Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also erst mal zu wenig Raum, Herr Domke: 71 Minuten Aussprache sind ja eigentlich nicht wenig, aber die Vorbereitungszeit, die war in der Tat, (René Domke, FDP: Ja, Sie haben ja ein bisschen mehr von den 71, deswegen.) in der Tat … Ja, gut, aber Sie schneiden ja meistens (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ein bisschen dürftiger ab bei der Redezeit aufgrund Ihrer geringen Fraktionsstärke. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Mit der großen Novelle des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2020 wurde die Grundlage für eine wesentlich bessere Finanzausstattung unserer kommunalen Ebene und auch die Handlungsfähigkeit unserer kommunalen Ebene geschaffen. Regelmäßig müssen natürlich auch auf Grundlage dieses FAG die Veränderungen angepasst werden, also die Geldströme verändern sich. Hier wurden schon einige Zahlen genannt, und wir sprechen hier ja insgesamt von über 3 Milliarden Euro für die Finanzausstattung der Kommunen. Mittlerweile oder in Zukunft wird die kommunale Ebene selber aus eigenen Steuereinnahmen mehr als die Hälfte davon aufbringen und das Land halt etwas weniger. Also das verändert sich im Laufe der Zeit, kann mal so rum oder auch mal so rum gehen. Und das wird eben dadurch, dass wir einen fairen Ausgleichprozess mit dem Finanzausgleichgesetz festgelegt haben, muss das also angepasst werden. Und es ist festzustellen, dass in den letzten und in den zukünftigen Jahren die Einnahmen der kommunalen Ebene stetig ansteigen. Und das ist natürlich auch gut so, denn das Geld wird dringend gebraucht, denn auch unsere Gemeinden haben höhere Belastungen durch Tarifabschlüsse, Preissteigerungen et cetera. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Migration!) Und auch die Befürchtungen der kommunalen Ebene, künftig durch das Wachstumschancengesetz Steuereinnahmen zu verlieren, sind ja nicht von der Hand zu weisen. (Zuruf von René Domke, FDP) Die gesetzlichen Prüfpflichten sind mehrfach angesprochen worden, wie die Beteiligungsquote, die relative Mindestfinanzausstattung, die Zuweisung für den zu übertragenden Wirkungskreis und die investive Bindung von Schlüsselzuweisungen. Und, Herr Dr. Terpe, dass das natürlich dann zu Verschiebungen führt und einer mal mehr kriegt als vorher (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und der andere weniger, das ist ja, das liegt ja in der Natur der Sache. Diese Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden sind ja jetzt kürzlich abgeschlossen worden, und im Ergebnis kann man auf jeden Fall sagen, für die kommunale Ebene kommt einiges rum. Und es geht auch ja nicht nur um zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt. Ich finde, das Gesamtpaket stimmt, auch wenn natürlich von der Opposition Kritik kommt und vielleicht mit der intensiven Beratung auch noch mehr. Die Beteiligungsquote steigt auf 31,051 Prozent. Die Mittel für den übertragenen Wirkungskreis werden auf knapp 274 Millionen Euro erhöht. Das Land stellt den Kommunen zur Stärkung der Infrastruktur der Feuerwehren, vor allem für Feuerwehrgerätehäuser, in den Jahren 2024 und 25 jeweils 25 Millionen zur Verfügung. Das ist nicht neu, das kannten wir schon, spiegelt sich aber in diesem Gesetz wider. Über einen neu eingefügten Paragrafen 10a wird ein ordentliches Paket zur Förderung der Schulinfrastruktur geschnürt, haben wir auch mehrfach gehört. Ich möchte es aber, weil das so besonders wichtig ist, auch noch mal sagen. Mit jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich vom Land – eben solchen Beträgen aus den kommunalen Finanzausgleichsleistungen für vier Jahre – stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Und da das eine 50-prozentige Kofinanzierung ist, also insgesamt können da 400 Millionen Euro generiert werden, um unsere Schulen zu sanieren beziehungsweise neu zu errichten. Und – der Minister hats schon gesagt – es entspricht fast dem aus heutiger Sicht geschätzten Bedarf. Und ich füge dann noch hinzu, ich persönlich hoffe sehr, dass bei den Sanierungsmaßnahmen nicht nur zum Beispiel dem Brandschutz Genüge getan wird, der oftmals nicht mehr passt, sondern dass auch ein Fokus auf der Barrierefreiheit liegt. Damit auch Gemeinden, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenteil aufbringen können – das haben wir auch schon gehört –, können sie in den Jahren 24 bis 27 insgesamt 7,5 Millionen Euro erhalten durch eine Erleichterung in der Gemeindehaushaltsverordnung. Das ist auch schon angesprochen, teilweise kritisiert worden oder hinterfragt worden, eben von Herrn Domke, dass die Gemeinden aus Haushaltsüberschüssen Investitionen auslösen können. Aber das ist ein sehr großer … (René Domke, FDP: Das hab ich nicht … Das finde ich gut.) Ja, und das ist ein … Und das betrifft ja auch sehr viele unserer Gemeinden, (René Domke, FDP: Aber, aber, aber …!) auch wenn viele Gemeinden noch einen schlechten Haushalt haben, aber das sind über 60 Prozent, die das eben in Anspruch nehmen können oder die das machen können. Und damit werden geschätzt 600 Millionen Euro Eigeninvestitionskraft erschlossen. Ach so, und dann haben Sie die allgemeine Infrastrukturpauschale hier angesprochen, dass das da irgendwie nicht weitergeht, und das müsste doch und so weiter und so fort. Aber ich will noch mal daran erinnern, ursprünglich vereinbart waren 100 Millionen – mindestens –, und daran wird ja auch gar nicht gerüttelt. Die zeitweilige Erhöhung, die ist immer wieder infrage gestellt worden, aber wurde ja jeweils irgendwie immer noch mal in ähnlicher Höhe auf den Weg gebracht. Wie jetzt mit dem Infrastrukturpaket halt für die Schulen kann man das auch so sehen, als wenn, aha, da haben sie doch wieder ... Aber die ursprünglichen 100 Millionen Euro, die werden sich ja auch weiterentwickeln, weil es ist festgelegt, 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse fließen in diesen Posten, und dieser Posten mit den wachsenden Mitteln wächst ja auch an. Und im Jahr 2028 wird es ungefähr oder kann dieser Topf bereits bei 115 Millionen Euro liegen. Also das ist ja auch nicht nichts. Dann wurde mehrfach betont – ich will das auch tun, weil das ja auch eine ganz wichtige Geschichte ist –, die Mittel für das kooperative E-Government werden von 2,7 auf 7,57 Millionen Euro erhöht. Und auch für die Berechnung der Steuerkraftzahlen wurde eine vernünftige Regelung zur Berücksichtigung der Grundsteuerreform gefunden. Das lag insbesondere auch noch mal dem Städte- und Gemeindetag sehr am Herzen. Deswegen haben die Verhandlungen auch ihre Zeit gedauert. Der verbleibende Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 16,8 Millionen Euro wird in die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2024 und nicht, wie das ja eigentlich der Fall sein müsste, dem Ausgleichsfonds zugeführt. Die Verhandlungspartner von Land und kommunaler Ebene haben hart, aber ich finde, auf Augenhöhe verhandelt. Details werden wir im Innenausschuss noch genauer unter die Lupe nehmen. Ich beantrage die Überweisung in den Innenausschuss federführend und mitberatend in den Finanzausschuss, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
