Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzespaket mit einem in der Tat neuen Namen sollen gleich mehrere Gesetze angepackt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei aber – so, wie es der ursprüngliche Name ja auch deutlich auswies – auf dem Finanzausgleichsgesetz, dem FAG. Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. Drüberweg.) Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich ist aus Verfassungsgründen regelmäßig zu überprüfen, und das sieht das Gesetz auch ausdrücklich an vielfältigen Stellen vor und hat dafür häufig einen Zweijahresrhythmus vorgegeben, der nämlich zu den Doppelhaushalten des Landes passt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgende Aspekte waren zum Jahr 2024 aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen: Erstens die sogenannte Beteiligungsquote. Sie ist für die Frage entscheidend, welcher Anteil der vom Land vereinbarten Steuereinnahmen, die der Bund an das Land weiterleitet, unsererseits an die Kommunen weitergegeben werden. Dabei schlägt der Gesetzentwurf Ihnen vor, dass die Quote von derzeit 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent steigt. Das klingt erst mal nach minimalen Veränderungen, macht aber im Jahr 2021 immerhin schon 7 Millionen Euro aus. Also auch die Ziffern hinterm Komma können in diesem Bereich durchaus etwas bedeuten. Zweiter Punkt, den wir zu überprüfen hatten, ist der Kostenausgleich des Landes an die Kommunen für den sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Für Aufgaben, die vor dem April 2000 auf die Kommunen übertragen worden sind durch das Land, erfolgt ein sogenannter pauschalierter Kostenausgleich entsprechend dem sogenannten Prinzip der relativen Konnexität über das FAG. Und die Überprüfung dieses Kostenausgleichs und die Verhandlungen dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgten dieses Mal erstmals nach dem vom Landesrechnungshof mithilfe von Gutachtern vorgeschlagenen Ermittlungsweg. Die Wirkungen dessen, was dabei ermittelt worden ist in den verschiedenen Teilen der kommunalen Familie, wären sehr unterschiedlich ausgefallen und tun das auch weiterhin. Das Land hat aber, das Finanzministerium insbesondere, wofür ich dankbar bin, sich bereit erklärt, bereits jetzt die erwartbaren, ganz erheblichen Personalkostensteigerungen aufgrund des deutlich gestiegenen kommunalen Tarifabschlusses jetzt schon zu berücksichtigen. Eigentlich geschähe das erst aufgrund der Istkosten mit der nächsten Überprüfung in zwei Jahren. Aufgrund der Erheblichkeit, die dabei erwartet wird, haben wir es aber jetzt schon einbezogen. Hierdurch konnten – das ist wichtig – erhebliche Kürzungen für einzelne Mitglieder der kommunalen Familie vermieden werden, weil darüber erhebliche zusätzliche Mittel in diesen üWK-Ausgleich hineingezogen wurden. In den abschließenden Gesprächen in den vergangenen Wochen ergab sich zu guter Letzt noch einmal eine weitere Erhöhung dieses Ausgleichs um rund 4 Millionen Euro, sodass die Zuweisungen für die Jahre 24 und 25 insgesamt rund 274 Millionen Euro betragen werden. Dritter Punkt, der dann zur Überprüfung stand: Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Das Gesetz nennt das die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung. Die ist nach der Reform 2020 sehr bewusst relativ hoch festgesetzt worden, um den Konsolidierungsprozess einer Vielzahl von finanziell angeschlagenen Kommunen zu unterstützen. Es war jetzt zu überprüfen, ob diese auf ihrem bisherigen Niveau fortgesetzt oder abgesenkt werden soll. Die Antwort, die wir Ihnen vorschlagen mit dem Gesetzentwurf, lautet, für die nächsten zwei Jahre bitte beim bisherigen Niveau bleiben, übrigens eine Bitte und eine Antwort, die im FAG-Beirat gemeinsam mit den kommunalen Beteiligten diskutiert und Ihnen auch gemeinsam so vorgeschlagen werden. Vierte Überprüfung: Das FAG sieht neben der Infrastrukturpauschale auch die Möglichkeit der investiven Bindung von den sogenannten Schlüsselzuweisungen in Höhe von vier Prozent der der jeweiligen Kommune zukommenden Schlüsselzuweisung vor. Um die Wirksamkeit dieses Instruments zu überprüfen, fehlte uns nach Überzeugung im FAG-Beirat derzeit noch eine hinreichende Datenbasis. Deshalb hat man sich dort ebenfalls verständigt, Ihnen vorzuschlagen, diesen vierprozentigen Vorgabensatz bis 2027 aufrechtzuerhalten