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Jutta Wegner

GRÜNE 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2007 ist lange her. Damals fand der G8-Gipfel in Heiligendamm statt, Präsident der USA war noch George W. Bush und in der Fußballbundesliga wurde nicht Bayern München, sondern der VfB Stuttgart Meister. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das muss lange her sein.) Das ist lange her. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Auch das Ladenöffnungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern trat 2007 in Kraft. Wir haben es schon mehrfach gehört. Insofern ist es durchaus verständlich, nach all den Jahren die darin enthaltenen Regelungen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Die nun von der Landesregierung geplanten Änderungen betreffen unter anderem, auch das haben wir schon gehört, eine inhaltliche Anpassung, eine Überarbeitung der Gesetzesstruktur und eine Präzisierung von Begrifflichkeiten, um die Verständlichkeit und Rechtsklarheit zu erhöhen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Daneben geht es mit der Neufassung des Öffnungszeitengesetzes auch darum, die Verordnungsermächtigung in Paragraf 5 Satz 1 anzupassen, soll heißen, der gesetzliche Überbau als Rechtsgrundlage der Bäderverkaufsordnung wird modifiziert. Am Ende ist es das erklärte Ziel, die neue Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern an die Regelungen des Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein anzupassen sowie mit nachvollziehbaren Kriterien die Orte auszuwählen, für die die Bäderverkaufsordnung gelten soll. Eine wesentliche Änderung wird demnach darin liegen, dass künftig wie im benachbarten Bundesland generell vom 15. März bis Ende Oktober in bestimmten touristisch geprägten Orten in einigen Läden Sonntag geöffnet werden kann. Man möchte dadurch mit einem Konkurrenten in einem wichtigen Wirtschaftszweig, dem Tourismus, gleichziehen. Kann man machen, ist irgendwo verständlich. Aber ich stelle auch mal etwas ketzerisch die Frage, ob dadurch in den Tourismusorten bei uns im Land die Geschäfte wirklich mehr Umsatz und Gewinn generieren, so, wie insbesondere vom Handel gerne argumentiert wird. Wie schon in der Debatte im März zur Bäderverkaufsordnung erwähnt, kommen die Touristen doch in erster Linie nicht zum Shoppen nach Mecklenburg-Vorpommern, sondern um die Natur, das Meer, die Seen, die Landschaft und die kulturellen sowie gastronomischen Angebote zu genießen. Um Touristen ins Land zu locken und damit Wertschöpfung zu generieren, sind zum Beispiel der Ausbau und die Instandhaltung von Fernradwegen, der Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs und des ÖPNV oder der Erhalt der Natur in unserem Land von viel größerer Bedeutung. Und wie ebenfalls schon in der Debatte im März mehrfach erwähnt wurde, haben die Menschen nur ein gewisses Budget für Konsumausgaben zur Verfügung. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Das heißt, der Umsatz steigt nicht durch mehr offene Sonntage, er verschiebt sich in aller Regel nur. Wenn die Menschen sonntags tatsächlich shoppen gehen, dann werden sie dafür an einem anderen Tag während ihres Aufenthaltes darauf verzichten. Und auf einen weiteren Punkt sei hingewiesen: Das Tourismusbarometer hat gerade gezeigt, wir haben in M-V die höchsten Hotelpreise deutschlandweit. Wie viel Geld bleibt den Tourist/-innen da noch fürs Shoppen übrig? Wenn es für die teure Hotelübernachtung ausgegeben wird, wird es im Laden daneben nicht noch mal über den Tresen gehen können. Da werden auch mehr verkaufsoffene Sonntage wenig helfen. In Anbetracht dessen muss man abwarten, ob sich die Hoffnungen, die manche mit einer neuen Bäderverkaufsordnung verknüpfen, sprich florierende Geschäfte und Umsatzsteigerung, wirklich erfüllen. Ich habe da so meine Zweifel. Unabhängig davon ist aber aus unserer Sicht gegen kleinere maßvolle Änderungen und Verschiebungen, wie sie von der Landesregierung ja geplant werden, nichts einzuwenden. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir deshalb zu. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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