Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es weiter mit dem Vergabenachprüfungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Das hat seinen Ausgangspunkt natürlich auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Und hier geht es im Kern darum, dass öffentliche Aufträge natürlich einer Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden bedürfen, und bei Aufträgen, die den Ländern zuzuordnen sind, wird das durch die entsprechenden Vergabekammern geregelt. Das vorliegende Gesetz gibt es nun seit 24 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen es deswegen anpassen an die neue Rechtslage auf Bundesebene. Und es gibt einen inhaltlichen Punkt, auf den ich jetzt bei der Einbringung noch gerne hinweisen möchte. Das ist das Thema, dass wir ehrenamtliche Beisitzer bestimmen. Da geht es nicht nur um deren Entschädigung, die keine direkten Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, aber geregelt werden müssen, sondern auch um die Frage, wie die Bestellung abläuft. Wir haben bisher es so geregelt, dass ausschließlich Vorschläge der Kammern und entsprechenden Verbände aus der Wirtschaft berücksichtigt werden sollen. Das werden wir auch weiterhin tun. Wir haben nur festgestellt bei bestimmten Spezialgebieten in der Vergabe, dass dann keine Nominierungen erfolgt sind. Wir halten deswegen es für erforderlich, dass man die Möglichkeiten der Besetzung erweitert. Das kann dann durch das Land in Abstimmung mit den Genannten vorgenommen werden. Und das ist dann auch noch einmal ein wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes. Ich wünsche gute Beratungen in den Ausschüssen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
