Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die SPD hat in der heutigen Aktuellen Stunde ein Thema gesetzt, das im Oktober viele Menschen in den Küstenbundesländern bewegt hat und weiterhin beschäftigt. Insofern ist es richtig, hier im Landtag noch mal auf die Geschehnisse zu blicken und zu debattieren, welche Lehren wir daraus ziehen müssen. Mit dem Antrag der CDU wird uns dieses Thema im Laufe der Landtagssitzung ja auch noch mal beschäftigen. Wir hätten uns da gefreut, wenn man beide Tagesordnungspunkte im Zusammenhang hätte diskutieren können, denn inhaltlich gehören sie natürlich zusammen. Aber zurück zur Aktuellen Stunde. Auch meine Fraktion möchte sich ausdrücklich bei denjenigen Einsatzkräften und freiwilligen Helfenden bedanken, die in den schwierigen Tagen um den 21. Oktober überall im Land vor Ort waren. Mit ihrem Einsatz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit ihrem Einsatz haben sie die Bevölkerung vor den Auswirkungen von Sturm und Hochwasser geschützt. Und auch wenn Wasser und Wind in Mecklenburg-Vorpommern nicht ganz so dramatisch getobt haben wie in Schleswig-Holstein, so gab es doch auch bei uns einige brenzlige Situationen zu meistern. Unsere Einsatzkräfte, vor allem auch der Feuerwehren, waren rund um die Uhr eingespannt. Und es ist ein gutes Gefühl, sich in solchen Situationen auf qualifizierte Fachkräfte im Haupt- und Ehrenamt verlassen zu können. Buchstäblich bei jedem Wetter arbeiten sie für das Allgemeinwohl und garantieren den Küsten- und Bevölkerungsschutz. Und auch die Küstenschutzanlagen haben in den allermeisten Fällen gut funktioniert, geplant und unterhalten von unseren Expert/-innen in den Fachbehörden. Auch für ihren Einsatz möchten wir uns ganz herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU) Mit dem Sturmereignis am 20. und 21. Oktober wurde aber nicht nur an der Promenade in Sassnitz oder an der Steilküste des Kap Arkona erneut deutlich, welche enormen Kräfte auf den Grenzbereichen von Land und Meer wirken können. Ein einziges Hochwasser dieser Stärke kann in unserer Zeit Küstenlinien massiv verschieben und Küstenlandschaften stark verändern. Was auf uns bedrohlich wirkt, ist aber grundsätzlich Teil der natürlichen Verlagerungsprozesse. Gestein und Böden werden abgetragen und andernorts wieder abgelagert. Die Küste verhält sich dabei hoch dynamisch, sie ist nicht statisch. Und das ist auch eine wichtige Feststellung für alle Überlegungen, die wir zum Küstenschutz auch hier in diesem Hohen Hause anstellen müssen. Küstenschutz ist eben nicht an jeder Stelle an unserer fast 2.000 Kilometer langen Küstenlinie mit den gleichen Methoden und mit der gleichen Intensität notwendig oder überhaupt möglich. Und diese Erkenntnis – ich habe mich gefreut, dass sie heute auch schon mehrfach ausgesprochen worden ist – muss wesentliche Auswirkungen auf die Planung von Bauwerken und Infrastruktur im Küstenbereich haben. Wir können also an der Küste nicht so bauen wie im Binnenland und können nicht jede gemeine Straße am Strand mit riesigen technischen und finanziellen Mitteln vor den Küstenabtragungen verteidigen. Wir müssen hier vorausschauend planen, denn die Kosten für den Schutz der Küste sind enorm. Der Schutz bebauter Bereiche ist zunächst gesetzlicher Auftrag, aber wir müssen perspektivisch auch überlegen, wo können wir, wo müssen wir uns als Menschen auch mal mit unserer Infrastruktur zurückziehen und wo können wir dem Meer Raum geben, damit der Druck auf Dünen und Deiche möglichst gering gehalten wird. Das erfordert nach unserer Einschätzung ein Umdenken in so manchen Amtsstuben. Noch allzu häufig werden ehrgeizige Baupläne auch unter Förderung des Landes in potenziell gefährdeten Küstenräumen realisiert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Grundlage für den Küstenschutz in unserem Land bildet nach dem „Generalplan Hochwasser und Küstenschutz M-V“ aus dem Jahre 1993 nur das „Regelwerk Küstenschutz“. Es wird seit 2009 in verschiedenen Teilen herausgegeben und fortlaufend aktualisiert. Zuletzt erfolgte in diesem Zusammenhang Ende 2022 die Anpassung des sogenannten Bemessungs- und Referenzhochwasserstandes. Beides sind wichtige Größen für die Planung von Küstenschutzanlagen. Dabei wurden durch die Fachbehörden richtigerweise die Erkenntnisse des Weltklimarates IPCC zur Entwicklung des Meeresspiegels genutzt. Und das ist aus unserer Sicht ein ganz zentraler Punkt. Küstenschutz ist heute Teil einer dringend notwendigen Anpassungsstrategie an die menschengemachte Erderhitzung und war in diesem Zusammenhang auch Gegenstand unseres Landtagsantrages vor vier Monaten „Aus Extremwetterlagen lernen – … Klimaanpassung im Land und in den Kommunen forcieren und fördern“ auf Drucksache 8/2329. Und dass Sie von der AfD diese Fakten wieder geleugnet haben, das verwundert mich nicht. Dass Sie sich aber dann beklagen, dass Sie hier deswegen schon längst keiner mehr so richtig ernst nimmt, das allerdings schon. