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Stefanie Drese

08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Wünsche auf einmal, das geht nun wirklich nicht. Doch! Denn mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz realisiert die Landesregierung gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode in einem Gesetzentwurf. Ich sehe in erstaunte und erwartungsfrohe Gesichter, lassen Sie mich deshalb erklären: Wir wollen in dieser Legislaturperiode mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung und Migrantinnen und Migranten schaffen. Für diese drei Ziele schafft der vor Ihnen liegende Entwurf eines Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige und – bei aller uns im Sozialministerium eigenen Bescheidenheit – eine gute Grundlage. Mit Ihrer Hilfe in den Fachausschüssen kann und wird aus dieser Grundlage dann ein gutes Gesetz, das die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen in unserem Land stärkt und fördert. Wir leben in herausfordernden Zeiten und geraten von Krise zu Krise: Corona-Pandemie, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Sorge um die Energieversorgung und Inflation und nun der barbarische Überfall der Hamas-Terroristen auf Israel und der damit neu angefachte Konflikt in Nahost. Gerade in dieser Zeit, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen. Natürlich wartet die Welt nicht auf unser Gesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern, aber wir machen uns mit diesem Gesetz ganz konkret auf den Weg zur Weiterentwicklung unserer hier und da etwas angestaubten demokratischen Prozesse. Raus aus der Meckerecke und rein in die Mitmacharena, (Horst Förster, AfD: Ach nee, ach nee!) raus aus den Hass- und Hetzkommentaren in den sozialen Medien (Horst Förster, AfD: So lösen wir Probleme, ja?!) und rein in den konstruktiven Austausch auf Augenhöhe miteinander und nicht übereinander, das ist unser Ziel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir wollen gerade jetzt eine offene, eine freie Gesellschaft sein. Das setzen wir den Hasspredigern und Unterdrückern entgegen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der man nicht immer einer Meinung ist, sondern in der der Raum für Diskussionen besteht und ein Ausgleich der Interessen versucht wird. Wir wollen eine Gesellschaft, in der zugehört und nicht agitiert wird. Vielfalt und Beteiligung sind Stärken und Kennzeichen einer freien und offenen Gesellschaft und nicht Schwächen, meine sehr geehrten Damen und Herren. All dies setzt den Willen zur Partizipation und zur Beteiligung voraus. Aufgabe von Politik ist es, entsprechende Angebote zu schaffen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, diese Angebote auch zu nutzen. Das ist anstrengend, weil es vor Ort heißt, Geduld zu haben, verschiedene Meinungen und Interessen auszuhalten und wahrzunehmen und letztlich auch ein Stück auf Macht zu verzichten oder, vielleicht besser formuliert, Macht zu teilen. Eng damit verbunden ist der Wert des Kompromisses. Der Kompromiss ist vielleicht in unseren Zeiten der Wert mit dem schlechtesten Image – völlig zu Unrecht, denn der Kompromiss ist, sofern er nicht faul ist und auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht, der entscheidende Wert zum Ausgleichen von Interessen und zur Befriedigung von Konflikten. Vielleicht haben wir da alle ein wenig Nachholbedarf. Beteiligung ist sicher ein Erfolgsrezept, denn es geht darum, Menschen für unsere Form der Gesellschaft zu gewinnen. Hier anzusetzen und neue Formen der Beteiligung zu schaffen, scheint mir wichtiger denn je. Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Sie suchen nach Orientierung, haben aber gleichzeitig einen unverstellten Blick auf die Gesellschaft. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch viel mehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten. Erstmals wollen wir deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festschreiben. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern. Damit knüpfen wir an das Recht von Kindern und Jugendlichen aus der UN-Kinderrechtskonvention an, dass sie an Entscheidungen über Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beteiligen sind. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß natürlich, dass sich viele Gemeinden mit engagierten Kommunalpolitikerinnen und -politikern hier bereits auf den Weg gemacht haben, um gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen etwas zu gestalten. