Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, keine Aussprache vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2331. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2331 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2712 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/2712 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2598. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2598 – In der 63. Sitzung des Landtages am 20. September 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