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klimaanpassung … (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Da müssen Sie ja sogar selber lachen.) Ah ja! Ein bisschen gequietscht? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So, sind Sie fertig mit Quietschen, ja?! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klimaanpassung muss den prognostizierten (Glocke der Präsidentin) und fortschreitenden Anstieg des Meeresspiegels und die immer häufiger und intensiver auftretenden Sturmereignisse abbilden. Auch der Küstenschutz muss dementsprechend neu justiert werden. Und das ist für uns eine entscheidende Frage: Sind die Pläne und Umsetzungsmaßnahmen des Landes auf neuestem Stand, sind beispielsweise die bis 2030 veranschlagten Küstenschutzmaßnahmen mit Blick auf die Herausforderungen der Erderhitzung ausreichend? Die Landesregierung teilt auf ihrer Internetseite mit, an einer Aktualisierung des „Regelwerkes Küstenschutz“ zu arbeiten. An Erkenntnissen jedenfalls mangelt es nicht. Fachbehörden und Wissenschaft haben in vorbildlicher Kooperation bereits seit vielen Jahren die konzeptionellen Grundlagen für einen zukunftsfähigen Küstenschutz gelegt. Ich erinnere hier an das Forschungsvorhaben „RADOST – Regionale Anpassungsstrategien für die deutsche Ostseeküste“. Es wurde bereits vor über zehn Jahren unter Beteiligung des StALU Mittleres Mecklenburg durchgeführt und hat wichtige Vorschläge für die künftige Entwicklung der Küstenregion gemacht. Heute sind es Institutionen wie das Norddeutsche Küsten- und Klimabüro des Helmholtz-Zentrum hereon, die den Forschungsstand zur Entwicklung des Küstenraums bündeln. Entscheider/-innen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit erhalten dort Beratung auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise. Landtag und Landesregierung täten gut daran, diesen Sachverstand intensiv zu nutzen und in politische Entscheidungen auch einfließen zu lassen. Hierzu gehören Überlegungen, wie sich ressortübergreifend verschiedene Ziele im Bereich „Küstenschutz und Küsten“ kombinieren lassen. So können beispielsweise durch die Reaktivierung des küstennahen Salzgraslandes einerseits Naturschutzziele erreicht und andererseits auch wichtige Retentionsräume für den Hochwasserschutz geschaffen werden. Wie so was funktioniert, konnten wir uns vor wenigen Monaten mit dem Klima-, Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages auf der Insel Rügen anschauen. Dort hat die Ostseestiftung gemeinsam mit dem WWF und dem Bundesamt für Naturschutz den Polder Drammendorf renaturiert und damit neben Klima- und Naturschutz auch einen wichtigen Beitrag zum Küstenschutz geleistet. Das ist eine von vielen vorbildlichen Entwicklungen an unserer Ostseeküste. Doch weitere sollten, ja, müssen noch folgen. Aber wenn Sie, Herr Backhaus und auch Herr Seiffert, sagen, wir haben den strengsten Schutz, den wir jemals an der Küste hatten, dann stimmt das leider nicht ganz. Das alte Landesnaturschutzgesetz sah vor, einen 200-Meter-Streifen an den Küsten von Bebauung freizuhalten. Mit Neuauflage des Landesnaturschutzgesetzes, also mit Einführung des Naturschutzausführungsgesetzes, wurde dieser Küstenschutzstreifen auf 150 Meter reduziert. Das heißt, die Bebauung darf mittlerweile dichter an die Küste heranrücken als in den früheren Jahren. Das ist für den Schutz der Küste aus unserer Sicht kontraproduktiv. Und dass Sie, Herr Seiffert, das erkannt haben, lässt uns auf eine Initiative zur Änderung dieses Gesetzes hoffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Sturmflut im Oktober hat uns erneut beeindruckend erinnert, dass die Kräfte der Natur einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben haben. Dort, wo dieses Leben geschützt werden muss, sollten wir an Personal- und finanziellen Mitteln natürlich nicht sparen. Doch gleichzeitig müssen wir realistisch anerkennen, wo das Meer in den nächsten Jahrhunderten voraussichtlich stärker sein wird als all unsere technischen und finanziellen Ressourcen. Klug handeln heißt dann auch, die eigenen Grenzen zu erkennen, vorsorglich zurückzuweichen und Deichlinien zu verschieben. Und damit der Rückzug sich in irgend vertretbarem Rahmen hält, ist und bleibt unsere größte Aufgabe, die menschengemachte Erderhitzung bestmöglich zu begrenzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sie, sie ist ursächlich für den steigenden Meeresspiegel, für mehr Energie in der Atmosphäre mit daraus resultierendem Wind- und Wellengang. Ohne Begrenzung dieser Erhitzung werden Sturmfluten – wie jene im Oktober – weiter massiv in Anzahl und Stärke zunehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Lassen Sie uns endlich vor- statt nachsorgen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