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz soll hier aber noch einmal neue Impulse setzen. Das ist wichtig, weil wir gerade vor Ort in der Kommune die Chance zu einer spürbaren Beteiligung für Kinder und Jugendliche haben. Hier können sie einen Großteil ihrer Angelegenheiten im direkten Umfeld selbst mitbestimmen, und die Erfolge ihres Handelns werden im besten Fall direkt spürbar. Konkret regelt das Gesetz für die Landkreise und Gemeinden, dass Kinder und Jugendliche künftig bei wichtigen Entscheidungen beteiligt werden sollen, die auch ihr Leben, ihr Umfeld und ihren Alltag betreffen und beeinflussen. Das heißt, sie sollen vor Ort informiert und zu ihrer Meinung gefragt werden. (Horst Förster, AfD: Wer sucht die denn aus?) Das umfasst nicht nur Themenbereiche wie Sport und Freizeit, sondern auch die öffentliche Verkehrs-, Klima- und Wohnpolitik. Unsere Zielsetzung ist es, hier ein neues Bewusstsein in den Verwaltungen und den Selbstverwaltungsgremien zu schaffen. Deshalb sieht das Gesetz auch vor, dass alle Kommunen bei ihren Planungen und Vorhaben mögliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu prüfen haben. Dazu sollen Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit haben, selbst ein Gremium zu bilden. Die Beteiligungsgremien haben das Recht, mitzureden und eigene Anträge zu stellen, sodass sie Entscheidungen des Landkreises und der Gemeinden mitgestalten können. Das Gesetz bietet hier wichtige Klarstellungen für diejenigen, die sich auf den Weg machen wollen. Gerade über das Rede- und Antragsrecht hat es in der Vergangenheit in einigen Kommunen Verunsicherungen gegeben. Natürlich bleibt Beteiligung aber immer vom Willen und Engagement der Handelnden vor Ort abhängig. Kein Gesetz kann Beteiligung anordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein gutes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz braucht im Vorfeld und im jetzt startenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren eine gute Beteiligung. Ausdrücklich hervorheben möchte ich dabei die Arbeit der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“. Die Enquete-Kommission hat wertvolle Anregungen gegeben und zur Meinungsbildung bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes essenziell beigetragen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es liegt nun an Ihnen, an den parlamentarischen Gremien, den Gesetzentwurf mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission zu optimieren. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Integrations- und Teilhabegesetz kommen, der zweiten wichtigen Säule des Gesetzentwurfs. Mecklenburg-Vorpommern wird mit diesem Gesetz – wahrscheinlich gleichauf mit Sachsen – zu den ersten Bundesländern im Osten zählen, die ein solches Vorhaben auf den Weg bringen. Es ist nicht nur geboten, es lohnt sich auch, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte im Land so zu gestalten, dass wir Entfaltungsmöglichkeiten für alle schaffen. Es geht auch darum, Zugangshemmnisse abzubauen, wo diese bestehen, und Menschen vor individueller und kollektiver Ausgrenzung zu schützen. Und ganz klar betone ich auch, Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und auch zu leben. Unser Anliegen als Land ist bei alledem, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen hier im Land bieten. Wir sehen Integration als eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, bei der die Interessen und Bedürfnisse aller Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu berücksichtigen sind. Gelingende Integration hängt nicht allein von Politik und Verwaltung ab, sondern auch vom Mitwirken der Menschen im Land. Wir haben daher auch bei der Erarbeitung des Integrations- und Teilhabegesetzes von Beginn an auf einen breit angelegten Verständigungsprozess gesetzt. Aus vielfältigen Perspektiven heraus sind Anregungen in den Entwurf dieses Gesetzes erfolgt, darunter auch durch die engagierte Mitwirkung des landesweiten Netzwerks der Migrantenorganisationen selbst. Die im Gesetz vorgesehene Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration in Landkreisen und Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 10.000 ist deshalb für uns ein sehr wichtiger Punkt, der auf eine Stärkung der demokratischen Teilhabe vor Ort abzielt. Die Einrichtung von Beiräten für Migration ist ein Prozess, der sich in den letzten Jahren etwas stärker entwickelt hat. War anfangs der Migrantenrat Rostock über viele Jahre hindurch der einzige Beirat in M-V, so gibt es seit Kurzem auch Beiräte im Landkreis Rostock und in Greifswald. Auch in Wismar, Schwerin und Neubrandenburg finden derzeit Gespräche zu gesetzlichen Regelungen statt, zur Gründung von Beiräten statt. Hierfür sind eben die gesetzlichen Regelungen sehr hilfreich, um den begonnenen Weg fortsetzen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, mich etwas kürzer zu fassen, ich habe die rote Lampe gesehen. Wir stärken mit dem Anhörungs- und Beteiligungsrecht von Menschen mit Behinderungen und Senioren auch diese in dem Gesetz. Zugleich ist aber auch eine stärkere Berücksichtigung teilhabestärkender Aspekte in der Pflege vorgesehen. Aus Zeitgründen führe ich hier nicht mehr im Detail aus. Ich wünsche mir und erhoffe mir einen engagierten, einen konstruktiven Beratungsweg in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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