und dann aufgrund einer dann sicherlich breiteren Datenbasis erneut eine Überprüfung anzustellen. Damit, meine Damen und Herren, haben wir die gesetzlichen Überprüfungspflichten gemeinsam abgearbeitet und angeschaut. Die Prüfungen haben wir selbstverständlich im engen Austausch mit den kommunalen Beteiligten, den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere im FAG-Beirat, aber auch bei verschiedenen Begutachtungen durch deren laufende Begleitung umgesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit soll es aber nicht sein Bewenden haben, sondern auch in diesem Jahr nehmen wir weitere, durchaus weitreichende Änderungen im FAG vor, die wir ebenfalls zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden eingehend erörtern durften. Besonders betonen möchte ich die Einigung, die wir zur Infrastrukturpauschale in der letzten Woche abschließend erzielen konnten. Diese wurde 2020 mit 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse bestimmt, mindestens aber sollen es 100 Millionen Euro pro Jahr sein. Gemeinsam mit den kommunalen Vertretern haben wir keine erneute pauschale Verlängerung der nur zeitlich befristeten Erhöhung auf 150 Millionen Euro vorgeschlagen, sondern uns auf eine neue Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau von Land und Kommunen verständigt. Das Land wird nach diesem Vorschlag in den Jahren 2024 bis 2027 je Jahr 25 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereitstellen. Dieselbe Summe werden die Kommunen aus dem Finanzausgleich heraus beisteuern, sodass die Zuweisungen über die nächsten vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro betragen werden. Diese Schulträger können von diesen Zuweisungen profitieren, die allerdings eine fünfzigprozentige Förderung beinhalten, zu gut Deutsch, eine fünfzigprozentige Kofinanzierung der jeweiligen kommunalen Schulträger erfordern. Das sind dann also noch einmal 200 Millionen Euro, sodass wir insgesamt Investitionen von voraussichtlich 400 Millionen Euro damit auslösen werden. Diese Summe kommt dem vom Bildungsministerium festgestellten Investitionsbedarf im Rahmen der IMAG-Schulbau von rund 430 Millionen Euro relativ nah. Die Details zu dem Programm haben wir am letzten Freitag mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erörtert und im Rahmen einer gemeinsamen Verständigung diese niedergelegt. All das findet in dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, Niederschlag. Die ist im Übrigen auch der Grund für die zugegebenermaßen leider sehr späte Übermittlung dieses Gesetzentwurfes an dieses Hohe Haus. Ich bitte für die entsprechende Verspätung um Nachsicht. Wir wollten diese gemeinsamen Gespräche mit den Kommunen möglichst zu einem einvernehmlichen Abschluss bringen. Für die Bereitschaft Ihrerseits als Fraktion und des Ältestenrates dazu möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken. (Sebastian Ehlers, CDU: Konstruktive Opposition.) Vielen, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der erwähnte fünfzigprozentige Eigenanteil der kommunalen Schulträger wird durch zwei weitere Maßnahmen unterstützt. Um Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich oder aber Sonderzuweisungen erhalten, zu unterstützen, diesen Eigenanteil aufzubringen, soll ihre Eigeninvestitionskraft gestärkt werden. Sie können in dem genannten Vierjahreszeitraum eine ergänzende Sonderzuweisung nach dem FAG für investive Zwecke in Höhe von bis zu vier Prozent der Schlüsselzuweisungen des Haushaltsvorjahres erhalten, kriegen also zusätzliches Geld obendrauf, um genau diesen Eigenanteil schlucken zu können. Die große Mehrzahl der Kommunen in unserem Land befindet sich allerdings in einer deutlich besseren finanziellen Situation, im Übrigen nicht zuletzt auch aufgrund des gemeinsam deutlich umgestalteten FAG im Jahr 2020. Deshalb haben wir eine Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik auf den Weg gebracht, die nicht Bestandteil dieses Gesetzes ist, sondern das hat die Regierung alleine tun können und bereits umgesetzt, mit der den Städten und Gemeinden, die in den letzten Jahren Haushaltsüberschüsse erzielt haben, deutlich mehr Freiräume eingeräumt werden, diese eigenen Überschüsse jetzt auch einzusetzen. Das Innenministerium geht davon aus, dass damit gut 600 Millionen Euro in der kommunalen Familie zusätzlich