Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mal versuchen, das nicht über Gebühr in die Länge zu ziehen, (Ministerin Simone Oldenburg: Sehr gut!) denn alle von Ihnen hatten die Gelegenheit, sich dreimal zu diesem Antrag einzulesen. Ich wusste auch nicht, dass er heute noch drankommt, aber was lange währt, wird endlich gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich die Aufforstung langfristiger Nutzflächen, die Anlage von Agroforstsystemen und die Nutzung von Paludikulturen zum Ziel gesetzt. Zum Schutz des Klimas sollen durch diese Maßnahmen CO -Emissionen redu-2 ziert werden. Zeitgleich fordern nach wie vor das Umweltbundesamt und mehrere Umweltorganisationen, wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF, die Verbrennung von Holz jedweder Art zu verbieten. Es dürfe kein Holz in Öfen landen, um die Klimaziele zu erreichen und die Artenvielfalt zu schützen. Da fragt man sich gelegentlich schon, wie das zusammengehen soll. Also gleichzeitig bremsen und gleichzeitig Gas geben hält auf Dauer kein Auto aus. Wie hoch der Druck auf die Politik in Sachen Holzverbrennung war, konnte man exemplarisch am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ablesen. Dort wurde ja auch relativ heftig und auch relativ lange gestritten. Und obwohl das Gesetz tatsächlich verabschiedet wurde, sahen sich zahlreiche Nutzerverbände genötigt, erheblichen Widerspruch gegen den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium einzulegen. So lehnten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer und zahlreiche Landesinnungsverbände des Tischlerhandwerks die Vorgaben zum Verbot von Biomasseheizungen ab. In Neubauten sollten Biomasseheizungen gänzlich verboten und im Gebäudebestand eingeschränkt werden. Kein Wunder, dass Eigentümer, Handwerker, Forstverbände und teilweise auch Landesforstanstalten Sturm gegen diese Vorgaben liefen. Ein solches Verbot würde zu einem erheblichen Eingriff in das grundgesetzliche Eigentumsrecht von Gebäudeeigentümern und Waldeigentümern führen. Gleichzeitig würde es dazu führen, dass in den Forstbeständen die Aufarbeitung von Schadholz eingestellt werden würde. Dem Borkenkäfer und anderen Forstschädlingen würden damit Tür und Tor geöffnet und die Ausbreitung von Kahlflächen unvermeidbar. Reststoffe aus der Holzverarbeitung, Totholz oder Schadholz könnten keinesfalls einer sinnvollen Nutzung beim Heizen zugeführt werden. Bisherige Wärmekonzepte mittels Biomasse wären genauso wie die künftige Nutzung von Rohstoffen aus Agroforstsystemen beziehungsweise Paludikulturen infrage gestellt gewesen. Darüber hinaus ist nach wie vor die technische Umsetzung in diesen Bereichen, was CO oder andere 2 Abgaswerte betrifft, noch nicht letztendlich geklärt. Wie sollen Flächeneigentümer oder Landwirte Moore wiedervernässen, landwirtschaftliche Flächen aufforsten oder Agroforstsysteme anlegen, wenn ihnen Planungs- und Investitionssicherheit fehlen? Vertrauen kann man in eine solche Politik sicherlich nicht gewinnen. Hätten das Umweltbundesamt und grüne Verbände sich indessen durchgesetzt, hätte der ländliche Raum, in dem Holz als Brennstoff oft zu Wärme genutzt wird, das Nachsehen. Und viele von Ihnen werden vielleicht einen Kamin haben oder eine Holzheizung ohnehin. Da fehlt also jegliches Verständnis. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch künftig Biomasseheizungen als Beitrag zu einer unabhängigen und erneuerbaren Energieerzeugung im Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie im Gebäudeenergiegesetz entsprechend Berücksichtigung finden und dort bleiben. Gleichzeitig müssen sie ebenso wie andere Energieformen bei der Förderung in ausreichender Weise Berücksichtigung finden. Im Interesse des ländlichen Raumes, der Waldeigentümer, des Eigentumsschutzes und des Klimaschutzes werben wir deswegen für diesen Antrag, damit Sie dem auch zustimmen können. So, das war für heute Abend kurz genug. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
