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Christian Pegel

08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden, die ich Ihnen gerne noch versuchen will, so weit zu beantworten, wie ich es an dieser Stelle kann. Zuallererst war eine Sorge geäußert worden, es würde ein Antragsverfahren werden. Wenn ich da ungenau war in meinen Darstellungen – der Gesetzentwurf ist hoffentlich zumindest sehr klar –, es handelt sich um pauschalierte Zuweisungen im Rahmen des FAG an die Landkreise und kreisfreien Städte. Wir brauchen keinen Antrag, wir brauchen keine Abrechnung hinterher. Genau das war ein hehres Ziel beider Seiten – der kommunalen Familie genau wie von uns. Es wird dann allerdings zwischen Landkreisen und Gemeinden noch mal eine Diskussion geben müssen. Wenn Sie in den Entwurf hineingucken, wird deshalb eine Verpflichtung vorgesehen, dass die Landkreise Satzungen erlassen, die auch das versuchen, sehr standardisiert zu regeln, sodass der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst klein bleibt. Meine Damen und Herren, das gilt für die 50 Millionen Euro pro Jahr, 25 aus der Schlüsselzuweisung, 25 vom Land, die mal vier machen die 200, und da das 50 Prozent Kofinanzierung erfordert, kommen wir auf die 400, um noch mal das Zahlenspiel, was gar keins sein sollte, sondern das zeigt, wie erheblich auch der kommunale Leistungsanteil hier drin ist, deutlich zu machen. Das von Ihnen angesprochene Verteilungsverfahren war gerade dezidierter Wunsch – und hat uns über mehrere Wochen über viele Verhandlungsrunden beschäftigt – des Städte- und Gemeindetages, weil wir eben diese pauschalierte Zuweisung über die Landkreisebene vornehmen, weil dessen Sorge groß ist, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unter die Räder kommen, und dann ist dieses sehr auch fein austarierte System entwickelt worden: Die Landkreise machen gemeinsam mit den Gemeinden, vorgegeben in einer Satzung, wie es in etwa funktionieren soll, eine Liste, und sie muss noch einmal auf Landesebene durch das von Ihnen angesprochene Gremium, bei dem jedes der Mitglieder, also auch der Städte- und Gemeindetagvertreter und der Landkreistagvertreter oder -vertreterinnen, dürfen Sie sich aussuchen, ein Vetorecht hat. Die Idee war, die sollen wissen, wenn wir uns nicht einigen, kann jeder meiner Verbände es auf Landesebene stoppen, dann kommt der ganze Kram zurück und wir fangen von vorne an. Das ist ein Stück weit genau dieses Checks and Balances und ein ganz wichtiger Prozess. Von daher würde ich sehr für dieses System werben. Das war dem Städte- und Gemeindetag gerade aus den von Ihnen genannten Gründen extrem wichtig, damit genau das nicht geschieht. Ich will bloß werbend ein bisschen aus den Gesprächen berichten, damit Sie es einordnen können, was uns da umtrieb. In dem Kontext war die Abstimmung mit dem Land auch immer bedeutsam, weil wir eine Schulbau-AG haben, die eben nicht nur diese Mittel sieht, sondern auch die im EFRE, die im ELER und die in der Städtebauförderung, denn auch die stehen weiterhin für Schulbau zur Verfügung und werden von den Städten und Gemeinden entsprechend genutzt werden. Und die Idee war, dass die Landkreise sich hoffentlich klugerweise einmal mit der Schulbau-AG zusammensetzen, bevor sie ihre Liste fertig haben. Und wenn die Schulbau-AG sagt, Mensch, Greifswald könnte aber viel leichter über den EFRE gehen und da macht ihr euch im Kreis bei diesen Geldern welche frei, um vielleicht einer kleinen Gemeinde zu helfen, guckt dann mal, ob ihr umstrickt, dann ist das vielleicht eine Hilfe, die gar nicht so unvorteilhaft ist. Also an der Stelle war der Versuch schon, mit dem Land auch im Kontakt zu