Dagmar Kaselitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Reaktion auf einige Vorredner/-innen möchte ich grundsätzlich einmal anmerken, es geht hier bei diesem Gesetz nicht um die, die nicht wollen, sondern es geht um die, die wollen, und denen müssen bessere Möglichkeiten eingeräumt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und es ist nicht Zeit, weder Kindern und Jugendlichen noch Zugewanderten das Interesse an aktueller Politik und ihrem Bemühen, sich hier tatsächlich einzubringen, abzusprechen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf den Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern, kurz Integrations- und Teilhabegesetz. Aus meiner Arbeit ist mir bekannt, dass es einen breiten Beteiligungsprozess bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs gab. Der Landesintegrationsbeirat mit seinem vielfältigen Sachverstand und auch unsere Integrationsbeauftragte waren intensiv einbezogen. Während meiner Tätigkeit als Integrationsbeauftragte der Landesregierung arbeitete ich noch an der Weiterentwicklung des Landesintegrationskonzeptes. Heute danke ich allen Beteiligten, dass wir über ein Integrations- und Teilhabegesetz beraten und entscheiden können. Auch Sachsen hat sich auf diesen Weg gemacht, und gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern sind wir dann die beiden ersten ostdeutschen Bundesländer, die ein solches Gesetz verabschieden. Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben bereits Integrationsgesetze. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einwanderungsland. Bei uns leben, arbeiten, studieren Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben. Bei uns finden Schutz- und Hilfesuchende aus den Krisen- und Kriegsgebieten der Erde Asyl. Aktuell stellt uns gerade die Zuwanderung von Schutzsuchenden vor Herausforderungen, denen wir uns täglich stellen. Wir leben in Zeiten, in denen sich jeder und jede von uns fragen sollte, wo ist meine Verantwortung für ein menschliches Miteinander. Was kann ich zu unserem friedlichen, solidarischen und respektvollen Zusammenleben beitragen? Wie offen bin ich Veränderungen gegenüber? Längst haben viele von uns erkannt, Migration bereichert unsere Gesellschaft. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Entscheidend ist dafür ein gesellschaftliches Klima, in dem man sich gegenseitig zuhört, respektiert und Vielfalt anerkennt und respektiert. Es geht letztlich nicht nur um Integration, sondern um tatsächliche Teilhabemöglichkeiten und Chancengleichheit im Verein, in der Schule, in der Kita, in der Politik, im Berufsleben. Diese Teilhabe muss organisiert und wahrgenommen werden – von der Gesellschaft, vom Staat, von jedem und jeder Einzelnen von uns. Dafür schaffen wir mit unserem Integrations- und Teilhabegesetz eine sichere Grundlage. Im Oktober dieses Jahres war ich zur Jahreskonferenz von DaMOst nach Berlin eingeladen. DaMOst ist die Dachorganisation der Migrant*innenorganisationen der ostdeutschen Bundesländer. Sie feierten ihr fünfjähriges Bestehen. MIGRANET, die Dachorganisation in Mecklenburg-Vorpommern, vertritt dort unser Bundesland. Gerade die Organisationen der Migrantinnen und Migranten haben eine enorme Bedeutung, wenn es um das friedliche und respektvolle Miteinander in unserer Gesellschaft geht. Sie können das Ankommen erleichtern, sie bieten Raum für Austausch und Kontakt untereinander und mit unserer deutschen Gesellschaft. Sie sind Interessenvertreter/-innen, sie sind Partner/-innen für Entscheidungsträger/-innen auf allen Ebenen. Ich konnte dort berichten, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern Mitsprache und Teilhabe für Migrantinnen und Migranten, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren in einem Artikelgesetz neu regeln werden. Das Gesetz stärkt die Mitsprache an politischen Prozessen. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration auf kommunaler Ebene. Verankert sind die Sicherung von Strukturen wie dem Landesintegrationsbeirat, der oder die Landesintegrationsbeauftragte und der Bereich der Förderung und Beratung. Ziel ist auch die schrittweise Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Verwaltungen, um gesellschaftliche Vielfalt künftig auch in den Behörden stärker zu reflektieren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wenn es uns gelingt, mit unserem Gesetz zu verdeutlichen, dass Integration und Partizipation alle Bereiche der Gesellschaft umfasst, wenn die festgelegten Grundsätze von vielen Akteuren geteilt werden, wenn es gelingt, Strukturen zu schaffen und nachhaltig zu etablieren, dann kann Integrationspolitik besser gelingen. Ich erlebe es jeden Tag: Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die zum Teil schon jahrelang hier leben, wollen sich einbringen, wollen ihren Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten, wollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden, genauso wie die einheimische Bevölkerung. Jeder und jede hat dabei ganz individuelle Voraussetzungen, aber auch Hemmnisse. Voraussetzungen gilt es im Interesse unserer Gemeinschaft zu nutzen und zu entwickeln, Hemmnisse gilt es zu erkennen und abzubauen, gerade jetzt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
