturpauschale hier angesprochen, dass das da irgendwie nicht weitergeht, und das müsste doch und so weiter und so fort. Aber ich will noch mal daran erinnern, ursprünglich vereinbart waren 100 Millionen – mindestens –, und daran wird ja auch gar nicht gerüttelt. Die zeitweilige Erhöhung, die ist immer wieder infrage gestellt worden, aber wurde ja jeweils irgendwie immer noch mal in ähnlicher Höhe auf den Weg gebracht. Wie jetzt mit dem Infrastrukturpaket halt für die Schulen kann man das auch so sehen, als wenn, aha, da haben sie doch wieder ... Aber die ursprünglichen 100 Millionen Euro, die werden sich ja auch weiterentwickeln, weil es ist festgelegt, 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse fließen in diesen Posten, und dieser Posten mit den wachsenden Mitteln wächst ja auch an. Und im Jahr 2028 wird es ungefähr oder kann dieser Topf bereits bei 115 Millionen Euro liegen. Also das ist ja auch nicht nichts. Dann wurde mehrfach betont – ich will das auch tun, weil das ja auch eine ganz wichtige Geschichte ist –, die Mittel für das kooperative E-Government werden von 2,7 auf 7,57 Millionen Euro erhöht. Und auch für die Berechnung der Steuerkraftzahlen wurde eine vernünftige Regelung zur Berücksichtigung der Grundsteuerreform gefunden. Das lag insbesondere auch noch mal dem Städte- und Gemeindetag sehr am Herzen. Deswegen haben die Verhandlungen auch ihre Zeit gedauert. Der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 16,8 Millionen Euro wird in die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2024 und nicht, wie das ja eigentlich der Fall sein müsste, dem Ausgleichsfonds zugeführt. Die Verhandlungspartner von Land und kommunaler Ebene haben hart, aber ich finde, auf Augenhöhe verhandelt. Details werden wir im Innenausschuss noch genauer unter die Lupe nehmen. Ich beantrage die Überweisung in den Innenausschuss federführend und mitberatend in den Finanzausschuss, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Tegtmeier! Das Wort hat noch einmal für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden, die ich Ihnen gerne noch versuchen will, so weit zu beantworten, wie ich es an dieser Stelle kann. Zuallererst war eine Sorge geäußert worden, es würde ein Antragsverfahren werden. Wenn ich da ungenau war in meinen Darstellungen – der Gesetzentwurf ist hoffentlich zumindest sehr klar –, es handelt sich um pauschalierte Zuweisungen im Rahmen des FAG an die Landkreise und kreisfreien Städte. Wir brauchen keinen Antrag, wir brauchen keine Abrechnung hinterher. Genau das war ein hehres Ziel beider Seiten – der kommunalen Familie genau wie von uns. Es wird dann allerdings zwischen Landkreisen und Gemeinden noch mal eine Diskussion geben müssen. Wenn Sie in den Entwurf hineingucken, wird deshalb eine Verpflichtung vorgesehen, dass die Landkreise Satzungen erlassen, die auch das versuchen, sehr standardisiert zu regeln, sodass der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst klein bleibt. Meine Damen und Herren, das gilt für die 50 Millionen Euro pro Jahr, 25 aus der Schlüsselzuweisung, 25 vom Land, die mal vier machen die 200, und da das 50 Prozent Kofinanzierung erfordert, kommen wir auf die 400, um noch mal das Zahlenspiel, was gar keins sein sollte, sondern das zeigt, wie erheblich auch der kommunale Leistungsanteil hier drin ist, deutlich zu machen. Das von Ihnen angesprochene Verteilungsverfahren war gerade dezidierter Wunsch – und hat uns über mehrere Wochen über viele Verhandlungsrunden beschäftigt – des Städte- und Gemeindetages, weil wir eben diese pauschalierte Zuweisung über die Landkreisebene vornehmen, weil dessen Sorge groß ist, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter die Räder kommen, und dann ist dieses sehr auch fein austarierte System entwickelt worden: Die Landkreise machen gemeinsam mit den Gemeinden, vorgegeben in einer Satzung, wie es in etwa funktionieren soll, eine Liste, und sie muss noch einmal auf Landesebene durch das von Ihnen angesprochene Gremium, bei dem jedes der Mitglieder, also auch der Städte- und Gemeindetagvertreter und der Landkreistagvertreter oder -vertreterinnen, dürfen Sie sich aussuchen, ein Vetorecht hat. Die Idee war, die sollen wissen, wenn wir uns nicht einigen, kann jeder meiner Verbände es auf Landesebene stoppen, dann kommt der ganze Kram zurück und wir fangen von vorne an. Das ist ein Stück weit genau dieses Checks and Balances und ein ganz wichtiger Prozess. Von daher würde ich sehr für dieses System werben. Das war dem Städte- und Gemeindetag gerade aus den von Ihnen genannten Gründen extrem wichtig, damit genau das nicht geschieht. Ich will bloß werbend ein bisschen aus den Gesprächen berichten, damit Sie es einordnen können, was uns da umtrieb. In dem Kontext war die Abstimmung mit dem Land auch immer bedeutsam, weil wir eine Schulbau-AG haben, die eben nicht nur diese Mittel sieht, sondern auch die im EFRE, die im ELER und die in der Städtebauförderung, denn auch die stehen weiterhin für Schulbau zur Verfügung und werden von den Städten und Gemeinden entsprechend genutzt werden. Und die Idee war, dass die Landkreise sich hoffentlich klugerweise einmal mit der Schulbau-AG zusammensetzen, bevor sie ihre Liste fertig haben. Und wenn die Schulbau-AG sagt, Mensch, Greifswald könnte aber viel leichter über den EFRE gehen und da macht ihr euch im Kreis bei diesen Geldern welche frei, um vielleicht einer kleinen Gemeinde zu helfen, guckt dann mal, ob ihr umstrickt, dann ist das vielleicht eine Hilfe, die gar nicht so unvorteilhaft ist. Also an der Stelle war der Versuch schon, mit dem Land auch im Kontakt zu bleiben, denn es gibt mehr als diese Schulbaumittel, es gibt eben auch in den anderen drei Töpfen welche, die man gedanklich immer wieder reinträgt und die die IMAG, die Interministerielle Arbeitsgruppe der Ministerien, eben auch alle drei immer im Blick hat, wenn sie über Schulbauprojekte spricht. Sie hatten mich gefragt, ob es eine Erhöhung auch über – bei der Mindestfinanzausstattung –, über die jetzige hinausgegeben hat. Nein, die Diskussion haben wir nicht geführt. Die jetzt gewählte ist schon weit über den Vorschlägen des Gutachters für die FAG-Novelle 2020, ist bei vielen Gemeinden, denen es bessergeht, im Übrigen nicht unstrittig. Ich hab da viele spannende Debatten geführt, und deswegen war völlig klar, das ist quasi schon die oberste Grenze. Darüber hinaus haben wir in der Tat nicht diskutiert. Aber Sie haben ausdrücklich gefragt, sollen gern die Antwort da einmal bekommen haben. Sie hatten darauf hingewiesen, die vierprozentige Investitionsmöglichkeit aus den Schlüsselzuweisungen haben nur fünf Kommunen genutzt. Genau das war der Grund: Der Städte- und Gemeindetag war überzeugt, wenn wir es jetzt ein bisschen länger ermöglichen, gäbe es jetzt erst für manche kleinere Gemeinde so viel freie Luft, nachdem der Haushalt grundkonsolidiert ist, dass man das erste Mal drüber nachdenkt, ob man das wählen will. Deswegen die Entscheidung, bis 27 weiterlaufen lassen, um zu schauen, hilft das vielleicht auch mehr Kommunen und breiter, als es bisher genutzt werden konnte. Ich würde noch einmal gerne Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Domke, eine Bitte mit an die Hand geben. Der Versuch war, diese Eigenmittel, diese 50 Prozent, plausibel für beide Seiten abzubilden. Die eine Seite, der kleinere Teil, ist finanziell RUBIKON rot, also extrem eng, eher überschuldet. Das sind die, denen wir versuchen, mit den vier Jahre lang möglichen ergänzenden Sonderzuweisungen zu helfen, aktiv Geld zu bekommen. Und der größere Teil, mehr als zwei Drittel, hat Haushaltsüberschüsse. Da haben wir gesagt, denen wollen wir die Chance geben, darauf stärker zurückzugreifen. Noch mal: Die entscheiden das am Ende selbst, wie sie mit ihrem Geld umgehen. Bisher hängen wir aber den Korb extrem hoch, um die Haushaltsüberschüsse überhaupt einsetzen zu dürfen, und der wird jetzt insgesamt niedriger gehängt. (Zuruf von René Domke, FDP) Da ist jetzt nicht mehr Hosenträger und Gürtel drin. Das ist ein bisschen die Überlegung. Steht im Übrigen nicht nur für Schulbau, sondern auch für andere Dinge zur Verfügung. Zu guter Letzt hatten Sie angesprochen Transparenzregister. Das Finanzministerium hat lange geprüft, sagt uns sehr deutlich, die Daten, die man dafür bräuchte, haben sie nicht. Also mussten wir jetzt schauen, wie wir ein Instrument finden, um es trotzdem transparent zu machen. Und das war in den längeren Gesprächen mit den Kommunen immer wieder Thema. Und da haben wir jetzt diesen Kunstgriff, den Niedersachsen offenbar auch bemühen wird, versucht, um wenigstens kommunal deutlich zu machen vorher/hinterher. Jetzt kann man über das Jahr des Vorher streiten, keine Frage, aber die Transparenzregisterdaten liegen im Finanzministerium nicht vollzählig und nicht in der Tiefe vor, die nach dortiger Überzeugung erforderlich gewesen wären, um es seriös zu machen. Und deswegen gehen wir jetzt diesen anderen Weg, der hoffentlich wenigstens kommunal, regional vor Ort dann die Transparenz schafft, die wir uns gemeinsam hoffentlich trotzdem wünschen. Ganz herzlichen Dank! Ich hoffe, ich konnte damit alle angesprochenen Fragen einmal antippen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2759 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2720. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2720 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Beamt/-innen unserer Landespolizei verschicken mitunter rassistische, ausländerfeindliche und menschenverachtende Chatnachrichten. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Damit Sie sich ein Bild machen können, möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen: Eines der verschickten Bilder zeigt einen orthodoxen Juden am Telefon, daneben Adolf Hitler, ebenfalls am Telefon. Dazu der Dialog: „Kann ich bei dir duschen?“ Die Antwort von Adolf Hitler: „Ja, mein Freund.“ Eine weitere Bildnachricht zeigt ein Kinderüberraschungsei in Form einer Handgranate mit der Beschriftung „Ausländerüberraschung“, dazu die Überschrift: „Sonderedition Asylanten – Spannung, Spiel und weg“. Ein drittes Foto zeigt mehrere Wehrmachtssoldaten mit Maschinengewehr, darüber der Schriftzug: „Die Menschen an der Oder begrüßen die Flüchtlinge nach alter Tradition.“ Diese Bilder stammen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald aus dem April dieses Jahres. Das Verwaltungsgericht Greifswald gab dem Antrag auf Entfernung des betreffenden Beamten aus dem öffentlichen Dienst statt, da dieser eine verfestigte menschenverachtende, ausländerfeindliche und mit dem Gedankengut des Nationalsozialismus sympathisierende Gesinnung gezeigt habe, die mit der politischen Treuepflicht eines Beamten nicht vereinbar sei. Von der Einleitung des Disziplinarverfahrens bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts vergingen gut dreieinhalb Jahre. Das ist aus Sicht meiner Fraktion zu lang. Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes zielt darauf ab, die Dauer solcher statusbezogenen Disziplinarverfahren deutlich zu verkürzen. Disziplinarverfahren dienen der Ahndung von Dienstvergehen. Gemäß Paragraf 47 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes begehen Beamt/-innen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Wegen schuldhafter Pflichtverletzung wurden gegen Beamt/-innen der Landespolizei vom 01.09.2020 bis 31.12.2021 insgesamt 42 Disziplinarmaßnahmen verhängt, darunter 30 Geldbußen, sieben Verweise, eine Kürzung der Dienstbezüge und vier Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis. Zu den häufigsten Vergehen zählten Verletzungen von Datenschutzbestimmungen, Verletzungen der Wohlverhaltenspflicht, Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen und Verstöße gegen die politische Treuepflicht. Jedes Dienstvergehen beeinträchtigt das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung. Ganz überwiegend, ganz überwiegend handelt es sich jedoch nicht um schwere Dienstvergehen, sodass in der Verwaltungspraxis lediglich ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Dienstbezüge angezeigt ist, also Disziplinarmaßnahmen, mit denen leichte bis mittlere Dienstvergehen geahndet werden. Nur in wenigen Fällen wird das Vertrauen in die pflichtgemäße Amtsausübung und in die Integrität des öffentlichen Dienstes so nachhaltig gestört, dass statusrelevante Maßnahmen auszusprechen sind. Diese reichen von der Zurückstufung bis zu der Entfernung aus dem Beamt/-innenverhältnis. Besonders schwerwiegend sind verfassungsfeindliche Aktivitäten der Beamt/-innen. Nach Paragraf 33 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes müssen Beamt/-innen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten. Die Verfassungstreuepflicht ist prägender Ausdruck des beamt/-innenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses. Beamt/-innen, die sich mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zu den Grundwerten unserer Verfassung stellen, die sie in ihrem Amt an sich schützen und verteidigen sollen, sind im öffentlichen Dienst untragbar. Die Disziplinarmaßnahmen Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Kürzung des Ruhegehalts werden nach Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 des Landesdisziplinargesetzes durch eine schriftliche Disziplinarverfügung ausgesprochen. Die Disziplinarmaßnahmen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts sind nach Paragraf 36 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes nur im Rahmen einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht möglich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Zu Recht.) Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens können in der Praxis mehrere Jahre vergehen. Auf Bundesebene dauern Verfahren im geltenden Disziplinarklagesystem im Durchschnitt knapp vier Jahre. Die drei Disziplinarverfahren, über die das Verwaltungsgericht Greifswald in der neueren Zeit zu befinden hatte, dauerten zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahre. Das ist insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinnehmbar, auch, weil die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten. Ziel des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, Disziplinarverfahren, in denen statusrelevante Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden, deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll dies dadurch, dass künftig sämtliche Disziplinarverfahren – also nicht nur der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Kürzung des Ruhegehalts und die Zurückstufung, sondern auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts – durch behördliche Verfügungen ergehen sollen. In Baden-Württemberg hat sich das seit 15 Jahren bewährt. Nach dem Vorbild Baden-Württembergs hat sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes dafür entschieden, auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung ergehen. Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Landesdisziplinargesetzes lehnt sich eng an den Entwurf des Bundes an. Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch der statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich. Rechtsstaatliche Voraussetzungen des Disziplinarverfahrens wie die Unschuldsvermutung oder die Beweislastverteilung bleiben unberührt. Effektiver Rechtsschutz wird durch die Möglichkeit der nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle der Disziplinarverfügung durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt. Die Vorverlagerung des Ausspruchs statusrelevanter Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein gangbarer Weg, um die dem zugrunde liegenden Disziplinarverfahren deutlich zu beschleunigen. Ich meine, dieser Ansatz wäre eine vertiefte parlamentarische Beratung wert, und beantrage schon jetzt die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innen- und Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gerne zu den Hinweisen, die sich rund um die Geschehnisse beim SEK eben in der Rede wiedergefunden haben, deutlich formulieren, dass ich überzeugt bin, dass die Landespolizei mit dem Handeln nach dem Offenbarwerden dieser Ereignisse sehr deutlich gezeigt hat, wie konsequent und klar sie genau damit umgegangen ist und umgeht. Ich will das ausdrücklich als einen sehr positiven Verlauf beschreiben und will auch die geschilderten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes einmal aufrufen. Da gibt es ja nicht nur die eben genannte Entscheidung, sondern zwei weitere. Jede dieser Entscheidungen lässt im Übrigen in den Tatbeständen mit Bebilderungen sehr gut erkennen, was für Chatverläufe dort auch ausgetauscht wurden, und gibt ein gutes Gefühl dafür, was da passiert ist – kein gutes im Sinne von „positiv“, aber einen Überblick, der viel breiter ist, als man ihn sonst oft bei solchen Verfahren bekommen kann. Ich glaube, dass die Verwaltungsgerichte hier helfen, etwas transparent zu machen, werbe aber für Folgendes: Die lange Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht hat auch etwas damit zu tun, dass Entlassungen auf der Grundlage dieser ausgetauschten Nachrichten eben nicht schon 100.000-mal in Deutschland erfolgt sind und man nur noch aufs Bundesverwaltungsgericht 1953 und 1964 verweisen musste und durchzieht, sondern man an dieser Stelle weit über die bisherige Rechtsprechung, die bisherigen Fallgruppen, die als zumindest halbwegs gesichert für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geeignet schienen, mit quasi neuen, weiterentwickelten Gruppen gearbeitet hat. Dass die am Ende von der Rechtsprechung dann sehr umfänglich entwickelt worden und im Übrigen offenbar auch gesammelt worden sind – man hat da nicht scheibchenweise, sondern gesammelt, was vorhersehbar kam, und in sehr kurzer Zeit durchentschieden, aber dann nach den gleichen Grundsätzen –, das hat sicherlich auch zum zeitlichen Verlauf dieser Sachverhalte beigetragen. Ich würde behaupten, dass wir eher in den nächsten 10/15 Jahren bundesweit das Verwaltungsgericht, was hier entschieden hat, zitiert finden werden in anderen Entscheidungen, weil die damit ein Stück weit auch neue, markante Punkte in der rechtlichen Hinsicht umgesetzt haben. Also Werbeblock A: Die Landespolizei hat in extremer Klarheit und Konsequenz den Umgang mit diesen Sachverhalten gewählt, gar nicht im Streit. Ähnlich habe ich Sie eben auch verstanden. Punkt zwei: Das, was dort in der Gerichtsbarkeit entschieden worden ist, hat mit Sicherheit auch neue Marker bei der Frage gesetzt, welche Verfassungstreue wir verlangen und – das konnte in den 50ern noch gar nicht entschieden werden – wie ich bei sozialen Medien, wie ich in geschlossenen Chatgruppen, wie ich umgehen muss mit dem, was mir geschickt wird, auch wenn ich mich passiv verhalte, was eigentlich an Aktivität von mir verlangt werde. Wenn ich richtig erkennbar verfassungsfeindliche Dinge bekomme, muss ich mich aktiv dem entgegenstellen. Das ist eine deutliche Weiterentwicklung dessen, was wir vorher in diesen Bereichen ausjudiziert, also von Gerichten entschieden hatten. Das als Werbeblock im positivem Sinne für die sehr klare und konsequente Umgehensweise, die die Landespolizei hier gewählt hat, vorneweggestellt. Wenn ich das zur Grundlage mache und den Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei zuhöre, treffe ich momentan keinen an, der mir sagt, da ist aber den hier betroffenen Kolleginnen und Kollegen Unrecht geschehen, sondern ganz im Gegenteil, ich nehme bei vielen Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei – ich nehme an, das geht im Übrigen weit über die Grenzen der Landespolizei hinaus – einen unglaublichen Zorn und eine völlige Klarheit, dass, wer sich gegen die Verfassung stellt, im Staatsdienst nichts zu suchen hat, wahr. Ich werbe sehr dafür, dass wir achtgeben müssen – das gilt für solche Diskussionen, die sind immer ganz feinsinnig in der Wahrnehmung vieler Kolleginnen und Kollegen an der Stelle –, sehr achtgeben müssen, dass wir nicht den Eindruck erwecken, es würde ein Stab über eine Mehrzahl oder auch nur eine verstärkte Minderheit gebrochen, weil das echte kleinste Promillebereiche mit Stellen hinterm Komma sind, die hier sich danebenbenommen haben, die völlig klar nicht mit der Verfassungstreue vereinbar agieren und denken, aber bei der die ganz große Mehrzahl mit der gleichen Klarheit, wie sie hier vermutlich jetzt noch häufiger geäußert werden wird, sagen, nein, die haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Ich wäre extrem dankbar, wenn wir diese Feinjustierung auf sehr kleine Wortbeiträge vornehmen, weil wir ein Signal an Kolleginnen und Kollegen senden, ob wir gemeinsam davon überzeugt sind – und für diese Überzeugung würde ich sehr gerne werben –, dass die breiteste Mehrheit der Beamtinnen und Beamten, egal in welchem Bereich unseres Landes tätig, fest mit beiden Beinen, überzeugte Verfassungsfreundinnen und -freunde sind, fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Meine dringende Bitte ist, genau das auch widerzuspiegeln in der Debatte. