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Dirk Bruhn

Die Linke 08.11.2023 Sitzungen 8/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein diffiziles Thema. Ich möchte vielleicht mal anfangen mit dem Deutschen Schäferhund, was der Minister erwähnt hat. Früher galt die Zuchtlinie: leicht abfallende Kruppe ohne sichtbare Unterbrechung. Über Jahre war das Zuchtziel der Schäferhundeverbände bei einigen: extrem abfallende Kruppe mit einem deutlichen Knick in der Oberlinie, was man auch schon als Qualzucht auslegen könnte. Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Ich möchte einige Argumente vortragen, beginnen möchte ich mit dem Feststellungsteil des Antrages. Unter 3. werfen Sie Deutschland vor, den Begriff der Qualzucht nur sehr vage zu halten und nicht zu definieren. Dazu entgegne ich Ihnen, dass das Tierschutzgesetz für alle Tiere gilt, also auch für Heimtiere, landwirtschaftliche Nutztiere, Säugetiere, Wirbeltiere und so weiter. Der Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes, der das Verbot von Qualzucht regelt, beschränkt den Regelungsinhalt auf Wirbeltiere, also zum Beispiel auf Fische, Reptilien, Amphibien, Vögel und Säugetiere, um die es Ihnen allem Anschein nach ausschließlich geht. Eine Definition im Gesetz muss aber für alle Wirbeltiere hinlänglich und verhältnismäßig bestimmt sein. Das sehen wir mit dem vor mehr als 20 Jahren erfolgten Verbot der Qualzucht im Tierschutzgesetz erfüllt. Meine Fraktion sieht dagegen die Verwendung der Begriffe „Qualzucht“ und „Heimtier“ im vorliegenden Antrag nicht hinreichend bestimmt und fachlich auf unzulässige Art und Weise verallgemeinert. Damit könnte ich es mit den Ablehnungsgründen schon belassen, aber da gibt es dennoch die Forderung an die Landesregierung. In Paragraf 1 Tierschutzgesetz heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Damit zielt das Gesetz auch immer auf das einzelne Tier ab. Das gilt für uns auch für die Qualzucht. Eine Erweiterung des Qualzuchtverbotes um Verkauf und Haltung löst aus unserer Sicht das Problem nicht. Sofort kämen Fragen auf, was mit den existierenden Tieren geschehen soll. Was ist zum Beispiel mit allen Möpsen, die ihr Leben lang unter Atemnot leiden? Viele Möpse erkranken zudem an Ohrenentzündungen, leiden an Zahnfehlstellungen, Bindehautentzündungen, Hautfaltendermatitis und Hirnhautentzündungen. Wie viele Qualzuchtmerkmale müssen zutreffen, um eine Berechtigung zu haben, einem Individuum das Recht auf Leben zu versagen? Reicht bereits eine Erkrankung, um sich dieses Individuums zu entledigen? An dieser Stelle erinnere ich nochmals an den Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes, der auch auf Tierindividuen mit Qualzuchtmerkmalen zutrifft. (Stephan J. Reuken, AfD: Also alles gut, so, wie es ist.) Mein Fazit zum vorliegenden Antrag: Qualzuchten sind in Deutschland seit über 20 Jahren verboten. (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Handlungsbedarf aus Sicht der LINKEN.) Eine Regelung zur behördlichen Anordnung eines Unfruchtbarmachens ist also seit Langem gesetzlich verankert. Der vorliegende Antrag kann nichts zur Lösung des Problems beitragen, wir lehnen ihn daher ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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