Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Herbst des Jahres 2022 ereigneten sich bemerkenswerte Vorfälle bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten RBB und NDR. Diese Vorfälle lösten weitreichende Empörung in der Öffentlichkeit aus und sie führten letztendlich zu politischen Entscheidungen. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser Entscheidungen. Niemandem ist entgangen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Monaten vermehrt Kritik erfuhr. Einige der Anschuldigungen erwiesen sich als berechtigt, während andere womöglich überzogen waren. Ungeachtet aller Debatten und Kontroversen genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach wie vor das Vertrauen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Vertrauen ist aber kein Selbstläufer, es muss verdient und kontinuierlich gepflegt werden. Derzeit erleben wir einen schwindenden Vertrauensgrad besonders in Ostdeutschland. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk nicht in einem eigenen Universum existiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Tut er aber!) Die politische Sphäre wird irgendwann die Frage beantworten müssen, wie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestaltet sein soll, organisatorisch, strukturell und finanziell. Das vorliegende Gesetz ist keine Antwort auf diese Frage. Es soll auch gar keine entsprechende Antwort sein. Meine Damen und Herren, im Sommer trafen sich die Vorsitzenden der CDU- und CSU-Fraktion in Rostock und diskutierten gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte aus dieser Runde nicht zitieren, zumal Vertraulichkeit vereinbart wurde. So viel sei aber verraten: Einige Kollegen aus anderen Bundesländern, westdeutschen wie ostdeutschen, fanden allerdings sehr eindeutige, klare Worte. Es ist zum Beispiel gänzlich inakzeptabel, wenn vermeintliche Faktenchecks dafür missbraucht werden, eine politische Agenda zu begleiten. Inakzeptabel ist es auch, wenn insbesondere die Social-Media-Abteilungen der Sender politischen Aktivismus betreiben. Und ganz besonders ärgerlich ist es, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk unsauber arbeitet, etwa dann, wenn ein Interview mit einem Mitarbeiter des Senders zu einem Interview mit einem unbeteiligten Bürger wird. Das muss nicht einmal Absicht sein, aber unprofessionell ist es in jedem Fall. Und auch wenn das Thema Antisemitismus heute noch nicht auf der Tagesordnung steht, ich fand es zutiefst verstörend, wenn auf öffentlich-rechtlichen Sendern Propaganda der Hamas uneingeordnet als Tatsachenbericht läuft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es kann auch nicht sein, dass Informationen der Hamas und der israelischen Regierung als im Kern gleichwertig dargestellt werden. Das gilt es dann einzuordnen. Ich bin nicht der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Stelle ein strukturelles Problem hat. Er hat an der Stelle aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht, denn anders als die privaten Rundfunkanstalten finanziert er sich aus Zwangsbeiträgen. Diese Beiträge versetzen ihn in eine privilegierte Lage, und das ist auch okay so, aber im Gegenzug erwarte ich dann auch das besonders penible Einhalten journalistischer Standards. Meine Damen und Herren, Deutschland benötigt einen finanziell unabhängigen und starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der hochwertige Inhalte unabhängig von der Verarbeitungsmethode bereitstellt. Es ist von großer Bedeutung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Vielzahl von Standpunkten umfassend vermittelt, da er in dieser Hinsicht in der öffentlichen Wahrnehmung Boden verloren hat. Die Rundfunkanstalten sind aufgefordert, Berichterstattung und Kommentierung sorgfältig voneinander zu trennen, wenn sie denn schon auf Kommentierung zurückgreifen müssen. Es ist wichtig, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk sich an die gängige Sprache und Rechtschreibung hält und unnötige sprachliche Verrenkung vermeidet. Eine Teilnahme an kulturellen Auseinandersetzungen ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ratsam. Die Förderung gesellschaftlicher Polarisierung sollte nicht das Ziel sein. Das vorliegende Gesetz mag insofern nicht das endgültige Maß aller Dinge sein, es ist aber ein Anfang. Deshalb wird meine Fraktion zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