bleiben, denn es gibt mehr als diese Schulbaumittel, es gibt eben auch in den anderen drei Töpfen welche, die man gedanklich immer wieder reinträgt und die die IMAG, die Interministerielle Arbeitsgruppe der Ministerien, eben auch alle drei immer im Blick hat, wenn sie über Schulbauprojekte spricht. Sie hatten mich gefragt, ob es eine Erhöhung auch über – bei der Mindestfinanzausstattung –, über die jetzige hinausgegeben hat. Nein, die Diskussion haben wir nicht geführt. Die jetzt gewählte ist schon weit über den Vorschlägen des Gutachters für die FAG-Novelle 2020, ist bei vielen Gemeinden, denen es bessergeht, im Übrigen nicht unstrittig. Ich hab da viele spannende Debatten geführt, und deswegen war völlig klar, das ist quasi schon die oberste Grenze. Darüber hinaus haben wir in der Tat nicht diskutiert. Aber Sie haben ausdrücklich gefragt, sollen gern die Antwort da einmal bekommen haben. Sie hatten darauf hingewiesen, die vierprozentige Investitionsmöglichkeit aus den Schlüsselzuweisungen haben nur fünf Kommunen genutzt. Genau das war der Grund: Der Städte- und Gemeindetag war überzeugt, wenn wir es jetzt ein bisschen länger ermöglichen, gäbe es jetzt erst für manche kleinere Gemeinde so viel freie Luft, nachdem der Haushalt grundkonsolidiert ist, dass man das erste Mal drüber nachdenkt, ob man das wählen will. Deswegen die Entscheidung, bis 27 weiterlaufen lassen, um zu schauen, hilft das vielleicht auch mehr Kommunen und breiter, als es bisher genutzt werden konnte. Ich würde noch einmal gerne Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Domke, eine Bitte mit an die Hand geben. Der Versuch war, diese Eigenmittel, diese 50 Prozent, plausibel für beide Seiten abzubilden. Die eine Seite, der kleinere Teil, ist finanziell RUBIKON rot, also extrem eng, eher überschuldet. Das sind die, denen wir versuchen, mit den vier Jahre lang möglichen ergänzenden Sonderzuweisungen zu helfen, aktiv Geld zu bekommen. Und der größere Teil, mehr als zwei Drittel, hat Haushaltsüberschüsse. Da haben wir gesagt, denen wollen wir die Chance geben, darauf stärker zurückzugreifen. Noch mal: Die entscheiden das am Ende selbst, wie sie mit ihrem Geld umgehen. Bisher hängen wir aber den Korb extrem hoch, um die Haushaltsüberschüsse überhaupt einsetzen zu dürfen, und der wird jetzt insgesamt niedriger gehängt. (Zuruf von René Domke, FDP) Da ist jetzt nicht mehr Hosenträger und Gürtel drin. Das ist ein bisschen die Überlegung. Steht im Übrigen nicht nur für Schulbau, sondern auch für andere Dinge zur Verfügung. Zu guter Letzt hatten Sie angesprochen Transparenzregister. Das Finanzministerium hat lange geprüft, sagt uns sehr deutlich, die Daten, die man dafür bräuchte, haben sie nicht. Also mussten wir jetzt schauen, wie wir ein Instrument finden, um es trotzdem transparent zu machen. Und das war in den längeren Gesprächen mit den Kommunen immer wieder Thema. Und da haben wir jetzt diesen Kunstgriff, den Niedersachsen offenbar auch bemühen wird, versucht, um wenigstens kommunal deutlich zu machen vorher/hinterher. Jetzt kann man über das Jahr des Vorher streiten, keine Frage, aber die Transparenzregisterdaten liegen im Finanzministerium nicht vollzählig und nicht in der Tiefe vor, die nach dortiger Überzeugung erforderlich gewesen wären, um es seriös zu machen. Und deswegen gehen wir jetzt diesen anderen Weg, der hoffentlich wenigstens kommunal, regional vor Ort dann die Transparenz schafft, die wir uns gemeinsam hoffentlich trotzdem wünschen. Ganz herzlichen Dank! Ich hoffe, ich konnte damit alle angesprochenen Fragen einmal antippen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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