René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Noetzel, jetzt haben Sie aber ein bisschen ratlos zurückgelassen. Erst reiten Sie rum auf Ziffer 500 Ihres Koalitionsvertrages, kündigen hier was an im Dezember. Ich hätte jetzt einen Gesetzentwurf erwartet, das wird es wohl nicht. Das lässt sich wohl nicht im Rahmen einer Aussprache regeln oder einer Aktuellen Stunde! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also ich bin gespannt, was jetzt kommt. Ich … (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ist ja Weihnachten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Genau, irgendwas wird da kommen und wir sind ganz gespannt. Aber nichtsdestotrotz hätte ich hier gerne wirklich ein Fleißbienchen für die Fraktion der GRÜNEN ausgesprochen, denn das ist schon sehr umfangreich, der Gesetzentwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na Moment! Moment! Nicht zu früh klatschen! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, doch! Fleißbienchen ist Fleißbienchen.) Was ich, was ich aber begrüße, ist, dass man auf jeden Fall die Bundesgesetzgebung hier im Blick hatte, weil eins halte ich schon für sinnvoll: dass man schaut, was der Bund jetzt gerade macht. Man sollte sich die Argumente und man sollte sich auch die ganze Diskussion um die Regelung, die wir in Baden-Württemberg haben – im Übrigen auch, glaube ich, von der CDU damals wesentlich mitgeprägt –, das sollten wir uns noch mal genauer anschauen. Deswegen wäre ich sehr wohl und würde auch unserer Fraktion raten, zu unterstützen, dass wir das im Ausschuss weiter behandeln, damit wir uns eben auch dort weiter schlaumachen können, wie man damit umgeht. In der Tat, das muss ich auch sagen, liebe Kollegin Frau Oehlrich, der Einstieg war etwas ungewöhnlich, weil Disziplinarrecht betrifft ja nicht nur diese Gruppe, die jetzt explizit angesprochen wurde, sondern das Disziplinarrecht geht sehr, sehr weit. Das kann sehr, sehr weite Folgen haben. Auch unterhalb des Extremismusbereichs (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt es natürlich Maßnahmen. Es war jetzt alles sehr einseitig. Und was mir auch absolut zu kurz gekommen ist in der ganzen Diskussion, ist, dass es natürlich für jemanden, der oder die sich einem Disziplinarverfahren stellen muss, natürlich auch unerträglich ist, dass es so eine lange Verfahrensdauer gibt, denn es kann ja auch damit enden, dass es fallen gelassen wird, dass am Ende man im Dienst verbleibt beziehungsweise auch gar nicht sanktioniert wird, weil sich herausstellt, dass möglicherweise gar nichts dran war, dass man – wie ein Freispruch – rauskommt. Und das ist natürlich auch eine Belastung, gerade, wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist. Das dürfen wir auch nicht ganz vergessen. Deswegen, das Ansehen einer Verfahrensbeschleunigung, das unterstützen wir. Deswegen ist es ja auch wichtig, dass wir uns damit im Ausschuss auseinandersetzen.