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt ist, kommt von einer juristisch sehr spannenden Perspektive, kann aber außerhalb der Juristerei schräge Signale senden. Ich würde gerne die Punkte aufgreifen, die angesprochen sind, und würde es fokussieren auf die, die hier auch angesprochen sind. Also ein Disziplinarverfahren verläuft üblicherweise wie folgt: Ich benehme mich daneben, mein Dienstherr bemerkt es, setzt einen Disziplinarführer/eine Disziplinarführerin ein und dann wird quasi ein Ermittlungsverfahren geführt. Am Ende des Ermittlungsverfahrens steht eine Entscheidung. Die kann bei den weniger schlimmen Sanktionen sein, ich kriege einen Verwaltungsakt, wo drinsteht, dass ich einen Verweis bekomme, eine Geldbuße, was auch immer. Und die schlimmste Sanktion – aus Sicht des Betroffenen –, nämlich die Entlassung aus dem Dienst, muss aber durch ein Gericht verfügt werden. Dann wird eine Klage erhoben, ihn aus dem Dienst zu entlassen. Und die Frage ist, ob auch das über den Verwaltungsakt erfolgt. Und jetzt hilft aber eine juristische, feinsinnige Diskussion. Ich habe das Ermittlungsverfahren in beiden Fällen, egal, wie ich es letztlich regle. Und dann ist die Frage, kriegt der einen Verwaltungsakt, wo drinsteht, du bist raus, und wird vermutlich dagegen klagen – gleiche Verfahrenslaufzeit – oder kriege ich eine Ermittlungsverfügung, wo drinsteht, wir wollen gern, dass du raus bist, und erheben damit Klage, ich bin ebenfalls vorm Verwaltungsgericht, habe in etwa die gleiche Verfahrenslaufzeit und am Ende steht die Entscheidung. Ab dem Punkt, wo ein Ermittlungsführer sagt, den wollen wir nicht mehr bei uns haben, egal, ob er selbst per Verwaltungsakt wie in Baden-Württemberg kann oder eine gerichtliche Entscheidung braucht, in beiden Fällen steht die Frage, wie gehe ich mit dem Kollegen/der Kollegin in der Zeit um. Im Regelfall würde man suspendieren, hat das vermutlich schon während des Disziplinarverfahrens getan, des Ermittlungsverfahrens wohlgemerkt. Und zweitens: Kriegt jemand in der Zeit noch Geld? Auch da gibt es heute schon entsprechende Regelungen. Ich bin also immer bei der gleichen Frage: Wie gehe ich damit um? Auch wenn sie ihn per Verwaltungsakt bereits entschieden haben rauszugeben, auch Baden-Württemberg zahlt dann ab dem Tag nicht mehr null Euro, sondern es gibt eine klare Regelung im badenwürttembergischen Disziplinarrecht, die sehr klar Prozentsätze vorsieht, welche Beträge weiterhin bis zum Abschluss des Verfahrens zu zahlen sind. Klammer auf: Wenn ich dann als Beamter vor Gericht verliere, kann ich hinterher eine längere Diskussion führen, ob ich das Geld, was ich bekommen habe, zurückzahlen muss. Und dann führen wir spannende Fragen über Entreicherung und all die Dinge, die jetzt hier tief in die Juristerei führen und keine Freude bereiten. Aber in der Sache, das ist mein Werbeblock, gibt es eigentlich nur einen Unterschied in der Frage, welche Signalwirkung will ich geben. Es wird mit Sicherheit Geld geben, keiner wird durchhängen, der einstweilige Rechtsschutz greift so oder so. Zweitens. Die Frage ist, darf jemand arbeiten. In der Regel nein. Dritte Frage ist nur: Welches Signal sende ich, habe ich früher eine Entscheidung getroffen, du bist nicht bei uns, aber es geht trotzdem zu Gericht, oder entscheidet das Gericht darüber? Ich habe aber eigentlich, wenn ich die gerichtliche Klage erhebe, als Dienstherr entschieden, ich will den loswerden. Die Entscheidung ist dem Grunde nach auch klar dokumentiert, sonst würde ich nicht zum Verwaltungsgericht rennen und sagen, schmeiß den bitte raus. Und genau an dieser einen Signalwirkung, wenn wir tiefer hineinschauen, ist die Diskussion. Ob die eine oder andere Signalwirkung nach außen wirklich mehr Klarheit verursacht, da bin ich mir nicht sicher. Ich glaube, dass wir hier so oder so, egal, ob Sie Disziplinarklage erheben oder selbst den Verwaltungsakt machen, das Signal als Dienstherr geben, ich will den nicht mehr bei mir haben. Das ist das wesentliche Signal bei solchen Sachverhalten für die Öffentlichkeit. Ich bin überzeugt, wenn Sie so einen Prozess lostreten wollten, müssen Sie sehr feinsinnig mit den entsprechenden Berufsverbänden in die Diskussion eintreten. Das sieht man im Übrigen auch beim Entwurf der Bundesinnenministerin. Da gibt es, glaube ich, gar nicht Streit in der Sache, dass man diese Kolleginnen und Kollegen gar nicht bei sich haben will. Da sind sich alle Berufsverbände, egal in welchem Beamtenbereich, mit der Bundesinnenministerin einig, weil die Frage ist, welche Umgangsformen, in welcher Weise geht man damit um, was für eine Signalwirkung sendet das. Und deshalb kann ich mich momentan nicht dafür erwärmen, zu sagen, man geht jetzt sofort in ein Gesetzgebungsverfahren. Wenn man das wollte, müsste man nach meinem Eindruck einen längeren Diskussionsprozess mit den entsprechenden Verbänden des DBB, beispielsweise der Polizeigewerkschaft, der GdP, und anderen Beteiligten führen, um gemeinsam mal zu schauen, im Ziel sind wir uns einig, welchen Weg wollen wir auf dem Weg dorthin machen. Ich würde sehr empfehlen, sich deshalb auch zunächst den Fortgang des Bundesgesetzgebungsverfahrens anzuschauen. Der wird eine ganz gute Richtschnur dafür geben, wie das bei den Beteiligten ankommt und wie man es eigentlich umsetzen kann und dann möglichst minimalinvasiv auch nur die erwischt, die man damit erwischen will. Baden-Württemberg zumindest – da haben Sie vollkommen recht – funktioniert nicht schlechter, aber nicht besser auch bei den Gerichtslaufzeiten, weil der Gerichtsschutz bleibt der gleiche, die rechtlichen Fragen bleiben die gleichen, wie wir sie auch bei den entsprechenden anderen Verfahren haben. Ich glaube nicht, dass Baden-Württemberg schneller ist oder langsamer als der Rest. Meine herzliche Einladung, lassen Sie das Bundesverfahren durchlaufen, und an der Stelle gucken wir uns dann gerne an, wie es funktioniert. Zwei Bitten, wenn Sie es denn weiter beraten wollten und sollten, nur in diesen Raum hinein: Ich glaube, dass Sie bei Ihrem Änderungsvorschlag in Paragraf 41 Absatz 1 – da verweisen Sie auf eine andere Norm – nicht Paragraf 38, sondern Paragraf 40 meinen. Und das pflichtgemäße Ermessen aus dem Gesetz streichen zu wollen, wie Sie es vorschlagen, kann man natürlich tun, mit dem Argument, pflichtgemäßes Ermessen ist immer gesetzliche Vorgabe, aber am Ende des Tages macht es mit Sicherheit auch keinen Fehler, es im Gesetz drinstehen zu lassen. Auch den Änderungsbefehl habe ich nicht verstanden. Ihr Gesetzentwurf ist ja in Wahrheit umfangreicher, als sich nur auf die eben gestellte Frage zu kaprizieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich bitte um Nachsicht, dass das Darlegen beider mir wichtiger Punkte einen Tick länger gedauert hat. Ich wünsche eine spannende Diskussion dazu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Zunächst möchte ich den Beamten hier in unserem Land den Dank meiner Fraktion aussprechen für ihren täglichen Dienst, den sie hier für unser Land und unsere Leute leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte gar nicht in den ersten Werbeblock des Innenministers beispringen, sondern an den zweiten Werbeblock anknüpfen, denn das ganze Juristische, das hat der Innenminister hier schon ganz hervorragend dargelegt. Sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Ihrem Antrag stört mich zum einen, bei all dem, was Sie gesagt haben, Frau Oehlrich, in Ihrer Einbringung, haben Sie völlig recht, das sind schockierende Nachrichten, die da hin und her geschickt worden sind. Dementsprechend wurde ja dann auch gehandelt. Da sind wir ganz bei Ihnen. Wir sind da auch ganz bei Ihnen, dass Extremismus jedweder Couleur nichts im Berufsbeamtentum, weder im Bund noch hier bei uns im Land, zu suchen hat. Ganz klar, da sind wir absolut einer Meinung. Aber in Ihrem Antrag, Frau Oehlrich oder meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sprechen Sie lediglich von Rechtsextremismus. Und das ist mir auch zu einseitig gedacht. Kein Wort von politischem Extremismus, von religiösem Extremismus. Sie sprechen lediglich von politischem Rechtsextremismus. Und da ist schon der erste Fehler im Ansatz Ihres Gesetzentwurfes, was Sie hier vorhaben in den Landtag einzubringen und gegebenenfalls dann umzusetzen. Und damit kann meine Fraktion natürlich nicht mitgehen. Das ist uns zu einseitig gedacht, denn wie gesagt, jeder Fall von Extremismus, egal welcher Couleur, ist, gar keine Frage, ein Fall zu viel und bedarf absoluter dienstrechtlicher Konsequenzen, die natürlich dann auch auf das Entfernen aus dem Dienst hinauslaufen müssen, keine Frage. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Ihrem Ansinnen tauschen Sie das Prozessrisiko bei den Beamten. Jetzt kann also der Dienstherr nach Ihren Vorstellungen qua Verwaltungsakt sagen, jawoll, ich wünsche die Entfernung aus dem Polizeidienst, und dann muss – um jetzt bei dem Beispiel Landespolizei zu bleiben – der Polizeibeamte dann, wenn er sich zu Unrecht mit diesem Verwaltungsakt behandelt sieht, dagegen klagen. Bisher ist es so – und da finden wir, das ist genau der richtige Weg, so, wie er bisher gegangen wurde –, dass der Dienstherr ihn aus dem Dienst klagen muss, um allein auch der Rolle des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gerecht zu werden, weil das Berufsbeamtentum ist natürlich auch an eine hohe Alimentation gebunden und der Beruf des Beamten bringt eine hohe Verantwortung mit sich, für den Beamten selbst, aber auch für den Dienstherrn. Und deswegen sollte diese Verantwortung des Prozessrisikos nach unserem Dafürhalten, nach dem Dafürhalten meiner Fraktion, eben beim Dienstherrn bleiben. Und ich möchte Ihnen auch widersprechen, Frau Oehlrich, Sie haben in Ihrer Einbringung gesagt, dass es hier eben nicht zu einer Beweislastumkehr kommt. Doch, natürlich, weil der Beamte durch den Weg seiner Klage eben seine Unschuld beweisen muss. Und schlussendlich ist Ihr Ansinnen hier vehement abzulehnen, weil als Ziel für Ihren Antrag Sie selbst auf der Drucksache formulieren, das Ziel ist die Beschleunigung des gesamten Prozesses. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das muss schnell, aber rechtsstaatlich genauestens geprüft und dann entschieden werden. Aber wenn ich lediglich von diesem Prozessrisikowechsel vom Dienstherrn zum Beamten denke, wird es die Prozesse nicht einen Tag, nicht einen Monat und auch nicht mal eine Minute beschleunigen, weil der Weg vors Gericht ist derselbe und die Bearbeitung vor Gericht bleibt auch dieselbe. Wenn Sie also eine Beschleunigung dieser ganzen Prozesse wollen, also nicht der Prozesse als Prozess im gerichtlichen Sinne, sondern der Prozesse der Entstehung bis zu einem Gerichtsurteil, dann sollten Sie lieber bei den Verhandlungen für mehr Personalaufbau sich beim Justizministerium starkmachen, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und aus all den genannten Gründen ist Ihr Antrag abzulehnen und bedarf auch keiner weiteren Behandlung nach meinem Dafürhalten in den entsprechenden Ausschüssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf verfolgt ganz unbestritten ein wichtiges Ziel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, der Einstieg Ihrer Rede, Frau Oehlrich, lässt mich wieder fassungslos zurück. Sie suggerieren oder suggerierten gerade hier vorne am Rednerpult, dass es unter Polizisten Alltag sei, dass sie sich rechtsextremen Chats widmen. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, ganz genau so! Ich kann es ja noch mal nachlesen. Frau Oehlrich hat das ja Wort für Wort abgelesen. Genau das hat sie suggeriert, als wäre das Alltag, dass Polizisten so miteinander … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, ganz genau! Und ich muss ganz ehrlich sagen, ich glaube, das dient der Sache nicht. Wenn 99 Prozent, wir haben ja gehört, noch mehr, 99,9 Prozent der Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) die im Landesdienst der Polizei stehen, auf den Grundfesten dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sich nämlich genauso darüber ärgern, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass es im Promillebereich Kollegen gibt, die sich eben dagegen oder nicht dafür aussprechen und so einen Mist bauen, dass sie sich darüber genauso ärgern, und Sie tun so – und doch, das ist so –, Sie tun so, als würde das jeder zweite Polizist so machen, das hat mich persönlich eben getroffen, finde ich nicht in Ordnung. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das hat sie wirklich nicht gesagt.) Aber ich würde ganz gerne an dieser Stelle dann doch zu einer sachlichen Debatte zurückkommen. Das haben Sie aber leider auch erst nach Ihren ersten drei Sätzen geschafft. Das Disziplinarrecht dient dazu, die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten und Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen geltende Gesetze zu ahnden. Einig sind wir uns alle darüber, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. Das eint uns, ich sage es noch mal ganz deutlich. Ob dies aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen kann, in dem die Disziplinarklage abgeschafft und durch eine Disziplinarverfügung ersetzt wird, wage ich sehr zu bezweifeln. Im Jahr 2020 hat das damals CDU-geführte Innenministerium eine Wende in seiner Informationspolitik vollzogen, um zukünftig effektiver gegen Rechtsextremisten in der Landespolizei vorzugehen. Und ich bin dem Innenminister sehr dankbar, dass er in seiner Rede auch noch mal hervorgehoben hat, wie das Innenministerium und die Kollegen selbst ein sehr, sehr großes Interesse daran hatten, die Dinge aufzuarbeiten und aufzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Es wurde damals eine Statistik über abgeschlossene und laufende Disziplinarverfahren der Landespolizei M-V veröffentlicht. Es war auch angedacht, eine Gesetzesänderung zu prüfen für eine vereinfachte Entlassung von nicht rechtstreuen und verfassungsfeindlichen Beamten durch Verwaltungsakt. Denn sind wir mal ehrlich, wir wollen das ja, alle wollen das ja, die Beamten selbst wollen diese Kollegen loswerden. Doch eine Gesetzesänderung im Beamtenrecht ist nicht so einfach durchzuführen und umzusetzen. Auch die Frage, ob die Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens vor das Gerichtsverfahren wirklich zu einer Beschleunigung für den gesamten Disziplinarvorgang führt, ist noch nicht beantwortet. Und das haben wir auch eben schon zweimal gehört. In den meisten Fällen wird ein Beamter, der durch Verwaltungsverfahren beispielsweise aus dem Dienst entlassen wurde, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Neben dem bisherigen Gerichtsverfahren wird also noch ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren durchzuführen sein. Dazu kommt, dass eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hätte, sodass die Änderung weiterer Gesetze hätte geprüft und vollzogen werden müssen. Wegen der notwendigen Beteiligung der Ressorts und Anhörungen der Verbände wäre die Änderung des Disziplinarverfahrens in der laufenden Legislaturperiode, also der letzten, nicht mehr möglich gewesen. Und aus diesem Grund hat der damalige Innenminister im Jahr 2021 auf eine Änderung des Disziplinargesetzes vorerst verzichtet. Sie kennen die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage aus dem März 2023, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN. Aktuell ist in M-V keine Änderung des Disziplinargesetzes geplant, da die geltenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung des Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten für ausreichend erachtet werden. Auf Bundesebene, auch das haben wir schon gehört, hat die Regierung im Februar 2023 ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung vorgelegt, mit dem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglicht werden soll. Bei der Sachverständigenanhörung im zuständigen Innenausschuss im Bund Juni 2023 hat das Vorhaben der Bundesregierung zu geteilten Meinungen geführt. Die Gewerkschaftsvertreter haben die geplante Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Disziplinarverfügung sehr scharf kritisiert. In der Anhörung wurde gerügt, dass den Betroffenen mit einer Neuregelung die Möglichkeit genommen wird, bereits im ersten Zug eines Disziplinarverfahrens von einem Verwaltungsgericht eine bindende und von der Behörde unabhängige Entscheidung zu erhalten. Gleichfalls lief eine Anhörung im Bundesinnenausschuss auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der lautete: „Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“. Und wir haben eben noch mal gehört, wie wichtig es auch ist, den ersten Punkt, nämlich den Generalverdacht, nicht in den Vordergrund zu stellen. Das wäre wirklich eine Schande für die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag den Kopf für unsere Sicherheit und Ordnung hier in diesem Land hinhalten. Die CDU/CSU-Fraktion wendet sich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil der Gesetzentwurf auch von den Beamtengewerkschaften übrigens als nicht geeignet kritisiert und als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen wird. Ich glaube, das kann man nicht einfach wegwischen. Das besteht also definitiv, diese Annahme, oder dass dieses Misstrauen von bestimmten politischen Parteien definitiv so vorausgesetzt wird. Zugleich hat die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen. Stattdessen sollte die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts erhalten und durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern und gegebenenfalls die bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte verbessert werden. Auch das haben wir hier heute schon gehört. Nach allem sollte in diesem Land zumindest das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren im Bund abgewartet werden und die Ergebnisse ausgewertet werden, außerdem – und da möchte ich die Forderung der CDU/CSU im Bund für unser Bundesland bekräftigen – unter Mitwirkung der Landesbehörden und ihrer Beschäftigten einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher oder extremistischer Äußerungen und Verhaltensweisen bereits bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst verbessert. Wir lehnen aus diesen Gründen eine Zustimmung und auch eine Überweisung Ihres Gesetzesentwurfes ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Rainer Albrecht, SPD: Ist doch noch einer da. – Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, beginne ich mit einem kurzen Zitat: „Die Koalitionspartner bekräftigen ausdrücklich die Vorbildfunktion und Verpflichtung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Verfassungsfeinde müssen aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.“ Zitatende. Meine Damen und Herren, das ist, wie Sie sicher erahnen können, kein Zitat der Einreicherin des vorliegenden Gesetzentwurfs, sondern die Ziffer 500 des gemeinsamen Koalitionsvertrages der LINKEN und der SPD. Und wir arbeiten (René Domke, FDP: Machen wir schon.) an der Umsetzung dieses Vorhabens sowohl in der Fraktion als auch in der Regierung. Ohne zu viel zu verraten, wir sind dazu nicht erst seit letzter Woche in konkreten Gesprächen mit dem Ministerium und anderen Beteiligten. Was ich sagen kann, die Stoßrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes kann ich durchaus begrüßen. Die Überarbeitung des Disziplinargesetzes ist mit Sicherheit ein notwendiger Baustein, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, aber es ist nicht der einzige. Es sind verschiedene Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. Manchmal wirkt gerade das Disziplinarrecht in einzelnen Fällen zahnlos. Die viel beschworene wehrhafte Demokratie scheint sich hier selbst ein Bein zu stellen, wenn ihre Institutionen es zu lange dulden, von innen heraus bekämpft zu werden. Personen, die offenkundig die Werte der Verfassung, die Demokratie, Vielfalt und ein friedliches Miteinander verachten, dürfen hierfür zu allem Überfluss nicht noch als vermeintliche Staatsdiener ihren Lebensunterhalt finanziert bekommen. Wir brauchen wirksame Instrumente, um dies zu unterbinden. Aber es ist nicht ganz so einfach, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN suggeriert. So wie in allen Bereichen, unabhängig vom konkreten Gegenstand des Gesetzentwurfes, ist es richtig und wichtig, die Adressaten mitzunehmen. Das heißt konkret, um das Disziplinargesetz in dieser Regelungstiefe anzufassen, müssen wir alle Beteiligten frühzeitig einbinden und den Weg gemeinsam bestreiten. Das bedeutet nicht, dass wir damit das gemeinsame Ziel aufweichen. (René Domke, FDP: Ja, was genau passiert denn dann?) Ganz im Gegenteil, wir stellen damit sicher, die Ziffer 500 des Koalitionsvertrages in einer demokratischen Allianz effektiv umzusetzen. Wir müssen und können von allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erwarten, dass sie für die Werte der Verfassung eintreten und diese nicht bekämpfen, und das tut die weit überwiegende Mehrzahl. Letzten Endes liegt es in ihrem eigenen Interesse, all jene aus ihren Reihen zu entfernen, die nicht fest und mit beiden Beinen auf den Grundwerten unserer Verfassung stehen, sondern diese mit Füßen treten, denn diese schaden ganz bewusst dem Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes, und das werden wir nicht dulden! Gemeinsam mit den Vertretungen werden wir Verbesserungen in diesem Bereich angehen. Ich bedauere sehr, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf unserer eigenen Initiative zuvorkommen, die sich gerade in der Abstimmung befindet und für die Dezembersitzung geplant ist. Sie haben es da ein bisschen einfacher. Und wir werden auch auf keinen Fall mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen. Mit diesem Gesetzentwurf preschen Sie für uns bei diesem sensiblen Thema zu weit vor, auch wenn richtige Ansätze enthalten sind, über die wir dann zu gegebener Zeit gerne reden können. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu diesem Zeitpunkt ist er nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Noetzel, jetzt haben Sie aber ein bisschen ratlos zurückgelassen. Erst reiten Sie rum auf Ziffer 500 Ihres Koalitionsvertrages, kündigen hier was an im Dezember. Ich hätte jetzt einen Gesetzentwurf erwartet, das wird es wohl nicht. Das lässt sich wohl nicht im Rahmen einer Aussprache regeln oder einer Aktuellen Stunde! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also ich bin gespannt, was jetzt kommt. Ich … (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ist ja Weihnachten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Genau, irgendwas wird da kommen und wir sind ganz gespannt. Aber nichtsdestotrotz hätte ich hier gerne wirklich ein Fleißbienchen für die Fraktion der GRÜNEN ausgesprochen, denn das ist schon sehr umfangreich, der Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na Moment! Moment! Nicht zu früh klatschen! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, doch! Fleißbienchen ist Fleißbienchen.) Was ich, was ich aber begrüße, ist, dass man auf jeden Fall die Bundesgesetzgebung hier im Blick hatte, weil eins halte ich schon für sinnvoll: dass man schaut, was der Bund jetzt gerade macht. Man sollte sich die Argumente und man sollte sich auch die ganze Diskussion um die Regelung, die wir in Baden-Württemberg haben – im Übrigen auch, glaube ich, von der CDU damals wesentlich mitgeprägt –, das sollten wir uns noch mal genauer anschauen. Deswegen wäre ich sehr wohl und würde auch unserer Fraktion raten, zu unterstützen, dass wir das im Ausschuss weiter behandeln, damit wir uns eben auch dort weiter schlaumachen können, wie man damit umgeht. In der Tat, das muss ich auch sagen, liebe Kollegin Frau Oehlrich, der Einstieg war etwas ungewöhnlich, weil Disziplinarrecht betrifft ja nicht nur diese Gruppe, die jetzt explizit angesprochen wurde, sondern das Disziplinarrecht geht sehr, sehr weit. Das kann sehr, sehr weite Folgen haben. Auch unterhalb des Extremismusbereichs (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt es natürlich Maßnahmen. Es war jetzt alles sehr einseitig. Und was mir auch absolut zu kurz gekommen ist in der ganzen Diskussion, ist, dass es natürlich für jemanden, der oder die sich einem Disziplinarverfahren stellen muss, natürlich auch unerträglich ist, dass es so eine lange Verfahrensdauer gibt, denn es kann ja auch damit enden, dass es fallen gelassen wird, dass am Ende man im Dienst verbleibt beziehungsweise auch gar nicht sanktioniert wird, weil sich herausstellt, dass möglicherweise gar nichts dran war, dass man – wie ein Freispruch – rauskommt. Und das ist natürlich auch eine Belastung, gerade, wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist. Das dürfen wir auch nicht ganz vergessen. Deswegen, das Ansehen einer Verfahrensbeschleunigung, das unterstützen wir. Deswegen ist es ja auch wichtig, dass wir uns damit im Ausschuss auseinandersetzen.
