Michael Meister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Winter, dass der Landrat Kerth zu Recht sein Parteibuch abgegeben hat zu Beginn der Woche, das konnte man nun wirklich an Ihrer Rede sehr, sehr gut erkennen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und genau deshalb möchte ich Herrn Dr. Kerth auch noch mal ganz kurz zitieren, Herr Albrecht, ich zitiere Herrn Dr. Kerth noch mal, den Landrat aus Vorpommern-Rügen: „Seit Längerem nehme ich die Politik der SPD und des politischen Lagers links der Mitte als zu stark gesinnungsgeleitet und unzureichend an der Lebensrealität orientiert wahr.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und genau damit hat dieser Mann recht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Mit diesem Gesetzentwurf scheinen die Regierungskoalitionäre aus SPD und LINKE ihr schlechtes soziales Gewissen beruhigen zu wollen – nicht mehr und nicht weniger. Über 30 Jahre nach der deutschen Einheit ist Mecklenburg-Vorpommern auch heute noch das Armenhaus Deutschlands. (Julian Barlen, SPD: Stimmen Sie denn zu?) Den politisch Verantwortlichen ist es in den drei vergangenen Jahrzehnten leider Gottes nicht gelungen, eine starke Wirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Julian Barlen, SPD) Soziale Verantwortung, Herr Barlen, insbesondere, wenn man in Regierungsverantwortung steht, die sieht ganz anders aus. Und nicht zuletzt spiegelt dieser Gesetzentwurf im Grunde genommen nicht mehr und nicht weniger als die soziale Ungerechtigkeit der LINKEN und der SPD wider. (Julian Barlen, SPD: Was für eine absurde Einschätzung!) Die Koalitionspartner SPD und DIE LINKE haben vereinbart, das Vergaberecht modernisieren zu wollen, um unter anderem eine vermeintlich gute Entlohnung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die regionale Wertschöpfungskette zu stärken. Das mag sich zunächst einmal gut anhören, aber dieser Gesetzentwurf wird nicht einen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen und dieser Gesetzentwurf wird nicht einen einzigen Langzeitarbeitslosen oder Bürgergeldbezieher in Lohn und Brot bringen. (Julian Barlen, SPD: Reden Sie doch mal über Tariflöhne!) Allerdings … (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist die Gruppe, für die Sie Politik machen.) Genauso sieht es aus, Herr Foerster! Genau für diese Gruppe fangen wir an, genau für diese Gruppe fangen wir an, Politik zu machen, weil Sie haben das schon lange nicht mehr auf Ihrem Schirm, Sie tun nur so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Da haben Sie aber noch einen weiten Weg.) Dieser Gesetzentwurf, Herr Barlen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wird dazu beitragen, (Julian Barlen, SPD: Sie lehnen das alles ab.) dass sich kleine und mittelständische Unternehmen noch weniger an den Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen werden. Und dieser Gesetzentwurf wird nicht unerheblich in die Tarifautonomie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingreifen. (Julian Barlen, SPD: Wieso?! Wer legt denn die Tariflöhne fest?) In der Folge wird es dann zu einer Unterminierung von Tarifverträgen kommen. (Julian Barlen, SPD: Sachlich falsch!) Ab dem kommenden Jahr soll der vergaberechtliche Bruttomindestlohn – und ich betone: Bruttomindestlohn! – 13,50 Euro laut diesem Entwurf betragen. Das sind dann immerhin 1,09 brutto mehr als der reguläre Mindestlohn von 12,41 Euro. Ob diese 1,09 brutto mehr einen angemessenen Abstand zum allgemeinen Mindestlohn darstellen oder gar das sogenannte Lohnabstandsgebot zum Bürgergeld greift, das möchte ich persönlich stark bezweifeln, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich das Bürgergeld für diejenigen, die nicht arbeiten, zum Jahreswechsel um gut zwölf Prozent erhöht und die Aufwendungen für Miete, Heizkosten und die Krankenversicherung auch durch diejenigen finanziert werden, die vielleicht gerade einmal den Mindestlohn verdienen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Mir kommen die Tränen.) Das führt dazu, dass sich viele, die eigentlich arbeiten könnten, sich eher vom Arbeitsmarkt zurückziehen und es sich in der von Arbeit befreiten sozialen Hängematte bequem machen werden. (Julian Barlen, SPD: Hatten Sie nicht gerade was von sozialer Politik erzählt, für die Sie einstehen wollen?) Dies führt konsequent…, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dies führt konsequenterweise zu dem zwangsläufigen Ergebnis, Herr Barlen, dass die steigenden Soziallasten auf immer weniger Schultern verteilt werden, und das, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist denen doch egal! Greifen sie noch tiefer in die Tasche.) und das, obwohl landauf und landab Fach- und Arbeitskräfte aktuell mit Gold aufgewogen werden. (Julian Barlen, SPD: Dann haben Sie ja gute Löhne, ne?! Merken Sie selber.) Soziale Gerechtigkeit, Herr Barlen, sieht anders aus, sieht anders aus. (Rainer Albrecht, SPD: Gute Löhne, gute Arbeit!) Und jetzt kommt die Landesregierung mit diesem untauglichen Gesetzentwurf ums Eck und glaubt doch tatsächlich, damit den Arbeitnehmern eine wirklich gute Entlohnung sichern zu können. Wir können an dieser Stelle gar nicht genug betonen und es nur immer wieder wiederholen – und jetzt komme ich zu dem Punkt, wie wir es machen –, dass die Ansiedlung wirtschaftsstarker Unternehmen, die gut bezahlte, tarifgebundene Arbeitsplätze anbieten könnten, einen wesentlich höheren und zielführenden Beitrag für eine