Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Standpunkte wurden ausgetauscht, die Gemüter sind erhitzt, da möchte ich gar nicht weiter Öl ins Feuer gießen und die allseits bekannten Standpunkte wiederholen, sondern zu den Punkten ausführen, die aus unserer Sicht wichtig sind. Zunächst wurde in der Anhörung zum Vergaberecht betont, dass die Meinung, Tariftreue sei ein vergabefremdes Anliegen, in der Rechtswissenschaft seit vielen Jahren nicht mehr vertreten wird. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Mit anderen Worten, es ist absolut legitim, mit dem Vergabegesetz nicht nur eine öffentliche Auftragsvergabe zu regeln, sondern auch weitere Ziele zu verfolgen, zum Beispiel das arbeitsmarktpolitische Ziel einer höheren Tarifbindung oder auch das Ziel von mehr Nachhaltigkeit in Ausschreibungsverfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist kein ungewöhnliches Vorgehen und mit Blick auf andere Bundesländer auch schon längst gängige Praxis. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Grundsätzlich stehen wir hinter dem Gesetz und befürworten das Anliegen, öffentliche Aufträge künftig nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Dem Gesetzentwurf werden wir daher zustimmen. Allerdings kommt auch unsere Fraktion nicht ohne Kritik aus. Vor allem zu drei Punkten möchte ich deswegen etwas sagen. Punkt eins: Es ist schon angesprochen worden, Tariflöhne zu predigen, aber in zahlreichen landeseigenen Unternehmen keinen Tariflohn zu zahlen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) das gibt natürlich nach außen kein gutes Bild ab und sorgt zu Recht für Kopfschütteln. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Gerade angesichts der Modernisierung des Vergaberechtes stehen Sie doch ganz besonders in der Pflicht, eine Vorbildrolle einzunehmen. Ich erwarte von Rot-Rot, dieser Vorbildrolle nachzukommen und intensiv nach Möglichkeiten für entsprechende Nachbesserungen in der Vergütung zu suchen und diese im Sinne der Beschäftigten auch zeitnah umzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweiter Punkt: Auch wir haben Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands, denn je niedriger die Schwellenwerte gesetzt werden, desto mehr öffentliche Aufträge werden ausschreibungspflichtig und desto häufiger müssen sich Unternehmen dem bürokratischen Aufwand einer Ausschreibung widmen. Daraus folgt umgekehrt, höhere Schwellenwerte sind ein Weg, um Bürokratie zu reduzieren. Darüber hinaus lässt sich nicht leugnen, dass Preise und Löhne gestiegen sind, was ebenfalls für eine Anpassung der Schwellenwerte spricht. Gleichzeitig ist uns klar, wenn die Schwellenwerte zu hoch sind, dann droht das arbeitsmarktpolitische Ziel des neuen Vergabegesetzes, über öffentliche Auftragsvergabe die Tarifbindung im Land zu stärken, ausgehebelt zu werden. Deshalb lehnen wir die beiden Änderungsanträge von CDU und AfD ab. Wir sprechen uns aber mit unserem Änderungsantrag für eine gemäßigte Erhöhung der Schwellenwerte aus: 20.000 Euro für Aufträge über Lieferungen und Dienstleistungen und 75.000 Euro für Aufträge über Bauleistungen. Diese Werte wurden in der Anhörung zum Vergabegesetz vonseiten der IHK in ihrer Stellungnahme als moderat genannt. Sie tragen den gerade im Bausektor deutlich gestiegenen Preisen Rechnung, sind unserer Ansicht nach aber dennoch mit dem Ziel des neuen Vergabegesetzes vereinbar. Und ich habe aus Ihrer Rede, Herr Meyer, gehört, dass da durchaus auch in Ihrem Ministerium Gedanken in diese Richtung vorhanden sind. Eine moderate Erhöhung halten wir darum für vertretbar, und ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt. Aus unserer Sicht hat die Landesregierung auch verpasst, die nachhaltige Beschaffung vernünftig und vor allem verbindlich im Gesetzentwurf zu verankern. Die in Paragraf 3 Absatz 3 genutzte Formulierung „haben darauf hinzuwirken“ ist leider sehr schwammig. Sie gibt allenfalls ein Ziel vor, Verbindlichkeit sieht aber anders aus, liebe Regierungskoalition. Deswegen wollen wir an dieser Stelle mit unserem zweiten Änderungsantrag die öffentlichen Auftraggeber verpflichten, bei der Auftragsvergabe ökologische Kriterien zu berücksichtigen und dann nicht nur zu reden, man wolle und stehe für Nachhaltigkeit, sondern tatsächlich – genau wie beim Tariflohn – auch Verbindlichkeiten schaffen. Wenn Sie das Vergabegesetz schon modernisieren, dann sollten nicht nur soziale beziehungsweise arbeitsmarktpolitische Aspekte im Vordergrund stehen, sondern sollet auch die Nachhaltigkeit in der Beschaffung einen höheren Stellenwert einnehmen. Und, Herr Winter, ich habe Ihre Worte noch im Ohr – Sie sind im Moment gerade nicht da, doch, hier vorne sind Sie –, ich habe Ihre Worte im Ohr, wir haben kopiert mit unserem Vorschlag, wir haben aus dem Vergabegesetz des Landes Berlin kopiert, und das funktioniert ja dort auch. Es hat also überhaupt keine Auswirkung darauf, dass das Gesetz nicht anwendbar, also nicht händelbar wäre im Verfahren. Nachhaltigkeit ist heutzutage wichtiger denn je, und sie ist eine globale Aufgabe. Darum sollten alle staatlichen Stellen dafür Sorge tragen, dieser Aufgabe in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auch nachzukommen. Eine nachhaltige Beschaffung bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollte daher ökologische Kriterien zwingend vorsehen und klar im Gesetz festgelegt sein. Wir werden jedenfalls genau hinsehen, wie die konkreten Maßgaben zur Gewährleistung nachhaltiger Beschaffung aussehen werden, die per Rechtsverordnung nach Paragraf 4 festgelegt werden. Ich werbe deshalb um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