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
René Domke FDP
Ja, wenn er schon mal dasteht.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sage mal, René, ich bin ein bisschen langsam, das ist auch wegen der fortgeschrittenen Zeit heute. Ich wäre am liebsten etwas schneller am Mikrofon gewesen, weil den Teil, den ersten Teil der Frage, den hast du eben beantwortet. Du unterstützt also die Beschleunigung dieser Verfahren, …
René Domke FDP
Jaja.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
… ein wichtiges Anliegen.
Birgit Hesse
Herr Dr. Terpe, ich würde Sie bitten, …
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Und jetzt kommt die, …
Birgit Hesse
… jetzt die Zwischenfrage zu stellen, …
Dr. Harald Terpe GRÜNE
… kommt der zweite, …
Birgit Hesse
… da die Redezeit von Herrn Domke abläuft.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
… zweite Teil der Frage: Bist du bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass meine Kollegin Constanze Oehlrich vier Beispiele genannt hat für Disziplinarverfahrensgründe, also mitnichten auf einen abgehoben hat, also schon sich um Differenzierung bei Disziplinarverfahren bemüht hat?
René Domke FDP
Wobei tatsächlich, … Möchte ich gerne beantworten. … wobei die Ausrichtung auf den extremistischen Bereich sehr stark war. Und es ist nicht, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das ist nicht das Einzige, was Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein kann. Und ich bin auch so weit, dass ich sage, ja, es gibt bestimmte Bereiche, da müssen wir genauer hinschauen. Es ist ja nicht so, dass es nicht auch Nordkreuz gegeben hätte, es ist ja nicht so, dass es nicht auch diesen Versuch gegeben hätte, den Reichstag zu stürmen, Politiker festzusetzen und was weiß ich was. Das hat es ja alles gegeben, und das ragte bis in die Justiz hinein, das ragte in die Polizei hinein. Nur, das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, das ist nicht der Großteil, das ist nicht die Masse. Das sind Einzelne, Einzelne, die auch relativ isoliert handeln und die sich nicht abstimmen in den Dienststellen oder sonst irgendwas, sondern die ja auch verborgen agieren und nicht unbedingt gleich wahrgenommen werden können. Und das macht es ja so schwer. Ich finde, genau deswegen brauchen wir auch ein beschleunigtes Verfahren, weil es natürlich andere gibt, die die Verfassung schützen müssen und die natürlich wissen, dass es solche Kollegen geben kann. Und die haben natürlich einen Anspruch darauf, dass die schnell aus dem Dienst entfernt werden können. Noch mal, es gibt aber auch Fälle, wo auch natürlich derjenige selbst ein Interesse daran haben muss, dass es ein kurzes Verfahren gibt. Insofern lasst uns die Instrumente prüfen, auch das, was im Bund gerade diskutiert wird, auch das, was in Baden-Württemberg durchgeführt wird. Ich wünschte mir, dass wir da wirklich evaluieren und das auswerten und dann nach dem richtigen Weg suchen. Und jetzt weiß ich ja auch noch gar nicht, was die Koalition vorlegen wird. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) So, jetzt ist aber meine Redezeit eigentlich abgelaufen. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Hätte ich mich mal bloß nicht darauf eingelassen! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das ist, das kommt dann manchmal dabei raus. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber es ist im Grunde, es ist ja im Grunde alles ausgetauscht worden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte noch mal dafür werben, dass wir uns damit weiter beschäftigen. Ganz offensichtlich kommen wir im Dezember ja eh noch mal an diese Stelle. Und ich meine, dass wir schon genauer schauen sollten, welche Maßnahmen können ergriffen werden. Ich nehme aber auch zur Kenntnis – und das ist ja auch einleuchtend –, wenn diejenigen, die entfernt werden sollen aus dem Dienstverhältnis, dass die sich dagegen wehren werden und dass sie wieder den Zugang natürlich zum Gericht haben, dann haben wir zeitmäßig wenig gekonnt, wenig gekonnt und möglicherweise noch nachfolgende Auswirkungen, wo es noch um weitere Verfahren dann gehen wird. Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir werden für eine Überweisung stimmen, möglicherweise sollte es die Koalition auch machen. Dann können Sie ja da auch vielleicht das Geschenk schon mal auf den Tisch legen, was Sie da für uns bereitgehalten haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Gestatten Sie mir den Hinweis, Sie hätten noch zwei Minuten gehabt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (René Domke, FDP: Ich kann ja noch mal einsteigen. – Heiterkeit bei Minister Christian Pegel)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Kollegin von Allwörden hat von ihrer Fassungslosigkeit gesprochen wegen meines Einstiegs hier in die Debatte. Ich kann es nicht verhehlen, ich war fassungslos, als ich die Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald mir genauer angeschaut habe, gerade die Entscheidung, die ich hier zitiert habe, mit den vier Bildnachrichten. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das betrifft einen Beamten, der 184 Chatnachrichten dieser Art verschickt hat, an einen Empfängerkreis, der bis zu zehn Personen umfasste. Also das ist, das ist ja eine breite Streuwirkung, die durch solche elektronischen Nachrichten erzielt werden kann. Und das hat mich für meinen Teil fassungslos gemacht. Was mir wichtig ist, hier noch mal Ihnen mit auf den Weg zu geben, wir befinden uns mitten in den Haushaltsberatungen und meine Fraktion hat sich in den Haushaltsberatungen für einen handlungsfähigen Rechtsstaat eingesetzt. Dafür muss der Haushaltsgesetzgeber Justiz und Landespolizei aufgabengerecht mit Personal ausstatten. Sowohl im Rechtsausschuss als auch im Innenausschuss hat die Koalition Änderungsanträge meiner Fraktion abgelehnt, die genau dafür Sorge tragen sollten. Meine Fraktion wird auch weiterhin jede Gelegenheit nutzen, um die Koalition an den Pakt für den Rechtsstaat zu erinnern und auch an den Pakt für Sicherheit. Zugleich, zugleich stellt meine Fraktion aber auch hohe Erwartungen an die Landespolizei. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols, als einzige staatliche Einrichtung, die unter den im Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelten Voraussetzungen körperliche Gewalt anwenden darf, ist die Landespolizei in besonderem Maße den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden. Und ein Instrument dafür sind Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz. Meine Fraktion hält die Vorverlagerung des Ausspruchs statusrelevanter Disziplinarmaßnahmen, wie die Entfernung aus dem Beamt/-innenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts, auf die behördliche Ebene für einen gangbaren Weg, um die dem zugrunde liegenden Disziplinarverfahren wegen eben schwerer Dienstvergehen deutlich zu beschleunigen. Baden-Württemberg, ich sagte das bereits, macht das seit 15 Jahren. Und eine gegen das Landesdisziplinargesetz von Baden-Württemberg erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen. In seiner Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht klar heraus, dass es weder einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, noch, dass die Entfernungsentscheidung der unmittelbaren alleinigen Disziplinargewalt des Dienstvorgesetzten entzogen und immer einem Gremium zu überantworten ist. Auch das Lebenszeitprinzip des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz erfordere keinen Richtervorbehalt für Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt ist. Ich bitte nochmals um Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Innen- und Rechtsausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2720 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Einbringung – und eben noch mal wiederholt – ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß Paragraf 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Stammkapitalerhöhung bei der LMS Agrarberatung GmbH, Drucksache 8/2709. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Stammkapitalerhöhung bei der LMS Agrarberatung GmbH – Drucksache 8/2709 – Das Wort zur Begründung hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es um die LMS und damit die landeseigene Beratungsgesellschaft, die im Übrigen immerhin 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, und, wenn ich das sagen darf, als landeseigenes Unternehmen in der Beratung in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus sich einen sehr, sehr guten Ruf erarbeitet hat – Und einen Umsatz von wie viel macht? –, mit Fakten unterlegt und auch bewiesen, 8 Millionen Euro im Jahr Umsatz macht. Was mir in dem Zusammenhang auch sehr, sehr wichtig ist, ist, dass zu der LMS im Übrigen auch die LUFA gehört – die Landesuntersuchungs- und Forschungsanstalt. Das ist den meisten gar nicht bewusst, weil da im Übrigen das Saat- und Pflanzgut untersucht wird, und wir in über 120 Länder dieser Erde im Übrigen Saat- und Pflanzgut exportieren, und das wird auch über die LMS abgewickelt. Hinzu kommt im Übrigen auch, dass wir die LMS beliehen haben mit hoheitlichen Aufgaben. Ich nehme ein Beispiel, die sozioökonomische Beratung: Wenn landwirtschaftliche Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, dann versuchen wir, dort Hilfestellung zu geben, damit auch solche Unternehmen oder Familien zum Beispiel ihr Haus nicht verlieren. Und dazu gehören auch die Futtermitteluntersuchungen und Spezialuntersuchungen als Dienstleistungen für die Landwirtschaft. Wer sich so ein bisschen in diesem Bereich auskennt, der weiß, dass wir hier auch wieder einen Sonderstatus haben. In den älteren Bundesländern sind dafür Kammern entwickelt worden – Landwirtschaftskammern, ähnlich wie die Ärztekammern. Und aus den Beiträgen im Übrigen, entweder vom Staat oder durch die eigenen Betriebe ... (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Bin ich gemeint? (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ich dachte, ich habe schon wieder was verkehrt gemacht. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – René Domke, FDP: Das war zu laut.) Bei der Präsidentin bin ich immer aufgeregt. (allgemeine Heiterkeit) Ich habe gedacht, ich habe schon wieder irgendwas verkehrt gemacht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Nein, also zum Aufmuntern ist das ja auch nicht ganz schlecht. Also, was mir noch mal sehr, sehr wichtig ist, ist, dass dieses Unternehmen eben auch mit staatlichen Aufgaben beliehen worden ist. In anderen Bundesländern wird das über Kammerbeiträge dann finanziert und mit immensen Mitteln im Übrigen auch der Länder unterstützt. Das haben wir hier alles nicht, sondern diese GmbH muss sich als GmbH selber tragen. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der LMS tätig sind, auch wirklich unendlich dankbar für das, was sie jeden Tag leisten, ja, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn sie tragen am Ende natürlich auch zur Lebensmittelsicherheit und letzten Endes auch zur Wertschätzung dieses Volkswirtschaftsbereiches bei. Jetzt kommt das Kardinalproblem am Standort in Rostock: Wer Rostock so ein bisschen kennt (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) und in Rostock studiert hat oder lebt, der weiß, die Graf-Lippe-Straße ist der Standort, ist eine wunderbare Villa, wenn man es so sagen darf, wo seinerzeit vor über 150 Jahren diese LUFA gegründet worden ist, und sie entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, was Labor … (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Allein der Gerätepark.) Weil der Gerätepark dort in diese Villa hineingebaut worden ist. … und auf der anderen Seite sicherlich auch die Liegenschaft für die universitäre Entwicklung auch nicht von schlechten Eltern ist, wenn ich das mal so sagen darf. Aber im Kern geht es natürlich darum, dass die technische Ausstattung dem Stand der Technik heute nicht mehr entspricht und wir uns nach Alternativen umgesehen haben, einen neuen Standort zu entwickeln, und das ist das AgroBio Technikum in Lüsewitz. Dort soll umgebaut werden, und das ist doch mit erheblichen Kosten verbunden. Und damit dieses Unternehmen, das sich ja selbst finanzieren muss, das dann auch am Ende auch sicher, um die weitere Entwicklung zu forcieren, auch stemmen kann, bitten wir heute darum – das soll auch noch in diesem Jahr vonstattengehen –, das Eigenkapital um 3 Millionen Euro zu erhöhen. Und das ist der Kern meines Wunsches oder unseres Wunsches als Landesregierung, um dieses Unternehmen stabil zu halten. Und im Übrigen ist es auch noch mal wieder ein Beitrag, auch Unternehmen, die für die ländlichen Regionen und für die Landwirtschaft tätig sind, dann auch in dem ländlichen Raum anzusiedeln. Und insofern soll die Landgesellschaft dann das Grundstück, und die Liegenschaft ist erworben worden von der Stadt Lüsewitz, das haben wir im Übrigen auch mal gefördert, auch aus unserem Haus, aber damit würden wir tatsächlich dann auch moderne Arbeitsbedingungen schaffen, um damit auch die LUFA/LMS für die Zukunft zu sichern. Insofern ist es ein öffentliches Interesse, auch ein überragendes, wenn ich es so sagen darf, dass wir diesen Betrieb oder dieses Unternehmen jetzt dann auch stabilisieren. Und ich hoffe, dass wir dann tatsächlich hier auch zu einem schnellen Ergebnis kommen. Frau Präsidentin, ich habe meine Redezeit um eine Minute unterzogen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Ich korrigiere den Minister sehr ungern, aber es waren nur zehn Sekunden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben wir ihn wieder. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Gefühlt eine Minute. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/2709. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. Die Gegenprobe, Herr Schneider! – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2709 einstimmig angenommen, Herr Minister. (Minister Dr. Till Backhaus: Danke schön!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes nutzen – Verbesserungen bei der Umsetzung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erreichen, Drucksache 8/2742. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2764 vor. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes nutzen – Verbesserungen bei der Umsetzung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erreichen – Drucksache 8/2742 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/2764 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir begrüßen das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, welches von der Bundesregierung am 12.05. dieses Jahres beschlossen wurde, ausdrücklich. Wälder und Auen, unsere Böden und damit auch unsere landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Moore, unsere Ostsee und unsere Seen und Flüsse, die Grünflächen in den Städten und auf dem Land und all diese Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) sorgt dafür, dass Ökosysteme wie Wälder und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Das ist die Zielstellung. Damit bleiben sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Bis 2026 stehen für die verschiedenen Maßnahmen insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ANK sieht dafür 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern vor. Das Handlungsfeld 1 ist der Schutz der intakten Moore, deren Wiedervernässung, soweit dies möglich ist, mit dem Ziel, bei moorschonender Stauhaltung den Anbau von Paludikulturen zu etablieren. Dieses Handlungsfeld ist mit 1,2 Milliarden Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit drei sehr guten Projekten um Gelder aus diesem Handlungsfeld beworben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Geld in Krankenhäuser, das wäre doch was!) Das erste Projekt ist die Moorschutzagentur. Der Zuwendungsbescheid des Bundes liegt seit dem 22.08.2023 bei der Landgesellschaft vor. Das zweite sind die Moorspezialisten. Die OSTSEESTIFTUNG und die Landeslehrstätte des LUNG haben ein gesondertes Trainingsprogramm für die Fachkräftesicherung entwickelt. Der Förderumfang beträgt mehr als 30 Millionen Euro, die Bewilligung steht noch aus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das dritte Projekt ist das Modellprojekt Moorklimaschutz Ostseeküste. Die OSTSEESTIFTUNG hat Moorflächen zur Wiedervernässung mit ANK-Mitteln finanziert, Umfang circa 30 Millionen Euro. Die Kofinanzierung wird aus dem Sondervermögen Landwirtschaft und natürlicher Klimaschutz gesichert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das im Nahverkehr, das wäre auch richtig gut!) Wir haben als Land etablierte Strukturen zur Umsetzung von Moorschutzprojekten und Träger. Der Bund etabliert an dieser Stelle eine Doppelstruktur, mit der ZUG und der Rentenbank gemeinsam. Das nur am Rande. