Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Anlass für diese Gesetzesänderung oder den Medienstaatsvertrag, die Veränderung des Medienstaatsvertrages ist schon eingegangen worden. Ich kann für mich sagen, dass ich es natürlich traurig fand, dass das überhaupt nötig war, weil man zu Recht erwarten kann von einem Unternehmen, das dem öffentlichen Auftrag, was nämlich auch dem Auftrag der Beitragszahler verpflichtet ist, solche Vorkommnisse gar nicht vorkommen. Trotzdem war es natürlich folgerichtig, dass man darauf reagiert. Und Herr Noetzel hatte eben darauf abgezielt, dass man die Maßnahmen mal vorstellt. Es hatte bisher keiner gemacht. Ich werde trotzdem noch mal auf die Maßnahmen eingehen, weil man zu den Maßnahmen natürlich auch einiges sagen kann. Also zu den Maßnahmen gehört erhöhte Transparenz. Das bezieht sich unter anderem, das hat Herr Noetzel schon gesagt, auf die Offenlegung von Bezügen von Führungspersönlichkeiten in den entsprechenden Medienanstalten. Da muss man aber darauf abzielen, dass man tatsächlich auch Bezüge und Leistung in ein angemessenes Verhältnis setzt. Und ich würde schon sagen, dass man davor warnen muss, eine solche Transparenz zu missbrauchen und da vielleicht eine Neiddebatte zu entfachen. Also es ist schon richtig, es müssen sozusagen Leistung und Bezüge in einem angemessenen Verhältnis sein. Es wurde ein bisschen abfällig darüber geredet, dass sozusagen die Unternehmen jetzt selbst Compliance-Regeln aufstellen sollen. Das ist, glaube ich, auch unangebracht, weil es gerade zu Compliance-Regeln – und die Übersetzung dazu heißt ja Rechts- und Regeltreue – standardisierte Verfahren bereits gibt. Und man darf nicht vergessen, im Grunde genommen stehen ja diese Unternehmen unter einer Aufsicht. Und dass die Aufsicht sozusagen in der Vergangenheit offensichtlich nicht ausreichend auf diese Compliance geachtet hat, führt natürlich dazu zu sagen, wir müssen diese standardisierten Compliance-Regeln fordern und auch die Aufsichten, die darauf hinweisen, dass sie das sozusagen überprüfen, dass das auch gemacht wird, denn nur so kann man das Vertrauen der Beitragszahler wieder zurückgewinnen. Wir dürfen ja nicht vergessen, das ist ein Vertrauensverlust gewesen, den diese Vorfälle ausgelöst haben. Ich finde, wichtig ist auch noch die Ausweitung des Geltungsbereiches. Das hat, glaube ich, Herr Noetzel nicht gesagt, auch die Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen. Und glauben Sie mir, ich habe eigene Erfahrungen in Kommissionen, wo man also zumindest von Bedienungsmentalität von Führungskräften sprechen kann. Und insofern ist es richtig, dass diese Compliance-Regeln auch für die Beteiligungsunternehmen gelten. Und dann komme ich zu dem, was eigentlich wichtig ist: Wir haben ja bei uns in Deutschland das System in der Wirtschaft, auch woanders, dass es Aufsichtsgremien gibt. Ja, auch im öffentlichen Sektor gibt es Aufsichtsgremien, aber viele von uns werden die Erfahrung gemacht haben, dass diese Aufsichtsgremien wenig professionalisiert sind. Ich habe mich auch immer gewundert, wie man Aufsichtsrat werden kann und sich nicht selbst professionalisiert oder die Forderung stellt, dass man entsprechende professionelle Hilfe bekommt. Und deswegen steht in diesem Gesetz auch drin, dass Fortbildung stattfinden soll in Richtung von Sach- und Fachkunde und dass Mitarbeiter sozusagen eingestellt werden dafür. Und das ist auch wichtig, sonst kann man keine vernünftige Aufsicht führen. Und über Interessenkollision, zum Ausschluss wirtschaftlicher Vorteilsnahme und so weiter möchte ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Ich glaube auch, wichtig ist zu nennen, dass es eine Ombudsfunktion geben soll, und das kann auch das Vertrauen in das Unternehmen und innerhalb des Unternehmens stärken. Das ist eine wichtige Funktion. Abschließend kann ich für meine Fraktion bekräftigen: Wir wollen starke öffentlich-rechtliche Medien, die ein großes öffentliches Vertrauen genießen. Und Frau von Allwörden hat darauf hingewiesen, dass sozusagen die öffentlichen Unternehmungen, Einrichtungen der Medien auch in einer Bringschuld sind. Die müssen ein besonderes, sozusagen hohes Maß an Akkuratesse an den Tag legen. Das würde ich sofort unterschreiben. Die Unternehmenskultur muss eine notwendige Vorbildwirkung eines öffentlich beauftragten Unternehmens ausstrahlen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
