Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Versprochen, gehalten – Herr Winter hat schon darauf hingewiesen. Tariftreue- und Vergabegesetz und dessen Modernisierung sind eine lange Geschichte. Ich gebe offen zu, dass wir in der letzten Legislaturperiode nicht in der Lage waren, dieses Vergaberecht zu modernisieren, und deswegen haben wir uns das auch für diese Legislaturperiode vorgenommen – versprochen und gehalten. Und heute sind wir in der Zweiten Lesung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Man muss auch deutlich sagen, worüber reden wir. Wir reden über öffentliche Aufträge und es ist meine klare Überzeugung, wenn wir über öffentliche Aufträge des Staates reden, sollte selbiger auch in der Lage sein, die Regeln für die Vergabe solcher Aufträge entsprechend aufzustellen, und dazu gehört für mich fundamental das Thema „gute Arbeit“. Und gute Arbeit ist in der Tat das Kernstück dieses Tariftreue- und Vergabegesetzes, weil wir in Mecklenburg-Vorpommern noch immer das Land sind, im Ländervergleich, mit der geringsten Tarifbindung, mit den geringsten Löhnen und das Thema „gute Entlohnung“ für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Und ich kann auch sagen, dass das Bundesarbeitsministerium sich auch unseren Gesetzentwurf als Vorbild nimmt für das, was es auf Bundesebene regeln will. Und da muss man mal so deutlich sagen, so schlecht kann das Ganze nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das, was wir dort vorsehen, ist gut für die Beschäftigten. Es ist aber – und ich sage das ausdrücklich – gut für die Unternehmen, Herr Winter hat das schon angedeutet. Es ist im Wettbewerb wichtig, die tarifgebundenen Unternehmen, die wenigen, die wir haben, in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Und bei öffentlichen Aufträgen tun wir das genau an der Stelle mit diesem Gesetz. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Und es gibt eine klare Rangfolge. Wir haben das Erste, das Primat sozusagen: die Bindung an repräsentative Tarifverträge, wenn die nicht vorliegen, die Bindung an Branchentarifverträge. Wenn die nicht vorliegen, kommt der vergaberechtliche Mindestlohn ins Spiel. Herr Winter hat schon darauf hingewiesen. Die Ausschussberatungen haben dazu geführt, dass man hier noch mal eine Regelung mit der Unterlinie von 13,50 Euro eingebracht hat, in der Tat angelehnt an den untersten Tarif Gebäudereinigerhandwerk. Und, Herr Waldmüller, Sie können sich daran erinnern, das war eben auch das Thema beim alten vergaberechtlichen Mindestlohn, dass man sich daran schon in der Vergangenheit, in der vergangenen Legislaturperiode orientiert hat. Insofern machen wir nichts Neues in dem Sinne. Und, meine Damen und Herren, warum machen wir das? Ich bin der festen Überzeugung, dass, weil ja viel über den Mindestlohn diskutiert wird, dass wir mit einem Mindestlohn auf Dauer Fachkräfte im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht werden halten können. Und wenn auf der Tribüne junge Leute sitzen und darüber nachdenken, was mache ich in Zukunft, mache ich das in Mecklenburg-Vorpommern, muss ich vielleicht woanders hingehen, dann können wir per se aufgrund der Arbeitsmarktsituation, der Fachkräftelage sagen, ja, jeder/jede, die in diesem Land ihr Glück versuchen möchte, kann diese Chance wahrnehmen, weil wir genügend Arbeitsplätze haben. Aber das Thema Entlohnung ist immer noch ein Thema, auf das ich immer angesprochen werde, auch von vielen Menschen, wo sie sagen, ja, wir bezahlen weniger in unseren Unternehmen als in vergleichbaren Unternehmen woanders. Das ist etwas, wo junge Leute abwägen, und hier müssen wir auch vorankommen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Wir haben ein schlankes Gesetz, das orientiert sich am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir haben zwei Verordnungen vorgesehen, und in der Tat, weil es gerade angesprochen wurde, wir möchten auch gerne im Ausschuss diese Verordnungen vorstellen, das gehört zur Transparenz dazu. Die sind jetzt parallel im Verfahren, weil ich sage auch offen angesichts der vorliegenden Anträge, wir sollten auch mal über das Thema Schwellenwerte in der Tat diskutieren. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Ich sage mal, es gibt hier Anträge, die legen die Schwellenwerte der Anwendung so hoch, dass man eigentlich den Charakter des Gesetzes aushebelt. Das kann man nicht mitmachen. Aber man muss natürlich und gegebenenfalls auch durch eine Anpassung der Verordnungen auf der Zeitschiene dafür sorgen, dass sie handhabbar sind und dass wir ein vernünftiges und akzeptables Tariftreuegesetz haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Genau! Sehr richtig!) Neben der Lohnfrage, meine Damen und Herren, das freut mich ganz besonders, und den Kernarbeitsbedingungen geht es aber auch – und ich will es an der Stelle noch mal erwähnen, wir hatten das ja bei der ersten Debatte – natürlich um das Thema Wirtschaftlichkeit. Das sogenannte Zwei-Umschlag-Verfahren findet jetzt Eingang in die Verordnungen. Ich hätte mir eine Pflicht gerne vorgestellt, aber wir haben zumindest eine Sollbestimmung, die wir vorgesehen haben. Wir werden das Thema Nachhaltigkeit entsprechend platzieren in dem Tariftreue- und Vergabegesetz und das Thema Regionalität. Und ich glaube, manches gehört auch zusammen. Ich konnte das selber an einem konkreten Beispiel erleben: eine Möbelproduktion in Mecklenburg-Vorpommern, die sich sehr spezialisiert hat auf Schulen und Kitas und sich darüber beklagt hat beim Wirtschaftsminister zu Recht, dass man zu wenig Aufträge im eigenen Land platzieren kann und mehr Aufträge außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern hat. Und als wir dem nachgegangen sind, haben wir gemerkt, dass es manchmal auch in der Anwendung des Vergaberechtes liegt, ob man Nachhaltigkeit, Regionalität miteinander verbindet, denn zunächst einmal, von den Anfahrtswegen und von der Servicefunktion ist alles nachhaltig, was regional keine großen Wege sozusagen verursacht. Und auch das wollen wir im Gesetz schärfen, damit wir mehr für die einheimische Wirtschaft tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich, natürlich beschäftigt uns die Frage, wenn wir ein solches Tariftreue- und Vergabegesetz der Landesregierung auf den Weg geben: Gehen wir mit gutem Beispiel voran? Und die Frage habe ich intern auch immer gestellt. Und wir müssen konstatieren, dass wir nicht an jeder Stelle mit dem wirklich absolut besten Beispiel vorangehen. Wir zahlen überall bei den Beteiligungen, die wir als Mehrheitsgesellschafter Land haben, zahlen wir Tarife, auch Anlehnung an Tarife, aber wir haben festgestellt, dass wir nachsteuern müssen. (René Domke, FDP: Das hat aber lange gedauert.) Allerdings, wenn dann die Kritik aus der CDU kommt, klingt das geradezu pharisäerhaft, denn, wenn ich auf mein Haus schaue, wo wir noch einiges bei BioCon Valley und bei der GSA zu tun haben, um den vollen Tarif herzustellen, insbesondere was die Sonderentlohnung angeht, hätte mein Vorgänger das ja alles machen können – ist aber auch nicht geschehen. Also insofern immer Vorsicht mit der Kritik! Es fällt immer gelegentlich auf einen selber zurück. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Aber, aber, lieber, lieber Harry Glawe, ich will jetzt deinen Blutdruck nicht hochtreiben, ich habe ja auch gesagt, dass die Landesregierung das genau analysiert hat. Wir haben 20 Mehrheitsbeteiligungen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) davon sind 6 ohne jede Abstriche mit Tarifverträgen verbunden, 11 sind an Tarife angelehnt. Über die reden wir jetzt, dass wir eine schnelle Angleichung an die jeweiligen Tarifverträge jetzt auch umsetzen. Deswegen hat das Kabinett gestern auch entschieden, dass das Finanzministerium die Kriterien entwickelt, um das zu vollziehen. Wir haben sogar zwei Unternehmen, die über Tarif zahlen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) im Bereich des Landwirtschafts- und Umweltministers – so viel Lob muss sein – und ein Unternehmen, falls Ihnen jetzt noch eins fehlt, das keine Mitarbeiter hat. Dann können wir natürlich über das Thema schlecht reden. Aber die tarifgerechte Bezahlung – das ist das, was wir gestern noch mal nachgeschärft haben im Kabinett –, das wird die Zukunft dessen sein, was wir in der Landesregierung tun, denn ich möchte auch als verantwortlicher Minister für dieses Gesetz, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen und all das, was wir hier von Unternehmen verlangen, auch selber umsetzen. Und das werden wir tun, meine Damen und Herren, und deswegen ist dieses Tariftreue- und Vergabegesetz ein Meilenstein in der Gesetzgebung von Mecklenburg-Vorpommern. (Daniel Peters, CDU: Oha!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