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein wesentlicher weiterer Punkt in diesem Handlungsfeld ist die erfolgreiche Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen, wie zum Beispiel der Anbau von Paludikulturen. Hier schreibt der Gesetzgeber, und ich zitiere, dies „setzt voraus, dass für die erzeugten Produkte ein Absatzmarkt besteht. Dabei konkurrieren die Produkte“ der Paludikultur „auf dem Markt mit anderen Gütern und landwirtschaftlichen Produkten. Wie in der Nationalen Moorschutzstrategie formuliert, bedarf es verschiedener Maßnahmen, um einerseits die Erzeugung derartiger Produkte zu unterstützen, aber andererseits auch eine Nachfrage zu initiieren. Aus Gründen der Ressourceneffizienz ist“ bei Paludikulturen „vorrangig auf eine stoffliche Nutzung zu fokussieren.“ Ende des Zitates. Es sollen Initiativen der Wirtschaft unterstützt werden, die nachhaltige und gesamtgesellschaftlich vorteilhafte Produkte entwickeln und am Markt platzieren. Ich freue mich auf konkrete Ansätze in diesem Projekt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Handlungsfeld 2 ist der naturnahe Wasserhaushalt. Hier werden die Nationale Wasserstrategie und alle Maßnahmen um das Blaue Band genannt. Weitere Richtlinien sind noch nicht zu erkennen. Das Handlungsfeld 3 betrifft Meere und Küsten. Das Küstenüberflutungsprogramm, hochaktuell nach unserer Aktuellen Stunde, ist ein Projekt aus M-V. Hier steht die Bewilligung noch aus. Eine Konzeptidee bezieht sich auf Seegraswiesen, auch hier liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor. Im Handlungsfeld 4 sind Wildnis und Schutzgebiete aufgeführt. Wenn wir uns erinnern, hatten wir in der letzten Sitzung eine Debatte um das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, welches am 12.07. durch das Europäische Parlament ins Trilogverfahren verabschiedet wurde. Nur sehe ich nicht, dass Wildnis und Schutzgebiete allein für diese Zielstellung ausreichend sind. Das wäre viel zu kurz gesprungen und würde dem Gesamtgesetzentwurf nicht gerecht werden. Aber aus Sicht des BMUV soll dieses Handlungsfeld „Wildnis und Schutzgebiete“ einen großen Beitrag Deutschlands für die Umsetzung des europäischen Gesetzes leisten. Es ist von Klima- und WildnisBotschaftern, einer KlimaWildnisZentrale und von KlimaManagern in Schutzgebieten die Rede. Wenn wir, meine Damen und Herren, unsere personell nicht so gut ausgestatteten Nationalparke und Biosphärenreservate um einen vom Bund finanzierten KlimaManager ergänzen könnten, der die Arbeit in Schutzgebieten unterstützt, macht das Sinn. Zusätzliche oder parallele Strukturen, welche Projekte für das ANK identifizieren und unterstützen, bringen nur mehr Verwaltungsarbeit mit sich. Ich sehe, dass meine Lampe leuchtet, und ich habe hier noch so viel. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, Sie haben aber noch die Möglichkeit, nachher in der Aussprache zu reden.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Werde ich wahrnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, dass der Bund sich endlich im Übrigen auch am Klimaschutz, am Artenschutzprogramm beteiligen muss. Das war Kern der Koalitionsverhandlungen. Und ich muss ausdrücklich sagen, ich hätte nicht für möglich gehalten, dass wir diesen Topf insgesamt tatsächlich mit 4 Milliarden, 4 Milliarden Euro, finanziert im Übrigen aus dem Klima- und Transformationsfonds, zustande bringen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Geld steht zur Verfügung, das ist so. Das ist wirklich ein großer Erfolg, weil es damit zum ersten Mal wirklich gelungen ist, dass der Bund anerkennt, dass er mit den Ländern gemeinsam Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und auch das Thema, wenn man so will, der gesunden Ernährung gemeinsam auf eine gute Zusammenarbeitsbasis stellt. Das ist ein großer Erfolg, im Übrigen auch der Ampel. Ich gehe fest davon aus, dass die 4 Milliarden auch ausgegeben werden können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da bin ich mir sicher bei Ihnen.) und insofern bin ich auch der festen Überzeugung, dass die zehn Handlungsfelder, die ja eben schon genannt worden sind, sehr, sehr wichtig sind und unter diesem Dach, wenn man so will, ja 69 verschiedene Maßnahmenpakete jetzt auf den Weg gebracht werden. Wir waren natürlich auch der Hoffnung, dass alles ein bisschen schneller geht. Aber ich will mal auch ausdrücklich sagen, Mecklenburg-Vorpommern hat allein jetzt schon im Vergleich zu den anderen Bundesländern, glaube ich, ganz gut vorgelegt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir liegen nämlich aktuell tatsächlich schon bei 65 Millionen Euro, die nach Mecklenburg-Vorpommern fließen werden, und das ist insbesondere im Bereich des Moorklimaschutzes. Im Übrigen, wer das nicht begreift, dass damit Klimaschutz, Rückhaltevermögen von Wasser in der Fläche, Grundwasserauffüllung bis hin zu der Frage, wenn man Klimaschutz betreibt und (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist wesentlich wichtiger als Schulen, da haben Sie völlig recht, Herr Backhaus. Wer braucht schon Schulen!) letzten Endes damit auch Vegetationsmöglichkeiten eröffnet und damit Wasser in der Fläche hält, der hat gar nicht begriffen, vor welchen Herausforderungen wir stehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich stehe dazu, dass das ein hervorragendes Programm ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und im Übrigen kommen ja jetzt sukzessive … Das hat auch ein bisschen länger gedauert und die Abstimmung. Ich will mal ausdrücklich auch alle Kommunen, alle Abgeordneten noch mal dringend bitten, sich auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen, weil gerade auch das sogenannte Button-up-System, von unten heraus Möglichkeiten in den Dörfern, in den Städten Klimaschutzmaßnahmen auch in einem Agendaprozess auf den Weg zu bringen, wirklich eine sinnvolle Sache ist. Und da sind tolle Projekte mit Schulen, auch mit Gemeinschaftsinitiativen auf den Weg zu bringen, die ich gerne auch weiter unterstützen möchte. Und dann kommt euer Antrag von den GRÜNEN, wenn ich das mal so sagen darf, den finde ich natürlich auch ein bisschen interessant, insofern, dass der Bund ja unser Programm, was wir im Moorschutz gemacht haben, ist ja zu 100 Prozent gefördert über unser Haus, und der Bund lehnt das zurzeit noch ab. Aber die UMK hat ja beschlossen, den Bund aufzufordern, zu bitten, sowohl die Frage Personalkosten zu übernehmen, als auch die 100-Prozent-Finanzierung auch auszuloten mit den Ländern. Der Prozess läuft aktuell und ich hoffe, dass wir da zu einer Lösung kommen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da bin ich mir auch ziemlich sicher, es geht ja um Posten bei Ihnen.) und dass wir auf der anderen Seite natürlich auch alles dafür tun, um damit auch weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Und es ist hier schon auch angedeutet worden von Frau Rahm-Präger, die Frage von Doppelstrukturen. Das will ich auch ausdrücklich noch mal sagen, wenn der Bund jetzt hier ein Kompetenzzentrum für das ANK in Berlin einrichtet, finde ich das nicht so prickelnd, oder dass es jetzt eine ZUG GmbH – oder Z – U – G GmbH – unter dem Dach dieses Projektes gibt. Also mein Wunsch wäre gewesen, dass man sehr eng mit den Bundesländern kooperiert und dann auch sehr schnell zu Lösungen kommt, weil wir haben ja große Erfahrung auch mit den Moorschutzprogrammen, die wir ja in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, und im Übrigen auch mit unseren Ökowertpapieren. Ob die Waldaktie, die MoorFutures, der HeckenScheck oder auch der Streuobstgenussschein, das sind ja alles so Projekte, die man auch sehr schnell national oder regional, national und international im Übrigen auch gut weitertragen kann. Da wäre ich schon dankbar, wenn Sie da noch mal an einem Strang ziehen, hier weiterzukommen. Und insofern ist es mir wichtig, dass wir den Hinweis hier noch mal aufnehmen, alles daranzusetzen, dass Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung eine permanente Aufgabe ist, und ich hoffe, dass wir mit dem Bund hier zügig vorankommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schulze-Wiehenbrauk.
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Schönen guten Abend, meine Damen und Herren, hier noch mal! Schönen guten Abend, Frau Präsidentin! Ja, zu diesem Antrag: Das ist das ewig Gleiche, was wir immer wieder hören, man möchte Klimaschutz betreiben. Nun ist ja auch angeführt worden, dass man keine Doppelstrukturen wünscht. Ich hatte fast gedacht, das wäre selbstverständlich. Also womit hier umgegangen wird, ist Steuergeld, und ich glaube, dass mancher hier im Saal nicht weiß, wie schwer es ist, Steuergeld zu verdienen. Dafür müssen Menschen tagtäglich rackern. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Sie gehen hier damit um … Lassen Sie mich doch einfach ausreden! Was halten Sie davon? (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Sie gehen damit um, als wenn wir da übermäßig von hätten. Diese ganze Aktion Aktionsprogramm, ja, die ist schon sehr aktionistisch, muss man schon ehrlich sagen, wo Sie 4 Milliarden jetzt, auch wenn es vom Bund kommt und auch wenn das Land natürlich versucht, dieses Geld für sich zu binden, verstehe ich ja, ist ja vielleicht auch dahin gehend erst mal richtig, aber am Ende ist es so, wenn wir schauen, was am Ende bei rauskommt, bei diesen ganzen Aktionen, dann handelt es sich hier auch beim Moorschutz um einen Millionstelbereich. Sie können das nicht mal messen, Sie müssen das errechnen, damit Sie überhaupt wissen … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, auch Herr Damm, Sie müssen das auch errechnen, Sie können es auch nicht messen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der kann gar nicht rechnen, sonst würde er so einen Quatsch gar nicht bringen.) Das weiß ich nicht, das will ich nicht beurteilen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist auch nicht meine Aufgabe. Fakt ist, dass das nicht messbar ist, was Sie hier für Vorteile erzielen wollen. Dass Natur funktioniert, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass Natur funktioniert, das hat die Natur schon über Tausende Jahre bewiesen, da braucht es jetzt nicht einen Antrag der LINKEN und der SPD, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) das ist eine Selbstverständlichkeit. Sie sprechen hier Dinge an, ja, wenn die nicht mehr funktionieren, dann haben wir, glaube ich, ein ganz anderes Problem als Klimaschutz. Also selbstverständliche Dinge hier als Erfolg anzuführen, das halte ich doch für sehr, sehr eigenartig. Das ist mir völlig fremd, ganz normale natürliche Abläufe, Naturkreisläufe hier so anzuführen, als wenn das ein Ergebnis des Klimaschutzes wäre. Das ist absoluter Blödsinn. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat auch schon lange vor der SPD funktioniert und das wird auch lange nach der SPD funktionieren, da können Sie sich ganz sicher sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Mir will das immer wieder nicht gefallen, ich habe es ja auch schon mehrfach angeführt, also Mecklenburg-Vorpommern, können wir mal so festhalten, hat null Einfluss auf den Klimawandel. Natürlich hat es immer Klimawandel gegeben, ganz im Gegensatz, wie Sie das immer behaupten, dass die Leute von der AfD hier Klimaleugner wären, so ein Quatsch. Klimawandel hat es immer gegeben und den wird es immer geben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Einfluss des Menschen durch Ihre CO -Theorie ist 2 äußerst marginal. Wir wollen ihn nicht abstreiten, aber der ist sehr marginal. Der ist so marginal, dass es kaum lohnt, darauf Rücksicht zu nehmen. Und Sie können sich doch hier ewig hinstellen und behaupten – das finde ich auch immer so, man müsste fast sagen, amüsant, aber es ist eigentlich schon traurig –, wenn hier CO -Emissionen vermieden werden, gut, wa-2 rum nicht, Ressourcen zu sparen, bin ich immer dafür, fossile Brennstoffe zu sparen, bin ich auch immer dafür. Da kann man ja vielleicht woanders noch wieder alles verwenden. Was Sie hier sparen, wird anderenorts auf der Welt sofort rausgeballert. Auch Ihr ganzes Heizungsgesetz und was Sie alles hier in Umlauf gebracht haben, nutzt am Ende überhaupt keinem einzigen Menschen in Deutschland was. Man muss schon fast sagen, Ihre Politik ist gegen die Menschen, und das ist auch das Ergebnis, was wir inzwischen haben. Wir hörten jetzt hier, wieder 4 Milliarden, zack, als wenn das alles nichts ist, wird das rausgehauen. Und draußen haben die Menschen echte Probleme. Ich glaube, Sie sind zu selten auf dem Marktplatz! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist denen doch egal.) Ja, wahrscheinlich sollten Sie mich mal begleiten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) da können Sie gerne mal, da können Sie gerne mal sehen, was, was die Probleme dieser Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie gehen mit den finanziellen Möglichkeiten, die dieses Land hat oder die meinetwegen auch der Bund hat, da gehen Sie so großspurig mit um, als wenn es kein Morgen mehr geben würde. Das ist echt enttäuschend. Und Sie sehen doch, wie Ihre Zahlen bergab gehen. Was meinen Sie, warum das so ist? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen die nicht.) Was schätzen Sie, woran das liegt? (Paul-Joachim Timm, AfD: Klimawandel.) Sie sind ja sehr interessiert an meiner Rede. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Was meinen Sie denn, woran das wohl liegt, dass Ihre Zahlen so schwinden und warum … Ja, weil Sie realitätsfremd sind! (Christian Brade, SPD: Ich?!) Das wurde Ihnen ja … Ihre Fraktion, Entschuldigung, ich meine nicht Sie persönlich, nicht verkehrt verstehen. So will ich nicht … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Bitte? (Zuruf von Christian Brade, SPD) Fakt ist jedenfalls, (Sebastian Ehlers, CDU: Ist gut.) diese Realitätsfremde, die Sie hier jeden Tag beweisen und dann immer wieder mit solchen Anträgen kommen und gerade das, was jetzt eigentlich hintenanzustellen wäre und auch erst mal zu untersuchen wäre, inwieweit das überhaupt Sinn macht, inwieweit das überhaupt effektiv ist, inwieweit wir überhaupt Ergebnisse daraus bekommen, das hintenanzustellen und erst mal die wirklichen Probleme der Menschen hier im Land zu betrachten und Abhilfe zu schaffen, das ist Ihre Aufgabe. Sie sind Volksvertreter und nicht, Sie sind nicht der Retter der Welt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Das kommt mir immer so vor, als wollen Sie immer die Welt retten. Mir würde es reichen, wenn Sie Mecklenburg-Vorpommern retten würden, zumindest mal Anfänge davon in Gang setzen würden. Aber da kann man nichts erkennen. Das ist einfach nur traurig. Und immer auf die große Tränendrüse, für die nächsten Generationen, für die nächsten Jahrhunderte oder Jahrzehnte – kein Mensch wird sie erleben von uns. So, das wollte ich zu dieser ganzen Aktion sagen. Ich sehe, meine … (allgemeine Unruhe – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Bitte? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ihre Kinder und Enkel sind Ihnen egal?!) Ich habe Ihnen doch gerade erklärt, dass das marginal ist. Hören Sie nicht zu? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das muss ich dazu noch mal sagen, also diese ganzen – deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen –, diese Maßnahmen, die Sie hier überhaupt bundesweit, auch europaweit, ist egal, ist völlig lächerlich, völlig lächerlich, haben keine Auswirkung, absolut nicht. Versuchen Sie es doch zu messen! (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Rede ist lächerlich!) Ganz im Gegenteil, in der CO -Bilanz haben wir weiterhin 2 einen Anstieg. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und jedes Mal, wenn hier in Deutschland oder in Europa irgendwelche Produktionen sozusagen unterbunden werden, weil zu CO -lastig, werden sie woanders in der Welt 2 erst mal richtig angeheizt, und zwar mit billigerer Energie als die, die wir hier zur Verfügung stellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Wir leben nun mal …
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, …
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
… nicht unter einer …
Birgit Hesse
… ich darf Sie darauf hinweisen, …
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Ach so, ja, Entschuldigung!
Birgit Hesse
… dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.
Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD
Entschuldigung, das hat ein bisschen länger gedauert, aber das ist ein Thema … Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Thomas Diener CDU
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die Ausführungen hier heute Abend vortragen, stellvertretend für unsere hochverehrte Vizepräsidentin Beate Schlupp, die gesundheitsbedingt der Sitzung nicht beiwohnen kann. Auch von dieser Stelle herzliche Genesungswünsche! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz 4 Milliarden Euro für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im ländlichen Raum bis zum Jahre 2026 bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um ein Programm mit 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Moore, Waldökosysteme, Meere und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen oder Forschung und Kompetenzaufbau. Gerade in den zurückliegenden Monaten haben wir immer wieder seitens des zuständigen Ministers gehört, dass das Bundesumweltministerium mit der Ausgestaltung des Aktionsprogramms in Zeitverzug ist. Umso besser ist, dass jetzt 4 Milliarden auch da sind. Trotzdem muss man sagen, dass die Ziele der Landesregierung bezüglich der Wiedervernässung von Mooren, der Aufforstung und Umgestaltung der Landwirtschaft offensichtlich auf der Kippe stehen, denn unabhängig von den Fördermitteln braucht es natürlich eins, diese Dinge müssen auch wirtschaftlich als Maßnahmen betrieben werden können, und das steht hier also sehr strittig da. Am Ende führen sie zum Verlust wertvoller landwirtschaftlichen Nutzflächen, der Ernährungssouveränität und -sicherheit, und die vorgesehenen Maßnahmen mit den jeweiligen Kosten stehen in keinem Verhältnis mit den Ergebnissen für den Klimaschutz. Und dennoch legen die Koalitionäre hier heute den vorliegenden Schaufensterantrag vor. Unter Punkt I wollen Sie begrüßen, unter Punkt II feststellen und unter Punkt III verweisen. Das, meine Damen und Herren, führt zu fast nichts. Das können wir uns auch sparen. Allein unter Punkt IV werden konkrete Forderungen an die Landesregierung gestellt, die im Wesentlichen zulasten des Bundes und des Bundeshaushaltes gehen. So sollen die Personalkosten für die Umsetzung des Programms aus dem Programm selbst abgesichert werden. Projektbezogenes Personal der Vorhabenträger bei Umsetzung des Programms soll ebenfalls aus dem Programm finanziert werden. Kein Wunder, dass sich die Landgesellschaft und Umweltverbände schon auf diesen Reibach freuen! Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass keine neuen Beratungs- und Förderstrukturen etabliert werden, die Konkurrenz zu Landeseinrichtungen darstellen können. Wieder ein Punkt für die Landgesellschaft und das Moor Centrum. Am wichtigsten für mich ist unter Punkt IV Absatz 5 die aufgeführte Forderung nach Verstetigung der Finanzierung und der Evaluierung der Programme, denn jetzt schon ist klar, dass zahlreiche Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn sie langfristig durch den Steuerzahler weiterhin auf andere Art und Weise subventioniert werden, denn die Stilllegung oder Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Paludikulturen oder Forstflächen lassen sich langfristig nur mittels erheblichen Zahlungen aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Was Sie allerdings vergessen haben, ist die Haftungsübernahme des Bundes für Projektträger, dann könnten alle Moorfreunde ohne Gefahr agieren und das Land unter Wasser setzen. Meine Fraktion hat mehrfach deutlich gemacht, dass es ihr um den ländlichen Raum und dessen Attraktivität und Lebensfähigkeit geht. Die Maßnahmen der Landesregierung, aber auch des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz lesen sich wie ein Schreckensszenario für den ländlichen Raum. Welche Rolle die Menschen, die Frage des Eigentums oder der Lebensqualität künftig spielen, bleibt hier durchaus fraglich. Deshalb lehnt meine Fraktion sowohl die Maßnahmen der Landesregierung als auch die Maßnahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung grundlegend ab. Des vorliegenden Antrags hätte es nach unserer Auffassung nicht bedurft, da die Landesregierung jederzeit auf Bundesebene tätig werden kann, um die Interessen des Landes zu vertreten. Wir werden den vorliegenden Antrag deshalb ablehnen. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dieser Bundesregierung ist das finanzstärkste Umweltprogramm zu verdanken, das Deutschland je gesehen hat. 4 Milliarden Euro wird die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereitstellen, um Klimaschutz voranzubringen, die biologische Vielfalt zu sichern und die Klimaanpassungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen. Erst Ende März wurde das umfangreiche Programm von der Bundesregierung beschlossen. Bereits zuvor hat es intensive Gespräche mit den Bundesländern gegeben, um die grundsätzliche Ausrichtung des Programms abzustimmen. Inzwischen wurden erste Förderprogramme bewilligt. Nicht zuletzt meine Kolleg/-innen im Bund wünschen sich auch mehr Geschwindigkeit, aber wir sprechen hier eben auch über das umfangreichste Förderprogramm in diesem Bereich, das es jemals gab. Einer der Hauptprofiteure ist dabei unser Bundesland. Die Landgesellschaft erhält rund 11 Millionen Euro für die Koordination eines Verbundprojektes zum Thema Paludikultur und inzwischen ist ebenfalls ein Millionenzuschuss zur Landesmoorschutzagentur bewilligt. Insgesamt sollen vom Bund nach Ihren Worten, Herr Minister Backhaus, für alle Vorhaben in M-V sage und schreibe 220 Millionen Euro bereitgestellt werden. Nun liegt uns ein Antrag von SPD und LINKEN vor, der viel Manöverkritik übt, aber ansonsten leider wenig Substanz bietet. So liefern Sie zu den von Ihnen aufgestellten Forderungen keine für mich nachvollziehbaren Begründungen. Worin bestehen denn die konkreten Probleme aus Ihrer Sicht? Was läuft denn schief? Ihr Wunsch, dass die Personalkosten im Land und bei den Projekten getragen werden, ist total nachvollziehbar, nur ist genau das auch möglich und wurde auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung zum ANK so festgehalten. Ihre Kritik an neuen Förder- und Beratungsstrukturen des Bundes verstehen wir hingegen nicht. Es ist aus unserer Sicht lobenswert, dass die Bundesregierung eine zentrale Beratungs- und Förderstruktur schafft, die sich um dieses wichtige Thema kümmert. Gleichzeitig weiß die Bundesregierung um die langjährigen Erfahrungen der Länder bei den Projekten im Natur- und Klimaschutz und wird diese nach eigener Aussage auch einbinden. Um sicherzugehen, beantrage ich für meine Fraktion, den Absatz 3 unter Ziffer IV wie folgt neu zu fassen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass „die vorhandenen Beratungs- und Förder-Strukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern genutzt und bei Bedarf ausgebaut werden“. Aber auch Ihr Punkt 4 zur Doppelförderung ist unbegründet. Nach unseren Kenntnissen sollen Förderprogramme, die sich in den Zielen der ANK überschneiden, weitgehend erhalten bleiben. Einzig, einzig im Bereich von Erstaufforstungen von Wäldern werden GAK-Mittel zurückgefahren, allerdings bilanziell mit dem ANK auf null erhalten. Was die Verstetigung der Förderung angeht – Punkt 5 Ihrer Forderungen –, sind wir natürlich auf Ihrer Seite. Fest geplant ist das fürs Fachressort im Bund jedenfalls, ob es jedoch dazu kommt, hängt auch davon ab, wie in der Regierung, besonders im Finanzministerium, zukünftig entschieden wird. Auch die von Ihnen geforderte Evaluation ist bereits vorgesehen. Bis 2025 wird die Bundesregierung einen Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Klimawirkung der Maßnahmen anhand von messbaren Indikatoren erstellen, etwas, was ich mir auch für unser Bundesland, zum Beispiel beim Klimaschutzgesetz, wünschen würde. Mit unserem schriftlichen Änderungsantrag wollen wir jedenfalls den Moorschutz als Hauptziel der ANK-Projekte im Land festzurren, denn in Ihrem Antrag fehlt uns neben der ganzen – aus meiner Sicht unbegründeten – Kritik eine entsprechende positive Zielbeschreibung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist denn daran positiv, Steuergeld rauszuschmeißen?) Was soll also mit den 220 Millionen Euro im Land vorrangig geschehen? Wir wollen diese Mittel im Moorschutz sehen, denn hier liegen die Hauptpotenziale für die CO -Minderung durch natürlichen Klimaschutz in 2 Mecklenburg-Vorpommern, und zwar messbar, immerhin ein Drittel unserer Emissionen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir bitten Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion begrüßt ausdrücklich das im März dieses Jahres vorgelegte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Und wenn ich so zurückschaue, dürfte dies das bisher am umfangreichsten ausgestattete Natur-, Umwelt- und Klimaschutzprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik sein, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch wenn es im Vergleich zum Beispiel mit den 100 Milliarden Sondervermögen für Rüstung dann doch etwas mickrig wirkt. Trotzdem bin ich sehr froh über diese 4 Milliarden. Aber auch wir haben Angst, dass im Bundeshaushalt an anderer Stelle davon wieder einiges zunichtegemacht wird, siehe Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. Aber das Hauptproblem, das wir bei der ANK sehen, seit März liegt es vor und soll eigentlich das Geld, immerhin 1 Milliarde Euro pro Jahr, schnell in die Fläche bringen. Das wäre nur in unserem Sinne, wenn wir bereits in diesem Jahr hätten richtig starten können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn Sie das mit Hubschraubern abschmeißen würden, würde sich die Bevölkerung sehr freuen, bin ich überzeugt.) Geld aus diesem Topf auszugeben, um Landwirtschaft, Umweltmaßnahmen und die Kommunen zu unterstützen. Angesichts der Klimakrise, angesichts der Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung des ANK sind wir alle gemeinsam als Bund und Länder verpflichtet, die vorgesehenen Mittel so effektiv und so schnell wie möglich in die Fläche zu bringen. Ich verzichte darauf, die zehn Schwerpunkte noch mal aufzuzählen, aber alle, wirklich alle diese Handlungsfelder haben für unser Land erhebliche Bedeutung. In all diesen Handlungsfeldern müssen wir noch viel mehr tun und deutlich schneller werden. (Zuruf aus dem Plenum: Wir brauchen mehr Geld.) Und in einigen dieser Handlungsfelder haben wir bereits Vorsorge im Landeshaushalt getroffen, obwohl die Förderrichtlinien des Bundes noch nicht da sind. Und genau die sind aus meiner Sicht das größte Problem. Für alle Handlungsfelder sollen Bund-Länder-Gruppen die konkreten Modalitäten der Umsetzung festlegen und auch die Förderrichtlinien ausarbeiten. Bislang ist allerdings insbesondere bei den Handlungsfeldern 5 bis 10 vollkommen offen, wie diese ausgestaltet und untersetzt werden sollen. Auch gibt es Hinweise darauf, dass der Bund nicht die Belange und Gegebenheiten der Länder berücksichtigt und Modalitäten für die Umsetzung der ANK formuliert, die nicht im Sinne unseres Landes sind. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir befürchten, dass es für alle Handlungsfelder eben nicht die 100-Prozent-Förderung des Bundes geben wird. Das wäre aus unserer Sicht ein deutlicher Malus des ANK, wenn ich dabei allein in Richtung der Kommunen schaue. Außerdem haben wir schon mehrfach über das Thema Doppelstrukturen geregelt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Geredet.) Geredet, ja. Wir glauben, dass sich das Geld deutlich effektiver ausgeben lassen würde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube ja, auch für andere Sachen.) Und eine weitere Frage ist für mich vom Bund zu beantworten: Warum sollen für die wichtigsten Förderrichtlinien eben genau diese Förderstrukturen geschaffen werden, wenn wir dabei nicht auf die Strukturen des Landes zurückgreifen können? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir als Land würden bereitstehen, dass das Mehr an Personal auch gefördert wird. Wir brauchen für einen Erfolg des ANK schnellstmöglich Klarheit über die Förderrichtlinien, ausreichend Personal zur Umsetzung der Programme und Unterstützung für die Projektträger vor Ort. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer soll denn eigentlich noch arbeiten gehen und was erwirtschaften?) Ich habe mir in Vorbereitung unseres Antrags die Bundestagsdebatte zum ANK aus dem April angeschaut. Die Sprecherin der FDP-Fraktion sagte, dass allein für 2023 590 Millionen Euro zur Verfügung stehen (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das Geld wird einfach nur gedruckt.) und auf Umsetzung warten. Bis auf wenige Modellprojekte des Bundes gemeinsam mit den Ländern ist da aber noch nicht viel zu sehen, was 2023 noch umgesetzt werden konnte. Und noch eine Frage in Richtung Bund: Können wir nicht die vorhandenen BVVG-Flächen für das ANK nutzen? Flächen werden dringend gebraucht, Flächen könnten getauscht werden, das ANK würde schneller und effektiver vorankommen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie bisher, werte Kolleginnen und Kollegen, meinen Ausführungen gefolgt sind, verstehen Sie auch die Motivation für unseren Antrag und Sie können auch nachvollziehen, dass ich Sie um Zustimmung dafür bitte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee.) In diesem Sinne lassen Sie uns gemeinsam das Beste für unser Bundesland herausholen, (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) lassen Sie uns das ANK effektiv und schnell …
Birgit Hesse
Herr Seiffert, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Daniel Seiffert Die Linke
Nein. Und noch in Richtung der AfD: Wir haben ja jetzt schon mehrfach gehört, oh, Klimaschutz bringt ja uns überhaupt nichts. Wir sollen ja nur unser Land retten. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das Problem ist, dass Sie sehen, es geht nicht darum, dass wir die Welt retten, wenn wir Klimaschutz machen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Darum geht es gar nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es geht darum, dass wir der Menschheit und, ja, auch den Menschen hier im Land die Möglichkeit geben, auch in Zukunft weiter sicher und verlässlich wirtschaften zu können. Wenn nämlich ein ungebremster Klimawandel eintritt und all das nicht mehr läuft, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn dann die Landwirtschaft zum Beispiel keine stabilen Positionen mehr hat, nämlich keine, (Zuruf von Michael Meister, AfD) keine weiteren Möglichkeiten, (Michael Meister, AfD: Das sind sozialistische Gedanken. – Glocke der Präsidentin) keine, keine verlässlichen Jahreszeiten, Niederschläge und so weiter, wenn das alles nicht mehr da ist, dann können Sie hier Ihren Träumen nachgehen und sagen, ja, da ändert sich ja nichts. (Zuruf aus dem Plenum: Wenn Sie nicht mehr da sind, haben wir gar keine Probleme mehr.) Wenn der Klimawandel kommt, ändert sich alles, und wenn wir jetzt nicht eingreifen und ihn aufhalten, ja, dann wird sich alles ändern. So ist das. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Diese Verschwörungstheorien sind ja Wahnsinn!) Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Damm vor. Bitte, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Seiffert, ganz grundsätzlich, jedenfalls so zwischen den Zeilen meine ich gelesen zu haben bei Ihren Ausführungen, dass das nicht unbedingt ein Antrag aus der Linksfraktion war, sondern dass die SPD an der Stelle sich so ein bisschen Unterstützung für die Verhandlungen im Bund holen möchte. Ich kann es aber ehrlich gesagt dann nicht verstehen, warum man nicht einfach nachfragt. Also ich habe das vorgetragen, und ich habe ja auch irgendwie die zentralen Punkte in Ihrem Antrag mehr oder weniger Stück für Stück aufgegriffen und gesagt, wenn man im Bund nachfragt – und das habe ich getan und das können Sie ja auch, die SPD jedenfalls hat ja auch noch Zugang zur Regierung –, dann kriegt man die Antworten. Und eine der Antworten ist mit der, mit der, mit der, … (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit der Staatssekretärin.) Ja, mit der Staatssekretärin gesprochen, gut. … was ich aber eigentlich sagen wollte, mit der Förderung: Es wird einzig das, (Heiterkeit und Zuruf von Christian Brade, SPD) die ANK-Mittel werden aus dem einen Förderprogramm herausgenommen, in das andere überführt, plus/minus-null, also das Programm an sich, der Förderzweck kriegt keine Kürzung. Und in allen anderen Mitteln – Auenrenaturierung, Bundeswasserstraßen, Biologische Vielfalt (Bundesprogramm), Sicherung schutzwürdiger Teile der Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, Förderung Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Gebiete des Naturschutzes, Ankauf von Wildflächen, Artenhilfsprogramme, Investitionen, Wattenmeerzentren, gut, das ist jetzt nicht so wichtig für uns hier –, aber all diese Bereiche, die behalten ihre Förderung. Durch das ANK gibt es einen Aufwuchs, aber eben keine Kürzung an anderer Stelle. Und dass das im Landtagsantrag dann vorgetragen wird, so umfänglich, auch mit den Personalstellen, wo es möglich ist, die Landesförderung zu bekommen, auch das haben wir als Antwort ganz verbindlich sozusagen bekommen, als wir nachgefragt haben. Das würde ich mir dann doch wünschen für so einen Landtagsantrag und dann ist es leider für mich am Ende nur Rückenwind.
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, möchten Sie erwidern?
Daniel Seiffert Die Linke
Ja, sehr gerne. Wenn das sich am Ende tatsächlich so herausstellt, Sie haben ja jetzt nachgefragt und gesagt, dass das so ist, aber am Ende wollen wir gucken, was wirklich unterm Strich rauskommt. Wenn die Förderrichtlinien am Ende fertig sind, alle Mittel fließen und wir unsere Zuweisungen bekommen und das ist dann so, dann ist das wunderbar, dann freut mich das, dann war das vielleicht jetzt doch überflüssig, aber solange es noch nicht ist, halten wir diese Forderung aufrecht. Das schadet ja auch nichts. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, Ihr Antrag ist überflüssig?!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ein wahnhafter Verschwörungstheoretiker gewesen hier.)
