Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Innenausschuss und allen Beteiligten für die gemeinsamen Beratungen. Wir haben zur Grundlage gehabt Änderungsvorschläge der Regierung, die abstellen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der einige Eingriffsbefugnisse, die im Jahr 2020 eingeführt worden sind ins SOG, beanstandet wurden. Wir brauchen diese schnelle Änderung – deswegen ganz herzlichen Dank fürs engagierte Beraten! –, weil zum Jahresende für einen Teil dieser Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht vorübergehend weiterhin wirksam gelassen hat, aber ab 1. Januar 2024 deren Nichtigkeit eingetreten wäre, wir brauchen dafür die entsprechenden Nachfolgeregelungen. Ich weiß, dass wir intensiv gerungen haben, ich habe auch gesehen, dass es noch einen weiteren Änderungsantrag gibt, wir werben aber sehr dafür, dass die Diskussionen, die zum Teil den Eindruck erwecken, als ob jede Kompetenz, die man der Polizei in die Hand gäbe, dazu führen würde, dass sie per se dem Missbrauch obliegen würde, dass wir diese Sichtweise nicht zu sehr verstärken. Ich halte das für ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen, die in der Justiz und Polizei in diesen Bereichen tätig sind. Und umgekehrt werbe ich sehr dafür, (Heiterkeit und Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und umgekehrt werbe ich sehr dafür, dass wir an den Stellen, wo wir Möglichkeiten haben, mit neuen technisch Mitteln Straftaten zu begehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden, auch mit den entsprechenden neuen Möglichkeiten dagegenhalten. Ich habe in Ihrem Antrag, weil Frau Oehlrich gerade dazwischenrief, in Ihrem Antrag gelesen, dass Sie an der letzten Stelle gerne, ich sage mal ein bisschen salopp, die Onlinedurchsuchungsmöglichkeiten deutlich einschränken wollen. Als jemand, der ja mal von der dunklen Seite der Macht kommt und dahin auch zurückkehren wird, weil mir der Anwaltsberuf am Herzen liegt, würde ich schon trotzdem sehr dafür werben, also eher jemand sein müsste, der all diese Kompetenzen möglichst nicht will, weil sie im Zweifel meinen Mandantinnen und Mandanten zum Nachteil gereichen könnten, will ich sehr dafür werben, dass in Zeiten, in denen eben die klassischen Straftaten nicht mehr von Person zu Person oder klassisch telefonisch vereinbart werden, sondern in denen diejenigen, die solche Taten begehen – seit vielen, vielen Jahren im Übrigen –, extrem gut die neuen Medien mit all ihren vielfältigen Möglichkeiten nutzen, dass wir die polizeilichen Kräfte selbstverständlich in die Fähigkeit versetzen müssen, solchen Dingen auch auf diesen neuen technischen Wegen zu begegnen. Wenn wir das nicht tun, wenn wir das nicht tun, werden wir eine Erosion in das Vertrauen des Rechtsstaates begründen. Und im Übrigen sind viele dieser jetzt angegriffenen Befugnisnormen ja auch kein Einzelweg Mecklenburg-Vorpommerns, sondern im Jahr 2020 als Ausfluss der Ereignisse der Vorjahre ist bundesweit in erheblichem Umfang in den entsprechenden Sicherheits- und Ordnungsgesetzen nachgeschärft worden. An einer Stelle hat der Ausschuss uns noch kluge Dinge mit auf den Weg gegeben, die alle Beteiligten hier, so hoffe ich, mittragen wollen und werden. Da geht es noch mal um eine Zuspitzung an einer Stelle, um – im Übrigen aufgrund von Hinweisen auch durch die Gutachterinnen und Gutachter, die wir angehört haben im Innenausschuss – an den Stellen die Verfassungsgemäßheit noch einmal deutlicher hervorzuheben. Das, was die GRÜNEN in ihrem Antrag an Besorgnissen haben, teile ich ganz ausdrücklich nicht und weise auf Folgendes nur prophylaktisch – ist ja misslich, weil Sie erst hinterher einbringen werden – hin: Es wird an mehreren Stellen mit der Nichtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, geworben. Ja, dann müssen wir die Normen doch einfach durchstreichen. Ich werbe für Folgendes: Die Juristinnen und Juristen sind oft viel differenzierter, als nur Nichtigkeit oder Nicht-Nichtigkeit zu kennen, sondern die sagen „nichtig, Komma, weil“ und dann führen sie Gründe an. Und dann muss man sich die Gründe anschauen. Und wenn ich Gründe in dem jeweiligen Tatbestand, in dem jeweiligen Paragrafen habe, dann kann es dazu führen – und genau das ist mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen –, dass ich die entsprechenden Paragrafen anpasse und damit die Gründe, weshalb eine Nichtigkeit eingetreten ist, eben nicht mehr vorliegen. Ich werbe aber sehr dafür, sich nicht auf das schlanke „nichtig“ und „nicht nichtig“ einzulassen, sondern zu sagen, warum war die Norm nichtig, und dann muss ich genau diese Gründe entsprechend anpassen, und auch das ist mit dem entsprechenden Gesetzentwurf vorgeschlagen. Meine herzliche Bitte: Geben Sie den Polizeikolleginnen und -kollegen weiterhin die Befugnisse an die Hand, die sie im Zweifel brauchen, nicht, um sie täglich zu nutzen, nicht, um sie täglich zu nutzen, sondern sie zu haben, wenn es darauf ankommt! Hier sind Tatbestände dabei, die für schwerste Situationen geschaffen worden sind. Da bin ich auf Knien dankbar, dass wir sie eben selten oder gar nicht nutzen müssen, weil diese schweren Situationen, diese schwersten Situationen zum Glück nicht eingetreten sind bislang, aber wenn sie eintreten, dann werden wir auf genau solche Befugnisse angewiesen sein. Und überall da, wo neue technische Möglichkeiten, Kriminalität eben auch neue technische Möglichkeiten nutzen lässt, werbe ich sehr dafür, diese Gelegenheiten auch an die Hand zu geben. Die klassische Hausdurchsuchung brauchen wir weiterhin, aber mindestens genauso viel findet heute im digitalen Raum statt, und dann muss ich Polizeikräfte auch in die Lage versetzen, genau in diesem digitalen Raum mit digitalen Möglichkeiten Straftaten zu verhindern oder im Zweifel verfolgen zu können. Ich danke noch mal ganz herzlich für die intensiven Debatten und wünsche erfolgreiche Debatte hier und heute und danke insbesondere dafür, dass wir vor dem 31. Dezember diese Dinge auf neue gesetzliche Grundlagen und dann verfassungsrechtlich sichere Grundlagen stellen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
