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Andreas Butzki

SPD 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im September dieses Jahres haben wir diese von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Schulgesetzänderung bereits beraten. Und, Herr Schult, wir scheuen nicht die Diskussion, wir scheuen auch nicht den Austausch der Argumente. Sie dürfen kritisch sein, wir sind auch kritisch, das gehört einfach mit dazu. Ich habe, denke ich, im September noch mal die Entstehung des Schulgesetzes oder die Änderung des Schulgesetzes und die Inklusionsstrategie dargestellt. Und mit der Schulgesetzänderung 2019 wurde die Inklusionsstrategie festgeschrieben. Ein Teil der Förderschulen bleibt erhalten. Das wird immer hier alles weggewischt. Darunter sind: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung. Eltern haben die Wahl, zwischen einer Schule mit spezifischer Kompetenz und einer Förderschule zu wählen. Und im Fokus der Inklusionsstrategie stehen die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE, also emotional-soziale Entwicklung. Und am 29. und 30. August 2023 fand in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Anhörung zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland statt. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und die Expertinnen und Experten ließen keinen Zweifel daran, dass das Förderschulsystem in Deutschland nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz der Inklusion und Bildung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kann uns doch egal sein.) Die Auffassung, mit Sonderschulen Schutzbereiche zu bieten, um auf die besonderen Bedarfe eingehen zu können, sei falsch und widerspreche dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. In Abwägung aller Positionen und Ansichten trägt die Förderung und Entwicklung in einer Lerngruppe an einer Inklusionsschule zu einem besseren Ergebnis bei. Und wir haben ja die Forschungsergebnisse damals von Stralsund und Bergen hier mitbekommen, auch im Förderschwerpunkt Lernen. In Ihrer Schulgesetzänderung fokussieren Sie sich ausschließlich auf Förderschulen Lernen. Es ist andersrum davon auszugehen, dass die AfD ansonsten zu der Inklusionsstrategie steht und dem auch zustimmen wünscht. Es ist auch eine sehr gute und ausgewogene Strategie, so muss man es auch sagen. Auch im Förderbereich Lernen kann getrennt und gemeinsam gelernt werden, je nach Lernfortschritt. Und Ministerin Oldenburg hat öffentlich erklärt, dass auch die jetzigen Förderschulen Lernen räumlich genutzt werden können. Diese Entscheidung trifft nicht das Land, sondern die jeweiligen Landkreise als Schulträger. Die Inklusionsstrategie wird aber nur gelingen, wenn alle Entscheidungsträger den Beschluss von 2019 aktiv umsetzen, die Inklusionsstrategie des Landes allen Beteiligten transparent erklärt wird, die Eltern, Schüler und Lehrer/-innen nicht immer verunsichert werden, entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen und die Schulträger mit der Unterstützung des Landes bauliche Voraussetzungen schaffen. Umso mehr begrüßt meine Fraktion die angekündigte Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen 2024 bis 2027 als ein Ergebnis des Kommunalgespräches zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vom 3. November. Diese Schulgesetzänderung lehnt die SPD-Fraktion ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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