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Anfang möchte ich sagen, ich trage hier die Gedanken meiner Kollegin Sandy van Baal vor, der ich auch von dieser Stelle beste Genesung wünsche, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, DIE LINKE und FDP) und hoffe, sie ist nächstes Mal wieder dabei. So, auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigen wir uns heute also mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Das ANK ist ein Programm des Bundes, welches von der Ampelregierung aufgelegt und somit auch durch die FDP mitgetragen wird. Im Rahmen dieses bis 2026 laufenden Programms stehen – das haben wir heute mehrfach gehört – insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Meine Damen und Herren, so viel Geld stand für einen derartigen Zweck noch nie in einem so kurzen Zeitraum in Deutschland zur Verfügung, und das unter einem FDP-Finanzminister, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) nur um mal ein Argument in die Richtung derjenigen zu sprechen, die sagen, uns wäre Klimaschutz egal. Nein! Und es hat auch einen Grund, warum wir hier bereit waren, finanzielle Mittel bereitzustellen, und zwar, weil es sich hier nicht um Zwangsmaßnahmen handelt, wie sie so manches Mal von politischen Wettbewerbern gefordert werden oder uns leider in letzter Zeit immer häufiger aus Brüssel erreichen, trotz einer CDU-Kommissionspräsidentin wohlgemerkt. Nein, das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stellt für mich und meine Fraktion eine Allianz der Freiwilligen dar. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Hier wird niemand gezwungen, mit seinem Privateigentum etwas zu machen, was er oder sie nicht möchte. Es muss immer das Prinzip „Schützen durch Nützen“ gelten. Wer glaubt, massive Schutzmaßnahmen entgegen den Lebensrealitäten vieler Menschen umsetzen zu können, steht lediglich seinen eigenen Zielen im Weg. Und damit die Ziele des ANK auch zielsicher erreicht werden und wir kein Steuergeld verschwenden, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) haben meine Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion auch ein entsprechendes Wirksamkeitscontrolling in das ANK hineinverhandelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und das, denke ich, ist absolut richtig so und im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Nur noch einmal ein paar konkrete Worte zum Antrag, denn wir werden ihn nicht unterstützen, sondern uns nur enthalten können. Ich sage auch gern, warum. In jeder Sitzung des Agrarausschusses betont der Landwirtschaftsminister, dass wir das Geld aus dem ANK nun endlich dringend brauchen und dass es eigentlich doch schon längst da sein sollte. Ich verstehe sehr gut, dass die hier dargelegten Forderungen im Sinne der Wünsche des Ministers sind. Ich bin mir aber absolut sicher, dass der FDP-Bundesfinanzminister die entsprechenden Fördergründe für das ANK so fassen wird, dass sie vernünftig und ausgewogen sind. Dazu braucht es diesen Antrag nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe meine Einbringungsrede doch ein bisschen abrupt abbrechen müssen. Ich würde hier gerne noch einmal fortsetzen mit dem Handlungsfeld 5. Das sind die Waldökosysteme. Und ich muss sagen, dass wirklich viel Geld hier zur Verfügung steht. Wir haben für klimaangepasstes Waldmanagement 900 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Jahresende stehen noch 200 Millionen Euro zum Abruf bereit. Und es geht wirklich darum, es geht nicht darum, in den deutschen Wäldern vor allem Bäume zu kultivieren, die schnell wachsen, sondern Waldökosysteme zu entwickeln, die aufgrund ihrer Baumartenzusammensetzung und einer möglichst heterogenen Altersstruktur eine hohe Naturnähe aufweisen und damit besser angepasst sind an die Herausforderungen der Klimakrise. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich denke, das ist ein ganz wichtiger, ein ganz wichtiges Handlungsfeld, von dem wir auch profitieren können. Und ich hoffe, dass auch noch weitere Richtlinien innerhalb dieses Handlungsfeldes dann sozusagen in Erscheinung treten. Hier wird vom Einschlagstopp in alten, naturnahen Buchenwäldern gesprochen, (Christian Brade, SPD: Jawoll!) was ich total unterstützen würde, weil wir genau diese in unserem Bundesland haben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wenn wir das hinbekommen und dafür dann auch die entsprechenden Richtlinien sind und auch die privaten Waldbesitzer mit ins Boot geholt werden können, dann wäre das schon wirklich ein wunderbarer, ein wunderbarer Blumenstrauß. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Das Handlungsfeld 6, die Böden als Kohlenstoffspeicher: Es ist auch für unser Bundesland, das ist für alle Bundesländer ganz wichtig, weil es geht hier tatsächlich darum, den Humusaufbau im Boden voranzutreiben. Also es geht um diesen Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, LULUCF wird es genannt. Und hier ist zum Beispiel so ein Punkt, wo man sagen muss, da muss man wirklich gucken, die Abgrenzung zur GAP und die Abgrenzung zu den AUKM in den Ländern, weil es geht auch um die Baumreihen, es geht um Agroforstsysteme, Hecken, Baumreihen und die Strukturelemente in der Landschaft. Also das ist zum Beispiel so ein Punkt, der noch nicht ganz klar ist. Einen wichtigen Punkt setzt die ANK, denke ich, voraussichtlich mit der Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräten zur bodenschonenden Bewirtschaftung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich denke, auch das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt, weil es geht zum Schluss darum, auch das Wasserhaltevermögen im Boden zu fördern und damit einen Beitrag zur Ertragssicherung zu leisten. Für dieses Handlungsfeld ist noch keine, ich sage mal, sind noch keine Richtlinien da, aber an sich, denke ich, wenn diese Richtlinien bestehen, können wir für unsere Landwirtschaft noch einiges aus diesem Handlungsfeld mitnehmen. Entsiedlungsmaßnahmen werden dort auch mitgedacht. Auch das ist wichtig. Darüber haben wir schon öfter diskutiert, über devastierte Flächen. Wie kann man damit umgehen? Auch dieses ist in diesem Handlungsfeld 6 mitgedacht. Wie gesagt, da fehlen noch die Richtlinien oder die Ansätze, wie man damit umgehen kann. Handlungsfeld 7, der natürliche Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, da gab es bis dato noch keine neuen Richtlinien. Aber wir haben eine Förderrichtlinie, die ist am 14.07.2023 herausgegeben worden. Da geht es um Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, also um kommunale Flächen. Und es geht dort hauptsächlich um den Wasserrückhalt in der Fläche, um Städte wieder klimaresilienter zu gestalten, um die Lebensverhältnisse in Städten und im ländlichen Raum zu verbessern, Attraktivität von Städten zu erhöhen. Also ich denke mal, das ist ein großer Komplex. Der ist mit dieser Richtlinie vom 14.11. jetzt untersetzt worden, denke ich. Und dort, ja, da ist der Bund auf einem richtigen und guten Weg. Eins möchte ich hier unbedingt noch nennen, das ist das natürliche Klimaschutzprogramm in Unternehmen, KfW-Umweltförderprogramm. Diese Richtlinie ist ganz aktuell, die ist erst vom 19.10. dieses Jahres. Und die Förderung erfolgt über KfW-Förderkredite, auf die abhängig von der Unternehmensgröße bei Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der geförderten Maßnahme ein Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent gewährt wird. Ich denke mal, dass das eine ganze Menge ist, (Rainer Albrecht, SPD: Das denke ich auch.) Tilgungszuschuss von 40 bis 60 Prozent für Unternehmen. Also auch dieser Bereich ist mitgedacht und jetzt am 19.10. mit einer Richtlinie hinterlegt. Es geht auch dort auf Unternehmengrundstücken, Betriebsgeländen natürlich darum, das Grauwasser besser zu nutzen, ein vernünftiges Niederschlagsmanagement zu machen und so weiter. Also es sind nicht alles Sachen, die so weit ab von der Realität sind, sondern das sind Dinge, die uns wirklich auch genau helfen, die den Betrieben helfen, die auch der Landwirtschaft helfen können. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Handlungsfeld 8 umfasst den Bereich der Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung. Da ist eine ganze Menge aufgezählt, wo ich dann denke, na hoffentlich führt das nicht zu einer überbordenden, ich sage mal, Bürokratie zum Schluss. Es geht darum natürlich, Emissionsdaten zu erfassen, vor allen Dingen für diesen Land Use, Land Use Change and Forestry. Und es geht um Bodenmonitoringzentrum, Biodiversitätsmonitoring, alles wichtige Dinge. Aber ich hoffe, dass Technik, IT und KI so viel bringen, dass für all das Monitoring keine zusätzlichen Heerscharen von, ich sage jetzt mal, Mitarbeitern notwendig sind. Das wäre meine dringende Bitte an den Bund an dieser Stelle. Im Handlungsfeld 9, Forschung und Kompetenzaufbau, welches sehr umfänglich ist, da bin ich wirklich gestolpert über den Punkt 9.7., das ist aus dem DAS-Förderprogramm, hier die veröffentlichte Richtlinie vom 29.09., heißt, der ANK-DAS-ZUG-Förderaufruf. Also das Wort ist apokalyptisch. Das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen! Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft, also die ZUG, betreut die DAS-Förderrichtlinie und den ANK-DAS-Förderaufruf als Projektträgerin im Auftrag des BMUV. Vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 können sich Kommunen und weitere Akteure um eine Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung bewerben. In dem Topf sind insgesamt 65 Millionen Euro. Also es ist auch nicht wenig Geld. In dem Fall würde ich mir mehr Übersicht wünschen. Man muss wirklich sehr lange suchen. Diese Richtlinie ist neu. Ich habe erst mal probiert oder lange gebraucht, sie zuzuordnen, zu welchem Handlungsfeld sie jetzt gehört. Vielleicht kann man das auch noch verbessern. Das wäre für die Nutzer so einer Richtlinie. Das Fenster ist ja nicht lange auf, vom 1. November bis 31. Januar, also es ist ein ganz kurzes Zeitfenster. Wir haben sozusagen drei Monate, um diese 65 Millionen, das würde ich dann auch schon mal Windhundprinzip nennen, für Lösungen zur Klimaanpassung, um dieses Geld sozusagen zu binden. Und vielleicht noch ein letzter Satz: Da wir uns jetzt am Ende des Jahres 2023 befinden, stehen effektiv noch zwei Jahre zur Umsetzung von Maßnahmen des ANK oder besser gesagt zur Bindung der Maßnahmen zur Verfügung. Und deswegen ist es, glaube ich, ganz richtig, dass wir alle, ich will nicht sagen, Druck machen, ich weiß, dass, wenn man solche Richtlinien macht, sie müssen abgesichert sein, es muss geguckt werden, dass es keine Doppelförderung gibt. Da sind wir aber als Land auch in der Pflicht. Aber wir brauchen natürlich diese Richtlinien möglichst schnell. Zu den anderen Punkten würde ich jetzt weiter nichts ergänzen. Das habe ich, glaube ich, dann schon genannt. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2764 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2764 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ein mündlicher Änderungsantrag zu Ziffer IV Nummer 3 des Antrages auf Drucksache 8/2742 gestellt. Danach soll Ziffer IV Nummer 3 wie folgt gefasst werden, ich verlese jetzt die Neufassung: „3. die vorhandenen Strukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern genutzt und bei Bedarf ausgebaut werden.“ Hierüber lasse ich nun abstimmen. Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mündlich gestellte Änderungsantrag bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/2742 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Christian Brade, SPD) Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2742 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Gegenstimmen der Fraktionen CDU, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Qualzucht beenden – Tierschutz ernst nehmen, auf Drucksache 8/2726. Antrag der Fraktion der AfD Qualzucht beenden – Tierschutz ernst nehmen – Drucksache 8/2726 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Liebe Landsleute! Liebe Tierfreunde! Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Vorab, es gibt leider keine einheitliche Regelung. Qualzucht wird nicht eindeutig definiert. Ein Blick auf die Hundewiese verdeutlicht allerdings, dass der Qualzucht noch nicht entschieden genug entgegengetreten wird. Loriot, ein Mensch, den ich sehr schätze, der jetzt seinen 100. Geburtstag feiert, hat mal gesagt: „Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos.“ Ich kann die Tierfreunde verstehen, die für bestimmte Hunderassen besonders viel übrighaben. Wir haben in der Familie selber eine Französische Bulldogge. Aber das, was derzeit an Zuchtpraxis getrieben wird, geht eindeutig zu weit und bedarf einer Regelung. Das Tierwohl wird beeinträchtigt durch Qualzuchten, weil es zu oft schwere gesundheitliche Probleme und Leiden bei den betroffenen Tieren gibt. Dies widerspricht dem Prinzip des respektvollen Umgangs mit Tieren. Es gibt erhöhte gesundheitliche Risiken. Qualzucht kann zu genetischen Defekten und Erbkrankheiten führen, die die Lebensqualität der Tiere erheblich beeinträchtigen. Die Tierarztkosten durch die Qualzucht erfordern in der Regel intensivere tierärztliche Versorgung und können zu höheren, also zu sehr hohen Kosten für die Tierhalter führen. Die Verantwortung gegenüber der Tierpopulation ist nicht gewahrt. Qualzucht trägt zur Überpopulation von Tieren in Tierheimen bei, da viele dieser Tiere aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme oft abgegeben werden. Inzucht: Die Qualzuchtpraktiken, bei Qualzuchtpraktiken – Entschuldigung – wird auf eine enge Inzucht zurückgegriffen, was die genetische Vielfalt in Tierpopulationen verringert und die Anfälligkeiten für Krankheiten erhöht. Ein Beispiel dafür sind Englische Bulldoggen. Bei der Recherche habe ich feststellen müssen – ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist –, die gesamte Population Englischer Bulldoggen geht auf lediglich 68 Individuen zurück. Und wenn Sie gesehen haben, wie überzüchtet stellenweise Englische Bulldoggen sind, das sind wunderschöne Tiere, die ursprünglich mal zu einem bestimmten Zweck gezüchtet wurden, die aber durch die Überzüchtung völlig degeneriert sind und mit schweren gesundheitlichen Problemen herumlaufen. Qualzucht fördert ein schlechtes Beispiel. Es gibt eine Kultur, die Tiere lediglich als Accessoires oder Statussymbole sieht und ihnen den Status der Lebewesen nur mit eingeschränkten Bedürfnissen und Rechten zugesteht. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was diese sogenannten Teacup-Hunde sind. Das sind diese Taschenhunde, die so sehr modern sind, die überall mit herumgetragen werden können und die natürlich auch jeglicher Zuchtpraxis widersprechen. Selbst Chihuahuas sind ein Ergebnis von Qualzucht. Tierschutzgesetze müssen beachtet werden in vielen Ländern. Beispielhaft nenne ich die Niederlande, ich nenne Österreich, ich nenne die Schweiz, ich nenne, auch in Norwegen gibt es Verbote. Selbst in Großbritannien gibt es Überlegungen, bestimmte Rassen unter Beobachtung zu stellen und dort auch ein Rasse- und ein Zuchtkriterium zu erlassen, na ja, einfach die Qualzucht, die Art und Weise der Züchtung zu untersuchen und unter Beobachtung zu stellen. Ethik und Moral: Die Züchtung von Tieren mit schwerwiegenden genetischen Defekten oder Gesundheitsproblemen ist moralisch ausgesprochen fragwürdig und sollte nicht unterstützt werden. Und es handelt sich meiner Meinung und meiner Definition nach auch um eine Form von Tierquälerei bei Qualzucht, da Tiere unnötigem Leiden ausgesetzt werden. Es gibt langfristige Nachteile für die Populationen. Die Förderung von Qualzucht hat negative Auswirkungen, die sich nur schwer umkehren lassen. Und es gibt den Bedarf für gesellschaftliche Sensibilisierung. Ein Verbot von Qualzucht fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse und das Wohlbefinden von Tieren in der Gesellschaft, es ermutigt Tierhalter und Züchter, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Es gibt auch Gesundheitsrisiken für den Menschen. Einige Qualzuchtrassen, wie zum Beispiel Hunde mit extremen Gesichtsformen, können Atemprobleme haben, was auch das Risiko für Tierhalter erhöht, von ihren Tieren gebissen zu werden, da diese unter Schmerzen leiden. Und wenn man sich beispielsweise gerade den von mir erwähnten Mops mal anguckt: ein Mops, der 1927 und in den 20er- und 30er-Jahren gezüchtet wurde, unterscheidet sich deutlich von den – ich hätte beinahe gesagt „Möpsen“ –, also von dem Mops, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) von den Vertretern der Rasse „Mops“, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist das die Mehrzahl?) die heutzutage gezüchtet werden und, ich sage mal, unterwegs sind. Es geht um verantwortungsvolle Tierzucht. Die Förderung von verantwortungsvoller Zucht, bei der die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere im Vordergrund steht, ist notwendig, um die genetische Vielfalt und die Langlebigkeit von Tierpopulationen zu erhalten. Es geht auch darum, die Haustierhaltung nicht zu einer, ich sage mal, Frusthaltung zu machen, sondern zu einer erfolgreichen Haustierhaltung. Haustiere sollen als Begleiter und Familienmitglieder betrachtet werden können. Qualzuchtpraktiken können die Qualität der Beziehung zwischen Tierhaltern und Tieren erheblich beeinträchtigen. Es geht um einheitliche Standards. Qualzucht ist oft international umstritten, da sie von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Also wir sehen, es ist viel zu tun. Wir unterhalten uns gerne bei dem Thema auch noch ausführlicher im Ausschuss, und ich beantrage deshalb schon mal vorsorglich die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie rufen hier ein Thema auf, das wirklich hochsensibel und auch aktuell ist. Und Sie wissen es wahrscheinlich, dass das deutsche Tierschutzgesetz gerade in der Bearbeitung ist. Und wir hoffen, dass wir das wirklich in dieser Legislaturperiode noch hinbekommen. Und da ist im Übrigen auch das Thema der Qualzuchten mit benannt, auch von unserem Haus ausdrücklich. Wir sind da hoffnungsvoll, dass wir noch weiterkommen. Aber es gibt natürlich auch andere Themen, und innerhalb der Berliner Ampel gibt es da auch sehr differenziert unterschiedliche Haltungen. Ich will mal ausdrücklich sagen, Sie haben, finde ich, das hier sehr sachlich dargestellt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Danke!) Darüber bin ich froh und auch dankbar. Denn wer Pferdeliebhaber ist oder Hundeliebhaber ist, der weiß, das sind eines der treuesten Freunde, die wir als Menschen bei uns haben. Und ich finde, ein Zitat von Johannes Rau, der im Übrigen ja einen Riesenschnauzer hatte – ich weiß nicht, ob Sie das auch gesehen haben, aber es fällt mir immer wieder auf, der hat sich als Bundespräsident, hat er eine Rede gehalten und dann kam sein Riesenschnauzer und setzte sich neben ihn, und dann sagte er, als Hund bist du unwiderstehlich, aber als Mensch bist du für mich eine der wichtigsten Bezugspersonen –, und da zeichnet sich das eben aus, finde ich. Und insofern will ich mal ausdrücklich sagen, der Tierschutz und der Umgang mit Tieren ist, glaube ich, auch gesellschaftspolitisch nach wie vor ein außerordentlich wichtiges Thema. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, wer mit Tieren und mit Pflanzen gut umgeht, der geht auch mit Menschen gut um. Insofern ist für mich persönlich der Tierschutz eine Herzensangelegenheit. Und der Paragraf 1 des Bundestierschutzgesetzes lautet sinngemäß: Niemand hat das Recht, Tieren Schäden oder Leiden zuzufügen. Und davon müssen wir uns leiten lassen. Und daher ist dieses Thema für mich persönlich sehr, sehr wichtig. Und wenn Sie sehen, was ich persönlich, man kann ja auch über mich reden, was man will, aber ich habe im Tierschutzbereich doch eine ganze Reihe von großen Entwicklungen vorangebracht, im Übrigen den Tierschutz ins Grundgesetz, den Tierschutz in die Landesverfassung. Im Übrigen, die Käfighaltung in Deutschland, dass wir die aufgegeben haben – hat meine Fraktion mich damals sehr, sehr stark unterstützt –, da bin ich auch belächelt worden. Aber heute gibt es in Deutschland keine Käfighaltung mehr, auch bei Hühnern. Und insofern ist es auch so wichtig, dass wir natürlich gesetzliche Grundlagen kennen und verstehen müssen, um diese – ohne Zweifel ein großes emotionales Thema – auch in der sachgerechten Bewertung und den notwendigen Handlungserfordernissen dann auch ableiten zu können. Und so ist es aufgrund des Paragrafen 11b des Tierschutzgesetzes verboten, „Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern“, wenn „bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen“ die genannten Qualzuchtmerkmale aufgrund züchterischer Erkenntnisse oder aufgrund von Erkenntnissen, „die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen“, zu erwarten sind. Und ich sage mal, wenn ich den Mops – ich habe nun keinen Mops, wir haben einen Schäferhund, so –, aber wenn ich den atmen höre, und ich kenne Menschen, die die auch natürlich haben, und sie dann mal nachts auch irgendwo zu Gast sind, dann sehen Sie, wie die schnarchen und wo sie fast keine Luft kriegen. Dann ist das schon ein echtes Problem, ein echtes Problem! Und die leiden, die leiden wie ein Hund, wenn ich das so sagen darf. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Und insofern ist klar, die zuständigen Behörden, und das sind in Mecklenburg-Vorpommern die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, können bereits heute das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit sich vorhersagen lässt, dass die Nachkommen die entsprechende Störung oder diese Veränderung zeigen, dass sie sich quälen und damit eine Qualzucht darstellen. Weiterhin gibt es eine Ermächtigungsregelung für das Bundesministerium, die näheren Einzelheiten zu regeln und bestimmte Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn diese Züchtung eben zu diesen Qualzuchten führen kann. Der sogenannte Qualzuchtparagraf wurde übrigens bereits 1986 eingeführt. Sie haben das wahrscheinlich auch alles wahrgenommen. Und ein Verstoß gegen den Paragrafen 11b Tierschutzgesetz stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld mit bis zu 25.000 Euro belegt werden kann. Weiterhin bietet im Übrigen das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Paragrafen 12 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsgrundlage für das Verbot zum Halten oder des Ausstellens von Wirbeltieren, was Qualzuchten anbetrifft. Und insofern, glaube ich, ist das ja hier heute – nun ist meine Redezeit schon fast wieder rum –, aber extreme Merkmalsausprägungen werden eben reglementiert. Interessant ist daher auch die Frage, ab wann können wir wissenschaftlich nachvollziehbar und rechtssicher von Qualzuchten sprechen. Diese Frage, die diskutieren wir zurzeit auf Bundesebene. Ein Aspekt ist mir auf jeden Fall noch mal wichtig. Es gibt eben auch verschiedene andere Staaten – Sie haben das ja angedeutet –, die bessere Regelungen mittlerweile haben. Und sie haben, Österreich, die Schweiz, Finnland, Norwegen, Schweden haben ähnliche Formulierungen zu den Qualzuchten. Auch die Niederlande haben Anfang des Jahres das geplante Mopshaltungsverbot – in der Presse haben Sie das sicherlich auch gehört – für kurzschädelige Hunde ja durchgesetzt. Vor diesem Hintergrund der dargestellten rechtssystematisch sauberen Regelungslagen möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, wir sind mit dem BMEL in einem Diskurs, also dem Bundeslandwirtschaftsministerium, und wir gehen davon aus, da das BMEL final zeitnah angekündigt hat, dass es fachliche und rechtlich sichere – und wir landen ja mit solchen Problemen auch vor Gericht –, einen Merkmalskatalog für Hunde vorlegen wird. Das soll in Kürze kommen. Insofern bin ich gerne bereit, wenn es denn den Wunsch des Ausschusses gibt, das auch noch mal vorzutragen, den Gesamtstand. Und insofern sind Qualzuchten für mich eine der schlimmsten Entwicklungen, die wir haben. Und Tiere darf man nicht quälen. Und ich glaube, das habe ich deutlich gemacht, dass wir da alles daransetzen werden, hier weiterzukommen. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jens-Holger Schneider, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten überschritten. (Minister Dr. Till Backhaus: Ich habe aber noch Rabatt, ne?! – David Wulff, FDP: Er hat noch zehn Sekunden gut.) Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Thomas Diener.
