Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich stelle fest, dass dem Landtag mittlerweile ein vollständiger Gesetzentwurf vorliegt. Gestern Morgen, also weniger als 48 Stunden vor der Eröffnung dieses Tagesordnungspunktes, war das noch nicht der Fall. Und wir haben ja gerade gehört, dass die Überschrift auch noch nicht angepasst werden konnte. Es lag uns zwar seit letztem Freitag eine Synopse eines Gesetzentwurfes vor, aber es gab keinen vollständigen und begründeten Gesetzentwurf. Das ist problematisch, insbesondere für den Landtag, und das kam auch nicht von ungefähr, denn, ich zitiere jetzt eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages, der das schrieb: „… der Zeitplan für die Gesetzesänderung“ war „im FAG-Beirat im Herbst letzten Jahres ursprünglich so abgestimmt …, dass die Verbandsanhörung … im September durchgeführt wird. … unsere Verbandsgremien hätten nach den Sommerferien … beraten können. Mit der kurzfristigen Änderung des Zeitplanes und einer Anhörung in den Sommerferien ist genau dies nicht möglich. Das haben wir im FAG-Beirat“ – Herr Pegel sprach vom FAG-Beirat – „… vehement kritisiert. Dem wurde aber nicht gefolgt.“ Insofern ist das eine Missachtung des Parlaments hier, und es ist auch schwierig, auf diesen Gesetzentwurf jetzt ad hoc einzugehen. Ich werde es trotzdem tun. Ich werde mich allerdings auf die Synopse beziehen und insbesondere auf die Regelung zur Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulneubau, die gerade angesprochen wurde. Im Ergebnis des Kommunalgesprächs vom 03.11. erkennt die Landesregierung einen Investitionsbedarf für Schulneubau und -sanierung von 430 Millionen Euro. Im Vierteljahreszeitraum 24 bis 27 sollen jährlich – der Innenminister sprach es an – insgesamt 50 Millionen zur Verfügung gestellt werden. 25 Millionen stellt das Land aus eigenen Mitteln zur Verfügung, weitere 25 Millionen werden dem kommunalen Finanzausgleich entnommen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, das teilen wir. Ich selbst als Bildungspolitiker sehe den Instandhaltungsstau an unseren Schulen. Aber gleichwohl hat meine Fraktion auch Anlass zu Kritik. Im Ergebnispapier des Kommunalgesprächs ist allgemein von Schulbau die Rede, im Gesetzentwurf geht es nur um die allgemeinbildenden Schulen, werte Kollegen. Die beruflichen Schulen bleiben da offenbar außen vor. Wir von der AfD-Fraktion achten und schätzen auch die nicht akademische, die berufliche Bildung. Deshalb treten wir auch für eine angemessene Ausstattung der beruflichen Schulen ein. Ich war unlängst beim Wirtschaftsempfang der IHK und da wurde vom Vorsitzenden der IHK auch noch mal bestätigt, dass insbesondere die Berufsschuldichte entscheidend ist, ob Jugendliche eine Ausbildung aufnehmen oder nicht, und da ist es notwendig, dass wir insbesondere eben auch die Berufsschulen bauen mit diesen Mitteln. Und daher werden wir auch eine Gesetzesänderung einbringen, um die beruflichen Schulen in dieses Programm miteinzubeziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Ob Investitionen in allgemeinbildende oder berufliche Schulen Vorrang haben, können und sollen dann die Schulträger selbst entscheiden. Das ist ganz wichtig für uns. Und damit kommen wir auch zum Hauptproblem, denn wer entscheidet jetzt über die Verwendung der Mittel, werte Kollegen? Hier hat der Entwurf der Landesregierung meines Erachtens seine schwersten Mängel. Die Bezeichnung als Pauschale ist irreführend. Laut Lenk-Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich kommt eine Pauschale ohne Antrags- und Abrechnungsverfahren aus. Eine solche Pauschale ist zum Beispiel die sogenannte Infrastrukturpauschale laut FAG Paragraf 23. Hier werden die Mittel ohne Antragsverfahren nach Schlüsseln, zum Beispiel Einwohnerzahl, Finanzkraft oder Landkreisfläche, verteilt. Da weiß jeder, woran er ist. Das Verteilungsverfahren der Landesregierung für die Infrastrukturpauschale Schulbau dagegen ist komplex und auch intransparent. Es benachteiligt strukturell die kreisangehörigen schultragenden Gemeinden. Die Landesregierung macht die Landkreise zur Herrin des Verfahrens über die Verteilung der Zuweisungen, die Landkreise sind aber auch Schulträger. Sie haben also natürlich ein großes Interesse, selber in den Genuss dieser Zuweisungen zu kommen. Zwar sollen die Landkreise die kreisangehörigen kommunalen Schulträger angemessen beteiligen, daran glaubt aber offenbar nicht einmal die Landesregierung selbst. Deshalb soll nach der Erstellung des Verteilungsvorschlags durch die Landkreise eine Lenkungsgruppe aus Ministerien, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag darüber entscheiden. Diese Lenkungsgruppe soll insbesondere anderweitig finanzierbare Projekte zurückweisen und die angemessene Beteiligung kreisangehöriger kommunaler Schulträger sicherstellen. Vor die Wahl gestellt zwischen Antragsverfahren und Pauschalverteilung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen entscheidet letztlich die Landesregierung oder entscheidet sich die Landesregierung für eine dritte, nämlich die denkbar schlechteste Alternative für die Verteilung der Mittel. Zuerst veranlasst sie einen aufwendigen, aufgrund der Doppelrolle der Landkreise als Moderator und Partei unfairen und damit konfliktführenden Verhandlungsprozess auf kommunaler Ebene. Anschließend gibt es ein quasi Antragsverfahren auf ministerialer Ebene, das heißt, die Landesregierung wird, wie eigentlich immer, das letzte, das entscheidende Wort haben. Die Landesregierung praktiziert „Teile und herrsche“ und ist quasi Herr des Verfahrens. Und das sehen wir als AfD durchaus kritisch und das ist auch nicht Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind selber in der Lage, dort die Mittel zuzuteilen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist für die Bewertung übrigens auch egal, ob und in welchem Umfang die kommunalen Spitzenverbände ihre Zustimmung gegeben haben, denn seien wir mal ehrlich, der Landkreistag ist die Vereinigung der Landkreise zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen. Er wird mit der Bevorteilung der Landkreise kein Problem haben, werte Kollegen. Für den Städte- und Gemeindetag sind dagegen die kreisangehörigen schultragenden Gemeinden nur eine von vielen Gruppen, die er vertreten muss. Wir von der AfD werden daher dafür sorgen, dass die Interessen der kleinen kreisangehörigen Gemeinden mehr Berücksichtigung finden. Wir werden Anhörungen verlangen, in denen auch die Interessenten der oder die Interessen dieser kleinen schultragenden oder dieser kleinen Gemeinden gehört werden. Und wir werden wirklich für eine klare, transparente Verteilung sorgen, denn dieses Projekt, Schulbauprojekt ist immens wichtig. Das darf nicht durch solche intransparenten Verteilungsverfahren, wo letztlich die Landesregierung wieder das Sagen hat, sozusagen ins schlechte Licht gerückt werden. Wir müssen da die Betroffenen an einen Tisch holen. Das werden wir in den Beratungen einfordern, weil wir da tatsächlich einen schweren Mangel sehen, dass zum einen die Verteilung der Mittel intransparent geregelt ist und dass in der Tat auch die Berufsschulen davon profitieren müssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
