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Michael Noetzel

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal die ganze Geschichte des SOG M-V vortragen und warum wir heute abermals darüber debattieren, ohne dass die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierung vorliegen. Fakt ist jedoch, dass die Neufassung des SOG M-V aus dem damals geführten CDU-Innenministerium an den Grenzen unserer Verfassung gescheitert ist – kein überraschender Befund, denn ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, zu dem auch meine Partei gehörte, hatte genau das bereits vor der Verabschiedung des SOG im Frühjahr 2020 befürchtet. Weder die Verhältnismäßigkeit noch die Verfassungsmäßigkeit sahen wir bei der Einführung der neuen Eingriffsbefugnisse, so, wie sie im Gesetz gefasst waren, als gewahrt. Meine Damen und Herren, meine Kritik betraf jedoch auch einen anderen, einen grundsätzlichen Punkt, auch das habe ich in der letzten Debatte bereits deutlich gesagt: Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Hürden, die uns die Grundrechte aus einer historischen Verantwortung heraus vorgeben, insbesondere im Bereich der Sicherheitspolitik immer wieder ganz bewusst überschritten werden. Schlussendlich sollen Gerichte die äußersten Grenzen der Verfassungsmäßigkeit ausloten. Das halte ich aus Sicht des Gesetzgebers und für einen Rechtsstaat nicht nur für unwürdig, sondern auch für gefährlich. Und, Herr Minister, das geht eindeutig nicht in Richtung der Polizei, sondern es geht in Richtung der Gesetzgebung – das sind wir –, das geht in Richtung der Fraktionen und der Parteien. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir dürfen Bürger- und Freiheitsrechte nicht leichtfertig den Interessen von konservativen Sicherheitsfanatikern opfern. (Thore Stein, AfD: Meine Güte! – Thomas Diener, CDU: Oh Gott, Gott, Gott!) Dass es anders geht, haben wir als MV-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewiesen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch noch mal insbesondere den Klägerinnen und Klägern danken, die die juristische Überprüfung des SOG angestoßen haben. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ohne deren Initiative hätten wir aufgrund des Grundsatzes „Wo kein Kläger, da kein Richter“ noch heute ein verfassungswidriges Gesetz. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Schlussendlich kann der Prozess um die aktuelle Anpassung des SOG, die wir heute beraten, fast als Musterbeispiel des Zusammenwirkens aller drei Gewalten bezeichnet werden. Die Judikative hat in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts dem Gesetz die Grenzen der Verfassung aufgezeigt. Im Namen der Exekutive hat uns das Innenministerium dann so frühzeitig einen Entwurf vorgelegt, sodass wir als Legislative genügend Zeit hatten, diesen im Innenausschuss zu beraten. Und auch wir haben unsere Arbeit selbstverständlich gemacht. Wir haben die Hinweise aus der Anhörung ernst genommen und als Koalitionsfraktionen entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Auf den ersten Blick mögen die Neuformulierungen lediglich juristische Spitzfindigkeiten betreffen, doch dem ist nicht so. Es geht unter anderem um die entscheidenden Fragen, ab wann Sicherheitsbehörden in den privaten Lebensbereich von Personen eindringen dürfen, um eine Gefahr abzuwehren, oder darum, wie weit Spitzel bei der Ausforschung möglicher Gefahrenquellen gehen dürfen. Also bei genauer Betrachtung sorgen wir dafür, dass die Freiheitsrechte auch von indirekt Betroffenen der Maßnahmen nur im notwendigen Maß eingeschränkt werden. Meine Damen und Herren, ich kann auch dazusagen, Frau von Allwörden, Sie haben eigentlich das, worum es geht, sehr gut zusammengefasst. Das Beispiel, was Sie gebracht haben, ist genau der Punkt, worum es uns ging, nämlich diese Maßnahme, zum Beispiel bei diesem Telefonat, zu unterbrechen und nicht – und zwar diese konkrete Maßnahme –, und nicht die polizeiliche Maßnahme des Abhörens insgesamt abzubrechen, weil, wenn diese Maßnahme insgesamt einmal abgebrochen wird, dann ist sie abgebrochen und kann nur fortgeführt werden mit einem neuen Antrag, mit einem neuen richterlichen Beschluss. Und das ist nicht gut und das kann nicht im Sinne der Polizei sein. Und deswegen mussten wir dieses nachschärfen und wir mussten es klarstellen, auch für die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, nämlich die Polizisten und Polizeibeamten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich hatte mich allerdings auf was anderes bezogen.) Meine Damen und Herren, es ist uns als MV-Koalition gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen zu finden, mit dem vorerst – vorerst! – alle Beteiligten zufrieden sein können und sollten. Wir reizen nicht die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit aus, sondern gehen ein Stück über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und wahren gleichzeitig die berechtigten Sicherheitsinteressen. Das ist ein gutes Zeichen, das wir als Koalition für die Grundrechte setzen. Und dennoch sind wir fest davon überzeugt, dass die Sicherheitsbehörden über alle notwendigen Werkzeuge verfügen, um Gefahren für unsere Gesellschaft abzuwenden. So funktioniert im Kern eine fortschrittliche Sicherheitsgesetzgebung, und das lässt mich zuversichtlich auf die anstehenden Evaluierungen des SOG M-V blicken. Dort werden wir noch einmal grundsätzlich und gründlich einen Blick auf die Notwendigkeit von verschiedenen Befugnissen der Sicherheitsbehörden werfen, denn während schwarz-konservative Sicherheitspolitik vor Gerichten scheitert, sehen wir es als unsere Aufgabe, einen Ausgleich zwischen handlungsfähigen Sicherheitsbehörden und dem Schutz der Grundrechte zu finden. Das ist schlussendlich das Grundwesen eines Rechtsstaates, dem wir uns verpflichtet fühlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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