Thomas Diener CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, der Genesungswunsch hat noch nicht gewirkt. Gleichwohl geht es hier um ein auch sehr emotionales Thema. Wer kennt das nicht? Heimtiere, die aufgrund ethischer Vorstellungen von Züchtern und Haltern enormes Leid ertragen müssen: unser Deutscher Schäferhund, der regelmäßig an der Hüftgelenkdysplasie leidet, und die Nacktkatze, der jegliche Haare zur Regulierung der Körperwärme oder der Sensorik fehlen. Das ist nur Zufall, dass wir gerade den Deutschen Schäferhund als Beispiel genommen haben und nicht den Mops. Aber das passt ja auch ganz gut heute, habe ich festgestellt. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber mit den Paragrafen 11 und 11c der Zucht und dem Handel von Tieren im Tierschutzgesetz Raum gegeben. Es ist ja schon ein bisschen was zitiert worden, und das darf ich auch tun. Unter Paragraf 11b ist das Verbot von Qualzuchten normiert. Sie ist erfüllt, ich zitiere, „wenn … die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen … zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen … oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.“ Leider ist der Paragraf 11b auslegungsfähig, sodass das BMEL eine Sachverständigengruppe hierzu eingesetzt hat, die seit jüngstem ein Gutachten vorgelegt hat, sodass der vorgelegte Antrag überwiegend ins Leere läuft, denn Tierschutzrecht ist unmittelbares Bundesrecht. Die Bundesregierung hat die Thematik erkannt und bereits entsprechende Schritte eingeleitet. Auch die AfD hat jederzeit die Möglichkeit, über ihre Bundestagsfraktion im Bundestag selbst tätig zu werden und einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag einzubringen. Weshalb der Weg über die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde, ist noch nicht nachzuvollziehen. Dennoch will ich klarstellen, dass meine Fraktion in den zurückliegenden Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht hat, dass Tierschutz nicht nur in der Nutztierhaltung zur Anwendung kommen darf. Vielmehr muss auch die Heimtierhaltung entsprechend reguliert werden, um den Schutz von Heimtieren zu gewährleisten. Aus den von mir genannten Gründen lehnen wir daher Ihren Antrag ab. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein diffiziles Thema. Ich möchte vielleicht mal anfangen mit dem Deutschen Schäferhund, was der Minister erwähnt hat. Früher galt die Zuchtlinie: leicht abfallende Kruppe ohne sichtbare Unterbrechung. Über Jahre war das Zuchtziel der Schäferhundeverbände bei einigen: extrem abfallende Kruppe mit einem deutlichen Knick in der Oberlinie, was man auch schon als Qualzucht auslegen könnte. Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Ich möchte einige Argumente vortragen, beginnen möchte ich mit dem Feststellungsteil des Antrages. Unter 3. werfen Sie Deutschland vor, den Begriff der Qualzucht nur sehr vage zu halten und nicht zu definieren. Dazu entgegne ich Ihnen, dass das Tierschutzgesetz für alle Tiere gilt, also auch für Heimtiere, landwirtschaftliche Nutztiere, Säugetiere, Wirbeltiere und so weiter. Der Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes, der das Verbot von Qualzucht regelt, beschränkt den Regelungsinhalt auf Wirbeltiere, also zum Beispiel auf Fische, Reptilien, Amphibien, Vögel und Säugetiere, um die es Ihnen allem Anschein nach ausschließlich geht. Eine Definition im Gesetz muss aber für alle Wirbeltiere hinlänglich und verhältnismäßig bestimmt sein. Das sehen wir mit dem vor mehr als 20 Jahren erfolgten Verbot der Qualzucht im Tierschutzgesetz erfüllt. Meine Fraktion sieht dagegen die Verwendung der Begriffe „Qualzucht“ und „Heimtier“ im vorliegenden Antrag nicht hinreichend bestimmt und fachlich auf unzulässige Art und Weise verallgemeinert. Damit könnte ich es mit den Ablehnungsgründen schon belassen, aber da gibt es dennoch die Forderung an die Landesregierung. In Paragraf 1 Tierschutzgesetz heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Damit zielt das Gesetz auch immer auf das einzelne Tier ab. Das gilt für uns auch für die Qualzucht. Eine Erweiterung des Qualzuchtverbotes um Verkauf und Haltung löst aus unserer Sicht das Problem nicht. Sofort kämen Fragen auf, was mit den existierenden Tieren geschehen soll. Was ist zum Beispiel mit allen Möpsen, die ihr Leben lang unter Atemnot leiden? Viele Möpse erkranken zudem an Ohrenentzündungen, leiden an Zahnfehlstellungen, Bindehautentzündungen, Hautfaltendermatitis und Hirnhautentzündungen. Wie viele Qualzuchtmerkmale müssen zutreffen, um eine Berechtigung zu haben, einem Individuum das Recht auf Leben zu versagen? Reicht bereits eine Erkrankung, um sich dieses Individuums zu entledigen? An dieser Stelle erinnere ich nochmals an den Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes, der auch auf Tierindividuen mit Qualzuchtmerkmalen zutrifft. (Stephan J. Reuken, AfD: Also alles gut, so, wie es ist.) Mein Fazit zum vorliegenden Antrag: Qualzuchten sind in Deutschland seit über 20 Jahren verboten. (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Handlungsbedarf aus Sicht der LINKEN.) Eine Regelung zur behördlichen Anordnung eines Unfruchtbarmachens ist also seit Langem gesetzlich verankert. Der vorliegende Antrag kann nichts zur Lösung des Problems beitragen, wir lehnen ihn daher ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Menschen gestalten seit Tausenden Jahren Tiere nach unseren Bedürfnissen, aus heutiger Sicht sicher unsensibel, mitunter auch fahrlässig. Diese Anpassungen geschehen durch züchterische Methoden, aber auch durch direkte Eingriffe in die Körper der Tiere. Sie betreffen sogenannte Heimtiere, aber auch zahlreiche Nutztiere. Es kommt nicht selten zu Beeinträchtigungen des Tierwohls, ja, sogar zu schlimmem Tierleid. Es gibt beispielsweise Milchrinder mit extrem auf Leistung gezüchteten riesigen Eutern, die gemeinsam mit einer unnatürlichen Fütterungsweise auf der Grundlage von Kraftfutter anfälliger werden für zahlreiche Krankheiten und Schmerzen. Das ist ein Beispiel für zahlreiche Qualzuchten und schmerzhafte Eingriffe bei Nutztieren. Sie stehen im krassen Widerspruch zu den Regeln des Tierschutzgesetzes – auf die entsprechenden Paragrafen ist bereits mehrfach hingewiesen worden, insbesondere auch Paragraf 11, aber auch schon in den davorliegenden Paragrafen – und müssen eigentlich von den Kontrollbehörden geahndet werden. Das gilt in gleicher Weise für sogenannte Heimtiere. Dort zielen Qualzuchten – es ist darauf hingewiesen worden, dass natürlich die Definition dann und Abgrenzung auch schlüssig sein muss – auf optische Vorlieben von Menschen, die Tiere zu Schmuckgegenständen degradieren und in deren Folge es ebenfalls zu schwerem Tierleid kommt. Atemprobleme sind angesprochen worden, Skelettschmerzen, Übergewicht, Hirndefekte. All das wird von vermeintlichen Freundinnen und Freunden bestimmter Tierrassen erzeugt. Dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um all das zu unterbinden, ist uns Bündnisgrünen schon lange klar. Auf die Defizite bei der Ahndung habe ich verwiesen. Und deshalb arbeiten wir, ebenso wie andere demokratische Parteien, bereits seit Jahrzehnten gemeinsam mit Tierschutzverbänden und Initiativen und Behörden an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Tierwohl und Tierschutz. (Thore Stein, AfD: Seit Jahrzehnten sehr erfolgreich.) Unser Landwirtschaftsminister hat darauf hingewiesen, dass auch Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hier einen dringend notwendigen weiteren Schritt gehen will. Es liegt das Tierschutzgesetz in der Bearbeitung, und was schon rauszuhören ist, soll es beispielsweise Ausstellungs- und Werbeverbot für Qualzuchten im Heimtiersektor, soll es auf jeden Fall geben. Es sollen die Regeln für die Wahrung von Tierwohl bei Nutztieren deutlich intensiviert werden und es sollen härtere Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen den gesetzlichen Tierschutz eingeführt werden. Und an die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Ein ernsthaftes Engagement, was ich ja jetzt herausgehört habe, für Tierrechte hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn man Defizite bei der Akzeptanz von Menschenrechten hat. Ich sage für meine Fraktion, dass wir den Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin wieder die Stimme von Sandy van Baal, wobei ihre, glaube ich, etwas besser klingt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Kann man so nicht sagen.) Das Thema Qualzuchten ist sehr emotional und nicht einfach zu bearbeiten – das haben wir heute erfahren –, aber ich denke doch, ein sehr wichtiges Thema. Man kann natürlich hochemotional behaupten, dass man bei diesen Themen keine zwei Meinungen haben kann und alle dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen müssten. Das ist aber nicht so. Und selbstverständlich sind Sie auch nicht die Ersten und Einzigen, die sich diesem Thema gewidmet haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gott sei Dank!) Auch viele andere Landesparlamente und insbesondere der Bundestag haben sich unzählige Male mit diesem Thema beschäftigt. Und es ist eben nicht so einfach, wie Ihr Antrag suggerieren möchte. Hier gibt es bei den fachlichen Einzelheiten eben doch große Meinungsunterschiede bei Experten und betroffenen Interessenvertretungen. Dennoch ist es natürlich richtig, sich immer wieder diesen Themen zu widmen. Die Feststellungen und Forderungen in Ihrem Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, sind nicht schädlich, aber auch kein großer Wurf. Den Aufbau von weiterer Bürokratie und von weiteren gesetzlichen Grundlagen lehnt meine Fraktion ab. Und beides braucht es auch nicht. Und eigentlich schreiben Sie das auch schon in Ihrem Antrag, denn wir haben bereits Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes, den Minister Backhaus gerade soeben vorgetragen hat – ich muss das nicht noch einmal tun –, welcher sich auch mit dem Thema Qualzuchten beschäftigt. Ja, hier müssen wir ran! Hier müssen wir konkretisieren und somit die entsprechenden Weichenstellungen setzen. Aber das ist eben auch keine neue Erkenntnis, denn die Ampelkoalition auf Bundesebene hat es bereits während der Koalitionsverhandlungen erkannt und sich genau das von mir soeben Beschriebene in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und darum braucht es diesen Antrag auch nicht, meine Damen und Herren, denn wir haben hier kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Den Antrag lehnen wir ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Tierfreunde! Liebe Landsleute! Meine Damen und Herren! Ja, ich bedanke mich beim Minister tatsächlich für den sachlichsten Beitrag aller Teilnehmer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Das erstaunt mich, das erfreut mich an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Er hat sich sogar einer Diskussion im Ausschuss nicht grundsätzlich verschlossen. Deswegen überrascht es mich, da sich alle anderen, aus allen anderen Fraktionen ja auch betroffen gezeigt haben und dabei gesagt haben, das ist ein hochemotionales Thema und darüber sollte diskutiert werden. Und das, was wir meinen, natürlich ist die Qualzucht de facto verboten, aber der Qualzuchtkatalog, der Merkmalskatalog ist eben unzureichend dargestellt. Und ich kann Ihnen das sagen, wie man das besser machen kann anhand des Beispiels der Österreicher. In Österreich verbietet Paragraf 5 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes Züchtungen und so weiter, und im Gesetz sind dann die folgenden Merkmale zur Erkennung untersagter Züchtungen genannt: – Atemnot – haben wir angesprochen –, – Bewegungsanomalien, – Lahmheiten, – Entzündungen der Haut, – Haarlosigkeit, – Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, – Blindheit, – Exophthalmus, – Taubheit, – neurologische Symptome, – Fehlbildungen des Gebisses, – Missbildungen der Schädeldecke, – Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind. Da haben wir beispielsweise schon mal einen Katalog, über den man diskutieren kann. Und wo diskutiert man das? Man macht das in einem Ausschuss. Und den Vorwurf, dass wir Dinge aus der Landesebene auf die Bundesebene ziehen wollen, also ich glaube, das ist gelebte parlamentarische Demokratie, dass man eben auch von unten nach oben und nicht nur von oben nach unten diskutiert. Und ich weiß nicht, ob Sie die Erkenntnisse aus Niedersachsen mitgenommen haben. Da wird sich ja auch dem Thema angenommen und da geht es auch speziell um Hunde. Und, Herr Dr. Terpe, es geht uns natürlich auch um – wir haben es ja gesagt, steht da drin – Heimtierrassen. Da sind natürlich auch Fische und Vögel mit gemeint, da sind die Katzen mit gemeint. Es geht unter anderem auch um Perserkatzen mit ihren verkürzten Nasen und den Atemproblemen. Das ist alles mitgedacht. Und es geht natürlich auch darum, dass man sich eventuell kritisch damit auseinandersetzen muss, so, wie Sie es angesprochen haben, wenn unsere Nutztierrassen überzüchtet sind und nur auf den Leistungsgedanken getrimmt sind und dann auch noch ungünstige Haltungsbedingungen dazukommen. Das denken wir mit. Und wir haben das schon mal gesagt, es gibt kein Copyright auf gute Ideen. Und das Argument, dass uns Menschenrechte nicht interessieren würden, das zählt auch überhaupt nicht, (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) sondern wir denken eben auch an die Menschenrechte unserer eigenen Leute, nämlich von denen sind wir gewählt worden. Die Menschenrechte sind unteilbar. Aber es geht eben auch, zu den Menschenrechten gehören auch Pflichten, und es gibt Recht und Gesetz. Und wenn Sie alle davon überzeugt sind, dass man sich dieses Themas annehmen soll, dann verstehe ich nicht, warum Sie sich einer Überweisung in den Ausschuss verweigern, dass wir dort diskutieren können. Dann kann der Minister den Gesetzentwurf uns schon mal näher erläutern, der, ja, ich sage mal, im Entstehen ist. Und wir alle haben einen Erkenntnisgewinn, den wir dann vortragen können. Und wir können uns eben an dem guten Beispiel anderer Länder im Rahmen der Europäischen Union orientieren und auch gegebenenfalls von denen lernen. Denn, ja, es ist de facto verboten und wir haben tatsächlich ein Umsetzungsproblem, Frau Becker-Hornickel, aber das geht eben nicht ohne diejenigen welchen, die das kontrollieren. Und wenn unsere Behörden an den entscheidenden Stellen, ich sage nur „Lebensmittelkontrolle“, ich sage jetzt nur, in den Tierschutzbehörden und so weiter, bei den Amtstierärzten, wenn wir dort nicht genug Leute haben, dann haben wir ein Problem in der Umsetzung, dann können wir nicht hingucken. Und fahren Sie mal, fahren Sie mal tatsächlich auf so einen Polenmarkt, wie schnell und einfach es dort ist, diese Tiere zu erwerben, die dann auch als Welpen stellenweise aus dem Kofferraum heraus verkauft werden und noch lange nicht in dem Alter sind, dass man sie ihren, ich sage mal, den Elterntieren an der Stelle, den Müttern entreißen kann. Vor dem Hintergrund gibt es an der Stelle noch genug zu diskutieren. Und ich sage mal, bei den Bekundungen der Betroffenheit darüber erwarte ich eigentlich tatsächlich, dass man sich nicht so verschlossen zeigt an dieser Stelle, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können wir doch mal eine Anhörung machen!) wenn man es wirklich ernst damit meint. Ansonsten sind das Worthülsen. (Thore Stein, AfD: Das sind wir doch gewohnt hier.) Und das nehmen nicht nur wir zur Kenntnis, sondern das nehmen eben auch Tierfreunde zur Kenntnis. Und glauben Sie, ich habe da auf diese Idee dieses Qualzuchtantrages Rückmeldungen auch, ich sage mal, aus den verschiedensten Richtungen bekommen. Und an der Stelle geht es auch nicht um Ideologie, sondern es geht um Tierleid, das wir verhindern wollen. Das steht für uns im Vordergrund. Und da sollten wir uns eigentlich im Grunde genommen alle einig sein. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Denn der Minister hat es gesagt, wie ich mit Pflanzen und mit Tieren umgehe, so gehe ich am Ende des Tages auch mit Menschen um. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Und ein Tierfreund wird auch nie einem Menschen gegenüber in irgendeiner Form, ich sage mal, ein bösartiges Verhalten an den Tag legen. Und vor dem Hintergrund verstehe ich da Ihre Reserviertheit nicht, kann einfach noch einmal darum werben, dass wir uns darüber im Ausschuss unterhalten, bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Und bitte denken Sie einfach noch mal drüber nach, denn es geht um das Tierwohl und um Verhinderung des Tierleides, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) und da lohnt sich jede Diskussion. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag zur federführenden Beratung in den Agrarausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! (Enrico Schult, AfD: Herr Backhaus, Sie können auch mit abstimmen!) Die Gegenstimmen? – (Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Enthaltung, Herr Backhaus, Enthaltung!) Also wenn ich hier unterbreche, hat das einen Sinn. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir sind in der Abstimmung und da hat Ruhe zu herrschen. Ich bitte darum! Die Gegenstimmen bitte noch mal! – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Vorschlag zur Überweisung bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. (Thore Stein, AfD: Und des Ministers.) Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2726. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? Die Gegenstimmen bitte noch mal! – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2726 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Rohstoff Holz als nachhaltigen Energieträger im Interesse des ländlichen Raumes und der Waldeigentümer zur Produktion von Strom und Wärme stärken, auf Drucksache 8/2605, hierzu Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/2651. Antrag der Fraktion der CDU Rohstoff Holz als nachhaltigen Energieträger im Interesse des ländlichen Raumes und der Waldeigentümer zur Produktion von Strom und Wärme stärken – Drucksache 8/2605 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2651 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Thomas Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mal versuchen, das nicht über Gebühr in die Länge zu ziehen, (Ministerin Simone Oldenburg: Sehr gut!) denn alle von Ihnen hatten die Gelegenheit, sich dreimal zu diesem Antrag einzulesen. Ich wusste auch nicht, dass er heute noch drankommt, aber was lange währt, wird endlich gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich die Aufforstung langfristiger Nutzflächen, die Anlage von Agroforstsystemen und die Nutzung von Paludikulturen zum Ziel gesetzt. Zum Schutz des Klimas sollen durch diese Maßnahmen CO -Emissionen redu-2 ziert werden. Zeitgleich fordern nach wie vor das Umweltbundesamt und mehrere Umweltorganisationen, wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF, die Verbrennung von Holz jedweder Art zu verbieten. Es dürfe kein Holz in Öfen landen, um die Klimaziele zu erreichen und die Artenvielfalt zu schützen. Da fragt man sich gelegentlich schon, wie das zusammengehen soll. Also gleichzeitig bremsen und gleichzeitig Gas geben hält auf Dauer kein Auto aus. Wie hoch der Druck auf die Politik in Sachen Holzverbrennung war, konnte man exemplarisch am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ablesen. Dort wurde ja auch relativ heftig und auch relativ lange gestritten. Und obwohl das Gesetz tatsächlich verabschiedet wurde, sahen sich zahlreiche Nutzerverbände genötigt, erheblichen Widerspruch gegen den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium einzulegen. So lehnten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer und zahlreiche Landesinnungsverbände des Tischlerhandwerks die Vorgaben zum Verbot von Biomasseheizungen ab. In Neubauten sollten Biomasseheizungen gänzlich verboten und im Gebäudebestand eingeschränkt werden. Kein Wunder, dass Eigentümer, Handwerker, Forstverbände und teilweise auch Landesforstanstalten Sturm gegen diese Vorgaben liefen. Ein solches Verbot würde zu einem erheblichen Eingriff in das grundgesetzliche Eigentumsrecht von Gebäudeeigentümern und Waldeigentümern führen. Gleichzeitig würde es dazu führen, dass in den Forstbeständen die Aufarbeitung von Schadholz eingestellt werden würde. Dem Borkenkäfer und anderen Forstschädlingen würden damit Tür und Tor geöffnet und die Ausbreitung von Kahlflächen unvermeidbar. Reststoffe aus der Holzverarbeitung, Totholz oder Schadholz könnten keinesfalls einer sinnvollen Nutzung beim Heizen zugeführt werden. Bisherige Wärmekonzepte mittels Biomasse wären genauso wie die künftige Nutzung von Rohstoffen aus Agroforstsystemen beziehungsweise Paludikulturen infrage gestellt gewesen. Darüber hinaus ist nach wie vor die technische Umsetzung in diesen Bereichen, was CO oder andere 2 Abgaswerte betrifft, noch nicht letztendlich geklärt. Wie sollen Flächeneigentümer oder Landwirte Moore wiedervernässen, landwirtschaftliche Flächen aufforsten oder Agroforstsysteme anlegen, wenn ihnen Planungs- und Investitionssicherheit fehlen? Vertrauen kann man in eine solche Politik sicherlich nicht gewinnen. Hätten das Umweltbundesamt und grüne Verbände sich indessen durchgesetzt, hätte der ländliche Raum, in dem Holz als Brennstoff oft zu Wärme genutzt wird, das Nachsehen. Und viele von Ihnen werden vielleicht einen Kamin haben oder eine Holzheizung ohnehin. Da fehlt also jegliches Verständnis. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch künftig Biomasseheizungen als Beitrag zu einer unabhängigen und erneuerbaren Energieerzeugung im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie im Gebäudeenergiegesetz entsprechend Berücksichtigung finden und dort bleiben. Gleichzeitig müssen sie ebenso wie andere Energieformen bei der Förderung in ausreichender Weise Berücksichtigung finden. Im Interesse des ländlichen Raumes, der Waldeigentümer, des Eigentumsschutzes und des Klimaschutzes werben wir deswegen für diesen Antrag, damit Sie dem auch zustimmen können. So, das war für heute Abend kurz genug. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eben auch noch mal versucht, Herr Diener, den Holzweg des Antrages zu verfolgen. Womöglich geht es um eine Auseinandersetzung mit den GRÜNEN. Aber ich kann nur so viel feststellen, was die Energiepolitik der Landesregierung angeht, seit über 20 Jahren ist die Verwendung von Holz im EEG fest verankert. Das soll sich nach unserer Auffassung nicht ändern. Vor 15 Jahren wurde Holz zur Erfüllung der Nutzungspflicht in das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aufgenommen, das soll sich auch nicht ändern, und vor drei Jahren in das Gebäudeenergiegesetz überführt und somit weiterhin fester Bestandteil. Wir haben im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude, über 1.200 förderfähige Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung aufgeführt, das soll sich auch nicht ändern. Und damit die klare Aussage, Holz war und bleibt ein wichtiger Teil der erneuerbaren Quellen, und damit eindeutig auch die Aussage der Landesregierung, dass wir Technologieoffenheit nach wie vor fördern und werden das auch weiter tun. Und damit sind wir auch für den weiteren Einsatz von Holz zur Energiegewinnung. Das ist unsere Position, und insofern ist das, was hier gerade angeführt wurde von Herrn Diener, eine Spekulation über Dinge, die geändert werden könnten. Aber ich habe unsere Position noch mal deutlich dargelegt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ja, wir haben hier einen Änderungsantrag eingebracht, der juckte auch wirklich förmlich sofort unter den Fingern, als wir den Antrag von Ihnen gesehen hatten, denn als Sie im Feststellungsteil sagten: „Der Landtag stellt fest, dass … die aktuelle Energiekrise eine Folge der starken Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger ist“, da war es wichtig, auch die Ursache klar zu benennen, und die ist – und das ist unser Änderungsantrag, das festzustellen –, ursächlich hierfür ist unter anderem die CDU-Energiepolitik unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, unter deren Regierung im Jahr 2011 die Abschaltung der sicheren, wirtschaftlichen und voll funktionsfähigen deutschen Kernkraftwerke gegen jede Vernunft beschlossen wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist natürlich immer mit zu erwähnen. Es kann natürlich sein, weil sie mit der SPD mehr zusammen waren, dass man da auch so ein bisschen scholzt und viel vergisst. (allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber, Herr Diener, das ist jetzt nicht direkt an Sie gerichtet, denn Sie waren zu der Zeit damals nicht da. Also Sie klammere ich da einfach mal aus. Aber, wie gesagt, der Antrag war uns wichtig. Nichtsdestotrotz, auch wenn Herr Meyer jetzt gesagt hat, es ist nicht notwendig, wir wissen, was die Regierung, was gerade die Ampelregierung mit uns, mit den Bürgern vorhat, und da ist es vielleicht vorsorglich recht gut, wenn man so einen Antrag stellt, denn selbstverständlich ist Holz ein wichtiger Energieträger, ein Stück Autarkie und individuelle Form der Wärmeerzeugung. Das unterstützen wir natürlich. Wichtig ist aber – ich glaube aber, das brauchen wir nicht zu erwähnen –, dass eben beachtet wird, dass auf Magerböden möglichst nicht radikal das Totholz dort entnommen wird, weil sonst der Dünger fehlt. Aber ansonsten, wie gesagt, eine sinnvolle Ergänzung, nicht der ganz große Wurf, nicht das große Aufbegehren gegen das EEG, aber wie gesagt, ein vernünftiger Antrag gegen die weitere Gängelung und eventuell unsinnige Verbote der Ampelregierung. Wir stimmen also dem Antrag zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Anfang möchte ich mich gleich mal bedanken bei der CDU, dass Sie heute das Heizen im ländlichen Raum in den Mittelpunkt der Diskussion stellen, (Sebastian Ehlers, CDU: Gerne.) denn tatsächlich ist das Heizen mit Biomasse, also entweder mit Scheit- oder Pelletheizung, relativ verbreitet im ländlichen Raum. Ich kenne sogar einige Beispiele von Bewohnerinnen und Bewohnern im ländlichen Raum, die im Zuge der drohenden Öl- und Gasmangellage und den geradezu explodierten Preisen für diese fossilen Energieträger als direkte Folge des unsäglichen Angriffskrieges auf die Ukraine auf Pelletheizung umgestellt haben. Und natürlich muss Mecklenburg-Vorpommern all seine Möglichkeiten nutzen, dass sich dieser Umstieg nicht als völlige Fehlinvestition erweist und eine weitere Nutzung auch noch in 20 Jahren möglich bleibt. Im Gegensatz zu Ihrer Fraktion, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verstehen wir das Verbrennen von Biomasse aber nicht als eine der wenigen vernünftigen und nachhaltigen Alternativen, um Ein- und Mehrfamilienhäuser im ländlichen Raum zu beheizen. Wir halten das Verbrennen von Biomasse an sich nicht für nachhaltig. Heizen mit Holz hat zwar in der schönen Theorie eine ausgeglichene Klimabilanz, da bei der direkten Verbrennung nur so viel CO freigesetzt wird, wie der Baum 2 vorher aufgenommen hat. Energieaufwand bei der Ernte, lange Transportwege, steigende Nachfrage, Pelletierung unter weiterem Energieeinsatz (Stephan J. Reuken, AfD: Wie ist denn das bei Elektroautos?) und Holz aus nicht zertifizierten Quellen verhageln die Umwelt- und Klimabilanz dieses Brennstoffes deutlich. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen finde ich es nicht gerade sinnvoll, die Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf die Produktion von Brennstoffen als einen Hauptzweig auszurichten. Klimawandel, Kalamitäten und steigende Nachfrage nach Brennholz verringern zudem den Waldbestand nicht nur in Deutschland. Vielmehr sollten wir gemeinsam die Umstellung der hiesigen Forste zu Dauerwäldern unterstützen, zuvorderst eine stoffliche Nutzung, zum Beispiel als Baustoff oder als Werkstoff (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dann eine Kaskadennutzung von Holz fördern, als vermehrt Holz als alternativen Brennstoff zu nutzen. Alles besser als gute Vorsätze und Klimaschutz in Rauch aufgehen zu lassen, denn solange das Holz nicht verbrannt wird oder natürlich verrottet, bleibt das CO darin gespei-2 chert und der Wald kann tatsächlich als CO -Tränke 2 genutzt werden, vorausgesetzt, … (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Seiffert?