positive Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen in diesem Land leisten würde. Das Unternehmen Rheinmetall ist hier exemplarisch genannt. DIE LINKE im Land ohne jeglichen Wirtschaftsverstand hat aber nichts Besseres zu tun, als aus gesinnungspolitisch, vulgärpazifistischen Gründen (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Ansiedlung von 450 gut bezahlten Industriearbeitsplätzen hier in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern. Der jetzt hier vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Zuschlagserteilung von öffentlichen Aufträgen vornehmlich an Unternehmen erfolgen soll, die den Tariflohn zahlen. Das bezieht sich allerdings eben nur auf den Zeitraum, in dem das Unternehmen an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags auch tatsächlich beteiligt ist. Nach Beendigung dieses Auftrages ist dann eine tarifliche Entlohnung nicht mehr zwingend notwendig. Gleichzeitig müssen Betriebe befürchten, dass es durch die Zahlung unterschiedlicher Löhne im Unternehmen für einerseits öffentliche und andererseits private Aufträge zu sozialen Spannungen, zu Unfrieden und zu Ungleichbehandlung in der Belegschaft kommen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) Und nicht nur das, Herr Foerster, auch die Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen, welche in Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzentwurfes zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld garantieren, müssten zwar bei öffentlichen Aufträgen vergütet werden, bei privaten Aufträgen würden diese aber unter Umständen runterfallen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, das ist doch nicht schön.) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen würden damit de facto in ein und demselben Unternehmen ausgehebelt werden. Das wird dann zwangsläufig dazu führen, dass sich insbesondere kleine Unternehmen überlegen werden, ob das Risiko einer öffentlichen Ausschreibung überhaupt einzugehen ist. (Rainer Albrecht, SPD: Was zu beweisen wäre.) Ein weiterer, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ist ruhig geworden bei euch.) ein weiterer, die kleinen und mittelständischen Unternehmen belastender Aspekt ist die mit diesem Gesetzentwurf einhergehende überbordende Bürokratie. Eine Vielzahl von Berichts-, Dokumentationspflichten und Reglementierungen kommt auf die Unternehmen zu, die aufgrund ihrer für Mecklenburg-Vorpommern typischen geringen Größe zum Teil gar nicht über den administrativen Unterbau verfügen, um überhaupt alles korrekt abzuarbeiten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Größere Unternehmen, die sich diesen Unterbau leisten können, haben hier einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den kleineren Mitbewerbern. Auf der anderen Seite werden die Landkreise, kreisfreien Städte und die Kommunen, also die Auftraggeber, nicht in der Lage sein, die Vorgaben des Gesetzentwurfes, wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen, zu kontrollieren. Nun mag man argumentieren, dass Unternehmen eine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlich geregelten Standards unterzeichnen müssen. Das ist so, allerdings, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Um eine Nachprüfung zu ermöglichen, muss zukünftig mit massiven Mehrkostensteigerungen in den Verwaltungen gerechnet werden. Parallel dazu wird sich der Aufwand für Beratungsleistungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den Vergabeanforderungen und den Kernbestandteilen der Tarifverträge durch die Kommunen zusätzlich steigern. Wenn sich allerdings weniger Unternehmen für eine öffentliche Ausschreibung interessieren, nicht zuletzt, weil die bürokratischen Hürden recht hoch sind, wird sich die durch die Landesregierung angestrebte arbeitspolitische Zielsetzung einer Erhöhung der Tarifbindung lediglich auf die Unternehmen auswirken, die den Zuschlag erhalten. Für eine flächenmäßige Ausbreitung der Tariflöhne im Land kann dieses Gesetz dann keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass sich zukünftig weniger kleinere Firmen an den Vergabeverfahren beteiligen werden und damit verstärkt größere Unternehmen, die jenseits der Landesgrenzen – und das ist das Problem – angesiedelt sind, den Zuschlag erhalten werden. Am Ende hätten Sie mit diesem Entwurf das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was Sie alle, was wir uns alle eigentlich wünschen: gute Löhne für harte und ehrliche Arbeit. Hinzu kommt dann noch, (Julian Barlen, SPD: Können Sie ja mal zustimmen!) hinzu kommt dann noch, Herr Barlen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der hat gar nicht zugehört.) dass sich dieser Gesetzentwurf zwar mit umfangreichen Regelungen in Bezug auf die Tarifbindung, sprich die Pflichten der Arbeitnehmer beschäftigt, die klassischen Vergaberegelungen in diesem Entwurf sind bei Weitem zu kurz gekommen. Hier besteht ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Auftragnehmer. Um einer solchen Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die Schwellenwerte für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen von 10.000 auf 40.000 Euro sowie für Bauleistungen und die Vergabe von Baukonzessionen von 50.000 auf 120.000 Euro erhöht und per Rechtsverordnung eine Dynamisierung der Schwellenwerte für Aufträge ermöglicht, was wenigstens dazu führen würde, dass sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf größere Aufträge beschränkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