mobilisiert werden können, vorausgesetzt, die Kommunen entscheiden das entsprechend, denn das ist natürlich in ihre Hand gelegt, wie sie mit ihren Überschüssen umgehen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Punkte des vorliegenden Gesetzpaketes knapp zusammengefasst: Die Kommunen werden im Jahr 2024 über 16,8 Millionen Euro aus dem Abrechnungsbetrag des Jahres 2022 im Rahmen der Schlüsselmasse verfügen können. Zweitens. Der Vorwegabzug für das E-Government wird deutlich von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro angehoben, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen unterstützen zu können. Drittens. Auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für Feuerwehrgerätehäuser wird mit diesem Gesetzpaket technisch in das FAG übernommen. Die Mittel sollen nämlich über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Dieses Programm wird in den Feuerwehrinfrastrukturen unseres Landes erheblich positive Effekte erzielen und damit insbesondere die Bedingungen für das extrem wichtige Feuerwehrehrenamt erheblich verbessern. Das ist nach unserer Überzeugung gemeinsam mit den Kommunen ein extrem wichtiges Zeichen für die Wertschätzung und den Respekt vor den vielen freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männern, die bei uns im Land regelmäßig freiwillig ihren Dienst versehen. An all die Adressen ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, das Gesetzpaket wird zu guter Letzt auch einen Punkt zur Grundsteuerreform in den Blick nehmen. Durch diese werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer bekanntermaßen verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderung Aufkommensvorteile oder aber auch -nachteile erleiden oder erzielen soll, und um das sicherzustellen, kann das nur die kommunale Hand selbst über ihre Hebesätze regeln. Dazu hat sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit das entsprechende Recht, aber wir können – und da sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig – gemeinsam Transparenz schaffen. Es wird deshalb gesetzlich geregelt werden, so zumindest der Vorschlag in diesem Gesetzpaket, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – das ist das Jahr, in dem die Reform erstmals wirksam werden wird – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen soll. Und damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität orientiert haben bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung, sollen diese entsprechenden Werte entsprechend veröffentlicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus waren aufgrund der Grundsteuerreform verschiedene Anpassungen im FAG erforderlich, um nicht plötzlich und sehr schnell … (Sebastian Ehlers, CDU: Die Lampe leuchtet. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Herzlichen Dank! Vielen Dank! Habe ich in der Tat nicht gesehen. Danke schön! Darüber hinaus werden wir einige technische Anpassungen vornehmen. Wir brauchen eine technische Sonderregel für die Hilfen zum Haushaltsausgleich und zu Sonderzuweisungen, Regelungen nämlich, die einen Vergleich eines durchschnittlichen Steuersatzes des Vorjahres im Land mit dem jeweiligen in der Kommune verlangten vorsehen. Wenn Sie jetzt das Jahr 25 mit dem 24 vergleichen, weil es völlig unterschiedliche Bemessungsgrundlagen sind, führt das zu Schieflagen vorhersehbar. Daher werden wir in Anlehnung an die Regelung zum bundesstaatlichen Finanzausgleich eine Übergangsregelung in das FAG einbauen, mit der die Grundsteuerreform ihre Wirkung erst ab dem Jahr 27 schrittweise im kommunalen Finanzausgleich entfalten wird. Meine Damen und Herren, Sie werden noch weitere Detailpunkte finden. Für uns ist insbesondere die Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau, die wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen konnten, ein beachtliches Investitionspaket. Damit werden Land und Kommunen erheblich in Zukunftsinfrastruktur investieren und zugleich werden wir damit die Wirtschaft deutlich stärken, weil das schnell umsetzbare Aufträge sein werden, hier im Land vor der Haustür, und zwar in der gesamten Fläche. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen in den entsprechenden Fachausschüssen, vor allem im Innenausschuss. Danke für die Hinweise auf die rote Lampe und für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
