Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzesentwurf verfolgt ganz unbestritten ein wichtiges Ziel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, der Einstieg Ihrer Rede, Frau Oehlrich, lässt mich wieder fassungslos zurück. Sie suggerieren oder suggerierten gerade hier vorne am Rednerpult, dass es unter Polizisten Alltag sei, dass sie sich rechtsextremen Chats widmen. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, ganz genau so! Ich kann es ja noch mal nachlesen. Frau Oehlrich hat das ja Wort für Wort abgelesen. Genau das hat sie suggeriert, als wäre das Alltag, dass Polizisten so miteinander … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, ganz genau! Und ich muss ganz ehrlich sagen, ich glaube, das dient der Sache nicht. Wenn 99 Prozent, wir haben ja gehört, noch mehr, 99,9 Prozent der Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) die im Landesdienst der Polizei stehen, auf den Grundfesten dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sich nämlich genauso darüber ärgern, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass es im Promillebereich Kollegen gibt, die sich eben dagegen oder nicht dafür aussprechen und so einen Mist bauen, dass sie sich darüber genauso ärgern, und Sie tun so – und doch, das ist so –, Sie tun so, als würde das jeder zweite Polizist so machen, das hat mich persönlich eben getroffen, finde ich nicht in Ordnung. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das hat sie wirklich nicht gesagt.) Aber ich würde ganz gerne an dieser Stelle dann doch zu einer sachlichen Debatte zurückkommen. Das haben Sie aber leider auch erst nach Ihren ersten drei Sätzen geschafft. Das Disziplinarrecht dient dazu, die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten und Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen geltende Gesetze zu ahnden. Einig sind wir uns alle darüber, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. Das eint uns, ich sage es noch mal ganz deutlich. Ob dies aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen kann, in dem die Disziplinarklage abgeschafft und durch eine Disziplinarverfügung ersetzt wird, wage ich sehr zu bezweifeln. Im Jahr 2020 hat das damals CDU-geführte Innenministerium eine Wende in seiner Informationspolitik vollzogen, um zukünftig effektiver gegen Rechtsextremisten in der Landespolizei vorzugehen. Und ich bin dem Innenminister sehr dankbar, dass er in seiner Rede auch noch mal hervorgehoben hat, wie das Innenministerium und die Kollegen selbst ein sehr, sehr großes Interesse daran hatten, die Dinge aufzuarbeiten und aufzuklären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Es wurde damals eine Statistik über abgeschlossene und laufende Disziplinarverfahren der Landespolizei M-V veröffentlicht. Es war auch angedacht, eine Gesetzesänderung zu prüfen für eine vereinfachte Entlassung von nicht rechtstreuen und verfassungsfeindlichen Beamten durch Verwaltungsakt. Denn sind wir mal ehrlich, wir wollen das ja, alle wollen das ja, die Beamten selbst wollen diese Kollegen loswerden. Doch eine Gesetzesänderung im Beamtenrecht ist nicht so einfach durchzuführen und umzusetzen. Auch die Frage, ob die Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens vor das Gerichtsverfahren wirklich zu einer Beschleunigung für den gesamten Disziplinarvorgang führt, ist noch nicht beantwortet. Und das haben wir auch eben schon zweimal gehört. In den meisten Fällen wird ein Beamter, der durch Verwaltungsverfahren beispielsweise aus dem Dienst entlassen wurde, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Neben dem bisherigen Gerichtsverfahren wird also noch ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren durchzuführen sein. Dazu kommt, dass eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hätte, sodass die Änderung weiterer Gesetze hätte geprüft und vollzogen werden müssen. Wegen der notwendigen Beteiligung der Ressorts und Anhörungen der Verbände wäre die Änderung des Disziplinarverfahrens in der laufenden Legislaturperiode, also der letzten, nicht mehr möglich gewesen. Und aus diesem Grund hat der damalige Innenminister im Jahr 2021 auf eine Änderung des Disziplinargesetzes vorerst verzichtet. Sie kennen die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage aus dem März 2023, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN. Aktuell ist in M-V keine Änderung des Disziplinargesetzes geplant, da die geltenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung des Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten für ausreichend erachtet werden. Auf Bundesebene, auch das haben wir schon gehört, hat die Regierung im Februar 2023 ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung vorgelegt, mit dem eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst ermöglicht werden soll. Bei der Sachverständigenanhörung im zuständigen Innenausschuss im Bund Juni 2023 hat das Vorhaben der Bundesregierung zu geteilten Meinungen geführt. Die Gewerkschaftsvertreter haben die geplante Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Disziplinarverfügung sehr scharf kritisiert. In der Anhörung wurde gerügt, dass den Betroffenen mit einer Neuregelung die Möglichkeit genommen wird, bereits im ersten Zug eines Disziplinarverfahrens von einem Verwaltungsgericht eine bindende und von der Behörde unabhängige Entscheidung zu erhalten. Gleichfalls lief eine Anhörung im Bundesinnenausschuss auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der lautete: „Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern – Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“. Und wir haben eben noch mal gehört, wie wichtig es auch ist, den ersten Punkt, nämlich den Generalverdacht, nicht in den Vordergrund zu stellen. Das wäre wirklich eine Schande für die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag den Kopf für unsere Sicherheit und Ordnung hier in diesem Land hinhalten. Die CDU/CSU-Fraktion wendet sich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil der Gesetzentwurf auch von den Beamtengewerkschaften übrigens als nicht geeignet kritisiert und als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen wird. Ich glaube, das kann man nicht einfach wegwischen. Das besteht also definitiv, diese Annahme, oder dass dieses Misstrauen von bestimmten politischen Parteien definitiv so vorausgesetzt wird. Zugleich hat die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen. Stattdessen sollte die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts erhalten und durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern und gegebenenfalls die bessere personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte verbessert werden. Auch das haben wir hier heute schon gehört. Nach allem sollte in diesem Land zumindest das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren im Bund abgewartet werden und die Ergebnisse ausgewertet werden, außerdem – und da möchte ich die Forderung der CDU/CSU im Bund für unser Bundesland bekräftigen – unter Mitwirkung der Landesbehörden und ihrer Beschäftigten einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der die Sensibilisierung für Anhaltspunkte verfassungsfeindlicher oder extremistischer Äußerungen und Verhaltensweisen bereits bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst verbessert. Wir lehnen aus diesen Gründen eine Zustimmung und auch eine Überweisung Ihres Gesetzesentwurfes ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU)