Daniel Seiffert Die Linke
Nein. … vorausgesetzt, wir mehren den Wald in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb kommt es für mich darauf an, dass maximal am Ende der Kaskadennutzung eine energetische Verwertung von Holz stattfindet und die Biomasse unserer Wälder zu mehren und nicht zu reduzieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb setzen wir uns ja auch gemeinsam mit unserem Koalitionspartner für Neuaufforstung, natürliche Waldverjüngung und Dauerwälder in Mecklenburg-Vorpommern ein. Natürlich stimmt es, wenn Sie in der Begründung des Antrages schreiben, ich zitiere: „Vor allem in den ländlichen Regionen wird Holz als Brennstoff zur Wärmegewinnung genutzt. Im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wälder fallen zwingend Holzsortimente an, die sich ökonomisch sinnvoll nur als Brennstoff nutzen lassen.“ Aber das steht leider so nicht in Ihrem Antrag. Das kann ich leider nur in der Antragsbegründung lesen, die bekanntlich nicht Beschlusslage wird. Dazu wissen Sie genau wie ich, dass diese Abfall- oder Resthölzer den Bedarf für alle bereits jetzt bestehenden Scheit-, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen nicht decken können. Schon jetzt ist es faktisch so, dass zum Beispiel das Biomassekraftwerk in Neustrelitz seinen Bedarf nicht nur aus der näheren Umgebung decken kann und muss. Wenn dieser Sektor also noch weiter ausgebaut wird, werden die Preise für Energieholz ebenso weiter stetig steigen wie notwendige Importe. Auch deshalb lehnen meine Fraktion und ich Ihren Antrag ab. (Sebastian Ehlers, CDU: Klatschen! – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin wiederum der Meinung, dass bei einem stetig steigenden Bedarf noch mehr aus anderen Regionen Europas oder aus anderen Regionen der Welt Energieholz importiert werden müsste. Recherchen zur Herkunft von Kaminholz in Baumärkten ergaben, dass illegaler Holzeinschlag gerade in europäischen Schwellenländern zunimmt. Dort werden Urwälder für unsere Heizung verbrannt. Und das sollten wir nicht unterstützen, nur um in Deutschland schneller klimaneutral heizen zu können. (Stephan J. Reuken, AfD: Ich frage Sie noch mal: Wie ist das mit dem Elektroauto?) Das wäre ein Bärendienst, welchen wir dem Weltklima erweisen würden. (Stephan J. Reuken, AfD: Batterien und so?) Außerdem werden meine Fraktion und ich nicht zustimmen auf ein bloßes Vermuten seitens der CDU hin, dass ein Verbot von Holzheizungen im Raum steht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und betone zuletzt nochmals, dass bestehende Holzheizungen in unserem Land weiter erhalten bleiben sollen. Von einem weiteren Ausbau des Verbrennens von Holz würde ich persönlich aber abraten. Da gibt es viel bessere Zwecke, den wertvollen Rohstoff Holz zu nutzen, und dies dann tatsächlich nachhaltig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Herr Seiffert, ich bin Ihnen dankbar für das Beispiel mit Neustrelitz. Ich habe die in meiner Sommertour besucht vor ein paar Monaten, und die haben einen Umkreis von 90 Kilometern, aus denen das Holz rankam. Man stelle sich jetzt mal vor, die Stadt Rostock zum Beispiel überlegt sich jetzt auch, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich verstehe den immer so schlecht. Können Sie mal lauter sprechen bitte?!) auf Holzkraftwerke umzustellen, (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rostock überlegt nicht.) dann ist ja die ganze Republik ausgeräumt. Werter Kollege Herr Diener von der CDU, Sie und ich, wir beide sind uns darin einig, tatsächlich, dass Holz zur Wärme- und Stromgewinnung eingesetzt werden kann. Was unsere beiden Positionen allerdings grundlegend unterscheidet, ist die Frage, wie viel Holz verbrannt werden sollte. Genau wie unser Klimasystem haben auch unsere Wälder in M-V ihre Belastungsgrenze. Vergangene Woche wurde eine neue Studie zu den sogenannten planetaren Grenzen veröffentlicht, die untersucht hat, in welchen Bereichen der Planet Erde innerhalb der Grenzen seiner Belastbarkeit genutzt wird und wo wir diese Grenzen bereits überschritten haben. Nur noch in drei Bereichen liegen wir innerhalb der Grenzen, unter anderem bei der Ozonschicht in der Stratosphäre. Das immerhin ist eine gute Nachricht, denn das menschengemachte Ozonloch schließt sich. Ja, und das ist übrigens auch Folge konsequenten Handelns und sogenannter Verbotspolitik, weil wir entsprechende Treibhausgase eben oder ozonschädigende Gase hier verboten haben. Das zeigt also auch Wirkung, was wir hier tun, auch in Deutschland. In sechs Bereichen allerdings hat die Menschheit die Grenzen der Belastbarkeit überschritten, unter anderem bei der Klimaänderung, beim Artensterben auch. Wir leben in einem Zeitalter, in dem die Menschheit natürliche Grenzen anstößt und sie sogar überschreitet. Manche hier mögen das als Einschränkung ihres Lebensstils wahrnehmen, aber tatsächlich leben wir Menschen besonders in den reichen Ländern einfach über unsere Maßen. Was wir in den letzten Jahrzehnten als Normalität wahrgenommen haben, das war in Wirklichkeit eine Ausbeutung von Natur und Ressourcen auf Kosten unserer eigenen Kinder und Enkel und auf Kosten der Bevölkerung in armen Ländern. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bernd Lange, SPD) Was aber haben die planetaren Grenzen mit dem heimischen Kaminofen zu tun? Was hat die Benutzung der Ressourcen mit unseren Wäldern zu tun? (Zuruf von Petra Federau, AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie dann gerne aufklären. Im Jahr 2022 lag die direkte energetische Nutzung von Waldholz 32 Prozent über dem Durchschnitt der zehn vorhergegangenen Jahre. 32 Prozent darüber! Man mag sich fragen, wo all dieses zusätzliche Brennholz überhaupt hergekommen ist. Im Wesentlichen ist die Zunahme des Holzangebots in der Steigerung des Schadholzes zu begründen. Durch Hitze und Trockenheit geht es unseren Wäldern so schlecht, dass mittlerweile mehr als die Hälfte des eingeschlagenen Holzes Schadholz ist, also Bäume, die Sturm, Trockenheit oder dem Borkenkäfer und damit auch wieder Folgen der Klimakrise zum Opfer gefallen sind. Unsere Wälder sind wie ein Sparkonto, aber wir sind ins Minus gerutscht, und da müssen wir dringend raus. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und unsere Herausforderung ist es jetzt, den Holzvorrat in den Wäldern wieder zu steigern, um auch in Zukunft nachhaltig mit unseren Wäldern wirtschaften zu können. Aber es wird ja auch nicht nur mit einer grünen Null gerechnet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Wälder sollen ja auch Kohlenstoff senken für nicht vermeidbare Emissionen aus anderen Sektoren. Aber nur ein höherer Holzvorrat in den Wäldern bedeutet auch einen höheren Kohlenstoffvorrat im Holz und damit weniger CO in der Atmosphäre. Daraus folgt auch, dass die 2 Nutzung als Bauholz immer mehr Vorrang gegenüber der Verbrennung haben muss, denn auch ein Holzhaus ist ein Kohlenstoffspeicher und reduziert dadurch die CO - 2 Konzentration in der Atmosphäre. Unsere Wälder sind außerdem ein Schatz der Artenvielfalt, allerdings ein bedrohter Schatz. In den … (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Haben wir halbe Redezeit angemeldet?
Elke-Annette Schmidt
Ja, vier Minuten.
Hannes Damm GRÜNE
Gut. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vier Minuten, und die sind um, Herr Damm. Den letzten Satz bitte ganz schnell!
Hannes Damm GRÜNE
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Menschen im ländlichen Raum schützen müssen vor den explodierenden Preisen, die wir im letzten Jahr gesehen haben, als eben mehr und mehr Holz genutzt worden ist. Das sind genau die Menschen, um die Sie sich in Ihrem Antrag kümmern möchten. Und da dieser Gedanke eben gerade fehlgeht, werden wir diesen Antrag leider ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bernd Lange, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. (Andreas Butzki, SPD: Du willst heute noch Geburtstag feiern, also kurz, ne?!)
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu so später Stunde heute mal ohne Sozialismuskritik an der Stelle. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber ich finde, es wird nach dem Beitrag von dem Kollegen Damm doch sehr deutlich, wer hier vom Dorf kommt und wer nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Also ich und mein Holz, ne? Holz sieht sehr schön aus, Holz ist vielseitig, du kannst es verbrennen, du kannst es sägen. Ja, und wenn du es verbrennst, dann spendet es Wärme, ja, und wenn du es sägst, dann halt nicht. (Zuruf von Ministerin Simone Oldenburg) So, wenn wir uns mal überlegen, alle, die jetzt mal aus dem Dorf kommen, vom Dorf kommen und eine Holzheizung haben, nachgerüstet oder nicht, das ist doch was völlig anderes, ob ich jetzt mit der Ölheizung heize oder irgendwie noch eine Wärmepumpe dran habe und dann wirklich so eine richtig schöne wohlige Wärme aus dem Holzofen bekomme. Das ist einfach was völlig anderes, ein völlig anderes Wärmegefühl. Und man kann auch das nicht nur zum Heizen nehmen, sondern wenn man das auch entsprechend nachrüstet, umrüstet oder vielleicht von vornherein schon mit drin hat, gleich das Warmwasser für Küche, für Dusche und Co mit drin haben, alles vernünftig aus dem nachhaltigen Stoff Holz. Und die Tradition, mit Holz zu heizen, ist ja nun eine deutlich längere in der Menschheitsgeschichte, also deutlich länger. Da hat man, glaube ich, an das Thema Atomkraft noch lange nicht gedacht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber auch im Sozialismus!) Auch im Sozialismus hat man mit Holz geheizt, das stimmt. War ja auch nicht alles schlecht, nicht, Herr Koplin?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) So, jetzt gucken wir mal, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) wo kommt denn das Holz her, ja. Also wenn ich jetzt darüber nachdenke, ob jetzt irgendwo aus irgendeinem Urwald Holz hier angekarrt wird, dann ist das doch die völlig falsche Debatte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmt ja auch gar nicht.) Wenn wir alleine mal an unser Bundesland hier denken, direkt aus dem Wald kommt das Holz, habe ich auch persönlich schon in jungen Jahren regelmäßig gemacht dann irgendwie im Winter, dann geht es in den Wald, dann wird Holz geschlagen, dann wird das Ganze noch auf den Hof gelegt, und dann hat man schön den Winter lang halt Zeit, das Holz zu hacken, zu lagern. Das liegt ein paar Jahre trocken. Und machen wir uns hier auch nichts vor, wir haben ja auch eine Holzindustrie hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Wir haben ja auch eine Holzindustrie hier in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in Wismar, wo dann ja aus Pellets, aus Hackschnitzeln natürlich hinterher auch Heizmaterial entsteht. Das ist natürlich nachhaltig, weil man zersägt ja nicht irgendwie Baumstämme, um daraus hinterher Pellets zu machen, sondern das sind Reste, das ist der Abfall, der dann nachhaltig genutzt wird. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, und das ist auch nachhaltig, weil – und das müssten ja auch die Kollegen bei den GRÜNEN wissen –, wenn so ein Baum wächst, dann nimmt der besonders viel CO 2 aus der Atmosphäre in der Wachstumsphase. Je älter ein Baum ist, je länger der Baum steht, umso weniger nimmt er halt raus aus der Atmosphäre. Das ist relativ einfach. Das heißt also, es macht Sinn, irgendwann mal die Bäume auch rauszunehmen aus dem Wald im Sinne der nachhaltigen Forstwirtschaft, diese dann einer weiteren Verwertung zuzuführen und dann wieder neue Bäume zu pflanzen, die wieder CO rausnehmen. 2 (Zuruf von René Domke, FDP) Und wenn wir dann das Holz verheizen und das Ganze natürlich auch mit entsprechenden Filteranlagen, damit das ganze CO nicht wieder eins zu eins in die Atmo-2 sphäre geht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann haben natürlich auch die Schornsteinfeger was davon. Man muss ja auch mal an die Schornsteinfeger denken, (Heiterkeit bei René Domke, FDP) denn auch die haben nachher bei einer Wärmepumpe weniger Arbeit zu tun. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das heißt also, ohne Schornsteinfeger haben wir auch weniger Glück auf dem Lande, und deswegen lassen Sie uns die hier nicht vergessen! Und was die Aufforderung angeht von der CDU an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, okay, fairerweise, der Antrag ist jetzt auch schon das dritte Mal auf der Tagesordnung, und als der Antrag das erste Mal eingereicht wurde, war das natürlich noch aktuell. Die FDP hat sich glücklicherweise, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die FDP hat sich glücklicherweise in der Bundesregierung durchgesetzt, (Beifall René Domke, FDP) denn hier bei uns findet man die Dorfkindlobby. Aber als Zeichen des guten Willens und weil es einfach so wichtig ist, werden wir dem Antrag trotzdem zustimmen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Punktlandung der vier Minuten auch! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz. (Minister Dr. Till Backhaus: Hau mal noch einen Vorpommern-Gag raus!)
Falko Beitz SPD
Was? (Minister Dr. Till Backhaus: Hau mal noch einen Vorpommern-Gag raus!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde also diesen Stapel erst mal an die Seite legen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und beschränke mich auf die Zusammenfassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Könnte man Reden zu Protokoll geben, würde ich es an dieser Stelle tun. (Stephan J. Reuken, AfD: Glaub ich aufs Wort.) Holz ist gerade für Privathaushalte in entsprechend holzreichen Regionen eine wichtige Wärmequelle, die als Baustein der Wärmewende erhalten bleiben muss und in Kombination beispielsweise mit Wärmepumpen auch ein sehr sinnvoller Baustein der Energiewende sein kann. Dafür setzen wir uns als Regierungskoalition längst ein, meine Damen und Herren. Die Energiewende muss zudem alle Menschen bei uns im Land in ihren Lebenslagen berücksichtigen. Auch dafür setzen wir uns ein. Ich verweise auf unseren Antrag vom April, der regionale Potenziale, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den Mittelpunkt rückt. Feinstaubbelastung, unter anderem durch Holzverbrennung, ist ein Gesundheitsrisiko, auf die man allerdings mit technischen Lösungen der Abgasreinigung ebenso Antworten finden muss wie auf die Weiterbildung der Holznutzer selbst, denn es ist ja auch eine Frage, wie ich das Holz am Ende verbrenne, ob ich die Regeln einhalte. Und ich komme zum letzten Punkt: Uns muss man als Regierungskoalition an dieser Stelle nicht zum Jagen tragen. Diesen Antrag haben wir an dieser Stelle nicht gebraucht, da – das wissen Sie selbst, wenn Sie darüber nachdenken – die Regierung bereits an diesem Thema dran ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Sollten Sie Interesse an allen Ausführungen haben, stelle ich sie Ihnen gerne zur Verfügung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Minister Dr. Till Backhaus und Minister Reinhard Meyer)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal das Wort der Abgeordnete Thomas Diener. (Minister Dr. Till Backhaus: Machen Sie mal einen Diener! – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Marcel Falk, SPD)
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte nicht mehr damit gerechnet, dass wir zu dieser späten Stunde mit dem Thema Holz noch Stimmung in die Bude kriegen. Wir haben uns quasi schon mental erwärmt an dem Holz. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Das spricht ja für den Energieträger als solches. Ich könnte die verschiedenen Ideologien auseinanderziehen, das spare ich mir jetzt. Ich werde es mal zusammenfassen: Alle Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, nach wie vor Holz als Energieträger zu verwenden. Ich glaube, es ist keiner, der gesagt hat, das wollen wir grundsätzlich nicht. Das war – Herr Wulff hat es gesagt – vor einiger Zeit grundsätzlich anders. Insofern hat es schon was damit zu tun, dreimal den Antrag, dafür konnten wir aber nichts. Das ist das System, das sozusagen gegen die Opposition arbeitet an der Stelle auch. Ich glaube, die meisten waren sich auch einig zum Punkt 2, zur stofflichen Verwertung des Holzes, gegebenenfalls sogar vor dem Verbrennen, und alles, was nicht zu verwerten geht, dann verbrennen, und wenn irgendwas übrigbleibt, dann muss eben Biodiversität kommen. Da ist eine Staffelung drin. Letzten Endes war also strittig die Menge des Holzes, das verbrannt wird, und auch mit welchem Aufwand. Ich glaube, zu den Pellets hat heute keiner was gesagt, das wäre mir an der Stelle eingefallen, also die Energieeffizienz von Pellets noch mal aufzuwerten. Und vielleicht noch mal eine Aussage zu dem Holzweg, Herr Meyer. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD – Zuruf von Christian Brade, SPD) Wir haben heute gehört, einige sind Inselkinder, also geboren auf einer Insel. Also ich würde mich dort als Moorkind bezeichnen, geboren im Moor. Deswegen habe ich auch spezielle Auffassungen zur Nutzung von Moor. (Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Und ich kann mich noch als Kind daran erinnern, dass wir also mit Sand und Holz Holzwege gebaut haben im Moor, um da drüberzukommen, nämlich ein Holzweg ist besser als gar kein Weg. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Insofern ist auch alles relativ. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das soll es vielleicht noch mal von meiner Seite sein. Ich denke, wir sind uns ja im Prinzip alle einig und alle können dem auch zustimmen dann, (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) weil wir haben gar keine unterschiedliche Auffassung gehabt. Insofern freue ich mich auch, dass wir alle im Prinzip dem Antrag gleich zustimmen können. (Zuruf aus dem Plenum: Ich glaube, hier fehlt Sauerstoff im Saal.) Da gehe ich jetzt von aus, ohne namentliche Abstimmung auch, und bedanke mich dafür vor allem. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Christine Klingohr, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2651 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/2651 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2605 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2605 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und der Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Sitzung und ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 9. November 2023, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:14 Uhr Namentliche über Gesetzentwurf der Entwurf eines Siebten Gesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra Förster, Horst Kramer, Nikolaus Meister, Michael Reuken, Stephan J. Schneider, Jens-Holger Schult, Enrico Schulze-Wiehenbrauk, Jens Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim fraktionslos Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Dr. Backhaus, Till Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Julitz, Nadine Kaselitz, Dagmar Lange, Bernd Martin, Bettina Miraß, Heiko Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Pfeifer, Mandy Dr. Rahm-Präger, Sylva Dr. Schröder, Anna-Konstanze Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Abstimmung den Fraktion der AfD zur Änderung des Schulgesetzes 8/2598 – Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Renz, Torsten Waldmüller, Wolfgang DIE LINKE Foerster, Henning Koplin, Torsten Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta FDP Domke, René Enseleit, Sabine Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 59 Gültige Stimmen ........................................................... 59 Jastimmen .................................................................... 12 Neinstimmen ................................................................ 47 Enthaltungen ................................................................... -
