landtag-mv.de ↗

Elke-Annette Schmidt

08.11.2023 Sitzungen 8/66

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts auf Drucksache 8/2084. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2084 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich damit nicht. Damit ist Artikel 1 Paragraf 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Ich lasse zunächst über die zu Artikel 1 Paragraf 2 vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2762 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sind keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2762 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2766 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? –Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2766 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2767 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2767 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist Artikel 1 Paragraf 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2763 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2747 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/2747 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2331, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2331 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/2712 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir wissen alle, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER genannt, mit einem Finanzvolumen in Höhe von 95,5 Milliarden Euro in der aktuellen Förderperiode die wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Programmen und Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik in unserem Bundesland ist. Davon profitieren wir enorm. In der letzten bis 2022 verlängerten Förderperiode hat unser Land 936,7 Millionen Euro erhalten, die mit 262,6 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln kofinanziert worden sind. Wesentliche Finanzschwerpunkte sind die Bereiche Wissenstransfer und Information, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Verbesserung der Ökosysteme, der Ressourcenschutz und Klimaeffizienz sowie soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung. Und die Vergangenheit hat gezeigt, wie aufwendig die Projekt- und Fördermittelverwaltung ist, vor allem, wenn die Umsetzung der Maßnahmen im Wesentlichen zentral durch die EU-Verwaltung in Brüssel erfolgt. Dies hat sich nun geändert. Meine Damen und Herren, die aktuellen und damit neuen Richtlinien sehen eine wesentlich stärkere Ausgestaltungsfreiheit für die Mitgliedsstaaten vor. Zudem sind einige EU-Verordnungen entfallen. Insofern steht mit dem Inkrafttreten novellierter EU- und Bundesvorschriften das Land in der Pflicht, fehlende Regelungstatbestände neu zu normieren. Mit diesem Gesetz soll nun vor allem die Ausgestaltung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Bereich der ELER-Maßnahmen aktualisiert werden, was die erste und zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik betrifft. Wesentliches Ziel ist es, mit geringem gesetzgeberischen Aufwand ein bewährtes und hocheffizientes Verwaltungs- und Kontrollsystem zu gewährleisten, das bisherigen Förderperioden entspricht und den Aufwand der Genehmigungs- und Kontrollbehörden minimiert. Meine Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen, der Fachausschuss hat einstimmig – unter der Maßgabe seiner in der Beschlussempfehlung formulierten redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen – für die Annahme des Gesetzentwurfes votiert. In Bezug auf seine Empfehlung hat sich der Ausschuss davon leiten lassen, dass die Beantragung, Verwaltung und Ausreichung der Fördermittel zukünftig weniger bürokratisch und dennoch rechtssicher durchgeführt werden soll. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Mit seinem bewährten digitalen Verwaltungs- und Kontrollsystem hat das Land Beispielhaftes geleistet. Anwender erhalten bereits Informationen zur Beantragung von Fördermitteln und an welchen Stellen Korrekturen an Förderanträgen vorzunehmen sind. Antragsteller, Beratungsinstitutionen und Genehmigungsbehörden werden besser informiert und das Verwaltungsprocedere verläuft einheitlicher. Die redaktionellen Änderungsempfehlungen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zum GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz, dem GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz sowie zur GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung wurde einstimmig zugestimmt, weil sich der ursprüngliche Verweis des Landes auf das GAP-Finanzinteressen-Schutz-Gesetz auf einen Gesetzentwurf bezogen hatte, der auf der Bundesebene noch nicht verabschiedet wurde. Einstimmigkeit hatte auch in Bezug auf die Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Januar 2023 bestanden. Dadurch ist es möglich, beantragte Fördermittel rückwirkend zu erhalten. Für rückwirkende Ausschlüsse und Sanktionen gilt das nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Agrarausschuss ist den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen sowie das Fachressorts gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Elke-Annette Schmidt Protokoll ↗