Mandy Pfeifer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf hier heute zu Ihnen sprechen, weil unser jugendpolitischer Sprecher Michel-Friedrich Schiefler leider krank geworden ist, und als Erstes möchte ich beste Genesungswünsche nach Ribnitz-Damgarten schicken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zudem werde ich mich auf Ausführungen zum Jugendbeteiligungsgesetz konzentrieren, zum Integrationsgesetz wird meine Kollegin Dagmar Kaselitz später noch mal ausführen. Kindern und Jugendlichen künftig mehr Mitsprache und Teilhabe an gesellschaftlichen Beteiligungsprozessen zu ermöglichen und dafür ein Jugendbeteiligungsgesetz vorzulegen, das ist ein weiteres Ziel der Koalitionäre, das wir heute umsetzen. Kinder und Jugendliche sind Teil unserer Gesellschaft, sie sind unsere Gegenwart und sie sind unsere Zukunft. Nicht selten treffen wir Entscheidungen, die Auswirkungen auf junge Menschen haben, wenn nicht im Hier und Jetzt, dann im Morgen und Übermorgen. In der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ erleben wir, Jugendliche interessieren sich für unsere Gesellschaft, sie wollen verstehen, warum die Dinge sind, wie sie sind, sie können ihre Bedürfnisse klar formulieren, sie haben klare Vorstellungen davon, in welcher Gesellschaft sie leben wollen, und sie wollen mitgestalten. Dabei wollen sie ernst genommen werden und verstehen, warum Dinge gehen und warum sie nicht gehen, und sie wollen daran mitarbeiten, kreative Lösungen zu finden, die Erwachsene von alleine möglicherweise gar nicht sehen. Meine Damen und Herren, und damit haben Kinder und Jugendliche alles, was unsere Demokratie braucht, was sie bereichert und was sie beflügelt. Wir können junge Menschen nicht früh genug dazu einladen, demokratische Prozesse zu erlernen und sie mitzugestalten und dabei Selbstwirksamkeit zu erleben. Selbstwirksamkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wir mindestens ins Gespräch gehen, vorgetragene Argumente ernst nehmen und abwägen und, wenn sie gut und realistisch umsetzbar sind, uns zu eigen machen. Selbstwirksamkeit in diesem Zusammenhang bedeutet, dass wir Entscheidungskompetenzen abgeben und das auch aushalten. Meine Damen und Herren! „Wir sind keine Erwählten, wir sind Gewählte. Deshalb suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um diese Demokratie bemühen“, sagte einst Willy Brandt. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen Rahmen und zeigen Möglichkeiten auf, wie wir den Bemühungen der Kinder und Jugendlichen um diese Demokratie Rechnung tragen werden. Wir geben ihnen damit einen verlässlichen Raum, sich einzubringen, ihre Interessen zu artikulieren, Kompromisse zu erarbeiten und zu diskutieren, sowohl auf der kommunalen als auch auf der Landesebene, und ermöglichen damit, dass sie ganz praktisch Demokratie erlernen und nicht nur in der Theorie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Beteiligungsprozesse, Kinder- und Jugendrecht zu organisieren, wird das A und O für ihr Gelingen sein. Und vergessen dürfen wir nicht, Beteiligung ist ein Angebot und keine Pflicht. Mitunter werden wir auch Schweigsamkeit aushalten müssen, aber das bekommen wir hin, da bin ich ganz zuversichtlich. Und wenn ich jetzt einmal reflektiere, was ich hier heute in der Debatte gehört habe, dann möchte ich der AfD entgegenhalten, die sagte, wir tun so, als wären Kinder Erwachsene und wollen sie also mit Pflichten und Verantwortung überlagern: Nein, so ist es nicht! Wir wollen einen verbindlichen Rahmen schaffen, dass wir ihnen zuhören, weil wir ihnen zuhören müssen, damit wir richtige Entscheidungen treffen können. (Thore Stein, AfD: Und dafür brauchen Sie ein Gesetz?) Und auch zu Herrn Glawe möchte ich sagen, auch Kommunen sollten ein Interesse daran haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner mitzunehmen, und auch vor Ort entscheiden Demokratinnen und Demokraten, die ein Eigeninteresse daran haben sollten, die richtigen Entscheidungen zu treffen, sodass sie zu allen passen und eben nicht genau das passiert, was Frau Becker-Hornickel beschrieben hat. Mit diesem Gesetz sollen auch die Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Auch das ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche im Kontext des SGB VIII die Möglichkeit haben, Rat zu finden oder Beschwerden einzureichen, und unabhängig unterstützt werden. Ich weiß, dass zum Beispiel Pflegekinder oder Eltern in Sorgerechtsstreitigkeiten ganz dringend auf diese Beratungsmöglichkeit warten, und deswegen ist es gut, dass wir auch hier vorankommen. Auch ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und auf konstruktive Debatten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
