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Paul-Joachim Timm

AfD 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich darf hier in Vertretung meines Kollegen Martin Schmidt sprechen, dem ich zu seiner Tochter gratulieren möchte, und der jungen Familie von diesem Pult alles Gute wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Vorbereitung zu heute war insofern entspannt, als dass das Thema der Ladenöffnungszeiten ja nicht neu ist. Zumindest den touristischen Aspekt hat meine Fraktion mit der beabsichtigten Neuaufstellung der Bäderverkaufsverordnung im März dieses Jahres anpassen wollen. Natürlich wurde das hier von Ihnen mit sachfremden Erwägungen abgelehnt, um mit den Worten von Landrat Dr. Kerth zu sprechen: aus Gesinnungspolitik. (Zuruf aus dem Plenum: Bingo!) Aber wir freuen uns trotzdem, dass die Landesregierung zumindest nur mit dem hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land M-V endlich in der Lebensrealität angekommen ist, sich kräftig bei den Ideen und Vorstellungen unserer Fraktion bedient und endlich wieder Bewegung in das Thema kommt, das insbesondere für die Tourismuswirtschaft – der Minister hat es gesagt – und unser Bundesland äußerst wichtig ist, denn Flexibilität stärkt das Saisongeschäft, und wie wir alle wissen, wird im Sommer hier das Geld verdient. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, dass wir einer Überweisung deshalb zustimmen werden. Und ich denke, wir alle hier in diesem Hause dürfen froh sein, dass die Landesregierung dieses Thema nun endlich aufgreift und sich traut, durch ein überaus vermintes Gelände zu schreiten. Der Minister hat ja schon die unterschiedlichen Interessengegensätze benannt. Bei der Frage nach den Öffnungszeiten geht es eben nicht nur um den Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen und wirtschaftlichen Zwänge vieler Gewerbetreibender auf der einen und den schutzwürdigen Interessen von Arbeitnehmern nach geregelten Arbeits- und Erholungszeiten auf der anderen Seite. Auch wenn dieser Aspekt ein sehr wichtiger ist, denke ich, kann sich jeder von uns gut in die persönliche Lage von den Betroffenen im Verkauf hineinversetzen. Sonn- und Feiertage sind den meisten Menschen heilig, insbesondere, weil es für viele von uns die einzige Möglichkeit oder zumindest eine von wenigen Möglichkeiten ist, mit der Familie und Freunden zusammen gemeinsame schöne Stunden zu verbringen. Und jeder, der von uns einen nahen Angehörigen, Lebenspartner oder Freund hat, mit dem er gerne seine Freizeit verbringt, weiß, wie belastend es für eine Beziehung auf Dauer sein kann, wenn die Wochenenden nicht gemeinsam verlebt werden können. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfen wir es uns nicht allzu leicht bei möglichen Lösungsansätzen machen. Und genau dieses sozialen Aspekts ist sich die AfD als größte Oppositionsfraktion in diesem Hause doch sehr bewusst. Gut finden wir – und der Minister hat es auch gesagt – den kleinen Fokus in der Ausnahme mit Automatisierung, Stichwort automatisierte 24-Stunden-Läden und begehbare Warenautomaten. Ja, da soll auch die Zukunft hingehen. Da können wir vielleicht Potenziale erschließen, den ländlichen Raum für unsere Bürger auch etwas besser zu gestalten. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir leider seit der ersten Föderalismusreform 2006 und der damit einhergehenden Übertragung der Bundesgesetzgebungskompetenz von der Landes- auf die Bundesebene – Verzeihung, von der Bundes- auf die Landesebene – im Blick auf die Ladenöffnungszeiten auch in einem gewissen innerdeutschen Wettbewerbsstreit mit unseren Freunden aus Schleswig-Holstein stehen und standen, wo Personen und Arbeitnehmer immer betroffen sind. Hier wirken sich weniger einschränkende Ladenöffnungszeiten als Wettbewerbsvorteil gegenüber strikteren Regimen aus, die wir hierzulande noch haben. Insofern mag das ja gar nicht so verkehrt sein, dass unser Wirtschaftsminister eben aus Schleswig-Holstein kommt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ihre in der Gesetzesrohfassung beabsichtigten vier verkaufsoffenen Sonntage sind uns zu wenig. Da werden wir sicherlich noch eine Schippe drauflegen können. Auch wir wollen uns nicht auf einen Unterbietungswettlauf in Bezug auf Sozial- und Arbeitsstandards einlassen – der Vorwurf, der wird sicherlich in der Debatte von Ihnen noch kommen, ich bin gespannt –, aber wir sprechen uns dafür aus, dass die Belange der Einzelhändler nicht unberücksichtigt bleiben. Insbesondere ist für uns die Eigenverantwortung und die unternehmerische Freiheit von selbst durch Inhaber geführten Geschäften ein zentraler Aspekt oder, wie es im Gesetz heißt, „die wirtschaftlichen Verantwortlichen“, denn auch Sie wissen, dass das Geld in der Saison und im Sommer für sie und auch für uns als Steuerausgaben verdient wird. Daher wird die AfD-Fraktion einer weitergehenden Ausweitung der Geschäftszeiten freundlich gegenüberstehen. Insbesondere in touristisch bedeutenden Gebieten des Landes begrüßen wir das sehr. Sie können zukünftig auch mit weiteren Initiativen unsererseits rechnen. Kritisch anmerken möchte ich an dieser Stelle jedoch, dass man das Problem der Öffnungszeiten hätte schon viel früher angehen können. Entsprechende Anträge aus Reihen der Opposition lagen Ihnen seit Langem vor. Dennoch sind wir natürlich dankbar, dass Sie auch unsere Anregungen nun offenbar gerne aufgreifen und nun endlich – besser spät als nie – tätig werden. Wir hoffen daher auf eine konstruktive Ausschussberatung – und mit „konstruktiv“ meinen wir eine ehrliche, aufrichtige und von gegenseitigem Respekt getragene Gesprächsatmosphäre, in der ein gegenseitiges Wohlwollen erkennbar ist statt flacher Vorwürfe –, und wir stimmen diesem Gesetz und der Überweisung vorerst zu. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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