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Henning Foerster

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ladenöffnungszeiten und auf dem Gesetz aufsetzende Sonderregelungen, wie sie zum Beispiel auch in der Bäderverkaufsordnung unseres Landes festgeschrieben sind, bewegen sich traditionell in einem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen auf der einen und den Schutzbedürfnissen von Beschäftigten auf der anderen Seite. Die heute vorliegende Novelle eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist davon weniger betroffen. Der Minister hat die wesentlichen Änderungen bereits vorgestellt. Kern ist die Verankerung der 2021 neu eingeführten Kategorien aus der Tourismuskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gesetz. Daraus folgend kann das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ausnahmsweise in Gemeinden, die Kur- und Erholungsort, anerkannter Tourismusort oder Teil einer Tourismusregion sind, am Sonntag, am Ostermontag sowie am Pfingstmontag der gewerbliche Verkauf zugelassen werden darf. Und darüber hinaus, das klang in der Rede des Ministers schon an, geht es um das sogenannte Grenzprivileg, also den Verkauf von Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen in Gemeinden mit einer Entfernung von weniger als 15 Kilometern zum nächsten Grenzübergang Richtung Polen. Das alles macht durchaus Sinn, und folglich werden wir der Überweisung zur weiteren Beratung in den Ausschüssen auch zustimmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch einige Sätze zum weiteren Verfahren sagen. Wie Sie alle der Presse entnehmen konnten, wird schon jetzt derzeit auch eine Überarbeitung der Bäderverkaufsordnung diskutiert, und das vor dem eingangs skizzierten Spannungsfeld durchaus kontrovers. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) In dem Thema steckt die eigentliche Musik drin. Die aktuelle Bäderverkaufsordnung stellt einen Kompromiss zwischen den Gewerkschaften und Kirchen auf der einen und Wirtschaft und Politik auf der anderen Seite dar. Während die einen mit Blick auf die geplante Novelle selbiger Wünsche nach einer Liberalisierung und Anpassung an die Regelungen in Schleswig-Holstein äußern, verweisen die anderen auf schützenswerte Interessen von Beschäftigten und die Sonderrolle von Sonn- und Feiertagen für die Familie. In ungewöhnlich scharfen Worten kündigte ver.di bereits die Bereitschaft zu einer erneuten juristischen Auseinandersetzung an, sollte am derzeitigen Kompromiss gerüttelt werden. Und auch die Kirchen haben sich öffentlich sehr zurückhaltend zu möglichen Liberalisierungen geäußert. Natürlich kann ich die unterschiedlichen Sichten und die dafür ins Feld geführten Argumente, auch die des Wirtschaftsministers, nachvollziehen. Ich werde allerdings sehr genau hinsehen, was dann tatsächlich hier formuliert wird. Persönlich erscheint mir am wichtigsten aber, dass man im weiteren Prozess besonnen agiert, damit wir nicht Gefahr laufen, zu Beginn der nächsten Tourismussaison blank dazustehen, will heißen, ohne gültige Regelung. Das wäre zweifelsohne die schlechteste aller Möglichkeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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