Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Menschen gestalten seit Tausenden Jahren Tiere nach unseren Bedürfnissen, aus heutiger Sicht sicher unsensibel, mitunter auch fahrlässig. Diese Anpassungen geschehen durch züchterische Methoden, aber auch durch direkte Eingriffe in die Körper der Tiere. Sie betreffen sogenannte Heimtiere, aber auch zahlreiche Nutztiere. Es kommt nicht selten zu Beeinträchtigungen des Tierwohls, ja, sogar zu schlimmem Tierleid. Es gibt beispielsweise Milchrinder mit extrem auf Leistung gezüchteten riesigen Eutern, die gemeinsam mit einer unnatürlichen Fütterungsweise auf der Grundlage von Kraftfutter anfälliger werden für zahlreiche Krankheiten und Schmerzen. Das ist ein Beispiel für zahlreiche Qualzuchten und schmerzhafte Eingriffe bei Nutztieren. Sie stehen im krassen Widerspruch zu den Regeln des Tierschutzgesetzes – auf die entsprechenden Paragrafen ist bereits mehrfach hingewiesen worden, insbesondere auch Paragraf 11, aber auch schon in den davorliegenden Paragrafen – und müssen eigentlich von den Kontrollbehörden geahndet werden. Das gilt in gleicher Weise für sogenannte Heimtiere. Dort zielen Qualzuchten – es ist darauf hingewiesen worden, dass natürlich die Definition dann und Abgrenzung auch schlüssig sein muss – auf optische Vorlieben von Menschen, die Tiere zu Schmuckgegenständen degradieren und in deren Folge es ebenfalls zu schwerem Tierleid kommt. Atemprobleme sind angesprochen worden, Skelettschmerzen, Übergewicht, Hirndefekte. All das wird von vermeintlichen Freundinnen und Freunden bestimmter Tierrassen erzeugt. Dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um all das zu unterbinden, ist uns Bündnisgrünen schon lange klar. Auf die Defizite bei der Ahndung habe ich verwiesen. Und deshalb arbeiten wir, ebenso wie andere demokratische Parteien, bereits seit Jahrzehnten gemeinsam mit Tierschutzverbänden und Initiativen und Behörden an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Tierwohl und Tierschutz. (Thore Stein, AfD: Seit Jahrzehnten sehr erfolgreich.) Unser Landwirtschaftsminister hat darauf hingewiesen, dass auch Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hier einen dringend notwendigen weiteren Schritt gehen will. Es liegt das Tierschutzgesetz in der Bearbeitung, und was schon rauszuhören ist, soll es beispielsweise Ausstellungs- und Werbeverbot für Qualzuchten im Heimtiersektor, soll es auf jeden Fall geben. Es sollen die Regeln für die Wahrung von Tierwohl bei Nutztieren deutlich intensiviert werden und es sollen härtere Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen den gesetzlichen Tierschutz eingeführt werden. Und an die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Ein ernsthaftes Engagement, was ich ja jetzt herausgehört habe, für Tierrechte hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn man Defizite bei der Akzeptanz von Menschenrechten hat. Ich sage für meine Fraktion, dass wir den Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
