Henning Foerster
Nein, gestatte ich jetzt nicht. DIE LINKE im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hingegen steht zu ihrem Wort. Wir haben mit dem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag angekündigt, ein echtes Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen. Das wussten auch alle, ganz gleich, ob sie im Lager der Befürworter oder der Kritiker dieses Vorhabens beheimatet sind. Und deswegen will ich noch einmal sagen, das nennt man übrigens Berechenbarkeit, auch keine ganz unwichtige Tugend in der Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner von der SPD setzen wir dieses Vorhaben nun um und werden dem Gesetz selbstverständlich aus Überzeugung zustimmen. Jetzt noch eine Bemerkung zu den vorliegenden Änderungsanträgen, zunächst zu den GRÜNEN: Ihren Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit noch stärker im Vergaberecht zu verankern, den kann ich durchaus nachvollziehen, die Debatte darüber wird ja augenblicklich auch auf allen politischen Ebenen geführt. So heißt es in einem Papier der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft unter anderem wie folgt: „Europaweit brauchen wir Ambitionen und verlässliches Handeln für den Klimaschutz in allen Sektoren. Sobald bürokratiearm leistbar, wollen wir den Klimaschutz auch bei Materialien und ihrer Produktion verankern … Dadurch wird ein Anreiz gesetzt, künftig den Einsatz von nachhaltigen, nachwachsenden Baustoffen und Recyclingmaterial zu erhöhen. Bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts“ im Bund „streben wir an, die Nachhaltigkeitskriterien stärker zu verankern.“ Es wird also eine bundesrechtliche Regelung dazu geben. Und inwieweit dies dann auch Folgen für unser Tariftreue- und Vergabegesetz hat, bleibt abzuwarten. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Zweiten: Zum Thema Schwellenwerte haben Sie das Argument für die Ablehnung Ihres Änderungsantrages eigentlich schon selbst geliefert. Das Gesetz muss nach unserer Auffassung bereits bei niedrigeren Schwellenwerte greifen, um den gewünschten Steuerungseffekt dann auch tatsächlich zu realisieren. Höhere Schwellenwerte würden letztlich dazu führen, dass weniger Beschäftigte von den Tariftreueregelungen profitieren. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und insofern muss man natürlich die Änderungsanträge von CDU und AfD erst recht ablehnen, die ja noch ganz andere Größenordnungen da vorsehen. Soweit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
